Europäische Union

2012/109/EU: Beschluss der Kommission vom 20. April 2011 über die staatliche Beihilfe Dänemarks C 19/09 (zuvor N 64/09) zur Umstrukturierung von TV2 Danmark A/S (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 2614) Text von Bedeutung für den EWR

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23.2.2012    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 50/21 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. April 2011 über die staatliche Beihilfe Dänemarks C 19/09 (zuvor N 64/09) zur Umstrukturierung von TV2 Danmark A/S (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 2614) (Nur der dänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2012/109/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (1), insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 erster Unterabsatz, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den genannten Bestimmungen (2) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: I.   VERFAHREN (1) Am 4. August 2008 hat die Kommission dem Königreich Dänemark ihren Beschluss mitgeteilt, gegen die Rettungsbeihilfe, die TV2 Danmark A/S in Form einer Kreditfazilität von insgesamt 1 000 Mio. DKK gewährt werden soll, keine Einwände zu erheben (nachstehend „Rettungsbeihilfebeschluss“) (3). Diesem Beschluss lag die Feststellung zugrunde, dass die geplante Beihilfe mit Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag, jetzt Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), und insbesondere mit den in den gemeinschaftlichen Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (4) (im Folgenden „die Leitlinien“) festgelegten Vorschriften vereinbar war. (2) Gemäß dem Beschluss über die Rettungsbeihilfe und den Leitlinien musste der Kommission ein Umstrukturierungsplan oder ein Liquidationsplan oder ein Nachweis, dass das Darlehen innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung der Rettungsbeihilfe, d. h. spätestens am 4. Februar 2009, vollständig zurückerstattet wurde, vorgelegt werden. (3) Am 4. Februar 2009 hat Dänemark gemäß Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag, jetzt Artikel 108 Absatz 3 AEUV, die Kommission über einen Umstrukturierungsplan für TV2 Danmark A/S unterrichtet. (4) Mit Schreiben vom 2. Juli 2009 teilte die Kommission Dänemark ihren Beschluss mit, wegen der fraglichen Beihilfe das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag, jetzt Artikel 108 Absatz 2 AEUV, einzuleiten. (5) Der Beschluss der Kommission über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (5). Die Kommission forderte die Beteiligten zur Stellungnahme auf. (6) Die Kommission erhielt die folgenden Stellungnahmen von Beteiligten. — 1.10.2009 TDC A/S und You see — 1.10.2009 Canal Digital Danmark — 1.10.2009 MTV Networks — 2.10.2009 Niels Jorgen Langkilde — 2.10.2009 Boxer TV — 2.10.2009 Discovery Networks Nordic — 2.10.2009 TV2 Danmark (Beihilfeempfänger) — 2.10.2009 MTG Viasat (das mit Schreiben vom 15. Oktober 2009 weitere Anhänge einreichte) — 2.10.2009 Danish Cable Television Association — 2.10.2009 SBS Broadcasting Networks Ltd und SBS TV A/S — 7.10.2009 Telia Stofa A/S (7) Die Kommission leitete diese Stellungnahmen am 27. Oktober 2009 an Dänemark weiter. Die verspätete Stellungnahme von Telia Stofa wurde am 30. November 2009 an Dänemark weitergeleitet. Dänemark wurde Gelegenheit zur Antwort gegeben; diese erfolgte