Europäische Union

98/531/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. März 1998 in einem Verfahren nach den Artikeln 85 und 86 EG-Vertrag (Sachen IV/34.073, IV/34.395 und IV/35.436 - Van den Bergh Foods Limited) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 292) (Nur der englische Text ist verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31998D0531. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

t einem geschätzten Marktanteil von 35 %; Pritchards, mit einem geschätzten Anteil von 20 %; zu den sonstigen Lieferanten mit weit geringeren Anteilen gehören Leepatrick Dairies und Dawn Dairies. 4. Vertriebskanäle für Kleineis in Irland i) Allgemeines (39) In Irland wird industriell hergestelltes Impuls-Speiseeis durch ein weites Netz von Einzelhandels- und anderen Verkaufsstellen an die Kunden vertrieben, die vom Lebensmitteleinzelhandel, dem "traditionellen" Einzelhandel (in Irland häufig als TSNs - Tabakläden, Süßwarenläden, Zeitungsläden - bezeichnet), Tankstellen, Kiosken bis zu Unterhaltungs- und Sportstätten reichen. Bei weitem die wichtigsten Verkaufsstellen für Impuls-Verkäufe sind der traditionelle Einzelhandel, der Lebensmitteleinzelhandel (einschließlich Franchisegruppen) und Tankstellen; dies wird von AC Nielsens Untersuchungen (14) des Speiseeismarktes in Irland für Sommer 1992 und April/Mai 1995 gezeigt, die die folgende (wertmäßige) Aufgliederung des über die verschiedenen Wiederverkaufskanäle verkauften Impuls-Speiseeises ergaben: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (40) Die Einzelhandelszählungen von AC Nielsen für 1991 und 1994 ergeben die folgende Struktur der Einzelhandelsverkaufsstellen für den Nahrungsmittel- und Süßwarenhandel (Anzahlen der Verkaufsstellen): >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (41) Wie zu sehen ist, hat sich die Struktur über den Dreijahreszeitraum hinweg wenig gewandelt, abgesehen von einer Abnahme der Anzahl von Lebensmitteleinzelhandels-Verkaufsstellen. Die meisten dieser Verkaufsstellen verkaufen Impuls-Speiseeis. Im Jahr 1994 betrug der Anteil 95 %. HB schätzt die Anzahl von Einzelhandelsverkaufsstellen (im Jahr 1997), die Impuls-Speiseeis verkaufen, auf 9 454, basierend auf den Zahlen von AC Nielsen. (42) Multiple Verkaufsstellen (eine Verkaufsstellenkategorie, die im wesentlichen Supermärkte umfaßt) verkaufen hauptsächlich Haushaltseis, einschließlich Multipacks, wobei diese häufig, ebenso wie tiefgekühlte Nahrungsmittel, in den eigenen Kühltruhen des Wiederverkäufers vorrätig gehalten werden. Es ist auch anzumerken, daß in einigen der kleineren Lebensmitteleinzelhandels-Verkaufsstellen in Irland Impuls-Speiseeis und Haushaltseiserzeugnisse in denselben Verkaufsstellen und sogar aus derselben Kühltruhe verkauft werden können. (43) Normale Einzelhandelsverkaufsstellen haben offensichtlich nur begrenzten Platz für die Aufstellung von Kühltruhen. Die Verkaufsstellen, die für den Verkauf von Impuls-Speiseeis am wichtigsten sind, verfügen im allgemeinen über eine kleine Grundfläche und stehen daher unter besonderer Platznot. Impuls-Speiseeis ist für die meisten Wiederverkäufer ein Randprodukt, da es nur einen begrenzten Prozentsatz des Umsatzes und der Profite einer Verkaufsstelle sorgt, und konkurriert um Verkaufsfläche mit einer Reihe anderer (Impuls- und Nicht-Impuls-)Produkte, von denen viele den Vorteil haben, daß ihr Verkauf nicht saisonbedingt schwankt und daher auf Jahresbasis für höhere Verkaufszahlen pro Flächeneinheit (15) sorgen