Europäische Union

98/531/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. März 1998 in einem Verfahren nach den Artikeln 85 und 86 EG-Vertrag (Sachen IV/34.073, IV/34.395 und IV/35.436 - Van den Bergh Foods Limited) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 292) (Nur der englische Text ist verbindlich)

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er einmaligen Aktion 1995 und 1996 abgewickelt werden. Der Verkauf sollte in gleicher Weise 1995 und 1996 stattfinden, und es sollte eine angemessene geographische Verbreitung sichergestellt werden. Die Abtretung von Kühltruhen sollte eine Entwicklung hin zum Kühltruhenbesitz durch die Wiederverkäufer schnell in Gang bringen. Unilever erklärte, daß diese Maßnahme "für die Saison 1995 zu einer sichtbaren und beträchtlichen Veränderung für den betreffenden Markt führen wird. Dies (würde) den Prozeß in Schwung bringen, dessen zukünftige Entwicklung durch die duale Preisstruktur und die Mietkaufregelung garantiert wird". (73) In Übereinstimmung mit dieser Zusage hat HB seit Beginn des Jahres 1995 [. . .] Kühltruhen in [. . .] Verkaufsstellen abgetreten; nahezu alle diese Abtretungen erfolgten während der ersten Hälfte des Jahres 1996 (23); in den meisten Fällen wurden die Kühltruhen den Wiederverkäufern [. . .]. HB zufolge erfuellen 1 750 der Abtretungen die in Randnr. 72 angeführten Bedingungen. Nahezu alle abgetretenen Kühltruhen waren Kühltruhenmodelle/-typen, die von HB in Verkaufsstellen mindestens in den letzten [. . .] Jahren nicht neu aufgestellt wurden. Das Durchschnittsalter der abgetretenen Kühltruhen liegt knapp unter [. . .] Jahren (24). Nicht alle abgetretenen Kühltruhen waren in Einzelhandelsverkaufsstellen aufgestellt worden; einige (HB zufolge [. . .]) wurden in Schulen, Personalkantinen, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen aufgestellt. Über [. . .] Kunden erwarben mehr als eine Kühltruhe im Rahmen der Abtretungsregelung. HB konzentrierte seine Abtretungen auf das, was es als den "Kleingeschäftsfaktor" beschreibt. HB zufolge beträgt der Gesamtumsatz an Impuls-Speiseeis aller dieser Verkaufsstellen, die auf diese Weise Kühltruhen erworben haben, annähernd [. . .] IEP. c) Kühltruhenaufstellungen und Produktvermehrung in jüngster Zeit (74) Im Jahr 1994 verstärkte HB die Modernisierung seines Kühltruhenbestandes, indem sie viele der älteren Kühltruhenmodelle (25) ersetzte. 1993 wurden [. . .] neue Kühltruhen in Verkaufsstellen aufgestellt; 1994 waren es [. . .]; 1995 waren es [. . .]; 1996 bis August [. . .]. Im allgemeinen nehmen die neuen Kühltruhen mehr Bodenfläche in Einzelhandelsverkaufsstellen ein (obwohl sie in einigen Fällen ein geringeres Volumen haben), nicht nur deshalb, weil sie eine größere Fläche haben, sondern auch, weil viele Kühltruhen dem "Insel"-Typ angehören und nicht an anderes Ladenfestinventar oder an die Wand des Ladens angrenzen sollten. HB spricht von einer Veränderung der Modelle in seinem Kühltruhenbestand, die sie als "wachsende Beliebtheit des Insel-Kühltruhenmodells, weitgehend zu Lasten der 'Visitop'-Modelle und der Modelle mit 'geschlossenem Deckel'", "eine allmähliche Zunahme des Anteils der Kühltruhen mit einer Länge von über einem Meter" und "eine allmähliche Verringerung der Gesamtgröße von Kühltruhen, bei einer Berücksichtigung von Länge, Breite und Höhe" deutet. HB zufolge lassen sich diese Faktoren durch "zwei grundsätzliche Faktoren" erklären: "i) Der Rückgang des Anteils von TSN-Läden und