Europäische Union

2004/720/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 21. April 2004 über den Abschluss der Haushaltsrechnung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2002 (Kommission)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004B0720. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Ausschreibungen, Vergabe von Aufträgen), damit die EU eine Vorreiterrolle bei der Ökologisierung des öffentlichen Auftragswesens spielt; Chancengleichheit 222. stellt fest, dass die Kommission im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 ihre Tätigkeit auf der Grundlage von sechs vorrangigen Zielen organisierte, nämlich Euro, nachhaltige Entwicklung, Entwicklungszusammenarbeit, Mittelmeerraum, Erweiterung und neues Regieren, Ziele, die maßgeblich waren für die Arbeitsplanung der Kommission, die Aufstellung des Haushaltsplans und die Verwendung der Mittel; befürwortet zwar diese Prioritäten, weist aber darauf hin, dass gemäß Artikel 3 Absatz 2 des EG-Vertrags die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ein Grundprinzip der EU und ein horizontales Ziel aller gemeinschaftlichen Maßnahmen und Politiken ist; fordert die Kommission daher auf, künftig die Gleichstellung von Frauen und Männern unter die prioritären Ziele einzureihen, die für ihre Strategieplanung ausschlaggebend sind, damit der Gleichberechtigungskomponente bei der Festlegung der Einnahmen und Ausgaben aller im Haushaltsplan berücksichtigten Maßnahmen Rechnung getragen wird; 223. begrüßt die Tatsache, dass das Aktionsprogramm für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) 2002 auch für die Beteiligung der Beitrittsländer geöffnet wurde; weist darauf hin, dass gemäß dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 und insbesondere dem gemeinschaftlichen Förderkonzept für die Beitrittsländer alle Maßnahmen die Gleichberechtigungskomponente berücksichtigen müssen; fordert die Kommission deshalb auf, eine Bilanz der Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung in den Ländern vorzulegen, die eine gemeinschaftliche Unterstützung erhielten, sowie den Betrag dieser Unterstützung mitzuteilen; fordert die Kommission ferner auf, einen Zwischenbericht mit einer Bewertung des Aktionsprogramms 2001-2005 auszuarbeiten, der Angaben über die Mittel enthält, die für die in den verschiedenen Bereichen des Programms durchgeführten Projekte bereitgestellt wurden; 224. bedauert in Ermangelung von Beweisen für das Gegenteil, dass Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL, deren Bedeutung unbestritten ist, für Maßnahmen zweckgebunden wurden, deren Einfluss auf die Förderung der Gleichstellung nicht bewertet wurde; Erweiterung Erweiterung und wirtschaftliche Haushaltsführung 225. hebt hervor, dass die bevorstehende Erweiterung der Union um Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik und Slowenien in Bezug auf Ausmaß und Vielfalt die bedeutendste sein wird; 226. betont, dass die Erweiterung Druck auf die wirtschaftlichen Ressourcen ausüben, die bereits ziemlich komplizierten Beschlussfassungsverfahren weiter erschweren und damit bedeutende Anforderungen in Bezug auf das Finanzmanagement aufwerfen wird; vertritt die Auffassung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Gelegenheit nutzen müssen, um einen Prozess einzuleiten, dessen Ziel darin besteht, die Transparenz des Finanzmanagements auszuweiten, um so das Vertrauen der Bürger in die gemeinschaftliche Verwaltung zu stärken; 227. ersucht die obersten nationalen Rechnungskontrollbehörden, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen, um eine spezifische Politik zur Prüfung der Mittel der EU zu begründen, und einen Jahresbericht über die Verwaltung und Verwendung der Mittel der EU in ihren Ländern auszuarbeiten und diesen Bericht ihren Regierungen und Parlamenten, den