kann. Gemäß den von HB gelieferten Informationen macht Speiseeis wertmäßig nur 8,5 % der Gesamtverkäufe an "Impuls"-Produkten (Süßwaren, alkoholfreie Getränke, pikante Snacks und Speiseeis) in Irland aus. Darüber hinaus ist der Platz, der in einer Verkaufsstelle verfügbar ist, nicht überall von gleichem Wert für den Verkauf von Impuls-Speiseeiserzeugnissen: Die Augenfälligkeit der Produktplazierung ist entscheidend (siehe Fußnote 9). (44) Der Zugang zum Vertrieb wird normalerweise gemessen als: a) "ungewichteter (numerischer) Vertrieb", d. h. der Prozentsatz der Impuls-Speiseeis anbietenden Verkaufsstellen, numerisch ausgedrückt, in denen die Produkte eines Herstellers erhältlich sind, und b) als "gewichteter Vertrieb", d. h. der Prozentsatz der Impuls-Speiseeis anbietenden Verkaufsstellen, in denen die Produkte eines Herstellers erhältlich sind, gewichtet nach Umsatz an Impuls-Speiseeis. Obwohl der gewichtete Vertrieb im allgemeinen als das wichtigere Maß für die Vertriebsniveaus eines Unternehmens betrachtet wird, ist im Fall von Impuls-Produkten der numerische Vertrieb von besonderer Bedeutung: Er ist die präziseste Angabe der weitverbreiteten Verfügbarkeit (und Sichtbarkeit) des Produkts für die Verbraucher. Die Bedeutung hoher Niveaus beim numerischen Vertrieb ist dort am stärksten ausgeprägt, wo Impuls-Produkte erstmalig auf dem Markt eingeführt werden, wodurch die Chance erhöht wird, daß die Verbraucher das Produkt zumindest einmal probieren. ii) HB (45) HB-Speiseeiserzeugnisse sind in jeder Kategorie von Vertriebskanälen erhältlich, die in Randnummer 39 aufgeführt wurden. HB verkauft seine Impuls-Speiseeiserzeugnisse an insgesamt [. . .] Kunden. [. . .] ([. . .] %) der Kunden von HB haben einen Jahresumsatz an HB-Speiseeis von weniger als 1 500 IEP. (46) Den in den letzten Jahren in Irland durchgeführten Untersuchungen von AC Nielsen zufolge erreichte HB im Zeitraum August/September 1995 für seine Impuls-Speiseeiserzeugnisse zirka 79 % numerischen Vertrieb und 94 % gewichteten Vertrieb. Das bedeutet, daß ihre Produkte von 79 % der Verkaufsstellen nach Anzahl (16) verkauft wurden und das HB-Impulsprodukte von Verkaufsstellen verkauft wurden, die 94 % der gesamten Impuls-Speiseeisverkäufe in Irland abdecken. Die Zahlen waren im Zeitraum Juni/Juli dieses Jahres nahezu gleich, wo der gewichtete Anteil 95 % betrug. Im Juni/Juli 1994 betrugen die numerischen und gewichteten Vertriebszahlen für HB 78 % bzw. 92 %. Im August/September dieses Jahres betrugen die Zahlen 79 % und 93 %. Im Zeitraum Juni/Juli 1996 betrug der numerische Vertrieb von HB 82 % und ihr gewichteter Anteil 96 %; im August/September 1996 blieben dieses Zahlen unverändert, doch im Juni/Juli 1997 betrug der numerische Vertrieb von HB 85 % und ihr gewichteter Vertrieb 97 %. iii) Mars (47) AC Nielsen zufolge erreichte Mars im Zeitraum August/September 1995 zirka 35 % numerischen Vertrieb und 48 % gewichteten Vertrieb für seine Impuls-Speiseeiserzeugnisse. Der Zeitraum Juni/Juli dieses Jahres weist dieselben Zahlen auf. Im Juni/Juli 1994 betrugen die numerischen und gewichteten Vertriebszahlen für Mars 36 % bzw. 56 %. Im August/September dieses Jahres betrugen die Zahlen 34 % und 52 %. Im Zeitraum Juni/Juli 1996 lag der numerische Vertrieb von Mars bei 32 % und sein gewichteter Anteil bei 43 %; im August/September 1996 betrug die numerische Zahl 31 %, und der gewichtete Anteil blieb unverändert. Im Juni/Juli 1997 lag sein numerischer Vertrieb bei 30 % und der gewichtete