in Form von zwei Schreiben, in denen auf verschiedene Aspekte der Stellungnahmen Dritter eingegangen wurde: per Schreiben der dänischen Regierung vom 29. Januar 2010, das über die Ständige Vertretung einging und am 23. Februar 2010 als eingegangen verzeichnet wurde, und per Schreiben vom 29. März 2010, das am 30. März 2010 als eingegangen verzeichnet wurde, wobei die Anhänge zum letztgenannten Schreiben am 14. April 2010 als eingegangen verzeichnet wurden. Am 8. Juni 2010 legte die dänische Regierung weitere Informationen bezüglich der Annahme einer neuen Medienvereinbarung für den Zeitraum 2011–2014 vor. (8) Am 9. Juni 2010 legte TV2 Danmark A/S ein Informationsmemorandum über den Verkauf des TV2-Rundfunkübertragungsnetzes vor. (9) Die Kommission traf sich am 8. Juni 2010 mit dem Beihilfeempfänger TV2 Danmark A/S. Als Follow-up zur Sitzung sendete die Kommission am 30. Juni 2010 eine Fragenliste an Dänemark, die Dänemark per Schreiben vom 9. Juli 2010 beantwortete. (10) Viasat legte per E-Mail vom 26. Mai 2010 und per Schreiben mit Eingangsdatum vom 1. Juni 2010 und vom 6. Juli 2010 weitere Informationen vor. (11) Weitere Fragen der Kommission vom 23. und 28. Juli 2010 beantwortete Dänemark am 17. August 2010. Die Kommission traf sich am 14. September 2010 mit Dänemark, woraufhin Dänemark am 15. Oktober 2010 eine weitere Stellungnahme abgab. (12) Viasat legte der Kommission am 22. Dezember 2010 weitere Informationen vor, SBS am 7. Februar 2011. (13) Am 14. Januar 2011 sendete die Kommission ein Auskunftsersuchen an Dänemark, das Dänemark mit Schreiben vom 3. Februar 2011 beantwortete. Per Schreiben vom 28. Januar 2011 beantragte Dänemark ein weiteres Treffen. Dieses Treffen fand am 7. Februar 2011 statt. Am 24. Februar 2011 wurden weitere Informationen vorgelegt. (14) Auf Wunsch der dänischen Behörden fand am 4. März 2011 ein weiteres Treffen statt. Anschließend legte Dänemark per Schreiben mit Eingangsdatum vom 11., 17. und 18. März 2011 sowie vom 6. und 14. April 2011 weitere Informationen vor. In seinem Schreiben vom 11. März 2011 setzte Dänemark die Kommission darüber in Kenntnis, dass Teile des Umstrukturierungsplans (die weiter unten erläuterte Karte „TV2 Alene“) nicht umgesetzt würden. Am 17. und 18. März sowie am 6. und 14. April 2011 legte Dänemark aktualisierte Finanzdaten vor, in denen diese Änderung berücksichtigt wurde. (15) Zu erwähnen ist auch, dass Viasat Broadcasting UK Ltd am 24. März 2009 vor dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (jetzt: das Gericht) einen Antrag auf Aufhebung des Rettungsbeihilfebeschlusses stellte (6). Zudem beantragte Viasat Broadcasting UK Ltd am 15. Mai 2009, dass die Kommission nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV ein Verfahren zwecks Aufhebung des Rettungsbeihilfebeschlusses einleiten solle (7). Diese Anträge betreffen einen anderen Beschluss und hindern die Kommission nicht daran, eine Auffassung zum Umstrukturierungsplan zu vertreten. Allerdings wurde das Gerichtsverfahren per Beschluss vom 17. Mai 2010 so lange ausgesetzt, bis die Kommission im Umstrukturierungsfall einen endgültigen Beschluss gefasst haben würde (8). (16) Am 14. Dezember 2009 reichte MTG/Viasat eine Beschwerde ein, wonach Dänemark durch die Einführung der Nutzungsgebühren für TV2 u. a. gegen die Artikel 106 und 102 AEUV verstoße. II.   