Europäische Union

2001/517/EG: Entscheidung der Kommission vom 13. Februar 2001 über die staatliche Beihilfe, die die Niederlande dem Unternehmen SCI Systems gewährt haben (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 402)

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Avis juridique important | 32001D0517 2001/517/EG: Entscheidung der Kommission vom 13. Februar 2001 über die staatliche Beihilfe, die die Niederlande dem Unternehmen SCI Systems gewährt haben (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 402) Amtsblatt Nr. L 186 vom 07/07/2001 S. 0043 - 0057 Entscheidung der Kommission vom 13. Februar 2001 über die staatliche Beihilfe, die die Niederlande dem Unternehmen SCI Systems gewährt haben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 402) (Nur der niederländische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2001/517/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a), nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung gemäß den vorgenannten Artikeln(1) und unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1. DAS VERFAHREN (1) Im November 1997 wählte das Unternehmen SCI Systems Netherlands BV (im Folgenden: SCI) das Gewerbegebiet "Internationaal Bedrijvenpark Friesland" (im Folgenden: IBF) in Heerenveen (Provinz Friesland) als Standort für den Bau eines Montagewerks für Personal Computer (PC) der Marke Hewlett-Packard. (2) Mit Schreiben vom 3. März 1998, dessen Eingang am 11. März 1998 unter dem Aktenzeichen A/32006 registriert wurde, reichte eine dritte Privatperson bei der Kommission eine Beschwerde ein, der zufolge die gewährte Beihilfe über das Maß hinausgeht, das nach der von der Kommission genehmigten Regionalbeihilferegelung - der niederländischen Investitionszulagenregelung ("Investitiepremieregeling" bzw. IPR)(2) - zulässig ist. Laut der Beschwerde haben die regionalen Behörden angesichts der großen Konkurrenz anderer potentieller Standorte in den Niederlanden zusätzliche Einzelbeihilfemaßnahmen zugesagt, um das Investitionsprojekt nach Heerenveen zu holen. Mit Schreiben vom 20. März 1998 (Aktenzeichen D/51297) und vom 28. Oktober 1998 (Aktenzeichen D/54393) ersuchte die Kommission die niederländischen Behörden um zusätzliche Auskünfte, die mit Schreiben vom 19. Mai 1998 (Eingang registriert am 25. Mai 1998 unter dem Aktenzeichen A/33974) und 4. Januar 1999 (Eingang registriert am 6. Januar 1999 unter dem Aktenzeichen A/30095) erteilt wurden. Der Beschwerdeführer gab mit Schreiben vom 10. Oktober 1998 (Eingang registriert am 6. November 1998 unter dem Aktenzeichen A/38015) und 15. Januar 1999 (Eingang registriert am 20. Januar 1999 unter dem Aktenzeichen C00231) nähere Einzelheiten bekannt und legte mehrere Zeitungsartikel vor, die sich mit der Angelegenheit befassen. (3) Am 6. Februar 1999 erteilte die Kommission in Bezug auf die Beihilfe, die aufgrund der Investitionszulagenregelung gewährt worden war, eine Anordnung im Sinne ihrer Entscheidung in der Sache "Italgrani"(3) und leitete in Bezug auf die zusätzlichen Einzelbeihilfemaßnahmen das förmliche Prüfverfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag ein. Mit Schreiben vom 9. März 1999 (Aktenzeichen D/01700) setzte sie die Niederlande von dem Verfahrenseinleitungsbeschluss in Kenntnis. Außerdem veröffentlichte sie den Beschluss im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften(4), um betroffenen Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. (4) Daraufhin