Europäische Union

2009/973/EG: Entscheidung der Kommission vom 13. Juli 2009 über die Umstrukturierungsbeihilfe für COMBUS A/S (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 4538) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32009D0973. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

n werden, der gemessen an den Bedingungen der beiden oben genannten Alternativen attraktiv erscheint, entscheidet sich der Staat für die Alternative, die er zum gegebenen Zeitpunkt für die finanziell interessanteste und politisch geeignetste hält.“ (37) Entsprechend dieser Empfehlung verabschiedete das dänische Parlament im Dezember 1998 ein Gesetz, das es dem Staat ermöglichte, seine gesamten Anteile (100 %) an Combus zu veräußern (18). (38) Im Anschluss daran wurde von Alfred Berg eine auf fünf Kriterien beruhende Marktuntersuchung durchgeführt. Der potenzielle Käufer sollte — im Sektor der öffentlichen Verwaltung tätig sein, — finanzstark sein, — eine bestimmte Größe aufweisen (definiert als „mehr als 1 000 Busse betreiben“), — einen hohen Umsatz (definiert als „über 1 Mrd. DKK“) erwirtschaften, — in ähnlichen Märkten wie Combus operieren. (39) Das Ergebnis der Marktuntersuchung von Alfred Berg war eine Liste mit zwölf potenziellen Käufern. (40) Der Lenkungsausschuss legte daraufhin folgenden Zeitplan fest: Vom 9. bis 18. Februar 1999 sollten Managementpräsentationen für 12 vorausgewählte potenzielle Käufer durchgeführt werden. Als Frist für die Einreichung von „Interessenbekundungen“ wurde Ende Februar 1999 festgelegt und die Bewertung der „Interessenbekundungen“ sollte Anfang März 1999 erfolgen. Die ausgewählten Käufer sollten vom 10. bis 24. März 1999 Zugang zum Datenraum erhalten. Anschließend sollten sie bis 1. April ihre endgültigen Angebote abgeben und am 8. April sollte der Lenkungsausschuss die abschließende Entscheidung über den Käufer treffen. (41) Von den zwölf potenziellen Käufern nahmen sieben an den Managementpräsentationen von Combus teil. Bei der Präsentation erhielten die potenziellen Käufer ein Schreiben, in dem das geplante Kaufverfahren erläutert wurde. Die potenziellen Käufer wurden in diesem Schreiben darüber informiert, dass ihnen Zugang zu den Daten von Combus gewährt wird und auf Wunsch auch weitere Treffen mit dem Management von Combus durchgeführt werden können. Um diese Möglichkeiten wahrnehmen zu können, sollten die potenziellen Käufer bis Ende Februar 1999 eine „Interessenbekundung“ vorlegen. (42) Im Februar 1999 gingen bei Alfred Berg Interessenbekundungen von sechs vorausgewählten potenziellen Käufern ein. Zwei davon erhielten im März 1999 Zugang zum Datenraum. Nach der Prüfung der vorliegenden Daten reduzierten beide potenziellen Käufer ihre Preisangebote so stark, dass sie einem negativen Marktwert von mehreren hundert Mio. DKK entsprachen. (43) Am 9. April 1999 übermittelte Alfred Berg dem Lenkungsausschuss eine Mitteilung, in der darauf hingewiesen wurde, dass ein Verkauf von Combus A/S zu einem positiven Marktwert unwahrscheinlich sei. Vor diesem Hintergrund erläuterte Alfred Berg drei Alternativen zu einem Verkauf des Unternehmens: „ Option 1: Der Staat bleibt weiterhin Eigentümer, um eine umfassende Rationalisierung und Modernisierung von Combus durchzuführen und auf diese Weise sicherzustellen, dass das Unternehmen in zwei bis drei Jahren rentabel arbeitet und so leichter verkauft werden kann. Angesichts der äußerst instabilen Kapitalstruktur