Europäische Union

93/466/EWG: Entscheidung der Kommission vom 4. Mai 1993 in einem Verfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates in der Sache IV/M. 291 - KNP/BT/VRG (Nur der englische Text ist verbindlich)

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Avis juridique important | 31993D0466 93/466/EWG: Entscheidung der Kommission vom 4. Mai 1993 in einem Verfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates in der Sache IV/M. 291 - KNP/BT/VRG (Nur der englische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 217 vom 27/08/1993 S. 0035 - 0048 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 4. Mai 1993 in einem Verfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates in der Sache IV/M. 291 - KNP/BT/VRG (Nur der englische Text ist verbindlich) (93/466/EWG)DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2, im Hinblick auf den Beschluß der Kommission vom 18. Januar 1993 zur Eröffnung des Verfahrens in diesem Fall, nachdem den beteiligten Unternehmen Gelegenheit gegeben wurde, zu den von der Kommission vorgebrachten Beschwerdepunkten Stellung zu nehmen, nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2), in Erwägung nachstehender Gründe: I. VERFAHREN (1) Dieses Verfahren betrifft einen der Kommission gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 (Fusionskontrollverordnung) am 8. Dezember 1992 gemeldeten Zusammenschluß. Der Zusammenschluß besteht in der geplanten Fusion der NV Koninklijke KNP (KNP), Bührmann-Tetterode NV (BT) und der VRG-Gruppe (VRG). KNP wurde in eine Holdinggesellschaft umgewandelt (NV Koninklijke KNP BT), die am 8. Februar 1993 ein öffentliches und am 5. März 1993 ein uneingeschränktes Übernahmeangebot für alle Teile an BT und VRG abgab. In ihrer Entscheidung vom 18. Januar 1993 erklärte die Kommission, der geplante Zusammenschluß gäbe Anlaß zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt. Die Kommission eröffnete deshalb ein Verfahren nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Fusionskontrollverordnung. II. DIE PARTEIEN (2) KNP ist einer der führenden europäischen Hersteller von Papier, Pappe und Verpackungsmaterial. Das Unternehmen besteht aus den drei Bereichen Feinpapier, der holzfreies gestrichenes Papier herstellt, Publikationspapier, der holzhaltiges gestrichenes Papier herstellt, und Karton, der gestrichenen Karton, Vollpappe und Holzverpackungen herstellt. (3) Bührmann-Tetterode ist ein bedeutendes Unternehmen im Papier- und Verpackungssektor, das in Europa auf drei Hauptgebieten tätig ist: der Bereich Graphische und Bürosysteme vertreibt Druckereisysteme und Büromaschinen, der Bereich Graphische Papiere ist ein unabhängiges Papierhandelsunternehmen und der Bereich Verpackung stellt Weich- und Schutzverpackungen sowie Vollpappe her. (4) VRG ist ein Handelsunternehmen im Papier- und Druckereibereich. Seine Division Papier ist als unabhängiger Papierhändler tätig, die Division Graphische Systeme vertreibt Druckereisysteme und die Division Bürosysteme vertreibt Büromaschinen. (5) KNP und BT sind an den beiden Gemeinschaftsunternehmen R.P. Europe BV und Corrugated Europe BV, die Wellpappe und Wellpappekartons herstellen, zu jeweils 50 % beteiligt. KNP hält eine Kontrollbeteiligung von 50,4 % an dem österreichischen Papierunternehmen Leykam-Mürztaler Papier. Ausserdem ist es mit 50,6 % an VRG beteiligt. III. