Europäische Union

2010/395/: Beschluss der Kommission vom 15. Dezember 2009 über die staatliche Beihilfe C 17/09 (ex N 265/09) Deutschlands zur Umstrukturierung der Landesbank Baden-Württemberg (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9955) Text von Bedeutung für den EWR

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32010D0395. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Verluste für das gesamte Portfolio bei (3-4) Mrd. EUR liegen. Der tatsächliche wirtschaftliche Wert wird somit auf (14-15) Mrd. EUR, d. h. (1-2) Mrd. EUR niedriger als in der Anmeldung, veranschlagt. Lastenverteilung (56) Nach der Impaired-Assets-Mitteilung sollten die Banken die mit den wertgeminderten Aktiva verbundenen Kosten so weit wie möglich selbst tragen. Deshalb sollten die Vermögenswerte zu einem Preis übertragen werden, der dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert entspricht oder darunter liegt. Hierfür muss zunächst eine Abschreibung auf den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert erfolgen oder im Falle einer Garantie eine „First Loss“-Klausel aufgenommen werden, nach der der von der begünstigten Bank zu tragende Erstverlust der Differenz zwischen Buchwert und tatsächlichem wirtschaftlichem Wert entspricht. (57) In der vorliegenden Beihilfesache erfolgte die Entlastungsmaßnahme ohne vorherige Abschreibung auf den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert des ABS-Portfolios. Zur Gewährleistung der geforderten Lastenverteilung sagte die LBBW jedoch zu, eine erstrangige Risikotragung (First Loss) zu übernehmen, die Erstverluste aus dem Garantieportfolio in der Höhe von insgesamt 1,9 Mrd. EUR abdeckt; in der Zwischenzeit wurde dieser Betrag völlig abgeschrieben. (58) Aufgrund der von der Kommission vorgenommenen Berichtigung des tatsächlichen wirtschaftlichen Werts des ABS-Portfolios auf einen um (1-2) Mrd. EUR niedrigeren Betrag als in der ursprünglichen Bewertung der Banken werden die erwarteten Verluste beim ABS-Portfolio nicht mehr im Vorfeld durch eine Abschreibung oder eine ausreichend hohe erstrangige Risikotragung (First Loss) aufgefangen. Deshalb muss, um die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen im Sinne der Impaired-Assets-Mitteilung zu gewährleisten, eine zusätzliche Abschreibung erfolgen, die dem Rückgang des tatsächlichen wirtschaftlichen Werts Rechnung trägt, bzw. im Falle einer Garantie für Vermögenswerte muss eine Berichtigung des „Übertragungswerts“ (d. h. ein Anstieg des Attachment-Points) auf den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert vorgenommen werden. Eine solche Abschreibung wäre in diesem Fall aus Gründen der Rechnungslegung nicht möglich, ohne die Struktur der Transaktion zu ändern, da die strukturierten Wertpapiere durch die Entlastungsmaßnahme vor potenziellen Verlusten geschützt sind. (59) Folglich liegt der Übertragungswert über dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert. Im Falle einer Risikoübernahme über dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert ist das in der Impaired-Assets-Mitteilung festgelegte Kriterium der vollständigen Ex-ante-Lastenverteilung nicht erfüllt. Folglich ist das Beihilfeelement in der Entlastungsmaßnahme entsprechend höher und kann nur genehmigt werden, wenn die Maßnahme Bestimmungen enthält, die eine spätere Rückforderung dieser zusätzlichen Beihilfen ermöglichen (z. B. über einen „Claw-back“-Mechanismus), oder eine umfassende Umstrukturierung vorsieht (vgl. Randnummer 41 und Abschnitt 5.2 der Impaired-Assets-Mitteilung). (60) Bei einem Claw-back-Mechanismus zahlt die begünstigte Bank normalerweise den Vorteil aus der höheren Risikoübernahme später zurück, d. h. sie müsste den gesamten durch die Garantie gesicherten Betrag, der über den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert hinausgeht, zurückzahlen. Ist keine vollständige Rückforderung (Claw-back) möglich, müssen weitreichende Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen werden. (61) Im Falle einer Garantie kann die Rückforderung durch eine angemessene Vergütung für den