Europäische Union

1999/167/EG: Entscheidung des Rates vom 25. Januar 1999 über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Lebensqualität und Management lebender Ressourcen" (1998-2002)

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Quellenkennung: 31999D0167. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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, Prognosen über Umfang und Art der Entwicklung der alternden Bevölkerung erstellen zu können FTE-Prioritäten: klinische Versuche; Auswertung und Quantifizierung der demographischen, medizinischen und soziologischen Faktoren sowie der Einfluesse von Lebensstil (einschließlich sportlicher Betätigung, Mobilität und Ernährung) und Umwelt; Vorsorge; Methodologie zur gezielten Erhebung von Daten. - FTE-Arbeiten zu neuen Ansätzen, um Invalidität hinauszuzögern, um die Probleme alter Menschen in ihrer gesellschaftlichen und physischen Umwelt zu verringern, wozu auch die Konzeption und Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen gehören, die an ihre Bedürfnisse angepaßt sind (z. B. Wohnung, Verkehrsmittel, Freizeit), und um ihre mentalen und physischen Funktionen zu unterstützen FTE-Prioritäten: Methodologie zur Lebensqualität, sozialen Integration und zu den Anpassungsmechanismen; Technologien zur Verringerung der Abhängigkeit; Erforschung der sensorischen Degeneration; psychomotorische, sensorische und kognitive Beeinträchtigungen; Reedukation und Rehabilitation, Evaluierungsstudien zu den Maßnahmen; Evaluierung und Quantifizierung der Bedürfnisse und Konzeption/Entwicklung wettbewerbsfähiger und angepaßter Produkte und Dienstleistungen. - FTE-Arbeiten in bezug auf die effektive und effiziente Erbringung von Gesundheitsdiensten und sozialen Pflegediensten für Senioren, einschließlich vergleichender Forschung über die Finanzierung von Langzeitpflege und Renten FTE-Prioritäten: Forschung über Ergebnisse der Maßnahmen für ältere und behinderte Menschen, über Gesundheits- und Sozialeinrichtungen sowie über die Organisation von Diensten der Gesundheitsfürsorge; Effizienz und Qualität der Dienstleistungen im Gesundheitsbereich für ältere Menschen; Auswirkungen des Älterwerdens auf die Entwicklung und die Finanzierung von Versorgungssystemen, im besonderen im Bereich der Langzeitpflege, und der Renten. b) GENERISCH AUSGERICHTETE FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSTÄTIGKEITEN Diese Maßnahmen sind längerfristig angelegt, weshalb nicht auszuschließen ist, daß einige der von den Bürgern geäußerten Bedürfnisse nicht befriedigt werden können, solange das nur bruchstückhaft vorhandene Wissen kein hinreichend vollständiges Bild ergibt. So kommt es darauf an, daß verwandte Fachbereiche ihre jeweiligen und im Laufe der Zeit immer umfassender werdenden wissenschaftlichen Grundlagen ständig zusammenführen; deshalb sind auch die Industrie, die Dienstleistungserbringer und die politischen Entscheidungsträger in Europa gefordert, angesichts einer sich schnell verändernden Welt ihre Reaktionsfähigkeit zu wahren oder zu stärken. Ziel ist eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den Forschungslabors und der Industrie. Hierzu wird angestrebt, gestützt auf Referenzzentren und Verbundlaboratorien, Projekte zu bündeln, um eine kritische Masse zu schaffen, den Austausch zwischen Grundlagen- und angewandter Forschung zu fördern und einen größtmöglichen Technologietransfer zu ermöglichen, an dem sowohl die Forschung als auch die Industrie bzw. die Unternehmen teilnehmen. Von der Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern bis zu Stipendien für hochqualifizierte anerkannte Wissenschaftler soll es Unterstützung geben. - Chronische und degenerative Krankheiten (insbesondere Krebs und Diabetes), Herz-Kreislauf-Erkrankungen und seltene