Europäische Union

Beschluss (EU) 2022/459 der Kommission vom 10. September 2021 über die von Dänemark und Schweden durchgeführten Staatlichen Beihilfen SA.49668 (2019/C) (ex 2017/FC) und SA.53403 (2019/C) (ex 2017/FC) zugunsten von PostNord AB und Post Danmark A/S (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 6568) (Nur der dänische und der schwedische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32022D0459. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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gen bei den Kreditkosten in Höhe von […] SEK, die auf die Kapitalzuführungen von Dänemark und Schweden zurückzuführen sind, den schwedischen Behörden eine marktkonforme Rendite aus ihrer Kapitalzuführung verschaffen würden. (50) Die Kommission stellte fest, dass die schwedischen Behörden auch eingeräumt hatten, dass die Bonitätsanalyse mit einigen Unwägbarkeiten behaftet war. Diese Unwägbarkeiten bestehen insbesondere in der Tatsache, dass PostNord AB nicht über ein echtes öffentliches Rating verfügt, und der zugrunde liegenden Annahme, dass alle derzeitigen Schulden refinanziert werden und dass PostNord AB in der Lage sein wird, zusätzliche Schulden in Höhe von […] SEK auf dem Markt zu machen. Solche nicht quantifizierten Unwägbarkeiten schienen nur schwer mit einem angemessenen Ansatz für private Kapitalgeber zu vereinbaren zu sein. (51) In Anbetracht der Erwägungsgründe 49 und 50 äußerte die Kommission Zweifel an der Marktkonformität der Kapitalzuführung der schwedischen Behörden. (28) 3.   STELLUNGNAHMEN DER BETEILIGTEN (52) Am 17. September 2019 gingen bei der Kommission Stellungnahmen von sieben Beteiligten ein: ITD, Dansk Distribution A/S, Dansk Scanning A/S, Danske Fragtmænd A/S, Jørgen Jensen Distibution A/S (im Folgenden „JJD“), UPS Europe SPRL/BVBA und ein Beteiligter, der anonym bleiben wollte. Alle Beteiligten haben ihre Stellungnahme separat übermittelt. 3.1.   ITD (Beschwerdeführer) (53) ITD hat seinen Hauptsitz in Padborg (Dänemark) und unterhält Büros in Kopenhagen und Brüssel. ITD ist ein dänischer Wirtschaftsverband, zu dessen mehr als 810 Mitgliedern dänische Fachunternehmen gehören, die auf dem nationalen und/oder internationalen Markt für Straßengüterverkehr und Logistikdienstleistungen tätig sind. (29) Zu seinen Zielen zählen die Gewährleistung eines soliden politischen und rechtlichen Rahmens für die Wettbewerbsfähigkeit der Straßengüterverkehrs- und Logistikunternehmen in Dänemark sowie die Aufrechterhaltung eines hohen Niveaus an Professionalität im Straßengüterverkehrssektor durch die Bereitstellung von Leitlinien, Instrumenten und Dienstleistungen für Straßengüterverkehrsunternehmen. ITD macht geltend, dass etwa die Hälfte seiner Mitglieder Stückgut und Pakete befördere und somit direkte Wettbewerber von Post Danmark seien. Die andere Hälfte seien potenzielle künftige Wettbewerber in verschiedenen Marktsegmenten. 3.1.1.   Bei den drei Kapitalzuführungen handelt es sich um eine einzige Maßnahme (54) ITD vertritt die Auffassung, dass die drei Kapitalzuführungen (siehe Abschnitt 2.3) eine einzige Maßnahme darstellen und nicht, wie von der Kommission in ihrem Einleitungsbeschluss in Erwägungsgrund 69 dargelegt, drei separate Maßnahmen. (55) ITD zufolge zeigt das Urteil Griechenland u. a./Kommission (30), dass bei der Entscheidung, ob eine Beihilfe in Form mehrerer Zahlungen auch mehrere Maßnahmen oder aber eine einzige Maßnahme