Anteil bei 40 %. (48) Mars schätzt (auf Grundlage einer Untersuchung, die damals von seinem Verkaufsaußendienst durchgeführt wurde), daß es vor dem Erlaß der einstweiligen Verfügung durch den Irish High Court im Jahr 1990, die später mit dauerhafter Rechtswirkung bestätigt wurde (siehe Randnummer 3), die Mars davon abhielt, Wiederverkäufer dazu zu bewegen, Mars-Speiseeiserzeugnisse in HB-Kühltruhen vorrätig zu halten, beim numerischen Vertrieb ein Niveau von etwa 42 % auf dem Impuls-Speiseeismarkt in Irland erreicht hatte. Dieses Niveau wurde innerhalb der ersten Monate der Einführung seiner Produkte auf dem irischen Markt erreicht und wurde zum großen Teil durch die Unterbringung von Mars-Produkten in HB-Kühltruhen erzielt. Mars schätzt, daß sein Vertriebsniveau nach der einstweiligen Verfügung auf unter 20 % fiel. iv) Sonstige Hersteller (49) Valley erreichte im August/September 1995 einen numerischen Vertrieb von 29 % und einen gewichteten Vertrieb von 36 % in demselben Zeitraum. Im Juni/Juli 1995 betrugen diese Zahlen 30 % bzw. 37 %. Im Juni/Juli 1994 betrugen sie 28 % bzw. 39 %; im August/September 1994 lagen sie bei 29 % bzw. 39 %. Im Zeitraum Juni/Juli 1996 betrug Valleys numerischer Vertrieb 26 % und sein gewichteter Anteil 31 %; im August/September 1996 betrug die gewichtete Zahl 30 %, der numerische Anteil blieb unverändert. Im Juni/Juli 1997 sank sein numerischer Vertrieb auf 19 %. (50) Nestlé erreichte im August/September einen numerischen Vertrieb von 20 % und einen gewichteten Vertrieb von 25 % in demselben Zeitraum. Im Juni/Juli 1995 betrugen diese Zahlen 20 % bzw. 26 %. Im Juni/Juli 1994 betrugen sie 19 % bzw. 18 %; im August/September 1994 lagen sie bei 20 % bzw. 19 %. Die Vertriebszahlen von Nestlé im Jahr 1994 wurden größtenteils durch den Verkauf eines einzigen Produktes aus seinem Sortiment erzielt, den "Fruit Pastilles". Im Zeitraum Juni/Juli 1996 betrug der numerische Vertrieb von Nestlé 19 % und sein gewichteter Anteil 24 %; im August/September 1996 betrug die numerische Zahl 18 % und der gewichtete Anteil 25 %. Im Juni/Juli 1997 stieg sein Vertrieb auf 20 % und sank sein gewichteter Anteil auf 21 %. (51) Dale Farm erreichte im August/September 1995 einen numerischen Vertrieb von 11 % und einen gewichteten Vertrieb von 12 % in demselben Zeitraum. Im Juni/Juli 1995 betrugen die Zahlen 11 % bzw. 11 %. Im Juni/Juli 1994 betrugen sie 5 % bzw. 6 %; im August/September 1994 lagen sie bei 4 % bzw. 6 %. Im Zeitraum Juni/Juli 1996 betrug der numerische Vertrieb von Dale Farm 9 % und sein gewichteter Anteil 8 %; im August/September 1996 betrug die numerische Zahl 8 % und der gewichtete Anteil 7 %. Im Juni/Juli 1997 betrug der numerische Anteil 11 % und der gewichtete Anteil 11 %. (52) Bevor es am Ende des Jahres 1994 in Konkursverwaltung ging, hatte Leadmore im Juni/Juli 1994 einen numerischen Vertrieb von 17 % und eine gewichtete Zahl von 15 %. Seine numerische Vertriebszahl in demselben Zeitraum des Jahres 1995 betrug etwa 10 %. Im Zeitraum Juni/Juli 1996 betrug Leadmores numerischer Vertrieb 7 % und sein gewichteter Anteil 6 %. Im Juni/Juli 1997 lag der numerische Anteil bei 4 % und der gewichtete Anteil bei 7 %. 