gingen bei der Kommission zwei Stellungnahmen ein (Schreiben vom 1. Juni 1999, Eingang registriert am 8. Juni 1999 unter dem Aktenzeichen A/34233, und Schreiben vom 7. Juni 1999, Eingang registriert am 11. Juni 1999 unter dem Aktenzeichen A/34377). Mit Schreiben vom 28. Juni 1999 (Aktenzeichen D/62723) leitete die Kommission die beiden Stellungnahmen an die Niederlande weiter, um ihnen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Die Niederlande gingen mit Schreiben vom 13. April 1999 (Eingang registriert am 14. April 1999 unter dem Aktenzeichen A/32920) auf die Einleitung des Verfahrens und mit Schreiben vom 2. August 1999 (Eingang registriert am 3. August 1999 unter dem Aktenzeichen A/36064) auf die genannten Stellungnahmen Dritter ein. Einer der betroffenen Dritten übermittelte mit Schreiben vom 18. Juni 1999 (Eingang registriert am 24. Juni 1999 unter dem Aktenzeichen A/34661) zusätzliche Informationen. (5) Da noch immer wichtige Informationen fehlten, ersuchte die Kommission die Niederlande mit Schreiben vom 20. Oktober 1999 (Aktenzeichen D/64378), 15. Mai 2000 (Aktenzeichen D/52950), 14. September 2000 (Aktenzeichen D/54696) und 4. Oktober 2000 (Aktenzeichen D/55028) um zusätzliche Auskünfte. Die Niederlande beantragten mit Schreiben vom 3. November 1999 (Eingang registriert am 5. November 1999 unter dem Aktenzeichen A/38403), 14. Dezember 1999 (Eingang registriert am 17. Dezember unter dem Aktenzeichen A/39869) und 30. Oktober 2000 (Eingang registriert am 3. November 2000 unter dem Aktenzeichen A/39018) eine Verlängerung der Antwortfristen, die die Kommission mit Schreiben vom 15. November 1999 (Aktenzeichen D/64719), 10. Januar 2000 (Aktenzeichen D/50073) und 23. November 2000 (Aktenzeichen D/55817) gewährte. Die Antworten der Niederlande auf die Auskunftsverlangen der Kommission gingen mit Schreiben vom 24. Januar 2000 (Eingang registriert am 26. Januar 2000 unter dem Aktenzeichen A/30682), 14. Juni 2000 (Eingang registriert am 3. Juli unter dem Aktenzeichen A/35437), 6. Dezember 2000 (Eingang registriert am 11. Dezember 2000 unter dem Aktenzeichen A/40422) bzw. 2. Februar 2001 (Eingang registriert am 2. Februar 2001 unter dem Aktenzeichen A/30985) ein. Weitere Einzelheiten wurden bei mündlichen Besprechungen am 5. Januar 2000 und 5. Dezember 2000 bekannt gegeben. Einer der betroffenen Dritten machte mit Schreiben vom 21. März 2000 (Eingang registriert am 28. März 2000 unter dem Aktenzeichen A/32654), 4. Mai 2000 (Eingang registriert am 18. Mai 2000 unter dem Aktenzeichen A/34095), 28. Juni 2000 (Eingang registriert am 10. Juli 2000 unter dem Aktenzeichen A/35646) und 12. September 2000 (Eingang registriert am 19. September 2000 unter dem Aktenzeichen A/37630) ergänzende Angaben. 2. AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER MASSNAHMEN 2.1. Das begünstigte Unternehmen (6) SCI ist ein international tätiges diversifiziertes Unternehmen, das elektronische Bauteile herstellt und für Konzerne wie Hewlett-Packard und Apple Computers Auftragsarbeiten ausführt. Es liefert Unterbaugruppen für Computer, Telekommunikationsgeräte, medizinische Apparate sowie für die Unterhaltungselektronik- und die Rüstungsindustrie. Weiterhin stellt SCI Hunderte von Fertigprodukten - unter anderem PC, Bildschirmgeräte, Kommunikationssysteme für Militärflugzeuge und Internet-TV-Decoder(5) - her. Hewlett-Packard, eines der größten Computerunternehmen der Welt(6), lässt seine PC in den Niederlanden von SCI produzieren. (7) SCI sollte die PC-Produktion planmäßig ab Ende 1999 im neuen Werk am Standort Heerenveen aufnehmen. Bis zu dessen Fertigstellung wurden die Computer in einer provisorischen Produktionsstätte in Leek, etwa 30 km von Heerenveen entfernt, hergestellt. 