Europäische Union

92/553/EWG: Entscheidung der Kommission vom 22. Juli 1992 betreffend ein Verfahren nach Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Fall IV/M.190 - Nestlé/Perrier) (Nur der englische Text ist verbindlich)

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Quellenkennung: 31992D0553. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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em Begriff Rabatt Budgets von unterschiedlicher Höhe, die sich beispielsweise nach der Regalfläche, die in den Einzelhandelsgeschäften für die Produkte des Anbieters bereitgestellt wird, nach den für den Verbraucher bestimmten Postwurfsendungen, nach den für das Produkt veranstalteten Preisausschreiben usw. richten. - Vom Händlerstandpunkt aus werden Rabatte zu einem grossen Teil durch Transportkosten, die der Händler selbst trägt, wettgemacht. Die Transportkosten sind nicht für alle Händler in ganz Frankreich gleich hoch. Da sie von Nestlé für Entfernungen von 300 km mit rund [...] % des Ab-Werk-Preises angegeben werden (siehe Seite 16 der Anmeldung), geben die Listenpreise darüber hinaus einen guten Anhalt für die vom Verteilungsgewerbe tatsächlich gezahlten Preise. iii) Substituierbarkeit auf der Angebotsseite (18) Die in Erwägungsgrund 15 beschriebenen Produktions- und Vertriebszwänge machen es in ihrem Zusammenwirken einem Erfrischungsgetränke- oder Bierhersteller unmöglich, seine Produktionsanlagen für Erfrischungsgetränke auf Brunnenwasser - gleich ob Quell- oder Mineralwasser - umzustellen. Selbst wenn die Erfrischungsgetränkehersteller heute über freie Kapazitäten verfügen würden, wäre es ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorschrift, daß Quell- und Mineralwasser am Brunnenstandort abgefuellt werden muß, verwehrt, etwa vorhandene freie Kapazitäten zur Abfuellung von Brunnenwasser zu nutzen. Nestlé vertrat die These, daß die Abfueller von Erfrischungsgetränken und Bier ihre Abfuellanlagen dazu nutzen könnten, gereinigtes Leitungswasser abzufuellen und mit diesem Produkt in den Markt für Brunnenwässer vorzustossen. Daß es Erfrischungsgetränke- oder Bierhersteller mit Kapazitätsüberhängen gibt, konnte Nestlé zur Untermauerung ihre These indessen nicht nachweisen. Nestlé führte weiterhin aus, daß gereinigtes Leitungswasser heute bereits in verschiedenen Ländern (Vereinigte Staaten, Dänemark und Griechenland) vermarktet wird und auch in den deutschen Markt einzubrechen beginnt, wo es bereits einen Anteil von 1,5 % am gesamten Verbrauch von abgefuelltem Wasser hat. Die Tatsache, daß gereingtes Leitungswasser in einigen Ländern verkauft wird, beweist laut Nestlé hinlänglich, daß es in Frankreich vermarktet werden könnte, auch wenn es zur Zeit dort noch nicht verkauft wird. Das Vorbringen von Nestlé beruht implizit auf der Annahme, daß der Verbraucher in gereinigtem Leitungswasser ein Substitut für Brunnenwasser sieht. Diese Annahme wird durch nichts belegt. Die Nachfragemerkmale auf dem räumlich relevanten Markt deuten im Gegenteil daraufhin, daß dies nicht der Fall ist. Ausserdem ist auffallend, daß ungeachtet - der bis 1990 zu beobachtenden starken Nachfragezunahme und beträchtlichen Steigerung der verkauften Mengen, - der konstanten nominalen und realen Preiserhöhungen (nach Rabatt) auf dem französischen Markt für abgefuellte Brunnenwässer, - des real (und im Fall von Coca-Cola selbst nominal) rückläufigen Trends bei den Listenpreisen der führenden Erfrischungsgetränkemarken - der bei Berücksichtigung der Rabatte noch ausgeprägter ist - und - der Tatsache, daß die Erfrischungsgetränke- oder Bierhersteller, technisch und industriell gesehen, in der Lage sind, gereinigtes Leitungswasser abzufuellen, bisher kein einziger Erfrischungsgetränke- oder Bierhersteller in den Brunnenwassermarkt in Frankreich vorgestossen ist. Nach den bisherigen Erkenntnissen besteht deshalb aller Grund zur Annahme, daß eine Substitution auf der Angebotsseite von den betreffenden Unternehmen nicht als wirtschaftlich tragbar angesehen wird. Ausserdem haben die von der Kommission befragten Erfrischungsgetränkehersteller bestätigt, daß sie gegenwärtig nicht beabsichtigen, gereinigtes Leitungswasser für den französischen Markt anzubieten; ebenso wenig ist ihren Aussagen zu entnehmen, daß dies wirtschaftlich möglich oder sinnvoll wäre. Hierzu ist anzumerken, daß Coca-Cola ihren Bedarf an in Dosen abgefuelltem Wasser für ihre Verkaufsautomaten in Frankreich mit Mineralwasser von Spa deckt. Coca-Cola hat nicht beschlossen, ihr in Deutschland unter der Marke Bonaqa verkauftes eigenes gereinigtes Leitungswasser zu verwenden oder ihre Produktionsanlagen in Frankreich zur Herstellung von gereinigtem Leitungswasser zu nutzen. Überlegungen betreffend die Substituierbarkeit auf der Angebotsseite können deshalb im vorliegenden Fall nicht zu einer abweichenden Einschätzung des sachlich relevanten Marktes führen. c) Schlußfolgerung (19) Es kann daher der Schluß gezogen werden, daß der sachlich relevante Markt der Markt für abgefuelltes Brunnenwasser ist. B. Unterscheidung zwischen stillen Brunnenwässern und Sprudelwässern/Brunnenwässern mit Geschmackszusatz (20) Für die Beurteilung des geplanten Zusammenschlusses ist es unerheblich, ob Sprudelwässer und Brunnenwässer mit Geschmackszusatz vom sachlich relevanten Markt ausgenommen werden oder nicht. Verschiedene Nachfragefaktoren deuten darauf hin, daß Sprudelwässer und Wässer mit Geschmackszusatz aus dem relevanten Markt ausgeschlossen werden könnten. Zwischen stillen Brunnenwässern und Sprudelwässern/Wässern mit Geschmackszusatz besteht eine ganze Reihe von Unterschieden hinsichtlich Beschaffenheit, Geschmack, Verwendungszweck, Verbrauchsmengen und Preis. In einigen Ausnahmefällen ordnen die betreffenden Unternehmen Sprudelwässer und Wässer mit Geschmackszusatz hinsichtlich Verpackung, Vermarktung und Preis dichter bei den Erfrischungsgetränken ein. Beispiele für solche Ausnahmen sind das Sprudelwasser Perrier (3,8 % des Marktes) und verschiedene Wässer mit Geschmackszusatz (weniger als 1 %). Wettbewerbswechselbeziehungen zwischen Sprudelwässern, Wässern mit Geschmackszusatz und stillen Brunnenwässern lassen sich jedoch nicht ausschließen. Die meisten Unternehmen, die stille Brunnenwässer vermarkten, vertreiben auch Sprudelwässer und in geringerem Umfang Brunnenwässer mit Geschmackszusatz. Ein Abfueller von stillen Brunnenwässern kann zumindest in technischer Hinsicht problemlos die Produktion auf Sprudelwässer oder Brunnenwässer mit Geschmackszusatz umstellen. Aus diesen Gründen dürfte ein radikaler Ausschluß von Sprudelwässern und Wässern mit Geschmackszusatz aus dem sachlich relevanten Markt kaum zu rechtfertigen sein. Dennoch bilden stille Wässer, Sprudelwässer und Wässer mit Geschmackszusatz mit Sicherheit verschiedene Produktgruppen oder Segmente des umfassenderen Marktes für abgefuellte Wässer. Im gegenwärtigen Fall würde sich die Beurteilung des angemeldeten