Europäische Union

92/553/EWG: Entscheidung der Kommission vom 22. Juli 1992 betreffend ein Verfahren nach Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Fall IV/M.190 - Nestlé/Perrier) (Nur der englische Text ist verbindlich)

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Quellenkennung: 31992D0553. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rlangsamung des Nachfrageanstiegs erhöhten sich 1991 die Verkäufe wertmässig um 534 Millionen ffrs, wovon auf die drei landesweiten Anbieter 364 Millionen ffrs (68 %) und auf die "anderen" 170 Millionen ffrs (32 %) entfielen. In den letzten fünf wie auch in den letzten drei Jahren war der durchschnittliche wertmässige Verkaufszuwachs der drei landesweiten Anbieter stets mehr als dreimal so hoch wie der der lokalen Anbieter. Selbst 1991 bei einem volumenmässigen Minus von 49 Millionen Liter konnten sie ihren Umsatz wertmässig weiter steigern. (69) Die vorstehende Tabelle verdeutlicht weiterhin, daß sich in den Jahren 1990 und 1991 volumenmässig der Anstieg der Verkäufe nicht nur bei den drei landesweiten, sondern auch bei den lokalen Anbietern verlangsamte. Trotz eines ausgeprägteren Rückgangs bei den drei landesweiten Anbietern im Jahre 1991 überschritt der durchschnittliche Verkaufsanstieg bei den drei landesweiten Anbietern in den letzten fünf und in den letzen drei Jahren stets die durchschnittliche Verkaufszunahme bei den lokalen Anbietern. (70) Die Volumeneinbussen der drei landesweiten Anbieter im Jahre 1991 waren gering: 47 Millionen Liter bei stillen Wässern und 2 Millionen Liter bei Sprudelwässern. Dies entspricht 1 % der Verkäufe im Segment stille Wässer, wo die drei Anbieter zusammen volumenmässig ungefähr 75 % Marktanteil haben. Bei der starken Verlangsamung des Nachfrageanstiegs im Jahre 1991 nach zwei aussergewöhnlichen Wachstumsjahren ist in dieser Einbusse kein Zeichen für eine signifikante Nachfrageverlagerung zugunsten der lokalen Quellwässer zu sehen. Auch die Verkaufseinbussen bei den landesweiten Anbietern im Jahre 1991 sind nicht unbedingt oder ausschließlich auf die Konkurrenz lokaler Quellwässer zurückzuführen, da Evian - trotz einer 1991 durchgesetzten Preiserhöhung um 7,11 % - 20 Millionen Liter mehr absetzen konnte. Auch Volvic und Hépar, die ihre Preise gleichfalls anhoben, konnten 35 bzw. 16 Millionen Liter mehr absetzen. Nur Contrex und Vittel mussten Volumeneinbussen hinnehmen. Auch wird nicht bestritten, daß ein gewisses Maß an Wettbewerb zwischen den nationalen Mineralwässern und den lokalen Quellwässern besteht. Diese Veränderungen reichen jedoch nicht als Beweis dafür aus, daß lokale Quellwässer eine echte Wettbewerbsbedrohung für die Marktstellung der drei landesweiten Anbieter bedeuten. Selbst ein lebhafter Wettbewerb ist mit Marktstärke nicht unvereinbar, solange ein solcher Wettbewerb die Unternehmen in marktbeherrschender Stellung nicht zwingt, ihre Preise zu senken (siehe Urteil des Gerichtshofes in der Sache Hoffmann-La-Roche, Absätze 70 und 71). (71) Es darf nicht übersehen werden, daß die Preise für die nationalen Mineralwässer bereits ein sehr hohes Niveau erreicht haben. Ungeachtet dieser Situation ist es den drei landesweiten Anbietern gelungen, ihre Preise regelmässig heraufzusetzen, so auch 1992 (Contrex 3,64 %, Volvic 4,18 %, Vittel 4,18 %, Hépar 5,80 % und Evian 4,14 %). Die drei Anbieter sind daher selbst der Auffassung, daß sich Preisanhebungen nach wie vor rentieren und daß der Wettbewerbsdruck