Europäische Union

93/466/EWG: Entscheidung der Kommission vom 4. Mai 1993 in einem Verfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates in der Sache IV/M. 291 - KNP/BT/VRG (Nur der englische Text ist verbindlich)

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Quellenkennung: 31993D0466. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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glicht, weitgehend feuchtigkeits- und nässebeständige Wellpappekartons zu vergleichbaren Kosten wie Vollpappekartons herzustellen. Die relative Festigkeit von Wellpappe konnte aufgrund technischer Verbesserungen bei den Altpapier-Recyclingsverfahren erhöht werden. Wegen ihrer verbesserten technischen Merkmale und der geringeren Herstellungskosten ersetzen Wellpappekartons zunehmend die Vollpappe bei den herkömmlichen Verpackungen, z.B. für Gemüse und Fleisch. (39) Preise. Wenn keine besondere Behandlung erforderlich ist, sind Wellpappekartons billiger als Vollpappekartons. Die Anmelder schätzen den Kostenunterschied auf durchschnittlich [ . . .] %. Wie bereits erwähnt kann Wellpappe zur Verbesserung ihrer Wasserbeständigkeit, Bedruckbarkeit und ihres Aussehens behandelt werden. Durch diese zusätzlichen Behandlungen verringert sich jedoch der Preisvorteil gegenüber der Vollpappe. Einer der Hauptkunden der Anmelder, auf den [ . . .] ihres Umsatzes entfällt, hat bestätigt, daß bei bestimmten Anwendungen die Preisunterschiede zwischen Wellpappe- und Vollpappekartons für denselben Verwendungszweck von [ . . .] bis maximal [ . . .] % reichen können. (40) Schlußfolgerung. Die Frage, ob Wellpappe und Vollpappe demselben Produktmarkt angehören, kann für die Würdigung dieses Falls unbeantwortet bleiben. Selbst wenn vom Bestehen eines getrennten Marktes für Vollpappe auszugehen wäre, gäbe der geplante Zusammenschluß keinen Anlaß zu Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt (siehe Würdigung im folgenden). b) Gestrichene Kartons (41) Auf der Nachfrageseite betrachten die Käufer gestrichene Kartons nicht als zufriedenstellenden Ersatz für Wellpappekarton. Mit ihrer inneren Riffelung hat Wellpappe eine weiche Einlage und verliert dadurch an Festigkeit; sie biegt durch und zerbricht, wenn sie in den üblichen Verpackungsmaschinen eingesetzt wird. Kunststoff kann für diese Zwecke nur in beschränktem Masse verwendet werden. Aufgrund seiner Merkmale und der erheblichen Preisunterschiede ist gestrichener Karton nicht durch eine andere Sorte Pappe substituierbar. Räumlicher Markt a) Pappe für Transportverpackungen (42) Gestützt auf einen McKinsey-Bericht aus dem Jahr 1990 wird in der Anmeldung darauf hingewiesen, daß die räumlich relevanten Märkte für Pappeerzeugnisse zu Verpackungszwecken weitgehend aus nationale Grenzen übergreifenden regionalen Märkten bestehen. Eine Region besteht beispielsweise aus den Beneluxländern, Nordfrankreich und dem mittleren Teil Deutschlands; eine weitere Region aus Süddeutschland, Ostfrankreich, Österreich und der Schweiz. (43) Rund 70 % der gesamten Verkäufe in der Gemeinschaft erfolgen in den Niederlanden, Belgien, Frankreich und Deutschland. Anzeichen sprechen dafür, daß sich diese Ländergruppe von den anderen räumlich relevanten Märkten unterscheidet. Zwischen den Ländern dieser Gruppe fließen bedeutende Handelsströme, und auch die meisten Hersteller und Kunden sind hier ansässig. Grundsätzlich unterliegen die Lieferungen geographischen Zwängen aufgrund der Transportkosten. Bisher