darstellt, „ihre zeitliche Abfolge, ihr Zweck und die Lage des Unternehmens“  (31) zu berücksichtigen sind. Nach Ansicht von ITD könne die Anwendung dieser Kriterien auf den vorliegenden Fall nur zu dem Schluss führen, dass es sich bei den drei Kapitalzuführungen um eine einzige Maßnahme handelt: a) Zeitliche Abfolge — ITD macht geltend, dass alle drei Kapitalzuführungen am 20. Oktober 2017 gewährt worden seien, als die Oktober-Vereinbarung von Dänemark und Schweden unterzeichnet wurde (siehe Abschnitt 3.1.2). b) Zweck — ITD macht geltend, dass alle drei Kapitalzuführungen denselben Zweck hätten, nämlich die Umsetzung des Umstrukturierungsplans von Post Danmark, und dass die Kapitalzuführungen von Dänemark und Schweden nicht dazu dienten, das Investment-Grade-Rating von PostNord zu erhalten, was nach Ansicht von ITD lediglich ein Nebeneffekt der Kapitalzuführung sei. In diesem Zusammenhang erklärt ITD, dass aus dem Wortlaut der Oktober-Vereinbarung hervorgehe, dass die Kapitalzuführungen von Dänemark und Schweden ebenfalls dazu dienten, die Umsetzung des Umstrukturierungsplans von Post Danmark zu unterstützen, und dass diese Auffassung im Einleitungsbeschluss in den Erwägungsgründen 59 bis 61, 66 und 67 gestützt würde; ITD macht ferner geltend, dass aus der „offensichtlichen Finanzierungslücke“ (in der Oktober-Vereinbarung werden die Kosten des Umstrukturierungsplans, zu dem das neue Produktionsmodell gehört, auf 5 Mrd. SEK geschätzt (siehe Erwägungsgrund 22), die Kapitalzuführung von PostNord beläuft sich jedoch „nur“ auf 2,339 Mrd. DKK) hervorgeht, dass die Kapitalzuführungen von Dänemark und Schweden erforderlich seien, auch wenn sie für die Umsetzung des neuen Produktionsmodells nicht ausreichten. c) Lage des Unternehmens — ITD macht geltend, dass die Lage, in der sich Post Danmark zum Zeitpunkt der drei Kapitalzuführungen befunden hat, die gleiche gewesen sei. (56) ITD macht geltend, dass die Kommission zu Unrecht andere Kriterien als die im Urteil Griechenland u. a./Kommission anerkannten Kriterien zugrunde gelegt habe, nämlich dass die Kapitalzuführungen a) von unterschiedlichen Kapitalgebern (Dänemark, Schweden und PostNord (32)) stammen, die sich in einer unterschiedlichen finanziellen Lage befinden und unterschiedliche Finanzierungskosten aufweisen, die unterschiedliche Renditen erfordern (siehe Erwägungsgründe 69 bis 74 des Einleitungsbeschlusses), b) nicht demselben Zweck dienen, c) nicht denselben Empfängern gewährt werden und d) weitere Durchführungsmaßnahmen erfordern. (57) Unter Bezugnahme auf Erwägungsgrund 71 des Einleitungsbeschlusses weist ITD das von der Kommission vorgebrachte Argument der fehlenden Relevanz der Rechtssache BP Chemicals für den vorliegenden Fall zurück, weil in dieser Rechtssache derselbe Kapitalgeber mehrere Kapitalzuführungen vorgenommen habe. Nach Ansicht von ITD ist die Rechtssache BP Chemicals aus zwei Gründen für den vorliegenden Fall relevant. Erstens handele es sich bei der Rechtssache BP Chemicals um einen weiteren Fall, der belegt, dass die Kommission die zeitliche Abfolge, den Zweck und die Lage des Unternehmens hätte berücksichtigen müssen (siehe Erwägungsgrund 55). Zweitens enthalte das Urteil BP Chemicals (oder ein anderes Urteil) keine Aussage, die die Auffassung stützt, dass es eine Rolle spielt, ob ein oder mehrere Kapitalgeber Kapital zuführen. In diesem Zusammenhang merkt ITD an, dass die Kosten verschiedener Investitionen naturgemäß