lokaler Wässer sie nicht daran hindern kann, ihre gegenwärtigen hohen Preise zu halten oder sogar weiter zu erhöhen. Diese Fähigkeit, die Preise selbst real ständig zu erhöhen, ist der beste Beweis dafür, daß der Wettbewerb seitens der Anbieter von lokalen Brunnenwässern bisher nicht ausreichend gewesen ist und nach dem Zusammenschluß noch weniger geeignet sein dürfte, den Preisfestsetzungsspielraum der drei landesweiten Anbieter in nennenswertem Umfang einzuengen. (72) Die Anbieter lokaler Quellwässer müssen mit einer Reihe struktureller Nachteile kämpfen, die ihre Möglichkeit, Wettbewerbsdruck auf die landesweiten Anbieter auszuüben, einschränken. Die Anbieter von Quellwässern sind zahlenmässig und geographisch zersplitterte Kleinunternehmen. Keiner dieser lokalen Anbieter erreicht einen Marktanteil von 10 %. So hatten 1991 die Familie Papillaud und die CGES-Gruppe jeweils ein Verkaufsvolumen von 8 bis 9 % und einen wertmässigen Marktanteil von jeweils 3 bis 4 %. Die meisten übrigen Anbieter von lokalen Wässern haben Marktanteile von weniger als 5 % volumenmässig und noch erheblich weniger wertmässig. (73) Die lokalen Anbieter sind sämtlich unabhängige Unternehmen, die nicht zu einer Gruppe zusammengefasst werden können, wenn die Frage beurteilt werden soll, ob sie die Marktposition der beiden verbleibenden landesweiten Anbieter zu bedrängen imstande wären. Ihre individuelle Finanzposition ist verglichen mit der von Nestlé und BSN äusserst schwach. Der zusammengefasste Marktanteil der "anderen" in Höhe von 17,7 % wertmässig und 25,8 % volumenmässig stellt deshalb in Wirklichkeit eine Überbewertung ihrer Wettbewerbsstärke dar. Selbst wenn einige wenige lokale Brunnenwässer grossen Einzelhandelsketten gehören oder von ihnen gefördert werden, wirft diese Tätigkeit für die betreffenden Einzelhandelsunternehmen nicht so viel Gewinn ab, daß sie sich veranlasst sehen könnten, in die Entwicklung solcher Brunnen groß zu investieren. Hingegen haben Nestlé und BSN eine sehr starke finanzielle Position, die sie dazu nutzen können - und voraussichtlich auch nutzen werden - um ihr Brunnenwassergeschäft, das für sie eine wichtige und sehr lohnende Sparte darstellt, auszubauen. (74) Selbst wenn Einzelhandelsmarken verschiedene lokale Quellwässer unter einem Dach zusammenfassen können, sind diese Wässer keine ausreichende Alternative und kein ausreichendes Gegengewicht zu den nationalen Mineralwässern, was von den Einzelhandelsunternehmen selbst generell bestätigt wird (siehe Anhang 15). Eine solche Strategie der Zusammenfassung verschiedener Quellwässer unter einer Marke kann die Position der lokalen Wässer nur in begrenztem Umfang verbessern, vermag aber nichts an der Tatsache einer seit langem etablierten Nachfrage nach Mineralwässern (über 70 % der gesamten Nachfrage) zu ändern. Ausserdem rangieren aus verschiedenen Brunnen stammende Quellwässer, die unter einer Einzelhandelsmarke verkauft werden, in der Regel am untersten Ende der Skala der lokalen und stillen Wässer. Diese Wässer werden nicht wirklich in Konkurrenz, sondern mehr in Ergänzung zu den grossen nationalen Marken verkauft. Sie dürften von jenen Verbrauchern, die regelmässig nationale Mineralwässer trinken, am wenigsten als Substitut akzeptiert werden. Bestenfalls werden sich die Einzelhandelsmarken in dem Marktsegment durchsetzen können, wo die Verbraucher nur darauf bedacht sind, Leitungswasser durch das billigste Trink- oder Haushaltswasser