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG (6) Der geplante Zusammenschluß ist von gemeinschaftsweiter Bedeutung. Im Jahr 1991 lag der Umsatz von KNP, BT und VRG weltweit insgesamt bei 5,579 Milliarden ECU, und jedes der Unternehmen erzielte über 250 Millionen ECU seines Umsatzes in der Gemeinschaft (KNP 1,380 Milliarden ECU, BT 1,909 Milliarden ECU, VRG 1,038 Milliarden ECU). Die Parteien erzielten nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Umsatzes in ein und demselben Mitgliedstaat. Für diese Schlußfolgerung ist die Frage nicht entscheidend, ob VRG von KNP kontrolliert wird. IV. ZUSAMMENSCHLUSS (7) Die Fusion zwischen KNP, BT und VRG ist ein Zusammenschluß im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a) der Fusionskontrollverordnung. V. VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT (8) Die neue Gruppe wird in zwei Hauptbereichen eines etwa gleichgrossen Umfangs tätig sein: In dem ersten Bereich werden Herstellungstätigkeiten von KNP und BT im Papier- und Verpackungssektor zusammengefasst, der zweite Bereich wird die Handels- und Vertriebstätigkeiten von BT und VRG bei graphischen Papieren und Systemen, EDV-Systemen und Büromaschinen umfassen. A. Vertrieb und Wartung von Druckmaschinen I. Marktdefinition Sachlicher Markt (9) Der Vertrieb graphischer Systeme umfasst den Absatz von i) Ausrüstungen zur Bildvorbereitung, wie Klischees, Abtaster usw. (Druckvorbereitung), ii) Druckmaschinen, iii) Ausrüstungen für alle Nacharbeiten, wie Papierschneidevorrichtungen, Heft-, Falz-, Zusammentrag- und Bindemaschinen mit den dazugehörigen Geräten (Drucknachbereitung), iv) Druckmaterial, wie Druckfarbe, Filme, Folien usw., v) gebrauchte Druckmaschinen. Der Vertrieb graphischer Systeme umfasst auch die Wartung der verkauften Ausrüstungen. Bei den graphischen Systemen sind Absatz und Wartung von Druckmaschinen von vorrangiger Bedeutung. BT und VRG erzielen [ . . . ] % (3) bzw. [ . . . ] % (4) ihres Umsatzes bei graphischen Systemen mit Druckmaschinen. In anderen Bereichen bestehen geringe bzw. keine Überschneidungen und/oder die Marktanteile der Parteien geben keinen Anlaß zu Wettbewerbsbedenken im Sinne der Fusionskontrollverordnung. Die Beurteilung des geplanten Zusammenschlusses wird daher auf den Vertrieb und die Wartung von Druckmaschinen gerichtet sein. (10) BT vertreibt und wartet Heidelberger Druckmaschinen über Alleinvertriebshändler in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Frankreich, Griechenland, Italien und Spanien. Heidelberger ist der grösste europäische Hersteller von Druckmaschinen, der seine Maschinen in der Bundesrepublik Deutschland, im Vereinigten Königreich und in Irland selbst vertreibt und wartet. (11) VRG vertreibt und wartet MAN-Roland-Druckmaschinen in Belgien und den Niederlanden über seine nationalen Tochtergesellschaften als Alleinvertreter bzw. Alleinvertriebshändler. MAN-Roland ist der wichtigste Wettbewerber von Heidelberger Druckmaschinen. (12) In der Regel liefern die Hersteller und Vertriebshändler vollständige Druckmaschinensysteme. Es gibt im wesentlichen zwei Arten von Druckmaschinen: Bogendruck (d. h. Zuführung jedes einzelnen Bogens) und Rollendruck (d. h. Zuführung mittels einer grossen Papierrolle). Innerhalb dieser beiden Kategorien gibt es verschiedene Maschinenarten und Konfigurationen (kleine, mittlere und grosse Druckmaschinen, verschiedene Farbkombinationen, Perforierungs-, Numerierungs- und