unterschiedlich seien (unabhängig davon, ob sie von einem oder mehreren Kapitalgebern getätigt werden). (58) Die ITD ist auch der Meinung, dass die Kommission sich auf die Investitionen und das Zielunternehmen anstatt auf den Kapitalgeber hätte konzentrieren sollen. Unter Bezugnahme auf den Wortlaut der Oktober-Vereinbarung ist ITD der Ansicht, dass die Kapitalzuführungen entgegen der Auffassung der Kommission alle denselben Empfänger gehabt hätten, nämlich Post Danmark. Diesbezüglich hat ITD in seiner Stellungnahme vom 17. September 2019 in Bezug auf die Oktober-Vereinbarung Folgendes erklärt: „Aus Punkt 1 der Vereinbarung vom Oktober 2017 geht hervor, dass ‚ein neues Produktionsmodell mit geschätzten Kosten von ca. 5 Mrd. SEK ‘ entwickelt wurde und dass ‚das Unternehmen [PostNord] bei der Umsetzung des neuen Produktionsmodells [dieses] Kapital auf Post Danmark übertragen wird ‘. Aus Punkt 4 geht hervor, dass ‚der Kapitalbedarf [schätzungsweise] 3 Mrd. SEK beträgt, wovon der schwedische Anteilseigner 400 Mio. SEK und der dänische Anteilseigner 267 Mio. SEK investieren werden, um die Umsetzung des neuen Produktionsmodells [von Post Danmark] zu unterstützen.‘ “ (Hervorhebung von ITD hinzugefügt (33)). (59) In Bezug auf das Erfordernis weiterer Durchführungsmaßnahmen, die den Zeitpunkt der Gewährung der verschiedenen Kapitalzuführungen beeinflussen würden, erklärt ITD, dass sich aus der Rechtsprechung ergebe, dass für das Vorliegen von Durchführungsmaßnahmen entweder das Erfordernis, dass Kapitalzuführungen nur im Anschluss an diese Durchführungsmaßnahmen hätten gewährt werden dürfen, in einer vorherigen bestehenden Vereinbarung oder einem früheren Rechtsakt hätte festgelegt werden müssen (34) oder dass es unmöglich sein müsse, die Kapitalzuführungen ohne diese Durchführungsmaßnahmen zu gewähren (35). ITD zufolge waren diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt. (36) (60) Darüber hinaus weist ITD auf die Zahlung der ersten Tranche der Kapitalzuführung von PostNord am 4. April 2018 hin, für die offenbar keine Durchführungsmaßnahmen erforderlich gewesen seien und die vor dem Zeitpunkt erfolgt sei, zu dem die Kapitalzuführung von PostNord nach Auffassung der Kommission gewährt wurde. ITD verweist auch auf die Kapitalzuführung in Höhe von 1 Mrd. DKK, die Gegenstand des Beschlusses von 2018 gewesen sei und die ohne Durchführungsmaßnahmen habe erfolgen können. (61) Ferner ist ITD der Ansicht, dass es eines neuen Einleitungsbeschlusses bedürfe, wenn die Kommission von ihrer Argumentation im Einleitungsbeschluss (siehe Erwägungsgründe 69 bis 76) abweicht, dass es sich bei den Kapitalzuführungen um drei separate Maßnahmen handelt (und daher zu dem Schluss kommt, dass es sich nur um eine einzige Maßnahme handelt). 3.1.2.   Die drei Kapitalzuführungen wurden zum selben Zeitpunkt gewährt (62) ITD ist der Ansicht, dass die drei Kapitalzuführungen, auch wenn die Kommission sie als drei separate Maßnahmen ansieht, am selben Tag, nämlich am 20. Oktober 2017, mit dem Abschluss der Oktober-Vereinbarung gewährt worden seien. (63) Falls die Kommission der Auffassung ist, dass die Kapitalzuführungen von der Genehmigung des USO-Ausgleichs abhängig waren, sollten die drei Kapitalzuführungen als am 28. Mai 2018 gewährt betrachtet werden, als die Kommission den USO-Ausgleich genehmigte. (64) Diesbezüglich erklärt ITD zunächst, dass die Oktober-Vereinbarung sowohl für Dänemark als auch für