Regierungen, den Parlamenten und den Kontrollbehörden der übrigen Mitgliedstaaten sowie der Kommission und dem Europäischen Parlament zu übermitteln; 228. ist der Ansicht, dass nicht nur die Zahl von Prüfungen der Verwendung der Mittel der EU erhöht werden muss, sondern insbesondere die Wirksamkeit dieser Prüfungen, und empfiehlt allen beteiligten Parteien nachdrücklich, das in ihrer Macht Stehende zu tun, damit a) gemeinsame Prüfnormen in den derzeitigen und künftigen Mitgliedstaaten eingeführt werden, b) die obersten nationalen Rechnungskontrollbehörden in den derzeitigen und künftigen Mitgliedstaaten Mechanismen begründen, die es erlauben, die gleichen Prüftätigkeiten vorzunehmen, wie sie auf Gemeinschaftsebene der Rechnungshof durchführt, c) die Zusammenarbeit zwischen den obersten nationalen Rechnungskontrollbehörden gefördert wird; 229. würdigt die Fortschritte der Bewerberländer bei der Erfüllung der Kriterien für ihren Beitritt; 230. ist der Ansicht, dass die Erweiterung große Herausforderungen aufwerfen wird bezüglich der Information, die die Kommission der Entlastungsbehörde und der Öffentlichkeit übermitteln muss, und dass die Kommission diese Information durch folgende Maßnahmen verbessern kann: a) Strukturierung der Informationen im Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement im betreffenden Haushaltsjahr (Artikel 128 Absatz 3 der Haushaltsordnung) dahin gehend, dass sie den verschiedenen Politikbereichen zuzuordnen sind, b) Übermittlung detaillierter Informationen über die Ausführung der verschiedenen Fonds in den einzelnen Mitgliedstaaten, c) klare Informationen in einer Übersicht, welche Generaldirektionen an den Maßnahmen in den verschiedenen Politikbereichen beteiligt sind, d) Ausarbeitung der Informationen dahin gehend, dass die obersten nationalen Rechnungskontrollbehörden sie im Rahmen ihrer eigenen Ermittlungen nutzen können, e) Veröffentlichung ihrer Prüfungen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten, f) generelle Bereitschaft zur Ausarbeitung der Informationen in einer für alle, nicht nur die Finanzminister der Mitgliedstaaten zugänglichen und verständlichen Form; 231. vertritt die Auffassung, dass, da der größte Teil des Haushalts der EU auf der Grundlage der geteilten Mittelverwaltung ausgeführt wird, dies bedeutet, dass die Kommission ihre Ausführungsaufgaben an die Mitgliedstaaten delegiert — das heißt an 15 und nach dem 1. Mai 2004 an 25 heterogene Ministerien und Verwaltungsorgane mit ihren jeweiligen Traditionen —, weshalb es notwendig ist, EU-weite Normen zu begründen, die es erlauben, zu überprüfen, dass alle 25 Mitgliedstaaten die Haushaltsmittel gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, d. h. sparsam, wirtschaftlich und wirksam verwenden; 232. weist darauf hin, dass die Kommission dafür Sorge zu tragen hat, dass die EU-Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden; stellt fest, dass es im Durchschnitt drei Jahre dauert, bis in einem Verstoßverfahren ein endgültiges Urteil gefällt wird, und dass bisher nur in zwei Fällen Geldbußen gegen einen Mitgliedstaat verhängt wurden, weil die EU-Rechtsvorschriften nicht umgesetzt worden waren; ist besorgt, dass die Erweiterung die Arbeitsbelastung der Kommission in Bezug auf die Überwachung der Umsetzung der Rechtsvorschriften erhöhen und die Verstoßverfahren weiter verlangsamen wird; ist beunruhigt, dass kein Kommissionsmitglied für einen so wichtigen Bereich zuständig ist; fordert den nächsten Präsidenten der Kommission auf, die Zuständigkeit für Verstoßverfahren in das Portfolio eines der neuen Kommissionsmitglieder einzubeziehen; Umweltprojekte in den Bewerberländern und Partnerschaften 233. fordert, bei der Gewährung einer Finanzhilfe vor oder nach einem Beitritt den Erfordernissen der nationalen, regionalen und lokalen Behörden