Europäische Union

2004/720/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 21. April 2004 über den Abschluss der Haushaltsrechnung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2002 (Kommission)

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Quellenkennung: 32004B0720. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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usführungsraten waren zu ca. 75 % zurückzuführen auf niedrigere als erwartete Zahlungen im Rahmen früherer Programme (siehe Tabelle 2); sämtliche früheren Programme wiesen sehr niedrige Ausführungsraten auf, z. B. die wichtigsten Linien (Ziel 1, Ziel 2 und Gemeinschaftsinitiativen) verzeichneten Ausführungsraten von unter 20 %. TABELLE 2 Zahlungen pro Strukturmaßnahmen 2002   Bewilligte Mittel Ausgeführte Mittel Differenz Ausführungsrate Mio. EUR Prozent Neue Programme (2000-2006) 24 289 22 326 1 964 91,9 Frühere Programme (von vor 2000) 7 314 1 173 6 141 16,0 Davon:         Ziel 1 3 388 609 2 779 18,0 Ziel 2 1 600 243 1 357 15,2 Ziel 3 500 0 500 0,0 Sonstige Maßnahmen 240 80 160 33,2 Gemeinschaftsinitiativen 1 478 181 1 297 12,2 Technische Hilfe 108 61 47 56,2 Insgesamt 31 603 23 499 8 104 74,4 Quelle: Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften. Haushaltsjahr 2002. 2002 entsprachen die Zahlungen im Rahmen früherer Programme Erstattungen tatsächlicher Ausgaben in den Mitgliedstaaten; die Kommission stützte ihren Vorschlag für die Zahlungsermächtigungen auf die von den Mitgliedstaaten jeweils übermittelte Vorausschätzungen; daher offenbaren die sehr niedrigen Ausführungsraten, dass der Abschluss früherer Programme sehr viel langsamer als von der Kommission und den Mitgliedstaaten erwartet voranschritt. Heranführungshilfe Die Heranführungshilfe (Rubrik 7) umfasste drei Programme: Phare (Verwaltungsunterstützung), ISPA (strukturelle Unterstützung) und Sapard (Landwirtschaft) (36); die drei Programme wiesen bei den Zahlungen relativ niedrige Ausführungsraten auf, wobei die Ausführungsrate für Sapard erheblich niedriger war als für die beiden anderen Programme (siehe Tabelle 3). TABELLE 3 Ausführung der Zahlungen im Rahmen der Heranführungshilfe 2002   Bewilligte Zahlungsermächtigungen Ausgeführte Zahlungsermächtigungen Ausführungsrate Noch abzuwickelnde Verpflichtungen (RAL)   Mio. EUR Prozent Mio. EUR Sapard 370 124 33,5 1 469 ISPA 506 398 78,7 2 642 Phare 1 596 1 101 69,0 4 305 Insgesamt 2 472 1 623 65,7 8 416 Quelle: Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften. Haushaltsjahr 2002. Sapard hatte erhebliche Verzögerungen zu verzeichnen, da es länger als erwartet dauerte, in den Bewerberländern dezentrale Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu begründen, was eine Bedingung des Programms war; so erfolgte z. B. die Akkreditierung der zuständigen Stellen in Polen, Rumänien und Ungarn erst in der zweiten Jahreshälfte 2002; auf diese drei Länder entfielen zwei Drittel der Mittel (37). Zu ISPA erläuterte die Kommission, dass in Bezug auf die Verpflichtungsermächtigungen eine Verzögerung entstand und sich diese auf das Ende des Haushaltsjahres konzentrierten, da der ISPA-Verwaltungsausschuss erst Mitte Juli zusammentrat; selbstverständlich führte dies auch zu Verzögerungen bei der Ausführung der Zahlungsermächtigungen. Was Phare angeht, so führt die Kommission die niedrige Ausführungsrate auf die Tatsache zurück, dass die begünstigten Länder eine viel geringere Anzahl von Zahlungsanträgen vorlegten als ursprünglich vorgesehen, sowie auf eine Konzentration der Verpflichtungsermächtigungen am Ende des Haushaltsjahres. Ende 2002 bestand somit ein erheblicher Rückstand bezüglich der noch abzuwickelnden Verpflichtungen für die drei Programme; für Sapard und ISPA beliefen sich die noch abzuwickelnden Verpflichtungen auf mehr als 4 Mrd. EUR; im Gegensatz zu Sapard