Europäische Union

2013/255/GASP: Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2026-05-20

Quellenkennung: 32013D0255. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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r Syrisch-Arabischen Armee fungiert. Castle for Security ist auch am Drogenhandel beteiligt. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom ehemaligen Al-Assad-Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des ehemaligen Al-Assad-Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist es Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes. 24.4.2023 90. Aman for Protection and Security LLC شركة أمان للحماية والحراسة الأمنية Anschrift: Damaskus-Land; Art der Organisation: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company); Ort der Registrierung: Damaskus-Land; Datum der Registrierung: 10.10.2018; Registriernummer: 2906; Hauptgeschäftssitz: Damaskus-Land, Syrien; Verbundene Personen: Muhammad Abdo Assad Aman for Protection and Security LLC ist ein privates Sicherheitsunternehmen, das von Muhammad Abdo Assaad gegründet wurde und als Strohfirma für die Miliz Hosn al-Watan fungiert. Daher ist es Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes. 24.4.2023 91. Al-Dj Group (Al-Dj-Gruppe) (alias ALDJ) Ort der Registrierung: Damaskus, Syrien; Hauptgeschäftssitz: Syrien; Die al-Dj-Gruppe ist ein syrisches Unternehmen, das im Eigentum und unter der Leitung von Mahmoud al-Dj steht. Als Holdinggesellschaft besitzt und betreibt sie den Reiseveranstalter Freebird, der zu den Auftragnehmern der Fluggesellschaft Cham Wings gehört, häufig Flüge zwischen Syrien und Libyen durchführt und Söldner und Betäubungsmittel schmuggelt. Außerdem ist die Al-Dj-Gruppe mit der Al-Tair Company verbunden, die ebenfalls Mahmoud al-Dj gehört. In diesem Geflecht von Geschäftsbeziehungen, in dem die Al-Dj-Gruppe eine zentrale Rolle spielt, wird der Fracht- und Flugverkehr für illegale Transaktionen, auch für Geschäfte mit Betäubungsmitteln, zwischen regierungsnahen Personen und Organisationen in Syrien und Ostlibyen genutzt. Die Tätigkeiten der Al-Dj-Gruppe begünstigen das ehemalige Al-Assad-Regime und unterstützten es beim Zugang zu illegalen Einnahmen. 22.1.2024 92. Cham Wings (Fluggesellschaft Cham Wings) Ort der Registrierung: Damaskus, Syrien; Hauptgeschäftssitz: Damaskus, Syrien Die Fluggesellschaft Cham Wings ist ein syrisches Unternehmen, dessen Eigentümer Muhammad Issam Shammout ist. Außerdem ist Cham Wings mit seinen Flügen am Transfer syrischer Söldner, am Waffen- und Drogenhandel und an Geldwäsche beteiligt und unterstützt dadurch die Aktivitäten des ehemaligen Al-Assad-Regimes. Als einzige private Fluggesellschaft in Syrien ist Cham Wings somit Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes. 22.1.2024 93. Freebird Travel Agency (Reiseveranstalter Freebird) Ort der Registrierung: Syrien, Dubai; Hauptgeschäftssitz: Damaskus, Syrien Der Reiseveranstalter Freebird ist ein syrisches Unternehmen im Eigentum und unter der Leitung der Al-Dj-Gruppe; Geschäftsführer ist Mahmoud al-Dj. Freebird ist der Hauptauftragnehmer der Fluggesellschaft Cham Wings und somit Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes. 22.1.2024 94. Iloma Investment Private JSC (alias Eloma) Ort der Registrierung: Damaskus, Syrien; Registrierungsdatum: 2023; Ort des Hauptgeschäftssitzes: Damaskus, Syrien Iloma Investment Private JSC wurde Anfang 2023 zur Übernahme nahezu der Hälfte der Eigentumsanteile am Flughafen Damaskus gegründet. Iloma ist eine Scheinfirma der Assad-Familie und Teil der Machenschaften des ehemaligen Al-Assad-Regimes zur persönlichen Bereicherung durch Manipulation der Wirtschaft. Damit ist Iloma Nutznießerin und Unterstützerin des ehemaligen Al-Assad-Regimes. 22.1.2024 ▼M60 ————— ▼M61 ————— ►M63  ( 1 ) Beschluss (GASP) 2015/1836 des Rates vom 12. Oktober 2015 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 266 vom 13.10.2015, S. 75, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/1836/oj). ( 2 ) Beschluss (GASP) 2026/1105 des Rates vom 18. Mai 2026 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. L, 2026/1105, 19.5.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1105/oj). ◄

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.