Europäische Union

2011/161/EU, Euratom: Beschluss der Kommission vom 28. Februar 2011 zur Änderung des Kommissionsbeschlusses K(2008) 4617 über die Regeln für das Verfahren zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte Maßnahmen und die damit verbundenen Verfahren zur Bewertung, Auswahl und Gewährung von Finanzhilfen auf der Grundlage des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) und des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007-2011) Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32011D0161. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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mit dem RP7 assoziiertes Land ist, teilnehmen sollen. Die einzigen Ausnahmen sind folgende Fälle: — Es wurde bereits im Arbeitsprogramm festgelegt, dass das Thema nicht für eine internationale Zusammenarbeit in Betracht kommt. In diesem Fall wird jeder Vorschlag, der eine internationale Zusammenarbeit vorsieht, als nicht zulässig eingestuft. — Der Vorschlag wurde als ‚sicherheitsrelevant‘ markiert. In diesem Fall wird er einer Prüfung gemäß dem oben beschriebenen Verfahren unterzogen. „ANHANG C ZWEISTUFIGES VERFAHREN FÜR DIE EINREICHUNG UND BEWERTUNG VON VORSCHLÄGEN In der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist angegeben, wann ein zweistufiges Verfahren Anwendung findet. In diesem Fall haben die Antragsteller zunächst eine Kurzfassung bzw. einen Vorentwurf des Vorschlags vorzulegen. ‚Teil B‘ des Vorschlags darf nicht länger als 20 Seiten sein. Die Fontgröße muss mindestens 11 betragen. Bei bestimmten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen kann die maximale Seitenzahl noch niedriger und/oder die Fontgröße höher angesetzt sein. Der in der ersten Stufe eingereichte Vorschlag wird anhand der in der Aufforderung genannten Kriterien für diese Stufe bewertet. In bestimmten — in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu spezifizierenden — Fällen finden regelmäßig Bewertungen der in der ersten Stufe eingehenden Vorschläge statt (siehe Anhang D). Sämtliche Antragsteller, deren Vorschläge während eines bestimmten Zeitraums eingereicht und gebilligt wurden, werden aufgefordert, bis zu einem bestimmten in der Aufforderung genannten Schluss- oder Zwischentermin ihren Vorschlag für die zweite Stufe einzureichen. Das Verfahren zur Bewertung der in der ersten Stufe eingereichten Vorschläge entspricht dem in Abschnitt 3 beschriebenen Verfahren für die vollständigen Vorschläge. Die Kurzfassungen bzw. Vorentwürfe der Vorschläge werden von mindestens drei Experten bewertet. Falls erforderlich, können Konsenssitzungen einberufen werden. Für die in der ersten Stufe eingereichten Vorschläge kann der Konsensbericht in einer Zusammenstellung der von den Experten unterzeichneten Einzelbewertungsberichten bestehen. In diesem Fall können die im Wege des Konsenses festgelegten Noten für einen Vorschlag entweder auf den für die einzelnen Kriterien vergebenen Durchschnittsnoten basieren oder auf dem Mehrheitsurteil darüber, ob die einzelnen Mindestpunktzahlen erreicht wurden. Wird diese Möglichkeit gewählt, wird dies — ebenso wie die Erläuterung des Benotungsverfahrens — in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen angegeben. Koordinatoren von Vorschlägen, die alle Mindestpunktzahlen erreicht haben, werden aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist einen vollständigen Vorschlag vorzulegen. Der zusammenfassende Bewertungsbericht aus der Bewertung in der ersten Stufe wird den erfolgreichen Koordinatoren in der Stufe 1 nicht übermittelt, sofern im entsprechenden Arbeitsprogramm nichts anderes angegeben ist. Die Kommission trifft einen Ablehnungsbeschluss bei Vorentwürfen, die nicht alle Mindestpunktzahlen erreicht haben. Die Koordinatoren der abgelehnten Vorschlagsvorentwürfe werden schriftlich über den Beschluss der Kommission informiert und erhalten den zusammenfassenden Bewertungsbericht. Für die Einreichung und Bewertung der in der