Beschichtungsmöglichkeiten usw.). Die Tätigkeit der an dem Zusammenschlußvorhaben beteiligten Unternehmen besteht jedoch in der Erinnerung einer Dienstleistung (Vertrieb und Wartung von Druckmaschinen) und nicht in der Herstellung von Waren. Um die Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses zu vermitteln, ist es deshalb nicht erforderlich, für die einzelnen Maschinentypen die jeweiligen Produktmärkte nach den technischen Merkmalen abzugrenzen. (13) Die Abnehmer auf diesem Markt sind die Druckereien, die u. a. Kinderbücher, Comics, Etiketten, Spielkarten, Werbebroschüren, Jahresberichte und - in geringerem Masse - Zeitungen und Zeitschriften herstellen. Für die Druckereien sind die Druckmaschinen Sachkapital, das umfangreiche Investitionen erfordert. Eine gängige Druckmaschine kostet rund 0,5 Millionen ECU. Je nach Grösse des Unternehmens haben die Druckereien gewöhnlich mehrere Maschinen, die in regelmässigen Abständen erneuert werden. Kundendienst und Wartung sind wesentliche Faktoren, da für die Arbeit der Druckereien ein einwandfreies Funktionieren der Druckmaschinen unabdingbar ist. Räumlicher Markt (14) In der Anmeldung wurde darauf hingewiesen, daß beim Vertrieb der Druckmaschinen die einzelstaatlichen Märkte fortbestehen. Die Ermittlungen der Kommission haben dies bestätigt. Deshalb ist auch der Vertrieb von Druckmaschinen nach Ländern aufgebaut. Ausserdem stützen sich die meisten Druckereien für Kundendienst und Wartung auf örtliche Händler, was dazu geführt hat, daß sie ihre Käufe in einem nahen Umkreis tätigen. (15) Die Beschaffungsstrukturen für Druckmaschinen bestätigen die nationalen Abgrenzungen der Vertriebs- und Wartungsmärkte für die genannten Erzeugnisse. Die Druckereien, einschließlich der Hauptabnehmer der Anmelder, betrachten die Verfügbarkeit örtlicher Dienstleistungen als einen "wichtigen" bzw. in den meisten Fällen "wesentlichen" Faktor bei der Entscheidung über den Kauf einer Druckmaschine. Im allgemeinen ist ein schneller oder sogar sofortiger Kundendienst eine wichtigere Kauferwägung als der Preis. Selbst grosse Druckereien, die über firmeneigene technische Dienste verfügen, sind bei grossen Reparaturarbeiten und Spezialreparaturen weitgehend auf den örtlichen Kundendienst angewiesen. Gewöhnlich möchte die Druckerei vor dem Kauf einer Druckmaschine die Gewähr haben, daß der Vertriebshändler über ein gut entwickeltes örtliches Kundendienstnetz mit ausreichenden Fachkenntnissen verfügt. Je weiter der Händler von dem Kunden entfernt ist, desto mehr Zeit ist für die Wartung einer defekten Druckmaschine erforderlich und desto grösser ist die Gefahr, den Druckbetrieb einstellen zu müssen. Es ist zwar schwierig, den Grenzwert für eine annehmbare Entfernung genau festzulegen, doch laut Aussage der Industrie liegt dieser bei höchstens 4 bis 5 Stunden Fahrt von der Niederlassung des Händlers zu den jeweiligen Unternehmen. (16) Wie bereits unter Randnummer 14 erwähnt, organisieren die Druckmaschinenhersteller den Vertrieb auf nationaler Ebene. Diese Vereinbarungen, insbesondere die häufig von den grössten Druckmaschinenherstellern auf einzelstaatlicher Ebene geschlossenen Alleinvertriebsverträge, verstärken noch die örtliche Prägung des Vertriebs- und Wartungsmarktes. Insbesondere die von der Kommission in Belgien und den Niederlanden angesprochenen Abnehmer erklärten, daß sie zögern würden, den nationalen Vertriebshändler zu