Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2020/124 der Kommission vom 15. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/833 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik

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Quellenkennung: 32020R0124. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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C. ERGEBNISSE DER INSPEKTION C1. ALLGEMEINES Datum des Inspektionsbeginns:   Uhrzeit des Inspektionsbeginns (UTC):   Datum des Inspektionsendes;   Uhrzeit des Inspektionsendes (UTC):   Status in anderen RFO-Gebieten, in denen Fischereitätigkeiten ausgeübt wurden, einschließlich Führung in einer IUU-Schiffsliste RFO Schiffsidentifikation Flaggenstaatstatus Schiff auf einer Liste fangberechtigter Schiffe Schiff auf einer IUU-Liste           Anmerkungen: C2. FANGGERÄTKONTROLLE IM HAFEN A. Allgemeine Angaben Anzahl der kontrollierten Fanggeräte   Datum der Fanggeräteinspektion   Wurde bei dem Schiff ein Verstoß festgestellt? Ja   Nein   Falls ja, ist das Formblatt „Überprüfung der Inspektion im Hafen“ vollständig auszufüllen. Falls nein, ist das Formblatt bis auf die Einzelheiten zum NAFO-Siegel auszufüllen. B. Angaben zu Scherbrettnetzen Nummer des NAFO-Siegels   Ist das Siegel unversehrt? Ja   Nein   Art des Fanggeräts   Zubehör   Abstand der Gitterstäbe (mm)   Maschentyp   Mittlere Maschenöffnung (mm) Netzteil   Flügel   Hauptteil   Verlängerungsstück   Steert   D. BEMERKUNGEN DES KAPITÄNS Ich, …, Kapitän des Schiffs … bestätige hiermit, heute eine Kopie dieses Berichts erhalten zu haben. Meine Unterschrift stellt keine Anerkennung des Inhalts dieses Berichts dar, meine etwaigen eigenen Bemerkungen ausgenommen. Unterschrift: ______________________________________ Datum: ____________ E. VERSTÖßE UND FOLGEMAßNAHMEN E.1 NAFO E.1 Kontrolle auf See Festgestellte Verstöße bei Inspektionen innerhalb NAFO-Regelungsbereich Inspektionsteam Datum der Inspektion Division Verstoß gegen NAFO-Rechtsnorm                                 E.1 B. Ergebnisse der Inspektion im Hafen (a) Bestätigung der bei einer Inspektion auf See festgestellten Verstöße Verstoß gegen NAFO-Rechtsnorm Verstoß gegen nationale Rechtsnorm                 (b) Bei einer Inspektion auf See festgestellte Verstöße, die bei der Inspektion im Hafen nicht bestätigt werden konnten Anmerkungen: (c) Weitere bei der Inspektion im Hafen festgestellte Verstöße Verstoß gegen NAFO-Rechtsnorm Verstoß gegen nationale Rechtsnorm             E2. NEAFC FESTGESTELLTER Verstoß Artikel NEAFC-Vorschriften, gegen die verstoßen wurde, und Zusammenfassung sachdienlicher Fakten     Anmerkungen des Inspektors: Ergriffene Maßnahmen: Inspizierende Behörde/Stelle:   Name des Inspektors Unterschrift des Inspektors Datum und Ort       F. ÜBERMITTLUNG Kopie an den Flaggenstaat Kopie an das Sekretariat der NEAFC Kopie an den Exekutivsekretär der NAFO       1 Für Fischereifahrzeuge ohne IMO-Nummer ist die externe Registriernummer 2 Sofern bekannt und wenn nicht der Reeder. 3 War das Schiff an Umladungen beteiligt, ist für jedes abgebende Schiff ein getrenntes 4 FAO-Artencode —NEAFC Anhang V — NAFO Anhang I.C. 5 Aufmachungsformen des Erzeugnisses —NEAFC Anhang IV Anlage 1 — NAFO Anhang II.K. 10.   