über den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert hinausgehenden Betrag erzielt werden. Im vorliegenden Fall wird für die Garantie über 1,5 Mrd. EUR eine Vergütung von 10 % p.a. gezahlt. Diese Vergütung deckt sowohl den aus der Kapitalentlastung erwachsenden Vorteil für die garantierten 1,5 Mrd. EUR (derzeitiger Vergütungssatz 6,25 %) als auch die Erhöhung um 3,75 % ab (so dass sich insgesamt ein Betrag von 56,25 Mio. EUR p.a. ergibt) (18). (62) Auf den ersten Blick mag diese Erhöhung gering erscheinen. Es ist allerdings zu bedenken, dass — wie bereits angedeutet — im Falle künftiger Verluste die staatliche Garantie erst dann zum Tragen kommt, wenn die erstrangige Risikotragung von 1,9 Mrd. EUR ausgeschöpft worden ist. Es ist somit unwahrscheinlich, dass die Garantie in Anspruch genommen wird, bevor das Land Baden-Württemberg als Gewährer der staatlichen Beihilfe aus den von der LBBW gezahlten Gebühren umfangreiche Rücklagen für derartige Zahlungen gebildet hat (19). Da unklar ist, wann die potenziellen, von der Kommission ermittelten Verluste eintreten werden, könnte es sein, dass die Gebührenzahlungen insgesamt ausreichen, um alle eventuell anfallenden Verluste zu decken. Die Erhöhung der Vergütung trägt somit dazu bei, die ursprünglichen Zweifel der Kommission in Bezug auf die Lastenverteilung auszuräumen. Außerdem dürften Umfang und Tragweite der von der Bank zugesagten Umstrukturierung sowie die Ausgleichsmaßnahmen etwaige Unzulänglichkeiten der vorgeschriebenen Rückforderung ausreichend kompensieren. Die Zweifel der Kommission in Bezug auf eine angemessene Lastenverteilung konnten in diesem Punkt ausgeräumt werden. (63) Da der tatsächliche wirtschaftliche Wert des SEALINK-Portfolios bestätigt wurde, sind für diesen Teil keine Anpassungen erforderlich. Vergütung (64) In ihrer Einleitungsentscheidung stellte die Kommission fest, dass die von der begünstigten Bank gezahlte Vergütung dem Risiko künftiger Verluste, das über das gemäß der Impaired-Assets-Mitteilung im tatsächlichen wirtschaftlichen Wert ausgedrückte Risiko hinausgeht, angemessen Rechnung trägt. Die Vergütung wurde auf der Grundlage des Zinssatzes berechnet, der für eine entsprechende Rekapitalisierung zugrunde gelegt worden wäre, wobei gemäß der Impaired-Assets-Mitteilung der Eigenkapitalentlastungseffekt als Maßstab verwendet wurde. (65) Mit Blick auf den Eigenkapitalentlastungseffekt sollte die Vergütung jedoch um 0,75 % auf 6,25 % p.a. gesenkt werden. Das aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Eigenkapital muss mindestens zu 50 % aus Tier-1-Kapital bestehen. Nach den derzeitigen Rechtsvorschriften (20) darf das Tier-2-Kapital 100 % des Tier-1-Kapitals nicht übersteigen. Dies bedeutet, dass sich das Eigenkapital zu 50 % aus Tier-1-Kapital und zu 50 % aus Tier-2-Kapital zusammensetzen kann, um die aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Da entsprechend der Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 20. November 2008 zu Rekapitalisierungsmaßnahmen zwischen dem Preis für Tier-1-Kapital und Tier-2-Kapital eine Differenz von 1,5 % besteht, ist eine Senkung um 150 Basispunkte angemessen (21). Wenn nach der Rekapitalisierungsmitteilung 7 % als angemessene Vergütung für Tier-1-Kapital ohne Liquiditätszufuhr betrachtet werden kann, dann ist das Tier-2-Kapital zu einem Satz von 5,5 % zu vergüten. Das Mittel beider Sätze beträgt 6,25 %. (66) Auf der Grundlage der vorstehenden Erwägungen muss die LBBW einen Kapitalentlastungseffekt von 4,476 Mrd. EUR zu 6,25 % p.a. vergüten, was einem Betrag von 279,75 Mio. EUR p.a. entspricht. Zusammen mit dem Rückforderungsbetrag von 56,24 Mio. EUR ergibt dies einen Vergütungsbetrag von 336 Mio. EUR p.a., was in Anbetracht der oben erläuterten Aspekte verhältnismäßig ist. 5.2.3   Vereinbarkeit der Umstrukturierungsbeihilfe mit dem Binnenmarkt (67) Die Kommission muss die Fortsetzung aller bisherigen Rettungsmaßnahmen als Umstrukturierungsbeihilfe prüfen. Die Prüfung, ob die Umstrukturierungsbeihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar ist, erfolgt vor