Krankheiten Die Klärung der Ätiologie und Pathogenese von Krankheiten, für die es mehrere sich gegenseitig beeinflussende Ursachen gibt (z. B. Vererbung, Umwelt, Lebensstil) und die eine hohe (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Diabetes) oder niedrige Erkrankungsrate (z. B. seltene Krankheiten) aufweisen, ist eine der großen Herausforderungen der biomedizinischen Forschung. Diagnose, Behandlung, Vorbeugung und Beobachtung müssen dringend verbessert werden; hierzu sind epidemiologische Arbeiten und die Umsetzung von technologischen Entwicklungen in einem länderübergreifenden Ansatz erforderlich. Ziel sind weitergehende Erkenntnisse über die genetische Basis, Epidemiologie, Pathogenese und Diagnose von Krankheiten unter Einbeziehung von Grundlagen- und klinischer Forschung sowie die Anwendung moderner Technologien in der Behandlung und Überwachung bedeutender Krankheiten, einschließlich seltener (z. B. Creutzfeldt-Jakob-Krankheit) und Orphan-Krankheiten (z. B. solche, die in Industrie- oder Entwicklungsländern endemisch sind, denen aber die Forschung in den Industrieländern nur wenig Beachtung schenkt). FTE-Prioritäten: Beitrag von molekularen, genetischen, umweltbedingten Faktoren und von Faktoren des Lebensstils sowie von Interaktionen dieser Faktoren zur Ätiologie, Pathophysiologie und zum Verlauf und Ausbruch von Krankheiten, um so neue Ansätze für Prävention, Diagnose und Behandlung, einschließlich der Entwicklung von Arzneimitteln für seltene Krankheiten (Orphan Drugs), zu entwickeln; Evaluierung neuartiger Therapien, für die länderübergreifende Studien bzw. Versuche in großem Maßstab erforderlich sind, sowie optimale Nutzung von Datenbanken, Registern, Reagenzien- und Probenbanken. - Erforschung von Genomen und genetisch bedingten Krankheiten Das Ziel dieses Forschungsbereichs besteht darin, die physiologischen Funktionen von Genen zu ermitteln und die Bedeutung der Sequenzinformation weiter zu klären. Die neuen Erkenntnisse und Technologien, die sich aus dieser generischen Aktion ergeben, sollten einen Beitrag zur Nutzung der Genominformation im Interesse der Gesundheit, der Landwirtschaft, der Industrie und der Umwelt in Europa leisten. Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit in diesem Bereich wird die Entwicklung von Darstellungssystemen zur leichteren Untersuchung von Genen, die für die Industrie und den Agrarbereich von Interesse sind, sowie die Entwicklung von wirksamen Vorbeugungs- und Therapiestrategien auf Molekül- und Genbasis für menschliche und tierische Krankheiten unterstützen. Es werden Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, daß sich der Abstand zwischen den diagnostischen und den therapeutischen Möglichkeiten nicht weiter vergrößert. FTE-Prioritäten: In diesem Bereich sollen sich Forschungsarbeiten mit der Bedeutung der Genominformation und der Vertiefung des Wissens und der Erkenntnisse über die genetische Basis von Krankheiten, einschließlich chronische und degenerative Krankheiten, näher beschäftigen. Dies erfordert folgendes: strukturelle Studien, vergleichende Genom- und Proteomanalysen, Entwicklung neuartiger und benutzerfreundlicher Ansätze in der Informatik, um die Erhebung und Deutung von Genom- und Funktionsdaten sowie den Zugang zu diesen Daten zu ermöglichen, Entwicklung neuer Expressionssysteme, von Modellorganismen, mutierten, transgenen und hybriden Organismen unter strikter Beachtung ethischer Grundsätze und der Grundsätze der biologischen Sicherheit, Entwicklung und Anwendung der zugrundeliegenden Konzepte der Biochemie, der Biophysik, der Statistik und der Informatik. - Neurowissenschaften Diese Tätigkeiten sollen neue Einsichten und bessere Erkenntnisse über die Mechanismen für die Wechselbeziehungen zwischen biologischen und psychologischen