Europäische Union

89/22/EWG: Entscheidung der Kommission vom 5. Dezember 1988 betreffend ein Verfahren nach Artikel 86 EWG- Vertrag (IV/31.900, BPB Industries PLC) (Nur der englische Text ist verbindlich)

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Quellenkennung: 31989D0022. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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men einer im April 1986 wirksam gewordenen Vereinbarung einen ersten vierteljährlichen Betrag von £ [ . . . ]. (68) Im Laufe des Verfahrens legte BG Abschriften von Schreiben vor, in denen die monatlichen Zahlungen angeboten und akzeptiert wurden. In anderen Fällen dagegen wurden Angebote bzw. Zusagen mündlich abgegeben. Der Wortlaut sämtlicher Schreiben bestätigt, daß die Zahlungen unter anderem unter der Voraussetzung erfolgten, daß die Empfänger Gipskartonplatten ausschließlich von British Gypsum beziehen. BG bestätigte, daß alle Händler die Zahlungen unter den gleichen Bedingungen erhielten, die entweder mündlich oder schriftlich vereinbart worden waren. (69) Ab September 1986 liefen die Zahlungen an die Händler aus, da BG ein Lagerförderungssystem (»Super Stockist Scheme") einführte, das von der Kommission in einem gesonderten Verfahren geprüft wird. f) Preisnachlässe nach dem Supertarif A (70) Im August 1984 führte BG für Gipskartonplatten, die in 25-Tonnenladungen zum Supertarif A in Hameshire und Dorset geliefert wurden, Preissenkungen ein. Dieser Tarif sollte es BG ermöglichen, den Kostenvorteil durch den Einsatz grosser 38-Tonnen-Lkws, die ab Mai 1983 im Vereinigten Königreich zugelassen worden waren (die Grenze lag vorher bei 32 Tonnen), zu ermitteln. Eine Fracht zum Supertarif A umfasst 2 900 m2 Wandplatten mit einer Stärke von 9,5 mm bzw. die entsprechende Menge anderer Grössen und Plattenstärken. Die zuvor grösste Lademenge umfasste 2 400 m2 und entsprach einem Gewicht von rund 20 Tonnen. BG machte geltend, daß es vor allem wegen ungeklärter Steuerfragen, Unsicherheiten hinsichtlich der Lkw-Zusammenstellung und anderer Fragen sehr ungewiß war, welche Einsparungen bei den Transportkosten erwartet werden konnten. Die Begrenzung des Supertarif-A-Angebots auf zwei Grafschaften sollte es, wie es hieß, BG ermöglichen, Erfahrungen zu sammeln und die Kosten für den Einsatz grösserer Lkws besser abschätzen zu können, bevor der Tarif auch anderenorts eingeführt würde. (71) Auf einer Versammlung des Verkaufspersonals im Absatzgebiet Südwestengland vom 24. und 25. Oktober 1984 berichtete der Vorsitzende, daß »diese Regelung von Händlern, die versuchen, gegen die Konkurrenz der Gipsplattenimporte zu bestehen, begrüsst worden ist." Es sei jedoch wichtig, die genannten Gründe für die Einführung des neuen Tarifs nicht aus den Augen zu verlieren, nämlich die Rentabilität von 25-Tonnen-Frachten zu testen. In einem Vermerk vom 14. Februar 1985 stellte der Geschäftsführer fest, daß der Tarif »die gewünschten Ergebnisse gebracht hat, so daß wir den an Lafarge verlorenen Marktanteil weitgehend zurückgewinnen können." (72) Bis zu der Preiserhöhung von Lafarge im April 1985 entsprach der Supertarif A von BG im wesentlichen den Lieferpreisen von Lafarge in Hampshire und lag um rund 2 % unter den Lieferpreisen in Dorset. Demgegenüber lagen die Preise von BG ab Werk um etwa 2 % über denen von Lafarge. (73) Die Preissenkungen im Rahmen des neuen Tarifs machten in Hampshire rund 4 % und in Dorset 5,5 % aus. Nach den Berechnungen der Kommission