bezüglich des Institutionenaufbaus im Umweltbereich besondere Aufmerksamkeit zu schenken; 234. stellt fest, dass Partnerschaften von der Kommission und den Bewerberländern als wichtiges Element zur Stärkung der Verwaltungskapazität letzterer betrachtet werden; wünscht aber, dass folgende Verbesserungen an diesem Konzept vorgenommen werden, damit die Kommission die erwarteten Ergebnisse erzielen kann: a) Festsetzung realistischer und genauer Ziele, b) Rationalisierung aller Vorbereitungsphasen des Projekts, c) Vereinfachung und Beschleunigung der Zahlungsverfahren, d) Durchführung von Partnerschaften nach einer sinnvollen Auswahl zwischen mehreren Instrumenten, e) seitens der Kommission Schaffung eines Netzwerks abgeordneter nationaler Sachverständiger (Heranführungsberater) zur Wahrung der spezifischen Erfahrungen und Kenntnisse; 235. erwartet, dass die Kommission bis 15. Juni 2004 einen Gesamtbericht über die Erfolge und Misserfolge vorlegt, die bezüglich der zwischen 1998 und 2001 gebilligten 503 Projekte verzeichnet wurden (51) ; 236. fordert nachdrücklich, das erweiterte dezentrale Durchführungssystem (EDIS) möglichst rasch in allen Bewerberländern anzuwenden, sobald durch eine von der Kommission vorgenommene Prüfung die Qualität der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Beitrittsländer nachgewiesen werden konnte; stellt fest, dass die Kommission dank EDIS von einer Ex-ante- zu einer Ex-post-Kontrolle der Auftragsvergabe übergehen können sollte; 237. fordert, dass die Beitrittsländer zukunftsfähige und verlässliche Umwelt- und Finanzstrategien ausarbeiten; 238. betont bezüglich der Finanzhilfen die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzinstitutionen; 239. unterstreicht die Notwendigkeit, die Aufnahmekapazität zu verbessern, indem die für die Vorbereitung der Projekte und die Organisation der Ausschreibungsverfahren bestimmten Mittel aufgestockt werden; 240. erwartet, über den Umfang der Beteiligung von privaten Unternehmen an den Partnerschaftsprojekten und die Auswirkungen dieser Beteiligung unterrichtet zu werden (52); Externe Politikbereiche Grundlegende Fragen 241. nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof infolge der komplizierten Neuorganisation der Dienststellen der Kommission für die Außenbeziehungen das Haushaltsjahr 2002 als Haushaltsjahr „des Übergangs“ betrachtet; hebt hervor, dass die Neuorganisation weitreichender gewesen sein könnte, da es immer noch sechs verschiedene Generaldirektionen und Dienste gibt, die sich die Verantwortlichkeiten im Bereich der Außenbeziehungen teilen (53); 242. fordert deshalb mit Nachdruck, dass die Zahl der für die externe Politik zuständigen Generaldirektionen beträchtlich verringert wird; 243. stellt zufrieden fest, dass die Prüfung des Rechnungshofs sich auf die Kontroll- und Überwachungssysteme konzentrierte, deren Ziel darin besteht, Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Transaktionen zu gewährleisten, und erkennt an, dass der Rechnungshof die Auffassung vertritt, dass „die Verwaltungsverfahren und Organisationsstrukturen sowohl vom Amt für Zusammenarbeit EuropeAid als auch vom Amt für humanitäre Hilfe in angemessener Weise angepasst wurden, um der Einführung der ab dem 1. Januar 2003 geltenden neuen Haushaltsordnung Rechnung zu tragen“ (Ziffer 7.40); Kontrolle der Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen 244. nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof bezweifelt, ob die dem Generaldirektor des Amtes für Zusammenarbeit EuropeAid verfügbaren Informationen ausreichten, um angemessene Gewähr bezüglich der Qualität der Überwachungssysteme und -kontrollen, die eingerichtet wurden, um die Rechmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu gewährleisten, geben zu können (Ziffer 7.39); 245. nimmt außerdem zur Kenntnis, dass der