Prozessen erbringen, neue Diagnose- (z. B. Bildverarbeitung), Präventions- und Therapieansätze für neurologische und psychiatrische Störungen hervorbringen und Ausbildungs- und Innovationsmöglichkeiten in der Gesundheits- und der Informatikbranche eröffnen. In diesem Zusammenhang sollen die Synergien und ein angemessener Informationsaustausch durch das "Human-Frontier-Science"-Programm noch verstärkt werden. FTE-Prioritäten: Integration verschiedener Disziplinen, Technologien und Niveaus der biologischen Organisation auf folgenden Gebieten: Zellkommunikation, Lern- und Gedächtnismechanismen, Mechanismen der Hirnentwicklung, der Hirnfunktionsstörungen und deren Behebung sowie ihre klinischen, epidemiologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Hirntheorie, computergestützte Neurowissenschaften und neuronale Informatik, menschliches Verhalten, kognitive Kartierung und Funktionskartierung des Hirns. Einbeziehung theoretischer und experimenteller Ansätze. Einbeziehung der Grundlagen- und der klinischen Forschung in die Entwicklung innovativer Diagnose-, Präventions- und Therapiestrategien, die auf neuartigen genetischen, zellbezogenen, nichtinvasiven, pharmakologischen und psychologischen Ansätzen beruhen. - Forschung in bezug auf das öffentliche Gesundheitswesen und die Gesundheitsdienste Verbesserung von Gesundheitssystemen: Verbesserung der Gesundheit der europäischen Bürger und Steigerung der Wirksamkeit und Rentabilität der Gesundheitsförderung und von Gesundheitsfürsorgetechnologien und -maßnahmen, einschließlich einer Bewertung der Wirksamkeit nichtkonventioneller Therapien, Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz, Evaluierung von Gesundheitsfürsorgemodellen, Entwicklung einer faktengesicherten Grundlage für die klinische Praxis und die Gesundheitspolitik sowie Untersuchungen zum unterschiedlichen Gesundheitszustand der Bevölkerung in Europa. FTE-Prioritäten: methodisch verbesserte epidemiologische Forschung, Bestimmung neuer Gesundheitsdeterminanten (einschließlich der Faktoren, die zu gesundheitlichen Ungleichgewichten führen) und ätiologischer Krankheitsfaktoren mit Hilfe gemeinsamer Verfahren und vergleichender Forschung, sozioökonomische und organisatorische Determinanten in der Prävention und der medizinischen Versorgung, Belastungen am Arbeitsplatz und im häuslichen Bereich durch biologische, chemische und physikalische Agenzien sowie durch physischen und mentalen Streß. Bekämpfung drogenbedingter Probleme: Vorbeugung und, falls angezeigt, Bekämpfung drogenbedingter Gesundheitsprobleme durch Ermittlung der psychologischen und sozioökonomischen Faktoren des Drogenkonsums und des Drogenmißbrauchs, weitere Klärung der langfristigen gesundheitlichen und sozialen Folgen des Mißbrauchs und Entwicklung wirksamerer Behandlungsstrategien. FTE-Prioritäten: vergleichende und analytische Erforschung der biologischen und gesellschaftlichen Ursachen, Risikofaktoren und Folgen der Drogensucht und des Drogenmißbrauchs, psychologische und sozioökonomische Faktoren des Drogenmißbrauchs, langfristige gesundheitliche Folgen des Drogenkonsums, Aspekte des physikalischen Nachweises, Erstellung von Drogenprofilen und biologische Überwachung von Drogen. - Forschung in bezug auf Behinderte Mit dieser Leitaktion soll die Lebensqualität behinderter Menschen verbessert und ihre Unabhängigkeit verstärkt werden. FTE-Prioritäten: Forschung, die darauf abzielt, zu einer Verbesserung ihres sozialen Umfelds und ihrer physischen Umgebung und zu einer wirksamen und effizienten Bereitstellung der ihnen gebotenen medizinischen und sozialen Versorgung beizutragen. - Untersuchung von Fragen der medizinischen Ethik und der Bioethik unter Beachtung der menschlichen Grundwerte Es soll ermittelt werden, welche ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen sich nicht nur im Zusammenhang mit der medizinischen und biologischen Forschung, sondern auch im weiteren Sinne mit dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt stellen; ferner soll ermittelt werden, welche Themen die Öffentlichkeit bewegen, wie die öffentliche Diskussion darüber gefördert werden kann und wie ethische Fragen in Rechtsvorschriften und bei regulatorischen Maßnahmen berücksichtigt werden. FTE-Prioritäten: ethische Aspekte der Forschung in den Biowissenschaften und ihrer Anwendung auf die medizinische Praxis, auf Lebensmittel, auf Tiere, Pflanzen und auf die Umwelt (1). - Untersuchung der sozioökonomischen Aspekte der Entwicklung der Biowissenschaften und Biotechnologien im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung (Auswirkungen auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Beschäftigung) Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung werden gemeinsam zu Wohlstand und Beschäftigung in der Europäischen Union von morgen beitragen und damit dem europäischen Bürger eine höhere Lebensqualität sichern. Diese beiden Ziele sind nur dann miteinander vereinbar, wenn die entscheidenden Wechselbeziehungen zwischen Technologie, Umwelt und Gesellschaft umfassend berücksichtigt und neue Erkenntnisse in eine Politik der nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden. Ferner bedarf es der sozioökonomischen Forschung, um die Qualität der öffentlichen Diskussion zu erhöhen, wie das Interesse an den Anwendungen der modernen Biotechnologie und deren wissenschaftlichen Grundlagen und das Erfordernis einer transparenten Unterrichtung zeigt: Das ordnungspolitische Vorgehen auf dem Gebiet der Biowissenschaften und -technologien und seine Auswirkungen auf das diesbezügliche Vertrauen der Bürger beeinflussen die öffentliche Meinung, die ihrerseits einen großen Einfluß auf die Entscheidungsträger ausübt. Ziel ist die Erarbeitung von Strategien und Modellen der nachhaltigen Entwicklung und die Schaffung einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage für die Konzipierung, Umsetzung und Evaluierung entsprechender politischer Maßnahmen, wobei auf die Erkenntnisse und Techniken der Biowissenschaften und -technologien zurückgegriffen werden kann (dies schließt die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten in der Bioindustrie ein); ferner gilt es, die Zusammenhänge zwischen Wissenschaft und Politik sowie die Art und Weise zu ergründen, wie die Meinungsbildung über die Vorzüge und Risiken des technologischen Fortschritts vor sich geht und wie sie sich auf die Ordnungspolitik auswirkt. FTE-Prioritäten: Technologieevaluierung und -bewertung, systematische Unterrichtung der Öffentlichkeit, Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit in bezug auf Biowissenschaften und -technologien, Analyse der treibenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kräfte und der sich in der Bioindustrie bietenden neuen Chancen, Entwicklung von Indikatoren und Wissensgrundlagen für Entscheidungsfindung und regulatorische Maßnahmen, Analyse der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Verbindungen zwischen den Biowissenschaften und -technologien und der Politik in den Bereichen Industrie, Landwirtschaft, Fischerei, Lebensmittel, Umwelt, nachhaltige Entwicklung, öffentliches Gesundheitswesen usw. c) FÖRDERUNG DER FORSCHUNGSINFRASTRUKTUR Ziele Ausweitung des Zugangs zur derzeitigen europäischen Forschungslandschaft, ihre optimale Nutzung und Verbesserung ihrer Abstimmung auf Gemeinschaftsebene. Erleichterung und Förderung einer länderübergreifenden Zusammenarbeit im Hinblick auf einen rationellen und kostengünstigen Aufbau von FTE-Einrichtungen als Reaktion auf neu entstehende Bedürfnisse. Zur Erhöhung des zusätzlichen Nutzens für Europa