kleinen unabhängigen Lebensmittel-Einzelhandelsgeschäften an der Gesamtheit der Verkaufsstellen bedeutet, daß der verhältnismäßige Anteil des Kühltruhen-Gesamtbestandes, der von der typischen 1-Meter-Visitop-Kühltruhe dieser Verkaufsstellen repräsentiert wird, einen entsprechenden Rückgang aufweist; und ii) die herstellerseitige Einführung neuer Kühltruhen, die so konzipiert sind, daß sie benutzerfreundlicher für den Selbstbedienungskunden sind und - zu diesem Zweck - länger und flacher". (75) Mars unterstreicht, daß die "allgemeine Produktvermehrung und Sortimentausdehnung von Unilever das Ziel verfolgt, diese Kühltruhen zu fuellen . . . so daß Wiederverkäufer überzeugt werden können, daß sie ein 'volles Sortiment' an Speiseeiserzeugnissen haben und daher keine Produkte der Konkurrenz verkaufen müssen". d) Preisfestsetzungsregelungen (76) Bis März 1995 lieferte HB ihre Speiseeiserzeugnisse und Kühltruhen zu sogenannten "Inklusivpreisen", die die Kapitalkosten der Kühltruhe, die Wartungskosten und den Wert der gelieferten Speiseeiserzeugnisse einschlossen. Allen Wiederverkäufern wurde ungeachtet des Eigentums an den Kühltruhen, in denen die Erzeugnisse vorrätig gehalten wurden, der gleiche Preis in Rechnung gestellt. Ein Wiederverkäufer mit eigener Kühltruhe mußte deshalb für HB-Speiseeis den gleichen Preis wie ein Wiederverkäufer zahlen, der das Kühltruhenangebot von HB annahm. In der Mitteilung Beschwerdepunkte von 1993 (siehe Randnr. 5) ist die Kommission zu der vorläufigen Schlußfolgerung gelangt, daß diese Preispolitik insofern gegen Artikel 86 verstieß, als sie Wiederverkäufer diskriminierte, die keine HB-Kühltruhe übernommen hatten, aber dennoch HB-Speiseeis kauften. Die Kommission kam zu dem vorläufigen Schluß, daß die Politik der Inklusivpreise nicht nur als Anreiz zur Gewährung einer Ausschließlichkeit diente, zum Schaden konkurrierender Lieferanten von Impuls-Speiseeis, sondern daß sie auch eine Diskriminierung zwischen den Handelspartnern herbeiführte, indem unterschiedliche Situationen in ähnlicher Weise behandelt wurden. Wiederverkäufer mit eigenen Kühltruhen zahlten effektiv für einen Dienst, den sie nicht erhielten, und wurden dadurch gezwungen, die Kühltruhenbereitstellung für solche Wiederverkäufer, die HB-Kühltruhen übernahmen, finanziell zu unterstützen. Die erstgenannten Wiederverkäufer brachten sich damit in einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den letztgenannten. (77) Angesichts des Einspruchs der Kommission gab HB ihre Politik der "Inklusivpreise" im Jahr 1995 auf und führte eine sogenannte "differenzierte" oder "duale" Preisfestsetzungsregelung ein. Danach wird Wiederverkäufern, die HB-Speiseeis führen, aber keine HB-Kühltruhe übernehmen, ein Pauschalbetrag vergütet, wenn sie einen jährlichen Mindestumsatz mit HB-Speiseeis (bei Verkäufen aus der Verkaufsstelle) von 650 IEP (Bruttoverkaufswert) erreichen. Dieser Pauschalbetrag ist gegenwärtig auf 78 IEP pro Jahr festgesetzt und entspricht den Kauf- und Wartungskosten, die HB dadurch einspart, daß sie dem Wiederverkäufer keine 1-Meter-Standardtruhe bereitstellt und wartet. Die Wiederverkäufer-Umsatzschwelle ist so festgesetzt, daß HB einen Mindesterlös aus dem Verkauf von Speiseeis an einen Wiederverkäufer hat. (78) Unilever erklärte, daß die neue Regelung "jeden wirtschaftlichen Anreiz für den Wiederverkäufer aufheben sollte, die HB-Kühltruhe zu übernehmen". Unilever führte weiter aus, daß die Regelung "eine beträchtliche Wirkung auf den