DER EMPFÄNGER: TV2 DANMARK A/S (17) TV2 Danmark A/S wurde 2003 als vollständig im Eigentum des dänischen Staates befindliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet. Das Unternehmen übernahm die Tätigkeiten der selbständigen staatlichen Einrichtung TV2, die 1986 gegründet worden war. Danmark A/S ist an mehreren verschiedenen Unternehmen beteiligt, darunter 100-prozentige Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen, Joint Ventures und Minderheitsbeteiligungen. TV2 Danmark A/S (im Folgenden „TV2“) ist die Muttergesellschaft der TV2-Gruppe und betreibt den öffentlich-rechtlichen Fernsehkanal TV2 (im Folgenden auch als „Hauptkanal“ bezeichnet). (18) Derzeitiges Geschäftsmodell: Bislang wurde der Hauptkanal von TV2 durch Fernsehgebühren und Werbeeinnahmen finanziert. Während die Regionalsender noch zum Teil in dieser Form finanziert werden, endete für den Hauptkanal die Finanzierung über Fernsehgebühren im Juli 2004, so dass nur noch die Finanzierung über Werbeeinnahmen blieb. Abgesehen von den Gewinnen aus den kommerziellen Kanälen stellen diese Werbeeinnahmen derzeit die einzige Einnahmequelle für den Hauptkanal dar. TV2 darf derzeit keine Nutzungsgebühren für seinen Hauptkanal berechnen. (19) Öffentlich-rechtlicher Auftrag: Abschnitt 38a(1) des Dänischen Rundfunkgesetzes begründet einen öffentlich-rechtlichen Auftrag für TV2 und legt fest, dass „das öffentlich-rechtliche Programmangebot der allgemeinen Öffentlichkeit gemäß den in Abschnitt 10 genannten Grundsätzen bereitzustellen ist“. Diese generellen Verpflichtungen werden in der öffentlich-rechtlichen Lizenz und dem zugehörigen Nachtrag durch detailliertere Beschreibungen ergänzt. (20) Die Kommission akzeptiert (9) und wurde in dieser Frage vom Gerichtshof bestätigt (10), dass der Hauptkanal von TV2 einen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt. Der öffentlich-rechtliche Auftrag von TV2 verursacht mehr als […] (*1) seiner Kosten (11). (21) Der Hauptkanal von TV2 unterliegt zudem gemäß Punkt 2.5 der öffentlich-rechtlichen Lizenz von TV2 dem öffentlich-rechtlichen Auftrag, Regionalprogramme zu senden (12). Die regionalen Inhalte werden von den regionalen TV2-Sendern produziert. Die acht regionalen Sender sind von TV2 unabhängig. Sie unterliegen den Abschnitten 31 ff. des Dänischen Rundfunkgesetzes (13). Die acht regionalen TV2-Sender verfügen jeweils über einen Beirat, dessen Zusammensetzung vielfältige Aspekte der regionalen Kultur und Gemeinschaft widerspiegelt. TV2 darf in diesen Beiräten nicht vertreten sein. Die regionalen Sender übernehmen öffentlich-rechtliche Aufgaben gemäß den Abschnitten 31 ff. des Dänischen Rundfunkgesetzes, und ihr Programm muss die regionale Bindung betonen. Ihre Tätigkeiten werden in erster Linie durch Rundfunkgebühren finanziert (14). TV2 ist verpflichtet, diese Regionalprogramme im normalen Programmangebot von TV2 in „Fenstern“ zu senden (15). TV2 hat keinen Einfluss auf das gewählte TV-Format, um also die Einbindung in das allgemeine Fernsehprogramm des Hauptkanals zu gewährleisten. Zwischen nationalem und regionalem Programm sendet TV2 Werbung, die sich an den Regionalmarkt richtet, und behält die Werbeeinnahmen ein. (22) Übertragungspflicht: Derzeit unterliegt der Hauptkanal einer „Übertragungspflicht“ gemäß Abschnitt 6 des Dänischen Rundfunkgesetzes, nach dem SMATV-Betreiber (einschließlich kommerziellen Kabelnetzbetreibern) in sämtlichen