Zusammenschlusses nicht wesentlich ändern, selbst wenn Sprudelwässer und Wässer mit Geschmackszusatz ausgeschlossen würden. DER RÄUMLICH RELEVANTE MARKT (21) Unter Würdigung der im Folgenden dargelegten Strukturfaktoren und nach Prüfung des Wettbewerbsumfelds auf den Brunnenwassermärkten in der Gemeinschaft ist die Kommission zu der Schlußfolgerung gelangt, daß Frankreich der räumlich relevante Markt ist, auf dem die Marktstärke der neuen Einheit zu beurteilen ist. So deutet verschiedenes darauf hin, daß die an dem Zusammenschluß beteiligten Unternehmen in der Lage sind und auch künftig in der Lage sein werden, ihr Wettbewerbsverhalten in Frankreich ohne signifikante externe Wettbewerbszwänge zu bestimmen. (22) Die Vertreter von Nestlé haben die These vertreten, daß bei der Bestimmung des räumlich relevanten Marktes auch die Höhe der Ausfuhren nach anderen Gebieten berücksichtigt werden müsste. Laut Nestlé ist eine Preisdiskriminierung zwischen Frankreich und den nichtfranzösischen Gebieten, in denen das Unternehmen seine Produkte verkauft, zumindest in bezug auf Belgien und verschiedene deutsche Bundesländer ausgeschlossen. Ihrer Preispolitik in Frankreich wären deshalb von den in diesen anderen Märkten mit Nestlé-Präsenz herrschenden Bedingungen Grenzen gesetzt, obgleich in diesen anderen Märkten ganz andere Wettbewerbsbedingungen herrschen. Anhand dieser Argumentation und einer Analyse der französischen Brunnenwasserexporte nach Belgien und Deutschland hat Nestlé vorgetragen, daß der räumlich relevante Markt auch Belgien und verschiedene deutsche Bundesländer umfassen müsste. Weiterhin hat Nestlé ins Feld geführt, daß es zu Paralleleinfuhren nach Frankreich kommen würde, falls auf dem französischen Markt überhöhte Preise praktiziert würden. Allein schon die Möglichkeit von Paralleleinfuhren würde laut Nestlé jede beherrschende Stellung auf dem französischen Markt unmöglich machen. Angesichts des unterschiedlichen Wettbewerbsumfelds, das in jedem Mitgliedstaat herrscht, sowie der Tatsache, daß es praktisch unmöglich ist, Paralleleinfuhren zu tätigen, und daß es in der Gemeinschaft keine Wettbewerber gibt, die in der Lage wären, die hohen Marktzugangsschranken in Frankreich zu überwinden, gelangt die Kommission zu der Schlußfolgerung, daß der räumlich relevante Markt Frankreich ist. A. Das Wettbewerbsumfeld in der Gemeinschaft (23) Das Wettbewerbsumfeld auf dem Markt für abgefuellte Brunnenwässer ist in der Gemeinschaft äusserst heterogen. Die Nachfragemerkmale sind in jedem Mitgliedstaat verschieden, der Handel zwischen Mitgliedstaaten ist, gemessen am Verbrauch, unbedeutend und das Angebot ist in den meisten Mitgliedstaaten stark zersplittert. (24) Die Nachfrage weist in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Merkmale auf. In Ländern wie dem Vereinigten Königreich, Irland, den Niederlanden, Dänemark und Portugal ist die Nachfrage nach abgefuellten Brunnenwässern äusserst gering oder inexistenz (sehr niedriger Pro-Kopf-Verbrauch) und befindet sich der Markt in einer Startphase. In anderen Mitgliedstaaten beschränkt sich die Nachfrage im wesentlichen auf Sprudelwässer, auf die in Deutschland 3/4, in Italien mehr als 60 % und in Belgien 34 % des Umsatzes entfallen. In diesen Mitgliedstaaten liegt der Pro-Kopf-Verbrauch von abgefuelltem Brunnenwasser in der Nähe des Verbrauchs von kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken, was zeigt, wie unterschiedlich die Verbrauchsstruktur ist. (25) Der