Europäische Union

Beschluss (EU) 2022/459 der Kommission vom 10. September 2021 über die von Dänemark und Schweden durchgeführten Staatlichen Beihilfen SA.49668 (2019/C) (ex 2017/FC) und SA.53403 (2019/C) (ex 2017/FC) zugunsten von PostNord AB und Post Danmark A/S (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 6568) (Nur der dänische und der schwedische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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22.3.2022    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 93/146 BESCHLUSS (EU) 2022/459 DER KOMMISSION vom 10. September 2021 über die von Dänemark und Schweden durchgeführten Staatlichen Beihilfen SA.49668 (2019/C) (ex 2017/FC) und SA.53403 (2019/C) (ex 2017/FC) zugunsten von PostNord AB und Post Danmark A/S (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 6568) (Nur der dänische und der schwedische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme nach diesen Artikeln (1) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Am 27. November 2017 reichte die Brancheorganisation for den danske vejgodstransport (im Folgenden „ITD“) bei der Kommission eine Beschwerde über diverse Maßnahmen ein, die Post Danmark A/S (im Folgenden „Post Danmark“) von Dänemark und Schweden gewährt wurden oder gewährt werden sollten. Die Kommission hat mehrere dieser Maßnahmen in ihrem Beschluss SA.47707 vom 28. Mai 2018 (im Folgenden „Beschluss von 2018“) (2) beurteilt. Im Beschluss von 2018 kündigte die Kommission an, dass sie einen gesonderten Beschluss über die übrigen Maßnahmen erlassen werde, die Gegenstand des vorliegenden Beschlusses sind: a) Kapitalzuführung der PostNord Group AB (im Folgenden „PostNord Group“) an Post Danmark, b) Kapitalzuführung von Dänemark an PostNord AB und c) Kapitalzuführung von Schweden an PostNord AB. (2) Mit Schreiben vom 20. Dezember 2017, 12., 13. und 28. März 2018, 3., 6. und 26. April, 15., 26., 28. und 30. Mai, 1. und 13. Juni 2018, 9. Oktober 2018, 10. Dezember 2018 sowie 6. und 13. März 2019 übermittelten die dänischen und die schwedischen Behörden der Kommission entweder gemeinsam oder einzeln weitere Informationen. (3) (3) Mit Schreiben vom 14. Juni 2019 teilte die Kommission Dänemark und Schweden ihren Beschluss mit, in Bezug auf die Beihilfe (4) das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „AEUV“) einzuleiten (im Folgenden „Einleitungsbeschluss“). Die Kommission forderte Dänemark und Schweden auf, Stellung zu nehmen und alle Informationen vorzulegen, die zur Beurteilung der verbleibenden Maßnahmen beitragen könnten, und forderte auch alle anderen Beteiligten auf, sich zu den verbleibenden Maßnahmen zu äußern. (4) Die ersten Stellungnahmen Schwedens und Dänemarks zum Einleitungsbeschluss gingen mit Schreiben vom 12. bzw. 16. Juli 2019 bei der Kommission ein. (5) Mit Schreiben vom 17. September 2019 gingen bei der Kommission Stellungnahmen zum Einleitungsbeschluss von sieben Dritten ein, darunter ITD. (6) Die Kommission leitete die Stellungnahmen aller Dritten am 3. und 14. Oktober 2019 an Schweden und Dänemark weiter. (7) Am 13. Dezember 2019 übermittelten die schwedischen und dänischen Behörden ihre Stellungnahmen zu den Stellungnahmen Dritter mit gemeinsamen Schreiben und gesonderten Schreiben. (8) Im Laufe des Verfahrens gingen bei der Kommission am 24. März 2020 und am 19. Mai 2020 im Anschluss an die Auskunftsersuchen vom 14. Februar 2020 und 22. April 2020 zusätzliche Stellungnahmen von Schweden und Dänemark ein. (9) Am 15. Mai 2020 und am 5. Februar 2021 gingen bei der Kommission zusätzliche Stellungnahmen von ITD ein. Letztere wurde am 9. Februar 2021 an Schweden und Dänemark weitergeleitet. Dänemark und Schweden antworteten am 7. April 2021 per E-Mail. 2.   AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEIHILFE 2.1.   Empfänger 2.1.1.   Post Danmark und PostNord AB (10) Die Erbringung von Postdiensten als integraler Bestandteil der dänischen Regierung geht auf das Jahr 1711 zurück. Der landesweite Verkehr von Postsendungen wurde 1865 eingeführt. Bis 1995 unterlag die Erbringung von Postdiensten in Dänemark der Verantwortung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten. (11) Mit dem Gesetz Nr. 88 vom 8. Februar 1995 (5) übertrug Dänemark sämtliche Tätigkeiten des Postdienstes auf das unabhängige öffentliche Unternehmen Post Danmark. Nach dem Postdienstgesetz (6) verfügte Post Danmark über ein gesetzliches Monopol für inländische und grenzüberschreitende Briefsendungen. (12) Der dänische Verkehrsminister hat Post Danmark gemäß dem Gesetz Nr. 409 vom 6. Juni 2002 (7) als staatliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet. Nach § 4 dieses Gesetzes konnte der Staat bis zu 25 % der Anteile von Post Danmark veräußern. Im Jahr 2005 erwarb Post Invest S.A. (unter Verwaltung von CVC Capital Partners) 22 % der Anteile an Post Danmark, und 3 % der Anteile wurden den Beschäftigten angeboten. Im Jahr 2009 veräußerte Post Invest S.A. kurz vor dem Zusammenschluss (8) von Post Danmark mit dem schwedischen Postbetreiber Posten AB (9) seinen Anteil an Post Danmark wieder an Dänemark (10). Infolge des Zusammenschlusses wurde PostNord AB gegründet. (13) Hinter dem Zusammenschluss stand die Absicht, ein robusteres Unternehmen zu gründen und dem zunehmenden Druck auf das Kernprodukt des Unternehmens, nämlich die Briefzustellung, zu begegnen. PostNord AB ist zu 40 % im Besitz Dänemarks und zu 60 % im Besitz Schwedens, wobei die Stimmrechte zu 50 % geteilt werden, und ist zu 100 % Eigentümer der PostNord Group. Die Unternehmensstruktur ist in Abbildung 1 dargestellt. Das gesamte Unternehmen einschließlich all seiner Tochtergesellschaften wird als „PostNord“ bezeichnet. Abbildung 1 Unternehmensstruktur von PostNord (14) Post Danmark ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der PostNord Group und steht seit der Liberalisierung des dänischen Postmarktes im Jahr 2011 infolge der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (11) in vollem Wettbewerb mit anderen Postbetreibern. Dänemark hat Post Danmark gemäß dem dänischen Postgesetz (12) die Universaldienstverpflichtung (universal service obligation, im Folgenden „USO“) übertragen, die insbesondere die Zustellung von Briefen im gesamten dänischen Hoheitsgebiet umfasst. Post Danmark steht vor allem auf dem Paketmarkt und dem Markt für die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften im Wettbewerb. 2.1.2.   