Europäische Union

2012/109/EU: Beschluss der Kommission vom 20. April 2011 über die staatliche Beihilfe Dänemarks C 19/09 (zuvor N 64/09) zur Umstrukturierung von TV2 Danmark A/S (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 2614) Text von Bedeutung für den EWR

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gegangenen Jahren hervorgerufenen Verschuldung, der Unsicherheit hinsichtlich des Ergebnisses des anhängigen Beihilfeverfahrens bezüglich TV2 und nicht zuletzt eines Geschäftsmodells für den öffentlich-rechtlichen Kanal, das sich ausschließlich auf Werbeeinnahmen stützt. Insbesondere der Radiosender hatte seit seinem Start 2007 für massive Verluste gesorgt. Im April 2008 wurde entschieden, den Radiosender zu schließen. (44) Mangelnde externe Finanzierung durch Banken: Der Umstrukturierungsplan berücksichtigt die Zweifel, die die Banken von TV2 am derzeitigen Geschäftsmodell des Hauptkanals und am möglichen Ausgang der anhängigen Verfahren über zurückliegende Beihilfen für TV2 hegen. Der Umstrukturierungsplan begrenzt das Kreditrisiko der Banken am Unternehmen durch eine weitere Reduzierung aktueller Darlehen oder Kreditfazilitäten. Dänemark hat nachgewiesen, dass die wichtigste Bank des Unternehmens, […], am 22. April 2009 nach Veröffentlichung der Unternehmenskonten um eine Reduzierung ihrer Darlehen und Kreditfazilitäten gegenüber dem Unternehmen bat (35). (45) Für TV2 gestaltete es sich schwierig, seine Räumlichkeiten in Odense hypothekarisch zu belasten, und TV2 führte aus, dass nicht nur der Wert der Gebäude, sondern auch der möglichen Hypothek zurückgegangen war (36). Letztlich erhielt TV2 von der Nordea Bank ein Darlehen über 80 Mio. DKK, das niedriger als erwartet ausfiel. Dänemark legte später neue Informationen über das fehlende Interesse der Banken, gewerbliche Darlehen zu vergeben, vor. Aus diesen Informationen lässt sich erkennen, dass keine der angesprochenen Banken ([…], […], […] und […]) TV2 als kreditwürdig einstufte. Dies ergab sich aus den Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung des Werbemarkts, der die einzige Einnahmequelle von TV2 darstellt. Zum einen stand die Ertragskraft von TV2 infrage, zum anderen wurden die anhängigen Verfahren als weiterer Risikofaktor betrachtet (37). 2.   Beschreibung des ursprünglich übermittelten Umstrukturierungsplans und der entsprechenden Änderungen (46) Der für TV2 übermittelte Umstrukturierungsplan betraf den Zeitraum vom 4. Februar 2009 bis zum 31. Dezember 2012. Er zielte auf den Abbau wirtschaftlicher Schwächen von TV2 ab, insbesondere das Ungleichgewicht in Bezug auf kurzfristige Verbindlichkeiten in der Vermögensübersicht und das Geschäftsmodell des öffentlich-rechtlichen Kanals, das aufgrund seines Finanzierungsbedarfs durch zyklusabhängige Werbeeinnahmen als nicht nachhaltig eingeschätzt wird. Der Plan bestand aus den folgenden fünf Hauptkomponenten: i) finanzielle Umstrukturierung mit Auswirkungen auf die Vermögensübersicht, ii) operative Umstrukturierung, iii) Neufinanzierung des öffentlich-rechtlichen Kanals TV2 durch Einführung eines neuen Geschäftsmodells, iv) Beihilfemaßnahmen v) Ausgleichsmaßnahme(n) (47) Die Maßnahmen zur finanziellen Umstrukturierung setzten sich hauptsächlich aus den folgenden vier Elementen zusammen: Verkauf der 50-prozentigen Beteiligung am Rundfunkübertragungsnetzwerk BSD (38), Aufnahme von Hypotheken auf die Geschäftsräume in Odense (Kvaegtorvet) in Erwartung, […] Mio. DKK zu