Rechnungshof die mangelnde Qualität der Kontroll- und Überwachungssysteme auf die Inexistenz einer globalen Prüfstrategie zurückführt, die auf der obersten Managementebene die Existenz ausreichender Informationen gewährleistet (Ziffer 7.10); 246. erwartet in diesem Kontext, dass die Kommission Richtlinien für die Inanspruchnahme externer Prüfer, ihre Auswahl, ihr Mandat und die Anforderungen in Bezug auf die Übermittlung von Informationen ausarbeitet; ist der Ansicht, dass die einschlägige Empfehlung des Rechnungshofs einhergehen sollte mit Leitlinien für die bessere Formulierung dieser Richtlinien; 247. betont, dass in jedem Fall, auch entsprechend der Empfehlung des Rechnungshofs, die Kommission und ihre Delegationen und nicht die durchführenden Einrichtungen das letzte Wort bei der Auswahl der externen Prüfer und der Definition einer detaillierten Aufgabenstellung und genauer Berichterstattungspflichten haben (Ziffer 7.44); 248. betont, wie wichtig es ist, die Ergebnisse der Reform der Verwaltung der Hilfe an Drittländer zu bewerten, sobald genügend Erfahrung mit den neuen Strukturen und Verfahren gesammelt wurde; würde einen spezifischen Evaluierungsbericht des Rechnungshofs begrüßen; 249. unterstreicht, dass die Kommission der Haushaltsbehörde und dem Rechnungshof routinemäßig über bedeutende und wiederkehrende Durchführungsprobleme berichten sollte, wie sie in der Tacis-Region und in anderen Regionen auftreten; hebt hervor, dass diese Berichte sowohl Ursachenanalysen als auch Schilderungen von Maßnahmen enthalten sollten, die als Reaktion auf die Probleme ergriffen wurden oder geplant sind, und zwar sämtlich in einer verständlichen Sprache und mit Angaben dahin gehend, wie weitere kurze Informationen über die verschiedenen Aspekte erhältlich sind; 250. weist darauf hin, dass größere Kohärenz zwischen den verschiedenen EU-Politiken die Effizienz der EU-Ausgaben verbessern kann; verweist auf die gleichzeitige Bereitstellung von Finanzhilfen für die Republik Moldau und die Aufrechterhaltung umfangreicher Einfuhrhemmnisse für die meisten Erzeugnisse, die dieses Land in die EU exportieren könnte, als klares Beispiel dafür, dass inkohärente politische Maßnahmen einen Effizienzverlust bewirken; 251. teilt uneingeschränkt die Auffassung des Rechnungshofs, dass energischere Maßnahmen notwendig sind, um die grenzübergreifende Zusammenarbeit über die Außengrenzen hinweg effektiver zu gestalten; fordert Kommission und Rat auf, dafür zu sorgen, dass die Nachbarschaftsprogramme unverzüglich eingeleitet werden und dass ein Nachbarschaftsinstrument geschaffen wird, damit die Probleme, die durch die Inkohärenz der derzeit für die grenzübergreifende Zusammenarbeit genutzten Instrumente verursacht werden, endgültig ausgeräumt werden können; 252. begrüßt ferner die Forderung des Rechnungshofs, eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2760/98 der Kommission (54) dahin gehend in Erwägung zu ziehen, dass auch an Drittländer angrenzende Regionen förderfähig werden; 253. erwartet, dass die Kommission jedes Mal, wenn sie einer in einer Erläuterung zum Haushaltsplan festgelegten Bestimmung nicht Folge leistet, eine Erklärung abgibt; Entwicklungspolitik 254. verweist auf das Hauptziel der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft, die Minderung der Armut unter der Perspektive ihrer letztendlichen Beseitigung (55), und unterstreicht die Unterstützung der Kommission und aller Mitgliedstaaten für die Millenniumsziele auf dem Gebiet der Entwicklung (MDG) als Instrumente, mit denen dieses Ziel erreicht werden soll; 255. erinnert daran, dass in der Vergangenheit aufgrund fehlender statistischer Angaben die Versuche behindert wurden, den Umfang der auf die Armutsbekämpfung ausgerichteten Maßnahmen in den Entwicklungsprogrammen der Kommission zu analysieren; begrüßt