und ISPA wurde Phare vor 2000 begründet; dennoch entsprachen von den Ende 2002 noch abzuwickelnden Verpflichtungen weniger als 12 % Verpflichtungen in Bezug auf Haushaltsjahre vor 2000; 173. nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Ausführung der Verpflichtungsermächtigungen 2002 umfangreicher war als 2001 und 2000, bedauert aber, dass die Ausführungsrate bei den Zahlungsermächtigungen nach wie vor unbefriedigend niedrig ist, was einen sehr hohen Überschuss des Haushaltsplans der EU im dritten Haushaltsjahr in Folge erzeugt; 174. ist besorgt über die anhaltend niedrige Ausführung der Zahlungsermächtigungen für Strukturmaßnahmen und die Heranführungshilfe, auch wenn der Umfang der 2002 ausgeführten Zahlungsermächtigungen für diese beiden Rubriken des Haushaltsplans über dem von 2000 und 2001 lag; 175. nimmt zur Kenntnis, dass der Hauptgrund der niedrigen Ausführung der Zahlungsermächtigungen für die Strukturmaßnahmen 2002 ein weitaus langsamerer Abschluss der früheren Programme als erwartet war; nimmt den Fortschrittsbericht der Kommission an die Haushaltsbehörde zur Kenntnis, in dem die Gründe, die dieser Verzögerung zugrunde liegen, und Maßnahmen geprüft werden, wie ähnliche Verzögerungen beim Abschluss der Programme 2000-2006 vermieden werden können; 176. ist überrascht, dass die Kommission die Leitlinien für das Programm Sapard nicht, wie in Ziffer 80 seiner Entschließung vom 8. April 2003 betreffend die Entlastung für das Haushaltsjahr 2001 (38) gefordert, in allen Sprachen der neuen Mitgliedstaaten vorgelegt hat; fordert nachdrücklich, dass die Kommission dies bei nächster Gelegenheit korrigiert; Vorausschätzungen der Mitgliedstaaten 177. stellt fest, dass eine hohe Zahl von Mitgliedstaaten es versäumte, ihre Vorausschätzungen der Zahlungsanträge für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 vor Fristablauf am 30. April 2002, wie gemäß Artikel 32 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates (39) mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds erforderlich, einzureichen; stellt ferner fest, dass die Gesamtfehlerquote für die Vorausschätzungen für alle Programme 73 % betrug, wobei zwei Drittel davon auf übermäßig unrealistische Vorausschätzungen von fünf Mitgliedstaaten zurückzuführen sind; 178. fordert die Kommission dringend auf, die Einführung eines Sanktionsmechanismus im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 für den nächsten Programmplanungszeitraum (2007-2013) in Erwägung zu ziehen, insbesondere falls auch im Rahmen der Vorausschätzungen in den Jahren 2004 und 2005 keine kontinuierliche Verbesserung festzustellen sein sollte; 179. ersucht die Kommission, eine Regelung zu prüfen, wonach eine Differenz zwischen den Anträgen und den tatsächlichen Erfordernissen um mehr als x % in einem konkreten Jahr die Verpflichtung begründet, die Vorausschätzungen für darauf folgende Jahre zusammen mit einem Bericht eines unabhängigen Prüfers vorzulegen; falls diese Differenz fortbestünde, könnte der gewährte Betrag um eben diesen Prozentsatz reduziert werden; Vereinfachung 180. stellt fest, dass die Kommission eine Initiative beschlossen hat, um die Vereinfachung, Klärung, Koordinierung und flexible Verwaltung der Strukturmaßnahmen 2000-2006 sicherzustellen, und nimmt den Bericht der Kommission an die Entlastungsbehörde über die beschlossenen Maßnahmen sowie darüber zur Kenntnis, inwieweit diese Maßnahmen dazu beigetragen haben, die Ausführung voranzutreiben bzw. zu verbessern; n+2-Regel 181. begrüßt die n+2-Regel als Anreiz für die Mitgliedstaaten, für die Durchführung der Strukturfondsprogramme zu sorgen und den Umfang der RAL erheblich zu verringern; beharrt darauf, dass diese Regel eine konsequente und schlüssige Anwendung nicht nur im Rahmen der jetzigen Programmperiode (2000-2006), sondern auch im Rahmen der