generieren, Verschiebung und Minderung geplanter Kapitalinvestitionen und Veräußerung von Minderheitsbeteiligungen an bestimmten, in angrenzenden Mediensektoren aktiven Unternehmen, […], Momondo, […] und […]. Diese Maßnahmen sollten Erlöse von mehr als […] Mio. DKK einbringen, die zum Teil für die Reduzierung kurzfristiger Darlehen eingesetzt werden sollten. (48) Die Maßnahmen zur operativen Umstrukturierung bauen auf den bereits 2008 eingeleiteten Sparmaßnahmen in Höhe von 280 Mio. DKK auf und beinhalten die Schließung von East Production und seine Integration in TV2, die Aufgabe bzw. den Abbau der Beteiligung von TV2 an […] und weitere Einsparungen in Höhe von 40 Mio. DKK. Darüber hinaus hat TV2 im Anschluss an die Mitteilung in einem am 30. März 2009 verabschiedeten Plan zusätzliche Kosteneinsparungen einführen können, zu denen reduzierte Kapitalinvestitionen in Höhe von 30 Mio. DKK für das Jahr 2009 zählen sowie eine weitere Reduzierung wiederkehrender Kosten in Höhe von 97 Mio. DKK (39). (49) Eine neue Finanzierungsmaßnahme (Benutzergebühr) (40) soll die stabilen Einnahmequellen für den öffentlich-rechtlichen Kanal TV2 erweitern. Die diesbezügliche Entscheidung wurde in einer am 9. Januar 2009 zwischen den großen politischen Parteien getroffenen Einigung über eine Änderung an der Medienvereinbarung 2007–2010 verabschiedet. (50) Erhebung von Abonnementgebühren: Das Geschäftsmodell für den Hauptkanal soll nachhaltig gestaltet werden, indem TV2 das Recht zugesprochen wird, ab dem 1. Januar 2012 Nutzungsgebühren, z. B. in Form von Abonnementgebühren, zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Kanals einzuführen. Darüber hinaus erhält TV2 weiterhin Werbeeinnahmen. (51) Die Gebühren werden von den Vertriebsgesellschaften gegenüber den Endbenutzern erhoben. Die vom Endbenutzer zu entrichtende Gebühr wird nicht staatlich festgelegt, sondern in normalen Verhandlungen zwischen TV2 und den Vertriebsgesellschaften (z. B. für DTT Boxer). TV2 geht davon aus, dass die von TV2 der Vertriebsgesellschaft in Rechnung gestellte Monatsgebühr etwa 10-12 DKK (ohne MwSt.) pro Haushalt betragen wird (41). Die Einführung von Nutzungsgebühren ab 2012 soll Haushalten, die derzeit im Besitz von Geräten auf MPEG-2-Basis sind, die den Empfang von frei empfangbarem terrestrischem Digitalfernsehen ermöglichen (DR1, DR2 und TV2), ausreichend Zeit für die Umstellung auf Geräte im MPEG-4-Format geben. Dänemark erwartet, dass die Einführung dieses Teils des Umstrukturierungsplans die langfristige Überlebensfähigkeit von TV2 wiederherstellt. TV2 geht davon aus, dass die Nutzungsgebühren 2012 einen geschätzten Anstieg der Einnahmen um […] Mio. DKK netto bewirken werden (42). (52) Vertriebsgesellschaften werden nicht gesetzlich dazu gezwungen, TV2 in ihre Pakete aufzunehmen. Vielmehr wird die bestehende Übertragungspflicht mit Einführung der Nutzungsgebühren aufgehoben (43). Dies geht aus dem Wortlaut von Kapitel 6 Absatz 38a(2) des geltenden Dänischen Rundfunkgesetzes hervor, der besagt, dass die Übertragungspflicht endet, wenn der Minister für Kultur TV2 die Erhebung von Nutzungsgebühren gestattet. Somit erlischt die Übertragungspflicht automatisch mit der Einführung von Nutzungsgebühren. Es ist zu erwarten, dass der Hauptkanal von TV2 de facto wie in der heutigen Form über Kabelnetzwerke und Antennengemeinschaften ausgestrahlt wird. Die Paketstruktur kann von den Vertriebsgesellschaften geändert werden, wobei TV2 unter Umständen