innergemeinschaftliche Handel ist von untergeordneter Bedeutung. Wasser ist ein Produkt mit niedrigem Wert bei hohem Volumen, das in der Regel unter Kostengesichtspunkten nicht über grosse Entfernungen transportiert werden kann. Der hohe Transportkostenanteil hat zur Folge, daß der grösste Teil des Marktes regional gegliedert ist. Nestlé selbst hat den Transportkostenanteil für Entfernungen von 300 km auf 10 % bei den teuersten stillen Wässern geschätzt. Bei in Glasflaschen abgefuellten Brunnenwässern machen die Transportkosten mehr als das Doppelte davon aus. Die Lieferungen in die Nachbarländer Frankreichs sind, gemessen am Verbrauch, unbedeutend: etwa 5 % im Falle Deutschlands und weniger als 1 % im Falle Italiens und Spaniens. Im wesentlichen handelt es sich dabei um Importe von französischen Mineralwässern, die das obere Nachfragesegment ansprechen, das für eine bekannte Marke, die darüber hinaus den zusätzlichen Vorzug eines internationalen Flairs bietet, einen erheblichen Preiszuschlag zu zahlen bereit ist. Nur in Belgien erreichen die Importe wegen der geringen Angebotskonzentration und der relativ geringen Grösse des Marktes einen gewissen Umfang. Der Verbrauch in Belgien macht mengenmässig rund 10 % der französischen Produktion aus. (26) Ein stark zersplittertes Angebot ist kennzeichnend für Deutschland, Italien, Spanien und in geringerem Masse Belgien; dies sind die einzigen Länder der Gemeinschaft, wo die Entwicklung des Marktes die Präsenz eines bedeutenden Wettbewerbers erlauben würde. In Deutschland besitzt keines der führenden Unternehmen (Überkinger-Gruppe, Gerolsteiner, Blaue Quellen (Nestlé), Apollinaris) einen Marktanteil von mehr als 10 %, selbst wenn ihre jeweiligen Brunnen und Marken zusammengerechnet werden. Nur eine Handvoll Marken hat landesweiten Status: nur Apollinaris (weniger als 6 % des Marktes) und Fachinger (mit 7 % des gesamten Marktes) und vielleicht Gerolsteiner und Hirschquelle könnten als landesweite Marken gelten. In Italien sind Quellen über das ganze Land verteilt und wird abgefuelltes Brunnenwasser von mehr als 200 Firmen vermarktet. Die führende Marke Ferrarelle (im Besitz von BSN) hat gerade einen Marktanteil von 10 %. Ähnlich ist die Lage in Spanien, wo die führende Marke Font Vella (ebenfalls im Besitz von BSN) 18 % des Marktes inne hat. Abgesehen vom Grupo Vichy Catalan (12 % des Marktes) versorgen Dutzende anderer kleiner Firmen mit jährlichen Gesamtumsätzen von weniger als 100 Millionen Liter den spanischen Markt (Quelle: Alimarket). In Belgien verfügen die beiden grössten Hersteller Spadel und Chaudfontaine vor allem wegen der geringeren Marktgrösse über höhere Marktanteile. Spadel setzt in Belgien insgesamt 256,3 Millionen Liter abgefuelltes Brunnenwasser (27 % des Marktes), Chaudfontaine hingegen 95 Millionen Liter (10 % des Marktes) ab. Keines der beiden Unternehmen exportiert in nennenswertem Umfang nach Frankreich, und dies ungeachtet des günstigen Standortes ihrer Brunnen. (27) Für die Zersplitterung dieser Märkte und das Fehlen grosser Unternehmen, wie sie in Frankreich bestehen, gibt es eine Reihe von Gründen. In Deutschland wird fast das gesamte Brunnenwasser in Glasflaschen (in der Regel Pfandflaschen) verkauft, wodurch sich der Transportkostenanteil spürbar erhöht. In Italien macht Glasverpackung fast die Hälfte des gesamten Marktes aus, und alle führenden Marken werden in der Regel in Glas verkauft. Ein weiterer Faktor ist die relativ starke