auf der Grundlage der von BG vorgelegten Informationen waren durch das Preissystem in der Form, wie es angewendet wurde, Kosteneinsparungen von bis zu 1,5 % zu erwarten. BG räumte ein, daß nicht damit gerechnet werden konnte, daß das Preissystem, so wie es in dem begrenzten Gebiet von Hampshire und Dorset angewendet wurde, der Preissenkung entsprechende Einsparungen erbringen würde. Auch stellten sich entgegen den Erwartungen einige Kosteneinsparungen in der Praxis nicht ein, da der neue Tarif auf die beiden Grafschaften beschränkt war. Als sich dies herausstellte, wurde nach den Aussagen von BG beschlossen, den Tarif dennoch beizubehalten, um den noch niedrigeren Preisen, die Lafarge einem wichtigen Kunden in diesem Gebiet einräumte, begegnen zu können. (74) Am 13. April 1987 führte BG den Supertarif A im gesamten Vereinigten Königreich ein. g) Angebot an irischen Gipskartonplatten zu ermässigten Preisen (75) In den ersten drei Monaten des BG-Geschäftsjahres 1985/86 (April bis März) verzeichnete die Gesellschaft beim Absatz von Bautafeln in den südlichen Landesteilen einen Ausfall von rund [ . . . ] m2 bzw. [ . . . ] %. Als Ursache hierfür nannte BG die Konkurrenz durch spanische Gipskartonplatten. (76) Bautafeln sind schmale Gipskartonplatten, die hauptsächlich für Decken - insbesondere beim Wohnungsbau - Verwendung finden. Sie werden auf Holzbalken, die im Vereinigten Königreich traditionell als Boden- und Deckenträger dienen, sowie auf holzverkleideten Trennwänden befestigt. Im Laufe der Ermittlungen erklärte BG, daß nur in Südwestengland traditionsgemäß mehr Bautafeln als andere Gipsplattengrössen verwendet würden. BG liefert Bautafeln zu niedrigeren Preisen als Wandplatten. Bautafeln werden von Iberian nicht geliefert. Jedoch wurden spanische Wandplatten, die in Südwestengland preislich mit den Bautafeln von BG konkurrieren konnten, anstelle der Tafeln von BG verwendet. (77) Am 29. August 1985 gab der BG-Verkaufsleiter für die südlichen Landesteile die Einzelheiten eines »besonderen Angebots, das wir ausgewählten Händlern in Südwestengland unterbreiten möchten" bekannt. Dieses Angebot bezog sich auf volle Ladungen Bautafeln zusammen mit bis zu 50 % Wandplatten, die von GIL, der irischen Tochtergesellschaft von BPB, hergestellt und von BG eingeführt worden waren. Auf eine volle Ladung Bautafeln wurden Preisnachlässe in Höhe von [ . . . ] und auf eine gemischte Ladung von Bautafeln und Wandplatten Nachlässe von [ . . . ] gewährt. Ursprünglich war beabsichtigt »mit diesem Angebot loyale Händler zu belohnen". In einer Notiz vom 5. September 1985 werden treue Kunden definiert als Kunden, »die sich früher nicht mit importierten französischen oder spanischen Gipskartonplatten abgegeben haben". Das Angebot galt nur für Lieferungen innerhalb der südwestlichen Grafschaften Devon, Cornwall, Somerset und Avon. In dieser Notiz heisst es weiter: »Das Angebot ist als eine unserer Antworten auf die billigen Gipsplattenimporte gedacht; es sollte jedoch auch als ein besonderes Angebot von GIL angesehen werden, um einen Teil der regulären Produktion dieses Werks abzusetzen, das sich auch der Konkurrenz durch die Billigimporte gegenübergestellt sieht". (78) In der Folge wurden [ . . . ] Händlern [ . . . ], [ . . . ] und [ . . . ] noch günstigere Sonderbedingungen angeboten, die in gemischten Ladungen einen höheren Anteil an Wandplatten als an Bautafeln zuließen. In manchen Fällen wurden die Preisnachlässe noch günstiger