bestand die Regel, die Ladungen über Entfernungen von höchstens 500 Kilometern zu befördern, wobei jedoch einige Hersteller und Kunden grössere Entfernungen nannten. (44) Transportkosten. Die meisten Produktionszentren der an dem Zusammenschlußvorhaben beteiligten Unternehmen befinden sich in den Beneluxländern und Deutschland. Die Kosten für die Lieferung von Vollpappekartons von den Beneluxländern bis nach Mittelfrankreich/Norditalien belaufen sich auf rund [ . . .] hfl pro Karton, bei der Lieferung nach Mittelspanien/Süditalien sind [ . . .] bis [ . . .] hfl zu veranschlagen. Der Kartonpreis in den Niederlanden reicht beispielsweise von [ . . .] hlf für einen Gurkenkarton bis zu [ . . .] hfl für einen Blumenkarton und kann bei Kartons für andere Zwecke noch sehr viel höher sein. Je nach Kartonpreis liegen die Transportkosten bei einer Entfernung von rund 2 000 bis 2 500 Kilometern zwischen 17 % und 22 % für die billigeren Kartons und zwischen 7 % und 9 % für die teureren Kartons. (45) Sonstige Schranken. Die Abnehmer von Vollpappe bzw. Vollpappekartons fordern in der Regel eine schnelle Lieferung kundenspezifischer Kartons. Somit haben in Abnehmernähe ansässige Hersteller einen erheblichen Vorteil gegenüber weiter entfernten Unternehmen. Sonstige wesentliche Handelsschranken wie technische Normen, Fehlen von Vertriebsnetzen, Markentreue usw. bestehen in diesem Fall nicht. b) Gestrichener Karton (46) Gestrichener Karton wird von den Benutzern häufig ausserhalb ihres eigenen Mitgliedstaats in der Europäischen Gemeinschaft gekauft. Während die Anmelder in geringerem Umfang beispielsweise in den Fernen Osten und nach Nordamerika liefern, deutet nichts darauf hin, daß europäische Kunden bei nichteuropäischen Anbietern kaufen. Die Einfuhren in die Gemeinschaft sind gegenwärtig sehr gering, wobei auch der durchschnittliche Zollsatz von 10 % zu bedenken ist, der nicht für die EFTA-Länder gilt. 2. Würdigung (47) Geht man davon aus, daß Wellpappe und Vollpappe einen einzigen Markt darstellen, so lägen die Marktanteile des neuen Unternehmens sowohl in der gesamten Gemeinschaft als auch auf jedem Einzelmarkt unter 20 %. Auch wenn Wellpappe und Vollpappe als getrennte Märkte betrachtet werden, würde der geplante Zusammenschluß aus den nachstehenden Gründen weder zur Begründung noch zur Verstärkung einer beherrschenden Stellung führen. BT und KNP haben ihre Tätigkeiten im Bereich der Wellpappe bereits in zwei Gemeinschaftsunternehmen, an denen sie jeweils zur Hälfte beteiligt sind, zusammengelegt. In dem einen Gemeinschaftsunternehmen werden die Werkstoffe für Schachteln aus Wellpappe und in dem anderen Gemeinschaftsunternehmen die Wellpappeschachteln hergestellt. Der geplante Zusammenschluß wirkt sich nicht unmittelbar auf die Aktivitäten der Unternehmen im Bereich der Wellpappe aus. Schätzungsweise entfallen rund 4 % der Gesamtverkäufe von Wellpappeschachteln in Europa auf die Anmelder, die damit nach SCA [ . . .], Smurfit und St Gobain europaweit an vierter Stelle stehen. Auf diesem Markt gibt es noch viele andere Anbieter. (48) Wenn man Vollpappe als einen völlig getrennten Markt betrachtet, würden die am Zusammenschlußvorhaben beteiligten Unternehmen an einigen regionalen Märkten bedeutende Anteile halten. Aus den nachstehenden Gründen wird jedoch die Auffassung vertreten, daß der geplante Zusammenschluß nicht zur Entstehung einer beherrschenden Stellung führt. (49) Die in der Gemeinschaft für die Verarbeitung