Europäische Union

2013/298/EU: Beschluss der Kommission vom 19. September 2012 über die staatliche Beihilfe SA.31883 (2011/C) (ex N 516/2010) die Österreich zugunsten der Österreichischen Volksbanken-AG gewährte und plant zu gewähren (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 6307) Text von Bedeutung für den EWR

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20.6.2013    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 168/30 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 19. September 2012 über die staatliche Beihilfe SA.31883 (2011/C) (ex N 516/2010) die Österreich zugunsten der Österreichischen Volksbanken-AG gewährte und plant zu gewähren (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 6307) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/298/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme nach den vorgenannten Artikeln (1), in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Am 9. Dezember 2008 (2) genehmigte die Kommission die österreichische Bankenstützungsregelung, die in der Folge viermal verlängert wurde (3) und am 30. Juni 2011 schließlich auslief. (2) Im April 2009 erhielt die Österreichische Volksbanken-AG (im Folgenden „ÖVAG“) im Rahmen der österreichischen Bankenstützungsregelung eine Kapitalzuführung in Höhe von 1 Mrd. EUR. Zudem begab sie im Rahmen der Regelung am 9. Februar, 18. März und 14. September 2009 drei bundesgarantierte Emissionen im Umfang von jeweils 1 Mrd. EUR. Österreich gewährte diese Beihilfemaßnahmen in der Annahme, die ÖVAG sei ein gesundes Finanzinstitut und übermittelte am 29. September 2009 einen Rentabilitätsplan. (3) Im Zuge der beihilfenrechtlichen Prüfung gelangte die Kommission jedoch zu dem Ergebnis, dass die Bank nach den Kriterien im Anhang der Mitteilung der Kommission – Rekapitalisierung von Finanzinstituten in der derzeitigen Finanzkrise: Beschränkung der Hilfen auf das erforderliche Minimum und Vorkehrungen gegen unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen (4) (im Folgenden „Rekapitalisierungsmitteilung“) zum Zeitpunkt der Kapitalzuführung nicht als gesund im Sinne der Rekapitalisierungsmitteilung betrachtet werden konnte. Daher wurde ein Umstrukturierungsplan verlangt. Österreich vertrat weiterhin die Auffassung, dass es sich bei der ÖVAG um eine gesunde Bank gehandelt habe, legte aber am 2. November 2010 einen Umstrukturierungsplan für die ÖVAG vor („ursprünglicher Umstrukturierungsplan“). Dieser Plan wurde später durch eine Reihe weiterer Auskunftsschreiben ergänzt. (4) Mit Schreiben vom 9. Dezember 2011 (5) setzte die Kommission Österreich von ihrem Beschluss in Kenntnis, wegen der der ÖVAG von Österreich gewährten Kapitalzuführung von 1 Mrd. EUR und Garantie in Höhe von 3 Mrd. EUR das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) zu eröffnen und ersuchte Österreich um Übermittlung eines geänderten Umstrukturierungsplans. (5) Der Beschluss der Kommission über die Eröffnung des Verfahrens (im Folgenden „Eröffnungsbeschluss“) wurde am 17. Februar 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Kommission forderte die Beteiligten zur Stellungnahme auf. (6) Bei der Kommission gingen keine Stellungnahmen von Beteiligten ein. (7) Am 28. März 2012 meldete Österreich einen Umstrukturierungsplan an. Im Vorfeld dieser Anmeldung übermittelte Österreich in mehreren Schreiben, insbesondere vom 16. Dezember 2011 sowie vom 1., 