Angebotspaketen Zugriff auf die in der Vorschrift genannten Kanäle (d. h. TV2 und DR) bieten müssen (16). Zwar waren TV-Vertriebsgesellschaften, die über Satelliten ausstrahlen, nicht verpflichtet, den Hauptkanal von TV2 in ihre Programmpakete aufzunehmen, doch entschieden sie sich angesichts der großen Popularität des Kanals dazu (17). (23) TV-Ausstrahlung in Dänemark: Ausgehend vom Empfang des TV-Signals wird Fernsehen in Dänemark auf fünf verschiedene Arten ausgestrahlt: Kabel (YouSee und Stofa), SMATV (lokale Kabelnetze), Satellit (Viasat und Canal Digital), Breitband (IPTV) und terrestrisch. Zum 1. November 2009 wurden das analoge terrestrische Signal abgeschaltet und die dänischen terrestrischen TV-Signale digitalisiert. Die Firma Boxer gewann die Ausschreibung als kommerzieller Gatekeeper und ist dadurch für die Übertragung kostenpflichtiger Kanäle über das terrestrische Netz verantwortlich. Derzeit wird der Hauptkanal von TV2 frei empfangbar ausgestrahlt (18). (24) Aktivitäten von TV2: TV2 ist vor allem in der Ausstrahlung und im Verkauf von TV-Werbung tätig. Darüber hinaus erwirbt und verkauft das Unternehmen audiovisuelle Rechte für internationale Märkte (z. B. Euro 2008 oder Olympische Spiele), die es selbst ausstrahlen oder weiterverkaufen kann. TV2 ist fast ausschließlich im Markt für Fernsehprogramme und ähnlichen medienbezogenen Märkten in Dänemark tätig. Der Hauptkanal von TV2 stellt, zusammen mit Danmarks Radio (einem öffentlichen Unternehmen, das ausschließlich durch Rundfunk- und Fernsehgebühren finanziert wird und zwei öffentlich-rechtliche Kanäle betreibt), den größten Fernsehkanal dar. Der Hauptkanal von TV2 konkurriert auf dem TV-Werbemarkt derzeit etwa mit den Viasat-Kanälen TV3 und TV3+. Eigentümer von Viasat ist die schwedische Modern Times Group A/S (MTG), die auch als Vertriebsgesellschaft im Satellitensegment tätig ist. Darüber hinaus konkurriert TV2 mit SBS A/S, einem in Besitz der deutschen ProSiebenSat.1 befindlichen Unternehmen, um Werbeeinnahmen. Die Pay-TV Kanäle von TV2, etwa TV2 Zulu und TV2 Charlie, konkurrieren mit anderen kommerziellen Kanälen auf dem Großhandelsmarkt zur Verteilung in Pay-TV-Paketen. (25) Kommerzielle Aktivitäten: TV2 betreibt eine Reihe nicht öffentlich-rechtlicher, kommerzieller Kanäle, darunter TV2 Zulu, TV2 Charlie, TV2 Film und TV2 News. Außerdem besitzt das Unternehmen 50 % an TV2 Sports. TV2 Zulu, TV2 Charlie und TV2 News werden über Abonnements und Werbung finanziert, TV2 Film hingegen ausschließlich über Abonnements. (26) Wie von Dänemark (19) und TV2 Danmark A/S und seinem Wettbewerber Viasat (20) bestätigt, ist der Betrieb des Hauptkanals von Bedeutung, um die von den kommerziellen Kanälen erzielten Erlöse zu gewährleisten. (27) Seit 2001 ist TV2 verpflichtet, die Konten seiner kommerziellen und öffentlich-rechtlichen Aktivitäten getrennt zu führen, siehe Verordnung Nr. 740 (21). Die Konten werden von externen Prüfern kontrolliert. (28) Sonstige Aktivitäten: Darüber hinaus besitzt TV2 Danmark A/S mehrere Tochtergesellschaften oder ist Teil TV-bezogener Joint Ventures im Bereich von Inhalten und Rundfunk. Zuvor besaß das Unternehmen gemeinsam mit DR auch ein Rundfunkübertragungsnetz (Broadcast Service Denmark (BDS), DTT/Digi-TV, 4M und Fordelingsnet). Laut den von Dänemark vorgelegten Informationen ist Broadcast Service Denmark die führende dänische