ANHANG III.A DER CEM, GENANNT IN ARTIKEL 13 ABSATZ 1 DER VERORDNUNG (EU) 2019/833 Maschenöffnung und -messgeräte (1)   Beschreibung der Maschenmessgeräte (a) Für die Bestimmung der Maschenöffnungen wird ein 2 mm dickes, flaches Maschenmessgerät aus einem dauerhaften, formbeständigen Material verwendet. Es besitzt entweder parallele Kanten, die sich durch mehrere Schrägabschnitte auf beiden Seiten im Verhältnis 1:8 verjüngen, oder nur schräge Kanten mit der gleichen Verjüngung. Das Maschenmessgerät ist am schmalen Ende mit einem Loch versehen. (b) Die Oberseite des Messgeräts trägt die Angabe der jeweiligen Breite in mm sowohl bei Parallelkanten als auch bei schrägen Kanten. Bei letzteren ist die Breite in Abständen von 1 mm eingeprägt und in regelmäßigen Abständen angegeben. (2)   Benutzung des Maschenmessgeräts (a) Das Netz wird in Richtung der Maschenlängsdiagonale gestreckt. (b) Das Messgerät gemäß Abschnitt 1 wird mit dem schmalen Ende im rechten Winkel zur Netzebene in die Maschenöffnung eingeführt. (c) Das Messgerät wird von Hand oder mittels eines Gewichts in die Masche gedrückt, bis der Widerstand der Masche an den Schrägkanten ein weiteres Einführen verhindert. (3)   Auswahl der zu messenden Maschen (a) Die zu messenden Maschen müssen eine Reihe von 20 aufeinanderfolgenden Maschen in der Längsachse des Netzes bilden. (b) Maschen, die weniger als 50 cm von Laschen, Tauen oder Steertleinen entfernt sind, werden nicht gemessen. Der Abstand wird im rechten Winkel zu den Laschen, Tauen oder der Steertleine gemessen, wobei das Netz in Richtung dieser Messung gestreckt wird. Es wird keine Masche gemessen, die geflickt oder gerissen ist oder an der Netzzubehörteile angebracht sind. (c) Abweichend von Abschnitt 3 Buchstabe a brauchen die zu messenden Maschen nicht aufeinander zu folgen, wenn die Anwendung von Abschnitt 3 Buchstabe b dies unmöglich macht. (d) Die Netze dürfen nur im Nasszustand gemessen werden und dabei nicht gefroren sein. (4)   Messung einzelner Maschen (a) Als Maschenöffnung gilt die Breite des Messgeräts an dem Punkt, an dem ein weiteres Einführen bei Benutzung nach Abschnitt 2 verhindert wird. (b) Die Seiten einer Masche gelten als gleich lang, wenn bei der Messung die beiden Knoten, die die Masche in der seitlichen Richtung zusammenhalten, von der Mitte des Maschenmessgerätes gleich weit entfernt sind. (5)   Bestimmung der Maschenöffnung eines Netzes (a) Die Maschenöffnung eines Netzes wird anhand des arithmetischen Mittels der Messwerte aller nach den Abschnitten 3 und 4 ausgewählten und gemessenen Maschen bestimmt. Das arithmetische Mittel wird auf ganze Millimeter aufgerundet. (b) Die Gesamtzahl der zu messenden Maschen ist in Abschnitt 6 festgelegt. (6)   Ablauf des Messverfahrens (a) Zulässig sind nur Maschen mit 4 Seiten, gleich lang, aus demselben Material mit 4 dauerhaften Verbindungen oder Knoten. (b) Die Maschenöffnung bildet das Mittel aus folgenden Messungen: • in Bezug auf den Steert eines Netzes, einschließlich Tunnel, die Messung (in mm) von 20 aufeinanderfolgenden Maschen, die parallel zur Längsachse des Steerts verlaufen, beginnend am hinteren Ende des Steerts und mindestens 10 Maschen von den Laschen entfernt, und • in Bezug auf andere Teile eines Netzes, die Messung (in mm) von 20 aufeinanderfolgenden Maschen, die mindestens 10 Maschen von den Laschen entfernt sind. Legende: Example of Large Size Gauge - Bespiel für ein großes Messgerät Example of Small Size Gauge - Beispiel für ein kleines Messgerät Radius corners (Typical) - abgerundete Ecken (typisch) Cut Out - Ausschnitt Manufacturer’s Name Certification Numbers - Name des Herstellers/Zertifizierungsnummer Measurement shown thus – near side only - Messungen linke Seite Measurement shown thus – far side only - Messungen rechte Seite 12 mm hole - 12-mm-Loch Radius - Durchmesser Measures symm. about - Messungen symmetrisch um... Legende: Example of Skate Gauges - Beispiele von Messgeräten für Rochen-Fangnetze 11.   