2.2. Die Investitionsbeihilfe (8) Mit Bescheid vom 9. Dezember 1998 bewilligte das niederländische Wirtschaftsministerium auf der Grundlage der Investitionszulagenregelung eine Investitionsbeihilfe für SCI in Höhe von 20 % der förderfähigen Investitionskosten, höchstens jedoch 5,67 Mio. EUR (12,5 Mio. NLG). Zu diesem Zeitpunkt wurden die Investitionskosten auf insgesamt 31,1 Mio. EUR (68,5 Mio. NLG(7)) für die Errichtung einer Fabrik und einer Zentrale für die Herstellung bzw. den Vertrieb von PC in Heerenveen veranschlagt. (9) Die Beihilfe wurde nach Aussage der niederländischen Behörden im Einklang mit der Investitionszulagenregelung, einer von der Kommission bereits genehmigten Beihilferegelung(8), gewährt. Der Förderhöchstsatz nach der Regelung entspricht der Hoechstintensität für Regionalbeihilfen, die bei 20 % Bruttosubventionsäquivalent (BSÄ) liegt. Ein Jahr nach Abschluss des Investitionsprojekts werden die förderfähigen Kosten, nach denen sich die genaue Höhe der Beihilfe richtet, durch Entscheidung festgestellt. Gegenwärtig wird davon ausgegangen, dass die tatsächlichen Investitionskosten erheblich niedriger sein werden als ursprünglich angegeben. Den niederländischen Behörden zufolge wird nunmehr mit 18 Mio. EUR (40 Mio. NLG) gerechnet. Damit verringert sich auch der nach dem Hoechstsatz der Investitionszulagenregelung zulässige Beihilfebetrag auf maximal rund 3,6 Mio. EUR (8 Mio. NLG). Wie in solchen Fällen üblich, wird die vom Unternehmen abgegebene Aufstellung der beihilfefähigen Investitionskosten durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Die endgültige Kostenaufstellung soll dann von der Rechnungsprüfung des niederländischen Wirtschaftsministeriums(9) geprüft werden. Die niederländischen Behörden haben der Kommission die Übermittlung der endgültigen Aufstellung zugesagt. (10) Nach Auskunft der niederländischen Behörden sind sämtliche Posten im Kostenvoranschlag förderfähige Investitionskosten im Sinne der Investitionszulagenregelung, deren Förderhöchstsatz eingehalten wurde. Kostenpunkte wie zentrale Einrichtungen und Computer würden im Einklang mit der Regelung und den entsprechenden internen Durchführungsbestimmungen stehen, welche sich unter anderem auf frühere Gerichtsurteile zu der Regelung stützen. Die verhältnismäßig hohen Kosten, die für das Lager angesetzt wurden, seien dadurch zu erklären, dass das Unternehmen in seiner Eigenschaft als Zulieferer hohe Anforderungen in Bezug auf die Logistik und deren Automatisierung erfuellen muss. (11) Was die Infrastrukturkosten anbelangt, so haben die niederländischen Behörden unter Hinweis auf Originaldokumente bestätigt, dass die vom Gewerbeparkbetreiber IBF getragenen Kosten für die Erschließung des Grundstücks nicht doppelt verbucht wurden. IBF ist für den Bau der Zufahrtswege zu dem Gewerbegrundstück sowie die Errichtung der Versorgungsinfrastruktur (Kanalisation, Elektrizität, öffentliche Grünanlagen usw.) zuständig. Die Infrastrukturkosten beliefen sich laut dem 1999 aktualisierten Betriebskostenvoranschlag von IBF auf 9,1 Mio. EUR (20,1 Mio. NLG). Sie betreffen nach Aussage der niederländischen Behörden, die sich dabei auf die Jahresberichte von IBF und dessen Anträge auf die Auszahlung von Vorschüssen der EFRE-Fördermittel (jeweils bestätigt durch den Wirtschaftsprüfer) stützen, ausschließlich die Kosten für die Anlage der Infrastruktureinrichtungen bis zur Grenze des von SCI erworbenen Grundstücks, haben nichts mit dem SCI-Grundstück selbst zu tun und wurden auch nicht in den Kostenaufstellungen im Rahmen der Investitionszulagenregelung ein zweites Mal verbucht. 