Fernsehgesellschaft bei Planung, Errichtung, Betrieb und Service von Übertragungsnetzen. Das Übertragungsnetz war direkt oder über Partnerschaften (Fordelingsnet, 4M, Digi-TV) in gemeinsamem Besitz von Danske Radio und TV2. Im Rahmen seiner Umstrukturierung hat TV2 jedoch seine Anteile an diesem Netzwerk verkauft. (29) Nationale Kartellfälle, die TV2 betreffen: Die Kommission stellt fest, dass das Verhalten von TV2 auf dem Werbemarkt von den dänischen Wettbewerbsbehörden untersucht wird. Am 21. Dezember 2005 entschied der dänische Wettbewerbsrat, dass TV2 mit treuefördernden Rabatten auf dem Werbemarkt gegen Artikel 102 AEUV und die entsprechenden nationalen Rechtsvorschriften verstoßen hatte. Diese Entscheidung wurde am 1. November 2006 vom Berufungsgericht für Wettbewerbsfragen zunächst aufgehoben, am 22. Juni 2009 in der Rechtsmittelinstanz beim Hohen Gericht Ostdänemarks aber bestätigt. Beim Obersten Gericht wurde gegen dieses Urteil wiederum Berufung eingelegt. Das Oberste Gericht bestätigte jedoch das Urteil des Hohen Gerichts am 18. März 2011. Dem Verfahren war eine Rechtssache vom 29. November 2000 vorangegangen, in dem der dänische Wettbewerbsrat festgestellt hatte, dass die von TV2 2000 gewährten Rabatte einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung darstellten. III.   WEITERE ANHÄNGIGE GERICHTSVERFAHREN MIT BETEILIGUNG VON TV2 (30) Die aus öffentlichen Mitteln stammende Unterstützung für die Aktivitäten von TV2 vor dessen Umwandlung und nachfolgender Rekapitalisierung wurde jeweils in den Beschlüssen der Kommission vom 19. Mai 2004 und vom 2. Februar 2005 behandelt (22). Im ersten Beschluss verfügte die Kommission die Rückforderung unrechtmäßiger Beihilfen an TV2 in Höhe von 628,1 Mio. DKK. Dänemark forderte von dem Beihilfeempfänger die Beihilfe mit Zinsen zurück und erlangte von TV2 einen Betrag von 1 050 Mio. DKK. Der zweite Beschluss erhob keine Einwände gegen die Vereinbarkeit der Rekapitalisierung, die in einer Kapitalspritze in Höhe von 440 Mio. DKK und einem Schuldenswap von 394 Mio. DKK bestand, mit dem gemeinsamen Markt. (31) Am 22. Oktober 2008 hob der Gerichtshof die Rückforderungsentscheidung der Kommission auf (23). Am 24. September 2009 (24) erließ der Gerichtshof eine Verfügung hinsichtlich der Entscheidung über die Rekapitalisierung und führte aus, es gäbe keine Notwendigkeit einer Entscheidung, da die Rekapitalisierungsentscheidung — die auf der Rückforderungsentscheidung gründete — auf Voraussetzungen beruhte, die nicht mehr Bestand hatten, und deshalb ihres Inhalts und Sinns beraubt war. Der Gerichtshof vertrat die Auffassung, dass die beiden Entscheidungen zwei Aspekte derselben Rechtsfrage darstellten. (32) Die Untersuchung der Kommission hinsichtlich der oben genannten Rechtssache wurde parallel zu diesem Verfahren durchgeführt, und der Beschluss der Kommission in der oben genannten Rechtssache wird zum gleichen Zeitpunkt wie der vorliegende Beschluss gefasst. IV.   DER UMSTRUKTURIERUNGSPLAN 1.   