zu ersetzen (sogenanntes "Leitungswasserersatz-Segment"). Nach den Erklärungen von Nestlé anläßlich der mündlichen Anhörung machen Einzelhandelsmarken volumenmässig höchstens 7 bis 8 % (und wertmässig noch viel weniger) des gesamten Marktsegments stille Wässer aus. Da die Einzelhandelsunternehmen diese Wässer von lokalen Wasseranbietern abfuellen lassen, ist ihr Marktanteil meistens schon im Marktanteil "anderer" inbegriffen. Nur in Ausnahmefällen besitzt ein Einzelhandelsunternehmen einen Brunnen und fuellt das Wasser selbst ab. Lokale Mineralwässer können laut Gesetz nicht unter einer Einzelhandelsmarke oder unter anderen verschiedenen Markennamen vertrieben werden. Nach den Zahlen von Nestlé haben die lokalen stillen Mineralwässer nur einen Anteil von 6,5 % am gesamten Marktsegment, stille Mineralwässer gegenüber 93,5 % Marktanteil der drei landesweiten Anbieter. (75) Bei ihren niedrigen Verkaufspreisen können die meisten lokalen Wässer nur in einem Radius von 200 bis 250 km wirtschaftlich rentabel vertrieben werden. Zur Abdeckung der Transportkosten über grössere Entfernungen reicht die Erzeugerspanne nicht aus. Darüber hinaus hat die Mehrzahl der lokalen Brunnen eine Kapazität von weniger (meistens viel weniger) als 200 Millionen Litern. Die Folge ist, daß der Mengenumsatz oder der Ertrag der lokalen Wasseranbieter keine umfangreichen Investitionen für Absatzförderung, landesweite Werbung oder eine landesweite Vertriebsorganisation zulässt. Ihre Wässer haben kein ausgeprägtes Markenprofil und werden nur lokal vertrieben. Die drei landesweiten Anbieter hingegen besitzen Brunnen mit beträchtlichen Kapazitäten. Diese Anbieter haben jahrelang in das Image ihrer Marken sowie in nationale Vertriebssysteme investiert und auf diese Weise beim Verbraucher, der diese nationalen Marken in allen Einzelhandelsgeschäften vorzufinden erwartet, eine hohe Markentreue aufgebaut. 1991 gaben die drei landesweiten Anbieter für die fünf führenden Marken Contrex, Volvic, Vittel, Hépar und Evian mehr als 400 Millionen ffrs und insgesamt über 680 Millionen ffrs für Werbung aus. Nach dem Zusammenschluß würden sich die finanziellen Möglichkeiten von Perrier durch Zusammenlegung mit den bedeutenden finanziellen Mitteln von Nestlé noch vergrössern. Ein lokaler Quellwasseranbieter kann im Werbeaufwand oder bei den Investitionen in ein landesweites Vertriebssystem unmöglich unter gleichen Bedingungen mit den beiden verbleibenden landesweiten Anbietern zu konkurrieren versuchen. In ihrem Schreiben vom 12. März 1992 räumte Nestlé denn auch ein, daß es "für kleinere Brunnen schwierig ist, auf dem französischen Brunnenwassermarkt eine signifikante Position aufzubauen". (76) Aus dem oben Gesagten muß gefolgert werden, daß lokale Wasseranbieter zumindest kurzfristig nicht in der Lage wären, die Marktposition der beiden verbleibenden landesweiten Wasseranbieter in nennenswertem Umfang zu bedrängen. Nestlé und BSN haben eindeutige Wettbewerbsvorteile gegenüber den lokalen Anbietern (grössere Kapazitäten, besser bekannte Marken, bessere Vertriebs- und Lagersysteme) und besitzen beträchtliche finanzielle Ressourcen, um weiterhin in grossem Maßstab in landesweite Werbe- und Marketingkampagnen zu investieren. Diese Strategie dürfte die Markentreue der Verbraucher weiter stärken und damit die Kreuzpreiselastizität der Nachfrage bei ihren Wässern insbesondere gegenüber den lokalen Quellwässern weiter verringern. Darüber hinaus würde Nestlé