Europäische Union

Beschluss (GASP) 2026/1450 des Rates vom 26. Juni 2026 über die Unterstützung der Union für die Universalisierung und die wirksame Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen

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Quellenkennung: 32026D1450. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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taaten weiterhin mit maßgeschneiderten Kabinettsvermerken unterstützen. Bei diesen Vermerken handelt es sich um detaillierte Dokumente, die auf die spezifische Situation und den spezifischen Bedarf der Länder eingehen, um die zuständigen Ministerien und andere einschlägige Interessenträger zu unterstützen, die sich bei den Entscheidungsträgern für den Beitritt zum ICSANT einsetzen. Ergebnis 2: Stärkung der nationalen Rechtsvorschriften und der Kapazitäten von Kriminalbeamten und anderen einschlägigen nationalen Interessenträgern in den begünstigten Ländern in Bezug auf die Ermittlung, Strafverfolgung und Entscheidung von Rechtssachen, in denen das ICSANT anwendbar wäre. Teilergebnis 2.1: Den darum ersuchenden Staaten wird gesetzgeberische Unterstützung gewährt. Tätigkeit 2.1.1: Einschlägige gesetzgeberische Unterstützung zur Umsetzung der Bestimmungen des ICSANT und zur Ermöglichung der Anwendung der Rechtsvorschrift durch Beamte an vorderster Front, Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwälte und Justiz und alle weiteren einschlägigen Interessenträger (UNODC) Das UNODC wird den ersuchenden Staaten (die bereits Vertragspartei oder noch nicht Vertragspartei des ICSANT sind) auf Anfrage gegebenenfalls auf der Grundlage der gemeinsamen UNODC-IAEO-Modellbestimmungen zur Kriminalisierung von Nuklearterrorismus, des UNODC-Handbuchs über Rechtshilfe und Auslieferung und des UNODC-Formulierungstools für Rechtshilfeersuchen, der vom UNODC bei der Zusammenstellung der nationalen Durchführungsvorschriften zu Artikel 2 des ICSANT ermittelten bewährten Verfahren sowie der vom UNODC im Rahmen früherer Ratsbeschlüsse und weiterer ergänzender Projekte entwickelnden Instrumente einschlägige gesetzgeberische Unterstützung durch Aktenprüfungen und nationale Online-Workshops zur Erarbeitung von Entwürfen leisten. Teilergebnis 2.2: Die Fähigkeit der nationalen Strafjustizsysteme, Straftaten im Zusammenhang mit dem ICSANT zu verhüten, aufzudecken, zu bekämpfen, zu untersuchen, strafrechtlich zu verfolgen und abzuurteilen, wird verbessert. Tätigkeit 2.2.1: Nationale Seminare für Zentren der justiziellen Aus- und Weiterbildung (UNODC) Das UNODC wird fünf (5) nationale Seminare in Staaten, die bereits Vertragsparteien des ICSANT sind, für Strafjustizbeamte an justiziellen Aus- und Fortbildungseinrichtungen oder anderen einschlägigen Ausbildungszentren organisieren, um deren Fähigkeit zur wirksamen Umsetzung des ICSANT zu verbessern und für das Übereinkommen zu sensibilisieren. In den Seminaren werden unter anderem das Handbuch zu fiktiven Fällen im Rahmen des ICSANT und andere Materialien, die vom UNODC im Rahmen früherer Ratsbeschlüsse entwickelt wurden, als Grundlage dienen und – zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit – eine Methodik zur Ausbildnerschulung angewandt werden. Wenn die Online-Bereitstellung eines der Seminare in einem Land als wirksamer erachtet wird, könnte die Zahl der nationalen Seminare vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Ressourcen erhöht werden. Teilergebnis 2.3: Die Website des UNODC ICSANT wird