Europäische Union

2012/109/EU: Beschluss der Kommission vom 20. April 2011 über die staatliche Beihilfe Dänemarks C 19/09 (zuvor N 64/09) zur Umstrukturierung von TV2 Danmark A/S (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 2614) Text von Bedeutung für den EWR

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behaupten, dass TV2 laut einem Bericht von PWC (69), der später aktualisiert wurde (70), ein Unternehmen in Schwierigkeiten sei. Dieser Standpunkt wurde auch in Reaktion auf Stellungnahmen Dritter weiter vertreten (71). (76) Laut einem Bericht von PWC, der kurz vor der Umstrukturierungsmitteilung angefertigt wurde, ist TV2 nicht in der Lage, sich aus eigener Kraft oder mit Mitteln zu marktüblichen Bedingungen zu erholen. Dänemark führt außerdem an, dass der der Kommission vorgelegte Umstrukturierungsplan auf realistischen Annahmen und Szenarien beruhe und veranschauliche, dass die langfristige Rentabilität des Unternehmens wiederhergestellt werde. Die Situation auf dem Werbemarkt hat sich jedoch gegenüber dem Basisszenario des Umstrukturierungsplans verschlechtert. Der Werbemarkt brach im ersten Halbjahr 2009 um 19 % ein, und die Werbeeinnahmen von TV2 sind 2009 um 24 % zurückgegangen. Die Umstrukturierungsmaßnahmen werden schnellstmöglich implementiert. Hiervon ausgenommen ist die Einführung von Nutzungsgebühren, da betriebliche und technische Probleme eine Verschiebung bis 2012 begründen. Darüber hinaus behauptete Dänemark in einer späteren Stellungnahme, die sich erneut auf Prognosen seitens PWC stützt, dass sich die Aussichten seit dem ursprünglichen Umstrukturierungsplan in der Tat verschlechtert hätten und dass das EBIT von TV2 für 2009 mit […] Mio. DKK weniger als im Umstrukturierungsplan geschätzt beziffert würde (72). Dänemark weist ferner darauf hin, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, Fremdkapital zu beschaffen, da die Banken Zweifel am Geschäftsmodell für den Hauptkanal und Bedenken hinsichtlich der zyklusabhängigen Werbeeinnahmen haben und die Unsicherheiten, die sich aus anhängigen Gerichtsverfahren ergeben, als problematisch erachten. Dies wird durch Aussagen verschiedener Banken belegt. (77) Die betrieblichen und finanziellen Umstrukturierungsmaßnahmen werden als maximale Maßnahmen erachtet, die unternommen werden können, ohne die Programmqualität von TV2 als öffentlich-rechtlichem Kanal zu beeinträchtigen. Die Maßnahmen zwingen TV2 dazu, vorhandene Aktiva besser zu nutzen und so die Beihilfe auf das erforderliche Minimum zu reduzieren. (78) Da der Verkauf des Rundfunknetzes erfolgreicher verlief als erwartet, hat die Regierung später zugesichert, dass alle Beihilfemaßnahmen aufgehoben werden können und nicht umgesetzt werden müssen, wenn die Kommission den Umstrukturierungsplan genehmigt hat und das anhängige Verfahren wegen staatlicher Beihilfen vom 19. Mai 2004 ohne höhere Rückzahlungen entschieden worden ist (73). Nutzungsgebühren (79) Nutzungsgebühren, die nicht als staatliche Beihilfe gelten, sind ein stabileres operatives Einkommen und sollten die Banken in Bezug auf das Geschäftsmodell von TV2 beruhigen. Aufgrund der Umstrukturierung soll sich die EBIT-Marge des Unternehmens insgesamt angeblich auf […] bis […] % belaufen, weshalb sich das Unternehmen dann aus eigenen Mitteln finanzieren können sollte. (80) Zwar lassen sich Änderungen an Preisgebung und Struktur der Pakete von Vertriebsgesellschaften nicht vorhersagen, aber die Einführung