zweiten Stufe zu prüfenden vollständigen Vorschläge gelten dieselben Modalitäten wie beim einstufigen Verfahren (siehe Abschnitt 3). Die anzuwendenden Kriterien, Mindestpunktzahlen und Gewichtungen für diese zweite Stufe sind der Aufforderung zu entnehmen. In Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes können in der zweiten Stufe eingereichte Vorschläge vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn sie inhaltlich wesentlich von dem in der ersten Stufe vorgelegten Vorschlag abweichen. „ANHANG D UNBEFRISTETE AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN Bei bestimmten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen können jederzeit Vorschläge eingereicht werden (üblicherweise während der gesamten Laufzeit eines spezifischen Programms), wobei jedoch Zwischentermine für den Eingang von Vorschlägen angegeben sein können, die in einer bestimmten Bewertungsrunde berücksichtigt werden sollen. In diesem Fall werden sämtliche vor einem solchen Zwischentermin eingegangenen Vorschläge in einer Bewertungssitzung bewertet, die in der Regel innerhalb eines Monats nach diesem Stichtag stattfindet. In den entsprechenden Aufforderungen sind Zwischen- und Schlusstermine angegeben. Auch bei unbefristeten Aufforderungen kann ein zweistufiges Einreichungs- und Bewertungsverfahren vorgesehen sein. In diesem Fall können in der ersten Stufe eingereichte Kurzvorschläge (Vorschlagsvorentwürfe) jeweils bei Eingang einzeln bewertet werden; für die Einreichung des in der zweiten Stufe zu bewertenden vollständigen Vorschlags ist in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eine Frist angegeben. In den Aufforderungen kann auch vorgesehen sein, dass die Vorschläge bei ihrem Eingang vor einem solchen Zwischen- oder Schlusstermin einzeln bewertet werden. In diesem Falle werden sie alle nach diesem Termin nochmals geprüft und eingestuft, die Bewertungsergebnisse werden umgehend mitgeteilt. Bei Vorschlägen, die mindestens drei Wochen vor einem für eine unbefristete Aufforderung festgesetzten Zwischentermin eingehen, kann die Kommission bei Eingang der Vorschläge Vorabprüfungen (siehe Abschnitt 2.2) vornehmen. Wenn ein Vorschlag die Anforderungen der Aufforderung nicht erfüllt oder wenn Zweifel daran bestehen, setzt sich die Kommission mit dem Koordinator des betreffenden Vorschlags in Verbindung, um zusätzliche Informationen einzuholen, die es ihr ermöglichen, zu prüfen, ob die in Frage stehenden Anforderungen erfüllt sind, oder aber um darauf hinzuweisen, dass der Vorschlag in der vorliegenden Form möglicherweise die Anforderungen der Aufforderung nicht erfüllt. In solchen Fällen kann der Koordinator den Vorschlag zurückziehen oder vor dem Zwischentermin zusätzliche Informationen liefern, damit die Vorabprüfung abgeschlossen werden kann. Gehen vor dem Zwischentermin keine zusätzlichen Informationen ein oder wird der Vorschlag vor dem Zwischentermin nicht zurückgezogen, wird er in der vorliegenden Form bewertet. Über alle Kontakte muss in den Akten zu dem Vorschlag Buch geführt werden. „ANHANG E VERFAHREN FÜR DIE EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN IN PAPIERFORM In Ausnahmefällen, d. h. falls der für einen Vorschlag zuständige Koordinator keinerlei Möglichkeit hat, auf das EPSS zuzugreifen, und wenn es auch nicht möglich ist, einem anderen Mitglied des Konsortiums diesen Zugang zu verschaffen, kann der Koordinator die Kommission um die Erlaubnis ersuchen, den Vorschlag auf Papier einzureichen. Die Angaben zur Kontaktstelle sind im Leitfaden für Antragsteller zu finden. Der Antrag, in dem die Umstände im Einzelnen darzulegen sind, muss bei der Kommission spätestens einen Monat vor dem in der Aufforderung genannten Schlusstermin eingehen. Die Kommission antwortet innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang des Antrags. Wird eine Ausnahme gewährt, übermittelt die Kommission dem zuständigen Koordinator die für die Antragstellung erforderlichen Papierformulare. Sollte