angeblichen Ausschluß vom Markt hat, da mehr Wiederverkäufer erkennen, daß der Bonus den Kauf der eigenen Kühltruhe finanzieren kann". (79) Die Regelung trat Anfang 1995 in Kraft. Ihre Bedingungen wurden auf allen HB-Preislisten abgedruckt; für 1995 sollten Wiederverkäufer mit eigenen Kühltruhen für ein angebrochenes Jahr einen Teilbonus erhalten. Der Pauschalbetrag kann von Zeit zu Zeit an die veränderte Kostensituation von HB abgepaßt werden. Desgleichen kann auch die Umsatzschwelle von Zeit zu Zeit geändert werden. Alle Änderungen sollen in transparenter Weise erfolgen. Im März/April 1996 erfuellten [. . .] Wiederverkäufer die Vorbedingungen und erhielten den dualen Preisgestaltungsbonus für den Kauf von Impuls-Speiseeis von HB im Jahr 1995. Im Jahr 1997 erfuellten [. . .] Wiederverkäufer die Vorbedingungen und erhielten den dualen Preisgestaltungsbonus für den Kauf von Impuls-Speiseeis von HB im Jahr 1996. 7. Die Vertriebsvereinbarungen anderer Hersteller für Impuls-Speiseeis in Irland i) Mars und Valley (80) Mars beauftragte im Jahr 1989 Valley damit, seine neu entwickelten Speiseeiserzeugnisse zu vertreiben. Vor dem Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen Mars durch den Irish High Court im Jahr 1991 (siehe Randnr. 3) waren die Produkte von Mars von einigen Wiederverkäufern auch in im Besitz von HB befindlichen Kühltruhen untergebracht worden. Anfänglich belieferte Mars das Unternehmen Valley, das dann die Produkte von Mars in im Besitz von Valley oder Mars befindliche Kühltruhen lieferte, sowie in Kühltruhen, die gemeinschaftlich von Mars und Valley gekauft worden waren. Mars führt seit 1993 allerdings auch einen gewissen Direktvertrieb aus. Gemäß dem Urteil des High Court von 1992, das die einstweilige Verfügung gegen Mars in der Hauptsache bestätigte, änderten Mars und Valley ihre Kühltruhenvereinbarungen so, daß sie sich ausschließlich auf einen Lieferanten bezogen. Mars erklärt, daß in diesem Jahr seine "Gesamtkosten für Kühltruhen für 1994 allein 22 % seines Umsatzes an Impuls-Speiseeis betrugen". Im März 1997 beendete Mars seine Vertriebsvereinbarung mit Valley. ii) Nestlé (81) Seit Nestlé 1994 in den irischen Impuls-Speiseeismarkt eintrat, hat es Kühltruhen in Einzelhandelsverkaufsstellen im Rahmen einer Ausschließlichkeitsbedingung aufgestellt. Nestlé vertreibt sein Speiseeis in Irland einzig über Vertriebshändler. Als es 1994 in den Speiseeismarkt eintrat, schloß Nestlé bezüglich des Vertriebs einen Kooperationsvertrag mit Leadmore; dieser wurde nicht über die erste Speiseeissaison hinaus verlängert. iii) Dale Farm (82) Dale Farm stellt Einzelhandelsverkaufsstellen Kühltruhen für die ausschließliche Vorratshaltung von Dale-Farm-Speiseeis, Mars-Speiseeis und anderen tiefgekühlten Nahrungsmittelprodukten von Northern Foods "kostenfrei" zur Verfügung. iv) Häagen Dazs (83) Häagen Dazs stellt Kühltruhen in Einzelhandelsverkaufsstellen für die Vorratshaltung seiner Impuls- oder anderen Speiseeiserzeugnisse auf; die Kühltruhen sind größtenteils kleinformatig und unterliegen einer Ausschließlichkeitsbedingung. Alle seine Speiseeiserzeugnisse werden über Vertriebshändler verkauft. v) Leadmore (84) Leadmore stellt an Einzelhandelsverkaufsstellen Kühltruhen im Rahmen einer Ausschließlichkeitsbedingung zur Verfügung 8. Marktuntersuchung und Quantifizierung des Ausschlusses vom Markt (85) Zunächst sollte eine allgemeine Aussage in bezug auf die Marktuntersuchung gemacht werden: Es gibt immer eine gewisse