nach dem Zusammenschluß selbst eine stattliche Zahl lokaler Quellwasserbrunnen besitzen (siehe Erwägungsgründe 51 und 52). Nestlé würde damit über ein komplettes Produktsortiment einschließlich Mineral- und Quellwässer verfügen, das es in ihrer Verkaufsstrategie einsetzen kann. F. Nachfragemacht (77) Nestlé hat - unterstützt von BSN - vorgetragen, daß die drei landesweiten Anbieter unter dem Druck der Kaufkraft der grossen Einzelhandelsunternehmen stehen. Die zehn wichtigsten Kunden von Nestlé repräsentieren 67,3 % des gesamten Umsatzes des Unternehmens. Laut Nestlé und BSN vereinigen vier grosse Einzelhandelskonzerne, nämlich Intermarché, Leclerc, Carrefour und Promodes, 50 % des gesamten Verkaufsvolumens der drei landesweiten Anbieter auf sich. Einige Einzelhandelsunternehmen verkaufen ausserdem lokale Brunnenwässer unter eigener Einzelhandelsmarke, so daß sie zu Wettbewerbern der landesweiten Wasseranbieter werden. Die Kaufkraft der grossen Einzelhandelsunternehmen zeigt sich insbesondere darin, daß einige grosse Marken aus dem Sortiment gestrichen wurden und daß sich die durchschnittlichen Rabatte, die Vittel dem Einzelhandel gewährt, zwischen 1988 und 1992 um 50 % erhöht haben (siehe Lexecon Report, Seite 33). (78) Was die Konzentration auf der Nachfrageseite betrifft, so machen die zehn grössen Kunden tatsächlich einen beträchlichen Teil - rund 70 % - des Umsatzes aller drei landesweiten Anbieter aus und verfügen somit über eine gewisse Kaufkraft. Die Konzentration auf der Nachfrageseite ist jedoch weit weniger ausgeprägt als auf der Angebotsseite. Dies gilt nach dem Zusammenschluß in noch stärkerem Masse. Während wertmässig 82 % und volumenmässig 75 % (bei stillen Mineralwässern über 90 %) des Angebots in Händen von nur zwei Anbietern liegen würden, die ohne weiteres ein wettbewerbsfeindliches paralleles Verhalten annehmen könnten (siehe Erwägungsgründe 108 ff.), setzt sich die Nachfrageseite aus einer weit grösseren Anzahl unabhängiger Unternehmen zusammen, von denen keines mehr als 15 % des gesamten Brunnenwasserumsatzes aller drei/zwei landesweiten Anbieter erreicht. Bei Nestlé bewegt sich der individuelle Anteil der zehn grössten Kunden zwischen 1,9 und 11,6 % ihres gesamten Wasserumsatzes. Von diesen zehn Kunden erreichen nur vier einen Umsatzanteil von 10 bis 11 %, die übrigen sechs liegen bei einem Anteil zwischen 1,9 und 5,5 %. Diese Käufer haben nicht alle die gleiche Kaufkraft nach Maßgabe der abgenommenen Mengen. Dies wird dadurch bestätigt, daß die ihnen gewährten Rabatte nicht gleich hoch sind, sondern für jeden einzelnen Käufer individuell festgesetzt werden. All dies belegt, daß einer stark konzentrierten Angebotsseite eine Nachfrageseite gegenübersteht, die sich aus einer Anzahl von Käufern zusammensetzt, die nicht als gleich stark bezeichnet oder zu einer Gruppe zusammengefasst werden können, damit sich folgern ließe, daß sie die Marktposition der drei - und nach dem Zusammenschluß zwei - landesweiten Anbieter bedrängen könnten. Bei der Anwendung der Wettbewerbsregeln muß die Kommission auch die schwächeren Kunden mitbeschützen, wenn diese, wie im gegenwärtigen Fall, einen bedeutenden Anteil der Verkäufe darstellen. Auch wenn bestimmte Kunden eine gewisse Nachfragemacht haben sollten, ist nicht auszuschließen, daß bei Fehlen eines ausreichenden Wettbewerbsdrucks Nestlé und BSN in der Lage wären, den verschiedenen Kunden unterschiedliche Verkaufsbedingungen aufzuerlegen. (79) Die