ANHANG I.C DER CEM, GENANNT IN ARTIKEL 13 ABSATZ 2 BUCHSTABE D, ARTIKEL 24 ABSATZ 1 BUCHSTABE B UND ARTIKEL 25 ABSATZ 6 DER VERORDNUNG (EU) 2019/833 Artenliste Gebräuchliche deutsche Bezeichnung Wissenschaftliche Bezeichnung 3-Alpha-Code Grundfische Kabeljau Gadus morhua COD Schellfisch Melanogrammus aeglefinus HAD Rotbarsche Sebastes sp. RED Goldbarsch Sebastes marinus REG Schnabelbarsch Sebastes mentella REB Akadischer Rotbarsch Sebastes fasciatus REN Nordamerikanischer Seehecht Merluccius bilinearis HKS Roter Gabeldorsch (*1) Urophycis chuss HKR Seelachs Pollachius virens POK Raue Scharbe Hippoglossoides platessoides PLA Rotzunge Glyptocephalus cynoglossus WIT Gelbschwanzflunder Limanda ferruginea YEL Schwarzer Heilbutt Reinhardtius hippoglossoides GHL Atlantischer Heilbutt Hippoglossus hippoglossus HAL Amerikanische Winterflunder Pseudopleuronectes americanus FLW Sommerflunder Paralichthys dentatus FLS Sandbutt Scophthalmus aquosus FLD Plattfische Pleuronectiformes FLX Amerikanischer Seeteufel Lophius americanus ANG Nordamerikanische Knurrhähne Prionotus sp. SRA Atlantischer Tomcod Microgadus tomcod TOM Blauhecht Antimora rostrata ANT Blauer Wittling Micromesistius poutassou WHB Amerikanischer Lippfisch Tautogolabrus adspersus CUN Lumb Brosme brosme USK Grönland-Dorsch Gadus ogac GRC Blauleng Molva dypterygia BLI Leng Molva molva LIN Seehase Cyclopterus lumpus LUM Königs-Umberfisch Menticirrhus saxatilis KGF Nördlicher Kugelfisch Sphoeroides maculatus PUF Wolffisch Lycodes sp. ELZ Nordamerikanische Aalmutter Macrozoarces americanus OPT Polardorsch Boreogadus saida POC Rundnasen-Grenadier Coryphaenoides rupestris RNG Nordatlantik-Grenadier Macrourus berglax RHG Sandaal Ammodytes sp. SAN Seeskorpione Myoxocephalus sp. SCU Nordamerikanische Brasse Stenotomus chrysops SCP Tautog Tautoga onitis TAU Blauer Ziegelbarsch Lopholatilus chamaeleonticeps TIL Weißer Gabeldorsch (*1) Urophycis tenuis HKW Urophycis chesteri Urophycis chesteri GPE Dreibärtelige Seequappe Gaidropsarus ensis GDE Seewölfe Anarhichas sp. CAT Gestreifter Katfisch Anarhichas lupus CAA Gefleckter Katfisch Anarhichas minor CAS Blauer Katfisch Anarhichas denticulatus CAB Grundfische   GRO Pelagische Arten Hering Clupea harengus HER Makrele Scomber scombrus MAC Amerikanischer Butterfisch Peprilus triacanthus BUT Nordwestatlantischer Menhaden Brevoortia tyrannus MHA Makrelenhecht Scomberesox saurus SAU Nordwestatlantische Sardelle Anchoa mitchilli ANB Blaufisch Pomatomus saltatrix BLU Gelbe Stachelmakrele Caranx hippos CVJ Fregattmakrele Auxis thazard FRI Königsmakrele Scomberomorus cavalla KGM Gefleckte Königsmakrele Scomberomorus maculatus SSM Segelfisch Istiophorus albicans SAI Weißer Marlin Tetrapturus albidus WHM Blauer Marlin Makaira nigricans BUM Schwertfisch Xiphias gladius SWO Weißer Thun Thunnus alalunga ALB Pelamide Sarda sarda BON Falscher Bonito Euthynnus alletteratus LTA Großaugenthun Thunnus obesus BET Roter Thun Thunnus thynnus BFT Echter Bonito Katsuwonus pelamis SKJ Gelbflossenthun Thunnus albacares YFT Thunfische Scombridae TUN Pelagische Fische   PEL Andere Fische Nordamerikanischer Flusshering Alosa pseudoharengus ALE Stachelmakrelen Seriola sp. AMX Amerikanischer Meeraal Conger oceanicus COA Amerikanischer Aal Anguilla rostrata ELA Schleimaal Myxine glutinosa MYG Amerikanischer Maifisch Alosa sapidissima SHA Goldlachse Argentina sp. ARG Atlantischer Umberfisch Micropogonias undulatus CKA Atlantischer Hornhecht Strongylura marina NFA Atlantischer Lachs Salmo salar SAL Gezeiten-Ährenfisch Menidia menidia SSA Atlantischer Fadenhering Opisthonema