dem Hintergrund der Finanzkrise auf der Grundlage der Umstrukturierungsmitteilung der Kommission. Selbst wenn in früheren Entscheidungen auf die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (22) Bezug genommen wurde, hat die Kommission in Randnummer 49 der Umstrukturierungsmitteilung klargestellt, dass alle Beihilfen, die am oder vor dem 31. Dezember 2010 bei der Kommission angemeldet werden, auf der Grundlage der Umstrukturierungsmitteilung und nicht der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten als Umstrukturierungsbeihilfe für Banken geprüft werden. (68) Was die Erforderlichkeit und Reichweite einer Umstrukturierung angeht, so ist in der Umstrukturierungsmitteilung nicht festgelegt, unter welchen Bedingungen eine Bank einen Umstrukturierungsplan gegebenenfalls vorlegen muss, sondern diesbezüglich wird auf frühere Mitteilungen Bezug genommen. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die LBBW einer umfassenden Umstrukturierung bedarf, da die Beihilfe die Schließung der Bank durch die Bankenaufsicht verhinderte und insgesamt mehr als 2 % des gesamten Risikoaktivabestands der Bank entsprach. Dieser Standpunkt steht im Einklang mit Randnummer 4 der Umstrukturierungsmitteilung und Randnummer 55 der Impaired-Assets-Mitteilung. (69) Gemäß der Umstrukturierungsmitteilung muss in dem Umstrukturierungsplan erstens dargelegt werden, dass der Umstrukturierungsprozess, dem die begünstigte Bank unterzogen wird, geeignet ist, die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität zu gewährleisten. Zweitens muss der Beihilfebetrag auf das unbedingt erforderliche Minimum beschränkt bleiben und sowohl der Begünstigte als auch dessen Anteilseigner sollten sich soweit wie möglich mit eigenen Mitteln an der Umstrukturierung beteiligen. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen, die dadurch entstehen, dass die Marktmacht des Begünstigten künstlich gestützt wird, und um die Aufrechterhaltung eines wettbewerbsbestimmten Bankensektors zu gewährleisten. Ferner müssen Fragen der Überwachung und verfahrenstechnische Aspekte geklärt werden. Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität (70) Bei der wettbewerbsrechtlichen Würdigung eines Umstrukturierungsplans stellt die Kommission sicher, dass die Bank in der Lage ist, ihre langfristige Rentabilität ohne staatliche Beihilfe wiederherzustellen (Abschnitt 2 der Umstrukturierungsmitteilung). (71) Laut Umstrukturierungsmitteilung ist eine langfristige Rentabilität gewährleistet, wenn die umstrukturierte Bank aus eigener Kraft und im Einklang mit den einschlägigen aufsichtsrechtlichen Kriterien in der Lage ist, im Wettbewerb um Kapital zu bestehen. Dies beinhaltet, dass die Bank alle Kosten decken kann und unter Berücksichtigung ihres Risikoprofils eine angemessene Eigenkapitalrendite erwirtschaftet. Langfristige Rentabilität erfordert ferner, dass alle erhaltenen staatlichen Beihilfen entweder, wie zum Zeitpunkt der Gewährung vorgesehen, in einem bestimmten Zeitraum zurückgezahlt werden oder dass dafür eine marktübliche Vergütung gezahlt wird, so dass gewährleistet ist, dass zusätzliche staatliche Beihilfen jeglicher Form beendet wird. Die Wiederherstellung der Rentabilität sollte vor allem durch unternehmensinterne Maßnahmen und auf der Grundlage eines plausiblen Umstrukturierungsplans herbeigeführt werden. Darüber hinaus sollte im Umstrukturierungsplan auf die Ursachen für die Schwierigkeiten der Bank und deren eigene Schwächen eingegangen und aufgezeigt werden, wie die betreffenden Probleme der Bank behoben werden können. Eine Umstrukturierung erfordert die Aufgabe aller Geschäftsbereiche, die auf mittlere Sicht strukturell defizitär bleiben würden. (72) Erstens scheint die von der LBBW auf der Grundlage des von Deutschland vorgelegten Umstrukturierungsplans eingeleitete Umstrukturierung geeignet zu sein, die Rentabilität der LBBW wiederherzustellen. Im Umstrukturierungsplan werden für das Jahr 2013 eine Tier-1-Kapitalquote von (9-11) % und eine Eigenkapitalrendite von (10-12) % veranschlagt. Diese Zahlen lägen — selbst unter extremen