von Nutzungsgebühren für TV2 sollte keine indirekte Finanzierung durch und keinen Kapazitätsabbau für die Wettbewerber von TV2 zur Folge haben. Diese neue Finanzierung gilt als Änderung des Basisszenarios für die langfristigen Finanzierungsbedingungen für TV2, wodurch eine Gleichstellung von TV2 mit seinen privaten Mitbewerbern erzielt wird (74). Ausgleichsmaßnahmen (81) Schließlich behaupten die dänischen Behörden, dass die geplante Ausgleichsmaßnahme in Form eines Stillhalteabkommens hinsichtlich der Einführung neuer Fernsehrundfunkkanäle (und nun auch Hörfunkkanäle) tatsächlich eine Einschränkung für TV2 Danmark A/S darstelle. Diese Einschränkung begründe sich auf dem Interesse des Unternehmens an einer Diversifizierungsstrategie zur Aufrechterhaltung des Marktanteils, den Einnahmenverlusten und dem Vorreitervorteil, der sich für die Mitbewerber ergibt, die derzeit und in Zukunft neue Kanäle einführen. Dänemark forderte später, dass die Maßnahme nach Aufhebung aller Beihilfemaßnahmen beendet werden sollte, also mit dem Datum dieses Beschlusses. (82) In Bezug auf den in der Eröffnungsentscheidung gebrachten Vorschlag, TV2s Möglichkeit zur Ausstrahlung von kostenpflichtigen Inhalten zu ändern, weist Dänemark darauf hin, dass die öffentlich-rechtliche Verpflichtung von TV2 die Übertragung von Sportinhalten, einschließlich wichtiger Sportereignisse, und die Beihilfe für Filmproduktion umfasst. Darüber hinaus argumentiert Dänemark, dass die Standardverträge TV2 daran hindern, Drittparteien Rechte zuzuweisen, wodurch Ausschreibungen verhindert werden. Rechtsgrundlage (83) Dänemark ist der Auffassung, dass der Umstrukturierungsprozess den Bestimmungen von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV entspricht. Allerdings erkennt Dänemark an, dass der Hauptkanal laut den von PWC angegebenen Ertragserwartungen auch nach Ablauf des Umstrukturierungszeitraums weiterhin Verluste erleiden würde (75). Dänemark weist darauf hin, dass TV2 zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags verpflichtet ist, dem TV2 sich nicht entziehen kann. Dieser besondere Umstand des öffentlich-rechtlichen Auftrags von TV2 sollte berücksichtigt werden, wenn der Fall im Hinblick auf die Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien oder Artikel 106 Absatz 2 AEUV geprüft wird. Die Schließung des öffentlich-rechtlichen Kanals wäre betriebswirtschaftlich nutzlos, da der Sender zahlreiche Synergien zwischen Haupt- und Spezialkanälen ermöglicht. VII.   ZUSAMMENFASSUNG DER STANDPUNKTE BETEILIGTER DRITTER TV2 (84) TV2 bezieht sich in seinen Anmerkungen zunächst allgemein auf die seiner Meinung nach wichtigsten Punkte bei der Bewertung des Umstrukturierungsplans. Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von TV2 und Rechtsgrundlage (85) TV2 führt an, dass seine Haupttätigkeit in den weitreichenden und kostspieligen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen bestünde, denen der Hauptkanal des Unternehmens unterliegt. TV2 sagt aus, dass diese Aktivitäten derzeit mehr als […] % der Kosten für den Hauptkanal verursachen. (86) TV2 verweist auf den politischen Beschluss, auf den sich die derzeitige Situation begründet. Die dänische Regierung und die Parteien, die die aktuelle Medienvereinbarung unterstützt haben, sind übereingekommen, dass im Rahmen des Umstrukturierungsplans keine öffentlichen Ausgleichsleistungen für Ausgaben wiedereingeführt würden, die TV2 durch die Erfüllung seiner öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen entstehen. Es wurde hingegen entschieden, ein nachhaltiges, marktbasiertes Geschäftsmodell für TV2 einzuführen, das die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens in den relevanten Märkten trotz der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen sicherstellen soll. Diese Entscheidung war von TV2 begrüßt worden. TV2 argumentiert, dass es in diesem Kontext am wichtigsten sei, das frühere Verbot der Erhebung von Nutzungsgebühren für den öffentlich-rechtlichen Hauptkanal ab dem 1. Januar 2012 aufzuheben. TV2 führt aus, dass die Beihilfe keinen betrieblichen oder kommerziellen Vorteil darstelle, sondern lediglich sicherstelle, dass TV2 Finanzierungsmöglichkeiten nutzen kann, die auch Mitbewerbern zur Verfügung stehen. TV2 argumentiert, dass sein Hauptkanal nicht isoliert zu betrachten sei, da sowohl der Haupt- als auch die Spezialkanäle die Basis für das Finanzergebnis des Konzerns darstellen. TV2 muss auf jeden Fall seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen. Dies sollte bei Anwendung der Leitlinien oder des Artikels 106 Absatz 2 AEUV anerkannt werden. Wettbewerbssituation (87) TV2 merkt an, dass der Kanal zwar den dänischen Markt für Fernsehwerbung dominiert, die Konkurrenz in diesem Markt jedoch stark und von finanziell soliden multinationalen Konzernen gekennzeichnet ist. TV2 führt zudem aus, dass seine Mitbewerber nicht am Markteintritt gehindert würden, da sie eine Reihe neuer Kanäle auf dem dänischen Fernsehmarkt eingeführt haben (z. B. SBS 6 (Pro 7), TV3 Puls (MTG) und Canal 9 (Bonnier)). (88) Darüber hinaus argumentiert TV2 in Bezug auf die Wettbewerbssituation im dänischen Fernsehmarkt, dass es deutliche Verluste bei Markt- und Zuschaueranteilen verzeichnet habe (76), die […], u. a. aufgrund des Abschaltens des Analogsignals im November 2009. TV2 führt zudem aus, dass das Verbot der Einführung neuer Fernsehkanäle bis 2012 die Wettbewerbsfähigkeit von TV2 weiter senken und so das Unternehmen schwächen würde. (89) Im Hinblick auf den Pay-TV-Markt merkt TV2 an, dass der Konzern keine marktbeherrschende Stellung einnimmt, wobei gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass der einzige große dänische kommerzielle Fernsehkanal, der nicht im Markt tätig ist, der öffentlich-rechtliche Kanal von TV2 ist. Zudem schätzt TV2, dass Spezialkanäle derzeit einen Marktanteil von etwa […] % im Pay-TV-Markt einnehmen, und es wird erwartet, dass der Marktanteil des Senders insgesamt um ungefähr […]-[…] % ansteigt, wenn TV2 2012 Nutzungsgebühren für den öffentlich-rechtlichen Hauptkanal erheben kann. Unternehmen in Schwierigkeiten/Dauer des Umstrukturierungsplans (90) TV2 weist darauf hin, dass das Unternehmen keine Darlehen von Banken erhalten konnte und dass sogar die Aufnahme einer Hypothek für seine Immobilie in Kvaegtorvet schwierig war. TV2 weist darauf hin, dass die Unsicherheit, die sich u. a. aus den offenen Beihilfeverfahren ergibt, Banken davon abgehalten hat, die erforderliche Finanzierung zu gewähren. TV2 hält die Dauer des Umstrukturierungsplans für angemessen und weist darauf hin, dass sich eine Verbesserung der finanziellen Lage lediglich auf die Ausnutzung der Kreditfazilität auswirken würde und nicht auf das Geschäftsmodell, das die mittel- und langfristige Rentabilität von TV2 sicherstellen soll. Nutzungsgebühren (91) TV2 argumentiert, dass die Einführung von Nutzungsgebühren für den