Europäische Union

2006/951/EG: Entscheidung der Kommission vom 12. Oktober 2006 über die Erhebung der Grundsteuer auf Telekommunikationsinfrastruktur im Vereinigten Königreich durch das Vereinigte Königreich (K 4/2005 (ex NN 57/2004, ex CP 26/2004)) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 4378) Text von Bedeutung für den EWR.

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32006D0951. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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iber als Höchstmietgebot für ein Netz von 13 Glasfaserkabeln oder mehr nicht mehr als die dekapitalisierten Kosten für den Eigenbau des Netzes bieten würde. (51)  Konsultationsdokument der OFCOM, „Local loop unbundling: setting the fully unbundled rental charge ceiling and minor amendment to SMP conditions“, 7. September 2005. (52)  In seinen Bemerkungen erklärte GVA Grimley, dass die VOA der Ansicht sei, dass ein Paar entbündelter Kupferkabel einen steuerpflichtigen Wert von ca. 50 GBP habe. Zu dieser Zeit und in einem sehr frühen Stadium der Untersuchung legte die VOA nahe, dass dieser steuerpflichtige zwischen 12 GBP und 50 GBP liegen könnte. (53)  Siehe Erwägungsgrund 36. (54)  Die Telereal-Transaktion betraf fast das gesamte Eigentum von BT: von 6 700 Grundstücken verblieben nur 220 im Besitz von BT. (55)  Berücksichtigt werden sollte auch, dass der tatsächliche Mietwert eines Grundstücks nicht unbedingt mit seinem fiktiven steuerpflichtigen Wert gleichgesetzt werden sollte. (56)  Gewöhnlich wird durch Marktdaten unterlegt, dass je größer das Eigentum, desto kleiner der Wert der einzelnen Grundstücke. Die VOA berücksichtigt diesen Grundsatz, da sie Netzen von über 3 000 Glasfaserkilometern Länge ausgehend von den Marktdaten einen Abschlag von 10 % gewährt. (57)  Siehe Erwägungsgrund 98. (58)  Nach Angaben von Vtesse hat BT ungefähr 2 000 Streckenkilometer Glasfaser von GEO, einem der Lieferanten von Vtesse, angemietet. Vtesse stellt in Frage, ob diese Erweiterung des Netzes von BT durch die VOA angemessen bewertet wurde. GEO hat gegenüber der VOA die Vermietung von 1 717 km Glasfaserkabel an BT bestätigt. Es ist zu diesem Zeitpunkt unklar, ob die durch BT angemieteten Glasfasern beschaltet wurden, ob diese ein Ersatz für obsolete Glasfasern von BT sind oder ob diese Glasfasern für eine neue Route dienen. Was die Behandlung dieser Glasfaserkabel bei einer Überprüfung der Bewertung von BT's Netz angeht, hat die VOA angegeben, dass die Bewertung des Netzes von BT anhand der Einnahmen- und Ausgabenmethode auf einem Model basiert, das zukünftige Einkommensströme antizipiert. Daher wird die VOA zukünftige Einkünfte, die BT auf der Basis der von GEO angemieteten Fasern erzielt, im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Überprüfung berücksichtigen. Diese Überprüfung wird auf der Basis eines neuen Korrekturmechanismus durchgeführt, der zum Zeitpunkt dieser Entscheidung noch erarbeitet wurde. (59)  Die britischen Behörden haben bestätigt, dass Einnahmen aus Breitbanddiensten bei der auf BT angewandten jährlichen Überprüfungsmethode berücksichtigt und dass dabei die Marktanteile zugundegelegt wurden. (60)  Siehe Ziffer 41. (61)  Wie bereits ausgeführt wurde, schwankt der genaue Prozentsatz für BT je nach Quelle zwischen 1,28 % (OFCOM), 2 % (Vtesse) und 3 % (britische Behörden). Auf die Abweichung zwischen den Angaben von Vtesse und den britischen Behörden wurde in Ziffer 107 eingegangen. Der niedrigere Wert von OFCOM erklärt sich dadurch, dass er auf dem Gesamtumsatz der BT-Gruppe beruht, einschließlich des Umsatzes außerhalb des Vereinigten Königreichs. (62)  Es ist technisch machbar, bereits beschaltete Glasfaserkabel zu nutzen, um Firmenkunden schnelle Breitbandverbindungen anzubieten. Nach der Mietmethode der Bewertung erhöht dies den steuerpflichtigen Wert des Netzes eines Telekombetreibers nicht. (63)  Der Betreiber muss gegebenenfalls nur für die Zweigleitungen zwischen dem Glasfaserkabel und dem Gelände des Kunden Steuern zahlen. (64)  Vtesse bezeichnet sich selbst als Anbieter sehr schneller innovativer Breitbanddienstleistungen (bis zu 66 Gigabit pro Sekunde). (*1)  Geschäftsgeheimnis (65)  Hinsichtlich des Marktsegments mit niedriger Bandbreite besitzt BT nach Angaben der OFCOM keinen wesentlichen Anteil am Einzelhandelsmarkt für geleaste Leitungen von 8 Mbit/s und mehr. Vgl. http://www.ofcom.org.uk/consult/condocs/llmr/ (66)  Vtesse erhielt übrigens 2004 den Zuschlag für einen Großauftrag für Breitbanddienstleistungen an Lloyds TSB anstelle von BT.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.