5. Vertriebsvereinbarungen für Impuls-Speiseeis in Irland im allgemeinen (53) Der großflächige Vertrieb von industriell hergestelltem Speiseeis erfordert unter anderem einen lückenlosen Kühltransport von der Fabrik bis zu den Verkaufsstellen oder Gastronomiebetrieben, die ihrerseits in ihren Geschäftsräumen über Kühleinrichtungen (Kühltruhen) verfügen müssen. Ein Speiseeishersteller muß entweder ein eigenes Vertriebsnetz für Tiefkühlware aufbauen oder eine Vereinbarung schließen, die ihm Zugang zu dem Vertriebsnetz eines anderen Speiseeisherstellers oder Vertriebshändlers gewährt. Ein Vertriebshändler muß häufige Lieferungen gewährleisten und auf Bestellungen kurzfristig reagieren können, was insbesondere für den Sommer gilt. (54) In Irland stellen die Hersteller von Impulseis dem Wiederverkäufer gewöhnlich "kostenfrei" (d. h. ohne direkte Inrechnungstellung) Kühltruhen im Rahmen von Kühltruhenvereinbarungen zur Verfügung, in denen sich der Wiederverkäufer verpflichtet, die Truhen ausschließlich für die Vorratshaltung der Produkte des Lieferanten zu verwenden (Kühltruhenausschließlichkeit); dies wird in der unten im einzelnen behandelten Marktuntersuchung dargestellt (siehe Randnrn. 90 und 91). Der Lieferant sorgt meistens für einen ebenfalls "kostenfreien" (ohne direkte Inrechnungstellung) Wartungsdienst für die Kühltruhen. Die Hersteller liefern häufig den größten Teil ihrer Produkte direkt, einschließlich über Handelsvertreter, an Wiederverkäufer, ohne an unabhängige Zwischenhändler zu verkaufen; das Speiseeis-Großhandelsgeschäft ist in Irland von geringer Bedeutung. (55) Bevor HB einen Teil ihres Kühltruhenbestandes im Jahr 1996 abtrat (siehe Randnrn. 72 und 73), befanden sich in Irland anscheinend sehr wenige Kühltruhen für die Vorratshaltung von Impuls-Speiseeiserzeugnissen im Besitz von Wiederverkäufern, wie von der in Randnr. 55 ff. umrissenen Marktuntersuchung dargelegt wird. 6. Vertriebsvereinbarungen von HB für Impuls-Speiseeis in Irland i) Allgemeines (56) HB betreibt ein Direktvertriebssystem an 80 % ihrer Speiseeis-Verkaufsstellen in Irland. Die Lieferung erfolgt direkt in die Kühltruhe, unabhängig davon, ob diese nun HB oder einem anderen Besitzer gehört. HB hat regionale Lagerhäuser, von denen aus die lokale Lieferung in ihrer eigenen Kühlfahrzeugflotte abgewickelt wird. Die übrigen 20 % ihrer Verkaufsstellen erhalten Lieferungen von acht verschiedenen lokalen Handelsvertretungen, die den Vertrieb im Namen von HB ausführen; die Vereinbarungen mit diesen Vertriebshändlern bestehen seit langer Zeit und rühren von logistischen Schwierigkeiten her, die HB sonst mit der Erreichung einer geographischen Abdeckung durch Direktvertrieb an alle Verkaufsstellen hätte. Innerhalb des irischen Marktes unterhält nur HB ein landesweites, vertikal integriertes Vertriebsnetz. (57) HB bietet umsatzbezogene Preisnachlässe für den Kauf ihres Speiseeises (gilt nicht für Softmix). Diese werden gemäß einem Staffeltarif gewährt (für 1997), der von einem Preisnachlaß von 2 % für Käufe von 1 350-2 750 IEP bis zu einem 11 %igen Nachlaß für Käufe von 26 601 IEP oder mehr reicht. Die Preisnachlässe werden ungeachtet des Eigentums an den Kühltruhen allen Wiederverkäufern von HB-Speiseeis gewährt. ii) Die Bereitstellung von Kühltruhen a) Kühltruhen zur ausschließlichen Verwendung für HB-Produkte (58) HB stellt dem Einzelhandel seit Jahren Kühltruhen für die Vorratshaltung und Präsentation von Impuls-Speiseeis in den Verkaufsstellen (17) zur Verfügung. Die Kühltruhe wird dem Wiederverkäufer entweder ohne direkte Inrechnungstellung zur Verfügung gestellt (siehe Randnrn. 