Schweden verbindlich sei (37), ähnlich wie die zwischen Dänemark und Schweden geschlossene zwischenstaatliche Vereinbarung über die Gründung eines Konsortiums, das sich mit dem Bau, der Verwaltung und dem Betrieb der festen Verbindung über den Öresund (Öresund-Querung) befasst (38). (65) Zweitens erklärt ITD, dass für das Inkrafttreten der Oktober-Vereinbarung keine Durchführungsmaßnahmen erforderlich seien. Die Durchführungsmaßnahmen, auf die sich die Kommission im Zusammenhang mit der Kapitalzuführung von PostNord an Post Danmark und von Dänemark an PostNord bezog, seien ITD zufolge weder nach der Oktober-Vereinbarung noch nach einem anderen Rechtsakt erforderlich gewesen (39), und es sei auch nicht unmöglich gewesen, die Kapitalzuführungen ohne Durchführungsmaßnahmen zu gewähren (40). ITD ist somit der Ansicht, dass der 11. Juni 2018 als Tag der Gewährung für die Kapitalzuführung von PostNord an Post Danmark und von Dänemark an PostNord nicht korrekt sei. (66) ITD verweist zudem auf einen am 15. Januar 2021 veröffentlichten Bericht des dänischen staatlichen Rechnungsprüfers (im Folgenden „Rigsrevisionen“). Dieser Bericht enthält die Schlussfolgerungen von Rigsrevisionen über die Angemessenheit der Überwachung der Rechnungslegungspraktiken von Post Danmark. Aus einer in diesem Bericht enthaltenen Grafik sowie aus dem Wortlaut des Berichts gehe laut ITD hervor, dass alle drei Kapitalzuführungen eine einzige Maßnahme darstellen und am selben Tag, nämlich am 20. Oktober 2017, dem Tag der Oktober-Vereinbarung, gewährt wurden. 3.1.3.   Die Kapitalzuführungen stellen eine Beihilfe dar 3.1.3.1.   Staatliche Mittel, Zurechenbarkeit, Selektivität, Wettbewerbsverfälschung und Beeinträchtigung des Handels (67) Was die von der Kommission im Einleitungsbeschluss vorgenommene Würdigung der Beihilfe betrifft, so begrüßt die ITD die Auffassung der Kommission, dass die drei Kapitalzuführungen aus staatlichen Mitteln stammen und Dänemark, Schweden oder beiden zuzurechnen sind, selektiv sind, den Wettbewerb verfälschen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. 3.1.3.2.   Vorteil der Kapitalzuführung von PostNord an Post Danmark (68) In Bezug auf die DCF-Analyse von PostNord, wonach die Gewinne von PostNord infolge der Kapitalzuführung von PostNord an Post Danmark die Verluste aus einer Liquidation von Post Danmark übersteigen, macht ITD geltend, dass diese Analyse aus folgenden Gründen nicht zuverlässig sei: a) Die DCF-Analyse sei von PostNord selbst und nicht von einem unabhängigen Sachverständigen durchgeführt worden. b) Die Kapitalkosten in der DCF-Analyse seien unterbewertet, da sie nur eine Kapitalzuführung (nämlich die von PostNord an Post Danmark) enthielten, während alle Kapitalzuführungen nach Ansicht von ITD miteinander verbunden seien und daher als eine einzige Maßnahme betrachtet werden sollten, die es in der DCF-Analyse zu berücksichtigen gelte. c) Die DCF-Analyse umfasse nicht beihilfefähige Kosten, da Folgendes berücksichtigt werde: 1. Hypothekenschulden von Post Danmark und Darlehen, die Post Danmark im Falle einer Liquidation nicht zurückzahlen könnte, während nach dänischem Recht nur die Kosten im Zusammenhang mit dem Wert der Anteile von PostNord unter Berücksichtigung des Liquidationswertes der Vermögenswerte von Post Danmark hätten berücksichtigt werden müssen; 2. Kosten im Zusammenhang mit den Verantwortlichkeiten der Behörden, z. B. Kosten des Bürgen (nämlich