die Einführung des Gemeinsamen Relex-Informationssystems (CRIS), das, zusammen mit anderen Datenbanken, 2002 erstmals absolut verlässliche Zahlen geliefert hat; 256. beglückwünscht die Kommission zum Erreichen des in den Haushaltsplan 2002 eingesetzten globalen Referenzwerts, wonach 35 % der jährlichen Mittelbindungen für den Bereich der Entwicklung für die „soziale Infrastruktur und Dienstleistungen“, wie vom OECD-Entwicklungshilfeausschuss (DAC) definiert, bereitgestellt werden sollten; weist jedoch darauf hin, dass die Hilfe für diesen Bereich, über die der DAC unterrichtet wurde, nur 31,4 % ausmachte, und die Lücke durch die makroökonomische Unterstützung mit Konditionalität für den sozialen Sektor ausgeglichen wurde, die auf Wunsch der Kommission in die Benchmark-Formel aufgenommen wurde und bei der der Bezug zur Armutsverringerung weniger direkt ist; 257. nimmt zur Kenntnis, dass gemäß der Benchmark-Formel 35 % hauptsächlich für Bildung und Gesundheit bereitgestellt werden sollen, die die beiden wichtigsten Sektoren in den MDG sind; stellt fest, dass die Zahlen, die dem DAC für die Mittelbindungen 2002 in diesen Sektoren mitgeteilt wurden (56), nach wie vor weit von diesem Ziel entfernt sind und dass mit den im Strukturanpassungsprogramm genannten Konditionalitäten eine so große Lücke höchstwahrscheinlich nicht geschlossen werden kann; stellt allerdings fest, dass die regionalen Zahlen für Asien und Lateinamerika zeigen, dass bedeutende Forschritte erzielt wurden; fordert die Kommission auf, diesen Erfolg durch eine Verbesserung der Zahlen für andere geografische Regionen in den nächsten Jahren auszubauen; 258. weist darauf hin, dass die Zahl für „soziale Infrastruktur und Dienstleistungen einen Mittelanteil von 13,5 % fü“r „Regierung und Zivilgesellschaft“ enthält, wovon der größte Einzelposten 319,9 Mio. EUR für „Wirtschafts- und Entwicklungsplanung“ sind; stellt fest, dass dieser Betrag in erster Linie für die administrative Unterstützung vorgesehen und seine direkte Relevanz für die Verringerung der Armut daher zweifelhaft ist; 259. bedauert, dass die Kommission keine Analyse ihres Beitrags zum Erreichen der MDG vorgenommen, sondern sich in ihrer Studie (57) darauf beschränkt hat, die von den Entwicklungsländern auf dem Wege zum Erreichen dieses Ziels erreichten Fortschritte zu bewerten; ist der Auffassung, dass eine Bewertung der Effizienz der Kommissionsprogramme durch das Fehlen einer solchen Analyse erschwert wird; 260. unterstützt die Politik der Kommission im Hinblick auf eine Dekonzentration mit einer Übertragung der Beschlussfassung auf die Außendelegationen, von denen 44 den Prozess im Jahr 2002 abgeschlossen haben; nimmt mit Genugtuung die Verbesserungen zur Kenntnis, die sich dadurch bereits ergeben haben (58); zeigt sich beruhigt angesichts der Aufstockung des Delegationspersonals und der für es ausgearbeiteten Fortbildungsprogramme sowie der von den Zentralen durchgeführten Kontrollen; warnt jedoch davor, dem Delegationspersonal allzu viele Berichterstattungspflichten gegenüber der Zentrale aufzubürden, da damit die Vorteile der Dekonzentration möglicherweise wieder zunichte gemacht werden; 261. zeigt sich besorgt über den Anstieg bei der makroökonomischen Hilfe im Jahr 2002, insbesondere über die Bereitschaft der Kommission, dieses Instrument in Fällen anzuwenden, in denen nach Auffassung anderer Geber bestimmte Mindestanforderungen nicht erfüllt worden sind; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission eine Analyse des mit der Außenhilfe verbundenen Risikos vorgenommen hat, und fordert, dass diese dem Parlament unverzüglich übermittelt wird; ist der Auffassung, dass die Budgethilfen wirksamer sind, wenn sie für einen spezifischen Sektor bereitgestellt werden, und dass die wichtigsten horizontalen Bereiche (59) durch einen