gepflegt, regelmäßig aktualisiert, verbessert und weiterentwickelt. Tätigkeit 2.3.1: ICSANT-Website (UNODC) Das UNODC wird die Website in allen Amtssprachen der Vereinten Nationen pflegen, regelmäßig aktualisieren, verbessern und weiterentwickeln. Die ICSANT-Website des UNODC (unodc.org/icsant) ist zur Referenz für Praktiker auf der ganzen Welt geworden, da sie alle verfügbaren Ressourcen in Bezug auf das Übereinkommen enthält, einschließlich der Verfahrensgeschichte, des Stands der Beitritte, analytischer Artikel, einer Sammlung nationaler Durchführungsvorschriften, von Instrumenten für den Kapazitätsaufbau (einschließlich E-Learning-Module) und Informationen zur technischen und gesetzgeberischen Unterstützung seitens des UNODC. Seit ihrer Eröffnung im September 2021 hat die Website mehr als 118 000 Aufrufe verzeichnet. Sie beherbergt auch die Datenbank der benannten ICSANT-Behörden gemäß Artikel 7 Absatz 4. Darüber hinaus wird die Website neue Datenbanken enthalten, die gemäß den neuen Funktionen des ICSANT-Sekretariats im Zuständigkeitsbereich des UNODC entwickelt werden. Ergebnis 3: Stärkung der Strategien, Verfahren und Methoden zur Verhütung, Aufdeckung und Bekämpfung der von nichtstaatlichen Akteuren – einschließlich Terroristen –, die Kernmaterial oder anderes radioaktives Material erwerben, besitzen und/oder verwenden, ausgehenden Bedrohung und Verbesserung der Kenntnis und des Verständnisses der Bedrohung durch radiologischen und nuklearen Terrorismus und durch andere Straftaten im Zusammenhang mit solchen Materialien; Teilergebnis 3.1: Die Fähigkeit der Vertragsstaaten, den Erwerb, den Besitz und/oder die Nutzung von Kernmaterial oder anderem radioaktivem Material zu verhindern, aufzudecken und darauf zu reagieren, wird gestärkt. Tätigkeit 3.1.1: Regionale Workshops und Planübungen zum Aufbau der Kapazitäten der Vertragsstaaten zur Bekämpfung des Nuklearterrorismus (UNOCT) Aufbauend auf dem Fachwissen und den Erkenntnissen aus den zehn Workshops und Planübungen, die das UNOCT/UNCCT im Rahmen der beiden vorangegangenen Ratsbeschlüsse durchgeführt hat, wird das UNOCT/UNCCT weiterhin drei regionale Workshops und Planübungen organisieren, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Koordinierungsmechanismen zur Verhütung, Vorbereitung, Unterbindung und Reaktion auf radiologischen und nuklearen Terrorismus zu stärken. An Übungen auf der Grundlage echter Fälle/Szenarien werden mehrere Länderteams (z. B. Nachrichtendienste, Zoll, Regulierungsbehörden, Justiz, Gesundheitswesen, Politikbereiche usw.) beteiligt sein, und ihre Kapazitäten in Bereichen wie Aufdeckung, Forensik, Reaktion und Eindämmung des radiologischen und nuklearen Terrorismus verbessern und die nationalen Behörden bei der wirksamen Umsetzung des ICSANT und der Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit unterstützen, was zeigt, wie wichtig es ist, Vertragspartei des Übereinkommens zu sein. Sie werden sich auch auf den Informationsaustausch und die Rechtshilfe konzentrieren, was den operativen Wert des ICSANT zeigt. Wie in den beiden vorangegangenen Ratsbeschlüssen werden das UNOCT/UNCCT die Workshops und Planübungen weiterhin in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Interessenträgern, einschließlich der IAEO, INTERPOL, der CBRN-Kompetenzzentren der EU, der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU, des UNICRI und der WZO, durchführen. Durch die regionalen Workshops und Planübungen werden Kapazitäten in den von den