gestaffelt: BG schreibt dies allerdings einem Mißverständnis zu. (79) Abgesehen von [ . . . ] und [ . . . ], die sich an diesen Sonderbedingungen interessiert zeigten, stieß das Angebot bei den Händlern, an die es gerichtet war, nur auf begrenztes Interesse. Als die Sonderbedingungen für die drei Händler ausliefen, waren diese an weiteren Lieferungen ebenfalls nicht mehr interessiert. Im Rahmen dieses Angebots wurden rund [ . . . ] Gipskartonplatten geliefert. (80) Im Laufe des Verfahrens räumte BG ein, daß das Angebot ursprünglich als Belohnung für loyale Händler gedacht war. Das Unternehmen verwies jedoch auf Beweismaterial, wonach das Angebot an irischen Platten innerhalb kurzer Zeit auch auf andere Händler ausgeweitet wurde, die nicht nur Kunden von BG waren. Zwar hat BG ein Gespräch mit [ . . . ] vom 12. September 1985 über das irische Angebot angeführt; dies kann aber nicht als Hinweis für eine Ausweitung des Angebots auf andere als loyale Händler angesehen werden, da sich [ . . . ] bereits vor dem 6. September 1985 bereit erklärt hatte, Gipskartonplatten ausschließlich von BG zu beziehen. Der erste offenkundige Hinweis auf die Ausdehnung des Angebots auf Händler, die eingeführte Gipskartonplatten vertreiben, betrifft Gespräche mit einer Zweigniederlassung von [ . . . ] vom 2. Oktober 1985. Diese Gespräche lassen jedoch keine allgemeine Ausweitung des Angebots auf sämtliche Händler in dem fraglichen Gebiet erkennen, da erwiesen ist, daß BG noch am 31. Oktober 1985 nicht beabsichtigte, der Firma [ . . . ], die zum Teil Gipskartonplatten von Lafarge vertrieb, dieses Angebot zu unterbreiten. h) Vorrangige Gipslieferungen an loyale Gipskartonplattenabnehmer (81) Im Juli 1985 entwarf BG ein System für die Zuteilung von Gipslieferungen während der aufgrund der zeitweiligen Schließung der BG-Werke erwarteten Lieferengpässe. Ziel dieses Verteilungssystems war es »zu versuchen, die Lage in den Griff zu bekommen, und darüber hinaus die Voraussetzungen zu schaffen, die es ermöglichen, den loyalen Händlern zu helfen, die nicht regelmässig importierte Gipskartonplatten gekauft und gelagert haben". Händler, die Platten von Lafarge oder Iberian auf Lager hatten, wurden in einer Liste erfasst, die den Verkaufsstellen zugeleitet wurde. Die Verkaufsbüros wurden für den Fall, daß Prioritäten bei der Auftragserfuellung gesetzt werden müssten, angewiesen, den Auftrag eines Händlers auf der Liste zurückzustellen. Es wurde klargestellt, daß die Regelung nicht dazu bestimmt ist, Kunden über ihre normalen Lieferungen hinaus zu beliefern. Die Abwicklung der Aufträge loyaler Händler sollte beschleunigt werden, wenn ihnen durch längere Lieferfristen besondere Schwierigkeiten entstuenden. Dagegen sollten keine Anstrengungen unternommen werden, um die Schwierigkeiten von Händlern zu beheben, die gewöhnlich mit importierten Gipskartonplatten handelten. (82) In den Anweisungen an die Verkaufsbüros hieß es weiter: »Wir werden in den Auftragsbüchern etwas Raum lassen, um zusätzliche Prioritätswünsche erfuellen zu können." Die Verkaufsstellen wurden angewiesen, davon Gebrauch zu machen, um die von treuen Kunden gewünschten Lieferfristen einhalten zu können. Vor allem der [ . . . ] und [ . . . ] wurden auf Wunsch sofortige Lieferungen zugestanden. (83) Infolge von Ausfallzeiten, Pannen und Problemen zwischen den Sozialpartnern, die die Wiederinbetriebnahme eines grossen Werks verzögerten, kam es zu längeren Lieferfristen. Nach einer Woche