übergehen, um sich direkt an den Druckmaschinenhersteller zu wenden. (17) Preise. Es bestehen offenbar erhebliche Unterschiede zwischen den Preisen für Druckmaschinen in Belgien und den Niederlanden einerseits und in den Nachbarländern andererseits. Die Kunden und ihre Berufsverbände sind der Ansicht, daß die Preise in den beiden genannten Ländern die Preise z. B. in Deutschland um mehr übersteigen, als sich lediglich aufgrund der Transportkosten erklären ließe. Schlußfolgerung (18) Angesichts der obengenannten Erklärungen und unter Berücksichtigung der Überschneidung der Vertriebstätigkeiten von BT und VRG im Bereich von Druckmaschinen sind als relevante Märkte, auf denen die Auswirkung des geplanten Zusammenschlusses zu prüfen ist, die Märkte für den Vertrieb und die Wartung von Druckmaschinen in Belgien und den Niederlanden anzusehen. II. Würdigung (19) Die Marktanteile beim Vertrieb von Druckmaschinen wurden von den Parteien wie folgt angegeben (in % 1991): /* Tabellen: S. ABl. */ (20) BT und VRG stehen derzeit in den Niederlanden und in Belgien miteinander im Wettbewerb. Beide Unternehmen sind einem gewissen Wettbewerb des japanischen Unternehmens Komori ausgesetzt ( [ . . .] Marktanteil in Belgien und [ . . .] in den Niederlanden), das seine eigenen Maschinen vertreibt und wartet. Die Druckmaschinenhersteller Mitsubishi ( [ . . .] Marktanteil in den Niederlanden) und König & Bauer-Planeta wurden von den Abnehmern als potentielle Anbieter genannt, verfügen gegenwärtig jedoch nur über geringe Marktanteile. Diese anderen Anbieter können nicht das gleiche Kundendienstnetz und den Bekanntheitsgrad der von den Anmeldern vertriebenen Druckmaschinen der Firmen Heidelberger und MAN-Roland vorweisen. Darüber hinaus sind sie nicht in der Lage, den Druckereien die gesamte Palette der von den Parteien vertriebenen Produkte anzubieten (Material zur Druckvorbereitung und Drucknachbereitung, Druckmaterial, graphische Papiere). (21) Durch den Zusammenschluß von BT und VRG, den Vertriebshändlern von Heidelberger und MAN-Roland-Druckmaschinen in den Niederlanden und in Belgien, würde auf dem Vertriebs- und Wartungsmarkt dieser beiden Länder ein einziges Unternehmen entstehen, das mehr als zwei Drittel des gesamten Marktes kontrolliert. Hinzu kommt, daß Heidelberger und MAN-Roland auch auf den benachbarten Märkten die wichtigsten Hersteller von Druckmaschinen sind. (22) Die Abnehmer hätten dem neuen Unternehmen nur sehr wenig Macht entgegenzusetzen. Die Nachfrage ist sehr zerplittert. In den Niederlanden gibt es rund 3 500 und in Belgien etwa 2 000 Druckereien, von denen schätzungsweise 96 % weniger als 50 Personen beschäftigen. Auf keinen einzigen Kunden entfallen zur Zeit mehr als 2 % des Absatzes der Anmelder. (23) Angesichts fehlender gleichwertiger Alternativen würden die Abnehmer auch hinsichtlich der Wartung und des Kundendienstes von dem neuen Unternehmen abhängen. In Belgien und den Niederlanden gibt es einige unabhängige Wartungsunternehmen, die für die Druckereien jedoch offenbar keine zufriedenstellende Alternative sind. Es handelt sich dabei in erster Linie um kleine Unternehmen mit drei bis vier Beschäftigten, deren Tätigkeit sich häufig auf mechanische oder elektrische Reparaturarbeiten beschränkt. Die von der Kommission befragten Druckereien sind auch der Meinung, daß unabhängige Unternehmen bei grösseren Ausfällen nicht für die Reparaturen einstehen