13. und 16. März 2012, Informationen. (8) Im Zeitraum April 2012 bis August 2012 erörterten Österreich und die Kommission den neuen Umstrukturierungsplan und die Beihilfemaßnahmen im Rahmen von zahlreichen Treffen, Telefonkonferenzen und sonstigem Informationsaustausch. Die endgültige Fassung des neuen Umstrukturierungsplans wurde am 4. September 2012 vorgelegt (im Folgenden „neuer Umstrukturierungsplan“). (9) Am 4. September 2012 unterbreitete Österreich einen Zusagenkatalog, der im Anhang dieses Beschlusses beigefügt ist. 2.   BESCHREIBUNG 2.1.   Die Begünstigte und ihre Schwierigkeiten (10) Die ÖVAG ist das Spitzeninstitut der österreichischen Volksbanken (lokale Kreditgenossenschaften) und erbringt für diese zentral Leistungen in den Bereichen Back-Office, Liquiditätsmanagement und Finanzprodukte. Volksbanken sind Universalbanken mit lokalen bis regionalen Geschäftstätigkeiten. Sie bilden zusammen mit ihrem Spitzeninstitut ÖVAG die Volksbank-Gruppe. 60,2 % der ÖVAG stehen über eine gemeinsame Holding im Eigentum der Volksbanken. Weitere Anteilseigner sind die DZ-Bank (23,8 %), die ERGO-Gruppe (9,5 %) und die Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (im Folgenden „RZB“, das Spitzeninstitut der Raiffeisengruppe, der zweiten österreichischen Genossenschaftsgruppe) (5,8 %). Die verbleibenden 0,6 % befinden sich in Streubesitz (6). Ende 2008 war die ÖVAG die viertgrößte Bank Österreichs mit einer Bilanzsumme von 52,9 Mrd. EUR (7), einem Aa3-Rating von Moody’s und einem A-Rating von Fitch (8). (11) Der wichtigste räumlich relevante Markt der ÖVAG ist Österreich. Darüber hinaus war die Bank in einer Reihe mittel- und osteuropäischer Länder tätig, in denen sie jedoch, außer in Rumänien, nur einen geringen Marktanteil hatte. In begrenztem Umfang ist die ÖVAG auch in Deutschland aktiv, und zwar im Unternehmenskundengeschäft und in der Immobilienfinanzierung. (12) Bis vor kurzem war die ÖVAG in fünf Geschäftsfeldern tätig: Unternehmen, Retail, Immobilien, Financial Markets und Bankbuch/Allgemein. 2008 stellte die ÖVAG ihre Tätigkeit in den Bereichen Finanzierung öffentlicher Körperschaften und Infrastrukturfinanzierung ein, wobei sie ihren Anteil an der Kommunalkredit Austria AG (im Folgenden „KA“) für 1 Euro (Nennwert) an Österreich übertrug. Weitere Einzelheiten zum früheren Geschäftsmodell der ÖVAG sind dem Eröffnungsbeschluss zu entnehmen (9). (13) Die Probleme der ÖVAG hatten vielfältige Ursachen. Wie bereits im Eröffnungsbeschluss dargelegt (10), trugen die folgenden Faktoren zu den Schwierigkeiten der ÖVAG bei: ihr Engagement in mittel- und osteuropäischen Ländern über ihre in der VB International AG (im Folgenden „VBI“) zusammengefassten Retail-Tochtergesellschaften, ihre Tätigkeit in den Bereichen Kommunalfinanzierungen und Infrastrukturfinanzierung, ihre Tätigkeiten im Immobilienbereich, der Umstand, dass das Investitionsportfolio unter anderem von Lehman Brothers und isländischen Banken emittierte Instrumente umfasst und ihre Abhängigkeit von Refinanzierungen am Interbankenmarkt. Diese Faktoren führten dazu, dass die ÖVAG in den Jahren 2008 und 2009 erhebliche Verluste erlitt und dass Österreich ihr 2009 Stützungsmaßnahmen gewährte. (14) Die ÖVAG hatte bereits im Jahr 2009 einen Umstrukturierungsprozess eingeleitet, der unter anderem darauf abzielte, die Tätigkeiten, die die Hauptursache für die Probleme des Kreditinstituts waren, aus