PostNord) für die Zahlung der Hypothekenschulden und anderer Darlehen von Post Danmark, d. h. eine Form von staatlicher Beihilfe, zu deren Zahlung sich kein privater Kapitalgeber angesichts der in den letzten Jahren herrschenden katastrophalen Finanzlage von Post Danmark verpflichtet hätte; 3. die indirekten Insolvenzkosten, d. h. die angeblich höheren Fremdkapitalkosten von PostNord und der Verlust von PostNord, „nicht in der Lage zu sein, umfassende Logistiklösungen für die nordische Region anzubieten“  (41), sowie der „Verlust von Synergien und Größenvorteilen für seine Geschäftstätigkeiten in der nordischen Region“  (42), die kein privater Kapitalgeber zu zahlen bereit wäre, und die daher ausgeschlossen werden sollten, da sie die Gewährung einer staatlichen Beihilfe beinhalten. d) ITD zufolge umfasse die DCF-Analyse nicht beihilfefähige Cashflows, z. B. den USO-Ausgleich, der eine staatliche Beihilfe darstelle und daher ebenfalls ausgeschlossen werden sollte. (69) Überdies macht ITD Folgendes geltend: a) Selbst wenn akzeptiert würde, dass die Anteilseigner von Post Danmark die direkten und indirekten Kosten einer Insolvenz zu tragen hätten, sollte der DCF nicht den vollen Betrag der vermiedenen Kosten einer Insolvenz von Post Danmark enthalten, da eine Insolvenz von Post Danmark nicht unbedingt durch die Gewährung der Kapitalzuführung von PostNord vermieden würde. b) Die Einnahmen im DCF seien zu hoch und trügen nicht dem Risiko Rechnung, dass die USO-Lizenz nicht über 2019 hinaus verlängert wird. ITD schlug vor, dass ein solches Risiko durch die Verwendung eines höheren Abzinsungssatzes (nämlich WACC) für die Jahre ab 2020 berücksichtigt werden könnte. c) Angesichts des Rückgangs des Nettoumsatzes von Post Danmark um 10 % im Jahr 2017 seien die Schätzungen im DCF für die Wachstumsraten des Brief- und Logistikmarktes zu optimistisch und daher fragwürdig. d) Die WACC im DCF seien zu niedrig, da dabei die mit PostNord vergleichbaren Unternehmen und nicht die mit Post Danmark vergleichbaren Unternehmen betrachtet würden. Darüber hinaus trügen die WACC nicht dem Risiko einer Insolvenz als Folge des Umstrukturierungsplans Rechnung. Auch würden die willkürlichen Annahmen in Bezug auf künftige Marktbedingungen nicht berücksichtigt. e) Ein potenzieller Verlust des Investment-Grade-Ratings wäre darauf zurückzuführen, dass die Kapitalzuführung von PostNord finanziell unsolide ist, was wiederum beweisen würde, dass die Kapitalzuführung von PostNord nicht dem Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden privaten Kapitalgebers entspricht. 3.1.3.3.   Vorteil der Kapitalzuführungen von Dänemark und Schweden an PostNord (70) ITD ist der Ansicht, dass es mehr Elemente als die von der Kommission im Einleitungsbeschluss genannten gebe, die Zweifel an den Kapitalzuführungen von Dänemark und Schweden aufkommen lassen: a) Auf der Grundlage der Oktober-Vereinbarung sei klar, dass die Kapitalzuführungen von Dänemark und Schweden an PostNord an Post Danmark weitergegeben werden sollten und dass kein privater Kapitalgeber Post Danmark Kapital zuführen würde. b) Alle drei Kapitalzuführungen entsprächen nicht den Marktbedingungen, da Dänemark im Dezember 2019 weitere 112 Mio. DKK (rund 15 Mio. EUR) für die Verlängerung der USO-Lizenz von Post Danmark für den Zeitraum 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2020 gewährt habe, um das Überleben von Post Danmark A/S zu ermöglichen. c) Die