Fehlerspanne, wenn Daten nur durch die Untersuchung einer Stichprobe gewonnen werden, unabhängig davon, wie sorgfältig diese in bezug auf ihre Repräsentativität für den gesamten relevanten Markt ausgewählt wurde. Dies ist allerdings das einzig wirksame und erschwingliche Mittel für die Erlangung vieler Arten von Marktinformationen. Die Verläßlichkeit solcher Daten kann darüber hinaus bedeutend verbessert werden, wenn sie im Fall von mehr als einer Untersuchung eines bestimmten Marktes die Tendenz zeigt, daß sich die Ergebnisse gegenseitig im wesentlichen bestätigen, wie im Fall der drei unten beschriebenen Marktuntersuchungen. (86) Während HB eine breite Korrelation zwischen den Ergebnissen der Untersuchungen von Lansdowne und B& A anerkennt, kritisiert es die Repräsentativität der Rosslyn-Untersuchung, weil sie "auf dem erneuten Besuch von Verkaufsstellen beruht, die etwa 5 Jahre zuvor untersucht worden sind"; dies geschah in einer ähnlichen Untersuchung; diese ursprüngliche Untersuchung beruhte angeblich "auf einer beliebig ausgewählten Stichprobe, ohne Versuch einer Gliederung" nach Typ/Größe der Verkaufsstelle. Die Rosslyn-Untersuchung ist HB zufolge "unverhältnismäßig stark auf TSN-Läden ausgerichtet, zu Lasten der unabhängigen Lebensmitteleinzelhändler", im Gegensatz zu den Untersuchungen von Lansdowne und B& A, die in Übereinstimmung mit dem sogenannten "Nielsen Universe" von Verkaufsstellen gegliedert sind. Sie ist auch die einzige der drei Untersuchungen, die vor der Abtretung einiger ihrer Kühltruhen durch HB im Rahmen der sogenannten "Anschub"-Regelung durchgeführt wurde. Die Kommission hat diese Kritikpunkte in angemessener Weise berücksichtigt, sofern sie sich auf diese Untersuchung gestützt hat. Die Kommission hat auch bemerkt, daß die Untersuchung von B& A beträchtlich stärker auf große Verkaufsstellen ausgerichtet ist als die anderen beiden Untersuchungen. i) Die Untersuchung von Lansdowne (87) Die Untersuchung wurde im Auftrag der Kommission von Landsdowne Market Research Limited im Juli/August 1996, in der Hochsaison für Speiseeis, durchgeführt. Eine Stichprobe von 501 Verkaufsstellen wurde ausgewählt und sichergestellt, daß diese für den betreffenden Einzelhandel (26) repräsentativ ist. Eine geographische Streuung wurde gewährleistet, die eine klare Stadt-/Land-Trennung einschloß. Die Daten wurden in allen Verkaufsstellen durch Befragungen im persönlichen Gespräch mit den Eigentümern/Geschäftsführern gewonnen. Die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung sind unten im einzelnen aufgeführt. (88) 84 % aller Kühltruhen in den erfaßten Verkaufsstellen waren Eigentum eines Speiseeisherstellers/-lieferanten: 61 % aller von Lieferanten bereitgestellten Kühltruhen waren Eigentum von HB (27); 11 % Eigentum von Mars; 9 % Eigentum von Valley; 8 % Eigentum von Nestlé; 4 % Eigentum von Dale Farm (28); 2 % Eigentum von Leadmore und 1 % Eigentum von Häagen Dazs. (89) Den Ergebnissen zufolge waren 12 % aller Kühltruhen Eigentum der Wiederverkäufer; 2 % standen in einem Mietkaufverhältnis mit einem Speiseeishersteller; 1 % war Eigentum einer Einzelhandelsgruppe. 