von Altpapier zu Graupappe vorhandenen Kapazitäten können mit mindestens 2 Millionen Tonnen angesetzt werden. Wenn man alle kleinen Wettbewerber berücksichtigt, so würde diese Zahl noch höher ausfallen. Anhang I enthält eine Liste der in diese Schätzung einbezogenen Unternehmen mit ihren jeweiligen Kapazitäten. Hiervon würden rund [ . . .] (5) auf das neue Unternehmer entfallen. Smurfit und British Plaster Board sind mit Anteilen von jeweils etwa [ . . .] (6) die Hauptkonkurrenten. Ausserdem gibt es eine Reihe anderer Wettbewerber mit Produktionskapazitäten von [ . . .] bis [ . . . ] Tonnen in Deutschland (z.B. Varel und Leinfelder), Norditalien (Rodano/Ovaro), Nordspanien (Videcart/Catalana) und Frankreich (David Smith) sowie einige kleinere Konkurrenten mit einer Kapazität von weniger als [ . . .] Tonnen (z. B. VPK in Belgien, Köhler in Deutschland, Oudin in Frankreich). Eine Vielzahl kleiner Produzenten (Danapack, Eifeler Pappenfabrik, La Rochette usw.) wurden mit ihrer Kapazität nicht berücksichtigt. (50) Nach Angaben der Industrie bleiben schätzungsweise 10 bis 15 % der Kapazitäten ungenutzt. Die Anmelder wiesen eine Kapazitätsauslastung von 85 % auf. Dieser Auslastungsgrad ist für die Industrie im allgemeinen nicht ungewöhnlich niedrig und ein Hinweis darauf, daß Wettbewerber ihre Produktion bei steigenden Preisen erhöhen könnten. Im Papier- und Pappesektor ist zur Erzielung einer angemessenen Rentabilität eine hohe Kapazitätsauslastung erforderlich. (51) In Anhang II ist der Absatz von Vollpappe der Anmelder in den letzten drei Jahren für die beiden Hauptanwendungsbereiche Verpackungsmaterial für Beförderungszwecke und gestrichene Kartons angegeben. a) Transportverpackungen (52) Über den Gesamtverbrauch von Vollpappe für Transportverpackungen in der Gemeinschaft liegen keine zuverlässigen Angaben vor. Der Europäische Verband der Zellstoff-, Papier- und Pappeindustrie (CEPAC) gibt den Markt für sämtliche Arten von Verpackungspappe mit Ausnahme von gewelltem Material mit rund 2,4 Millionen Tonnen an. Schätzungen der Industrie zufolge entfallen hiervon rund 1,7 Millionen Tonnen auf Vollpappe für Verpackungszwecke. Stützt man sich auf diese allgemeinen Schätzungen, würden die Anmelder einen Anteil von [ . . . ] (7) am gesamten Gemeinschaftsverbrauch halten. Um die Richtigkeit dieser Schätzungen zu überprüfen, hat die Kommission mehrere Vollpappehersteller kontaktiert (siehe Anhang II). Stützt man sich auf den Absatz dieser Auswahl von Herstellern, so würden die Anmelder einen gemeinsamen Marktanteil von rund [ . . . ] % erreichen. Da die Kommission nicht mit allen kleineren Herstellern von Graupappe für Transportverpackungen in der Gemeinschaft Verbindung aufnehmen konnte, handelt es sich bei dem vorerwähnten Marktanteil um einen Hoechstwert. Würden die kleineren Hersteller mitberücksichtigt, so würde der gemeinsame Marktanteil der Anmelder entsprechend niedriger ausfallen. Aus den vorerwähnten Angaben lässt sich auf jeden Fall die Feststellung ableiten, daß der gemeinsame Marktanteil der Anmelder mit Sicherheit unter 45 % liegen würde. (53) In dem Gebiet, wo die beförderungskosten 5-10 % des Pappepreises ausmachen (Benelux/Frankreich/Deutschland/Norditalien), würden die am Zusammenschlußvorhaben beteiligten Unternehmen höchstens [ . . . ] (8) der Produktion auf sich vereinigen. Die in diesem Gebiet bestehenden Produktionskapazitäten werden in Anhang I genannt. Hersteller von Vollpappe aus Altpapier sind