einen bestehenden Pay-TV-Sender ersetzt. (53) Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass Ausnahmen in Bezug auf die mögliche Erhebung von Nutzungsgebühren gemacht würden und dass TV2 keine Gebühren für Endbenutzer erheben würde, die keine anderen Pay-TV-Kanäle empfangen (auch als „TV2 Alene“-Kartensystem bezeichnet). Dies hätte zur Folge gehabt, dass Endbenutzer, die nur frei empfangbares Fernsehen empfangen, TV2 weiterhin kostenlos hätten nutzen können. Diese Möglichkeit, die in einem vom Ministerium für Kultur am 18. November 2010 verfassten Vorschlagsentwurf angegeben war, wird jedoch nicht umgesetzt. TV2 wird daher ab 2012 für alle Endbenutzer, die TV2 als öffentlich-rechtlichen Kanal empfangen möchten, Gebühren erheben. Die Möglichkeit, Gebühren für Endbenutzer zu erheben, erfordert eine Änderung der Lizenzbedingungen von TV2, die durch das Ministerium für Kultur vorgenommen wird. (54) Die ursprünglich mitgeteilten Beihilfemaßnahmen: Wie ursprünglich angemeldet, waren drei Beihilfemaßnahmen in einer Gesamthöhe von maximal 1 375 Mio. DKK als Begleitmaßnahme zur Umstrukturierung geplant. Diese umfassten — ein nachrangiges Darlehen in Höhe von 300 Mio. DKK, — die Ausstellung einer Garantie für den Verkauf des Rundfunkübertragungsnetzwerks in Höhe des erwarteten Verkaufserlöses von 475 Mio. DKK und — eine vorübergehende Kreditfazilität für einen ursprünglichen Betrag von 600 Mio. DKK, wenn TV2 nicht in der Lage sein sollte, Fremdfinanzierung zu erhalten. (55) Laut Dänemark hätten sich die Zinssätze und Garantiegebühren auf ähnlichem Niveau wie für finanziell gesunde Unternehmen bewegt. Diese Maßnahmen wurden nie umgesetzt. Weitere Einzelheiten finden sich in der Entscheidung der Kommission zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens (44). (56) Die als Rettungsbeihilfe gewährte Kreditfazilität von 1 000 DKK, wie durch die Entscheidung der Kommission vom 4. August 2008 genehmigt, bleibt bestehen. (57) Dänemark hat Angaben zu den Umstrukturierungskosten eingereicht und bietet diesbezüglich zwei unterschiedliche Berechnungsoptionen. Erstens wird argumentiert, dass es sich bei der Umstrukturierung von TV2 um eine finanzielle Umstrukturierung handelt, in deren Rahmen die Kosten zur Beseitigung der Liquiditätsinkongruenz tatsächlich Umstrukturierungskosten sind, d. h. Kosten für die Sicherstellung der langfristigen Rentabilität. Dänemark ist der Auffassung, dass diese Kosten unabhängig von ihrer Art vollständig von TV2 übernommen werden sollen. Der Grund hierfür liegt in der Annahme Dänemarks, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung der Kommission alle Beihilfemaßnahmen entweder nicht implementiert oder vollständig zurückgezahlt worden sind (45). Dänemark verweist auch darauf, dass im besonderen Fall der Umstrukturierung von TV2 Kosteneinsparungen ebenfalls als Umstrukturierungskosten akzeptabel sein sollten, da die Kosteneinsparungen nicht nur der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit dienen, sondern auch die finanzielle Leistungsfähigkeit aus rein kommerzieller Sicht sicherstellen (46). Andernfalls würde eine eher herkömmliche Berechnung der Umstrukturierungskosten, bei der Kosteneinsparungen nicht berücksichtigt werden, die einmaligen außerordentlichen Aufwendungen in den Vordergrund stellen. Diese beziffert Dänemark mit […] Mio. DKK für Transaktionskosten für das Übertragungsnetzwerk, die mit der Umstellung auf Pay-TV (Nutzungsgebühren) verbundenen