und zur Optimierung der notwendigen Anstrengungen unterstützt die Gemeinschaft die folgenden Maßnahmen: länderübergreifende Koordinierung und integrierte Bewirtschaftung bestehender Einrichtungen, spezielle betriebliche Aspekte dieser Einrichtungen und Zugang zu ihnen sowie ihre Verbesserung; Koordinierung und Komplementarität nationaler oder multinationaler Initiativen zum Aufbau europaweit benötigter Einrichtungen; Vernetzung von Forscher- und Anwendergemeinschaften im Rahmen von Forschungsprojekten und speziellen Ausbildungsmaßnahmen - mit dem Schwerpunkt auf geeigneten Infrastrukturen - oder Zusammenschluß mehrerer Partner zu einem Anbieter integrierter Dienstleistungen; Erhöhung der Kompatibilität unterschiedlichster Systeme zur schnellen und effizienten Integration von Einrichtungen und Ressourcen. Infrastrukturkategorien - Biologische Daten und Sammlungen biologischer Materialien. Datenbanken, Informationsdienste und Netze aus biologischen Fachzentren, spezielle Großgeräte zur Untersuchung biologischer Strukturen, Sammlungen genetischer Materialien sowie von lebenden oder nicht lebenden Proben, Zucht von Tieren zur Entwicklung von Modellen für menschliche Krankheiten. - Einrichtungen für klinische Forschung, einschließlich der präklinischen Forschung, Ermittlung von Studien und klinischen Tests, welche auf europäischer Ebene durchgeführt werden sollten. - Forschungseinrichtungen für Aquakultur und Fischerei. (1) Die Forschungsarbeiten im Rahmen dieses Programms müssen den internationalen Konventionen und Verhaltensregeln, insbesondere der Erklärung des Weltärztebundes von Helsinki, genügen, wie sie von dessen Generalversammlung verabschiedet wurde. Zu berücksichtigen sind ferner die Erklärung des Europäischen Rates (Amsterdam) zum Verbot des Klonens von Menschen und die Entschließung des Europäischen Parlaments zum Klonen (ABl. C 115 vom 14.4.1997), die Europäische Menschenrechtskonvention zur Biomedizin des Europarates, die Stellungnahmen des Beraterausschusses für ethische Fragen im Zusammenhang mit der Biotechnologie (1991-1996) sowie die Stellungnahmen der Europäischen Gruppe zur Ethik in den Wissenschaften und neuen Technologien (ab 1998), die Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und die Menschenrechte der UNESCO vom 11. November 1997 und die entsprechenden Resolutionen der WHO sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften der EG, zum Beispiel die Richtlinien 65/65/EWG bzw. 75/319/EWG des Rates vom 26. Januar 1965 und vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten und die Richtlinie 86/609/EWG des Rates vom 24. November 1986 zur Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. Im Rahmen dieses Rahmenprogramms werden keinerlei Forschungstätigkeiten unterstützt, bei denen eine Änderung des genetischen Erbguts von Menschen durch Veränderung von Keimzellen oder durch Eingriffe in anderen Phasen der Embryonalentwicklung vorgenommen oder bezweckt wird und bei denen die Vererbbarkeit derartiger Veränderungen bewirkt werden kann. Auch werden keine Forschungstätigkeiten im Bereich der Klonierung unterstützt, die darauf abzielen, den Zellkern einer Keimzelle oder einer embryonalen Zelle durch den Zellkern eines anderen Individuums zu ersetzen, der im embryonalen Stadium oder zu einem späteren Zeitpunkt der menschlichen Entwicklung entnommen wurde. Für Tierversuche gelten folgende Grundsätze: Umstellung auf alternative Methoden, Verringerung der Anzahl der verwendeten Tiere, Optimierung der Versuche im größtmöglichen Ausmaß. Das Leiden von Tieren ist zu vermeiden oder auf ein Minimum zu reduzieren; besondere Aufmerksamkeit ist Tierversuchen mit Tierarten, die dem Menschen in biologischer Hinsicht besonders nahestehen, zu widmen. In diesem Programm sind Veränderungen des genetischen