Stressbedingungen — weit über dem aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Niveau und entsprächen den Erwartungen des Marktes an eine Bank mit dem Risikoprofil der LBBW. Laut Umstrukturierungsplan wird die LBBW in der Lage sein, alle ihre Kosten zu decken und 2013 mit der Rückzahlung der staatlichen Beihilfe zu beginnen. Ferner gibt es keine Beweise für potenzielle Finanzierungsprobleme. Die Liquidität der LBBW erwies sich während der Krise als stabil und die Bank verfügt immer noch über ausreichende Liquiditätsreserven. Künftige Finanzierungen und Finanzierungskosten wurden geprüft. (73) Selbst bei Anwendung des pessimistischen LBBW-Szenarios bräuchte die Bank keine weiteren Beihilfen, die Tier-1-Kapitalquote würde während der Umstrukturierung nicht unter 7,0 % fallen und die Tier-1-Kapitalquote würde 2013 bei (9-10) %, die Eigenkapitalrendite allerdings nur bei (6-7) % liegen. Auch wenn die Risikokosten und die Risikoaktiva weiter steigen würden, würde die Bank weiterhin die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung erfüllen. (74) Das überarbeitete Geschäftsmodell der LBBW ist ein entscheidender Faktor, um zu gewährleisten, dass die Wiederherstellung der Rentabilität realistisch ist. Die LBBW soll in eine Geschäftsbank mit klarem Fokus auf dem Mittelstands- und Privatkunden umgewandelt werden, die für einen Teil ihrer Kunden (Firmenkunden und Sparkassen) eine Reihe von Corporate-Finance- und ausgewählten Investment-Banking-Produkten bereitstellt. Ihr Angebot umfasst gut eingeführte Produkte, die von einem breiten Kundenstamm in Anspruch genommen werden (hierzu zählen auch langjährige Hausbankbeziehungen). Dies dürfte eine gute Basis für ein solides kommerzielles Bankgeschäft bilden und opportunistische, kapitalmarktgetriebene Geschäfte sollen so abgebaut werden. (75) Die Kommission prüfte die Plausibilität des Umstrukturierungsplans auf der Grundlage bisheriger Geschäftsergebnisse der LBBW und aktueller LBBW-Berichte (einschließlich der Ergebnisse im Managementinformationssystem und in Risikomanagementberichten). Außerdem stützte sich die Kommission auf Risikobewertungen, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde im Einklang mit den einschlägigen europäischen Richtlinien vorgenommen wurden, sowie auf Berichte von Rating-Agenturen. Planung und zugrunde liegende Annahmen wurden auf ihre Vereinbarkeit mit den jüngsten wirtschaftlichen Prognosen und mit Szenarios, die die Kommission auch in anderen Beihilfesachen heranzog, geprüft. (76) Der Umstrukturierungsplan berücksichtigt die aktuell verfügbaren einschlägigen Informationen und trägt der Tatsache Rechnung, dass zu künftigen Entwicklungen nur begrenzt Aussagen gemacht werden können. Die Annahmen hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Risiken, Ergebnisse und Kapitalbasis erscheinen ausreichend pessimistisch. Die Risiken aus dem großen und relativ konzentrierten Kreditbuch — also die nach dem Risiko in Verbindung mit Investitionen in strukturierte Wertpapiere wohl größten Risiken — wurden durch die Entlastungsmaßnahme eingegrenzt und somit angemessen behandelt. Für die verbleibenden Risiken aus anderen Vermögenswerten und die Kreditbuchrisiken antizipiert die LBBW für 2009 selbst gegenüber 2008 einen deutlichen Anstieg in der Risikovorsorge. Ab 2010 werden die Risikokosten sinken und bis 2013 ein normales Niveau erreicht haben. Dennoch wird davon ausgegangen, dass die Risikokosten der LBBW auch unter normalisierten Bedingungen doppelt so hoch bleiben werden wie die bisherige Risikovorsorge und sie den Risikokosten ihrer Peers entsprechen werden. (77) Der Umstrukturierungsplan geht außerdem nicht von einer schnellen Erholung aus, sondern vielmehr von einem erheblichen Anstieg der Risiken und Kreditausfälle. Der Umstrukturierungsplan trägt diesen Aspekten sowohl durch eine höhere Risikovorsorge Rechnung als auch mit höheren Eigenkapitalanforderungen aufgrund von Risikomigrationen und höheren Verlusten durch Ausfälle. Dies ist das Ergebnis der gemeinsamen Berechnungen der LBBW-Stellen für Risikomanagement und