aufgrund des spezifischen Charakters einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eine webbasierte Antragstellung generell unangebracht sein, kann die Kommission von vornherein beschließen, Anträge in Papierform anzunehmen. In derartigen Fällen wird darauf bereits in der Aufforderung hingewiesen. Die benötigten Formulare werden allgemein zugänglich gemacht. Ist eine Einreichung in Papierform — aufgrund einer entsprechenden besonderen oder generellen Ausnahme — zulässig, können die Pakete mit den Papierfassungen der Vorschläge per Post oder durch einen privaten Kurierdienst zugestellt oder persönlich abgegeben werden. Auf einem beweglichen elektronischen Speichermedium (z. B. CD-ROM, Diskette), per E-Mail oder per Telefax eingereichte Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen werden von der Bewertung ausgeschlossen. Die Vorschläge auf Papier sind in einem einzigen Paket einzureichen. Wenn Antragsteller eingereichte Vorschläge ändern oder Zusatzinformationen nachreichen wollen, müssen sie klar angeben, welche Teile des Vorschlags geändert wurden, und die Änderungen/Ergänzungen müssen vor Ablauf der Einreichungsfrist der Aufforderung eingehen. Ergänzungen oder Änderungen, die nach dem Schlusstermin (oder Zwischentermin bei unbefristeten Aufforderungen) eingehen, werden nicht berücksichtigt und bewertet. Die Kommission haftet nicht für etwaige durch Post oder Kurierdienste verursachte Verzögerungen bei der Übersendung der Unterlagen für die Erstellung der Papierfassung. Die Pakete mit den Vorschlägen können bei ihrem Eingang von der Kommission (47) zur Erfassung der verwaltungstechnischen Informationen in den Datenbanken und zur Versendung einer Eingangsbestätigung geöffnet werden. „ANHANG F BESTELLUNGSSCHREIBEN FÜR UNABHÄNGIGE EXPERTEN  (48) [Ort], [Datum] [Name des Experten] [Funktion] [Postanschrift] [Aktenzeichen] Betr.: [Nummer(n) der Aufforderung(en) zur Einreichung von Vorschlägen] [Bezeichnung des Programms und Angabe des Themas] Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr [Name], [OPTION für Fachgutachter] [vielen Dank für Ihre Bereitschaft, die Europäische Kommission (die ‚Kommission‘) zu unterstützen und als unabhängige Expertin/unabhängiger Experte an der Bewertung von Forschungsvorschläge im Rahmen der oben genannten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mitzuwirken.] [OPTION für Beobachter] [vielen Dank für Ihre Bereitschaft, die Europäische Kommission (die ‚Kommission‘) zu unterstützen und als unabhängige Expertin/unabhängiger Experte in der Funktion eines Beobachters an einer Bewertungssitzung für Forschungsvorschläge im Rahmen der oben genannten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mitzuwirken.] Welche Aufgaben Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit als [Fachgutachterin/Fachgutachter][Beobachterin/Beobachter] wahrzunehmen haben, ist Anhang I des vorliegenden Bestellungsschreibens zu entnehmen. Mit der Unterzeichnung dieses Bestellungsschreibens wird zwischen Ihnen und der [Europäischen Union][Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom)], vertreten durch die Kommission, eine Vereinbarung über die Mitwirkung an der [Bewertung der bei der Kommission eingereichten Vorschläge] [Bewertungssitzung] geschlossen. Die in den Anhängen zu diesem Bestellungsschreiben genannten Bedingungen sind integraler Bestandteil dieses Bestellungsschreibens. BESONDERE BEDINGUNGEN Geltungsdauer der Vereinbarung Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem dieses Schreiben durch die letzte Vertragspartei unterzeichnet wird. Eine Originalausfertigung des unterzeichneten Schreibens, einschließlich der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Formulare Finanzangaben und Rechtsträger (natürliche Personen) (Anhang IV) sollte der Kommission vor dem [festgesetzter Termin][Beginn der Arbeiten] zugehen. Die Vereinbarung endet am [festgesetzter Termin][Tag der Annahme des Berichts/der Berichte/der vorzulegenden Ergebnisse]. Modalitäten