Kaufkraft der Einzel- und Großhandelsunternehmen wird auch dadurch spürbar eingeschränkt, daß sie es sich gar nicht leisten können, die bekannten Mineralwassermarken von Nestlé, Perrier und BSN für längere Zeit aus dem Sortiment zu nehmen, da sie sonst Kunden verlieren würden: mehr als 70 % des gesamten Brunnenwasserverbrauchs und 90 % des gesamten Mineralwasserverbrauchs in Frankreich würde von den zwei übrigbleibenden nationalen Anbietern gedeckt. (80) In anderen von der Kommission entschiedenen Fällen, in denen die Nachfragemacht als ein Gegengewicht angesehen worden ist, handelt es sich in der Regel um Produkte, die entweder Vorprodukte waren oder Produkte, die im Rahmen langfristiger Verträge oder gar im Rahmen von Kooperationsverträgen zur Entwicklung des Produktes verkauft wurden. Solche Bedingungen schaffen ein ausgeglicheneres Käufer-Verkäufer-Verhältnis, vorausgesetzt die Käufer sind ausreichend konzentriert. Dies ist nicht der Fall für den Verkauf von Wasser, ein weitverwendetes Endverbraucherprodukt, für das die Einzelhändler lediglich den Bedarf des Endverbrauchers widerspiegeln. (81) Entgegen den Feststellungen im Lexecon Report (Seite 48) über Markentreue lässt sich nicht bestreiten, daß die landesweiten Anbieter für ihre jeweiligen Marken durch langjährige und aufwendige Werbung eine hohe Verbrauchertreue aufgebaut haben, die zur Folge hat, daß ihre Produkte weitgehend zu "produits prévendus" ( "im voraus verkauften Produkten") geworden sind. Dies wird in der Regel auch von der Branche und von den Einzelhändlern, die nur die Verbrauchernachfrage reflektieren, anerkannt. (82) So führt die Chambre Syndicale des Eaux Minérales in ihrem Schreiben vom 18. Februar 1992 aus: "... auf der einen Seite haben wir die grossen Mineralwasserbrunnen, die landesweit vertrieben werden und eine Politik der Markenbekanntheit verfolgen, die sich auf eine intensive Werbung stützt und relativ hohe Preise erlaubt, und auf der anderen Seite die regionalen Quell- oder Mineralwasserbrunnen, deren Verkaufsdynamik vor allem auf sehr niedrigen Preisen beruht. In der ersten Gruppe mit mehr als 70 % der Inlandsverkäufe ist der Markt durch eine ausgeprägte Identität der einzelnen Brunnen - unabhängig von der betreibenden Gesellschaft oder Gruppe - und durch eine Treue des Verbrauchers zu seinen bevorzugten Marken, wie sie in den übrigen Ländern in diesem Umfang nicht anzutreffen ist, gekennzeichnet...". Die Kommission befragte eine repräsentative Gruppe von Einzel- und Großhändlern über die Reihenfolge ihrer Einkaufskriterien. Eine Mehrheit befragter Unternehmen nannte als erstes Kriterium die Verbrauchernachfrage und die Bekanntheit der Marke (siehe Anhang 14). In einer Reihe weiterer Antworten wurden ebenfalls Markenbekanntheit und Markentreue als bedeutsames Merkmal nationaler Mineralwässer genannt (siehe Anhang 15). (83) Nach dem Zusammenschluß und dem Verkauf von Volvic an BSN würden Nestlé und BSN eine grössere Zahl renommierter Marken besitzen als jeder der beiden Anbieter heute besitzt. Sie könnten den Wettbewerb bei allen führenden Marken von Perrier, gleich ob stille Wässer oder Sprudelwässer, und insbesondere bei Perrier, Saint-Yorre, Contrex und Volvic ausschalten und damit die Wahl der Einzelhändler zwischen heute unabhängigen Marken einengen. Damit würde zwangsläufig die Abhängigkeit der Einzel- und Großhändler von den beiden verbleibenden Anbietern zunehmen. So würden sich nicht nur ihre Auswahlmöglichkeit