Kreditvergabe und somit das Ergebnis einer Kombination aus einem eher modellbasiertem Ansatz und der Einschätzung von Experten. Während sich nach den Modellen eher eine langsamere Erholung abzeichnet und deshalb im Gegensatz zu der Einschätzung der Experten insgesamt von einer höheren Ausfallwahrscheinlichkeit ausgegangen wird, vertreten die Experten die Auffassung, das die ausfallbedingten Verluste in den Modellen zu niedrig angesetzt werden. Das Zahlenmaterial beider Seiten wurde entsprechend bereinigt. Des Weiteren belegen sowohl die historischen Vergleiche als auch eine Gegenüberstellung der aktuellen Plangrößen eine hohe Konsistenz zu externen Konjunktur- und Wirtschaftsindikatoren und lassen erkennen, dass die konjunkturellen Downturn-Effekte in der Planung berücksichtigt wurden. (78) Aus dem Umstrukturierungsplan geht ferner hervor, dass die Risikokosten für neue Geschäfte und Kredite erheblich niedriger als bisher sein werden da die Risiken durch die Umstrukturierung erheblich gesenkt werden können und die Kreditqualität im Kerngeschäft besser sein wird. So wird überhaupt nicht mehr in strukturierte Wertpapiere investiert werden. Die mit dem größten Risiko behafteten Portfolien waren Gegenstand von Entlastungsmaßnahmen, die den Prüfungsergebnissen der Kommission zufolge als ausreichend betrachtet werden können. Deshalb sind diesbezüglich keine weiteren Verluste zu erwarten. Dennoch erwartet die LBBW für die Umstrukturierungsphase einen erheblichen Anstieg der Risikokosten, wobei davon ausgegangen wird, dass diese Kosten höher sein werden als die bisherige Risikovorsorge. Die Erwartungen in Bezug auf die Entwicklung der Kreditrisiken sind vorsichtig. (79) Während die Projektionen für ausfallbedingte Verluste konservativ sind, werden die Ausfallwahrscheinlichkeiten — insbesondere für das Corporate-Geschäft — niedriger angesetzt als von der Kommission. Die LBBW war jedoch in der Lage nachzuweisen, dass die Verlusterwartungen weit über den historischen Daten (für die letzte Rezession in Deutschland) liegen und jenen anderer Banken mit derselben Kundengruppe entsprechen. Des Weiteren hob die Bank die Finanzkraft dieser Firmenkunden (corporates) gegenüber anderen Unternehmen in Europa hervor und betonte die Vorteile aufgrund der starken Hausbankbeziehungen. Außerdem wies sie nach, dass die Verlusterwartungen für dieses, für das Gesamtkreditrisiko der LBBW besonders wichtige Marktsegment jenen ihrer Peers entsprechen. (80) Eine gewisse Unsicherheit besteht hinsichtlich der Entwicklung der Marktrisiken, wobei allerdings Investitionen in strukturierte Wertpapiere als einer der größten Risikotreiber nicht mehr von Belang sind. Des Weiteren wird der Eigenhandel erheblich verkleinert und der Bereich Wertpapierabwicklung auf Vermögensverwaltung und kundenorientierte Geschäfte ausgerichtet sein. Zudem wird das Angebot der insgesamt gehandelten Produkte verkleinert und deren Komplexität eingeschränkt. Dem Marktrisiko wird deshalb im Umstrukturierungsplan angemessen Rechnung getragen. (81) Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Entwicklung der Aufwendungen. So geht die LBBW davon aus, dass sie in der Lage sein wird, bei ihren Verwaltungskosten 25 % einzusparen. Da der Umstrukturierungsplan einen Stellenabbau von rund 20 % und eine Verschlankung in Bezug auf Struktur, Geschäftsfelder und Produkte vorsieht, sind derartige Projektionen glaubwürdig. (82) Trotz einer signifikanten Reduzierung der Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten erwartet die LBBW im Vergleich zu früher nur einen geringen Rückgang der Einnahmen. Während die Risikoaktiva um rund 30 % abgebaut werden, wird davon ausgegangen, dass 87 % der Einnahmen von 2009 erreicht werden. Die Zusammensetzung der Einnahmen wird sich ändern, da die Einnahmen aus Geschäften mit Firmenkunden an Bedeutung gewinnen werden. Während außerdem davon ausgegangen wird, dass das Geschäftsfeld Financial Markets (Kapitalmarkt) der Bank nach wie vor Erträge bringen wird, sollen an die Stelle der Einnahmen aus dem Eigenhandel Einnahmen aus Gebühren treten. Insgesamt