nächsten Programmperiode (2007-2013) findet; 182. begrüßt die Ankündigung der Kommission, das Parlament vierteljährlich über die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Anwendung der n+2-Regel zu informieren, wie dies das Parlament in Ziffer 27 seiner Entschließung vom 22. Oktober 2003 (40) gefordert hat; hofft, dass die Zusammenarbeit der beiden Organe im Rahmen dieses „Monitoring“ Früchte trägt, insbesondere hinsichtlich der Ermittlung der Ursachen für ständige Schwierigkeiten bei der Ausführung der Projekte sowie der besten Methoden für die Verwaltung der Projekte; Gründe der unzureichenden Ausführung 183. vertritt die Auffassung, dass die Kommission angesichts der anhaltenden unzureichenden Ausführung der Zahlungsermächtigungen im Rahmen der Strukturfonds, bei denen es sich um nichtobligatorische Ausgaben und eines der vorrangigen Ziele des Parlaments handelt, verpflichtet ist, ihre Analyse der Gründe der unzureichenden Ausführung zu verbessern; 184. fordert die Kommission auf, eine detaillierte Prüfung vorzunehmen, die folgende Faktoren berücksichtigt: a) alle Phasen der Verwaltung eines Projekts und die entsprechenden Aktivitäten, b) die Phasen, die der Verwaltung und Zuständigkeit der Mitgliedstaaten unterliegen, und die Phasen, die der Verwaltung und Zuständigkeit der Kommission unterstehen, c) Indikatoren für eine zufrieden stellende/nicht zufrieden stellende Durchführung der verschiedenen Aktivitäten in jeder Phase, d) die in welchen Phasen ermittelten Probleme, e) eine ausführliche Analyse, die klar die Ursache des Problems (in den Mitgliedstaaten oder in der Kommission) bestimmt; 185. fordert die Kommission auf, zur Kenntnis zu nehmen, dass eine wesentlich verbesserte Analyse der Gründe der unzureichenden Ausführung notwendig ist, um der allgemein verbreiteten falschen Auffassung entgegenzuwirken, dass sich die Exekutivbehörde der Union, nämlich die Kommission, weigert, die in diesem Bereich von der Legislativbehörde der Union, nämlich Parlament und Rat, beschlossene Politik umzusetzen; 186. vertritt die Auffassung, dass es vorteilhaft wäre, wenn die Kommission die Ergebnisse ihrer Untersuchungen in den Mitgliedstaaten betreffend die Anwendung wesentlicher Elemente wie z. B. des Additionalitätsprinzips, der Finanzkontrolle, der Begründung der Ausgaben oder der öffentlichen Übernahmen veröffentlichen könnte, da dies — abgesehen von einer besseren Transparenz der Verwaltung — den betroffenen Institutionen und Organen gestatten würde, ihre Ergebnisse zu vergleichen, ebenso wie die derzeitigen und künftigen Teilnehmer an den Programmen die Erfahrungen ihrer ehemaligen Kollegen nutzen könnten; 187. begrüßt die Initiative der Kommission, die Mitgliedstaaten aufzufordern, jährliche Berichte über ihre Kontrolltätigkeiten im Jahr 2002 zu übermitteln, und bekundet seinen Wunsch, einen zusammenfassenden Bericht derselben zu erhalten; Effizienz der Strukturfonds 188. ersucht die Kommission, in ihren jährlichen Kohäsionsbericht eine Bewertung der Auswirkungen einzubeziehen, die die Strukturfonds auf das Ausmaß der wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den Regionen haben, dabei die für die einzelnen Regionen und Fonds erzielten Ergebnisse zu vergleichen und gegebenenfalls auf den Einfluss Bezug zu nehmen, den im Zusammenhang mit der Wirksamkeit die institutionelle Qualität in den begünstigten Regionen hat; Anwendung der Verordnungen (EG) Nr. 1681/94 und (EG) Nr. 438/2001 189. nimmt die Ergebnisse der von OLAF und der GD Regionalpolitik durchgeführten Prüfung der Systeme und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Meldung von Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge zur Kenntnis; stellt auf Basis dieser Ergebnisse fest, dass es in den Jahren 2002 und 2003 immer noch Unklarheiten seitens der Mitgliedstaaten über die richtige