und der hohen Verschuldung, die das Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt aufweist, ist davon auszugehen, dass der Staat kurzfristig eine neunstellige Summe in neues Eigenkapital investieren müsste. Das Risiko, in eine Verbesserung der Situation von Combus zu investieren, ist groß und es gibt keine Garantie dafür, dass sich die Investition des Staates auszahlt. Option 2: Durchführung einer kontrollierten Auflösung des Unternehmens und/oder Übergabe der ‚Schlüssel‘ an die Gläubiger des Unternehmens. Es ist fraglich, ob Combus trotz des positiven Buchwerts seines Eigenkapitals so aufgelöst werden könnte, dass die Forderungen der Gläubiger des Unternehmens vollständig erfüllt werden. Folglich besteht die Gefahr, dass die Maßnahmen des Staates in dieser Angelegenheit von Kreditgebern, Presse usw. kritisiert werden. Option 3: Combus gliedert den täglichen Linienbusbetrieb in eine unabhängige Tochtergesellschaft aus. Das würde bedeutet, dass die vorhandenen Vermögenswerte (Busse usw.) und Verbindlichkeiten (Kredite usw.) unverändert bei Combus verbleiben, während die Rechte an den Busverträgen usw. in eine [unabhängige] neue Tochtergesellschaft ausgelagert werden, die dann die betreffenden Vermögenswerte (Busse usw.) von Combus least. Anschließend wird versucht, diese neue Tochtergesellschaft zu verkaufen und der Verkaufserlös wird zur Reduzierung der Schulden von Combus verwendet, das weiterhin vollständig dem Staat gehört. In einem nächsten Schritt könnten die restlichen Schulden von Combus mit den Leasingeinnahmen für die vorhandenen Vermögenswerte an die neue Tochtergesellschaft weiter abgebaut werden. Dieses Modell bietet keine unmittelbare Gewähr dafür, dass die Gläubiger des Unternehmens ihre Forderungen gegenüber Combus ohne Verluste ausgleichen könnten. Daher ist damit zu rechnen, dass die Gläubiger in irgendeiner Form eine Garantie des Staates usw. verlangen werden …“ (44) Auf der Grundlage dieser Einschätzung von Alfred Berg beschloss die dänische Regierung, Combus zu behalten und eine Umstrukturierung durchzuführen, mit dem Ziel, das Unternehmen anschließend zu veräußern (die von Alfred Berg vorgeschlagene Option 1). Dieser Umstrukturierungsprozess wird im nächsten Unterabschnitt ausführlich beschrieben. (45) Am 23. April 1999 informierte Alfred Berg die Regierung über den Eingang einer neuen „Interessenbekundung“ von Arriva, in der angeboten wurde, dass Arriva das gesamte Aktienkapital von Combus A/S für 35 Mio. DKK übernimmt. Dem Angebot beigefügt waren Bedingungen, die die Summe des Eigenkapitals und die Unternehmensergebnisse betrafen und eine Klausel enthielten, nach der bei Abweichungen eine Reduzierung „Krone um Krone“ vorgenommen wird. Dem Angebot lag ein Eigenkapitalbetrag von 131 Mio. DKK zugrunde und Alfred Berg verwies darauf, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einem um ca. 10 Mio. DKK niedrigeren Eigenkapitalbetrag ausgegangen werden müsse. Alfred Berg empfahl, das Verkaufsverfahren mit diesem Käufer fortzusetzen und parallel dazu die Umstrukturierungsoption weiter voranzutreiben. Der Finanzberater gab zu bedenken, dass noch äußerst schwierige Fragen zu klären seien, die eine zufrieden stellende Einigung für beide Parteien erschweren könnten. (46) Am 27. April 1999 wurde vom Verkehrsministerium und Arriva eine Absichtserklärung unterzeichnet, die vorsah, dass Combus für 45 Mio. DKK übernommen