oglinum THA Glattkopf Alepocephalus bairdii ALC Trommelfisch Pogonias cromis BDM Schwarzer Sägebarsch Centropristis striata BSB Kanadische Alse Alosa aestivalis BBH Lodde Mallotus villosus CAP Saiblinge Salvelinus sp. CHR Königsbarsch Rachycentron canadum CBA Gemeiner Pampano Trachinotus carolinus POM Fadenflossige Alse Dorosoma cepedianum SHG Süßlippen Pomadasyidae GRX Westatlantische Alse Alosa mediocris SHH Laternenfische Notoscopelus sp. LAX Meeräschen Mugilidae MUL Amerikan. Butterfisch Peprilus alepidotus (=paru) HVF Gelbflossen-Süßlippe Orthopristis chrysoptera PIG Regenbogen-Stint Osmerus mordax SMR Augenfleck-Umberfisch Sciaenops ocellatus RDM Gewöhnliche Sackbrasse Pagrus pagrus RPG Raue Bastardmakrele Trachurus lathami RSC Sandbarsch Diplectrum formosum PES Schafskopf-Brasse Archosargus probatocephalus SPH Punkt-Umberfisch Leiostomus xanthurus SPT Gefleckter Umberfisch Cynoscion nebulosus SWF Königs-Corvina Cynoscion regalis STG Felsenbarsch Morone saxatilis STB Störe Acipenseridae STU Tarpun Tarpon (= megalops) atlanticus TAR Forellen Salmo sp. TRO Amerikanischer Streifenbarsch Morone americana PEW Kaiserbarsch Beryx sp. ALF Dornhai Squalus acantias DGS Dornhaie Squalidae DGX Sandhai Odontaspis taurus CCT Heringshai Lamna nasus POR Kurzflossen-Mako Isurus oxyrinchus SMA Sandbankhai Carcharhinus obscurus DUS Großer Blauhai Prionace glauca BSH Große Haie Squaliformes SHX Atlantischer Spitzmaulhai Rhizoprionodon terraenova RHT Schwarzer Fabricius Dornhai Centroscyllium fabricii CFB Eishai Somniosus microcephalus GSK Riesenhai Cetorhinus maximus BSK Rochen Raja sp. SKA Igelrochen Leucoraja erinacea RJD Eisrochen Amblyraja hyperborea RJG Scheunentor-Rochen Dipturus laevis RJL Winterrochen Leucoraja ocellata RJT Atlantischer Sternrochen Amblyraja radiata RJR Smooth skate Malacoraja senta RJS Grönlandrochen Bathyraja spinicauda RJQ Fische (allgemein)   FIN Wirbellose Langflossen-Schelfkalmar (Loligo) Loligo pealeii SQL Kurzflossen-Kalmar (Illex) Illex illecebrosus SQI Kalmare Loliginidae, Ommastrephidae SQU Amerikanische Schwertmuschel Ensis directus CLR Nördliche Venusmuschel Mercenaria mercenaria CLH Islandmuschel Arctica islandica CLQ Sandklaffmuschel Mya arenaria CLS Riesentrogmuschel Spisula solidissima CLB Trogmuschel Spisula polynyma CLT Herzmuscheln Prionodesmacea, Teleodesmacea CLX Karibik-Pilgermuschel Argopecten irradians SCB Calico-Pilgermuschel Argopecten gibbus SCC Isländische Kammmuschel Chlamys islandica ISC Atlantischer Tiefseescallop Placopecten magellanicus SCA Kammmuscheln Pectinidae SCX Amerikanische Auster Crassostrea virginica OYA Miesmuschel Mytilus edulis MUS Helmschnecken Busycon sp. WHX Strandschnecken Littorina sp. PER Meeresweichtiere Mollusca MOL Felsenkrabbe Cancer irroratus CRK Blaue Schwimmkrabbe Callinectes sapidus CRB Strandkrabbe Carcinus maenas CRG Jonahkrabbe Cancer borealis CRJ Arktische Seespinne Chionoecetes opilio CRQ Rote Tiefseekrabbe Geryon quinquedens CRR Nördliche Steinkrabbe Lithodes maja KCT Panzerkrebse Reptantia CRA Amerikanischer Hummer Homarus americanus LBA Tiefseegarnele Pandalus borealis PRA Rosa Garnele Pandalus montagui AES Geißelgarnelen Penaeus sp. PEN Tiefseegarnelen Pandalus sp. PAN Krebstiere Crustacea CRU Seeigel Strongylocentrotus sp. URC Meereswürmer Polychaeta WOR Atlantischer Schwertschwanz Limulus polyphemus HSC Wirbellose Meerestiere Invertebrata INV 12.   