Die Märkte von PostNord und Post Danmark (15) PostNord ist hauptsächlich auf dem schwedischen, dänischen, norwegischen und finnischen Markt für Postdienste tätig und bietet Kurier-, Fracht- und Logistiklösungen in der nordischen Region und im übrigen Europa an. (16) Post Danmark bietet auf den dänischen Postmärkten eine Vielzahl von Postdiensten wie Brief-, Paket- und Expresszustellung, Kurierdienste, elektronische Postfächer und Frachtdienste an und betreibt ein Postfilialennetz. 2.2.   Hintergrund der zu bewertenden Maßnahmen 2.2.1.   Auswirkungen der Digitalisierung auf Post Danmark (17) Aufgrund allgemeiner Digitalisierungstrends und besonderer Umstände in Dänemark (13) ist die Zahl der von Post Danmark bearbeiteten Briefe stark gesunken. So ist das Briefaufkommen seit Anfang der 2000er-Jahre drastisch zurückgegangen, und zwar in stärkerem Maße als in anderen vergleichbaren Ländern. In Dänemark ging das Briefaufkommen im Zeitraum 2006 bis 2019 um mehr als 80 % zurück. Die Entwicklung des Briefaufkommens bei Post Danmark im Vergleich zu anderen europäischen Postbetreibern ist in Abbildung 2 dargestellt. Abbildung 2 Entwicklung des Postaufkommens bei europäischen Postbetreibern Die anderen Linien stehen für Deutschland (-27 %), Österreich (-29 %), die Schweiz (-31 %), Belgien (-35 %), Frankreich (-43 %), das Vereinigte Königreich (-50 %), Spanien (-52 %), Italien (-63 %), die Niederlande (-64 %), Schweden (-50 %), Finnland (-47 %), Norwegen (-53 %, seit 2008), Irland (-48 %, seit 2010), Portugal (-44 %). Quelle: Websites und Jahresberichte der Postbetreiber. (18) Die Folge dieser beschleunigten Digitalisierung ist ein Rückgang der Einnahmen. Im Zeitraum 2009 bis 2019 verzeichnete Post Danmark einen Einnahmenrückgang um 55 %, was größtenteils auf geringere Einnahmen aus dem Briefmarkt zurückzuführen ist, und ab 2012 erwirtschaftete das Unternehmen jährliche Defizite — siehe Tabelle 1: Tabelle 1 Einnahmen und Ergebnis vor Zinsen und Steuern (earnings before interest and tax, im Folgenden „EBIT“) von Post Danmark in den Jahren 2009 bis 2019: Mio. DKK 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Einnahmen 10 828 10 107 9 250 8 811 8 171 7 964 7 641 6 728 5 836 6 214 4 913 EBIT 81 348 305 - 207 - 204 - 301 - 289 -1 178 - 790 -1 063 - 221 (19) Post Danmark ergriff Maßnahmen zur Verbesserung seiner finanziellen Lage, und zwischen 2009 und 2016 verließen 8 000 Vollzeitbeschäftigte das Unternehmen. Diese Maßnahmen waren jedoch unzureichend, und Post Danmark konnte eine Insolvenz nur dank einer Kapitalzuführung der PostNord Group in Höhe von 1 Mrd. DKK am 23. Februar 2017 (Gegenstand des Beschlusses von 2018 (14)) abwenden. (20) Um Post Danmark wieder rentabel zu machen, entwickelte der Vorstand von PostNord AB ein neues Produktionsmodell. Das Produktionsmodell ist Teil eines umfassenderen Umstrukturierungsplans (15), der auch die Neuorganisation der Verwaltung (insbesondere die Senkung der Gemeinkosten, IT-Kosten und Immobilienkosten) umfasst. Das neue Produktionsmodell zielt auf Effizienzsteigerungen ab, die vor allem durch die folgenden drei Maßnahmen erreicht werden sollen: a) Die Zustellung von Eilbriefen und anderen täglichen Postsendungen soll über das logistische Zustellnetz erfolgen (d. h. zusammen mit Paketen), um durch die Vermeidung paralleler Zustellnetze Kosten zu sparen. b) Die Zustellung von Postsendungen soll direkt von einem Knotenpunkt oder einer Poststelle aus erfolgen, ohne dass separate Einrichtungen erforderlich sind, ausgenommen Briefsortierzentren. c) Die Zustellung von gewöhnlichen Briefen und Zeitschriften soll im sog. „Blumenmodell“ erfolgen, das die derzeitige Zustellungsmethode ersetzt und eine erhebliche Verringerung der Zahl der täglichen Fahrten zur Folge hat. (21) Dieser Plan ist mit hohen Kosten verbunden, insbesondere im Zusammenhang mit der Entlassung von mehr als 4 000 Beschäftigten, darunter schätzungsweise 1 500 von 3 200 ehemaligen Beamten. 