Anwendung einiger Vorschriften der Verordnungen (EG) Nr. 1681/94 (41) und (EG) Nr. 438/2001 (42) gab; nimmt die von der Kommission angekündigten Folge- bzw. Vereinfachungsmaßnahmen zur Beseitigung dieser Unklarheiten zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, dem Parlament Bericht über den Fortschritt hinsichtlich dieses Ziels zu erstatten; Fragen zur Zukunft der Strukturfonds 190. erwartet von der Kommission eine Initiative, die es erlaubt, in höherem Maße die Verwendung der Mittel im Rahmen von Ziel 2 für die am stärksten unter Strukturproblemen leidenden Regionen zu gewährleisten, wobei die nationalen Beschlüsse auf Gemeinschaftsebene zu harmonisieren sind (43); 191. teilt die Hoffnung der Kommission, dass Verzögerungen bei den Legislativvorschlägen für den nächsten Programmplanungszeitraum vermieden werden und dass das Verfahren vor dem 1. Januar 2007 abgeschlossen werden kann (44); 192. teilt die Sorge der Kommission hinsichtlich der zu erwartenden Übersetzungsprobleme und fordert sie auf, adäquate Haushaltsvorschläge auszuarbeiten (45); 193. fordert die Kommission nachdrücklich auf, nicht in ihren Anstrengungen im Hinblick auf eine Revision der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Gemeinschaftsinitiativen nachzulassen, um eine „hinreichende Gewähr“ zu erlangen (46); 194. begrüßt die Verknüpfung zwischen den Regionen, die für Beihilfen aus den Strukturfonds in Frage kommen, und den Genehmigungen für regionale Beihilfen nationalen Zuschnitts (47); 195. ersucht die Kommission, die Auswirkungen privater Beteiligungen an der Kofinanzierung von Strukturfonds-Projekten zu prüfen und Maßnahmen zu beschließen, um solche Beteiligungen gegebenenfalls zu fördern; Interne Politikbereiche und Forschung 196. stellt fest, dass die Zuständigkeit für die internen Politikbereiche auf 13 Generaldirektionen aufgeteilt ist; 197. fordert die Kommission auf, die Begründung von Verfahren zu initiieren, die die Konsistenz der Ex-ante- und Halbzeit-Prüfverfahren begünstigen sollen, um eine kohärentere Informationsgrundlage für die Ex-post-Evaluierung sicherzustellen; 198. fordert die Kommission auf, einen Bericht über die Fortschritte und die Maßnahmen vorzulegen, die geplant sind, um die auf Lissabon und Göteborg zurückgehende Integration der sozialen und ökologischen Ziele im Rahmen der Strukturfondsplanung und -bewertung sowohl auf Ebene der Gemeinschaft als auch auf der der Mitgliedstaaten zu verstärken; 199. spricht dem Rechnungshof seine Anerkennung für die interessante Analyse aus, die er in Bezug auf die jährlichen Tätigkeitsberichte und die Erklärungen bestimmter Generaldirektionen (48) für 2002 vorgenommen hat, und verweist auf folgende Fakten: a) Alle betroffenen Generaldirektoren gaben an, über hinreichende Gewähr für die rechtmäßige und ordnungsgemäße Verwendung der von ihnen verwalteten Mittel zu verfügen (Ziffer 6.11); b) alle vom Hof geprüften Generaldirektionen haben Vorbehalte geltend gemacht, 1. betreffend die Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen im Rahmen der mehrjährigen Forschungsprogramme und 2. betreffend die Nichtumsetzung der Normen für die interne Kontrolle (Ziffer 6.19); 200. stimmt uneingeschränkt mit der Schlussfolgerung des Rechnungshofs überein, dass „die in den Vorbehalten dargelegten Schwachstellen nicht mit der in den Erklärungen der Generaldirektoren gegebenen hinreichenden Gewähr vereinbar sind“ (Ziffer 6.19); 201. erwartet, dass die Kommission 1. die Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle intensiviert, 2. die finanziellen oder wirtschaftlichen Folgen der Vorbehalte beziffert und 3. Kohärenz und Konformität im Verhältnis zwischen „Vorbehalten“ und „hinreichender Gewähr“ begründet; 202. stellt fest, dass die Verwendungsraten bei den Zahlungsermächtigungen (Kapitel B2-7) für die Verkehrspolitik und