Zersplitterung der Verteiler von abgefuellten Brunnengewässern in Italien, Deutschland und Spanien. Anders als in Frankreich sind in diesen Mitgliedstaaten landesweite Nahrungsmittel-Einzelhandelsketten weniger verbreitet, was die Möglichkeiten der Anbieter von abgefuellten Brunnengewässern in diesen Mitgliedstaaten, eine starke landesweite Position aufzubauen und so auch eine Expansion nach anderen Märkten ins Auge zu fassen, zusätzlich einschränkt. Gegenwärtig machen die Importe aus Italien, Spanien oder Deutschland weniger als 1 % ihrer jeweiligen Produktion aus. Alles deutet darauf hin, daß der Kampf der Unternehmen in diesen Mitgliedstaaten um Überwindung der regionalen Grenzen und Erlangung einer zumindest landesweiten Dimension in absehbarer Zukunft weitergehen wird. B. Die französischen Ausfuhren und die Möglichkeit von Paralleleinfuhren (28) Abgefuelltes Brunnenwasser ist ein relativ billiges Massengut mit hohem Transportkostenanteil. Selbst bei hohen Spannen würde ein Parallelimporteur wohl kaum die grossen Mengen nach den verschiedenen Mitgliedstaaten liefern können, die er benötigt, um entsprechende Umsätze und Gewinne zu erzielen. Ausserdem ist zu bedenken, daß die Ausfuhren von französischen Mineralwässern in der Regel über Tochtergesellschaften der führenden Anbieter abgewickelt werden. So läuft der gesamte Export von Vittel nach Belgien und Deutschland über die Vittel-Tochtergesellschaften in diesen Ländern (Société Vittel Import bzw. Vittel Mineralwasser GmbH). Dieses System erlaubt ein gewisses Maß an Kontrolle über das nach diesen beiden Ländern exportierte Brunnenwasser. Die Preise in Belgien und Deutschland (Lieferung frei Haus) sind deutlich höher als die Ab-Werk-Preise in Frankreich. Nestlé nennt für 1991 einen Preis von 3,36 ffrs pro Flasche Vittel (1,5-Liter-PVC-Flasche) in Belgien und von 2,82 ffrs für die gleiche Flasche in Deutschland(7) . Dem steht ein Ab-Werk-Preis in Frankreich von 2,39 ffrs zum gleichen Zeitpunkt gegenüber. Dieser Vergleich zeigt, daß der Preis, zu dem ein etwaiger Parallelimporteur in Belgien oder Deutschland Vittel kaufen könnte, gegenwärtig erheblich (um 40 % bzw. 18 %) über den von Vittel in Frankreich praktizierten Listenpreisen liegt. Neben diesen höheren Einkaufspreisen müsste ein etwaiger Wiederausführer noch die Kosten tragen für - den Rücktransport nach Frankreich, - das Auspacken der Paletten, die Neubeschriftung der Flaschen und das erneute Verpacken, - seine eigene Gewinnspanne. Auch mit Preisnachlässen und Rabatten zum Jahresende nach Maßgabe der verkauften Mengen und der Umsatzsteigerung sowie mit Sortimentsrabatten lassen sich Paralleleinfuhren nach Frankreich kontrollieren. Ein unabhängiger Parallelimporteur könnte diese Preisnachlässe nicht erhalten. Aufgrund ihrer Art bieten derartige Rabatte die Möglichkeit, für einzelne Kunden selbst innerhalb Frankreichs unterschiedliche Konditionen zu praktizieren. In Deutschland ist für Brunnenwasser eine andere Verpackung als in Frankreich üblich. So ist die typische Verpackung auf dem deutschen Brunnenwassermarkt die 75-cl-Glasflasche, die in Frankreich nicht verwendet wird. 89 % aller in Deutschland abgesetzten Brunnenwässer werden in Pfandflaschen verkauft, und auch der grösste Teil der französischen Exporte nach Deutschland erfolgt in Glasflaschen. Vittel wird nach Deutschland meist in Glasflaschen von 1,25 und 1 Liter -zusammen [...] % der Vittel-Exporte - geliefert. Die Transportkosten bei Glasverpackung