ANHANG III.B DER CEM, GENANNT IN ARTIKEL 14 ABSÄTZE 2 UND 3 DER VERORDNUNG (EU) 2019/833 Zugelassene(r) Scheuerschutz an der Oberseite/Gelenkketten für den Garnelenfang (1)   ICNAF-Typ des Oberseiten-Scheuerschutzes Der ICNAF-Typ des Oberseiten-Scheuerschutzes ist ein rechteckiges Stück Netzwerk, das zur Verringerung oder Verhütung von Schäden auf der Oberseite des Steerts angebracht ist und folgende Voraussetzungen erfüllt: (a) das Netzwerk darf keine geringere Maschenöffnung aufweisen als für den Steert in Artikel 13 der CEM angegeben; (b) das Netzwerk darf nur an seiner Vorderkante und den seitlichen Laschen an dem Steert befestigt werden, und zwar derart, dass nicht mehr als vier Maschen über die Teilschlinge überstehen und nicht weniger als vier Maschen vor der Steertleinen-Masche bleiben; wird keine Teilschlinge benutzt, so darf das Netzwerk nicht mehr als ein Drittel größer sein als der Steert, der von mindestens vier Maschen vor der Steertleinen-Masche gemessen wird; (c) die Breite des Netzwerks muss mindestens anderthalbmal die Breite des bedeckten Teils des Steerts betragen, wobei beide Breiten im rechten Winkel zu der Längsachse des Steerts genommen werden. Legende: Topside chafing gear (netting only permitted) must be 1 ½ times width of top of codend - Oberer Scheuerschutz (nur Netzwerk erlaubt) muss mindestens anderthalbmal die Breite des oberen Steerts aufweisen Attached not less than 4 meshes ahead of codline mesh - nicht weniger als vier Maschen vor der Steertleinen-Masche befestigt Codline - Steertleine Chafing gear: - Scheuerschutz: Any material may be used to protect the bottom of codend - zum Schutz der Unterseite des Steerts kann ein beliebiges Material verwendet werden Nothing permitted to cover forward part of net - Vorderseite des Netzes darf nicht bedeckt werden May not be attached more than 4 meshes ahead of splitting strap - nicht mehr als vier Maschen über die Teilschlinge überstehend To headline - zum Kopftau Splitting strap - Teilschlinge (2)   Oberseiten-Scheuerschutz aus vielfachen Lappen („multiple flap“-Typ) Der Oberseiten-Scheuerschutz aus vielfachen Lappen („multiple flap“-Typ) ist definiert als Netzwerkstücke, die in allen Teilen Maschen aufweisen, deren Weite in nassem wie in trockenem Zustand nicht geringer ist als die der Maschen des Steerts und die folgende Voraussetzungen erfüllen: (i) Jedes Netzwerkstück (a) ist nur mit der Vorderkante am Steert im rechten Winkel zu seiner Längsachse befestigt; (b) entspricht mindestens der Breite des Steerts (eine solche Breite wird im rechten Winkel zu der Längsachse des Steerts am Befestigungspunkt gemessen) und (c) ist nicht mehr als zehn Maschen lang und (ii) die gesamte Länge dieser so befestigten Netzwerkstücke überschreitet nicht zwei Drittel der Länge des Steerts. Legende: Flap chafers - Scheuerschutzlappen Mouth of net - Netzmaul Codend - Steert Top side of codend - Oberseite des Steerts Under side of codend - Unterseite des Steerts Flap chafers attached by leading edge only - Scheuerschutzlappen nur mit der Vorderkante befestigt (3)   Garnelenschleppnetz - Hievsteert für Schiffe, die im Regelungsbereich Garnelen befischen Ein Hievsteert ist ein Außennetz, das an einem Garnelenschleppnetz verwendet werden kann, um den Steert des Garnelenschleppnetzes zu schützen und zu verstärken. (a) Schiffe dürfen keinen Hievsteert mit einer Maschenöffnung von weniger als 130 mm verwenden. (b) Der Hievsteert darf nicht über die Sortiergitter hinausgehen und diese in keiner Weise behindern. (c) Ein Hievsteert muss so befestigt werden‚ dass die zulässige Maschenöffnung nicht eingeschränkt oder die Öffnung der Maschen nicht behindert wird. (d) Schiffe verwenden einen Hievsteert nicht gleichzeitig mit anderem Oberseiten-Scheuersch

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.