Europäische Union

2009/973/EG: Entscheidung der Kommission vom 13. Juli 2009 über die Umstrukturierungsbeihilfe für COMBUS A/S (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 4538) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32009D0973. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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häftigten, für etwaige Verluste aus dem vorangegangenen Verkauf von Combus International sowie für etwaige finanzielle Verluste, für die von Arriva der Nachweis erbracht werden kann, dass sie ihren Ursprung im nächsten Prüfbericht haben. — Die Übernahme erfolgt mit Wirkung vom 1. Januar 2001. — Die Vereinbarung wurde unter der Bedingung geschlossen, dass sowohl die Verkehrsunternehmen als auch die dänische Verkehrsbehörde einer Übernahme der Verträge für Busverkehrsdienstleistungen von Combus durch den neuen Eigentümer zustimmen und auch die Wettbewerbsbehörden ihre Genehmigung erteilen. (75) Das in der Absichtserklärung festgelegte weitere Vorgehen sah vor, dass das Verkehrsministerium und Arriva — nach der vorherigen Genehmigung durch den Finanzausschuss des dänischen Parlaments und den Aufsichtsrat von Arriva — im Einklang mit den oben beschriebenen Vorgaben eine abschließende Vereinbarung treffen. Die Transaktion sollte erst abgeschlossen werden, wenn alle erforderlichen externen Genehmigungen eingeholt wurden, spätestens jedoch am 1. Februar 2001. (76) Im Zusammenhang mit der Absichtserklärung verhandelte das Verkehrsministerium mit den Gläubigern über eine Aufteilung der Kapitaleinlage von 240 Mio. DKK. Es wurde vereinbart, dass die dänische Regierung neues Eigenkapital in Höhe von 140 Mio. DKK bereitstellt und die Gläubiger entweder Forderungen im Wert von 100 Mio. DKK in Aktienkapital umwandeln oder eine Abschreibung der Forderungen um diesen Betrag vornehmen. (77) In der Vereinbarung hatte die dänische Regierung zugesagt, den Verkaufspreis (beschränkt auf einen Höchstbetrag von 35 Mio. DKK) für den Fall auszugleichen, dass die Bilanz des Unternehmens zum 31. Dezember 2000 eine Kapitalrücklage von weniger als 31,8 Mio. DKK aufweist, wovon die Unternehmensleitung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Absichtserklärung zwischen den Parteien ausgegangen war. Tatsächlich belief sich die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2000 auf 10,3 Mio. DKK. Damit war die dänische Regierung gezwungen, eine Zahlung in Höhe von 20,5 Mio. DKK zu leisten, um ihre mit dieser Garantie eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. (78) Arriva übernahm die verbleibenden Verbindlichkeiten von Combus, die sich zu diesem Zeitpunkt auf 208 Mio. DKK beliefen. Diese Verbindlichkeiten wurden von Arriva unmittelbar nach dem Kauf von Combus zurückgezahlt und durch ein Darlehen seiner Muttergesellschaft Arriva Plc. ersetzt. (79) Die dänische Regierung hatte die folgenden wesentlichen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Angebot von Arriva ausgehandelt: — Die Gläubiger von Combus erklärten sich bereit, mit der Abschreibung eines Teils ihrer Forderungen (insgesamt 100 Mio. DKK) einen Betrag zum Umstrukturierungsprozess zu leisten. — Die Forderung nach der Bereitstellung von 290 Mio. DKK wurde auf 240 Mio. DKK reduziert. — Die Vereinbarung beinhaltete Garantien, die auf einen Gesamtbetrag von 57,5 Mio. DKK begrenzt waren, sowie mehrere unbegrenzte Garantien. — Die dänische Regierung garantierte einen Substanzwert von