2.2.2.   Oktober-Vereinbarung (22) Vor diesem Hintergrund unterzeichneten Schweden und Dänemark am 20. Oktober 2017 eine bilaterale Vereinbarung (im Folgenden „Oktober-Vereinbarung“), in der mehrere Maßnahmen zugunsten von PostNord AB und Post Danmark beschrieben sind. In der Oktober-Vereinbarung heißt es wie folgt: „Um den Herausforderungen der Digitalisierung in Dänemark zu begegnen, hat das Unternehmen [(PostNord AB)] ein neues Produktionsmodell mit geschätzten Kosten von etwa 5 Mrd. SEK entwickelt.“ (16) PostNord AB schätzte damals den Bedarf an externen Mitteln für die Umsetzung des Umstrukturierungsplans auf 3 Mrd. SEK (etwa 297 Mio. EUR (17)). Gemäß der Oktober-Vereinbarung soll dieser Betrag durch eine Kapitalzuführung von Schweden in Höhe von 400 Mio. SEK (etwa 39,6 Mio. EUR) und eine Kapitalzuführung von Dänemark in Höhe von 267 Mio. SEK (etwa 26,4 Mio. EUR) finanziert werden. Diese beiden Kapitalzuführungen sind als Kapitaleinlage in das Unternehmen zu Marktbedingungen ohne Ausgabe neuer Anteile zu tätigen. (18) Darüber hinaus würde die PostNord Group eine interne Einlage in Post Danmark in Höhe von etwa 2,3 Mrd. SEK (etwa 228 Mio. EUR) leisten. Schweden und Dänemark haben ihre jeweiligen Kapitalzuführungen ausgezahlt, während die PostNord Group seither eine Kapitalzuführung in Höhe von 2,339 Mrd. DKK (etwa 314,6 Mio. EUR (19)) vorgenommen hat. Auf die Kapitalzuführung der PostNord Group wird in Absatz 4 der Oktober-Vereinbarung Bezug genommen, ohne dass ein konkreter Betrag genannt wird: „Das Unternehmen hat den Kapitalbedarf auf 3 Mrd. SEK geschätzt, wovon der schwedische Anteilseigner 400 Mio. SEK und der dänische Anteilseigner 267 Mio. SEK investieren werden, um die Umsetzung des neuen Produktionsmodells zu unterstützen; die übrigen Mittel werden vom Unternehmen selbst bereitgestellt. Diese Investitionen sind als Kapitaleinlage in das Unternehmen zu Marktbedingungen ohne Ausgabe neuer Anteile zu tätigen.“ (Hervorhebung hinzugefügt) (23) Darüber hinaus heißt es in der Oktober-Vereinbarung, dass der dänische Staat Post Danmark 1,533 Mrd. SEK (etwa 151,6 Mio. EUR) zur Finanzierung bestimmter Kosten aus Altlasten (legacy costs) zur Verfügung stellt. Dänemark meldete diesen Betrag schließlich als USO-Ausgleich an, und er wurde im Beschluss von 2018 als mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe genehmigt. (24) In der Oktober-Vereinbarung wird betont, dass die Vereinbarung zwischen Dänemark und Schweden „der Zustimmung der dänischen Regierung, des dänischen Parlaments, der schwedischen Regierung und des schwedischen Parlaments sowie — in Bezug auf die Elemente staatlicher Beihilfe — der Zustimmung der Europäischen Kommission“ (20) bedarf. 2.2.3.   Vereinbarung über die Umsetzung des USO-Ausgleichs (25) Am 11. Juni 2018 schlossen PostNord AB und Dänemark eine Vereinbarung über die Grundsätze für die Umsetzung des USO-Ausgleichs. (21) Diese Vereinbarung enthält ebenfalls eine Klausel, nach der der Vorstand von PostNord AB verpflichtet war, die Kapitalzuführung der PostNord Group an Post Danmark zu übertragen. Der Vorstand beschloss dies noch am selben Tag. 2.3.   