in diesem Gebiet BPB, Smurfit, Varel, Leinfelder und David Smith im Elsaß. (54) Angesichts der Marktanteile der Anmelder, der verfügbaren Produktionskapazitäten in dem betreffenden Gebiet, des Bestehens ungenutzter Kapazitäten und der Anzahl anderer Anbieter, zu denen starke Wettbewerber wie Smurfit und BPB gehören, führt der geplante Zusammenschluß weder zur Begründung noch zur Verstärkung einer beherrschenden Stellung, sogar wenn man von der Annahme ausgeht, daß der Ersatz durch Wellpappe völlig ausgeschlossen werden muß. b) Gestrichener Karton (55) Auf die Anmelder entfallen etwa [ . . . ] % des gesamten Gemeinschaftsverbrauchs an gestrichenem Karton. Dieser Marktanteil stützt sich auf Gesamtschätzungen des Verbrauchs an gestrichenem Karton. Die Kommission ist demselben Ansatz wie im Bereich der Transportverpackungen gefolgt (siehe Randnummer 52) und zu dem Ergebnis gelangt, daß sich der Marktanteil der Anmelder auf höchstens rund [ . . . ] (2) (siehe Anhang II) belaufen würde. Der Hauptkonkurrent des neuen Unternehmens wird Smurfit mit einem Marktanteil von mehr als [ . . . ] % sein. Andere bedeutende Wettbewerber mit Anteilen von weniger als [ . . . ] % wie British Plaster Board, David Smith, Reno, Rodano-Ovaro und Köhler werden auf dem Markt bleiben. Angesichts des Marktanteils der Anmelder, der Präsenz starker Wettbewerber und der vielen Substitutionsmöglichkeiten auf der Angebotsseite führt der geplante Zusammenschluß weder zur Begründung noch zur Verstärkung einer beherrschenden Stellung. C. Vertrieb von graphischen Papieren (56) Graphische Papiere sind der Oberbegriff für verschiedene Arten von gestrichenem und ungestrichenem gewöhnlichen Druck- und Schreibpapier. Zeitungspapier fällt nicht unter diesen Begriff. BT und VRG vertreiben graphische Papiere in der gesamten Gemeinschaft. Etwa ein Drittel der von VRG verkauften und etwa ein Zehntel der von BT verkauften Papiere werden von KNP erzeugt, das nur in sehr geringem Umfang Direktverkäufte tätigt. (57) Graphische Papiere können von den Papierherstellern entweder direkt an den Kunden (Direktverkäufe) oder über Händler (Großhändler) verkauft werden. Die Händler können diese entweder aus ihren Lagerbeständen oder nach der "Indent"-Methode liefern, wenn der Auftrag des Kunden zwar vom Hersteller ausgeführt, aber einem Händler übergeben wird, der für die Fakturierung sorgt und vom Hersteller eine Provision erhält. Die Papierhersteller tätigen ihre Verkäufe auch durch Zwischenschaltung von Vertretern oder anderen Vermittlern auf Provisionsbasis. Die Händler sind für solche Kunden interessant, die mit kleinen Mengen schnell beliefert werden müssen, sowie für Kunden, die eine Vielzahl von Erzeugnissen benötigen. Die Hersteller sind ihrerseits für Kunden interessant, die grosse Mengen zu niedrigen Preisen abnehmen. Der Vertrieb durch Händler kann als ein von den Direktverkäufen der Hersteller getrennter Markt angesehen werden. (58) Beim Betrieb von graphischen Papieren überschneiden sich die Tätigkeiten von VRG und BT räumlich nur in den Niederlanden, in Belgien und im Vereinigten Königreich. Die Anmelder haben angegeben, daß der Markt für den Vertrieb von graphischen Papieren durch Händler geographisch eingeschränkt ist, weil kleine Mengen innerhalb kurzer Fristen an Kunden geliefert werden müssen, die keine Vorräte halten wollen. Legt man die engste Definition des Marktbegriffs zugrunde, nämlich den Vertrieb von graphischen Papieren durch Händler in einem