öffentlich-rechtlichen Hauptkanal nicht mit staatlicher Beihilfe verbunden sei, sondern dem Kanal einfach dieselben Geschäftschancen wie den Mitbewerbern ermögliche, um die gängigsten Marktmittel einzusetzen, nämlich Gebühren für Benutzer zu erheben, die den Service nutzen. Eine Wettbewerbsverzerrung könnte durch Anwendung von Artikel 101 oder 102 AEUV beseitigt werden. Laut TV2 zieht die Nutzungsgebühr als eines der Elemente im Umstrukturierungsplan keine Wettbewerbsverzerrung in den relevanten Märkten nach sich. TV2 argumentiert diesbezüglich, durch den Plan würde sichergestellt, dass der TV2-Konzern, insbesondere der öffentlich-rechtliche Hauptkanal, bis zur Einführung von Nutzungsgebühren über die notwendige Liquidität verfügt. TV2 führt ferner aus, dass eine Wiedereinführung nicht marktgestützter Finanzierung als alternative Ausgleichsmaßnahme für einen öffentlich-rechtlichen Auftrag der Einführung von Nutzungsgebühren beihilferechtlich nicht vorzuziehen sei. Ausgleichsmaßnahmen (92) TV2 betont, dass das Verbot der Einführung neuer Kanäle eine deutliche Einschränkung darstellt. Das Unternehmen weist darauf hin, dass es im Rahmen der digitalen Umstellung und des Verkaufs seines Netzwerks den Vorsprung einbüßt, den es bisher aufgrund seiner Miteigentümerschaft am Netzwerk hatte. Als Antwort auf die im Einleitungsbeschluss enthaltene Frage, ob der Verkauf bestimmter Programme an Drittparteien oder Beschränkungen für die Ausstrahlung bestimmter Sendungen (z. B. Sportsendungen) in Betracht gezogen werden solle, erklärt TV2, dass es TV2 gemäß Standardverträgen nicht gestattet ist, Rechte an Drittparteien zu übertragen. Dänische Spielfilme und Sportsendungen gehören zum öffentlich-rechtlichen Programmangebot von TV2. SBS (93) SBS sieht keinen Grund, warum eine Reihe von Fehlentscheidungen des Managements eine Änderung des Finanzierungsmodells und somit eine deutliche Wettbewerbsverzerrung zur Folge haben sollte. SBS stellt fest, dass TV2 abgesehen von schlechten Investitionsentscheidungen im Zeitraum 2004-2008 positive Ergebnisse erzielt hat und eine führende Position im TV-Werbemarkt einnimmt. SBS ist weiterhin der Meinung, dass der Umstrukturierungsplan weit über das Notwendige hinaus gehe. Der Nettobarwert des Rechts, Nutzungsgebühren zu erheben, ist wesentlich höher als das geschätzte optimale Kapital, das bei der Entscheidung zur Rekapitalisierung angegeben wurde. SBS spricht ferner den Punkt an, dass Beihilfe, die den Regionalkanälen in Form von Rundfunkgebühren in Höhe von etwa 400 Mio. DKK gewährt wurde, in die Bewertung der Auswirkungen des Umstrukturierungsplans aufgenommen werden sollte. Unternehmen in Schwierigkeiten (94) SBS behauptet, dass weder TV2 noch eine der Tochtergesellschaften gemäß den Umstrukturierungsleitlinien beihilfefähig seien. In dieser Hinsicht weist SBS darauf hin, dass TV2 Danmark im ersten Halbjahresbericht für 2009 ein Nettokapital von 644,9 Mio. DKK vorweisen konnte und dass das Unternehmen nicht die Kriterien für ein Insolvenzverfahren erfüllt. Verluste aufgrund des öffentlich-rechtlichen Auftrags sollten gemäß Artikel 106 Absatz 2 AEUV ausgewertet werden, auf den sich die dänische Regierung nicht bezogen hat. (95) SBS argumentiert, dass die Kostenzuweisung zwischen den verschiedenen Teilen des TV2-Konzerns sorgfältig bewertet werden muss, insbesondere da die Kosten der Spezialkanäle gegenüber denen von Mitbewerbern sehr gering sind. Der Hauptkanal wurde als separate