Beschreibung der zu bewertenden Maßnahmen 2.3.1.   Die zu bewertenden Maßnahmen (26) Gegenstand dieses Beschlusses sind die drei in Erwägungsgrund 1 angegebenen Kapitalzuführungen, die in den Abschnitten 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 näher beschrieben werden. 2.3.2.   Kapitalzuführung der PostNord Group an Post Danmark 2.3.2.1.   Ziel (27) Wie von den dänischen und schwedischen Behörden erklärt, besteht das Ziel der Kapitalzuführung der PostNord Group an Post Danmark darin, die Umsetzung des Umstrukturierungsplans von Post Danmark zu unterstützen. 2.3.2.2.   Betrag und Herkunft (28) Die Kapitalzuführung der PostNord Group an Post Danmark beläuft sich auf 2,339 Mrd. DKK. 2.3.2.3.   Zeitrahmen (29) Die PostNord Group hat die Kapitalzuführung an Post Danmark in drei Tranchen ausgezahlt. Die erste Tranche in Höhe von 150 Mio. DKK wurde am 4. April 2018 ausgezahlt. Die zweite Tranche in Höhe von 1 450 Mio. DKK wurde am 18. Juni 2018 ausgezahlt. Die dritte Tranche in Höhe von 739 Mio. DKK wurde schließlich am 4. Februar 2019 ausgezahlt. 2.3.3.   Kapitalzuführung von Dänemark an PostNord AB 2.3.3.1.   Ziel (30) Die Kapitalzuführung von Dänemark an PostNord AB ist ebenfalls Teil der Oktober-Vereinbarung, dient jedoch einem anderen Ziel. Dänemark zufolge besteht das Ziel der Kapitalzuführung Dänemarks in der Erhaltung des Investment-Grade-Ratings von PostNord AB. (22) 2.3.3.2.   Betrag und Herkunft (31) Die Kapitalzuführung von Dänemark an PostNord AB beläuft sich auf 267 Mio. SEK. 2.3.3.3.   Zeitrahmen (32) Dänemark zahlte seine Kapitalzuführung an PostNord AB am 10. Dezember 2018 aus. 2.3.4.   Kapitalzuführung von Schweden an PostNord AB 2.3.4.1.   Ziel (33) Schweden hat ebenso wie Dänemark erklärt, dass das Ziel der schwedischen Kapitalzuführung in der Erhaltung des Investment-Grade-Ratings von PostNord AB bestehe. (23) 2.3.4.2.   Betrag und Herkunft (34) Die Kapitalzuführung von Schweden an PostNord AB beläuft sich auf 400 Mio. SEK. 2.3.4.3.   Zeitrahmen (35) Schweden zahlte seine Kapitalzuführung an PostNord AB am 10. Dezember 2018 aus. 2.4.   Beschwerde von ITD (36) Am 27. November 2017 ging bei der Kommission eine Beschwerde von ITD ein, einem Verband mit mehr als 810 Mitgliedern, die in Dänemark im Straßenverkehrs- und Logistiksektor tätig sind (siehe Erwägungsgrund 1). Die Kommission hat einen Teil der Beschwerde im Beschluss von 2018 beurteilt. Die Beschwerde betraf folgende Maßnahmen: a) eine staatliche Garantie, die Dänemark ehemaligen Beamten im Jahr 2002 für Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Zahlung von Abfindungen im Falle einer Insolvenz von Post Danmark gewährt hat, b) eine Mehrwertsteuerbefreiung für Online-Handelsgesellschaften mit Geltungsdauer von 1990 bis zum 1. Januar 2017, c) die angebliche falsche Trennung der Rechnungsführung von Post Danmark und die angebliche Quersubventionierung kommerzieller Dienstleistungen durch USO-Aktivitäten zwischen 2006 und 2013, d) eine interne Übertragung von der PostNord Group an Post Danmark in Höhe von 1 Mrd. DKK am 23. Februar 2017, e) den USO-Ausgleich für den Zeitraum 2017 bis 2019 und f) die drei in der Oktober-Vereinbarung genannten Kapitalzuführungen (siehe Erwägungsgründe 22 bis 24), die Gegenstand dieses Beschlusses sind. 2.5.   