der Bank auszulagern. Bestimmte aus dem Altportfolio stammende Risiken machten der Bank jedoch 2011 erneut zu schaffen. Dabei handelte es sich insbesondere um Folgende: a) Verluste der VBI Tochtergesellschaften und Wertberichtigungen auf ihren Buchwert in den Geschäftsbüchern der ÖVAG in Höhe von insgesamt 380 Mio. EUR; b) Wertberichtigungen in Höhe von 300 Mio. EUR auf Investitionen der ÖVAG, die mit den von der Staatsschuldenkrise am stärksten betroffenen Ländern verbunden sind; c) Abschreibung des verbleibenden Partizipationskapitals, das die ÖVAG an der KA hielt, um 142 Mio. EUR; d) Korrektur des Buchwertes von Investkredit (11) (im folgenden „IK“) um minus 323 Mio. EUR im Rahmen der Verschmelzung auf die ÖVAG. (15) Die Auswirkungen der in Erwägungsgrund 14 aufgeführten Verluste führten zur zweiten Rettungsmaßnahme Österreichs zugunsten der ÖVAG, die am 27. Februar 2012 mit den ursprünglichen Aktionären vereinbart wurde. Ferner überarbeitete die ÖVAG ihren ursprünglichen Umstrukturierungsplan und entschloss sich zu einer tiefgreifenderen Umstrukturierung. 2.2.   Die Beihilfemaßnahmen 2.2.1.   Beihilfemaßnahmen von 2009 (16) 2009 wurde die Liquiditäts- und Kapitalposition der ÖVAG im Rahmen der österreichischen Bankenstützungsregelung durch eine Kapitalzuführung von 1 Mrd. EUR und staatliche Garantien für Anleihen der ÖVAG in Höhe von 3 Mrd. EUR gestärkt. Infolge der Kapitalzuführung stieg Ende 2009 die Kernkapitalquote der ÖVAG auf 9,2 % und ihre Eigenmittelquote auf 12,5 %. Die Kapitalzuführung von 1 Mrd. EUR (17) Im April 2009 zeichnete Österreich Partizipationsscheine der ÖVAG in Höhe von 1 Mrd. EUR (im Folgenden „Kapitalzuführung von 2009“). Mit diesem Instrument erhält der Staat keine Stimmrechte, aber einen Vorzugskupon und ein Wandlungsrecht. Das Instrument ist unbefristet und wird als Tier-1-Kapital (Kernkapital) verbucht. (18) Die Partizipationsscheine haben, wie in der österreichischen Bankenstützungsregelung festgelegt, einen Vorzugskupon von 9,3 % p. a. Im sechsten und siebten vollen Geschäftsjahr nach Zeichnung der Partizipationsscheine erhöht sich der Kupon jeweils um 50 Basispunkte, im achten Jahr um 75 Basispunkte und ab dem neunten Geschäftsjahr jeweils um 100 Basispunkte. Insgesamt ist diese Dividende jedoch auf einen Maximalwert in Höhe des 12-Monats-EURIBOR zuzüglich 1 000 Basispunkten p. a. begrenzt. Der Kupon wird nur ausgezahlt, wenn die Bank einen Gewinn erzielt und beschließt, diesen auszuschütten. In einem Jahr nicht gezahlte Kupons werden nicht auf ein Folgejahr übertragen. Die Partizipationsscheine nehmen proportional zum gesamten am Verlust teilnehmenden Kapital an etwaigen Verlusten teil. (19) Die Bank hat das Recht, die Partizipationsscheine jederzeit ganz oder in Tranchen zurückzuzahlen. In den ersten zehn Geschäftsjahren nach Zeichnung des Partizipationskapitals beträgt der Rückzahlungsbetrag 100 % des Nennwerts der Partizipationszertifikate, danach 150 % des Nennwerts (12). (20) Der Staat hat das Recht, die Partizipationsscheine in ÖVAG-Stammaktien umzutauschen. Er benötigt dafür bis zum 1. Januar 2019 die Zustimmung der Bank, kann aber das Wandlungsrecht auch ohne deren Zustimmung ausüben, a) wenn die Dividende für das Geschäftsjahr 2011 nicht oder nicht in voller Höhe geleistet wird oder b) wenn nach dem 31. Dezember 2011 für zwei unmittelbar aufeinander folgende Geschäftsjahre die Dividende nicht oder