Vertragsstaaten ermittelten einschlägigen Bereichen aufgebaut, unter anderem: Bekämpfung des radiologischen und nuklearen Terrorismus mit Schwerpunkt auf der Aufdeckung im Hinblick auf den Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Aufdeckung, wobei der Schwerpunkt auf der Ermittlung und Anwendung bewährter Verfahren für das Aufspüren von radiologischem Material/Nuklearmaterial mithilfe von Informationen und Instrumenten liegt, die zum Kapazitätsaufbau bei der Bekämpfung des radiologischen und nuklearen Terrorismus im Zusammenhang mit der Grenzsicherung beitragen; Bekämpfung des radiologischen und nuklearen Terrorismus mit Schwerpunkt auf der Forensik im Hinblick auf den Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Aufdeckungsforensik, wobei der Schwerpunkt auf der Demonstration der Bedeutung der Nuklearforensik und der behördenübergreifenden Koordinierung liegt und zum Aufbau von Kapazitäten zur Bekämpfung des radiologischen und nuklearen Terrorismus beigetragen werden soll; Bekämpfung des radiologischen und nuklearen Terrorismus mit Schwerpunkt auf Reaktion und Eindämmung im Hinblick auf den Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Abwehr und Eindämmung, wobei der Schwerpunkt auf der Fähigkeit liegt, wirksam, rechtzeitig und koordiniert auf terroristische Vorfälle zu reagieren, bei denen Nuklearmaterial oder anderes radioaktives Material ein wesentliches Element eines Rahmens für die nukleare Sicherheit ist. Tätigkeit 3.1.2: Planübungen zum Aufbau der Kapazitäten der ICSANT-Vertragsstaaten zur Bekämpfung des Nuklearterrorismus (UNODC) Das UNODC wird zwei Planübungen für Vertragsstaaten des ICSANT durchführen, um die Umsetzung der operativen Aspekte des Übereinkommens zu verbessern. Das UNODC leistete einen wesentlichen Beitrag zu sechs Planübungen, die im Rahmen der beiden vorangegangenen Ratsbeschlüsse durchgeführt wurden, in den meisten Fällen als Mitorganisator zusammen mit dem UNOCT und anderen Partnern (z. B. Italien, Mongolei, Tadschikistan und USA). Darüber hinaus verfügt das UNODC über eine langjährige Erfolgsbilanz bei der Durchführung anderer Planübungen und der Bereitstellung technischer und operativer Unterstützung beim Kapazitätsaufbau für die einschlägigen Interessenträger (einschließlich Strafverfolgungsbehörden, Zoll, Beamte an vorderster Front usw.) in Bezug auf die Aufdeckung, das Verbot und die Reaktion auf Straftaten im Zusammenhang mit Kernmaterial oder anderem radioaktiven Material, die in den Anwendungsbereich des ICSANT fallen würden. Diese Hilfe wurde gemeinsam mit den Experten der Grenzschutzabteilung des UNODC geleistet, oft in Zusammenarbeit mit der IAEO, INTERPOL, den CBRN-Exzellenzzentren der EU und anderen internationalen Experten, einschließlich EU-Experten. Das UNODC wird die vorgeschlagenen Planübungen mit diesen und gegebenenfalls weiteren Partnern durchführen. Teilergebnis 3.2: Die Kenntnisse und das Verständnis der Vertragsstaaten in Bezug auf die Bedrohung durch radiologischen und nuklearen Terrorismus werden verbessert. Tätigkeit 3.2.1: Nationale Präsenzschulungen zur Bekämpfung des radiologischen/nuklearen Terrorismus (UNOCT) Das UNOCT/UNCCT wird eine gezielte nationale Schulung für einen Vertragsstaat organisieren, um die operative Wirksamkeit des ICSANT zu verbessern, indem den einschlägigen Interessenträgern, unter anderem dem Zoll, Grenzschutzbeamten, Richtern, Staatsanwälten, Strafverfolgungsbehörden, Regulierungsbehörden, dem Verteidigungsministerium, dem