einzigen Mitgliedstaat, so würden sich die Marktanteile des neuen Unternehmens nach Angaben der Anmelder auf rund [ . . . ] (9) in den Niederlanden, [ . . . ] (10) in Belgien und [ . . . ] (11) im Vereinigten Königreich belaufen. Die Anmelder haben für diese Schätzungen folgende Zahlen für den Vertrieb von graphischen Papieren durch Händler herangezogen: 695 000 Tonnen in den Niederlanden, 540 000 Tonnen in Belgien und 1 780 000 Tonnen im Vereinigten Königreich. Auf diesen Märkten sind bedeutende Wettbewerber vertreten, wie Stora, MoDo, International Paper (Scaldia), Graphisch Papier (PWA) und Arjo Wiggins in den Niederlanden mit Marktanteilen von jeweils etwa [ . . . ] (2), Stora (Marktanteil [ . . . ] (2), Arjo Wiggins [ . . . ] (2) und Igepa [ . . . ] (2) in Belgien sowie Arjo Wiggins, Bunzl, Modo und PWA im Vereinigten Königreich. Bei diesen Wettbewerbern handelt es sich zum Teil um grosse Papierhersteller mit einem internationalen Vertriebsnetz sowie erheblicher Sachkenntnis und bedeutenden Ressourcen. Ausserdem gibt es noch eine Reihe kleiner Vertriebshändler wie Finpaka, JVA und Nordland in Belgien und in den Niederlanden. Die Präsenz derselben Wettbewerber in verschiedenen Mitgliedstaaten ist ein Hinweis dafür, daß die Papierhersteller nunmehr überall in der Gemeinschaft Vertriebsnetze aufbauen. Zu den Neuzugängen auf Großhandelsebene in den drei genannten Ländern gehören Modo in Belgien sowie Schneider und International Paper (durch den Erwerb von Scaldia Paper) in den Niederlanden. Die von der Kommission in diesen drei Ländern angesprochenen Abnehmer haben erklärt, daß nach dem Zusammenschluß genügend andere Anbieter von graphischen Papieren die gesamte von BT und VRG angebotene Produktpalette liefern können. Diese Kunden beziehen gegenwärtig ihre graphischen Papiere von sieben bis zwölf verschiedenen Lieferanten und konnten andere Bezugsquellen nennen, auf die sie ihre Bezuege verlagern könnten. (59) Die Kosten für die Aufnahme einer Vertriebstätigkeit im Bereich der graphischen Papiere in kleinen Mitgliedstaaten wie Belgien und den Niederlanden sind relativ gering. Für den Papiervertrieb bieten sich hierbei verschiedene Möglichkeiten an (Vertretung, Indentgeschäft, Kauf eines Lagers). Nach Angaben der Industrie belaufen sich die Zugangskosten auf anfänglich etwa [ . . . ] Millionen bfrs und die Anlaufverluste während vier bis fünf Jahren auf rund [ . . . ] Millionen bfrs jährlich. (60) Aus den vorerwähnten Gründen ist davon auszugehen, daß das neue Unternehmen auf dem Markt für den Vertrieb von graphischen Papieren in Belgien oder in den Niederlanden keine beherrschende Stellung einnehmen wird. D. Weitere Haupttätigkeitsbereiche Papier (61) Die Papierverkäufe von KNP aus der Produktion in der Gemeinschaft betragen rund 600 Millionen ECU, während der Papierumsatz von Leykam in der EG schätzungsweise 250 Millionen ECU beträgt. BT und VRG erzeugen kein Papier. (62) KNP und Leykam vereinigen auf sich schätzungsweise [ . . . ] (12) des Gemeinschaftsumsatzes von holzfreiem, gestrichenen Papier und [ . . . ] (4) bei holzstoffhaltigem, gestrichenen Papier. Marktführer sind die schwedische Gesellschaft Stora (insgesamt [ . . . ] (4) für beide Papiersorten) und die finnische Gesellschaft Kymmene (ebenfalls [ . . . ] (4)). Arjo Wiggins ist mit einem Anteil von [ . . . ] (4) an diesem Markt ebenfalls ein bedeutender Wettbewerber. (63) Es ist nicht davon auszugehen, daß der Grad und Umfang der vertikalen