Combus zum 31. Dezember 2000, nach dem vereinbarten Ausgleich von Abschreibungen usw., in Höhe von 31,8 Mio. DKK. — Arriva verzichtete auf seine (im Vorschlag vom 3. November 2000) enthaltenen Forderungen nach Ausgleichszahlungen in Höhe von insgesamt 109 Mio. DKK. (80) Abschließend kann festgestellt werden, dass das Verkehrsministerium erfolgreich über den Inhalt der Absichtserklärung verhandelt und erreicht hat, dass die Preisforderungen von Arriva im Vergleich zum Vorschlag vom 3. November 2000 deutlich reduziert wurden. Genehmigung durch den Finanzausschuss des dänischen Parlaments und Verkauf an Arriva (81) In einem vertraulichen Antrag vom 13. Dezember 2000 ersuchte das Verkehrsministerium den Finanzausschuss, die Genehmigung zur Veräußerung sämtlicher Anteile des Staates an Combus zu erteilen. Die Mehrheit des Finanzausschusses genehmigte den vertraulichen Antrag noch am selben Tag. (82) Die Unterzeichnung der „Vereinbarung über den Verkauf der Anteile“ erfolgte am 15. Januar 2001; Combus wurde von Arriva am 2. April 2001 rückwirkend zum 1. Januar 2001 übernommen, nachdem die ursprüngliche Entscheidung der Kommission angenommen worden war. Der Geschäftsabschluss zwischen dem Verkehrsministerium und Arriva fand am 2. April 2001 statt. (83) Ein früherer Entwurf des Vertrags über den Verkauf der Anteile, der der Kommission am 18. Dezember 2000 von der dänischen Regierung übermittelt worden war, enthielt eine Klausel, nach der die dänische Regierung Arriva eine Garantie für etwaige Forderungen öffentlicher Institutionen (z. B. Wettbewerbsbehörden und der EU-Kommission) gewährt. Die dänische Regierung teilte der Kommission mit Schreiben vom 23. Januar 2001 mit, dass diese Klausel nicht in den endgültigen Vertrag über den Verkauf der Anteile aufgenommen wurde. Der Grund für diese Änderung bestand darin, dass „die dänische Regierung beschlossen hat, vor dem Geschäftsabschluss die Genehmigung der maßgeblichen Behörden einzuholen“. Bewertung der obersten dänischen Rechnungsprüfungsbehörde (84) Das Verkaufsverfahren war unter anderem auch Gegenstand eines Sonderberichts der obersten dänischen Rechnungsprüfungsbehörde (20). (85) In der Schlussfolgerung des Berichts (Seite 60) heißt es: „Die Prüfung der obersten dänischen Rechnungsprüfungsbehörde hat ergeben, dass Arriva ein niedriges Angebot abgegeben hatte, ein besseres ernsthaftes Angebot aber nicht vorlag. Die oberste dänische Rechnungsprüfungsbehörde hat festgestellt, dass den Untersuchungen des Verkehrsministeriums zufolge der Verkauf der gesamten Anteile an Combus vorteilhafter ist als eine schrittweise Auflösung des Unternehmens oder eine Insolvenz. Nach Ansicht der obersten dänischen Rechnungsprüfungsbehörde waren die Überlegungen wohlbegründet, die das Verkehrsministerium bei der Vorbereitung und Durchführung des Verkaufs angestellt hat. Das Verkehrsministerium hat auf dem Verhandlungswege nicht nur erreicht, dass die Preisforderung von Arriva für die Übernahme der Anteile reduziert wurde, sondern auch, dass die Gläubiger des Unternehmens in die Vereinbarung über den Verkauf der Anteile eingebunden wurden. Auf der Grundlage der vorliegenden Bewertungen und Informationen gelangt die oberste dänische Rechnungsprüfungsbehörde zu dem Schluss, dass die Vereinbarung nicht zu beanstanden ist. Im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag war es daher notwendig, dass der Staat Mittel in Höhe von 140 Mio. DKK für Combus bereitgestellt und Garantien in einem Umfang von insgesamt ca. 58 Mio. DKK für das Unternehmen übernommen hat.