Kosten, Rechts- und Beratungskosten sowie die Kosten im Zusammenhang mit der Beendigung von Personalverträgen (47). (58) Als Ausgleichsmaßnahme verpflichtete sich TV2 ursprünglich, während des Umstrukturierungszeitraums, d. h. bis zum 31. Dezember 2012, keine neuen Fernsehrundfunkkanäle einzurichten. Dänemark weist darauf hin, dass dies eine Einschränkung für das Unternehmen bedeutet, da neue Kanäle TV2s Abhängigkeit von Werbeeinnahmen verringern würden. In der digitalen Welt werden Zuschauer immer häufiger über Spezialkanäle angesprochen, und TV2 weist darauf hin, dass seine Wettbewerber in diesem Zeitraum neue Kanäle einrichten. (59) Im Hinblick auf die Dauer des Umstrukturierungsplans, dessen Ende als 31. Dezember 2012 angemeldet war, gaben die dänischen Behörden an, dass es im Interesse von TV2 liege, alle staatlichen Beihilfen zu einem früheren Zeitpunkt zurückzuerstatten, um den Umstrukturierungszeitraum möglichst früher zu beenden (48). 3.   Weitere Entwicklungen im Umstrukturierungsprozess (60) Gemäß Umstrukturierungsplan verkaufte TV2 sein Rundfunkübertragungsnetz am 30. September 2010 an das schwedische Unternehmen Teracom AB, Eigentümer von Boxer. Der für TV2 erzielte Verkaufserlös beläuft sich brutto auf ungefähr 640 Mio. DKK und wurde zum Abbau der Verschuldung von TV2 verwendet. (61) TV2 konnte außerdem eine Hypothek auf seine Geschäftsräume in Odense aufnehmen, allerdings in einer geringeren Höhe als erwartet. Anstelle von […] Mio. DKK konnte nur eine Hypothek von 80 Mio. DKK aufgenommen werden. (62) Am 4. Oktober 2010 zahlte TV2 alle Entnahmen aus der vorübergehenden Kreditfazilität zurück, die in der Rettungsbeihilfeentscheidung der Kommission genehmigt worden war. Insgesamt hatte TV2 223 Mio. DKK von der als Rettungsbeihilfe gewährten Fazilität in Anspruch genommen. Bis Ende 2008, d. h. während des sechsmonatigen Rettungsbeihilfezeitraums, hatte TV2 208 Mio. in Anspruch genommen (49). Angesichts des Verkaufs des Rundfunkübertragungsnetzwerks, der erfolgreicher verlief als im Umstrukturierungsplan geschätzt, hat Dänemark die folgenden berichtigten Zahlen zur finanziellen Lage von TV2 mitgeteilt (basierend auf Abonnements für den Hauptkanal) (50). (in Mio. DKK)   Erzielt 2009 Schätzung 2010 Prognose 2011 Prognose 2012 Prognose 2013 Einnahmen 2 029 2 147 (…) (…) (…) Kosten –1 910 –1 974 (…) (…) (…) EBIT –2 25 (…) (…) (…) Gewinn vor Steuern, Fortführung der Tätigkeiten –28 42 (…) (…) (…) Gewinn vor Steuern, keine Fortführung der Tätigkeiten 1 397 (…) (…) (…) Gewinn nach Steuern –14 353 (…) (…) (…) Eigenkapital zum Jahreswechsel 601 952 (…) (…) (…) Verzinsliche Nettoverschuldung zum Jahreswechsel 659 –84 (…) (…) (…) (63) Am 13. Oktober 2010 hat […] zusätzliche Kreditfazilitäten in Höhe von […] Mio. DKK für TV2 angeboten. Dadurch würden sich die langfristigen Fazilitäten für TV2 bei […] von […] Mio. auf […] Mio. DKK erhöhen (51). Das Angebot unterliegt jedoch den folgenden beiden Bedingungen: a) […] b) […]. (64) Auf dieser Grundlage geht TV2 von Finanzierungsfazilitäten im Bereich von etwa […]-[…] Mio. DKK bis Ende 2012 aus. Diese setzen sich aus […]-[…] Mio. DKK und den zusätzlichen externen Kreditfazilitäten in Höhe von […] Mio. DKK zusammen (52). (65) Dänemark hat auch Daten zur Kapitalstruktur von TV2 vorgelegt. Aufgrund von Problemen beim Zugang zu externer Finanzierung, die mit der Unsicherheit in Bezug auf anhängige Gerichtsverfahren und das von Werbeeinnahmen abhängige