Integration dem neuen Unternehmen einen bedeutenden zusätzlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen anderen starken Wettbewerbern auf den Papiermärkten verschaffen werden. Andere Märkte (64) Es wurde ebenfalls der Frage nachgegangen, ob die neue Gruppe über eine grosse Nachfragemacht bei Altpapier verfügen würde, die ihr die Möglichkeit gäbe, andere Käufer vom Markt zu verdrängen. Gegenwärtig besteht kein Mangel an Altpapier, und es wird damit gerechnet, daß in den kommenden Jahren das Altpapierangebot noch steigen wird. Es besteht auch kein Hinweis dafür, daß ein Konjunkturaufschwung zu einem Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage führen würde. Unter diesen Umständen wird eine Marktverdrängung nicht für möglich gehalten. E. Schlußfolgerung (65) Aus den vorerwähnten Gründen ist die Kommission zu dem Schluß gelangt, daß der zwischen KNP, BT und VRG geplante Zusammenschluß zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf den Märkten für den Vertrieb und die Wartung von Druckmaschinen in den Niederlanden und Belgien führen würde, die zur Folge hätte, daß wirksamer Wettbewerb in einem wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes im Sinne des Artikels 2 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung erheblich behindert würde. VI. VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNGEN DER PARTIEN (66) Die Anmelder haben angeboten, das Zusammenschlußvorhaben in seiner ursprünglichen, der Kommission gemeldeten Fassung durch die Aufnahme folgender Verpflichtungserklärungen zu ändern: "1. KNP, BT und VRG verpflichten sich förmlich und unwiderruflich, spätestens zum 31. Dezember 1993 die Geschäftsbeziehungen zu MAN-Roland bzw. Heidelberger Druckmaschinen für Belgien und für die Niederlande entweder in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung oder im gegenseitigen Einvernehmen einzustellen. 2. Um zu gewährleisten, daß die in Ziffer 1 genannte Verpflichtung ordnungsgemäß erfuellt wird, verpflichten sich KNP, BT und VRG (bzw. das neue Unternehmen), bis spätestens 31. Dezember 1993 die Vermögenswerte in Verbindung mit dem Vertrieb und der Wartung derjenigen Druckmaschinen zu veräussern, für die die Geschäftsbeziehungen zu MAN-Roland oder Heidelberger Druckmaschinen eingestellt werden. Der Verkauf dieser Vermögenswerte beinhaltet die Übernahme des notwendigen Personals und der bestehenden Wartungsverträge, um sicherzustellen, daß der Käufer vom Zeitpunkt des Erwerbs dieser Vermögenswerte an in der Lage ist, den Vertrieb und die Wartung von MAN-Roland oder Heidelberger Druckmaschinen in Belgien und in den Niederlanden fortzuführen. Die Vermögenswerte dürfen nicht an natürliche oder juristische Personen verkauft werden, die die beabsichtigte Wirkung der Vermögensveräusserung (nämlich Fortführung des Vertriebs und der Wartung derjenigen Druckmaschinen, für die die Geschäftsbeziehungen eingestellt werden, durch Dritte in Belgien und in den Niederlanden) verhindern würden. Zu diesem Zweck verpflichten sich KNP, BT und VRG (bzw. das neue Unternehmen), Verkaufsverhandlungen mit allen Interessenten aufzunehmen, die bereit sind, die betreffenden Vermögenswerte zu geschäftsüblichen Bedingungen zu kaufen. 3. Sind die Parteien nicht in der Lage, ihrer Verpflichtung zur Veräusserung der Vermögenswerte bis 31. Dezember 1993 nachzukommen, so kann diese Frist um höchstens zwei mal sechs Monate verlängert werden. Jeder Verlängerungsantrag muß ordnungsgemäß begründet werden. Die Parteien unterrichten die Kommission insbesondere über die Unternehmen, mit denen sie Verhandlungen aufgenommen haben, und übermitteln eine Beschreibung dieser Verhandlungen unter Angabe der Gründe für ihr etwaiges Scheitern. 