NPV-Berechnung, die für die dänischen und schwedischen Kapitalzuführungen durchgeführt wurde, um ihre Marktkonformität im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung des Ratings von PostNord nachzuweisen, gebe keinen Aufschluss darüber, wie hoch die Rendite (falls vorhanden) ist. d) Es sei kein Vergleich angestellt worden zwischen dem Wert der Kapitalzuführungen und dem kontrafaktischen Szenario, in dem PostNord liquidiert würde und daher kein privater Marktinvestor diese Kapitalzuführungen vornehmen würde. 3.2.   Dansk Distribution (71) Dansk Distribution A/S hat seinen Sitz in Karlslunde (Dänemark) und befördert Pakete, Paletten und Stückgut. Dansk Distribution macht geltend, mit Post Danmark im Paketsektor und allgemein im Zustellsektor im Wettbewerb zu stehen. Das Unternehmen hat ein Interesse daran, eine Stellungnahme abzugeben, weil es mit Post Danmark an denselben Ausschreibungen für Logistikverträge teilnehme, wobei Post Danmark angeblich Preise unter dem Marktpreis anbiete. (72) Die Stellungnahme von Dansk Distribution entspricht der Stellungnahme von ITD. 3.3.   Dansk Scanning (73) Dansk Scanning A/S hat seinen Hauptsitz in Esbjerg (Dänemark) und erstellt digitale Archive für seine Kunden. Das Unternehmen bietet eine Reihe von Digitalisierungsdiensten an. Dansk Scanning macht geltend, mit Post Danmark im digitalisierten Postsektor und insbesondere auf dem Markt für Scandienstleistungen im Wettbewerb zu stehen. (74) Die Stellungnahme von Dansk Scanning entspricht der Stellungnahme von ITD. 3.4.   Danske Fragtmænd A/S (75) Danske Fragtmænd A/S hat seinen Sitz in Aarhus (Dänemark) und ist eine Tochtergesellschaft von Fragtmænd Holding A/S. Das Unternehmen erbringt Logistikdienstleistungen für Firmenkunden in Dänemark. Es nimmt Bestellungen entgegen und lagert, kommissioniert, verpackt und vertreibt Halbfertig- und Fertigprodukte, Ersatzteile, Verbrauchsgüter und langlebige Konsumgüter. Es kann täglich zustellen und bietet eine Haus-zu-Haus-Zustellung. Darüber hinaus ist Danske Fragtmænd auf dem Markt für Lager- und Informationstechnologiedienstleistungen tätig. (76) Die Stellungnahme von Danske Fragtmænd A/S entspricht der Stellungnahme von ITD. 3.5.   Jørgen Jensen Distribution A/S (77) JJD hat seinen Hauptsitz in Ikast (Dänemark) und erbringt Frachtbeförderungsdienste. Das Unternehmen bietet eine Reihe von Beförderungsdienstleistungen an, darunter die Zustellung von Paketen, Stückgut und Palettengütern sowie Langstreckenlieferungen, die temperaturempfindliche Waren (z. B. Lebensmittel) wie auch temperaturunempfindliche Waren umfassen. Darüber hinaus ist JJD auf den Märkten für Beförderungsdienste mit sehr kurzfristigen Abholungen und Zustellungen sowie für Kurierdienste tätig. JJD macht geltend, mit Post Danmark im Beförderungs- und Zustellsektor im Wettbewerb zu stehen. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die Kapitalzuführungen, die Gegenstand dieses Beschlusses sind, sich unmittelbar auf seine Geschäftstätigkeit auswirkten, da sie Post Danmark in die Lage versetzten, Preise anzubieten, die 15–30 % unter dem Marktpreis liegen. JJD erklärt, dies bei Ausschreibungen und Wettbewerben auf der Grundlage von Kundeneinladungen erfahren zu haben. (43) (78) Die Stellungnahme von JJD entspricht der Stellungnahme von ITD. 3.6.   