76-79) oder für eine nominale Jahresmiete (1 IEP), die nicht eingefordert wird, vermietet. HB übernimmt auch die Wartung und Reparatur der Kühltruhen. HB liefert keine Ausgabemaschinen für die Verarbeitung von Softeis an Wiederverkäufer. (59) Die Kühltruhe wird gemäß einem Standardvertrag geliefert, der zwischen HB und dem Wiederverkäufer abgeschlossen wird; die wichtigsten Bestimmungen des Kühltruhenvertrages sind folgende: - HB ist bereit, dem Wiederverkäufer eine Kühltruhe zur Verfügung zu stellen. HB bleibt Eigentümerin dieser Kühltruhe und verpflichtet sich, sie auf eigene Kosten zu warten (außer bei Beschädigung wegen unsachgemäßer Nutzung oder fehlender Sorgfalt durch den Wiederverkäufer); - die Kühltruhe ist ausschließlich für die Vorratshaltung von Produkten zu verwenden, die von HB geliefert werden; folglich darf kein von einem dritten Unternehmen hergestelltes oder geliefertes Erzeugnis aus der Kühltruhe verkauft, zum Verkauf angeboten oder darin vorrätig gehalten werden; - die Vereinbarung kann beiderseits jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten (18) gekündigt werden; - der Wiederverkäufer verpflichtet sich, die Kühltruhen an gut sichtbarer Stelle in seinen Räumen aufzustellen. Auf oder neben der Kühltruhe darf nur Werbematerial von HB aufgestellt werden. (60) Die Anzahl von Verkaufsstellen, mit denen HB solche Kühltruhenvereinbarungen unterhält (d. h. solche Kühltruhen, die im Rahmen einer Ausschließlichkeitsklausel geliefert werden), beläuft sich auf 7 907 (im Jahr 1997). HB nennt folgende Zahlen für ihre Kühltruhenvereinbarungen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (61) HB besitzt zur Zeit (im Jahr 1997) [. . .] Kühltruhen, die in Verkaufsstellen in Irland als "front of shop" (19)-Kühltruhen (im vorderen Ladenbereich) aufgestellt sind. Im Jahr 1995 hatte HB einen Marktumsatz von [. . .] IEP in Verkaufsstellen mit HB-Kühltruhenvereinbarungen, was etwa [. . . mehr als 95 % . . .] des gesamten Speiseeises darstellt, das von HB in diesem Jahr in Irland auf den Markt gebracht wurde (siehe Randnr. 27). Im Jahr 1994 hatte HB einen Marktumsatz von [. . .] IEP in Verkaufsstellen mit HB-Kühltruhenvereinbarungen, was ebenfalls etwa [. . . mehr als 95 % . . .] % des gesamten Impuls-Speiseeises darstellt, das von HB in diesem Jahr in Irland auf dem Markt verkauft wurde. (62) Es entspricht nicht der offiziellen Politik von HB, jeder Verkaufsstelle, die Speiseeis in ihr Sortiment aufzunehmen anbietet, eine Kühltruhe zur Verfügung zu stellen. So müssen bestimmte finanzielle Voraussetzungen und Umsatzkriterien (20) erfuellt sein. Die finanziellen Voraussetzungen bestimmen sich nach den Grenzkosten, die HB durch die Hereinnahme einer neuen Verkaufsstelle entstehen, und nach einer angemessenen Verzinsung dieser Investition. Dazu sind a) die HB entstehenden Nettokosten der Kühltruhe und b) die veränderliche Gewinnspanne der damit verbundenen Speiseeisverkäufe der Verkaufsstelle zu beurteilen. Die Umsatzkriterien bestimmen sich nach einem jährlichen Verkaufsziel auf der Grundlage eines geschätzten Mindestumsatzes in der betreffenden Verkaufsstelle. (63) Anders als individuelle Wiederverkäufer und selbst große Einkaufsgemeinschaften kann HB beim Kauf und bei der Wartung von Kühltruhen beträchtliche Kosteneinsparungen erzielen. Als Unternehmen der Unilever-Gruppe (die jährlich eine sehr große Anzahl Kühltruhen kauft) erhält HB bei solchen Stückzahlen beträchtliche Rabatte. So schätzt HB, daß die Kapitalkosten (einschließlich Lieferung, Lagerung, Handling usw.) eines Wiederverkäufers für den Kauf einer 1-Meter-Standardkühltruhe beträchtlich höher wären, als die Kapitalkosten für HB, wenn sie die gleiche