Der Beschluss von 2018 (37) Am 28. Mai 2018 erließ die Kommission den Beschluss von 2018, in dem sie zu dem Schluss kam, dass vier in der Beschwerde von ITD vorgebrachte Maßnahmen entweder keine Beihilfen oder bestehende Beihilfen darstellten und dass der USO-Ausgleich in Höhe von 1,683 Mrd. SEK eine auf der Grundlage des Rahmens für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (im Folgenden „DAWI“) (24) mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe darstellte (letztlich wurde nur ein Betrag von 1,533 Mrd. SEK gezahlt). (38) Im Beschluss von 2018 kündigte die Kommission an, dass die drei von ITD beanstandeten Kapitalzuführungen getrennt geprüft würden. (39) Am 20. September 2018 legten ITD und Danske Fragtmænd A/S, ein Unternehmen, das auf dem dänischen Markt für Güterkraftverkehr und Paketzustelldienste tätig ist, aus verfahrensrechtlichen Gründen Berufung gegen die Entscheidung von 2018 ein. Die Klägerinnen stützten ihre Klage auf einen einzigen Klagegrund, mit dem sie rügten, dass die Kommission trotz der ernsten Schwierigkeiten bei der Beurteilung der in Rede stehenden Ausgleichsleistung und der sonstigen in der Beschwerde von ITD beanstandeten Maßnahmen nicht das förmliche Prüfverfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV eingeleitet habe. Das Gericht hat die Rechtssache unter der Nummer T-561/18 (25) registriert. (40) Am 5. Mai 2021 bestätigte das Gericht die Schlussfolgerung der Kommission, dass der USO-Ausgleich für die Jahre 2017 bis 2019 eine mit dem DWAI-Rahmen vereinbare Beihilfe darstellt. Darüber hinaus bestätigte es die Schlussfolgerung der Kommission in Bezug auf zwei der vier anderen in der Beschwerde angeführten Maßnahmen, nämlich die staatliche Garantie, die Dänemark ehemaligen Beamten im Jahr 2002 für Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Zahlung von Abfindungen im Falle einer Insolvenz von Post Danmark gewährt hat, und die Kostenzuweisung von Post Danmark im Zeitraum 2006 bis 2013. Das Gericht erklärte die Entscheidung von 2018 jedoch teilweise für nichtig, da es der Auffassung war, dass die Kommission in Bezug auf die Kapitalzuführung in Höhe von 1 Mrd. DKK, die Post Danmark am 23. Februar 2017 von der PostNord Group gewährt wurde, und die Mehrwertsteuerbefreiung für Online-Handelsgesellschaften beim Erwerb von Transportdienstleistungen von Post Danmark das förmliche Prüfverfahren hätte einleiten müssen. 2.6.   Gründe für die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens (41) Am 14. Juni 2019 leitete die Kommission das förmliche Prüfverfahren zu den in Abschnitt 2.3 beschriebenen Maßnahmen ein, da sie Zweifel an der Marktkonformität der drei Kapitalzuführungen hatte. 2.6.1.   