sind wesentlich höher als bei Plastikverpackung (nach Schätzungen von Nestlé bis zu 200 %). Französische Einzelhandelsfirmen haben ausserdem bestätigt, daß der Vertrieb von stillen Brunnenwässern in Frankreich in Glasflaschen auf verschiedene Probleme stossen würde (der Verbraucher ist gewohnt, stilles Brunnenwasser in Plastikgebinden zu kaufen, und der Handel müsste bei Glas höhere Kosten tragen). Nach Auffassung der Kommission machen die auf dem Brunnenwassermarkt herrschenden Bedingungen folglich deutlich, daß die Ausfuhren der Parteien und die Möglichkeit von Paralleleinfuhren heute und in Zukunft keinen Zwang auf das Wettbewerbsverhalten der Parteien auf dem räumlich relevanten Markt ausüben. C. Marktzugangsschranken, die den französischen Markt abschotten (29) Neben den unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen, die in Frankreich und in der restlichen Gemeinschaft herrschen, bestehen schwer zu überwindende Schranken für den Zugang zu dem französischen Markt für abgefuelltes Brunnenwasser. Diese Marktzugangsschranken (siehe weiter unten Erwägungsgründe 30 bis 34) sind an sich schon ein klares Indiz dafür, daß Frankreich einen gesonderten räumlichen Markt bildet, wo die einheimischen Anbieter beträchtliche nachhaltige Preiserhöhungen durchsetzen können, ohne von aussen unter Wettbewerbsdruck zugeraten. (30) Fehlen von Importen Trotz des Fehlens tarifärer und rechtlicher Handelshemmnisse sind die Einfuhren von abgefuellten Brunnenwässern nach Frankreich unbedeutend (zwischen 1 und 2 % des gesamten französischen Verbrauchs) und weisen keine steigende Tendenz auf. Dies lässt sich leicht durch die in anderen Mitgliedstaaten herrschende Marktstruktur erklären. Einfuhren aus entfernten Gebieten oder Einfuhren von in Glasflaschen abgefuelltem Wasser sind aus Preisgründen praktisch ausgeschlossen. Bekanntlich müssen Mineral- und Quellwässer am Brunnen abgefuellt werden und können deshalb nur an einem spezifischen Standort erzeugt werden. Sofern es grenznahe ausländische Brunnen gäbe, könnten zwar die Transportkosten aufgefangen werden, doch selbst dann gäbe es eine ganze Reihe weiterer Gründe für das Ausbleiben von Einfuhren. (31) Vertriebslogistik Die französischen Mineralwasserproduzenten können ausreichend grosse Mengen abzapfen, um Wasser in ganzen Eisenbahnwaggons zu transportieren. Ihre Vertriebslogistik - und die der Mehrzahl ihrer wichtigsten Kunden - ist auf diese wettbewerbsgünstige Transportart eingestellt. Selbst grenznah angesiedelte Unternehmen (wie Spa) hätten beim Export nach Frankreich Transportkostennachteile, da sie entweder Tanklastwagen einsetzen oder eine eigene Logistik aufbauen und eine ausreichende Menge produzieren müssten, um die Vorteile des Eisenbahntransports nutzen zu können. (32) Zugang zum Vertriebssystem Der französische Markt ist hinsichtlich Zahl der Marken und Umfang des Sortiments ein gesättigter Markt. Nach Angaben aus der Branche ist es für eine neue Brunnenwassermarke schwierig, auf dem französischen Einzelhandelsmarkt neben den etablierten nationalen Marken Fuß zu fassen; allenfalls eine Marke mit bekanntem Namen kann darauf hoffen, mittel- bis langfristig zu überleben. Ein Neueintritt in den Markt wird damit zu einem Unterfangen mit hohem Risiko. Hinzu kommt, daß die Regalfläche für Wässer in den Einzelhandelsgeschäften zwangsläufig begrenzt ist, so daß es in einigen Fällen schwierig sein könnte, eine etablierte Marke zu verdränken. (33) (Nicht wieder