Erbes von Tieren und das Klonen von Tieren nur für Ziele vorgesehen, die ethisch gerechtfertigt werden können, und nur, wenn die hierzu durchgeführten Forschungsarbeiten den Grundsätzen zum Schutz des Wohlergehens der Tiere und der genetischen Vielfalt genügen. Teilnehmer an Forschungsprojekten der EG müssen die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften einhalten und die maßgeblichen Verhaltenskodexe beachten sowie vor der Aufnahme der FTE-Tätigkeiten die Genehmigung der zuständigen ethischen Ausschüsse einholen. ANHANG III SPEZIFISCHE MODALITÄTEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS Das spezifische Programm wird über die indirekten FTE-Aktionen durchgeführt, die in den Anhängen II und IV des Fünften Rahmenprogramms vorgesehen sind. Ferner gelten die folgenden programmspezifischen Modalitäten: 1. Begleitmaßnahmen Die Begleitmaßnahmen umfassen im einzelnen: - Flankierende Studien zum spezifischen Programm, einschließlich der Vorbereitung künftiger Maßnahmen; - Informationsaustausch, Konferenzen, Seminare, Workshops sowie wissenschaftliche oder Fachtagungen; - Hinzuziehung externer Fachkompetenz, auch in Form der Konsultation wissenschaftlicher Datenbanken, insbesondere bei der in Artikel 5 Absatz 1 des Fünften Rahmenprogramms vorgesehenen Überwachung der Durchführung des spezifischen Programms sowie der in Artikel 5 Absatz 2 des Fünften Rahmenprogramms vorgesehenen externen Bewertung der indirekten FTE-Aktionen und der Überwachung ihrer Durchführung; - Maßnahmen im Bereich Verbreitung, Information und Kommunikation, einschließlich wissenschaftlicher Publikationen, und Maßnahmen zur Nutzung der Ergebnisse und für den Technologietransfer, Förderung der Innovationsfinanzierung und Unterstützung beim Schutz des geistigen Eigentums; - Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit FTE-Tätigkeiten des spezifischen Programms mit Ausnahme der Marie-Curie-Stipendien; - Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und zur Unterstützung der Forschungsakteure, einschließlich der KMU; - Hinzuziehung externer Fachkompetenz bei der Einrichtung von Diensten und Netzen für Information, Unterstützung und Forschungs- und Innovationsförderung sowie bei der Bereitstellung des Zugangs dazu. 2. Koordinierungsmodalitäten Die Kommission bemüht sich, innerhalb des Programms die Komplementarität der indirekten FTE-Aktionen, insbesondere durch ihre Ausrichtung auf ein gemeinsames Ziel, sicherzustellen und Doppelarbeit zu vermeiden, wobei jedoch die legitimen Interessen der Antragsteller für indirekte FTE-Aktionen gewahrt werden. Eine Koordinierung wird, soweit möglich, auch sichergestellt zwischen den Maßnahmen des spezifischen Programms und den Tätigkeiten im Rahmen - anderer spezifischer Programme des Fünften Rahmenprogramms, - der Forschungs- und Ausbildungsprogramme zur Umsetzung des Beschlusses 1999/64/Euratom des Rates vom 22. Dezember 1998 über das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998-2002) (1), - anderer europäischer Forschungsstrukturen einschließlich Eureka und COST, - anderer Instrumente der Gemeinschaft im Forschungsbereich. Diese Koordinierung umfaßt i) die Ermittlung gemeinsamer Themen oder Prioritäten im Hinblick auf: - den Informationsaustausch, - die Durchführung gemeinsam beschlossener Arbeiten, bei denen insbesondere eines der in Artikel 9 der Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse vorgesehenen Verfahren zur Anwendung kommt, ii) die Umverteilung von Vorschlägen für indirekte FTE-Aktionen zwischen spezifischen Programmen oder zwischen einem spezifischen Programm und einem Programm für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung. (1) ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 34.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.