Außenministerium, dem Gesundheitsministerium, dem Industrieministerium, dem Justizministerium und den Nachrichtendiensten, die praktische Anwendung des Übereinkommens durch Fallstudien und praktische Übungen demonstriert wird. Die Schulung wird die Kapazitäten der Vertragsstaaten zur Anwendung des ICSANT verbessern, indem diese auch das Risiko und die Bedrohung verstehen, die Vorsorge-, Präventions-, Verbots- und Reaktionsfähigkeiten verbessern, Gegenmaßnahmen entwickeln, die Reaktion auf Vorfälle üben und die internationale Zusammenarbeit im Falle eines Vorfalls von radiologischem und nuklearem Terrorismus verbessern. Das UNOCT/UNCCT wird von der umfassenden Erfahrung seines Schulungsportfolios mit mehr als 1 700 geschulten Beamten profitieren. Das UNOCT/UNCCT wird mit den interessierten Vertragsstaaten zusammenarbeiten, um entsprechend ihren Prioritäten und Bedürfnissen die geeigneten Schulungen zur Terrorismusbekämpfung zu ermitteln, unter anderem in folgenden Bereichen: nationale Schulung – Grundkurs über radiologische und nukleare Bedrohungen, womit das Personal in die Lage versetzt wird, wirksam auf ein radiologisches und nukleares Szenario zu reagieren, und die Einsatzkräfte Empfehlungen erhalten, damit sie in einer Umgebung arbeiten können, die potenziell gefährliche radiologische und nukleare Stoffe enthält; nationale Schulung – Zwischenkurs über radiologische und nukleare Bedrohungen unter Einbeziehung relevanter Themen im Zusammenhang mit radiologischen und nuklearen Bedrohungen. Dazu gehören zu realistischen Szenarien führende praktische Demonstrationen und Übungen, die die Aufdeckung und das Verbot des illegalen Handels mit radiologischem Material, die Identifizierung von radiologischem oder nuklearem Material an einem Tatort und die Erkennung radiologischer und nuklearer Gefahren und entsprechenden Beweismaterials umfassen; nationale Schulung – fortgeschrittener Kurs über radiologische und nukleare Bedrohungen, in dem die radiologischen und nuklearen Bedrohungen eingehender behandelt werden, mit besonderem Schwerpunkt auf radiologischen Dispersionsvorrichtungen und improvisierten Kernsprengkörpern; nationale Schulung – Kurs über radiologische und nukleare Gegenmaßnahmen, wobei der behördenübergreifende Ansatz vorgestellt wird, der sich auf die Entwicklung von Gegenmaßnahmen gegen radiologische und nukleare Bedrohungen und die gemeinsame Reaktion auf radiologische und nukleare Vorfälle durch wichtige nationale Behörden, einschließlich Strafverfolgung, Zoll, Sicherheitsbehörden, Ersthelfer, Nachrichtendienste, öffentliche Gesundheit, Regulierungsbehörden, Industrie usw. konzentriert; nationale Schulung – Kurs zum Schutz kritischer Infrastrukturen, mit Schwerpunkt auf Sektoren, die direkt angegriffen werden können, wie Kernkraftwerke, Kernforschungsreaktoren, Standorte mit Funkquellen, Verkehrsknotenpunkte sowie Sektoren, die von nichtstaatlichen Akteuren zur Erlangung sensibler und kontrollierter Technologien ins Visier genommen werden könnten. Ergebnis 4: Intensivierung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit, einschließlich des Informationsaustauschs, innerhalb und zwischen den Vertragsstaaten bei der Ausarbeitung und Annahme wirkungsvoller praktischer Maßnahmen zur wirksamen Umsetzung des Übereinkommens. Teilergebnis 4.1: Der nach dem ICSANT erforderliche Informationsaustausch wird erleichtert. Tätigkeit 4.1.1: Kampagne zur Ermutigung der Vertragsstaaten des ICSANT, eine zuständige Behörde und