verlängerte sich die normale Lieferfrist von drei Tagen im BG-Werk in Nordengland auf acht Tage und in Mittelengland auf vier oder fünf Tage. Nach zwei Wochen konnten die Lieferfristen in allen Werken auf fünf Tage zurückgeführt werden. Nach drei Wochen war es wieder möglich, die üblichen Lieferfristen einzuhalten. (84) In einem im Laufe des Verfahrens vorgelegten Schreiben erklärte BG, daß während des Engpasses im Sommer 1985 einigen Kunden von BG mitgeteilt worden sei, daß sie nicht vorrangig mit Gips beliefert werden könnten und daß zuerst den regelmässigen Beziehern von BG-Waren Priorität eingeräumt werde. BG machte in dem Verfahren geltend, daß infolge der Art und Weise der Auftragsbearbeitung der grösste Nachteil, der sich für andere als loyale Händler aus der Lieferpriorität für treue Kunden ergeben konnte, darin bestand, daß sich ihre Lieferungen um einen Tag verzögern konnten. (85) Im Februar 1986 erschien ein Artikel im Building Trades Journal, in dem über den Absatz spanischer Gipskartonplatten in Großbritannien berichtet wurde. Darin wurde der Eindruck erweckt, zahlreiche Händler, die spanische Platten vertreiben, befürchteten Repressalien, wenn BG erfahren würde, wie viele importierte Platten sie verkauften. Der Geschäftsführer von BG für die südlichen Landesteile, erklärte auf die Frage, ob diese Befürchtungen gerechtfertigt seien, daß im Falle eines Lieferengpasses ein Zuteilungssystem auf der Grundlage der in der Vergangenheit getätigten Einkäufe Anwendung finden werde. Bei zusätzlicher Nachfrage werde sich das Unternehmen von den üblichen kaufmännischen Erwägungen leiten lassen und wäre dann geneigt, treuen Kunden Vorrang einzuräumen. E. Irland und Nordirland (86) Auf der irischen Insel stellt BPB als einziges Unternehmen Gipskartonplatten her. Nach eigenen Schätzungen beläuft sich der Marktanteil des Unternehmens in Irland auf 93 % und in Nordirland auf 90 %. BPB behauptet, daß diese Zahlen einen zu hohen Marktanteil angeben, da sie auf Einfuhrstatistiken basieren, die möglicherweise unvollständig sind. In Irland und Nordirland profitieren GIL und BG von dem bereits dargelegten Vorteil, Mitglieder des BPB-Konzerns zu sein, sowie von den Gewinnen, die leichter aus der örtlichen Gipskartonplattenproduktion als aus ausländischen Importen erwirtschaftet werden können. Gipskartonplatten sind in Irland und Nordirland auf dem Markt im Vergleich zu Nassputzerzeugnissen stärker vertreten als in Großbritannien. In Nordirland vertreibt BG aus Irland eingeführte Gipskartonplatten, die von Gypsum Industries plc, der irischen Tochtergesellschaft von BPB, gefertigt werden. (87) Im Frühjahr 1984 lieferte das Unternehmen [ . . . ] in Nordirland Gipsplatten von Lafarge. Um gegen diese Konkurrenz bestehen zu können, senkte BG die Preise. Der Verkaufsleiter von BG für Nordirland äusserte sich dazu wie folgt: »Wir brauchen weitere positive Maßnahmen, wenn wir der Importtätigkeit Einhalt gebieten wollen . . . Ich glaube, daß Preissenkungen das einzige Mittel sind, unsere Konkurrenz aus dem Felde zu schlagen. Kurzfristig werden wir eine Durststrecke hinter uns bringen müssen, doch auf lange Sicht wird das die Lösung unserer Probleme bringen. Wie wir unsere Verluste wieder hereinholen, können wir uns später überlegen, wenn wir die Kontrolle über den Markt gewonnen haben." (88) Aus einem internen »Lagebericht" vom 21. Januar 1985 geht hervor, daß [ . . . ] spanische Platten in Nordirland eingeführt hatte, daß sich die Händler