der Durchführung der Bewertungssitzung(en) [SZENARIO 0:   Mehrere Bewertungssitzungen (Bewertung im Fernverfahren und/oder zentrale Bewertung) — kann mit den weiter unten beschriebenen Szenarien kombiniert werden)] [Im Rahmen dieser Vereinbarung können Sie zur Teilnahme an maximal [ANZAHL] Sitzungen aufgefordert werden, die jeweils mit einer Reise an einen für die Durchführung der Bewertungsarbeiten bestimmten zentralen Ort verbunden sind, an dem die Bewertung stattfindet.] [Für die an dem zentralen Ort stattfindenden Bewertungsarbeiten sind maximal [ANZAHL] Tage einzuplanen.] [Die maximale Anzahl von Tagen für im Fernverfahren durchzuführende Arbeiten (von Zuhause oder von Ihrem Arbeitsplatz aus) beträgt [ANZAHL].] [In dem als Anhang VII beigefügten vorläufigen Zeitplan ist Folgendes festgelegt: — die Zeiten, in denen Bewertungsarbeiten im Fernverfahren — von Zuhause oder vom Ihrem Arbeitsplatz aus — einzuplanen sind; — die Termine, zu denen der Kommission die Ergebnisse oder Berichte vorzulegen sind; — die Termine — mit Angabe des Ortes —, zu denen die zentralen Bewertungsarbeiten stattfinden.] [Ausgangspunkt der im Rahmen dieser Vereinbarung durchzuführenden Reisen ist [als Postanschrift weiter oben angegebener Wohnort] oder [andere Anschrift (festzulegen vor Unterzeichnung des Bestellungsschreibens mit der Kommission)].] [SZENARIO 1:   Zentrale Bewertung] Die Anzahl der zur Unterstützung der Kommission einzuplanenden Tage wird maximal [ANZAHL] betragen. [Dies beinhaltet [ANZAHL] Tage für zu Hause oder am Arbeitsplatz zu erledigende vorbereitende Arbeiten.] Sie werden aufgefordert, an der Bewertungssitzung in [Anschrift] teilzunehmen, die am [Tag des Beginns der Bewertungsarbeiten] beginnen und spätestens am [voraussichtlicher Termin des Abschlusses der Bewertungsarbeiten] enden wird. Ausgangspunkt der im Rahmen dieser Vereinbarung durchzuführenden Reisen ist [als Postanschrift weiter oben angegebener Wohnort] [andere Anschrift (festzulegen vor Unterzeichnung des Bestellungsschreibens mit der Kommission)]. [SZENARIO 2:   Bewertung im Fernverfahren] [Die Anzahl der zur Unterstützung der Kommission einzuplanenden Tage wird maximal [ANZAHL] betragen.] [Die Anzahl der zu berücksichtigenden Tage ist in Anhang VI festgelegt.] [Dies beinhaltet [ANZAHL] Tage für die Teilnahme an einer im Vorfeld organisierten Informationssitzung, die am [Datum] in [Anschrift] stattfinden wird.] Sie werden gebeten, die Einzelbewertungsberichte spätestens bis zum [Datum] vorzulegen und an einem sich gegebenenfalls anschließenden Konsensverfahren zu den von Ihnen bewerteten Vorschlägen teilzunehmen. [SZENARIO 3:   Bewertung im Fernverfahren + zentrale Bewertung (Fachgutachter)] Die Anzahl der zur Unterstützung der Kommission einzuplanenden Tage wird maximal [ANZAHL] betragen. Dies beinhaltet: — [ANZAHL] Tage für die Teilnahme an einer im Vorfeld organisierten Informationssitzung, die am [Datum] in [Anschrift] stattfinden wird; — [ANZAHL] Tage für zu Hause oder am Arbeitsplatz vorzunehmende Bewertungen von Vorschlägen. Sie werden gebeten, die Einzelbewertungsberichte spätestens bis zum [Datum] vorzulegen. Ferner werden Sie aufgefordert, an einer Bewertungssitzung in [Anschrift] teilzunehmen, die am [Tag des Beginns der Bewertungsarbeiten] beginnen und am [voraussichtlicher Termin des Abschlusses der Bewertungsarbeiten] enden wird. Ausgangspunkt der im Rahmen dieser Vereinbarung durchzuführenden Reisen ist [als Postanschrift weiter oben angegebener Wohnort] [andere Anschrift (festzulegen vor Unterzeichnung des Bestellungsschreibens mit der Kommission)]. [SZENARIO 4:   Bewertung im Fernverfahren + zentrale Bewertung (Beobachter)] Die Anzahl der zur Unterstützung der Kommission einzuplanenden Tage wird maximal [ANZAHL] betragen. Dies beinhaltet: — [ANZAHL] Tage für die Prüfung der Hintergrundinformationen und für vorbereitende Arbeiten; — [ANZAHL] Tage für die Teilnahme an Informationssitzungen und für die unmittelbare Beobachtung des Verfahrens zur Bewertung der Vorschläge; — [ANZAHL] Tage für die Fertigstellung Ihres Berichts im Anschluss an die Bewertungssitzung. Sie werden gebeten, Ihren Bericht spätestens bis zum [Datum] vorzulegen. Ausgangspunkt der im Rahmen dieser Vereinbarung durchzuführenden Reisen ist [als Postanschrift weiter oben angegebener Wohnort] [andere Anschrift (festzulegen vor Unterzeichnung des Bestellungsschreibens mit der Kommission)]. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf dieses Bestellungsschreiben sind die Bestimmungen dieses Bestellungsschreibens und der Rechtsakte [der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Union] [von Euratom] zum RP7, die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan und ihre Durchführungsbestimmungen sowie sonstiges Recht [der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Union] [von Euratom und der Europäischen Union] und subsidiär das Recht von [Land, in dem der nach den Internen Vorschriften für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union zuständige Anweisungsbefugte beschäftigt ist] anwendbar. Darüber hinaus ist dem Experten bekannt und er ist damit einverstanden, dass die Kommission Beschlüsse fassen kann, die Zahlungen auferlegen, und dass diese gemäß Artikel 299 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und gemäß den Artikeln 164 und 192 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft vollstreckbare Titel sind. Ungeachtet des Rechts der Kommission, die Einziehungsbeschlüsse im Sinne des vorangehenden Absatzes unmittelbar zu fassen, sind für Streitfälle zwischen [der Europäischen Union] [Euratom] und einem Experten über die Auslegung, Anwendung oder Gültigkeit dieses Bestellungsschreibens und die Gültigkeit des in Absatz 2 genannten Beschlusses allein das Gericht oder bei Berufung der Gerichtshof der Europäischen Union zuständig. Der Schriftverkehr im Zusammenhang mit dieser Bestellung als Experte ist zu richten an (49): [Name] Europäische Kommission [Büro] [Straße — Postleitzahl/Postfach — Land] [E-Mail oder Funktionsmailbox] [Telefon oder Helpdesk] Mitteilungen oder Anfragen im Zusammenhang mit Ihren personenbezogenen Daten sind über die vorstehend genannte Person an den/die Verantwortlichen für diese Fragen — [Referatsleiter [XXX]] [und] [der Generaldirektor der GD [YYY]] — zu richten. [Kontaktstelle für die Kostenerstattung im Zusammenhang mit der Bestellung als Experte: [Name] Europäische Kommission [Büro] [Straße — Postleitzahl/Postfach — Land] [E-Mail oder Funktionsmailbox] [Telefon oder Helpdesk]] Ausgefertigt in zwei Originalen [Brüssel] [Luxemburg], den [Datum] Für die Kommission [Unterschrift] (50) [Für als Fachgutachter bestellte unabhängige Experten] — Hiermit verpflichte ich mich zur Einhaltung des als Anhang II beigefügten Verhaltenskodexes für als Fachgutachter tätige unabhängige Experten (‚Verhaltenskodex‘). — Ich verpflichte mich, die Kommission unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn ich in Bezug auf einen Vorschlag, um dessen Bewertung ich gebeten werde oder der in einer Bewertungssitzung, an der ich teilnehme, erörtert wird, einen ‚disqualifizierenden‘ oder ‚potenziellen‘ Interessenkonflikt feststelle (‚Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts‘).  Insbesondere erkläre ich, dass ich weder einen Vorschlag eingereicht habe noch wissentlich in Verbindung zu einem der Vorschläge stehe, die derzeit einer Bewertung unterzogen werden oder im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen … (siehe Betreff des vorliegenden Bestellungsschreibens) zur Bewertung eingereicht wurden.  