wird, vorausgesetzt, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Übernahme über ein Eigenkapital von 131 Mio. DKK verfügt. (47) Anfang Juni waren die Verhandlungen mit Arriva so weit fortgeschritten, dass die Berater eine Unterzeichnung des endgültigen Kaufvertrags in der ersten Julihälfte 1999 für realistisch hielten. Im Laufe des Juni 1999 gab es jedoch zahlreiche Presseberichte über Combus, die sich vor allem auf die Äußerungen mehrerer politischer Parteien über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung des Busverkehrsbetriebs in Dänemark im Falle hoher Marktanteile bezogen. Angesichts der Spekulationen über Marktbeschränkungen verlor Arriva das Interesse an einem Erwerb von Combus. Arriva betonte jedoch, dass das Unternehmen abhängig von der Einführung etwaiger Marktbeschränkungen langfristig an einer Übernahme von Combus interessiert sei. Umstrukturierung mit dem Ziel, den Verkauf von Combus vorzubereiten: Kapitaleinlage im Mai 1999 (48) Die Dringlichkeit der Umstrukturierung von Combus rückte im April 1999 weiter in den Vordergrund, da Combus nach dem dänischen Jahresabschlussgesetz verpflichtet war, bis spätestens Ende Mai 1999 seine ordentliche Hauptversammlung durchzuführen und seinen geprüften Jahresabschluss für 1998 vorzulegen. Der Jahresabschluss musste der Presse und der Öffentlichkeit spätestens 14 Tage vor der ordentlichen Hauptversammlung zugänglich gemacht werden. (49) Die finanzielle Lage des Unternehmens war so angespannt, dass die Rechnungsprüfer darauf hingewiesen hatten, dass der Jahresabschluss nicht ohne Vorbehalt im Hinblick auf den Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgelegt werden kann. Die Prüfung der Verträge des Unternehmens durch die Rechnungsprüfer, die ergeben hatte, dass zur Deckung defizitärer Verträge eine Rückstellung in Höhe von rund 65 Mio. DKK erforderlich ist verdeutlichte, dass das Unternehmen ohne eine weitere Kapitaleinlage gezwungen sein würde, Insolvenz anzumelden. Ferner bestand die unmittelbare Gefahr, dass mehrere Finanzinstitute aufgrund der Bestimmungen ihrer Kreditverträge, die eine Eigenkapitalausstattung von mindestens 10 % des Gesamtbilanzwerts, mindestens jedoch 125 Mio. DKK vorschrieben, die Rückzahlung ihrer Darlehen verlangen könnten. (50) Im April 1999 bestellte das dänische Verkehrsministerium einen Rechtsberater, Kromann und Münter, der bei der Lösung der Finanzprobleme von Combus helfen sollte. Der Rechtsberater empfahl in einer Mitteilung von Mitte Mai 1999, eine Kapitaleinlage in Höhe von 300 Mio. DKK vorzunehmen. Aufgrund dieser Mitteilung legte das Verkehrsministerium dem Finanzausschuss des dänischen Parlaments am 21. Mai 1999 einen vertraulichen Antrag vor, in dem eine Kapitaleinlage von 300 Mio. DKK vorgeschlagen wurde. Dieser Antrag wurde am 27. Mai 1999 von einer Mehrheit im Finanzausschuss genehmigt (19). (51) Zur finanziellen Situation von Combus wurde in diesem Antrag ausgeführt, dass das Unternehmen 1998 seine Erwartungen im Hinblick auf die Ergebnisse für das betreffende Jahr mehrmals korrigieren musste. Zuletzt hatte sich die Finanzlage des Unternehmens im Dezember 1998 nach der Verabschiedung des Gesetzes über den Verkauf aller Anteile an Combus nochmals deutlich verschlechtert. (52) Weiter wird in dem Antrag auf die unmittelbare Gefahr einer Insolvenz oder eines Konkurses von Combus hingewiesen und erklärt, dass eine Kapitaleinlage die Weiterführung des Unternehmens sicherstellen wird, so dass es zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden kann. Aufgrund der Erfordernisse hinsichtlich Kreditfähigkeit in den Kreditverträgen des Unternehmens und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen Forderungen und Eigenkapital zu gewährleisten, wird davon ausgegangen, dass eine Kapitaleinlage in der Größenordnung von 300 Mio. DKK erforderlich ist. (53) Der Antrag sieht außerdem vor, dass die Option eines Verkaufs von Combus weiter geprüft wird. Es wird als unwahrscheinlich betrachtet, dass der Staat das zur Verfügung gestellte Kapital kurzfristig zurückerhält. Die Kapitaleinlage wurde mit dem Ziel durchgeführt, die Weiterführung des Unternehmens sicherzustellen und eine angemessene Kapitalausstattung zu gewährleisten. (54) Der Antrag wurde am 27. Mai 1999 von einer Mehrheit im Finanzausschuss genehmigt. Zweiter, erfolgreicher Versuch, Combus zu verkaufen Zweite Marktuntersuchung (55) Das Verkaufsverfahren wurde im Frühjahr 2000 wieder aufgenommen, nachdem der Jahresabschluss von Combus für das Jahr 1999 im Mai 2000 auf der ordentlichen Hauptversammlung genehmigt worden war. Alfred Berg sollte sich weiterhin als Finanzberater und Kromann und Münter als Rechtsberater an den Verkaufsverhandlungen beteiligen. (56) Mitte Juli 2000 legte Alfred Berg eine vorläufige Bewertung von Combus vor. Nach Ansicht von Alfred Berg war es aufgrund der zahlreichen Unsicherheitsfaktoren nicht möglich, bei Combus die ansonsten üblichen Bewertungsverfahren anzuwenden. Die Berater hatten auf der Grundlage einer Hochrechnung der Unternehmensergebnisse bis zum Jahr 2004, die sich auf eine Reihe von gewichteten Annahmen über Umsatzentwicklung und Umstrukturierungsmaßnahmen stützte, eine Bewertung vorgenommen. Der Wert des Unternehmens wurde zu diesem zukünftigen Zeitpunkt errechnet. Gewinne/Verluste in der dazwischenliegenden Zeit und die Auswirkungen auf den negativen Nettosaldo des Unternehmens zu diesem zukünftigen Zeitpunkt wurden berücksichtigt. Der tatsächliche Verkaufswert wurde durch Abdiskontierung des hochgerechneten zukünftigen Verkaufswerts ermittelt. In der folgenden Tabelle sind die Ergebnisse dieser Bewertung dargestellt. Tabelle 4 Zusammenfassung der von Alfred Berg durchgeführten Bewertung von Combus   Szenario Ungünstig ster Fall Neutral/Negativ Neutral/Positiv Günstigster Fall Annahme: Umsatz Unver-ändert Unverändert Steigend Steigend Bruttogewinn Unver-ändert Unverändert Unverändert Steigend Verbesserungsmaßnahmen Nein Ja Ja Ja Eigenkapitalwert in Mio. DKK, Juli 2005 ÷ 1 116,2 ÷ 431,9 6,0 674,2 Eigenkapitalwert in Mio. DKK, aktueller Stand (10 % Abzug) ÷ 693,1 ÷ 268,2 3,7 418,6 Quelle: Nicht verbindliche Bewertung der Finanzberater. (57) Die folgenden zusätzlichen Anmerkungen sind zum Verständnis dieser Bewertung notwendig: Der „unveränderte Umsatz“ beruht auf der Annahme, dass die Verträge in der Region Kopenhagen nach Vertragsablauf nicht durch neue Verträge ersetzt werden, während die Verträge in den Regionen unverändert bestehen bleiben. Der „steigende Umsatz“ beruht auf der Annahme, dass der Umsatz in den übrigen Regionen steigt, nachdem die Verträge in der Region Kopenhagen ausgelaufen sind. Das Ergebnis der Auswirkungen der vom neuen Management vorgenommenen Verbesserungsmaßnahmen wurde ab dem Jahr 2002 mit jährlich 48,7 Mio. DKK veranschlagt. Die Tabelle zeigt, dass der Wert von Combus vor allem deshalb mit einem so hohen negativen Betrag angesetzt werden