von drei auf zwei Anbieter verringern, sondern auch die von jedem Anbieter praktizierte Markenkopplung (die Gewährung von Rabatten wird vom Bezug des gesamten Sortiments abhängig gemacht) würde eine breitere Palette renommierter Marken erfassen und damit die Abhängigkeit der Einzelhändler von den beiden verbleibenden Anbietern weiter vergrössern. (84) Mehrheitlich haben die in Erwägungsgrund 82 erwähnten Einzel- und Großhandelsunternehmen erklärt, daß sie noch stärker von den landesweiten Anbietern abhängig würden und daß lokale Quellwässer keine ausreichende Alternative für nationale Mineralwässer sind. Diese Erklärungen sind im vollen Wortlaut in Anhang 15 wiedergegeben. Die betreffenden Einzel- und Großhändler (sowohl grosse als auch kleine Unternehmen) haben starke Befürchtungen, war ihren künftigen Verhandlungsspielraum gegenüber Nestlé und BSN betrifft, und sind der Auffassung, daß sie es sich gar nicht leisten können, die Marken dieser beiden Anbieter nicht in ihr Sortiment aufzunehmen. Ausserdem sind nach ihrer Einschätzung für die Konsumenten von nationalen Mineralwässern lokale Wässer eher ein ergänzendes Produkt als ein echtes Substitut. (85) Der gewichtete Anteil der Wasserverkäufe von Nestlé, Perrier und BSN an den gesamten Wasserverkäufen (stille Wässer und Sprudelwässer 1991) einer repräsentativen Gruppe von Einzel- und Großhändlern beläuft sich auf annähernd 78 % nach Mengen und noch mehr nach Wert. Dies zeigt, welch hohen Anteil die Marken der beiden verbleibenden Anbieter an den gesamten Wasserverkäufen der führenden Einzel- und Großhandelsunternehmen haben. (86) Bezueglich der Herausnahme von Marken aus dem Sortiment räumt Nestlé ein, daß es unwahrscheinlich ist, daß der Einzelhandel alle Marken eines landesweiten Anbieters zur gleichen Zeit aus dem Sortiment nehmen würde. Dies bestätigt die globale Abhängigkeit des Einzelhandels von den grossen nationalen Marken. Es kann nicht bestritten werden, daß selbst eine nur partielle Streichung aus dem Sortiment eine gewisse "disziplinierende" Wirkung auf den Anbieter haben kann und daß so gesehen zumindest die grössten Einzelhandelsunternehmen eine gewisse Kaufkraft besitzen. Diese Kaufkraft ist jedoch nicht für alle Einzelhändler gleich und umso mehr begrenzt, je grösser die Zahl der von einem einzigen Anbieter vertriebenen Marken ist, da jede Herausnahme aus dem Sortiment sich sofort auf die jährlichen Sonderrabatte für alle Produkte (stille Wässer, Sprudelwässer, Wässer mit Geschmackszusatz usw.) auswirken würde. Der geplante Zusammenschluß und der Verkauf von Volvic an BSN und das dadurch wachsende Brunnen-Portefeuille der beiden verbleibenden Anbieter würde eine Herausnahme aus dem Sortiment künftig noch schwieriger machen. Ausserdem bewirkt eine Herausnahme aus dem Sortiment stets eine gewisse Kundenabwanderung zu anderen Läden, die die gestrichene Marke führen. Wie hoch der Prozentsatz einer solchen Kundenabwanderung im Einzelfall genau wäre, lässt sich nicht vorhersagen; für den Einzelhändler stellt dies folglich einen Risikofaktor dar (siehe Anhang 15, Einzelhändler L), der seine Verhandlungsfähigkeit einschränkt. (87) Laut Nestlé bedeutet die Tatsache, daß abgefuelltes Wasser schätzungsweise nur 1 % der Verkäufe eines Einzelhändlers ausmacht, während die gleichen Verkäufe einen wesentlich höheren Prozensatz des Umsatzes des Anbieters darstellen, ein Ungleichgewicht zugunsten des Einzelhandels. Dies spiegelt nicht genau die