UPS (79) UPS ist ein weltweiter Anbieter von spezialisierten Post- und Versanddienstleistungen. Nach den Vereinigten Staaten von Amerika ist der größte Markt für UPS Europa, wo das Unternehmen 56 Länder und Gebiete bedient. Seit 1988 ist UPS auf dem dänischen Markt tätig, wo es nationale und internationale Post- und Logistikdienste anbietet, darunter Express- und Standardzustellung von Paketen sowie eine Reihe von Luft-, See- und Straßengüterverkehrsdiensten. UPS macht geltend, im Bereich der nicht universellen Paket- und Postdienste sowie im Logistikbereich in direktem Wettbewerb mit Post Danmark zu stehen. (80) Die Stellungnahme von UPS überschneidet sich weitgehend mit der von ITD und anderen Dritten, enthält jedoch spezifische Bemerkungen zur MEOP-Bewertung. 3.6.1.   Kapitalzuführung von PostNord an Post Danmark (81) Erstens macht UPS geltend, dass die in den DCF-Berechnungen angenommene Wachstumsrate durch einen sachgerechten Vergleich mit der Wachstumsrate des Post- und Logistiksektors, wie in einer Reihe von Forschungsarbeiten und anderen Quellen (44) angegeben, validiert werden könne. (82) UPS schlägt ferner vor, dass die Fähigkeit von PostNord, die erwarteten Ergebnisse in Bezug auf bestimmte Zielgrößen wie die Wachstumsrate der Einnahmen und das EBIT des Unternehmens genau vorherzusagen, infrage gestellt werden sollte. Letzteres könnte durch ein „Backtesting“ des historischen Plans anhand der tatsächlichen Ergebnisse für diese Zielgrößen bewertet werden. (83) Außerdem macht UPS geltend, dass zusätzliche Fremdkapitalkosten infolge einer Herabstufung in die DCF-Berechnung einbezogen werden sollten, und zwar nicht nur im Insolvenzszenario ohne Kapitalzuführung von PostNord, sondern auch im Szenario mit Kapitalzuführung von PostNord. UPS ist der Auffassung, dass dies im Einklang mit der Erklärung der dänischen Behörden stünde, dass sich das Rating von PostNord als Folge der Kapitalzuführung an Post Danmark auch verschlechtern könnte. 3.6.2.   Kapitalzuführungen von Dänemark und Schweden an PostNord (84) UPS führt an, dass eine detailliertere Bewertung der angeblichen zusätzlichen Fremdkapitalkosten infolge der Herabstufung der Kreditwürdigkeit von PostNord hätte vorgenommen werden müssen, um festzustellen, ob die Kapitalzuführungen von Dänemark und Schweden von einem privaten Kapitalgeber vorgenommen würden. Bei dieser Bewertung sollte dann der erwartete künftige Finanzierungsbedarf in Form einer prognostizierten Cashflow-Analyse und einer Übersicht über die bestehenden Schulden berücksichtigt werden. 3.7.   Anonymer Dritter (85) Der anonyme Dritte macht geltend, im Paket- und Stückgutverteilsektor mit Post Danmark im Wettbewerb zu stehen. (86) Die Stellungnahme des anonymen Dritten entspricht der Stellungnahme von ITD. 4.   STELLUNGNAHME VON DÄNEMARK UND SCHWEDEN 4.1.   Gemeinsame Stellungnahme von Dänemark und Schweden zum Einleitungsbeschluss (87) In ihrer gemeinsamen Stellungnahme geben Schweden und Dänemark an, dass sie als separate und unabhängige Eigentümer von PostNord AB ihre eigenen Bewertungen der wirtschaftlichen Gründe für ihre jeweiligen Kapitalzuführungen vorgenommen hätten. Aus diesem Grund werden die Stellungnahmen von Dänemark und Schweden zu ihren jeweiligen Kapitalzuführungen in den Abschnitten 4.2 und 4.3 gesondert angeführt. (88) Schweden und Dänemark haben in einem Anhang zu ihrer gemeinsamen Stellungnahme die Stellungnahme von PostNord AB zum Einleitungsbeschluss übermittelt. Laut PostNord AB „haben die dänische und die s

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.