Kontaktstelle gemäß Artikel 7 Absatz 4 des Übereinkommens zu benennen und die Benennung zu aktualisieren (UNODC) Das UNODC ist für die Entgegennahme und Verbreitung von Mitteilungen über die Benennung von Behörden zuständig, die von Vertragsstaaten gemäß Artikel 7 Absatz 4 vorgenommen werden. Die eingegangenen Meldungen werden auf der ICSANT-Website des UNODC veröffentlicht. Das UNODC wird seine Kampagne fortsetzen, um die Staaten, die bereits Vertragsparteien des ICSANT sind, dazu anzuhalten, der Verpflichtung gemäß Artikel 7 Absatz 4 nachzukommen, wonach die Vertragsstaaten die Vereinten Nationen über ihre zuständigen Behörden und Verbindungsstellen, die für die Übermittlung und den Empfang von ICSANT-bezogenen Informationen zuständig sind, unterrichten müssen. Die Ziele der im Rahmen des zweiten Ratsbeschlusses durchgeführte Kampagne wurden erreicht; bis zum 11. Mai 2026 hat sie zu 44 neuen Benennungen und 18 Aktualisierungen früherer Benennungen geführt. Zu den Tätigkeiten gehören das Versenden von Schreiben an die zuständigen Ständigen Vertretungen, in denen diese aufgefordert werden, ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 7 Absatz 4 nachzukommen; die Durchführung bilateraler Treffen; die Weiterverfolgung möglicher Aktualisierungen früherer Benennungen; die Konzeption und Umsetzung von Verbesserungen im Hinblick auf die Erfüllung der gemäß Artikel 7 Absatz 4 wahrgenommenen Aufgaben, sowie das Werben für Artikel 7 Absatz 4 in einschlägigen Foren. Tätigkeit 4.1.2: Zweites Treffen der zuständigen nationalen Behörden und ICSANT-Verbindungsstellen (UNODC) Das UNODC wird im dritten Projektjahr das zweite Treffen dieser zuständigen Behörden und Verbindungsstellen in Wien (Österreich) organisieren und einberufen. Aufbauend auf den Ergebnissen des ersten Treffens, das 2026 in Wien stattfand, wird es unter anderem eine Musterkoordinationsübung und Schulungen dazu umfassen, wie man eine wirksame Verbindungsstelle gemäß Artikel 7 Absatz 4 sein kann. Das Treffen richtet sich an die nationalen Verbindungsstellen und andere einschlägige nationale Interessenträger. Teilergebnis 4.2: Bewährte Verfahren und Erkenntnisse in Bezug auf den Beitritt zum ICSANT und auf dessen Umsetzung werden von den Zielgruppen auf regionaler Ebene genutzt, um die wirksame Umsetzung des ICSANT und die nukleare Sicherung zu verstärken Tätigkeit 4.2.1: Regionale und subregionale Peer-to-Peer-Workshops zum Austausch bewährter Verfahren und gewonnener Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Beitritt zum ICSANT und seiner Umsetzung (UNOCT) Das UNOCT/UNCCT wird drei regionale und subregionale Peer-to-Peer-Online-Workshops für eine kleine Zahl von Ländern organisieren, um einen Austausch über bewährte Verfahren und Erkenntnisse über die wirksame Umsetzung des ICSANT durch praktische Fälle zu führen, wobei der Schwerpunkt auf rechtlichen, operativen und kooperativen Rahmen liegt. Die Ergebnisse der Workshops werden in ein Abschlussdokument einfließen, das Fahrpläne und Empfehlungen zur Verbesserung der wirksamen Umsetzung im Hinblick auf die Verbesserung der Strategien, Verfahren und Vorgehensweisen im Einklang mit den ICSANT-Bestimmungen enthält. Die Veranstaltungen werden die Identifizierung regionaler Spitzenreiter fördern und möglicherweise Beobachter für Staaten, die noch nicht Vertragsparteien des Übereinkommens sind, einbeziehen. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1450/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.