würden, da sie nicht mit den Druckmaschinenherstellern verbunden sind und keinen unmittelbaren Zugang zu deren technischem Wissen haben. Die Inanspruchnahme unabhängiger Wartungsdienste ist deshalb mit erhblichen Risiken verbunden und beschränkt sich im allgemeinen auf geringe Reparturarbeiten. (24) Die Kunden hätten erhebliche Schwierigkeiten, wenn sie auf andere Hersteller zurückgreifen wollten, um Druck auf das neue Unternehmen auszuüben. Druckmaschinen haben je nach Technik und Nutzungsgrad eine durchschnittliche Lebensdauer von fünf bis zehn Jahren. Angesichts ihrer Kosten werden sie ausserdem nur nach und nach ersetzt. Gewöhnlich wird eine Druckmaschine nach Ablauf der Betriebsdauer durch ein anderes Gerät des gleichen Herstellers ersetzt. Durch den Erwerb der Erzeugnisse eines anderen Herstellers würde sich die Zahl der in den einzelnen Unternehmen verwendeten Marken erhöhen. In diesem Fall müsste zusätzliches Personal für das Bedienen der neuen Maschinen eingestellt werden, und/oder die Ausbildungskosten für die Beschäftigten würden steigen, und die Lagerbestände oft benötigter Ersatzteile müssten aufgestockt werden. Derartige Erwägungen werden von den Abnehmern häufig als Hinernisse für den Erwerb von Druckmaschinen bei anderen Anbietern angeführt. (25) Aufgrund ihres ausgedehnten Kundendienstnetzes, ihrer Stellung im gesamten Markt der Gemeinschaft und ihres hohen Ansehens sind Heidelberger und MAN-Roland-Druckmaschinen die von niederländischen und belgischen Druckereien bei der Kaufentscheidung für eine Druckmaschine genannten Alternativen. Ist bei einer dieser Marken die Verfügbarkeit und/oder der Kundendienst nicht zufriedenstellend, so würde die Hauptalternative für eine Druckerei darin bestehen, sich an den anderen deutschen Hersteller zu wenden. Die realistisch einzuschätzende Gefahr, daß Kunden zu Druckmaschinen des anderen deutschen Herstellers überwechseln, stellt eigentlich den grössten Wettbewerbsfaktor sowohl für BT als auch für VRG dar. Heidelberger Druckmaschinen und MAN-Roland sind für ihr Angebot an vergleichbaren Qualitätsdruckmaschinen und ihr flächendeckendes und gut strukturiertes Vertriebsnetz bekannt. Großdruckereien kaufen in vielen Fällen bei beiden Herstellern gleichzeitig und unterhalten deshalb Beziehungen sowohl zu BT- als auch zu VRG-Tochtergesellschaften. Nach der vollzogenen Fusion würde der wichtigste Wettbewerbsfaktor für BT und VRG in Belgien und den Niederlanden wegfallen. Marktzutrittsschranken (26) Ein erfolgreicher Eintritt in den Vertriebs- und Wartungsmarkt ist eng an die Bekanntheit und die technische Komplexität der zu vertreibenden Druckmaschinen gebunden. Druckmaschinen sind Produkte der Spitzentechnik, deren Herstellung erhebliche Investitionen auf dem Gebiet von Forschung und Entwicklung und beträchtliche Produktinnovationen erfordert. Nur gut eingeführte Hersteller oder von einem bekannten Hersteller uneingeschränkt unterstützte Vertriebshändler haben deshalb eine realistische Aussicht, auf dem Vertriebsmarkt für Druckmaschinen in Belgien und den Niederlanden Fuß zu fassen und einen bedeutenden Anteil zu erwerben. Im Gegensatz zu anderen Vertriebsmärkten ist die Anzahl der in Frage kommenden Marktzugänger angesichts des für die Wartung von Druckmaschinen erforderlichen technischen Wissens und der sehr geringen Anzahl gut eingeführter Fabrikate in diesen beiden Ländern beschränkt. (27) Angesichts