“ Der anschließende Verkauf von 50 % von Combus an Connex (86) Unter Erwägungsgrund 66 des Beschlusses über die Einleitung des Verfahrens hatte die Kommission Zweifel daran geäußert, dass der Verkaufspreis von Combus an Arriva dem Marktpreis entsprach. Diese Zweifel stützten sich insbesondere auf die Anmerkung, dass dänischen Presseberichten zufolge der Verkauf von 50 % von Combus an Connex, der am 1. Mai 2001 und damit nur knapp einen Monat nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags zwischen der dänischen Regierung und Arriva vorgenommen wurde, zu einem Verkaufspreis von 223 Mio. DKK erfolgte. (87) Die dänische Regierung und Arriva übermittelten der Kommission zusätzliche sachliche Informationen zu diesem Thema. (88) Die Verhandlungen zwischen Arriva und Connex begannen im Jahr 2000. Am 10. Oktober 2000 einigten sich Arriva und Connex auf eine „gemeinsame Absichtserklärung“ auf der Ebene des europäischen Managements, in der die Grundlagen für eine Zusammenarbeit zwischen den Parteien in der Zeit bis zur Übernahme von Combus festgelegt wurden. Ursprünglich war geplant, dass beide Unternehmen ein gemeinsames Angebot abgeben. (89) Vor dieser Absichtserklärung hatten sowohl Connex als auch Arriva an den von Alfred Berg geleiteten Marktuntersuchungen teilgenommen, doch von Connex wurde beschlossen, sich nicht weiter im eigenen Namen am Verfahren zu beteiligen. Aufgrund der „gemeinsamen Absichtserklärung“ wurde beiden Parteien Zugang zum Datenraum gewährt, damit sie sich ein Urteil über den Wert des Unternehmens und die mit dem Kauf verbundenen Risiken bilden konnten. (90) Arriva und Connex tauschten ihre im Datenraum gewonnenen Erkenntnisse aus und dabei wurden gravierende Unterschiede in den Erwartungen beider Unternehmen sowie in der Bewertung von Combus deutlich. Arriva zum Beispiel bewertete das Unternehmen mit einem negativen Wert von rund 300 Mio. DKK, während Connex den negativen Wert von Combus auf ca. 700-1 000 Mio. DKK veranschlagte. (91) Nachdem es deshalb im Hinblick auf die mit dem Kauf verbundenen Risiken zu grundlegenden Differenzen zwischen den Parteien gekommen war, wurden die Verhandlungen über eine Aufteilung des Unternehmens abgebrochen und Arriva führte die Verhandlungen mit dem dänischen Staat alleine weiter. Wie oben erläutert, wurden diese Verhandlungen im Mai 2001 mit dem erfolgreichen Verkauf von Combus an Arriva abgeschlossen. (92) Ende Dezember 2000 wurden die Verhandlungen zwischen Arriva und Connex wieder aufgenommen, diesmal im Hinblick auf den Verkauf bestimmter Vermögenswerte (z. B. Verträge und Busse) von Combus an Connex. Connex erhielt uneingeschränkten Zugang zu den Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Sorgfaltsprüfung erstellt wurden, und Arriva informierte Connex über die Einzelheiten eines von ihm erstellten Geschäftsszenarios. Vor diesem Hintergrund schlossen die Parteien eine Vereinbarung über die Eckpunkte, die am 21. Februar 2001 mit einem festgelegten Preis von 230 Mio. DKK unterzeichnet wurde. Dieser Wert entsprach dem Buchwert der betreffenden Aktiva (Busse, Infrastruktur und bestehende defizitäre Verträge über Verkehrsdienste, insbesondere im Raum Kopenhagen). (93) Nach weiteren Verhandlungen, die insbesondere eine ausführliche Analyse des Cashflows einschlossen, wurde am 30. April 2001 ein Kaufvertrag mit einem Kaufpreis von 113,9 