Kontext des ursprünglichen Umstrukturierungsplans (33) Wie im 2008 erfolgten Beschluss der Kommission zur Genehmigung der Rettungsbeihilfe in Höhe von 1 000 Mio. DKK ausgeführt, stand TV2 Danmark aufgrund massiver Investitionen, insbesondere in einen Radiosender, niedriger als erwartet ausgefallener Werbeeinnahmen und höherer Zinslast vor schwerwiegenden Liquiditätsproblemen. Dieser Liquiditätsbedarf konnte nicht mit Hilfe von Darlehen privater Kreditgeber (Banken) gedeckt werden. Im Anschluss an den Rettungsbeihilfebeschluss legte Dänemark innerhalb der in den Leitlinien festgelegten Sechsmonatsfrist einen Umstrukturierungsplan vor. (34) Der der Kommission am 4. Februar 2009 vorgelegte Umstrukturierungsplan beruhte auf einer Einigung der überwiegenden Mehrheit der politischen Parteien Dänemarks über eine Ergänzung zur Medienvereinbarung 2007–2010, die am 9. Januar 2009 veröffentlicht wurde. (35) In seiner Mitteilung vom 4. Februar 2009 meldete Dänemark mehrere Umstrukturierungsbeihilfen, da laut Dänemark die im Rettungsbeihilfebeschluss der Kommission genannten Probleme im Zusammenhang mit der kurzfristigen Liquidität und der Verschuldung fortbestanden. Durch diese Probleme ist TV2 Danmark A/S zu einem „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne der Leitlinien (25) geworden. In ihrer Eröffnungsentscheidung sah die Kommission keinen Grund, von dieser Einstufung abzuweichen. Nach Aussage von Dänemark gilt diese Einstufung auch noch, nachdem TV2 die Rettungsbeihilfe erhalten hat. Dies wird durch die Daten belegt, die im Beschluss der Kommission zur Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens erwähnt werden (26). (36) Im weiteren Verlauf des Verfahrens, und insbesondere als Reaktion auf die Stellungnahmen Dritter, legte Dänemark eine weitere aktualisierte PWC-Studie über die finanzielle Situation von TV2 vor. Die aktualisierten Daten sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst (27). Entwicklung der Schlüsselzahlen von TV2 Danmark A/S (in Mio. DKK)   2006 2007 2008 2009 Gewinn vor Steuern 142 – 213 18 –28 Umsatz 1 980 2 251 2 206 2 029 Nettocashflow 79 – 550 –73 –60 Verzinsliche Nettoverschuldung 232 564 622 659 Nettozinslast 10 19 41 31 Nettoinventarwert 815 598 616 601 Nach Angaben von Dänemark ergeben sich die Probleme von TV2 u. a. aus einem zunehmend unrentablen öffentlich-rechtlichen Kanal (28) ohne nachhaltiges Geschäftsmodell sowie Verlusten aus erfolglosen Investitionen. (37) Verluste: Da die Werbeeinnahmen geringer ausfielen als angesetzt und sich eine Reihe von Investitionen erfolglos zeigte (insbesondere TV2 Radio), musste TV2 Danmark A/S 2007 einen erheblichen Verlust verzeichnen (214 Mio. DKK, Eigenkapitalrendite -36 %). Zudem ergab die Ende März 2008 vorgelegte Projektion des Finanzergebnisses für 2008 einen weiteren Verlust vor Steuern in Höhe von bis zu […] Mio. DKK, wobei diese Projektion als sehr abhängig von Entwicklungen auf dem Werbemarkt eingestuft wurde. Ebenso verzeichnete das Unternehmen im Jahr 2009 Verluste. (38) Umsatz/Marktanteil: In den Jahren vor der Rettungsbeihilfe büßte der Hauptkanal von TV2 Marktanteile ein, eine Entwicklung, die sich weiter fortsetzt. Der Wegfall des historischen Wettbewerbsvorteils von TV2 durch die Abschaltung des analogen terrestrischen Fernsehens und die Einführung von DTT (digitales terrestrisches Fernsehen) hat seit November 2009 eine gleiche Chancenverteilung bewirkt. Der Wegfall der Übertragungspflicht (siehe Randnummer 52 unten) dürfte einen weiteren Verlust an Marktanteilen bewirken. Zwischen 2003 und 2009 ist der „kommerzielle“ Marktanteil (21-50 Jahre, die kommerziell interessanteste Zuschauergruppe) des Hauptkanals von TV2 bereits um 19 % von 56,2 % auf 45,6 % zurückgegangen (29). Der kommerzielle Marktanteil von