Geschäftsmodell von TV2 in Verbindung stehen, hat Dänemark argumentiert, dass TV2 sich weniger auf Verschuldung und mehr auf Eigenkapital stützen sollte. Die Kommission stellt ferner Diskrepanzen bei der Höhe der Eigenmittelfinanzierung von TV2 im Vergleich zu Mitbewerbern fest. (66) Im Einzelnen kann die Kapitalstruktur unter dem Aspekt des Solvabilitätskoeffizienten bewertet werden, d. h. dem Verhältnis zwischen Buchkapital und Bilanzgesamtsumme. Das dänische Finanzberatungsunternehmen PWC zeigt, dass der durchschnittliche (mittlere) Solvabilitätskoeffizient der Mitbewerber von TV2 ungefähr […] % beträgt ([…] % Ende 2009) (53). Der durchschnittliche Solvabilitätskoeffizient der Mitbewerber von TV2 liegt deutlich unter dem Solvabilitätskoeffizienten, den TV2 voraussichtlich am Ende des Umstrukturierungszeitraums aufweisen wird. Nach dem Verkauf des Übertragungsnetzwerks beträgt der Solvabilitätskoeffizient von TV2 Ende 2010 […] %. Er wird Ende 2011 voraussichtlich […] % und Ende 2012 […] % betragen. Den jüngsten von TV2 eingereichten Prognosen zufolge sollte sich der Nettosolvabilitätskoeffizient (verzinsliche Nettoverschuldung im Verhältnis zum Gewinn vor Steuern (EBITDA)) Ende 2010 ungefähr auf […] belaufen, Ende 2011 auf […] und Ende 2012 auf […]. Das durchschnittliche (mittlere) Verhältnis zwischen Nettoverschuldung und Eigenkapitel beträgt Ende 2009 […], […] für eine Stichprobe der Mitbewerber von TV2 (54). 4.   Auswirkungen der neuen Finanzparameter auf den angemeldeten Umstrukturierungsplan (67) Dänemark hat bestätigt, dass keine der drei ursprünglich geplanten Beihilfemaßnahmen des Umstrukturierungsplans implementiert wurden, da Dänemark in Übereinstimmung mit dem Durchführungsverbot nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 auf die Entscheidung der Kommission gewartet hat (55). Angesichts jüngster Entwicklungen sind jedoch nur das Darlehen und die Kreditfazilität unter dem gegenwärtigen Umstrukturierungsplan relevant (56). Die angemeldete Beihilfemaßnahme einer geplanten Garantie in Bezug auf den Verkauf des Übertragungsnetzwerks ist nicht länger relevant und durchführbar (57), da der Verkauf erfolgreich ohne Garantie abgeschlossen wurde (58). Einstweilen wurde nur die vorübergehende Kreditfazilität implementiert. Angesichts der verbesserten finanziellen Lage von TV2 nach dem Verkauf des Übertragungsnetzwerks erklärte Dänemark, dass alle Beihilfemaßnahmen abgeschafft werden können unter der Bedingung, dass der Umstrukturierungsplan genehmigt wird (einschließlich der Möglichkeit, Nutzungsgebühren zu erheben) und die Kommission eine Entscheidung über die „alten“ staatlichen Beihilfen fasst, die keine zusätzliche Rückzahlung der staatlichen Beihilfe an die dänische Regierung vorsieht (59). TV2 erklärt, dass in einem solchen Szenario ausreichende Finanzmittel bis 2012 zur Verfügung stünden, wenn die Abonnementzahlungen für den Hauptkanal implementiert werden (60). Der Umstrukturierungsplan an sich wurde nicht zurückgezogen. Aus der noch vorhandenen als Rettungshilfe gewährten Fazilität kann TV2 derzeit keine finanziellen Mittel in Anspruch nehmen, da die Bedingungen (durch einen Sachverständigen bestätigter Liquiditätsbedarf) nicht erfüllt sind (61). (68) Im ursprünglichen Umstrukturierungsplan hatte Dänemark verbindlich erklärt, dass TV2 keine neuen Fernsehrundfunkkanäle einrichten würde. In einer späteren Klarstellung dieser Verpflichtung wurde hinzugefügt, dass sich dies auch auf Hörfunk