Entität betrachtet, deren Rentabilität durch eine angemessene Preisgestaltung erreicht werden könne. (96) SBS stellt fest, dass der TV2-Konzern im Zeitraum von 2004 bis 2008 Gewinn erzielt hat, wenn die nun aufgegebenen, Verlust bringenden Aktivitäten (wie TV2 Radio) und die Auswirkungen der Rückforderungsentscheidung der Kommission ausgeklammert werden. Jedenfalls könnte TV2, z. B. durch Kostensenkungen, rentabel werden. (97) SBS wendet sich zudem gegen die von Dänemark vorgelegte Marktanalyse. SBS stimmt insbesondere nicht mit dem Ausblick für den Werbemarkt überein, von dem SBS erwartet, dass er ab 2010 wächst (77). (98) SBS führt an, dass der Umstrukturierungsplan, falls er überhaupt genehmigt werden sollte, auf die Dauer beschränkt werden sollte, die für den Verkauf von Vermögenswerten zur Behebung von Liquiditätsproblemen erforderlich ist. Nutzungsgebühren (99) SBS führt an, dass die Einführung von Nutzungsgebühren de facto dieselbe Auswirkung wie eine Anhebung der Rundfunkgebühren haben wird und im Einklang mit Rechtssache C-206/06 Essent Netwerk Noord BV eingestuft werden sollte. Es gibt beträchtliche Unterschiede zu Rechtssache C-345/02 (Pearle), da die Maßnahme auf alleinige Initiative von Dänemark und TV2 eingeführt wurde und da Nutzungsgebühren nicht für bestimmte, von den Zuschauern gewählte Zwecke vorgesehen sind. (100) SBS betont, wie wichtig die Analyse von Nutzungsgebühren im Rahmen der Umstrukturierungsbeihilfe ist. Eine Vereinbarung zur Einführung von Nutzungsgebühren wirkt sich wahrscheinlich ab dem Zeitpunkt der Genehmigung des Umstrukturierungsplans und nicht ab dem Zeitpunkt der Einführung der Nutzungsgebühren auf das Marktverhalten von TV2 und von relevanten Drittparteien, z. B. Banken, aus. Ferner wird kritisiert, dass keine Obergrenze für die Nutzungsgebühren, die TV2 erheben kann, und keine Nutzbarkeitsbedingungen festgelegt wurden. Nutzungsgebühren können auch zur Finanzierung kommerzieller Tätigkeiten eingesetzt werden. (101) SBS gibt weiterhin an, dass die Einführung von Nutzungsgebühren nicht mit dem Konzept des öffentlich-rechtlichen Auftrags in Einklang gebracht werden kann. Dies bedeutet, dass die Umstrukturierungsbeihilfe an sich nur dann gemäß Artikel 106 Absatz 2 AEUV begründet werden kann, wenn die Pläne für die Nutzungsgebühren aufgegeben werden. SBS gibt ferner an, dass die wettbewerbswidrigen Auswirkungen der Nutzungsgebühren eindeutig seien, insbesondere die Tatsache, dass sie zur Folge haben können, dass einige Betreiber aus dem Markt aussteigen müssen und dass es TV2 ermöglicht wird, noch aggressiver in neue Inhalte zu investieren. Dies ist negativ zu beurteilen, zumal TV2 insofern außergewöhnlich ist, als das Unternehmen eine beherrschende Stellung im Werbemarkt einnimmt. Ausgleichsmaßnahmen (102) SBS gibt an, dass es ausreichend strenger Ausgleichsmaßnahmen bedarf. Daher schlägt das Unternehmen vor, dass TV2 erstens nicht erlaubt werden sollte, Nutzungsgebühren einzuführen. Zweitens sollten öffentliche Ausschreibungen eingeführt werden, um beim Verkauf von Programmen durch TV2 an seine Tochtergesellschaften korrektere interne Verrechnungspreise sicherzustellen. Drittens könnten Regionalkanäle von TV2 an Danmarks Radio übertragen werden, da die Regionalkanäle erhebliche Beträge an staatlichen Beihilfen erhalten und da Haushalte, die Rundfunkgebühren zahlen und gleichzeitig Pay-TV empfangen, für die Regionalkanäle von TV2 doppelt zahlen müssten. Viertens