sektoralen Ansatz im Bereich der öffentlichen Finanzen berücksichtigt werden können; 262. erkennt an, dass es der Kommission gelungen ist, das jährliche Niveau der „noch abzuwickelnden Mittelbindungen“ zu senken, ist jedoch weiterhin besorgt, dass sich der Gesamtumfang weiter erhöhen wird, wenn die nachfolgenden Haushaltsjahre in den Zahlen berücksichtigt werden; fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um dieses Problem unter Kontrolle zu bringen; Humanitäre Hilfe 263. nimmt Kenntnis vom Jahresbericht 2002 des Amts für humanitäre Hilfe — ECHO (60), in dem die von der Gemeinschaft im Haushaltsjahr im Umfang von 537,8 Mio. EUR finanzierten humanitären Maßnahmen aufgeführt sind; stellt fest, dass der Bericht eine ganze Reihe von (nicht unbedingt uninteressanten) Details anführt, die dem Leser aber keinen globalen Eindruck von der gemeinschaftlichen Tätigkeit verschaffen, da horizontale Fragen nicht ausreichend behandelt werden; 264. fordert die Kommission auf, eine größere Zahl von NRO und Hilfsorganisationen im Bereich humanitäre Hilfe ausfindig zu machen und einzusetzen; 265. vertritt die Auffassung, dass keine NRO oder Organisation in der Lage sein sollte, ein ausschließliches Angebot einzureichen und 100 % der Gelder aus irgendeiner Haushaltslinie zu erhalten; 266. ersucht die Kommission, ihre künftigen Jahresberichte durch eine allgemeine Darstellung der im Haushaltsjahr verfolgten Strategien zu ergänzen, einschließlich einer Analyse des Mehrwerts der humanitären Maßnahmen der Gemeinschaft und einer Übersicht über die Verfahren des Amts für humanitäre Hilfe; vertritt die Auffassung, dass der Bericht auch eine Darstellung der angewandten Verfahren zur Schätzung des humanitären Bedarfs zusammen mit detaillierten Informationen über die in dem Haushaltsjahr, das Gegenstand des Berichts ist, durchgeführten Bewertungen und Rechnungsprüfungen sowie deren Schlussfolgerungen enthalten sollte; vertritt schließlich die Auffassung, dass weitere horizontale Fragen, so zum Beispiel die Gefahr von Manipulation, Missbrauch und Plünderung, sowie die Maßnahmen berücksichtigt werden sollten, um die ordnungsgemäße Verwendung der humanitären Hilfe sicherzustellen, soweit Auswirkungen auf die Planung und Durchführung der humanitären Maßnahmen der Gemeinschaft gegeben sind; 267. erwartet, dass die Bewertung der Ernährungssicherheitsmaßnahmen 2004 einen positiven Befund ergibt und dass im Fall einer Einbeziehung in die allgemeinen Entwicklungsprogramme die Ziele der Ernährungssicherheit nicht abgewertet oder verwässert werden (61); Transparenz der Maßnahmen der Kommission gegenüber dem Europäischen Parlament 268. bedauert zutiefst, dass die Kommission ihm seit 2000 keinen Jahresbericht über die im Rahmen der Verordnungen (EG) Nr. 975/1999 (62) und Nr. 976/1999 (63) des Rates (über die europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte, Haushaltskapitel B7-7 0 mit einem Umfang von 104 Mio. EUR 2002) finanzierten Transaktionen vorgelegt hat — entgegen Artikel 18 Absatz 2 und Artikel 19 Absatz 2 der Verordnungen; beauftragt die Kommission, ihm unverzüglich die Jahresberichte für die Jahre 2001, 2002 und 2003 vorzulegen, die, wie in den Verordnungen gefordert, „eine Zusammenfassung der im Laufe des Haushaltsjahres finanzierten Maßnahmen“ enthalten sollten; fordert, dass der Ausschuss für Haushaltskontrolle das Versäumnis der Kommission in diesem Bereich prüft und ferner eine qualitative Analyse der durch die Maßnahmen der Kommission im Rahmen dieses Haushaltskapitels erzielten Ergebnisse vorlegt; Verwaltung Regelung der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union betreffend die Gewährung von Ruhegehältern wegen Dienstunfähigkeit 269. würdigt den Sonderbericht Nr. 3/2003 des Rechnungshofs über di

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.