Mio. DKK unterzeichnet. Der Kaufpreis wurde nach unten korrigiert, nachdem die Analyse des Cashflows ergeben hatte, dass die Verluste aus den laufenden Verträgen über Verkehrsdienste weit höher waren als zunächst angenommen. Aus diesem Grund sah sich Arriva gezwungen, die in der Rechnungsführung von Combus vorgenommenen Rückstellungen für die defizitären Verträge über Verkehrsdienste in vollem Umfang zu verwenden. (94) In der Antwort auf Erwägungsgrund 118 des Beschlusses über die Einleitung des Verfahrens, in der die Kommission in Frage stellt, ob Arriva die Verträge veräußern kann, wenn rechtliche Bestimmungen eine Auflösung der Verträge verbieten, führt die dänische Regierung aus, dass der Verkauf der Verträge zweifelsfrei einen Wechsel des Anbieters darstellt, der nur mit Zustimmung der Empfänger dieser Dienstleistungen (Gemeinden und Bezirke) und unter der Voraussetzung durchgeführt werden kann, dass der Busverkehrsbetrieb zu dem vorher festgelegten Preis und zu den vorher vereinbarten Bedingungen weitergeführt wird. Im Falle der Übertragung der Verträge von Arriva an Connex haben die beteiligten Gemeinden und Bezirke ihre Zustimmung erteilt. 2.1.3.   DIE UMSTRUKTURIERUNGSMASSNAHMEN 1999 UND 2001 (95) Die Kapitaleinlagen in den Jahren 1999 und 2001 waren mit Umstrukturierungsmaßnahmen verbunden. Diese Maßnahmen werden in den folgenden Abschnitten ausführlich beschrieben. Die Umstrukturierungsmaßnahmen im Jahr 1999 (96) Die dänischen Behörden legten der Kommission im April 2007 vier getrennte Mitteilungen vor. Drei dieser Mitteilungen, die mit 26. April 1999, 15. Mai 1999 und 18. Mai 1999 datiert waren, waren von Kromann und Münter verfasst worden, während eine, die mit 18. Mai 1999 datiert war, von KPMG stammte. Die dänischen Behörden sind der Ansicht, dass die Mitteilung von KPMG den betrieblichen Umstrukturierungsplan für die Kapitaleinlage im Jahr 1999 darstellte, während die drei Mitteilungen von Kromann und Münter den finanziellen Umstrukturierungsplan enthielten. Die Mitteilung von KPMG (97) KPMG, eine der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften von Combus, hatte im Mai 1999 die Rentabilität ausgewählter Busverträge untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden in einer Mitteilung vom 18. Mai 1999 vorgelegt, die den Titel „Rentabilität ausgewählter Verträge über Verkehrsdienste im Zeitraum 1999/2001“ trägt. (98) Die Untersuchung beruhte auf den Betriebsbudgets von Combus für die Jahre 1999-2001, die im November 1998 vom Aufsichtsrat von Combus genehmigt und im April 1999 mit einer vom Management erstellten Budgetschätzung berichtigt wurden. Der Wirtschaftsprüfer wies in der Mitteilung darauf hin, dass er das Budget nicht geprüft habe. Somit hatte der Wirtschaftsprüfer weder beurteilt, ob die Budgets als solche sämtliche Informationen enthielten, die erforderlich waren, um die zu erwartende Entwicklung von Combus unabhängig einzuschätzen, noch hatte er untersucht, ob die Budgets die wahrscheinliche Entwicklung widerspiegelten. (99) In der Mitteilung erklärte der Wirtschaftsprüfer, dass die Rentabilität nicht in Bezug auf die Verträge sondern nur in Bezug auf die Verkehrszone beurteilt werden könne. Eine Bewertung der Rentabilität einer Verkehrszone stellte damit gleichzeitig eine indirekte Bewertung der mit dieser Verkehrszone verbundenen Beförderungsdienste dar. Die Wirtschaftsprüfer hatten die Betriebsbudgets für 5 Verkehrszonen untersucht. (100) Das