sollte TV2 verpflichtet werden, nicht nur keine neuen kommerziellen Kanäle einzuführen, sondern auch zumindest einige der bestehenden Kanäle zu veräußern. Zuletzt sollte TV2 verpflichtet werden, in seinem Netzwerk Werbung konkurrierender Senderbetreiber zuzulassen. (103) Zudem schlägt SBS vor, eine Reihe von Schutzmechanismen einzurichten, um sicherzustellen, dass TV2 die Beihilfen und/oder Nutzungsgebühren nicht zur Wettbewerbsverzerrung nutzt. Erstens sollte es Dänemark nicht gestattet werden, diskriminierende Nutzungsgebühren anzuwenden. Zweitens sollte es TV2 nicht gestattet werden, den Hauptkanal mit den anderen Kanälen des Vertriebsmarktes zu bündeln, und TV2 sollte verpflichtet werden, TV2 als eigenständigen Kanal zu unterhalten. Drittens sollte TV2 daran gehindert werden, die Beihilfen oder Nutzungsgebühren für andere Aktivitäten als den Hauptkanal zu nutzen oder die Preise auf dem Werbemarkt zu drücken. Viertens sollte TV2 gezwungen werden, eine Verpflichtung abzugeben, keine undurchsichtigen Rabatte zu gewähren. MTG/Viasat (Viasat) Unternehmen in Schwierigkeiten (104) Viasat stellt fest, dass es sich bei TV2 nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handelt, und weist insbesondere auf den Gewinn im Jahr 2008 hin. Das Unternehmen vertrat die Meinung, dass TV2 in Zukunft profitabel sein dürfte und verwies dabei u. a. auf den Gewinn von TV2 in der ersten Hälfte des Jahres 2009 (der einen Gewinn vor Steuern von 249 Mio. DKK erwarten lässt). Im Hinblick auf die spätere Information, dass TV2 2009 in Wirklichkeit einen Verlust erwirtschaftete, geht Viasat davon aus, dass dieser geringfügige Verlust mit dem allgemeinen Einbruch des Werbemarktes um 18,7 % gegenüber 2008 zusammenhängt. Es zeige, dass es TV2 nun gelungen sei, die Kosten dem aktuellen kommerziellen und finanziellen Umfeld anzupassen. Bezüglich der Verluste des Jahres 2007 hebt Viasat hervor, dass diese hauptsächlich auf TV2 Radio zurückgehen, das inzwischen verkauft worden ist. Dass der Umsatz von TV2 2008 zurückgegangen ist, gelte für die meisten Unternehmen, und trotzdem sei es TV2 gelungen, den Gewinn vor Steuern zu steigern. (105) Viasat argumentiert, dass es keine Beweise für einen kurzfristigen Cashflow-Bedarf gebe. Ganz im Gegenteil habe TV2 unlängst erhebliche Ausgaben für den Erwerb neuer Filme getätigt und auch seine Kosten gesteigert, was laut Viasat auf den Ausbau des Programmbestands, eine Kostensteigerung im Bereich allgemeiner Fiktion und Überinvestitionen in teure dänische Fiktion zurückzuführen ist (78). (106) Im Einzelnen betont Viasat, dass zwar ein großer Teil der verzinslichen Verschuldung von TV2 weiterhin kurzfristig sei, dies aber unproblematisch sei, solange TV2 die Refinanzierung möglich ist. Die Finanzkosten von TV2 seien 2009 von 49,2 Mio. DKK auf 19 Mio. DKK zurückgegangen. Zudem habe TV2 erhebliche Mittel für den Erwerb neuer Inhalte aufgewendet. Darüber hinaus sei der negative Cashflow des Zeitraums 2006–2008 hauptsächlich auf eine ungewöhnlich hohe Investitionsaktivität zurückzuführen und nicht auf Kosten im Zusammenhang mit den betrieblichen Tätigkeiten von TV2. Der negative Cashflow hätte daher durch die Verschiebung oder Reduzierung der Investitionen vermieden werden können. Entsprechend lasse sich die erhöhte Verschuldung von TV2 auf die umfangreichen Investitionen zurückführen, die TV2 im Zeitraum 2006–2008 getätigt habe. (107) Viasat weist auch darauf hin, dass die Zinslast