musste, weil es schwierig sein dürfte, die Annahmen in Bezug auf einen Anstieg des Umsatzes und des Bruttoertrags sowie die Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen innerhalb eines so kurzen Zeitraums zu verwirklichen. (58) Ein wichtiger Faktor für den Privatisierungsprozess war die politische Debatte über die Einführung von Marktbeschränkungen für Busbetreiber. Der Verkehrsausschuss des dänischen Parlaments hatte einen Bericht über die Konzentration und den Wettbewerb im dänischen Busverkehrsmarkt angefordert, der im Herbst 1999 von einer Arbeitsgruppe erstellt wurde, die sich aus Vertretern der dänischen Wettbewerbsbehörde, des Finanzministeriums sowie des Verkehrsministeriums zusammensetzte. In dem Bericht wurde festgestellt, dass für die Mehrheit der regionalen und lokalen Busverkehrsdienstleistungen öffentliche Ausschreibungen durchgeführt werden, dass der Markt durch einen starken Wettbewerb zwischen den Auftragnehmern gekennzeichnet ist, und dass keine Hinweise darauf vorliegen, dass ein einzelner Auftragnehmer eine marktbeherrschende Stellung einnimmt und dadurch Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Die Arbeitsgruppe kam zu dem Ergebnis, dass ihre Bewertung keine Notwendigkeit für die Einführung von Marktbeschränkungen ergeben hat. Als Reaktion auf den Bericht veröffentlichte der Verkehrsausschuss im Herbst 1999 eine Erklärung, in der er die Schlussfolgerungen des Berichts billigte und nochmals bekräftigte, dass die Einführung von Marktbeschränkungen nicht angebracht ist. (59) Die dänische Regierung nahm daraufhin erneut Kontakt zu mehreren potenziellen Käufern auf. Nach einer Erläuterung der finanziellen Situation von Combus teilten zwei potenzielle Käufer mit, dass sie an einer vollständigen Übernahme der Anteile an Combus interessiert sind. Ein dritter Käufer bekundete sein Interesse mit größerer Zurückhaltung. (60) Einer der interessierten Käufer war Arriva, dessen vorläufiges Angebot einem negativen Kaufpreis von 200-250 Mio. DKK entsprach. (61) Der andere interessierte Käufer war Metroline. Sein Angebot war auf den ersten Blick attraktiver, da es einen Erwerb der Anteile für einen positiven Preis in der Größenordnung von 10-24 Mio. DKK vorsah. Metroline wies jedoch darauf hin, dass ihm bei der Erläuterung der finanziellen Situation des Unternehmens mehrere Punkte aufgefallen waren, die von seiner Seite noch ausführlicher geprüft werden sollten. (62) Am 18. Oktober 2000 unterrichtete Alfred Berg die dänische Regierung, dass Metroline ein geändertes Angebot vorgelegt habe, das nun den Erwerb von Combus zu einem negativen Preis von 500 Mio. DKK vorsehe. Darüber hinaus verlange Metroline bestimmte Garantien. (63) Nach der Vorlage dieses Angebots empfahl Alfred Berg die Einstellung der laufenden allgemeinen Gespräche mit dem dritten Kaufinteressenten, der nach Ansicht von Alfred Berg kein ernsthaftes Interesse zeigte. Die Lenkungsgruppe beauftragte Alfred Berg damit, Kontakt zu Arriva aufzunehmen, dessen vorläufiges Angebot nun deutlich besser war als das von Metroline, um die Möglichkeiten eines Verkaufs zu prüfen. Verhandlungen mit Arriva (64) Am 3. November 2000 teilte Arriva in einem Schreiben an Alfred Berg mit, dass das Unternehmen die Sorgfaltsprüfung durchgeführt habe und nun einen Vorschlag über das weitere Vorgehen vorlegen könne. Weiter verwies Arriva in dem Schreiben darauf, dass es bei der Bewertung mit Connex zusammengearbeitet