nicht in voller Höhe geleistet wird oder c) wenn der Staat am 1. Januar 2012 noch Partizipationsscheine mit einem Nennwert von mindestens 700 Mio. EUR hält oder d) wenn der Staat am 1. Januar 2015 noch Partizipationsscheine mit einem Nennwert von mindestens 400 Mio. EUR hält. Garantien für Neuemissionen (21) Die ÖVAG erhielt im Rahmen der österreichischen Bankenstützungsregelung staatliche Garantien und begab im Jahr 2009 bundesgarantierte Emissionen im Umfang von 3 Mrd. EUR. Tabelle 1 Bundesgarantierte Emissionen der ÖVAG im Jahr 2009 Tranche Nennwert Ausgabe-datum Laufzeit Kupon Gesamtkosten 1. 1 Mrd. EUR 9.2.2009 9.2.2012 3,000  % 157 Basispunkte über 6M Euribor 2. 1 Mrd. EUR 18.3.2009 19.3.2013 3,375  % 194 Basispunkte über 6M Euribor 3. 1 Mrd. EUR 14.9.2009 14.9.2012 2,250  % 155 Basispunkte über 6M Euribor Quelle: Neuer Umstrukturierungsplan, S. 36. 2.2.2.   Beihilfemaßnahmen von 2012 (22) Das Ausmaß der Verluste der ÖVAG im Jahr 2011 wird weitere Beihilfemaßnahmen nach sich ziehen, und zwar eine Kapitalzuführung des Staates in Höhe von 250 Mio. EUR in Form von Stammaktien (im Folgenden „Kapitalzuführung von 2012“) und eine Asset-Garantie, die eine Erhöhung des Kapitals um 100 Mio. EUR bewirkt (im Folgenden „Asset-Garantie“). Kapitalerhöhung um 250 Mio. EUR (23) Die Kapitalerhöhung soll in zwei Stufen durchgeführt werden. Zunächst wird das Kapital der Bank zum Ausgleich der aufgelaufenen Verluste um 70 % herabgesetzt. Mit diesem Kapitalschnitt werden auch die von Österreich 2009 zugeführten Partizipationsscheine anteilmäßig herabgesetzt. In einem zweiten Schritt erhält die ÖVAG neues Kapital in Höhe von insgesamt 484 Mio. EUR. 250 Mio. EUR davon sollen von Österreich, der Rest von den Volksbanken gezeichnet werden. Österreich und die Volksbanken werden die Aktien zum Preis von 2,181 EUR pro Aktie zeichnen. Infolgedessen wird der Staat einen Anteil von 43,4 % an der Bank halten und nach den Volksbanken (50,2 %) zum zweitgrößten Aktionär werden. Die Anteile der anderen Aktionäre, die nicht an der Kapitalzuführung teilnehmen, werden verwässert: DZ-Bank: 3,8 %, ERGO: 1,5 %, RZB: 0,9 %, Streubesitz: 0,1 %. Asset-Garantie (24) Neben der Kapitalzuführung von 250 Mio. EUR wird Österreich eine Asset-Garantie in Höhe von 100 Mio. EUR gewähren, die eine Erhöhung des Kapitals der ÖVAG um denselben Betrag bewirken und mit 10 % p. a. vergütet werden wird (d. h. wie eine Kapitalzuführung). Mit der Asset-Garantie sollen der Rückstellungs- bzw. Abschreibungsbedarf der Bank verringert und ihre Kapitalbasis geschützt werden. Die Maßnahme unterscheidet sich von Standard-Entlastungsmaßnahmen für wertgeminderte Vermögenswerte darin, dass die Garantie in der Weise gestaltet wird, dass sie sich auf die Rückstellungen für Verluste aus der Kreditgewährung auswirken wird, die die Bank bereits für erwartete Verluste auf die abgedeckten Vermögenswerte gebildet hatte. Die Garantie wird daher für (Buch-) Verluste gewährt werden, die bereits entstanden sind. (25) Die ÖVAG kann die Garantie in Anspruch nehmen und den Staat (den Garantiegeber) um Hilfe ersuchen, wenn sie nachweist, dass die jeweilige Verbindlichkeit uneinbringlich ist oder der Schuldner Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist; dies gilt jedoch nur in dem Maße, in dem eine derartige Inanspruchnahme erforderlich ist, um zu verhindern, dass die Common Equity Tier 1-Quote (13) (im Folgenden „CET1“-Quote) der ÖVAG-Gruppe (14) zum 31. Dezember 2015 unter 11 % fällt. Dieser CET1-Grenzwert wird auf 10 % gesenkt, wenn die ÖVAG bis zu diesem Zeitpunkt ihre Anteile an der Volksbank Romania S.A (im Folgenden „VBRO“) oder an der VB Leasing International Holding GmbH (im Folgenden „VBLI“) vollständig veräußert hat. (26) Die Inanspruchnahme der Garantie kann nicht vor dem 31. Dezember 2015 erfolgen. Eingehende Zahlungen, die sich auf die abgedeckten Vermögenswerte beziehen, werden mit etwaigen Forderungen aufgerechnet, die die Bank möglicherweise gegenüber dem Staat hat, sofern sie über den nicht wertgeminderten und nicht garantierten Wert der Vermögenswerte hinausgehen. (27) Die sich aus der Inanspruchnahme der Garantie ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Staates werden bis zum 31. Juli 2016 aufgeschoben, ohne dass für den Zahlungsaufschub Zinsen berechnet werden. Abgerufene Beträge sind an den Staat zurückzuzahlen, sobald die finanzielle Situation der Bank dies erlaubt. (28) Die Garantie wird mit einer Gebühr von 10 % p. a. (15) auf den vom 30. September 2012 bis zum 1. Januar 2016 gewährten Gesamtbetrag vergütet. Bei den abgerufenen Beträgen wird diese Vergütung durch eine Gebühr von 10 % p. a. ersetzt, die ab dem Zeitpunkt gezahlt wird, zu dem die Beträge abgerufen werden, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der abgerufene Betrag voll an den Staat zurückgezahlt ist. Letztere Vergütung ist daran gebunden, dass die Bank Gewinne erzielt und eine CET1-Quote von 10 % erreicht; sie ist nicht kumulativ. (29) Die Haftung des Staates im Rahmen dieser Garantie erlischt am 1. Januar 2016; dies gilt mit Ausnahme etwaiger Ansprüche, die vor diesem Datum geltend gemacht wurden. 2.3.   Das neue Geschäftsmodell Übersicht (30) Dem neuen Umstrukturierungsplan zufolge strebt die ÖVAG eine hohe Integration mit den Volksbanken an. Zwischen der ÖVAG und den Volksbanken wird ein Verbundmodell eingeführt. Die ÖVAG wird auf die Funktionen eines Spitzeninstituts der österreichischen Volksbanken reduziert. Sie wird sich auf die Erbringung von Leistungen für die Volksbanken konzentrieren: Liquiditätspooling, Hilfe bei der Bereitstellung umfangreicherer Darlehen und Angebot von Treasury-Produkten für die Volksbanken und ihre Kunden. Dadurch werden ihre Bilanzsumme sowie die Komplexität ihres Geschäftsmodells erheblich reduziert. Die Geschäftsfelder, die die Probleme der Bank verursacht haben bzw. nicht in den Bereich der Tätigkeiten eines Volksbanken-Spitzeninstituts fallen, werden abgebaut oder veräußert. Die Bank bündelt diese Geschäftsfelder in einem internen Abbausegment (Non-core-Segment). (31) Die Bilanzsumme wird von 91 Mrd. EUR Ende September 2008 (16) auf 19 Mrd. EUR im Jahr 2017 verringert werden, von denen [12-15] (*1) Mrd. EUR zum neuen Kerngeschäft gehören werden (bei dem verbleibenden Teil handelt es sich um im Abbau befindliches Non-core-Geschäft). Die risikogewichteten Aktiva (im Folgenden „RWA“) werden beim Basisszenario von 35,2 Mrd. EUR im Jahr 2008 auf [9-12] Mrd. EUR im Jahr 2017 zurückgehen. Das Verbundmodell (32) Das Verbundmodell sieht eine gemeinsame Haftung sowie einen geregelten Transfer von Liquidität zwischen seinen Mitgliedern („Liquiditätsverbund“) in Verbindung mit einer gemeinsamen finanziellen Absicherung der Gläubiger aller Mitglieder („Haftungsverbund“) vor. Im Rahmen des Verbundmodells bleibt die rechtliche