insbesondere für die Sicherheit in diesem Bereich erneut unzureichend sind, auch wenn es dafür Gründe gibt wie Verzögerungen bei der Durchführung der Maßnahmen von Vertragspartnern und die Anwendung strengerer Regeln seitens der Kommission, die eine Verlangsamung der Zahlungen zur Folge haben; 203. stellt fest, dass der Rechnungshof die Untersuchung des Verwaltungssystems des europäischen Verkehrsnetzes, mit der er in seinem Jahresbericht 2001 begann, fortgeführt und konsequent ausgeweitet sowie eine eingehende Kontrolle der Folgemaßnahmen der Kommission im Anschluss an die Empfehlungen von 2001 durchgeführt hat; 204. nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass der Rechnungshof an seiner bisherigen Auffassung festhält, wonach, um eine Reihe von Schwachstellen in den Beschlüssen der Kommission zu beheben, der Rechtsrahmen des Programms TEN-V verstärkt werden sollte, und zwar durch zwischen der Kommission und dem Begünstigten im Anschluss an die entsprechenden Zuschussentscheidungen der Kommission geschlossene Verträge (Ziffer 6.25); 205. zeigt sich besorgt darüber, dass bei mehreren Vorhaben des Programms TEN-Verkehr trotz der hohen Verwendungsrate bei den Zahlungsermächtigungen nur sehr enttäuschende Fortschritte erzielt wurden; der Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht für 2002 festgestellt, dass eine Reihe der 2002 kontrollierten Vorhaben selbst ohne die Finanzhilfe der Gemeinschaft durchgeführt worden wäre, was darauf hindeuten könnte, dass bestimmte Projekte keine gute Qualität aufweisen oder die Mechanismen für deren Durchführung unzureichend sind; 206. fordert die Kommission auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Rechnungshofes auf, einen Teil dieser Ressourcen dafür zu verwenden, Projekte im Verkehrssektor zu finanzieren, die auf andere Weise nur schwer zu finanzieren wären; 207. nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof unter anderem folgende Empfehlungen zur Verbesserung der Kontrolle ausspricht: a) eine genauere Definition der „Zuschussfähigkeit der Kosten“ (Ziffer 6.27), b) Einführung eines Standardformblatts für die Kostennachweise (Ziffer 6.26), c) eine kohärente und einheitliche Anwendung der für die TEN-V maßgeblichen Vorschriften in allen Mitgliedstaaten (Ziffer 6.38), d) wirksamere Kontrollen, die auch besser dokumentiert werden müssten (Ziffer 6.40), e) ergänzend zu den Vor-Ort-Kontrollen vor Leistung der Restzahlung Ex-post-Prüfungen der finanziellen und technischen Aspekte (Ziffer 6.41); 208. erkennt an, dass die Kommission in ihren Antworten an den Rechnungshof ihre einschlägige Bereitschaft und in einigen Fällen den Beginn der Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs signalisiert hat; 209. fordert den Rechnungshof auf, die eingehende Kontrolle des Verwaltungssystems der transeuropäischen Verkehrsnetze fortzuführen und in großen Zügen (49) folgende Fragen zu beantworten, die für die Entlastungsbehörde von grundlegender Bedeutung sind: a) Welche Empfehlungen des Rechnungshofs aus dem Jahr 2001 bzw. 2002 wurden von der Kommission akzeptiert und zufrieden stellend umgesetzt? b) Welche Empfehlungen wurden von der Kommission zurückgewiesen, welche Begründung führt sie dafür an, und welchen Standpunkt vertritt der Rechnungshof zu dieser Begründung? c) Welche Empfehlungen setzt die Kommission um, und welchen Standpunkt vertritt der Rechnungshof zum Zeitplan für die Umsetzung dieser akzeptierten Empfehlungen? 210. nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass die fünf Generaldirektionen (50), die für die Abwicklung der FTE-Rahmenprogramme zuständig sind, die Ex-post-Prüfungen unterschiedlich verwalten und koordinieren und nicht die gleichen Verfahren für die Auswahl der zu prüfenden Vertragspartner anwenden (Ziffer 6.47); 211. vertritt die Auffassung, dass die Kommission ein Koordinierungs- oder Synthesesystem begründen könnte, das es erlauben würde, Synergien bezüglich der in den Prüfungen jeder Generaldirektion enthaltenen Bemerkungen zu erzielen; 212. fordert die Kommission auf, unter anderem auf der Grundlage des Kriteriums der Vereinfachung zu prüfen, wie sich die zahlreichen Fehler auf Ebene der Zuwendungsempfänger vermeiden ließen, bezüglich deren die Prüfungen gezeigt haben, dass in vielen Fällen überhöhte Ausgabenerklärungen erfolgten (Ziffer 6.51); erwartet ferner, dass die Kommission die Wiedereinziehung der vorschriftswidrigen Zahlungen beschleunigt; 213. begrüßt die Einführung von Prüfungen zur Bescheinigung der Ausgabenerklärungen im sechsten FTE-Rahmenprogramm und erwartet die Vorlage eines abschließenden Berichts über die in Bezug auf die vorangegangenen Rahmenprogramme durchgeführten Prüfungen; 214. fordert die Kommission auf, auf der Grundlage einer Analyse der geographischen Bestimmung der Mittel des fünften Rahmenprogramms eine Untersuchung durchzuführen, wie die Forschungsmittel dazu beitragen können, die Regionalentwicklung zu stärken und damit der zunehmenden Konzentration von Wissenschaftlern und Forschern in einer immer geringeren Zahl von Hochschulen und Forschungszentren entgegenzuwirken, wozu die neuen Technologien genutzt werden sollten, um die wissenschaftliche Zusammenarbeit zu verwirklichen und die Dekonzentration zu fördern; Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 215. erklärt sich generell zufrieden mit den Verwendungsraten bei den Haushaltlinien für den Bereich Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, der zu den internen Politikbereichen zählt; 216. bedauert jedoch die sehr niedrige Verwendungsrate bei den Artikeln B5-5 0 2 (Arbeitsmarkt), B5-5 0 2 A (Arbeitsmarkt — Verwaltungsausgaben) und B5-5 0 3 (Vorbereitende Maßnahmen für das lokale Engagement für Beschäftigung); Umwelt, Volksgesundheit und Verbraucherschutz 217. erklärt sich generell zufrieden mit den hohen Verwendungsraten bei den Haushaltslinien für den Bereich Umwelt, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik; 218. begrüßt den Beschluss der Kommission, einen Teil der Verwaltungsausgaben der Haushaltslinie B7-8 1 1 0 A auf die operative Haushaltslinie zu übertragen, um den Anteil der nicht ausgeschöpften Mittel zu verringern; fordert die Kommission eindringlich auf, Verwaltungsausgaben, die bis zum Jahresende voraussichtlich nicht verwendet werden, im Wege von Mittelübertragungsanträgen auf operative Haushaltslinien zu übertragen, damit die verfügbaren Mittel optimal verwendet werden können; 219. unterstreicht, dass die Wirkung der Umweltprogramme oft dadurch beeinträchtigt wird, dass bei anderen Rechtsakten und Programmen der Gemeinschaft, insbesondere im Bereich der Strukturfonds, keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wurde; ist der Ansicht, dass ein systematischer Rückgriff auf strategische Umweltverträglichkeitsprüfungen ein wirkungsvolles Instrument darstellen kann, um derartige Probleme künftig zu vermeiden; 220. ist besorgt wegen der geringen Zahl von Beamten, die in der GD Umwelt mit Vertragsverletzungsverfahren befasst sind, zumal umweltspezifische Fälle nahezu die Hälfte der 2002 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren und über ein Drittel aller Beschwerden über eine nicht ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts ausmachen; fordert die Kommission auf, die Zahl der Beamten in diesem Bereich im Einklang mit ihrer Funktion als Hüterin der Verträge, womit sie auch für die korrekte Anwendung des EU-Umweltrechts verantwortlich ist, deutlich zu erhöhen; 221. fordert eine verstärkte Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien bei Auswahlverfahren für die Bereitstellung von Gemeinschaftsmitteln (

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.