Kühltruhe liefert. HB hat eigene Kühltechniker für Wartung und Instandsetzung und nimmt auch die Dienste lokaler Kühllagerfirmen in Anspruch. In den Jahren 1994, 1995 und 1996 beliefen sich die Kosten von HB für Kühltruhen (einschließlich Kauf, Aufstellung, Wartung, Kühltruhen-"Kontrolle" und Wertminderung) für jedes dieser drei Jahre auf [. . .] %, [. . .] % bzw. [. . .] % ihres Umsatzes an Impuls-Speiseeis. (64) Die Bedeutung, die die Unilever-Unternehmensgruppe der Lieferung von Kühltruhen im Rahmen der Ausschließlichkeitsklausel beimaß, wurde nach dem Eintritt von Mars in den europäischen Markt in den späten 80er Jahren besonders deutlich. Folgende Auszüge (Randnrn. 65-68) aus Unternehmensdokumenten sind eine Veranschaulichung der entscheidenden Bedeutung, die Unilever der Aufrechterhaltung der Kühltruhenausschließlichkeit zu dieser Zeit beimaß. (65) In einem Dokument der Unilever-Gruppe vom 3. September 1990 mit dem Titel "Die Stellung von Mars in Europa und die Antwort der FPC (21) (21) Frozen Products Coordination - Tiefkühlproduktkoordination.", unter der Überschrift "Strategisches Konzept", lautet eine der Aussagen: ". . . jede Anstrengung zu unternehmen, um die Kühltruhenausschließlichkeit aufrechtzuerhalten." (66) In einem anderen FPC-Dokument vom April 1989 mit dem Titel "Europäische Marketingstrategie für Speiseeis" wird auf die Bedeutung der Kühltruhenausschließlichkeit für den Erhalt des Eigentumsrechts an der Kühltruhe hingewiesen: "Wir müssen am Eigentumsrecht an der Kühltruhe festhalten, insbesondere wenn der Vertrieb von Dritten geleistet wird, um weitestmöglich durch Ausschließlichkeitsverträge das ausschließliche Angebot einer einzigen Marke in der Kühltruhe und, de facto, in der Verkaufsstelle zu erhalten." (67) Das "Protokoll der Sitzung der Marketingmanager", die im November 1989 in Rotterdam abgehalten wurde (ein FPC-Dokument), enthält folgende Feststellungen: "HB hat Mars durch den Einsatz einer Sondereinheit von seiner Bestlage im August mit 1 920 Kühltruhen (29,7 %) auf 400 HB-Verkaufsstellen (4,2 %) heruntergebracht. . . . In bestimmten Fällen konnten sie [HB] Mars durch Aufkaufen aus Verkaufsstellen verdrängen. Die Umleitung in andere Kühltruhen im Laden und in sehr seltenen Fällen ein Rückzug von Kühltruhen werden ebenfalls angewandt . . .". Unter der Überschrift "Mars, was jetzt?" wird behauptet: "Um seine Größenvorteile in der Produktion realisieren zu können, muß Mars beträchtliche Mengenzuwächse erzielen. . . . Mars den Zugang zum Vertrieb verwehren, ist die wichtigste unmittelbare Reaktion auf seinen Markteintritt . . .". (68) In einem internen strategischen Dokument von Unilever mit dem Titel "Die Tiefkühlproduktkoordination, Konferenz der Verkaufsleiter, Juni 1990, Wien, wesentliche Ergebnisse und weiterführende Maßnahmen" wird die Bedeutung der Kühltruhenausschließlichkeit unterstrichen. Unter der Überschrift "Ausschließlichkeit" wird erklärt: "Wir sind uns nur zu bewußt, daß in vielen Ländern eine unserer Erfolgsgrundlagen - die AUSSCHLIESSLICHKEIT - jetzt bedroht ist: - Ausschließlichkeit auf der Ebene des Konzessionsinhabers und des Vertriebshändlers. - Ausschließlichkeit in den Verkaufsstellen und Kühltruhen." b) Überarbeitung der Kühltruhenpolitik (69) In Anbetracht der Mitteilung der Beschwerdepunkte der Kommission vom 29. Juli 1993 (siehe Randnr. 5) und nach dem Meinungsaustausch mit der Kommission hat HB ihre Vertriebsvereinbarungen überarbeitet. Diese wurden bei der Kommission mit dem Antrag auf ein Negativattest oder, hilfsweise, auf eine Freistellung (siehe Randnr. 