Unabhängigkeit der angeschlossenen Banken gewahrt, und die Mitglieder können die gemeinsame Organisationsinfrastruktur des „Netzwerks“ nutzen. (33) In diesem Zusammenhang hat die ÖVAG als Spitzeninstitut die Aufgabe, die Solvabilität und Liquidität der dem Verbund angehörenden Volksbanken auf der Grundlage konsolidierter Abschlüsse zu gewährleisten und zu kontrollieren. Ferner ist die ÖVAG unter anderem für die Vertretung der Interessen der Gruppe insgesamt, für die Öffentlichkeitsarbeit auf Gruppenebene und für die Unterstützung bei bestimmten Back-Office-Aufgaben, zum Beispiel Wertpapiertransaktionen, Logistik, Schaffung von Gruppenstandards im Bereich der Compliance und Bekämpfung der Geldwäsche zuständig. Ferner werden der Bank weitere Funktionen übertragen („Verbundfunktionen“), die aufsichtsrechtlich geboten bzw. unter Effizienzgesichtspunkten besser zentral erbracht werden. Dazu zählen insbesondere die Verantwortung für die Erfüllung der gemeinsamen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen (z. B. Solvabilität, Liquidität, Internal Capital Adequacy Assessment Process für den Verbund, Innenrevision). Ferner zählen dazu die Unterstützung im Vertrieb und im Marketing (individualisierter) Produkte. (34) Nach dem österreichischen Bankwesengesetz (17) haftet die ÖVAG in ihrer Funktion als Spitzeninstitut im Rahmen des Verbundmodells für alle Verpflichtungen des Verbunds, während die Haftung der einzelnen Volksbanken für den Verbund auf den Teil ihrer Eigenmittel beschränkt ist, der über das für die Abdeckung ihrer eigenen RWA erforderliche aufsichtsrechtliche Minimum hinausgeht. Das „überschüssige Kapital“ aller Volksbanken des Verbunds liegt zum 31. Dezember 2011 bei [450-500] Mio. EUR, sofern die Berechnung auf einer CET1-Quote von 8 % CET1 beruht, und bei [600-650] Mio. EUR, wenn 7 % CET1 zugrundegelegt wird. (35) Ein weiteres wichtiges Merkmal dieses Verbundmodells ist die Zusammenarbeit im Bereich der Liquidität. Nach österreichischem Recht beinhaltet diese Zusammenarbeit unter anderem, dass die Volksbanken verpflichtet sind, 14 % ihrer Einlagen bei der ÖVAG als Mindestreserve zu halten. Ferner kann die ÖVAG von den Volksbanken stammende Sicherheiten (immobilienbesicherte Kredite) zusammenfassen, die dann zur Pfandbrief-Refinanzierung verwendet werden können. Zurzeit halten die Volksbanken Vermögenswerte in Höhe von [2-5] Mrd. EUR, die unter Umständen als derartige Sicherheiten verwendet werden können. Ein weiteres wesentliches Element zur Gewährleistung einer stabilen Liquiditätsposition der ÖVAG war die Übertragung der Online-Banking-Plattform Livebank von einer der lokalen Volksbanken auf die ÖVAG im Jahr 2011. Dies wird der ÖVAG erstens einen direkten Zugang zu Privatkundeneinlagen geben und ihre Abhängigkeit von Refinanzierungen am Interbankenmarkt, die eine der Ursachen für die Probleme der ÖVAG war, verringern. Zweitens wird dies einen zentralisierten Online-Banking-Auftritt des Volksbanken-Sektors ermöglichen, der mit dem Verbundmodell im Einklang steht. Das Kernsegment (36) Das Kernsegment besteht aus drei Teilsegmenten: Kredit/Konsortial, Financial Markets und Bankbuch/Allgemein. Die ÖVAG schätzt die Gesamtaktiva des Kernsegments auf insgesamt [12-15] Mrd. EUR im Jahr 2017 (16,8 Mrd. EUR Ende 2012) und die RWA auf [4-6] Mrd. EUR Ende 2017. (37) Das Segment Kredit/Konsortial umfasst die drei Einheiten Kredit Verbundbank, VB