jedoch weigerten, sie zu vertreiben. Die Platten wurden deshalb direkt an die Verbraucher verkauft. In einem anderen internen Vermerk über »Nordirland - Gipsplattenimporte" heisst es: »Als [ . . . ] auf den Markt zu gelangen drohte, baten die Händler BG, ihre Geschäfte zu schützen. Dies war erfolgreich." [ . . . ] war »der Zugang zu den Händlern versperrt". (89) Am 26. März 1985 nahm die Kommission eine Verpflichtungserklärung des spanischen Lieferanten EPYSA bezueglich der Exportpreise für Irland und Nordirland an. Damit erledigte sich eine Antidumpingbeschwerde, die im Juli 1984 von GIL wegen der Gipsplattenexporte von EPYSA nach Irland eingereicht worden war. (90) Aus einer Aufzeichnung für den geschäftsführenden Vorstand von BPB vom Mai 1985 geht hervor, daß [ . . . ] ihre Aktivitäten fast gänzlich eingestellt hatte. Die Situation auf dem Markt wurde wegen des Gerüchts, daß Lafarge ihre Präsenz in Nordirland ausbauen wolle und einige Händler sich mit dem Gedanken trügen, selbst Gipskartonplatten einzuführen, genau beobachtet. (91) In einem Vermerk vom 14. Juni 1985 wird darauf hingewiesen, daß ein Konsortium von Händlern gemeinsam die Vertretung für spanische Gipskartonplatten übernommen hatten. Als Antwort auf die Zusicherung der Händler, daß sie nicht beabsichtigten, den Markt zu stören, sondern im Interesse von BG und in ihrem eigenen Interesse einen stabilen Markt aufrechterhalten wollten, wurde ihnen von BG mitgeteilt, daß BG den nordirischen Markt als ihren eigenen betrachte und beabsichtige, einen grösstmöglichen Marktanteil zu behalten. BG sah die Eigenimporte der Baustoffhändler als besonders marktstörend an. (92) In dem vorerwähnten Vermerk waren die »bislang getroffenen Maßnahmen" aufgeführt: Ein zuvor angebotener Preisnachlaß auf Standardgipskartonplatten in Höhe von [ . . . ] wurde den vier Händlern, die Gipskartonplatten einführten, nicht mehr gewährt. Dafür wurde vorgeschlagen, den anderen nordirischen Händlern auf Gips einen Rabatt in Höhe von [ . . . ] und auf BG-Gipskartonplatten der gleichen Grössen wie die aus Spanien importierten Platten einen erhöhten Preisnachlaß von [ . . . ] anzubieten. Der [ . . . ] Preisnachlaß galt als »Waffe für die (anderen) Händler vor dem Eintreffen der Importe". Dieser Preisnachlaß konnte aufgrund des vorgeschlagenen flexiblen Vorgehens den Preisen der Importwaren angepasst werden. Voraussetzung für die Gewährung des Rabatts war unter anderem, daß »(BG) als Alleinlieferant anerkannt wird" und »(die Händler) eingeführte Gipserzeugnisse nicht vertreiben". Dieser Vermerk zeigt recht deutlich, daß die Darstellung der Preisnachlässe als »absatzfördernd" und die Bedingung, daß daran beteiligte Händler BG-Waren lagern und allgemein fördern sollen, dazu dienen sollten, die Preisnachlässe gegenüber den inländischen Wettbewerbsbehörden zu rechtfertigen, falls diese Bedenken dagegen anmelden sollten. Zusätzlich sollten loyale Händler in Hauptgeschäftszeiten, die in dem entsprechenden Rundschreiben an die Händler als »Spitzenzeiten wie vor Betriebsferien oder Folge einer vorübergehenden Aussetzung der Lieferungen (ziemlich unwahrscheinlich)" beschrieben werden, bevorzugt beliefert werden. BG teilte allen nordirischen Baustoffhändlern am 17. Juni 1985 mit, daß die vorgenannten Maßnahmen durchgeführt würden. (93) Kurz darauf wandte sich [ . . . ], ein Baustoffhändler der [ . . . ], an BG, um in den Genuß des Rabatts zu gelangen. Diese Unternehmensgruppe gehörte zwar zu