hereinholbare) Werbekosten Der französische Brunnenwassermarkt ist durch die dominierende Position der bekannten Marken gekennzeichnet. Der Werbe-Etat der drei landesweiten französischen Anbieter - Nestlé, Perrier und BSN - belief sich 1991 zusammen auf über 600 Millionen ffrs. Alle drei Anbieter haben über Jahre hinweg mit grossem Aufwand Werbung betrieben. Die Einführung einer neuen Marke würde gewaltige Investitionen erfordern und lange Zeit in Anspruch nehmen. Die Vielzahl bestehender Marken macht darüber hinaus die Einführung einer neuen Marke schwieriger (Problem des zeitlich günstigen Zugangs zu den Medien) und bedeutet insbesondere in Anbetracht des landesweiten Image der Nestlé, Perrier und BSN gehörenden Marken ein hohes Risiko. (34) Zusätzliche Marktzugangsschranken Die starke Konzentration auf dem französischen Brunnenwassermarkt, wo drei Unternehmen wertmässig 82 % Marktanteil innehaben, stellt eine weitere Marktzugangsschranke dar und vergrössert die mit einem neuen Markteintritt verbundenen Risiken (siehe weiter unten Erwägungsgrund 98). Das offenkundige Fehlschlagen früherer Versuche, auf dem französischen Markt Fuß zu fassen, und das Fehlen nennenswerter Importe bestätigt die effektiven wirtschaftlichen Auswirkungen der vorerwähnten Schranken. Laut Perrier gab es in den letzten fünf Jahren 15 Versuche, in den französischen Markt einzubrechen. Nur vier Unternehmen sind auf dem Markt noch präsent: Ferrarelle, die BSN gehört, ferner San Pellegrino, wo Perrier eine Beteiligung von 20 % besitzt und drei der neun Vorstandsmitglieder stellt, sowie Apollinaris und San Benedetto, die umsatzmässig unbedeutend bleiben. Nach Angaben des Nahrungsmittelvertriebssektors können gewisse Marken bei den französischen Verbrauchern anfangs durchaus Akzeptanz finden, doch kehren die Verbraucher bald wieder zu ihren angestammten nationalen Marken zurück. Die Tatsache, daß das belgische Unternehmen Spadel seine Exportanstrengungen trotz der geographischen Lage seines Brunnens nicht auf Frankreich, sondern auf das Vereinigte Königreich konzentriert, ist ein wichtiger Beweis dafür, wie schwierig es ist, auf dem französischen Markt Fuß zu fassen. V. VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT (35) Aus den oben dargelegten Gründen wird die Frage nach der Vereinbarkeit des geplanten Zusammenschlusses auf der Grundlage eines gesonderten französischen Marktes für abgefuellte Brunnenwässer (im folgenden "abgefuelltes Wasser" genannt), der sowohl stille Wässer als auch Sprudelwässer umfasst, beurteilt. Der Schwerpunkt wird dabei auf dem Marktsegment stille Wasser liegen, da dieses Segment vom Volumen her annähernd 84 % des gesamten Marktes für abgefuelltes Wasser bildet und im Segment Sprudelwässer, wo Nestlé selbst nur eine geringe Aktivität bei Sprudelwässern mit Geschmackszusatz hat, keine strukturellen Veränderungen eintreten werden. (36) Lokale Wässer (Mineral- und Quellwässer) werden in den zu beurteilenden Markt einbezogen, obgleich sie sich in verschiedener Hinsicht von nationalen Mineralwässern unterscheiden. Diese Unterschiede werden im folgenden dargelegt und bei der Beurteilung der Frage, ob lokale Wässer (vor allem Quellwässer) einen ausreichenden Wettbewerbsdruck auf national vertriebene Mineralwässer ausüben, berücksichtigt. (37) Bei der Beurteilung des beabsichtigten Zusammenschlusses wird auch die am 30. Januar 1992 zwischen Nestlé und BSN g

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.