Insbesondere erkläre ich, dass meine Mitwirkung an der Bewertung des folgenden Vorschlags/der folgenden Vorschläge zu einem Interessenkonflikt führen könnte (geben Sie bitte an, ob es sich um einen ‚disqualifizierenden‘ oder einen ‚potenziellen‘ Interessenkonflikt handeln würde; zur Erläuterung siehe Anhang I): Kurzbezeichnung Vollständige Bezeichnung Bereich ‚disqualifizierend‘ (D) oder ‚potenziell‘ (P) … … … — Ich verpflichte mich, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Kommission keine Informationen über das Bewertungsverfahren und die Ergebnisse oder über die zur Bewertung vorgelegten Vorschläge preiszugeben. Ich bin mir darüber im Klaren, dass ich bei einer Bewertung außerhalb von Kommissionsgebäuden persönlich dafür verantwortlich bin, dass die Vertraulichkeit der übermittelten Unterlagen bzw. Dateien gewahrt bleibt, bzw. dafür, dass alle vertraulichen Unterlagen und Dateien nach Abschluss der Bewertung zurückgegeben oder vernichtet werden, soweit keine anderen Anweisungen ergehen (‚Erklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit‘). Akzeptiert: [Ort], [Datum] [Unterschrift] (51) [Für als Beobachter bestellte unabhängige Experten] — Hiermit verpflichte ich mich zur Einhaltung des als Anhang II beigefügten Verhaltenskodexes für als Beobachter tätige unabhängige Experten (‚Verhaltenskodex‘). — Ich verpflichte mich, die Kommission unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn ich in Bezug auf einen Vorschlag im Rahmen der Überprüfung des Bewertungsverfahrens, bei dem ich als Beobachter hinzugezogen werde, oder in Bezug auf einen Vorschlag, der in einer Bewertungssitzung, an der ich teilnehme, erörtert wird, einen ‚disqualifizierenden‘ oder ‚potenziellen‘ Interessenkonflikt feststelle (‚Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts‘).  Insbesondere erkläre ich, dass ich weder einen Vorschlag eingereicht habe noch wissentlich in Verbindung zu einem der Vorschläge stehe, die derzeit einer Bewertung unterzogen werden oder im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen … (siehe Betreff des vorliegenden Bestellungsschreibens) zur Bewertung eingereicht wurden.  Insbesondere erkläre ich, dass meine Beteiligung an der Beobachtung des Verfahrens zur Bewertung des folgenden Vorschlags/der folgenden Vorschläge zu einem Interessenkonflikt führen könnte (geben Sie bitte an, ob es sich um einen ‚disqualifizierenden‘ oder einen ‚potenziellen‘ Interessenkonflikt handeln würde; zur Erläuterung siehe Anhang I): Kurzbezeichnung Vollständige Bezeichnung Bereich ‚disqualifizierend‘ (D) oder ‚potenziell‘ (P) … … … — Ich verpflichte mich, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Kommission keine Informationen über das Bewertungsverfahren und die Ergebnisse oder über die zur Bewertung vorgelegten Vorschläge preiszugeben. Ich bin mir darüber im Klaren, dass ich bei einer Bewertung außerhalb von Kommissionsgebäuden persönlich dafür verantwortlich bin, dass die Vertraulichkeit der übermittelten Unterlagen bzw. Dateien gewahrt bleibt, bzw. dafür, dass alle vertraulichen Unterlagen und Dateien nach Abschluss der Bewertung zurückgegeben oder vernichtet werden, soweit keine anderen Anweisungen ergehen (‚Erklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit‘). Akzeptiert: [Ort], [Datum] [Unterschrift] (52) „ANHÄNGE Anhang I — Allgemeine Bedingungen (einschließlich Bestimmungen über Interessenkonflikte) für die Bestellung unabhängiger Experten Anhang II — Besondere Bedingungen — Verhaltenskodex für [als Fachgutachter tätige unabhängige Experten] [als Beobachter tätige unabhängige Experten] Anhang III — Bestimmungen für die Kostenerstattung (53) (nicht beigefügt) Anhang IV — Formulare „Finanzangaben“ und „Rechtsträger“ (natürliche Personen) (nicht beigefügt) Anhang V (V-I und V-II) — Antragsformulare für die Kostenerstattung (nicht beigefügt) Anhang VI — Zahlungsbestimmungen für im Fernverfahren tätige Fachgutachter (optional) „ANHANG I Allgemeine Bedingungen für die Bestellung unabhängiger Experten Geltungsbereich Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für Bestellungsschreiben für Experten, die die Dienststellen der Kommission bei Aufgaben im Zusammenhang mit dem Siebten Rahmenprogramm [der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) (EG RP7)] (54) [der Europäischen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.