Factoring und Mobilienleasing Österreich (im folgenden „VBLF“). Die ÖVAG betrachtet dieses Geschäft als Teil ihres Kerngeschäfts mit den Volksbanken. Die Geschäftstätigkeiten konzentrieren sich auf Österreich. (38) Die Einheit Kredit Verbundbank umfasst das Kredit- und Konsortialgeschäft mit den Verbundbanken (18). Auch die von den beiden Tochergesellschaften VB Factoring und VBLF erbrachten Leistungen werden als zentrale Verbundfunktionen betrachtet. Die VBLF gehört im Bereich Pkw, Lkw und Büroautomation zu den großen Leasinganbietern in Österreich. Durch die Verbindung zu den Volksbanken ist die VBLF auch zukünftig Teil der Geschäftsstrategie der ÖVAG. Die VB Factoring, eine 100 %ige Tochter der ÖVAG, deckt den größten Teil des Factoringgeschäfts für die Volksbanken ab. (39) Das Segment Financial Markets umfasst insbesondere die Profit-Center Group Treasury, Volksbank Investments, Immo KAG und das Geschäftsfeld Online Banking (Live Bank). Das Segment Financial Markets ist für die kurz- und langfristige Liquiditätsposition, den Wertpapier- und Devisenhandel sowie für die Steuerung von Liquiditäts- und Marktpreisrisiken verantwortlich. Darüber hinaus fungiert das Ressort als Produktlieferant für den Volksbanken-Sektor sowie für institutionelle Kunden im In- und Ausland. (40) Das Segment Bankbuch/Allgemein besteht aus den Bereichen Capital Markets und Asset Liability Management. Ferner werden diesem Segment auch die Aktivitäten der VB Services für Banken GesmbH (ausgelagerte Servicegesellschaft) und verschiedener Holdinggesellschaften zugerechnet. Das Non-core-Segment (41) Das Non-core-Segment umfasst sämtliche Beteiligungen sowie ehemaligen Geschäftsfelder, die in Zukunft nicht mehr Teil des Kerngeschäfts der ÖVAG sein werden. Die Gesamtaktiva dieses Segments sind mit 11,7 Mrd. EUR im Jahr 2012 (RWA: 11,0 Mrd. EUR) und mit [3-5] Mrd. EUR (RWA: [3-5] Mrd. EUR) im Jahr 2017 veranschlagt. Die ÖVAG will die RWA dieses Segments bis 2026 auf weniger als 1 Mrd. EUR reduzieren. Die diesem Segment zugeordneten Portfolios sind auf Abbau gestellt oder sollen veräußert werden. (42) Der Abbauteil des Non-core-Segments beinhaltet insbesondere das Portfolio an Unternehmensfinanzierungen, das weite Teile des derzeitigen Geschäftsfelds Corporate Lending Mittel- und Osteuropa, das gesamte Geschäftsfeld Leveraged Finance Österreich und Mittel- und Osteuropa, das Geschäftsfeld Internationale Projektfinanzierungen sowie das Firmenkundengeschäft umfasst, soweit sich dieses nicht auf das Konsortialgeschäft mit den Volksbanken bezieht. Die Niederlassung Frankfurt wird nicht mehr Teil des Kernportfolios der ÖVAG sein. Ferner wurde das gesamte Immobilienportfolio auf Abbau gestellt und ist zukünftig nicht mehr Teil des Geschäftsmodells der Bank. Das Immobilienportfolio von Europolis, einer im Immobilienbereich tätigen Asset-Management-Gesellschaft, wurde bereits 2010 veräußert. (43) Ein weiterer Teil dieses Segments ist die VBLI, eine Leasingtochter, die zu 50 % im Eigentum der ÖVAG steht (19). Die VBLI-Gruppe erbringt in acht mittel- und osteuropäischen sowie südosteuropäischen Ländern Leasingleistungen. Ferner hält sie eine Minderheitsbeteiligung von rund 8 % an einer Leasinggesellschaft in Ungarn, deren Hauptgesellschafter VR-Leasing ist. Die Tätigkeiten der VBLI bildeten eine Ergänzung zum internationalen Kr

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.