Verhandlungsposition des Einzelhandels wider. Nach den von verschiedenen Einzelhändlern bereitgestellten Informationen lässt sich nicht ausschließen, daß die Herausnahme einer nationalen Marke aus dem Sortiment zum Verlust jedes zehnten Endverbrauchers führen kann, der wegen seiner Markentreue zu einem anderen Einzelhandelsgeschäft wechseln würde, um seine angestammte Marke zu finden. Die Herausnahme einer einzigen bekannten Marke aus dem Sortiment kann deshalb weit gravierendere Folgen für den Umsatz des Einzelhändlers haben, als die Zahl von 1 % erwarten ließe, da der Verlust eines Kunden den Verlust aller Käufe dieses Kunden in dem betreffenden Einzelhandelsgeschäft bedeutet. (88) Nestlé hat schließlich vorgetragen, daß Kaufkraft durch die spürbare Erhöhung der Rabatte zwischen 1988 und 1992 dokumentiert wird. Die Kommission kann dieses Argument nicht gelten lassen. Die beträchtlichen nominalen und realen Listenpreiserhöhungen haben die gestiegenen Rabatte mehr als ausgeglichen. Das Ergebnis ist ein Nettoanstieg der Preise, die der Einzelhandel zu zahlen hat. Bei Vittel selbst betrug der höchste Rabatt, der 1987 einem Einzelhandelsunternehmen gewährt wurde, [...]% (berechnet auf der Grundlage aller in dem betreffenden Jahr gewährten Rabatte in ffrs einschließlich kommerzielle Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem mit diesem Kunden erzielten Umsatz in ffrs). 1992 betrug der höchste Rabatt, den Vittel einem Einzelhändler gewährte, [...]% des mit ihm erzielten Umsatzes. Zwar hat sich, wie Nestlé vorträgt, der Rabatt in den letzten fünf Jahren nahezu verdoppelt, andererseits aber ist der Listenpreis für Vittel (1,5-Liter-PVC-Flasche) von 1,92 ffrs (günstigster Listenpreis) im Januar 1987 auf 2,49 ffrs im April 1992 geklettert. Geht man davon aus, daß alle Rabatte tatsächlich als Rabatte betrachtet werden können (einschließlich kommerzielle Zusammenarbeit), so ist der Preis nach Rabatt um [...]% gestiegen. Alle übrigen grossen Marken konnten ihre Nettopreise sogar noch kräftiger anheben (siehe Anhang 13(10) ). Selbst in einer Situation, wo auf dem Markt drei führende Anbieter präsent sind, waren die Einzelhändler demzufolge nicht in der Lage, der Fähigkeit von Nestlé, Perrier und BSN, in den letzten fünf Jahren ihre Preise beträchtlich anzuheben, etwas entgegenzusetzen. Nach dem Zusammenschluß dürfte sich die Kaufkraft der Einzelhändler noch weiter reduzieren. (89) Aus dem oben Gesagten muß gefolgert werden, daß die Kaufkraft der Einzel- und Großhandelsunternehmen nicht ausreichend wäre, um nach dem Zusammenschluß die Marktstärke der beiden verbleibenden landesweiten Wasseranbieter in nennenswertem Umfang einzuschränken. Der Zusammenschluß würde bewirken, daß sich die Zahl der Nestlé und BSN gehörenden renommierten Marken, die in den Regalen jedes grossen Einzelhandelsgeschäftes vorhanden sein müssen, erhöht: Ausserdem würde der Zusammenschluß die Wahlmöglichkeit der Einzelhändler von drei auf zwei Versorgungsquellen reduzieren und damit ihre Abhängigkeit von den beiden führenden Anbietern auf dem Markt vergrössern. Wegen ihrer grösseren Abhängigkeit von den führenden Marken wäre es für die Einzelhändler schwieriger, einen Anbieter gegen den anderen auszuspielen. Auch stellen die lokalen Quellwässer zumindest kurzfristig keine realistische Alternative dar. G. Potentieller Wettbewerb (90) Nestlé hat ausgeführt, daß in Anbetracht de

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.