habe. Arriva hatte die Finanzberater zuvor über das gemeinsame Interesse der beiden Busunternehmen unterrichtet. (65) Entsprechend dem Vorschlag bot Arriva an, sämtliche Anteile an Combus für 100 DKK zu erwerben. Als Bedingung für das Angebot wurde genannt, dass das Anleihekapital von 100 Mio. DKK, das 1999 vom Verkehrsministerium bereitgestellt worden war, in Eigenkapital umgewandelt wird und dass eine weitere Kapitaleinlage in Höhe von 290 Mio. DKK für Combus durchgeführt wird. Eine weitere Bedingung des Angebots bestand darin, dass alle erforderlichen Berichtigungen an den Bilanzposten des Unternehmens, die bei der nachfolgenden Sorgfaltsprüfung ermittelt werden, durch Kapitaleinlagen abgedeckt werden. Von Arriva wurden mehrere Beispiele für solche Berichtigungen genannt, die sich bereits auf rund 109 Mio. DKK beliefen. Arriva setzte der dänischen Regierung eine Frist bis zum 8. November 2000, bis zu der eine Einigung erreicht werden sollte. (66) Eine Prüfung des Vorschlags von Arriva durch die Finanzberater ergab, dass das Angebot neben der Bereitstellung neuer Mittel in Höhe von 399 Mio. DKK auch die Umwandlung des nachrangigen Darlehens des Verkehrsministeriums in Höhe von 100 Mio. DKK in Eigenkapital vorsah, so dass sich der Verlust für den Staat auf insgesamt 499 Mio. DKK beläuft. Hinzu kam der Verlust des restlichen Eigenkapitals von Combus, das zum 30. September 2000 mit 38 Mio. DKK veranschlagt wurde. (67) Das Angebot von Arriva wurde vom Verkehrsministerium und vom Finanzministerium als unzureichend eingestuft. Andererseits war kein anderes ernsthaftes Angebot, das bis zu diesem Zeitpunkt vorgelegt wurde, besser als das von Arriva. Metroline hatte denselben negativen Preis verlangt wie Arriva, d. h. rund 500 Mio. DKK, und der dritte Kaufinteressent hatte lediglich ein ungenaues und unverbindliches Angebot für einen negativen Preis von rund 350 Mio. DKK vorgelegt. (68) Es wurde beschlossen, dass zunächst das Verkehrsministerium Kontakt mit Arriva aufnimmt, um zu erreichen, dass das Unternehmen einen höheren Preis für die Übernahme von Combus bietet. Gleichzeitig prüfte das Ministerium mehrere Szenarien für die Auflösung/Weiterführung von Combus. Diese Szenarien stellten keine direkte Bewertung des Unternehmens dar, sondern waren vielmehr eine Kalkulation des Liquiditätsbedarfs des Unternehmens unter verschiedenen Bedingungen im Vergleich zum Angebot von Arriva. Die Ergebnisse der Kalkulation, die von Combus, den Rechnungsprüfern des Unternehmens sowie von Anwälten bestätigt wurde, sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Tabelle 5 Szenarien für eine Auflösung/Weiterführung von Combus Szenario Liquidität zum Ende des Zeitraums in Mio. DKK Bemerkung Schrittweise Auflösung über einen Zeitraum von fünf Jahren – 331 Unsicheres Szenario Weiterführung mit neuen und besseren Verträgen für einen Zeitraum von sechs Jahren – 315 Szenario mit noch größerer Unsicherheit Weiterführung für einen Zeitraum von einem Jahr ohne Refinanzierung fälliger Forderungen 71 Dafür wären unter anderem neue Bankkredite in Höhe von 107 Mio. DKK erforderlich. So könnte Zeit gewonnen werden, doch anschließend wären die Bedingungen für einen Verkauf wahrscheinlich nicht besser als vorher. Konkurs – 649 Gesamtverlust, Dividende 35-40 %. Kreditgeber würden 280-300 Mio. DKK verlieren. Angebot von Arriva – 399   Quelle: Verkehrsministerium (69) In einer internen Mitteilung äußerte das Ministerium