2.3. Das 2000-Arbeitsplätze-Programm (12) SCI ist Hauptbegünstigter des sogenannten 2000-Arbeitsplätze-Programms(10), welches von dem für die Provinz Friesland zuständigen Arbeitsamt ("Regionaal Bureau voor de Arbeidsvoorziening Friesland", im Folgenden: RBA) durchgeführt wird und das eine integrale Strategie zur Förderung von Langzeitarbeitslosen und anderen benachteiligten Gruppen vorsieht. Freie Stellen in Unternehmen, die in Friesland investieren (Neuinvestitionen oder erhebliche Erweiterungsinvestitionen), werden den örtlichen Arbeitsämtern gemeldet. Diese suchen im Rahmen ihres normalen Auftrags Stellen für Arbeitssuchende und sorgen dafür, dass die arbeitswilligen Personen die erforderliche Ausbildung erhalten und/oder Erfahrung sammeln. Lohnkostenzuschüsse sollen sicherstellen, dass die Arbeitssuchenden die Stellen auch tatsächlich erhalten. (13) Das 2000-Arbeitsplätze-Programm wurde von den Behörden der Provinz Friesland bewilligt, die es auch finanzieren. Es beschränkt sich auf die Provinz und sieht für den Zeitraum 1998-2000 Fördermittel in Höhe von 18,6 Mio. EUR (41 Mio. NLG) vor, davon 11,2 Mio. EUR (24,8 Mio. NLG) für die Gewährung direkter Lohnkostenzuschüsse. Es schloss im März 1998 an das bis dahin geltende 700-Arbeitsplätze-Programm aus dem Jahr 1997 an. Für seine Durchführung ist das RBA zuständig. Die Arbeitslosenquote lag in Friesland viele Jahre lang um 3 % über dem Landesdurchschnitt. Diese Differenz verringerte sich zwar 1997 auf rund 2 %, doch gleichzeitig nahm der Anteil der Langzeitarbeitslosen auf mehr als 60 % zu. (14) Nach dem üblichen Verwaltungsverfahren schließt das neu gegründete bzw. das erweiternde Unternehmen vorab mit dem RBA eine Vereinbarung über die geplante Inanspruchnahme der Regelung. SCI tat dies am 3. November 1998 und sagte zu, bis zu 1200 Arbeitslose aufgrund des Programms einzustellen. Dafür hat das Unternehmen Anspruch auf direkte Lohnkostenzuschüsse von insgesamt höchstens 7,62 Mio. EUR (16,8 Mio. NLG). Der endgültige Zuschussbetrag wird anhand der Zahl der Arbeitssuchenden festgelegt, die gemäß den Bedingungen des Programms tatsächlich eingestellt werden. SCI erhält pro eingestelltem Arbeitnehmer 4900 EUR (10800 NLG), 6500 EUR (14400 NLG) oder 8200 EUR (18000 NLG), je nachdem, ob es sich um "normale" Arbeitssuchende, um Arbeitssuchende aus sogenannten Minderheitengruppen - Behinderte; Frauen, die wieder ins Berufsleben einsteigen wollen; arbeitslose Jugendliche; Personen, die länger als sechs oder neun Monate ohne Arbeit (sogenannte Phase-2- bzw. Phase-3-Arbeitslose) sind - oder um Langzeitarbeitslose (Personen, die seit mehr als einem Jahr keine Arbeit haben) handelt. Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn die betreffende Person bereits als Arbeitssuchender gemeldet ist und mindestens zwölf Monate lang mit einer Wochenarbeitszeit von nicht weniger als 18 Stunden auf einem dauerhaften Arbeitsplatz beschäftigt wird. Die Vereinbarung läuft von Mai 1998 bis Mai 2001. Das RBA hat bereits Vorschüsse in Höhe von 80 % des höchstzulässigen Zuschusses ausgezahlt, nämlich 2,3 Mio. EUR (5107180 NLG) im Jahr 1998 und 3,8 Mio. EUR (8332830 NLG) im Jahr 1999. (15) Der tatsächliche Beihilfebetrag wird jedoch deutlich unter dem vereinbarten Hoechstbetrag liegen, da SCI bis zum September 2000 nur 954 Personen nach den Bedingungen des Arbeitsplatzprogramms eingestellt hat(11). Außerdem haben viele von ihnen weniger als ein Jahr bei SCI gearbeitet, so dass das Unternehmen letztlich nur Anspruch auf Zuschüsse für 252 Arbeitnehmer haben wird, was einem Förderbetrag von 1,7 Mio. EUR (3,7 Mio. NLG) entspricht. Der endgültige Zuschussbetrag wird erst nach Vorlage der endgültigen Kostenaufstellung feststehen, das heißt spätestens im Mai 2002. Unter diesen Umständen haben die niederländischen Behörden die Zusicherung gegeben, dass die Summe der Fördermittel, die aufgrund der Investitionszulagenregelung und aufgrund des Arbeitsplatzprogramms(12) gewährt werden, 20 % der forderfähigen Kosten (siehe Erwägungsgrund 55) nicht übersteigt. Ein Teil der Vorschüsse wurde inzwischen zurückgefordert. Die restlichen Beträge, die unrechtmäßig ausgezahlt wurden, sollen dementsprechend ebenfalls zurückgefordert werden. (16) In dem am 6. Februar 1999 getroffenen Beschluss zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag äußert die Kommission Zweifel daran, dass die direkten Lohnkostenzuschüsse, wie von den niederländischen Behörden behauptet, als allgemeine Maßnahme eingestuft werden können, da die Regelung nur auf in Friesland ansässige Unternehmen Anwendung findet. Außerdem scheint die Regelung in erster Linie SCI zugute zu kommen, während sich das vorhergehende 700-Arbeitsplätze-Programm vor allem an kleine und mittelgroße Unternehmen richtete. 2.4. Der Grundstückspreis (17) SCI hat von dem öffentlichen Unternehmen IBF, das für die Erschließung des fraglichen Gewerbegebiets zuständig ist, ein Grundstück gekauft. Um den "grünen" und "hochwertigen" Charakter des Firmengeländes zu bewahren, stellte IBF die Bedingung, dass höchstens 70 % davon bebaut bzw. planiert werden dürfen. Dafür waren laut den Investitionsplänen von SCI 14 ha nötig. Gemäß dem Flächennutzungsplan, nach dem die Behörden der Provinz Friesland den Zweck und die Bedingungen für die Nutzung von Liegenschaften festlegen, dürfen jedoch höchstens 15 % der Fläche bebaut und höchstens 10 % der Restfläche planiert werden. Diese Werte wurden von der zuständigen Gemeinde auf Antrag von SCI und IBF auf 30 bzw. 20 % angehoben, wobei ein Gesamtwert von 40 % nicht überschritten werden darf. Eine Erhöhung des Gesamtwerts auf 70 % (40 % für Bebauung und 30 % für Planierung) setzt eine Änderung des Flächennutzungsplans voraus. Da Änderungsverfahren aber sehr langwierig sowie mit politischen und rechtlichen Risiken behaftet sind, musste SCI, um sich an den bestehenden Flächennutzungsplan zu halten, rechtlicher Eigentümer von insgesamt 24 ha werden. (18) SCI erwarb infolgedessen von IBF(13) 24 ha Grund und verkaufte 10 ha unmittelbar wieder an IBF. Die Übergabe dieser 10 ha auf IBF soll vier Wochen nach Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen. Bei einem Quadratmeterpreis von 2,27 EUR (5 NLG) ergab sich somit ein Grundstückspreis (ohne MwSt.) für Kauf und Rückkauf von insgesamt 544000 EUR (1,2 Mio. NLG) bzw. 227000 EUR (500000 NLG). Kauf- wie Rückkaufpreis wurden am selben Tag entrichtet. (19) Der Quadratmeterpreis von 2,27 EUR