Kapitalzuführung der PostNord Group an Post Danmark (42) Im Einleitungsbeschluss vertrat die Kommission die Auffassung, dass das von den dänischen und schwedischen Behörden vorgelegte Modell des abgezinsten Zahlungsstroms (discounted cash flow, im Folgenden „DCF“) aus methodischer Sicht mit der akzeptablen Praxis zur Bewertung der Marktkonformität einer Investition übereinstimmt. Der Kapitalwert (net present value, „NPV“) der künftigen Cashflows eines Unternehmens (um Schulden bereinigt) wird häufig zur Bewertung von Kapitalanlageentscheidungen herangezogen. Bei dem Modell wurden zwei Cashflows berücksichtigt: einer infolge der Insolvenz von Post Danmark (negative Cashflows), der vermieden würde, und einer aus den künftigen Betriebsgewinnen von Post Danmark (positive Cashflows). (43) Hinsichtlich der Berechnung der künftigen Betriebsgewinne von Post Danmark hatte die Kommission jedoch Zweifel an den für den Brief- und Logistikmarkt angenommenen Wachstumsraten, da der Nettoumsatz von Post Danmark im Jahr 2017 um beinahe 10 % zurückging. Was die Berechnung der nachteiligen Auswirkungen einer Insolvenz von Post Danmark anbelangt, so war die Kommission der Ansicht, dass Dänemark und Schweden die Quantifizierung der nachteiligen Auswirkungen nicht ausreichend begründet hatten. (44) Die Kommission stellte ferner fest, dass das DCF-Modell relativ empfindlich auf die zugrunde gelegten Annahmen reagierte. Insbesondere würde die Investition dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Wirtschaftsbeteiligten (market economy operator principle, im Folgenden „MEOP“) nicht mehr entsprechen, wenn beispielsweise die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (weighted average capital cost, im Folgenden „WACC“) […] % und das prognostizierte jährliche Umsatzwachstum […] % betragen. Vor diesem Hintergrund war die Kommission der Ansicht, dass mehr Gewissheit in Bezug auf die bei den Berechnungen zu verwendenden Parameter erforderlich ist. (45) In Anbetracht der in den Erwägungsgründen 42 bis 44 dargelegten Informationen äußerte die Kommission gewisse Zweifel an der Marktkonformität der Kapitalzuführung der PostNord Group. (26) 2.6.2.   Kapitalzuführung von Dänemark an PostNord AB (46) Die Kommission stellte fest, dass die dänischen Behörden weder die Wahrscheinlichkeit berücksichtigten, dass PostNord AB ohne die Kapitalzuführungen von Dänemark und Schweden sein Schatten-Rating verliert, noch die Wahrscheinlichkeit, dass PostNord AB sein Schatten-Rating selbst mit den Kapitalzuführungen von Dänemark und Schweden verliert. (47) Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die dänischen Behörden weder die Laufzeit der zu refinanzierenden Darlehen noch den Zeitraum berücksichtigten, in dem davon ausgegangen wurde, dass das Schatten-Rating von PostNord AB aufgrund der Kapitalzuführungen von Dänemark und Schweden erhalten bleiben würde. Beide Elemente müssten jedoch berücksichtigt werden, um die Einsparungen bei den Finanzierungskosten, die auf die Kapitalzuführungen zurückzuführen sind, richtig einschätzen zu können, vorausgesetzt, dass es solche Einsparungen gibt. (48) In Anbetracht der Erwägungsgründe 46 und 47 äußerte die Kommission Zweifel an der Marktkonformität der Kapitalzuführung der dänischen Behörden. (27) 2.6.3.   Kapitalzuführung von Schweden an PostNord AB (49) Die Kommission war der Auffassung, dass die in den Erwägungsgründen 46 bis 48 vorgebrachte Argumentation gleichermaßen für die von den schwedischen Behörden vorgelegte Bewertung der schwedischen Kapitalzuführung an PostNord AB gilt. Darüber hinaus kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die schwedischen Behörden nicht nachgewiesen haben, dass die von den schwedischen Behörden geschätzten jährlichen Einsparun

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.