4. Um eine Unterbrechung der Wartungsdienste für die von den Parteien bereits vertriebenen Druckmaschinen zu verhindern, dürfen während der Verkaufsverhandlungen die Verpflichtungen nicht so ausgelegt werden, daß sie die Parteien davon abhalten, den gegenüber ihren Kunden eingegangenen Wartungsverpflichtungen, insbesondere den im Rahmen bestehender Vertriebs- oder Wartungsvereinbarungen eingegangenen Garantieverflichtungen, nachzukommen. 5. Nach Erfuellung der in Ziffer 1 und 2 erwähnten Verpflichtungen dürfen weder KNP, BT und VRG noch das neue Unternehmen mittelbar oder unmittelbar Vertriebs- oder Wartungstätigkeiten für diejenigen Druckmaschinen ausführen, für die die Geschäftsbeziehungen in Belgien oder in den Niederlanden eingestellt wurden. Diese Verpflichtung gilt solange, wie KNP, BT und VRG bzw. das neue Unternehmen MAN-Roland oder Heidelberger Druckmaschinen in diesen beiden Ländern vertreiben und warten. Unbeschadet ihrer Verpflichtungen in bezug auf Zusammenschlüsse von gemeinschaftsweiter Bedeutung aufgrund der Fusionskontrollverordnung verpflichten sich KNP, BT und VRG bzw. das neue Unternehmen ausserdem, die Kommission von neuen Vertriebs- und/oder Wartungsvereinbarungen mit Dritten - mit Ausnahme von Vereinbarungen mit entweder MAN-Roland oder Heidelberger -, die sie für Belgien und die Niederlande für einen Zeitraum von fünf Jahren vom Datum der Kommissionsentscheidung an schließen, schriftlich in Kenntnis zu setzen. 6. KNP ist: - die Gesellschaft KNP oder eine Gesellschaft, die KNP mittelbar oder unmittelbar kontrolliert, - jede Gesellschaft die mittelbar oder unmittelbar von KNP oder von einer natürlichen oder juristischen Person kontrolliert wird, die der direkten oder indirekten Kontrolle von KNP untersteht, sowie - jede Person, die im Namen einer der in den beiden vorstehenden Gedankenstrichen erwähnten Gesellschaften handelt; BT ist: - die Gesellschaft BT oder eine Gesellschaft, die BT mittelbar oder unmittelbar kontrolliert, - jede Gesellschaft, die mittelbar oder unmittelbar von BT oder von einer natürlichen oder juristischen Person kontrolliert wird, die der direkten oder indirekten Kontrolle von BT untersteht, sowie - jede Person, die im Namen einer der in den beiden vorstehenden Gedankenstrichen erwähnten Gesellschaften handelt; VRG ist: - die Gesellschaft VRG oder eine Gesellschaft, die VRG mittelbar oder unmittelbar kontrolliert, - jede Gesellschaft, die mittelbar oder unmittelbar von VRG oder von einer natürlichen oder juristischen Person kontrolliert wird, die der direkten oder indirekten Kontrolle von VRG untersteht, sowie - jede Person, die im Namen einer der in den beiden vorstehenden Gedankenstrichen erwähnten Gesellschaften handelt; das neue Unternehmen ist: - das aus dem Zusammenschlußvorhaben entstehende Unternehmen oder jede Gesellschaft, die dieses Unternehmen mittelbar oder unmittelbar kontrolliert, - jede Gesellschaft, die mittelbar oder unmittelbar durch das neue Unternehmen oder durch eine natürliche oder juristische Person kontrolliert wird, die der direkten oder indirekten Kontrolle des neuen Unternehmens untersteht, sowie - jede Person, die im Namen einer der in den vor

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.