zusammenfassende Ergebnis der Wirtschaftsprüfer geht aus Tabelle 6 hervor. Tabelle 6 Kumuliertes Budget für den Zeitraum 1999-2001 (in Mio. DKK)   Nettoumsatz Ergebnis vor Aufrechnung der Rückstellungen Rückstellungen 1998 Ergebnis vor Steuern Verkehrszone Kopenhagen 927,1 –90,0 60,0 (21) –30,0 Verkehrszone Sjælland 230,4 4,8   4,8 Verkehrszone Århus 353,3 19,8   19,8 Verkehrszone Vejle 351,0 0,5   0,5 Verkehrszone Fyn 371,6 4,7   4,7 Ausgewählte Verkehrszonen insgesamt 2 233,4 –60,2   –0,2 Andere Verkehrszonen insgesamt 725,2 34,4   34,4 Gemeinkosten   –77,4   –77,4 Verkehrszonen + Gemeinkosten gesamt 2 958,6 – 103,2 60 43,2 Straffung und Rationalisierung   105,9   105,9 Erwartetes Ergebnis 2 958,6 2,7 60 62,7 Quelle: Mitteilung zur Rentabilität ausgewählter Beförderungsdienste im Zeitraum 1999-2001 (101) Die Tabelle zeigt, dass der Aufsichtsrat von Combus für den Zeitraum 1999-2001 insgesamt einen Gewinn von 62,7 Mio. DKK erwartete. (102) Wie aus der Tabelle hervorgeht, ergaben die Betriebsbudgets für die Verkehrszonen und für die Gemeinkosten ein Defizit von insgesamt 103,2 Mio. DKK. Im April 1999 ging das Management davon aus, dass durch die durchgeführten oder geplanten Straffungs- und Rationalisierungsmaßnahmen im Zeitraum 1999 bis 2001 Einsparungen von etwa 105,9 Mio. DKK möglich sein würden. Folgende Sparmaßnahmen wurden durchgeführt oder waren vorgesehen: — Einsparungen durch die Umwandlung von Personal mit Beamtenstatus in Personal im Angestelltenverhältnis; — Senkung der Krankenstandskosten; — Verbesserte Logistik beim Personal mit Beamtenstatus; — Bessere Dienstpläne; — Verringerung des Verwaltungspersonals; — Senkung der Wartungskosten; — Senkung der Beschaffungskosten; — Umstrukturierung der Zentrale. (103) Die geschätzten Kostensenkungen wurden nicht auf die Verkehrszonen umgelegt. Vielmehr ging der Aufsichtsrat laut Mitteilung davon aus, dass ein Großteil der Einsparungen in der Verkehrszone Kopenhagen erzielt werden könnte. Mitteilungen von Kromann und Münter (104) Aus den drei Mitteilungen von Kromann und Münter geht hervor, dass die Anwaltskanzlei und der Wirtschaftsprüfer die Rentabilität einer repräsentativen Auswahl der Verträge des Unternehmens untersucht hatten, um den Betrieb des Unternehmens beurteilen zu können, und dass im Anschluss an diese Untersuchung eine weitere Rückstellung in Höhe von etwa 65 Mio. DKK für nötig erachtet wurde, um die Verluste aus unrentablen Verträgen in der verbleibenden Laufzeit zu decken. Demnach lag das Eigenkapital des Unternehmens bei 47 Mio. DKK. Damit war offenkundig, dass das Unternehmen seinen Kreditverpflichtungen nicht nachkommen konnte und dass der Jahresabschluss nicht ohne Vorbehalte der Wirtschaftsprüfer bezüglich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgelegt werden konnte, sofern sich die Situation nicht erheblich änderte. (105) Nach Ansicht des Beraters wurde für eine Sanierung des Unternehmens eine Kapitaleinlage in Höhe von etwa 300 Mio. DKK benötigt. Dieser Betrag wurde folgendermaßen begründet: — Die Erfordernisse hinsichtlich Kreditfähigkeit in den verschiedenen Bankkrediten werden sich am 31. Dezember 1999 von 10 % auf 20 % erhöhen, wodurch eine Kapitalerhöhung erforderlich werden würde (22). —  Eine Kapitalerhöhung in diesem Umfang werde zu einem angemessenen Verschuldungsgrad führen. (106) Der Berater war der Ansicht, dass eine Kapitaleinlage in der genannten Höhe dem Unternehmen die Möglichkeit geben werde, seine