wurde aufgrund eines Schätzgutachtens vom 18. Mai 1998 festgesetzt. Um die Bedenken der Kommission zu zerstreuen, forderten die niederländischen Behörden ein zweites Gutachten von einem anderen Schätzer an, der am 7. April 1999 einen ähnlichen Quadratmeterpreis, nämlich 2,54 EUR (5,60 NLG), ermittelte. (20) Die Kommission hat in ihrem Verfahrenseinleitungsbeschluss vom 6. Februar 1999 Zweifel an der Methode geäußert, die der ersten Schätzung zugrunde lag. Problematisch erschienen ihr insbesondere der kleine Teil des Grundstücks, der tatsächlich bezahlt werden würde, die Berichtigung der Kosten für die Baureifmachung des Geländes und die Art und Weise, in der positive Faktoren wie autobahnnahe Lage berücksichtigt wurden. Die Kommission selbst kam ausgehend von den Kosten, die IBF bei der Erschließung des Gewerbegrundstücks zu tragen hatte, auf einen weitaus höheren Quadratmeterpreis: 24,80 EUR (54,70 NLG). Der fragliche Quadratmeterpreis von 2,27 EUR schien eher dem Preis zu entsprechen, der 1996 für das unerschlossene Gelände veranschlagt worden war. Davon abgesehen war die Rechtslage in Bezug auf den Rückkaufvertrag unklar. 2.5. Beihilfe für die provisorische Produktionsstätte, für Sicherheitsmaßnahmen und für die Personenbeförderung (SEBB-Fonds) (21) SCI wollte bereits die Produktion aufnehmen, bevor überhaupt der Bau des Werks in Heerenveen begonnen wurde. Die Wirtschaftsforderungsgesellschaft Noordelijke Ontwikkelingsmaatschappij (im Folgenden: NOM) half SCI bei der Suche nach einem geeigneten Standort, der schließlich 30 km von Heerenveen entfernt in Leek gefunden wurde, wo die NOM seit Dezember 1997 die fragliche Produktionsstätte (teilweise) gemietet hatte. Die NOM investierte 270000 EUR (600000 NLG) in die Renovierung des von ihr gemieteten Gebäudeteils, um ihn für Produktionszwecke vermieten zu können. Der Vermieter des verbleibenden Teils wendete noch einmal denselben Betrag auf, so dass sich die Renovierungskosten schließlich auf insgesamt 540000 EUR (1,2 Mio. NLG) beliefen. Für die Zeit von Mai 1998 bis Februar 2000, als SCI an den neuen Standort in Heerenveen umzog, stellte die NOM einen Mietpreis von insgesamt 749000 EUR (1,65 Mio. NLG bzw. monatlich 75000 NLG) in Rechnung. In demselben Zeitraum führte die NOM einen Mietzins in Höhe von 880000 EUR (1939496 NLG) an die Eigentümerin Brivec BV. ab. Die Differenz beträgt 131000 EUR (289496 NLG). Die monatliche Stromrechnung betrug 11300 EUR (25000 NLG). (22) Zur Finanzierung ihrer Ausgaben erhielt die NOM Mittel aus einem Wirtschaftsforderungsfonds("sociaal-economisch budget voorbedrijfsomgevingsbeleid", im Folgenden: SEBB-Fonds), den die Behörden der Provinz Friesland im Dezember 1998 eingerichtet und mit 4,5 Mio. EUR (10 Mio. NLG) ausgestattet hatten. Der SEBB-Fonds galt als flankierende Maßnahme zur Verbesserung der regionalen Investitionsbedingungen, deren Schwerpunkt auf der Schaffung von Arbeitsplätzen für Personen mit sehr niedriger Qualifikation lag. (23) Die Kommission ersuchte die Niederlande in ihrem Verfahrenseinleitungsbeschluss vom 6. Februar 1999 um ergänzende Auskünfte über die provisorische Produktionsstätte sowie über etwaige Verträge zwischen der öffentlichen Hand und dem begünstigten Unternehmen. (24) Der SEBB-Fonds wurde auch für die Beförderung von SCI-Mitarbeitern zwischen Heerenveen und dem provisorischen Werk in Leek mit der Begründung in Anspruch genommen, die Ausgaben für den öffentlichen Personenverkehr