den Importeuren, aber [ . . . ] berief sich darauf, eigenständig Einkäufe tätigen zu können, und bekräftigte ihre Absicht, keine importierten Platten zu vertreiben. BG verweigerte den Rabatt dennoch mit der Begründung, daß »die Voraussetzungen so lange nicht vorliegen, wie die [ . . . ] an der Einfuhr und/oder dem Verkauf von eingeführten Gipskartonplatten beteiligt ist". (94) In einem internen BG-Vermerk zur Vorbereitung einer Zusammenkunft mit den Importeuren am 2. Juli 1985 wurden für den Fall, daß sie bereit wären, mit BG zu vereinbaren, keine weiteren Einfuhren zu tätigen, folgende Vorschläge unterbreitet: - Zusammenarbeit zwischen den Importeuren und BG bei der Preisgestaltung durch Rückgriff auf die vorhandenen Bestände an importierten Platten, um den Markt nicht zu stören; - »Friedensvereinbarung" mit der Merchant's Association, wonach sich alle Händler bereit erklären, die BG-Preise ungeachtet aller Importpreise aufrechtzuerhalten, sowie die mündliche Vereinbarung mit dem Verband, durch Zusammenarbeit zwischen BG und allen Verbandsmitgliedern künftige Importe zu bekämpfen; - erneute Gewährung von Rabatten auf Gips und Gipsplatten an die Importeure, sobald deren Bestände an spanischen Platten erschöpft sind; - nach Ablauf der Geltungsdauer der Preisnachlässe während eines kurzen Zeitraums Einräumung bescheidener Rabatte an loyale Händler als Gegenleistung für ihre Unterstützung. Dieser Vermerk deutet darauf hin, daß der Rabatt auf Gipserzeugnisse in Höhe von [ . . . ] für Händler, die am Absatz importierter Gipskartonplatten nicht beteiligt waren, sich als wirksamstes Mittel erwiesen hat, um die Gipsplattenimporteure an den Verhandlungstisch zu bringen. (95) Die Zusammenkunft mit Vertretern der Importeure fand am 2. Juli 1985 am Geschäftssitz von BG statt. BG machte deutlich, daß sie »den Markt nicht bereitwillig mit einem Importeur teilen würde", und »äusserte sich enttäuscht über das Verhalten der Importeure, da BG aufgrund ihrer starken Unterstützung der Händler in der Vergangenheit stets gemeint habe, darauf vertrauen zu können, daß die Händler durch gemeinsame Anstrengungen dazu beitragen, Importe abzuwehren". BG wies auf dieser Zusammenkunft nachdrücklich darauf hin, daß »die Händler in Nordirland, die ,spanische Erzeugnisse kaufen', andere im Vereinigten Königreich tätige Personen - d.h. sowohl das Verkaufspersonal von Iberian als auch englische Händler - stark ermutigen." Weiter hieß es, BG sei es ihren Angestellten schuldig, den britischen Markt zu ,verteidigen'. BG werde den Markt nicht bereitwillig mit einem Importeur teilen. Es sei eine kühne Entscheidung, wenn jemand die Vertretung für spanische Gipskartonplatten übernehmen wolle; wer immer dies tü, müsse mit einer entsprechenden Reaktion von BG rechnen. (96) Ein weiteres Treffen fand am 15. Juli 1985 in Belfast statt. BG wollte für den Fall, daß die Importeure eine zweite Ladung, die sie bestellt hatten, stornieren und ihren Verzicht auf weitere Importe erklären, die Rabatte für loyale Händler einstellen und einen Mengenrabatt einführen, den auch die fraglichen Importeure in Anspruch nehmen könnten und der zudem nach Kriterien vergeben würde, die im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht stuenden. Es wurde vereinbart, daß dieses Rabattsystem vertraulich bleiben sollte und nur die Anspruchsberechtigten darüber informiert werden sollten. Der Preisnachlaß sollte dazu dienen, »den Ertrag und nicht den Preiswettbewerb mit anderen