Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2020/124 der Kommission vom 15. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/833 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32020R0124. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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-Leitlinien für das Management der Tiefseefischerei auf Hoher See. Gegebenenfalls auch NAFO Coral and Sponge Identification Guides verwenden. (7)  Obligatorisch, wenn es als Einzelkennzeichnung in anderen Meldungen verwendet wird. (8)  Je nach Fall. (3)  Für Transportschiffe ist das Feld TA fakultativ. (9)  Das Pluszeichen (+) muss nicht übermittelt werden; führende Nullen können weggelassen werden. (10)  Aufhebungsberichte sollten nicht verwendet werden, um andere Aufhebungsberichte zu stornieren. (11)  Wird der Bericht nicht von einem Schiff übermittelt, kommt die Zeit vom FÜZ und ist identisch mit RD, RT. (12)  Fakultativ für „EXI“-Meldungen. (13)  Falls zutreffend. (14)   „Ja“, wenn der Beobachter die Logbucheintragungen des Kapitäns billigt. (15)   „Ja“, wenn der Beobachter die Funkberichte des Kapitäns billigt. (16)   „Ja“, wenn ein Verstoß beobachtet wird. (17)  Obligatorisch, wenn „LB“ = „Nein“ oder „HA“ = „Nein“ oder „AF“ = „Ja“. (18)  Zielarten sind die Arten, die den größten Fang des betreffenden Tages ausmachen. (19)  Für Fischereifahrzeuge ohne IMO-Nummer ist die externe Registriernummer anzugeben. (20)  Bei Bedarf mehr als ein Formblatt verwenden. (21)  FAO-Artencode — NEAFC Anhang V — NAFO Anhang I.C der CEM. (22)  Produktaufmachungsformen — NEAFC Anlage 1 des Anhangs IV — NAFO Anhang II.K der CEM (23)  Für Fischereifahrzeuge ohne IMO-Nummer ist die externe Registriernummer anzugeben. (24)  Bei Bedarf mehr als ein Formblatt verwenden. (25)  FAO-Artencode - NEAFC Anhang V - NAFO Anhang II der CEM. (26)  Produktaufmachungsformen – NEAFC Anlage 1 des Anhangs IV – NAFO Anhang II.K der CEM

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.