hinderten Arbeitssuchende daran, in den vollen Genuss der Vorteile des Arbeitsplatzprogramms zu gelangen. Die NOM erteilte daraufhin der zuständigen öffentlichen Verkehrsgesellschaft den Auftrag, ihre Beförderungsleistungen den neuen SCI-Arbeitnehmern unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Diese Maßnahme kostete insgesamt 812000 EUR (1789017 NLG) ohne MwSt. Die Mittel dafür erhielt die NOM aus dem SEBB-Fonds. Da die bestehenden öffentlichen Verkehrsverbindungen genutzt werden konnten, mussten kaum zusätzliche Kapazitäten im öffentlichen Personenverkehr geschaffen werden. (25) Die NOM hat auch die Kosten für die Bewachung der Produktionsstätte in dem Zeitraum übernommen, in dem sie vom SCI gemietet wurde. Die Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen beliefen sich auf insgesamt 353000 EUR (778552 NLG) ohne MwSt. (26) In der Presse gab es Berichte über eine Beihilfe für die Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug des SCI-Produktionsbetriebs von Leek ins neue Werk am Standort Heerenveen. Der Kommission liegen jedoch keinerlei Beweise dafür vor, dass die Umzugskosten aus dem SEBB-Fonds oder anderen staatlichen Mitteln finanziert wurden. 2.6. Übernahme von Kosten für die Unterbringung von Mitarbeitern (27) Die Gemeinde Heerenveen hat Kosten in Höhe von 100000 EUR (rund 220000 NLG) für die Unterbringung von fünf ausländischen SCI-Mitarbeitern übernommen, die in der Anfangsphase des Projekts nach Heerenveen abgestellt worden waren. Der ursprünglich angegebene Betrag lag bei 159000 EUR (350000 NLG). 3. STELLUNGNAHME VON BETEILIGTEN (28) Nach Bekanntgabe des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens(14) gingen bei der Kommission zwei Stellungnahmen betroffener Dritter ein, die anonym bleiben wollen. (29) Eine dritte Partei ging näher auf die Ausgaben ein, die aus Mitteln des SEBB-Fonds finanziert wurden. Danach seien der NOM insgesamt 2,7 bis 3,2 Mio. EUR (6 bis 7 Mio. NLG) zur Verfügung gestellt worden. Die NOM würde dafür sorgen, dass dem Unternehmen SCI keine oder nur sehr niedrige Kosten im Zusammenhang mit der provisorischen Produktionsstätte in Leek entstehen. Die Mittel würden für die Begleichung von Miet- und Stromkosten, von Aufwendungen für Maßnahmen zum Schutz der Anlage und für die Beförderung von Mitarbeitern von und zu der provisorischen Produktionsstätte verwendet. (30) In der zweiten Stellungnahme wurde auf Folgendes hingewiesen: (31) Laut dem Flächennutzungsplan und dem damit zusammenhängenden Betriebskostenvoranschlag müsse jedes Unternehmen für den Anschluss an das Stromnetz 6,81 EUR (15 NLG) pro Quadratmeter bezahlen. SCI seien diese Kosten im Unterschied zu den übrigen Unternehmen, die sich in dem Gewerbegebiet niederlassen wollten, erlassen worden. (32) SCI habe ferner keine Verkehrsteuer für das Grundstückgeschäft mit IBF abgeführt, wie im Normalfall üblich. (33) Weiterhin bestuenden Zweifel an der Unabhängigkeit des Gutachters, der den Grundstückspreis geschätzt hat, sowie an bestimmten Faktoren, die bei der Bewertung des Grundstücks berücksichtigt wurden. (34) Einem der Stellungnahme beigefügten Zeitungsartikel(15) zufolge habe SCI im Widerspruch zu den Bestimmungen des Arbeitsplatzprogramms Lohnkostenzuschüsse für Arbeitnehmer erhalten, die bereits über einen Arbeitsplatz verfügten. (35) Und laut einem zweiten, ebenfalls vorgelegten, Artikel(16) gebe es auf de

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