seit 2008 zurückzugehen scheine. Zudem stellt Viasat die Probleme von TV2 beim Erhalt von Darlehen in Zweifel, da TV2 anscheinend nur bei der Danske Bank versucht habe, Darlehen zu erhalten. Hinzu komme, dass dies zu einem Zeitpunkt erfolgt sei, als der Erhalt eines Darlehens schwieriger als derzeit gewesen sei. (108) Im Hinblick auf die exogenen Faktoren stimmt Viasat der in der Eröffnungsentscheidung gemachten Annahme eines BIP-Wachstums von 1,02 % pro Jahr zu. Insbesondere weist Viasat darauf hin, dass die von PWC getroffenen Prognosen zum Wachstum des Werbemarktes, auf die sich die dänische Regierung stützt, erheblich konservativer ausfallen als diejenigen anderer Stellen, insbesondere die Prognosen von Unternehmen, die auf diesem Markt aktiv sind. In seiner Stellungnahme zur Eröffnungsentscheidung legt Viasat eine eigene Prognose für die TV2-Gruppe für den Zeitraum 2009–2019 vor (Bericht von Audon Partners), die ausführt, dass TV2 kurz- und mittelfristig nicht zur Aufgabe gezwungen sei. (109) Hinsichtlich der Rentabilität des öffentlich-rechtlichen Kanals betont Viasat, es sei angesichts der ausgeprägten Synergien der TV2-Gruppe unmöglich, die Rentabilität der einzelnen Aktivitäten isoliert voneinander zu betrachten. Daher sollte der Hauptkanal nicht getrennt betrachtet werden. Dessen ungeachtet sei die Gestaltung der Verrechnungspreise zwischen TV2 und den Spezialkanälen mängelbehaftet, da der Preis deutlich unter den Kosten liege. Viasat hat Rentabilitätsberechnungen vorgelegt, bei denen die Kosten dem Umsatz der Kanäle entsprechend aufgeteilt sind. Zudem erklärt Viasat, dass beim Leistungsvergleich mit vergleichbaren Medienunternehmen die finanzielle Performance der Spezialkanäle deutlich nahelegt, dass die segmentierte Berichterstattung der TV2-Gruppe außer Acht gelassen werden sollte. Zuletzt merkt Viasat an, dass TV2 die Rechte zur Übertragung seiner attraktivsten Programme mit Ausnahme von Sportereignissen, d. h. Dramen, Fiktion und Dokumentationen, versteigern könnte, um den Gewinn des Hauptkanals zu erhöhen. Auch fürchtet Viasat, dass die Beihilfe für ein aggressives Marktverhalten genutzt werden könnte, und erklärt, dass TV2 in der Vergangenheit durch Überbietung der Wettbewerber in Fernsehserien investiert habe, die Preise für TV2 News anhob und Rabatte gewährte. Nutzungsgebühren (110) Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass ein Bedarf für Beihilfen besteht, sollte diese Beihilfe eher auf das unmittelbare Problem abzielen, d. h. den Cashflow, als auf betriebliche Aspekte. Dies bedeutet, dass TV2 die Umwandlung in einen Pay-TV-Kanal nicht gestattet werden sollte, da die Bereitstellung einer Kreditfazilität ausreichen würde. Zudem würde die Einführung von Nutzungsgebühren TV2 mit Geldmitteln versorgen, die es ihm erlauben würden, sein missbräuchliches Verhalten auf dem Werbemarkt fortzusetzen, wodurch die Gefahr bestünde, dass Wettbewerber aus dem Markt gedrängt werden. Viasat stellt außerdem die Frage, ob das Vorhaben mit der öffentlich-rechtlichen Aufgabe von TV2 im Einklang steht. (111) Viasat betont vornehmlich die wettbewerbswidrigen Auswirkungen von Nutzungsgebühren, da hierdurch die Programme anderer Betreiber zu teureren Programmpaketen gedrängt würden, was bei diesen zu Einnahmeeinbußen bei Abonnements und Werbung führen würde. Ausgleichsmaßnahmen (112) Viasat führt zudem aus, dass die geplante Ausglei

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.