TV2 dürfte sich 2013 auf […] % belaufen (30). (39) Steigende Verschuldung/Cashflow/Zinslast: Wie aus der Tabelle zu erkennen, nahm die verzinsliche Nettoverschuldung von TV2 Danmark A/S zwischen 2006 und 2008 stetig von 232 Mio. DKK auf 622 Mio. DKK zu (vor dem Verkauf des Netzwerks und der Rückzahlung des überwiegenden Teils der Verbindlichkeiten war die verzinsliche Nettoverschuldung 2010 mit […] Mio. DKK angesetzt). Aus der Tabelle geht weiter hervor, dass TV2 Danmark A/S im Zeitraum 31. Dezember 2006 bis 31. Dezember 2009 negative Cashflows, steigende Verbindlichkeiten, steigende Zinslasten und einen sinkenden Nettoinventarwert zu verzeichnen hatte. (40) Best-Case-/Worst-Case-Analyse: Der ursprüngliche Umstrukturierungsplan enthält Base-Case-, Worst-Case- und Best-Case-Szenarien mit Empfindlichkeitsberechnungen. Er beruht auf Marktprognosen, die außerhalb des Unternehmens erstellt wurden (von PriceWaterhouseCoopers zusammengestellt). In den Szenarien wird das reale BIP-Wachstum prognostiziert und hiervon ausgehend wiederum ein geschätztes Wachstum (bzw. ein geschätzter Rückgang) des TV-Werbemarkts. In Kombination mit Projektionen des Marktanteils werden Projektionen für die Werbeeinnahmen von TV2 berechnet. Das Basisszenario betrachtet einen leichten Anstieg des BIP ([…] % in den Jahren 2009 und 2010, […] % im Jahr 2011 und […] % im Jahr 2012). Für den TV-Werbemarkt wurde für den Zeitraum 2009 bis 2012 ein […] von […] Mio. DKK auf […] Mio. DKK prognostiziert ([…] %). Im Worst-Case-Szenario wird von einem weniger positiven Wachstum des realen BIP (null in den Jahren 2009 und 2010 und einem Anstieg um […] % bzw. […] % in den Jahren 2011 und 2012) sowie einem […] der Werbeausgaben von […] Mio. DKK im Jahr 2009 auf […] Mio. DKK im Jahr 2012 ([…] %) ausgegangen. Das Best-Case-Szenario prognostiziert ein leicht höheres BIP-Wachstum als das Basisszenario und somit einen leichten Anstieg des TV-Werbemarkts von […] Mio. DKK im Jahr 2009 auf […] Mio. DKK im Jahr 2012 ([…] %). In Kombination mit einem projizierten Verlust an Marktanteilen wurde für die Werbeeinnahmen von TV2 im Zeitraum 2009-2012 je nach Basis-, Worst-Case- und Best-Case-Szenario ein […] um […] %, […] % und […] %, entsprechend einem […] um […] %, […] % und […] %, errechnet. (41) Im Zeitraum 1999-2009 sind die Werbeeinnahmen von TV2 mit einer (geometrischen) Durchschnittsrate von 1,9 % bei einer Standardabweichung von 12 % gewachsen (31). Angesichts der Abhängigkeit der Werbeeinnahmen von TV2 vom Konjunkturzyklus und der allgemeinen wirtschaftlichen Aussichten zum Zeitpunkt der Analyse können die von PWC für den Zeitraum 2009-2012 erstellten Projektionen nicht als unvernünftig betrachtet werden. (42) Der Bericht von PWC wurde im September 2009 aktualisiert, um die jüngsten Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung der Werbeeinnahmen zu berücksichtigen, wobei sich herausstellte, dass die Entwicklung ungünstiger als im Basisszenario angesetzt verlief (32). Der TV-Werbemarkt ging 2009 gegenüber 2008 um 18,7 % zurück (33). Die Werbeeinnahmen von TV2 gingen 2008 um 4 % (von 1 667 Mio. DKK auf 1 597 Mio. DKK) und 2009 um weitere 24 % (von 1 597 Mio. DKK auf 1 220 Mio. DKK) zurück (34). (43) Dänemark bringt vor, die Schwierigkeiten von TV2 seien ein Ergebnis der durch massive Investitionen in den voran

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.