bezieht. Die dänischen Behörden sind allerdings der Ansicht, dass diese Ausgleichsmaßnahme mit Aufhebung aller Beihilfemaßnahmen enden sollte, da dies ihrer Ansicht nach das Ende des Umstrukturierungszeitraums darstellt (62). Während der Untersuchung durch die Kommission hat die dänische Regierung beschlossen, einen öffentlich-rechtlichen Hörfunkkanal auszuschreiben (63). Ziel dieses neuen Hörfunkkanals ist es, eine Wettbewerbssituation auf dem dänischen Hörfunkmarkt für das öffentlich-rechtliche Programmangebot herzustellen, das derzeit mit einem Zuhöreranteil von fast 80 % von der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt DR beherrscht wird. TV2 hatte ursprünglich die Absicht, sich an der Ausschreibung zu beteiligen, wobei ein Angebot erst nach Ende der Beihilfemaßnahmen hätte eingereicht werden können. Allerdings hat Dänemark während der Untersuchung bestätigt, dass TV2 sich aufgrund der noch andauernden Untersuchung durch die Kommission nicht an dieser Ausschreibung beteiligen werde (64). (69) TV2 gibt an, dass nur Ertragszahlen angemessene Richtwerte für die Bewertung der finanziellen Lage von TV2 im Vergleich zu Wettbewerbern darstellen, solange Gerichtsverfahren anhängig sind. Allerdings erkennt TV2 an, dass Eigenkapitalquoten (z. B. der Solvabilitätskoeffizient) erst Aufschluss geben können, wenn die Unsicherheitsfaktoren in Bezug auf das Geschäftsmodell und die Rechtsstreitigkeiten geklärt worden sind (65). Die dänische Regierung hat ihre Absicht bekundet, TV2 nicht überzukapitalisieren, und sie erklärt sich zur Einführung von Maßnahmen bereit, mit denen sichergestellt werden soll, dass dieses Ziel nach Einführung der Nutzungsgebühren 2012 erreicht wird. Die dänische Regierung wird als Eigentümer von TV2 sicherstellen, dass nach Einführung der Nutzungsgebühren und wenn sich die finanzielle Lage normalisiert hat, die Kapitalstruktur von TV2 normalen Marktbedingungen entspricht. (70) Hierzu hat sich Dänemark verpflichtet, Ende 2012 oder Anfang 2013 einen unabhängigen Finanzsachverständigen mit einer Analyse der Kapitalstruktur von TV2 und einem Vergleich zwischen dieser Struktur und den Kapitalstrukturen anderer relevanter Medienunternehmen zu beauftragen. Die dänische Regierung hat für den Fall, dass die Kapitalstruktur von TV2 wesentlich von dem Mittel oder Durchschnitt der relevanten Peer-Gruppe abweichen sollte, zugesagt, die Kapitalstruktur von TV2 im Rahmen der Hauptversammlung im April 2013 anzupassen, um diesen Missstand zu beheben. Falls es wichtige Gründe dafür gibt, die Kapitalstruktur nicht anzupassen, wird die dänische Regierung die Kommission über eine Änderung des Umstrukturierungsplans in Kenntnis setzen. Die dänische Regierung hat zugesagt, dass die Umstrukturierung der Kapitalbasis nicht durch eine die Bilanz aufblähende Erhöhung der Verschuldung von TV2, sondern durch eine Verabschiedung von Dividendenzahlungen anlässlich der Hauptversammlung im April 2013 erfolgen soll. (71) Dänemark hat sich darüber hinaus verpflichtet, die Analyse zusammen mit den Plänen der Regierung für Maßnahmen aufgrund der Analyse rechtzeitig vor dem Treffen im April 2013 der Kommission vorzulegen. V.   