38 % der Kühltruhen Eigentum von Wiederverkäufern waren bei HB oder HB-Vertretern gekauft worden. (90) Der verhältnismäßige Anteil von Verkaufsstellen mit nur einer Kühltruhe für Impuls-Speiseeis betrug 58 %; der verhältnismäßige Anteil mit zwei solchen Kühltruhen betrug 35 %; der verhältnismäßige Anteil mit drei oder mehr betrug 7 %. Die Durchschnittsanzahl von Kühltruhen pro Verkaufsstelle war 1,50. (91) 85 % aller Impuls-Speiseeis verkaufenden Verkaufsstellen hatten mindestens eine von einem Lieferanten bereitgestellte Kühltruhe; 72 % (29) hatten mindestens eine HB-Kühltruhe; 14 % hatten mindestens eine Mars-Kühltruhe; 10 % Nestlé; 10 % Valley; 5 % (30) Dale Farm; 2 % Leadmore; 1 % Häagen Dazs und 5 % andere Lieferanten. 17 % aller Verkaufsstellen hatten mindestens eine Kühltruhe, die Eigentum des Wiederverkäufers selbst ist. (92) 56 % aller Verkaufsstellen hatten eine Kühltruhe/Kühltruhen nur eines Herstellers (und sind daher nur in der Lage, die Speiseeiserzeugnisse dieses einzigen Herstellers/Lieferanten zu verkaufen); 27 % hatten Kühltruhen, die sich im Eigentum mehr als eines Herstellers/Lieferanten befanden (und keine wiederverkäufereigenen Kühltruhen): demzufolge haben 83 % aller Verkaufsstellen nur im Eigentum von Herstellern bzw. Lieferanten befindliche Kühltruhen; 17 % aller Verkaufsstellen hatten mindestens eine Kühltruhe, die dem Wiederverkäufer selber gehörte - diese 17 % setzen sich zusammen aus 12 % aller Verkaufsstellen, die nur eine oder mehrere wiederverkäufereigene Kühltruhen hatten, und 5 % aller Verkaufsstellen, die eine oder mehrere Kühltruhen im Eigentum des Wiederverkäufers sowie eine Kühltruhe oder mehrere Kühltruhen im Eigentum eines Herstellers bzw. Lieferanten hatten. (93) Diese Angaben wurden auch entsprechend dem Umsatz an Impuls-Speiseeis jeder erfaßten Verkaufsstelle aufgegliedert. Es gab drei Kategorien: i) Verkaufsstellen mit einem Umsatz von unter 1 000 IEP (22 % der Verkaufsstellen), ii) Verkaufsstellen mit einem Umsatz von zwischen 1 000 und 2 000 IEP (23 % der Verkaufsstellen) und iii) Verkaufsstellen mit einem Umsatz von 2 000 IEP oder mehr (40 % der Verkaufsstellen) (31). 28 % der Verkaufsstellen in Kategorie i) hatten mindestens eine Kühltruhe, die dem Wiederverkäufer selbst gehörte (22 % hatten nur eine oder mehrere Kühltruhen, die sich im Eigentum des Wiederverkäufers befanden, 6 % hatten eine oder mehrere Kühltruhen im Eigentum des Wiederverkäufers sowie eine oder mehrere Kühltruhen im Eigentum eines Herstellers bzw. Lieferanten); 19 % der Verkaufsstellen in Kategorie ii) hatten mindestens eine Kühltruhe, die sich im Eigentum des Wiederverkäufers selbst befand (15 % hatten lediglich eine oder mehrere Kühltruhen im Eigentum des Wiederverkäufers, 4 % hatten eine oder mehrere Kühltruhen im Eigentum des Wiederverkäufers sowie eine oder mehrere Kühltruhen im Eigentum des Herstellers bzw. Lieferanten); jedoch hatten nur 10 % der Verkaufsstellen in Kategorie iii) mindestens eine Kühltruhe, die im Eigentum des Wiederverkäufers selbst war (4 % hatten lediglich eine oder mehrere Kühltruhen, die im Eigentum des Wiederverkäufers war(en), 6 % hatten eine oder mehrere Kühltruhen im Eigentum des Wiederverkäufers sowie eine oder mehrere Kühltruhen im Eigentum eines Herstellers bzw. Lieferanten). 58 % der Verkaufsstellen in den Kategorien i) und ii) hatten nur eine oder mehrere Kühltruhen eines Herstellers/Lieferanten (und sind demzufolge nur in der Lage, Speiseeiserzeugnisse dieses einzigen Herstellers/Lieferanten zu verkaufen); 53 % der Verkaufsstellen in Kategorie iii) sind nur in der Lage, die Speiseeiserzeugnisse dieses einzigen Herstellers bzw. Lieferanten zu verkaufen. (94) 95 % der HB-Kühltruhen sind in Verkaufsstellen aufgestellt, die nur von einem Hersteller bereitgestellte Kühltruhen haben; 58 % der Kühltruhen von HB befinden sich in