die Auffassung, dass die Szenarien belegen, dass die Gläubiger keinen Vorteil von einem Weiterbestand des Unternehmens, weder zum Zweck einer schrittweisen Auflösung noch einer Weiterführung hätten, da keines der Szenarien deutlich besser abschneide als das Angebot von Arriva. Angesichts der Unsicherheit in Bezug auf die Zukunft sei davon auszugehen, dass die Gläubiger einen raschen Verkauf bevorzugen. (70) Weiter ließen die Szenarien erkennen, so das Ministerium, dass beim Angebot von Arriva wahrscheinlich die kurzfristige finanzielle Situation von Combus und nicht die tatsächliche Bewertung des Unternehmens zugrunde gelegt worden sei. Insgesamt könne vor diesem Hintergrund davon ausgegangen werden, dass Arriva nur schwer davon zu überzeugen sein wird, dass dem Ministerium bessere Alternativen in Form einer schrittweisen Auflösung oder einer Weiterführung des Unternehmens zur Verfügung stehen. (71) In der Mitteilung wurde betont, dass nicht völlig ausgeschlossen werden könne, dass eine schrittweise Auflösung in Verbindung mit einer sukzessiven Abgabe der Verträge für Busverkehrsdienstleistungen in kleinen — geografischen — Paketen an lokale Busverkehrsunternehmen eine mögliche Alternative zu den beschriebenen Szenarien darstellen könnte. Dieses nicht näher geprüfte Szenario erscheine jedoch ebenfalls unsicher, da es nach Angaben von Combus zwar wahrscheinlich sei, dass bei einigen lokalen Busunternehmen Interesse an einer solchen Lösung bestehe, im besten Fall aber nur wenige finanziell zur Übernahme selbst kleinerer Teile in der Lage wären. (72) Das Ministerium kam zu dem Ergebnis, dass das Angebot von Arriva, sofern es gelingt, den negativen Preis auf 290 Mio. DKK zu reduzieren, eindeutig die beste Alternative ist, die mit den Gläubigern vorangetrieben werden sollte. (73) Diese Verhandlungen wurden am 21. November 2000 mit der Vereinbarung einer Absichtserklärung über den Verkauf von Combus an Arriva abgeschlossen, die zwischen dem dänischen Verkehrsministerium als Verkäufer von Combus, Arriva als Käufer von Combus sowie den privaten kommerziellen Gläubigern von Combus unterzeichnet wurde. (74) Nachfolgend werden die wichtigsten Elemente der Absichtserklärung genannt: — Der Staat erhält 100 DKK für die Übertragung aller Anteile an Combus (100 %). — Der Staat wandelt vor der Übertragung das nachrangige Darlehenskapital von 100 Mio. DKK in Aktienkapital um. — Die Eigenkapitalausstattung von Combus wird mit weiteren 240 Mio. DKK gestärkt, entweder durch die Bereitstellung von neuem Eigenkapital oder durch die Abschreibung/Umwandlung von Bankverbindlichkeiten. — Zusätzlich leistet der Staat begrenzte Garantien in Höhe von insgesamt 57,5 Mio. DKK in Form (i) einer Garantie über 22,5 Mio. DKK für mögliche Umweltkosten, die in Anspruch genommen werden können, wenn diese Kosten den Betrag von 10 Mio. DKK übersteigen, der im Unternehmen bereits für Umweltkosten vorgesehen ist und (ii) eine Garantie über bis zu 35 Mio. DKK für alle Bereiche, unter anderem zum Ausgleich des Eigenkapitals des Unternehmens um die Differenz, die sich gegenüber dem von der Unternehmensleitung mitgeteilten Stand zum Ende September 2000 ergibt, und weitere Verbindlichkeiten. — Unbegrenzte Garantien leistet der Staat gegenüber Arriva für etwaige Steuerforderungen aus der Zeit vor der Übernahme, für etwaige Verluste aus den Forderungen von früheren Besc

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.