finanziellen Schwierigkeiten zu überwinden. Die Umstrukturierungsmaßnahmen im Jahr 2001 (107) Parallel zur Vorbereitung des Verkaufs von Combus an Arriva hatte die dänische Regierung Arriva aufgefordert, einen Geschäfts- und Umstrukturierungsplan für Combus zu erstellen. Im Januar 2001 legte die dänische Regierung diesen Umstrukturierungsplan der Kommission vor. Die Vorlage erfolgte in zwei Schritten am 8. und 23. Januar 2001. Diese Vorlagen waren Bestandteil der schwebenden Rechtssache NN 127/00, die schließlich zur ursprünglichen Entscheidung der Kommission führten. (108) Dieser Umstrukturierungsplan hatte folgende Bestandteile: — eine Marktanalyse; — eine detaillierte Beschreibung sämtlicher Umstände, die zu den gravierenden finanziellen Schwierigkeiten von Combus führten; — eine detaillierte Beschreibung sämtlicher Veränderungen, die geplant waren, um zu gewährleisten, dass das Unternehmen aus eigener Kraft imstande sein würde, sämtliche Kosten einschließlich der Ratenzahlungen und Finanzierungskosten zu tragen und sich nach Abschluss der Umstrukturierung im Wettbewerb zu behaupten; — eine detaillierte Beschreibung der Finanzierung der Umstrukturierung. Marktanalyse (109) Das Ergebnis der Marktanalyse lautete, dass sich der dänische Busmarkt seit der Deregulierung im Jahr 1990 stabilisiert hatte. (110) Die Preise für die Busbeförderung waren zwischen 1990 und 1997 stetig gesunken. Diese Entwicklung war vermutlich auf die Anfang der neunziger Jahre eingeleitete Öffnung des Marktes zurückzuführen. Der Tiefpunkt der Preise wurde anscheinend im Jahr 1997 erreicht; ab diesem Zeitpunkt erholten sich die Preise geringfügig, aber stetig. (111) Der dänische Markt für öffentliche Busverkehrsdienste wurde im Jahr 1999 von vier großen Beförderungsunternehmen beherrscht. Gemeinsam hatten diese vier Busunternehmen einen Anteil von etwa zwei Drittel der öffentlich ausgeschriebenen Verträge (23). (112) Laut einem Bericht der dänischen Wettbewerbsbehörde aus dem Jahr 2000, auf den sich die Marktanalyse stützt, neigt der dänische Busverkehrsmarkt nicht zum Aufbau von Überkapazitäten. Da die regionalen und örtlichen Behörden die Busstrecken zu mehr als 50 % subventionieren, wird ein Busunternehmen nur einen Busdienst anbieten, wenn er in einer öffentlichen Ausschreibung den Zuschlag erhält. Daher schließt ein Busunternehmen nur dann eine Vereinbarung bezüglich der für den Busverkehrsdienst erforderlichen Zahl von Bussen und Fahrern ab, nachdem es aufgrund einer Ausschreibung einen Vertrag über Verkehrsdienste aufgrund von Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes erhalten hat. (113) In ihrem Bericht gelangte die dänische Wettbewerbsbehörde auch zu dem Schluss, dass die Hindernisse für den Einstieg neuer Marktteilnehmer gering seien, was auf zwei Faktoren zurückzuführen sei: — Erstens werden sämtliche Verträge über Verkehrsdienste aufgrund von Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes alle fünf Jahre neu ausgeschrieben, weshalb jedes Jahr etwa 20 % des Marktes für neue Marktteilnehmer zugänglich werden. — Zweitens sind sowohl die Busse als auch das Personal nicht übermäßig teuer und auf dem dänischen Markt leicht zu finden. (114) Daher gelangte die dänische Wettbewerbsbehörde zu dem Schluss, dass es sich um einen Käufermarkt handle, ein Ergebnis, das durch die Preisentwicklung im Anschluss an die Deregulierung des dänischen Busverkehrsmarkts illustriert wird. Detaillierte Beschreibung