Händlern zu steigern". Auch würde BG, falls eine Vereinbarung über die Einstellung der Importe getroffen werden könnte, »gewisse Anpassungen auf der Grundlage gegenseitigen Einvernehmens zu einem späteren Zeitpunkt wohlwollend prüfen". (97) Aus einem Vermerk zur Tagesordnung der Sitzung des geschäftsführenden Vorstands von BPB vom Juli 1985 geht hervor, daß eine Gruppe von Händlern eine Ladung Gipskartonplatten über Belfast eingeführt hatte. Es heisst darin: »Wir haben als Reaktion darauf treuen Kunden Preisnachlässe eingeräumt. Dies hatte zur Folge, daß die Händlergruppe mit uns in Verhandlungen eintrat: es scheint, als wären sie nach unseren Gesprächen nunmehr bereit, das Importgeschäft aufzugeben." (98) Mit Schreiben vom 7. August 1985 teilte BG [ . . . ] Händlern in Nordirland, die einen Jahresumsatz mit BG-Waren von mindestens £ [ . . . ] erwirtschafteten, die Einführung des obenerwähnten Mengenrabatts mit. In diesem Schreiben wurde ein Preisnachlaß von [ . . . ] auf alle Einkäufe unter der Voraussetzung zugesichert, daß die betreffenden Händler dazu beitragen, den Absatz von BG-Erzeugnissen zu fördern und »wir (BG) als Alleinlieferant für Ihren gesamten Bedarf an Gipserzeugnissen anerkannt werden". BG erklärte »Wir werden unsererseits in den kommenden Monaten die erzielten Fortschritte eingehend anhand von Kriterien wie der Einhaltung der Alleinbezugsvereinbarung und der Verpflichtung, die gesamte Palette unserer Produkte bereitzuhalten und Serviceleistungen anzubieten, prüfen." BG wies ausserdem darauf hin, daß der Preisnachlaß nicht zum Preiswettbewerb mit anderen Händlern eingesetzt werden dürfe. Dieser Preisnachlaß wurde Ende 1985 nicht mehr gewährt, als BG feststellte, daß er von den Begünstigten im Preiswettbewerb mit anderen Händlern eingesetzt wurde. (99) Am 21. August 1985 wurde berichtet, daß Iberian eine von den [ . . . ] Händlern stornierte Ladung spanischer Gipskartonplatten an das Unternehmen [ . . . ] verkauft hatte. BG war hiervon nicht übermässig betroffen, da damit gerechnet wurde, daß [ . . . ] die Platten nicht auf den freien Markt bringen, sondern sie in ihrer eigenen Produktion von Schichtstofftafeln verwenden würde. (100) Auf einer Zusammenkunft am 12. September 1985 vereinbarte BG mit den Händlern, die Gipsplatten importiert hatten, ihnen nachträglich drei Viertel der Preisnachlässe, die loyalen Händlern vorbehalten waren, bis zu dem Zeitpunkt zu zahlen, in dem sie sich damit einverstanden erklärt hatten, weitere Importe zu stornieren, und ihnen danach die gleichen Preisnachlässe wie den loyalen Händlern zu gewähren - allerdings [ . . . ]. Dies geschah »in Anbetracht" der Stornierung der Einfuhren. (101) Am 28. Januar 1986 überprüfte die Marketing-Abteilung von BG die Einfuhrgeschäfte von [ . . . ]. Das Unternehmen führte die Waren zwar in erster Linie für den eigenen Bedarf ein, doch wurde ein kleiner Teil dieser Waren auf dem Markt zum Verkauf angeboten. Unter den Händlern herrschte allgemein die Auffassung, daß diese geringfügige Menge keine Probleme bereite. [ . . . ] besaß die Alleinvertriebsrechte für Nordirland, war jedoch nicht verpflichtet, Mindestmengen abzunehmen. Wenn BG [ . . . ] veranlassen würde, keine Waren mehr einzuführen, stuende es Iberian frei, einen anderen Importeur zu beauftragen. Die bevorzugte Lösung sah deshalb vor, mit [ . . . ] eine Vereinbarung zu treffen, wonach das Unternehmen seine Einfuhren auf

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.