Verkaufsstellen, in denen nur Kühltruhen von HB aufgestellt sind. Das Verkaufsniveau von Impuls-Speiseeis in Verkaufsstellen der letztgenannten Kategorie ist beinahe identisch mit demjenigen aller Verkaufsstellen mit HB-Kühltruhen. (95) 47 % aller Verkaufsstellen sind nur in der Lage, die Speiseeiserzeugnisse eines einzigen Herstellers/Lieferanten zu verkaufen, bei nur einer Kühltruhe in jeder Verkaufsstelle; 8 % sind nur in der Lage, die Speiseeiserzeugnisse eines einzigen Herstellers/Lieferanten zu verkaufen, bei nur 2 Kühltruhen. 41 % aller Verkaufsstellen sind nur in der Lage, Speiseeiserzeugnisse von HB zu verkaufen - 35 % aller Verkaufsstellen bei nur einer HB-Kühltruhe, 6 % bei nur 2 oder mehr HB-Kühltruhen. 15 % der Verkaufsstellen sind nur in der Lage, die Speiseeiserzeugnisse eines einzigen Herstellers bzw. Lieferanten zu verkaufen, der ein anderer als HB ist. Keine dieser anderen Handelsmarken ist hinsichtlich der Anzahl an Verkaufsstellen bedeutend, die an den ausschließlichen Verkauf der Produkte dieser Marke gebunden sind. (96) Das Durchschnittsalter der erfaßten Kühltruhen betrug 3,02 Jahre; für Kühltruhen im Besitz des Wiederverkäufers betrug das Durchschnittsalter 4,59 Jahre; für HB-Kühltruhen betrug es 2,92 Jahre; für Mars-Kühltruhen 2,06; für Valley-Kühltruhen 3,53; für Nestlé-Kühltruhen 1,65. Jeweils bei einer von sechs erfaßten Kühltruhen konnten die Wiederverkäufer das Alter nicht angeben. (97) Wurden Wiederverkäufer danach gefragt, ob es eine "rentable Möglichkeit" für sie sei, weiteren Platz für die Aufstellung einer weiteren Kühltruhe für Impuls-Speiseeis aufzuwenden, verneinten 87 % aller Verkaufsstellen die Frage und 11 % bejahten sie. 53 % aller Verkaufsstellen waren der Ansicht, daß eine Kühltruhe die optimale Anzahl von Kühltruhen darstelle, die man während der Sommer-(Speiseeis-)Saison im Laden haben sollte; 36 % erklärten, daß zwei optimal wären, 8 % drei, 1 % vier oder mehr. Die durchschnittliche optimale Anzahl war 1,57. Lansdowne hat erklärt, es sei "offensichtlich, daß die Anzahl von Speiseeistruhen, die gegenwärtig in Einzelhandelsverkaufsstellen an verschiedenen Stellen des Landes aufgestellt sind, als annähernd die Hoechstgrenze für die Rentabilität empfunden wird". (98) 97 % der erfaßten Kühltruhen waren dauerhaft im Laden aufgestellt (d. h., sie waren nicht nur für die Sommersaison hineingestellt worden). 87 % aller Verkaufsstellen erklärten, daß sie niemals zusätzliche Kühltruhen im Laden aufstellten, um die gestiegene Nachfrage während des Sommers zu bewältigen; 6 % erklärten, dies manchmal zu tun; weitere 6 % erklärten, dies immer zu tun. (99) 90 % aller erfaßten Kühltruhen werden ausschließlich für die Vorratshaltung von Speiseeis verwendet (50 % werden nur für die Vorratshaltung von Impuls-Produkten verwendet, 40 % zugleich für die Vorratshaltung von Impuls- und Nicht-Impuls-Produkten); 94 % aller erfaßten Kühltruhen im Besitz des Herstellers werden ausschließlich für die Vorratshaltung von Speiseeis verwendet (54 % werden nur zur Vorratshaltung von Impuls-Produkten, 40 % zugleich für die Vorratshaltung von Impuls- und Nicht-Impuls-Produkten verwendet), jedoch werden nur 67 % aller erfaßten Kühltruhen im Eigentum von Wiederverkäufern ausschließlich für die Vorratshaltung von Speiseeis verwendet (26 % werden nur für die Vorratshaltung von Impuls-Produkten verwendet, 41 % zugleich für die Vorratshaltung von Impuls- und Nicht-Impuls-Produkten, 34 % zugleich für die Vorratshaltung von Speiseeis- und Nicht-Speiseeiserzeugnissen). (100) Diejenigen Wiederverkäufer, die nicht im Eigentum einer oder mehrerer Kühltruhen waren, wurden nach ihren Gründen gefragt, warum sie solche Kühltruhen nicht besaßen. 