der Umstände, die zu den finanziellen Schwierigkeiten führten (115) Die eingehende Beschreibung sämtlicher Umstände, die zu den gravierenden finanziellen Schwierigkeiten von Combus führten, zeigt, dass diese Probleme auf die aggressive Expansionspolitik des Unternehmens auf dem dänischen Busverkehrsmarkt zurückzuführen waren, insbesondere in der Verkehrszone Kopenhagen. Combus sicherte sich Verträge mit übertrieben niedrigen Preisen und brachte sich damit in finanzielle Schwierigkeiten. Seine Expansionspolitik hatte zur Folge, dass Combus schließlich eine große Zahl defizitärer Busdienste betrieb (24). Detaillierte Beschreibung der geplanten Veränderungen (116) Im Vorbringen vom 8. Januar 2001 wurden unter anderem die von Arriva geplanten Maßnahmen und die Beiträge angeführt, die das Unternehmen beim Kauf von Combus zu leisten gedachte. (117) Was die detaillierte Beschreibung der geplanten Veränderungen anbelangt, so enthielt der Umstrukturierungsplan 6 Maßnahmen zur Kostensenkung, die Arriva nach dem Kauf von Combus ergreifen wollte. Der Umstrukturierungsplan wies auch einen voraussichtlichen Anstieg der Wartungs- und Treibstoffkosten sowie einige außergewöhnliche Kosten in Zusammenhang mit der Umstrukturierung von Combus aus. (118) Was die beschriebenen Veränderungen anbelangt, so waren die Kosten in betriebliche, finanzielle und außergewöhnliche Kosten in Zusammenhang mit der Umstrukturierung von Combus untergliedert. Veränderung der Betriebskosten (119) Tabelle 7 enthält einen knappen Überblick über die Bereiche, in denen erhöhte bzw. verringerte Betriebskosten erwartet wurden. Tabelle 7 Erwartete Betriebskostensteigerungen und -senkungen (DKK pro Jahr) (Mio. DKK) Kostensteigerungen Erhöhte Wartungskosten –28,0 Erhöhte Treibstoffpreise –3,0   –31,0 Kostensenkungen Senkung der Krankenstandskosten 3,5 Senkung der Reparaturkosten 7,0 Senkung der Versicherungskosten 2,0 Stilllegung und Abstoßung von Betriebsanlagen 3,0 Zusammenlegung der Zentralen 39,0   +54,5 Jährliche Nettowirkung +23,5 Quelle: Arriva (120) Wie aus Tabelle 7 ersichtlich, sollten die Gesamtbetriebskosten durch eine Verringerung der Krankenstandstage sowie eine Senkung der Buseparaturkosten, Versicherungskosten und Verwaltungskosten sowie durch den Verkauf überflüssiger Infrastrukturen gesenkt werden. (121) Was die Zahl der Krankenstandstage anbelangt, so bestätigt der Umstrukturierungsplan, dass sich die Beschäftigten von Combus häufiger krank meldeten als die Beschäftigten von Arriva. Arriva beabsichtigte, eigene Methoden zu Überwachung von Beschäftigten einzuführen, die sich häufig krank melden. Arriva erwartete, auf diese Art die Kosten um 3,5 Mio. DKK senken zu können. (122) Was die Senkung der Kosten von Reparaturen an den Bussen sowie der Versicherungskosten anbelangt, so beabsichtigte Arriva die Einführung eigener Methoden und Versicherungsverträge, um die Kosten von Combus in diesen Bereichen zu senken. Arriva rechnete damit, auf diese Art die Kosten für die Versicherung der Beschäftigten um 2 Mio. DKK und die Kosten für die Versicherung der Busflotte um 7 Mio. DKK senken zu können. (123) Was die Senkung der Verwaltungskosten anbelangt, so erwartete Arriva, dass die Zusammenlegung der Unternehmenszentralen ab dem Jahr 2002 zu Kosteneinsparungen von 39 Mio. DKK führen würde. (124) Schließlich beabsichtigte Arriva, vier nach dem Zusammenschluss nicht mehr benöt

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.