wird eine stabilere und weniger von der Fluktuation der Marktpreise abhängige Ertragserlage erwartet. (83) Zweitens muss der Umstrukturierungsplan, um nach der Umstrukturierungsmitteilung geeignet zu sein, die Rentabilität der Bank wiederherzustellen auf die Ursachen für die Schwierigkeiten der Bank und deren eigene Schwächen eingehen und aufzeigen, wie die Probleme der Bank durch die vorgeschlagenen Umstrukturierungsmaßnahmen behoben werden können. Dies ist nach Auffassung der Kommission der Fall, da der Umstrukturierungsplan den Ausstieg aus dem unverhältnismäßig umfangreichen Kreditersatzgeschäft vorsieht, die LBBW ihre Kapitalmarktaktivitäten sowohl in Umfang als auch Komplexität reduzieren und ihre Auslandsgeschäfte verkleinern wird, um sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren, die im Wesentlichen im Privatkundengeschäft und im Geschäft mit kleinen und mittleren Kunden in den regionalen Märkten liegen. (84) Bestehende und potenzielle Schwächen in der Corporate-Governance-Struktur müssen ebenfalls Gegenstand des Umstrukturierungsplans sein. Die Kommission stellt fest, dass der Umstrukturierungsplan grundlegende Änderungen an der Rechtsform und der Corporate Governance vorsieht, so dass die LBBW weniger einer unzulässigen Einflussnahme seitens der Anteilseigner ausgesetzt ist und insgesamt eine bessere Unternehmenskontrolle gewährleistet sein wird. (85) Die umzusetzenden Maßnahmen werden sicherstellen, dass sich die LBBW weder in Satzung, Geschäftspolitik und internen Verfahren noch in Bezug auf die Rolle und Zusammensetzung der satzungsgemäßen Organe von ihren Wettbewerbern unterscheidet. Es gibt genügend Schutzvorkehrungen, die verhindern, dass Geschäftsentscheidungen durch andere als wirtschaftliche Erwägungen bestimmt werden. Außerdem wird die Qualität der Unternehmenskontrolle erheblich verbessert. Zudem ist die Rolle der verschiedenen Organe (Eigentümerversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand) klarer und kohärenter voneinander getrennt; durch die Einbeziehung unabhängiger Experten in die Aufsichtsräte und die Durchführung von Eignungstests für alle Mitglieder gewinnt der Aufsichtsrat an Professionalität. (86) So haben sich die Bank und ihre Anteilseigner auf einen Corporate-Governance-Rahmen geeinigt, der den Anforderungen an Privatunternehmen in vollem Umfang entspricht und die Umsetzung des (freiwilligen) Deutschen Corporate Governance Kodexes vorsieht. Außerdem wird im Gesetz über die Landesbank Baden-Württemberg und in der Satzung der LBBW und die strenge Anwendung betriebswirtschaftlicher Grundsätze eingeführt. (87) Die bisherige Trägerversammlung ist mit ihren weitreichenden Befugnissen eine potenzielle Quelle ungebührlicher Einflussnahme, und wird in eine Haupt- oder Eigentümerversammlung ohne weitere Möglichkeiten der Einflussnahme umgewandelt. Es ist eine klarere Trennung zwischen den Aufgaben und Verantwortungsbereichen der Unternehmensführung und des Aufsichtsrats vorgesehen. Im Einklang mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex ist der Aufsichtsrat zu einem Drittel mit unabhängigen Mitgliedern besetzt. Die von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeführten Eignungskriterien, die sicherstellen sollen, dass neu bestellte Aufsichtsratsmitglieder über ein Mindestmaß an Sachkunde verfügen, gelten für alle Mitglieder. Während der Umstrukturierung wird ein unabhängiges Mitglied die Aufgaben des Aufsichtsratspräsidenten wahrnehmen. Der Prüfungs-/Bilanzausschuss und der Risikoausschuss stehen im Einklang mit den Best-Governance- Grundsätzen für Banken und enthalten noch strengere Eignungskriterien. Um diesen Änderungen am Corporate-Governance-Rahmen einen endgültigen Charakter zu verleihen, wird die LBBW von einer Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. (88) Darüber hinaus werden bzw. wurden bereits die Risikomanagementkonzepte und -verfahren geändert, um die Zahl der Entscheidungen, die eine Risikoübernahme beinhalten, aber nicht nach rein betriebswirtschaftlichen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.