54 % gaben an, daß dies mit keinem kommerziellen Nutzen verbunden wäre; 25 %, daß die Kosten dies verhinderten; 9 %, daß sie nur eine Nachfrage nach Speiseeis einer Marke hätten; 4 % erklärten, dies sei ungünstig. (101) Alle Wiederverkäufer, die keine eigenen Kühltruhen besaßen oder noch keine Kühltruhe von HB im Mietkauf abzahlten, wurden gefragt, ob die Mietkaufregelung von HB sie interessiere. 8 % bejahten die Frage, während sich 78 % nicht dafür interessierten. 54 % erklärten, sie seien überhaupt nicht interessiert; 24 % erklärten, sie seien nicht sonderlich interessiert; 5 % zeigten keine bestimmte Tendenz; 6 % waren ziemlich interessiert, 2 % sehr interessiert. Der überwältigende Grund, der für das Desinteresse angeführt wurde, war die Zufriedenheit mit laufenden Kühltruhenvereinbarungen. (102) Alle Verkaufsstellen, die nur in der Lage waren, Speiseeiserzeugnisse von HB zu verkaufen, wurden gefragt, ob bei ihnen eine Nachfrage nach anderen Marken als HB bestehe: 53 % antworteten, daß keine solche Nachfrage bestehe, 40 % antworteten, es bestehe eine solche Nachfrage (31 % berichteten von einer geringen Nachfrage, 9 % von einer starken Nachfrage). Verkaufsstellen derselben Kategorie wurden weiterhin befragt, ob sie an der Vorratshaltung von anderen Marken als HB interessiert seien: 62 % (32) gaben an, sie seien nicht interessiert (32 % (33) überhaupt nicht interessiert, 30 % (34) nicht sehr interessiert); 9 % zeigten keine bestimmte Tendenz; 25 % (35) waren interessiert (17 % (36) waren ziemlich interessiert, 8 % (37) sehr interessiert). (103) Von den Verkaufsstellen, die an der Vorratshaltung anderer Marken als HB interessiert waren (25 % von 41 % aller Verkaufsstellen - d. h. 10 % aller Verkaufsstellen), gaben 53 % an, sie seien nicht dazu bereit, eine zusätzliche Kühltruhe für die Vorratshaltung solcher Marken aufzustellen; 40 % gaben an, sie seien dazu bereit. Nahezu alle, die nicht dazu bereit waren, führten Platzbeschränkungen als Hauptgrund an. Eine Mehrheit solcher Verkaufsstellen, die dazu bereit waren, eine weitere Kühltruhe aufzustellen, brachten ihre Bevorzugung einer Kühltruhe mit Ausschließlichkeitsbedingung eines Lieferanten zum Ausdruck. (104) Diejenigen, die an der Vorratshaltung anderer Marken als HB interessiert waren, wurden auch gefragt, ob sie bereit wären, eine der bei ihnen vorhandenen HB-Kühltruhen durch diejenige eines anderen Speiseeislieferanten zu ersetzen bzw. gegen sie auszutauschen: 82 % erklärten, sie seien nicht dazu bereit; 11 % bejahten die Frage. Die Hauptgründe, die für diesen Unwillen angeführt wurden, HB-Kühltruhen zu ersetzen, waren die Beliebtheit und die führende Stellung von HB sowie die Zufriedenheit mit der gegenwärtigen Vereinbarung. Dieselbe Gruppe wurde weiterhin gefragt, ob sie dazu bereit wäre, ihre vorhandenen HB-Kühltruhen durch eine vom Wiederverkäufer selbst gemietete oder gekaufte Kühltruhe zu ersetzen bzw. dagegen auszutauschen: 76 % gaben an, sie seien nicht dazu bereit; 18 % bejahten die Frage. Zufriedenheit mit der gegenwärtigen Vereinbarung und Kostenerwägungen waren die Hauptgründe, die für die mangelnde Bereitschaft genannt wurden. Schließlich wurde dieselbe Gruppe danach gefragt, ob die Verkaufsstellen d

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.