ZUSAMMENFASSUNG DER ERÖFFNUNGSENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION VOM 2. JULI 2009 (72) Bei der Entscheidung, eine formelle Untersuchung einzuleiten, ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass die gemeldeten Darlehen und die Garantie im Umstrukturierungsplan staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag, nun Artikel 107 Absatz 1 AEUV, sind, und hat die Vereinbarkeit des Umstrukturierungsplans gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag, nun Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV, in Verbindung mit den Umstrukturierungsleitlinien der Kommission untersucht (66). Die Kommission hat jedoch um eine Stellungnahme dazu gebeten, ob die Anwendung von Artikel 87 EG-Vertrag (Artikel 107 AEUV) der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkübertragungsauftrags, mit dem TV2 betraut ist, entgegen steht. (73) Die Kommission hat erklärt, dass die folgenden Zweifel hinsichtlich der Vereinbarkeit des angemeldeten Umstrukturierungsplans bestehen: — Während einstweilen anerkannt wird, dass TV2 Danmark A/S im Sinne der Leitlinien ein Unternehmen in Schwierigkeiten war, hat die Kommission um Stellungnahme dazu gebeten, dass nach Aussage der Wettbewerber von TV2 die Cashflowprobleme selbst verursacht worden seien, einfach gelöst werden könnten und keinen Einfluss auf die grundlegende Rentabilität des Unternehmens hätten. Die Wettbewerber führten außerdem an, dass TV2 2008 Gewinn erzielt habe. — Darüber hinaus hat die Kommission unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein Umstrukturierungsplan die Aufgabe von Aktivitäten einschließen muss, die auch nach der Umstrukturierung noch ein strukturelles Defizit aufweisen würden (67), die Frage gestellt, ob die Maßnahmen im Umstrukturierungsplan dazu führen würden, dass TV2 als eigenständiges Unternehmen Gewinn erwirtschaftet. Auch war die Kommission nicht in der Lage, die Richtigkeit der allgemeinen Marktprognosen zu bestätigen, die dem Plan zugrunde liegen (z. B. Entwicklungen auf dem Werbemarkt, BIP-Wachstum, Stabilität des Zuschaueranteils von TV2). — Angesichts der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, unter denen der Umstrukturierungsplan eingeführt wird, erscheint die lange Laufzeit des Plans fragwürdig. — Da die Einführung von Nutzungsgebühren für TV2 zur Sicherung der langfristigen Lebensfähigkeit von TV2 Danmark A/S durch eine erfolgreiche Umsetzung der im Umstrukturierungsplan für 2010–2011 vorgesehenen finanziellen und betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen überflüssig werden könnte und da keine Bewertung der Auswirkungen dieser Gebühren auf den Wettbewerb vorliegt, stellt sich die Frage, ob die bereits beschlossene automatische schrittweise Einführung dieser Gebühren bis 2012 angemessen ist. — Die Kommission hat Zweifel darüber geäußert, ob die einzige Ausgleichsmaßnahme in Form eines Stillhalteabkommens hinsichtlich der Einführung neuer TV-Kanäle der Beihilfe, der Größe von TV2 Danmark A/S und seiner relativen Bedeutung in den Märkten, in denen das Unternehmen aktiv ist, angemessen ist (68). — Die Kommission hat die Frage aufgeworfen, ob die Beihilfe über den Beitrag zu den Umstrukturierungskosten hinaus zur Finanzierung von aggressivem Marktverhalten eingesetzt werden könnte. VI.   ZUSAMMENFASSUNG DES STANDPUNKTS DER DÄNISCHEN BEHÖRDEN (74) Es ist zu beachten, dass in der folgenden Zusammenfassung der Stellungnahmen von Dänemark und Drittparteien keine Anmerkungen in Bezug auf den Betrieb des „TV2 Alene“-Kartensystems übernommen wurden, da dieser Teil des Umstrukturierungsplans nicht umgesetzt wird. TV2 ist ein Unternehmen in Schwierigkeiten (75) Die dänischen Behörden

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.