der Beschaffungsstrukturen in Belgien und den Niederlanden müssten neue Markteilnehmer zunächst ein ausgedehntes örtliches Kundendienstnetz in diesen Märkten errichten. Um einen Markennamen und eine Kundendienstqualität entsprechend der von MAN-Roland und Heidelberger aufzubauen, wäre eine beträchtliche Zeitspanne erforderlich. Die Abnehmer vertreten auch die Ansicht, daß neue Marktteilnehmer Schwierigkeiten hätten, ausreichend geschultes Personal anwerben zu können. Ausserdem müssten die Kunden, bevor sie das Risiko eines Lieferantenwechsels eingehen, davon überzeugt werden, daß sich der neue Hersteller zu einer flächendeckenden Belieferung verpflichtet hat. (28) In einigen Fällen erwägen die Kunden beim Kauf einer neuen Druckmaschine die Möglichkeit, ihre alten Maschinen auf dem Gebrauchtmarkt zu verkaufen. Nach Aussagen verschiedener Druckereien können nur MAN-Roland und Heidelberger Maschinen auf diesem gut entwickelten Markt zu angemessenen Preisen weiterverkauft werden. Insbesondere für japanische Fabrikate gibt es keinen Gebrauchtwarenmarkt. (29) Selbst wenn ein potentieller Marktzugänger bereit wäre, die erforderlichen Investitionen für den Eintritt in den belgischen und niederländischen Vertriebsmarkt vorzunehmen, hätte er die Zwänge zu berücksichtigen, denen die Abnehmer beim Überwechseln auf ein anderes Maschinenfabrikat unterliegen. Es würde zwangsläufig mehrere Jahre erfordern, um auch nur ansatzweise den bekannten deutschen Herstellern Marktanteile abzunehmen. Dies trifft insbesondere zu, seitdem die Nachfrage der Druckereien gleichbleibend ist und mittelfristig nicht mit einer Zunahme gerechnet wird, was bedeutet, daß die Nachfrage nach Druckmaschinen in den nächsten zwei bis drei Jahren darauf gerichtet sein wird, den derzeitigen Bestand - normalerweise mit den gleichen Fabrikanten - zu ersetzen. Schlußfolgerung (30) Der Zusammenschluß zwischen BT und VRG würde somit eine beherrschende Stellung auf dem Vertriebs- und Wartungsmarkt für Druckmaschinen in Belgien und den Niederlanden begründen. Die Strukturen der betreffenden Märkte lassen darauf schließen, daß diese beherrschende Stellung wahrscheinlich mittel- und langfristig andauern würde. Sie wäre also nur vorübergehender Natur und würde einen wirksamen Wettbewerb erheblich behindern. B. Pappe 1. Der Markt Das Produkt (31) Die an dem Zusammenschlußvorhaben beteiligten Unternehmen stellen aus Altpapier Pappe und anschließend Pappkartons her. Der Grossteil der Pappe wird für Transportverpackungen und Verwendungen im graphischen Bereich benutzt. Die in diesem Fall relevanten Pappearten sind: Wellpappe, Vollpappe, gestrichener Karton und kaschierte Pappe. Karton aus Zellstoff oder Papierbrei (im allgemeinen Faltkarton genannt) ist von dem geplanten Zusammenschluß nicht betroffen. (32) Wellpappe und Vollpappe werden in erster Linie für Transportverpackungen verwendet. Wellpappe besteht aus einer Deckschicht mit Riffelung, während Vollpappe eine schwere Papierart ist. Grundsätzlich handelt es sich bei den Kartonerzeugnissen um wiederverwertbare Einwegverpackungen. Gestrichener Karton kann als "steife Vollpappe für Materialverwendungen" bezeichnet werden. Es handelt sich um schwere Vollpappe mit besonderen Eigenschaften hinsichtlich Steifigkeit und Haltbarkeit, die sie für die Verarbeitung u.a. zu Buchdeckeln, Ordnern mit Hebel-Bügel-Mechanik und anderen Ablagesystemen sowie zu