6) angemeldet. Die überarbeiteten Vereinbarungen umfassen die Standardvereinbarung, im Rahmen deren HB den Wiederverkäufern auf Anfrage weiterhin Kühltruhen mit HB-Ausschließlichkeit zur Verfügung stellt, wie oben beschrieben (Randnrn. 58 und 59), sowie die Standardverkaufsbedingungen von HB und die Rabattregelung (siehe Randnr. 57); diese Bedingungen sehen jetzt eine neue Preisregelung für HB-Speiseeiserzeugnisse vor (siehe Randnrn. 76-79) sowie die Einführung einer Mietkaufregelung (siehe Randnrn. 70 und 71), die den Wiederverkäufern den Erwerb von Kühltruhen erleichtern soll. (70) Als Alternative zur Übernahme einer HB-Kühltruhe im Rahmen einer Standard-Kühltruhenvereinbarung hat HB eine Kühltruhen-Mietkaufregelung mit Teilzahlung eingeführt, die es den Wiederverkäufern gestattet, eine eigene neue Kühltruhe zu erwerben. Die Kühltruhen werden zu dem Großhandelspreis angeboten, zu dem HB sie gekauft hat. Dieser Preis wird durch eine Rechnung eines unabhängigen Kühltruhenlieferanten nachgewiesen. Im Rahmen dieser Regelung erhalten die Wiederverkäufer eine 1-Meter-"Visitop"-Kühltruhe. Diese Regelung gilt für eine Kühltruhe pro Verkaufsstelle zu einem gegebenen Zeitpunkt. Die Einzelheiten der Regelung werden in allen HB-Preislisten und auf dem einschlägigen Werbematerial abgedruckt. Die Rückzahlung hat in maximal fünf Jahren zu erfolgen. Die Bedingungen für eine vorzeitige Rückzahlung ohne Konventionalstrafe werden dem Wiederverkäufer bekanntgegeben. Zinssatz ist der in Irland geltende Zinssatz für Teilzahlungskredite (21). Die Kühltruhe muß nur bis zur vollständigen Bezahlung ausschließlich für die Vorratshaltung von HB-Produkten verwendet werden. Die Wartung wird während der ganzen Rückzahlungsdauer von Unilever übernommen. Während dieser Zeit haben die Mietkäufer Anspruch auf den Pauschalbetrag (Randnrn. 76-79) der differenzierten Preisfestsetzungsregelung abzüglich der Wartungskosten (22). (71) Unilever setzte die Kommission darüber in Kenntnis, daß es der Auffassung sei, daß sich die Regelung "als für die Wiederverkäufer attraktiv erweisen wird und sie dazu anreizen wird, eigene Kühltruhen zu kaufen". Seit der Einführung der Mietkaufregelung in Irland zu Beginn des Jahres 1995 hat nicht ein einziger Wiederverkäufer das Angebot genutzt. (72) Um kurzfristig eine größere Zahl von Wiederverkäufern aus der vertraglichen Bindung zu entlassen, sagte Unilever der Kommission zu, einer größeren Zahl von Wiederverkäufern (etwa 20 %), bei denen damals (Dezember 1994) HB-Kühltruhen aufgestellt waren, eine "front of shop"-Kühltruhe mit einer "angemessenen Restlebensdauer" zu verkaufen; insgesamt sollten 1 750 Kühltruhen verkauft werden. Hoechstens 400 Kühltruhen sollten in Verkaufsstellen mit einem Jahresumsatz an HB-Impuls-Speiseeis von weniger als 650 IEP verkauft werden, keine Kühltruhen hingegen in Verkaufsstellen mit einem entsprechenden Umsatz von weniger als 400 IEP pro Jahr. Vom Augenblick des Kaufs an sollte ein Wiederverkäufer im Rahmen der differenzierten Preisregelung den jährlichen Pauschalbetrag (siehe Abschnitt d) unten) beanspruchen können. Diese Verkaufsregelung sollte nur für Wiederverkäufer gelten, die damals im Besitz von nur einer HB-Kühltruhe waren. Der Preis sollte so festgesetzt werden, daß gewährleistet wurde, daß die angestrebten Ergebnisse erzielt werden. Der Verkauf sollte im Rahmen ein

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.