Spiele- und Puzzlebrettern geeignet machen. Kaschierte Pappe ist ein Erzeugnis, bei dem zwei oder mehr Schichten Pappe und/oder Papier zusammengeklebt werden und das für ähnliche Anwendungen wie gestrichener Karton verwendet wird. Herstellungsverfahren (33) Sowohl KNP als auch BT stellen Vollpappe und gestrichenen Karton her. Das Verfahren besteht darin, Altpapier mit Wasser und bestimmten Zusatzstoffen zu einer Paste zu mischen, die zu Graupapperollen weiterverarbeitet wird. Graupappe ist ein fast homogenes Material. Der Begriff wird in der Industrie häufig sowohl für Vollpappe als auch für gestrichenen Karton verwendet. Die zur Verarbeitung von Altpapier und anschließender Herstellung von Karton erforderlichen Ausrüstungen stellen eine erhebliche Kapitalinvestition dar. Graupappe kann in verschiedener Dicke und Dichte (Grammgewicht, das gewöhnlich in Gramm pro qm ausgedrückt wird) hergestellt werden. Das Grammgewicht kann von 250 bis 300 g/qm (allgemein anerkannte Scheidung zwischen Papier und Pappe) bis zu 2 000 g/qm reichen. Graupappe mit einem höheren Grammgewicht wird für graphische Anwendungen verwendet. Höhere Grammgewichte können in der Maschine selbst (mit Spezialmaschinen) oder durch Verkleben von Pappebögen geringeren Grammgewichts (ausserhalb der Maschine) erzielt werden. (34) Auf der Angebotsseite ist je nach Maschinntyp ein allmählicher Übergang von einer Gruppe von Pappeprodukten zur nächsten Gruppe möglich. Diese Homogenität erlaubt es den Herstellern, entweder für Verpackungs-Endprodukte oder graphische Anwendungen zu produzieren. Zwei der Hauptwettbewerber bei der Vollpappeherstellung könnten mit ihren Mehrzweckausrüstungen beispielsweise über 50 % ihrer Kapazität zur Herstellung von gestrichenem Karton einsetzen. (35) Wellpappe wird durch Verkleben von zwei Testliner-Bögen und einer geriffelten Einlage hergestellt. Für die Aussenseite können auch Kraftliner-Bögen verwendet werden. Verwendungen a) Transportverpackungen (36) Technische Merkmale. Bei Transportverpackungen ist Wellpappe das am meisten verwendete Material. 1992 wurden aus diesem Produkt 54 % der Transportverpackungen in Europa hergestellt, während Vollpappe einen Anteil von 8 % hatte. Die anderen wichtigsten Materialen waren Holz und Kunststoff. (37) Vollpappe und Wellpappe werden zur Herstellung von Kartons verwendet. Die kompakte Vollpappe hatte stets einen technischen Vorteil gegenüber Wellpappe bei der Verpackung von Naß-, Kühl- und Gefriergut, da sie nicht nur wasserbeständiger, sondern auch druck- und transportbeständiger ist. Darüber hinaus ist sie leichter zu bedrucken. Wegen ihrer besonderen Merkmale wird Vollpappe häufig für die Verpackung von Landwirtschafts-, Gartenbau- und Gefriererzeugnissen sowie für den Transport von Werkzeugen, von spitzen oder scharfen Gegenständen und für die Verpackung von Auslagegenständen verwendet. Weil Wellpappe für sehr feuchte Umgebungen ungeeignet ist und nicht die gleiche Festigkeit wie Vollpappe aufweist, besteht ein Marktsegment, in dem Vollpappe einen Vorteil gegenüber Wellpappe hat. Doch selbst in diesem Randsegment werden zunehmend Kartons aus Wellpappe verwendet. Die Anmelder haben diesen Sachverhalt am Beispiel der Gefrierkost veranschaulicht. (38) Wellpappe wird in erster Linie zur Verpackung trockener Erzeugnisse verwendet. Die technische Entwicklung hat es ermö

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.