Europäische Union

89/93/EWG: Entscheidung der Kommission vom 7. Dezember 1988 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 und 86 EWG-Vertrag (IV/31.906, Flachglas) (Nur der italienische Text ist verbindlich)

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Quellenkennung: 31989D0093. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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recher der wichtigsten Kunden getroffen haben. Das Beweismaterial dieser Absprachen, das sämtlich zusammen mit der Mitteilung der Beschwerdepunkte den Unternehmen, an die die vorliegende Entscheidung gerichtet ist, zugestellt wurde, ist nachstehend aufgeführt. (25) In einer Sitzung am 12. Juli 1983 mit FP hat Socover dem Vertreter von FP gegenüber Beschwerde geführt, daß SIV und VP die Rabatt- und Zahlungsbedingungszusagen gegenüber den Grossisten nicht eingehalten haben (handschriftlicher Vermerk von Socover vom 12. Juli 1983). Zu diesem Vermerk haben die Parteien drei verschiedene Interpretationen vorgelegt: nach der von VP vorgelegten schriftlichen Erklärung von Socover habe sich Socover darüber beschwert, daß SIV und VP nicht ihre Zusage eingehalten haben, bei FP auf bessere Konditionen hinzuwirken. Nach FP sei sie es dagegen gewesen, die sich darüber beschwerte, daß SIV und VP die Zusagen nicht eingehalten hatten. Nach SIV schließlich handelt es sich bei den Zusagen, von denen in dem Vermerk die Rede ist, um die Verpflichtungen jedes Herstellers gegenüber Socover. Der Vermerk spielt offensichtlich auf die Rabattzusagen (»Rabattstufen und Superkredit") der drei Hersteller gegenüber allen Grossisten an, denn Socover als Sprecher der Grossisten spricht nicht von Nichteinhaltung der Zusagen gegenüber ihm selbst, sondern gegenüber allen Grossisten, was durch die Erwiderung von FP bestätigt wird, wo es heisst: »Fabbrica Pisana hatte von den Glasverarbeitern erfahren, daß SIV zu jener Zeit bei ihren wichtigsten Grossistenkunden Glas liegen hatte, so daß diese Kunden in den Monaten Mai und Juni Glas zum alten Preis beziehen konnten. Als Reaktion hierauf hatte Vernante Pennitalia ihren Preis für Planilux 4 mm auf 4 640 Lit gesenkt und diese Sorte als »zweite Wahl" verkauft." (26) Am 30. Oktober 1984 fand in Rom eine gemeinsame Sitzung von SIV und FP statt. Dabei wurden folgende Beschlüsse gefasst: Gußglas sollte nicht unter dem Preis von FP verkauft werden; für Dreifachisolierglas wurde eine gemeinsame Politik vereinbart (handschriftlicher Vermerk von SIV vom 30. Oktober 1984). (27) Auf der Sitzung in Rom vom 30. Januar 1985 nahmen SIV und FP gegenseitig zur Kenntnis, daß sie die Vereinbarungen inhaltlich respektierten und insbesondere die Preise für Klarglas einhielten. Bezueglich Buntglas und Walzglas warf SIV dagegen FP vor, durch allerlei Tricks wie zusätzliche Rabatte für bestimmte Grossisten gegen die Kartellvereinbarungen zu verstossen. SIV schlug vor, jeder Hersteller solle seinen privilegierten Kunden zusätzliche Rabatte einräumen dürfen (handschriftlicher Vermerk von FP vom 30. Januar 1985). SIV verpflichtete sich für ihren Teil, hinsichtlich der Rabatte und der Kunden der Kategorie »Super-A" die gleichen Konditionen wie die übrigen Hersteller anzuwenden (handschriftlicher Vermerk von SIV vom 30. Januar 1985). (28) Am 28. März 1985 verpflichtete sich FP auf einer Sitzung, SIV monatlich 1 000 Tonnen Gußglas abzutreten. Beide Unternehmen verständigten sich darauf, daß SIV dieses Gußglas nicht an 16 in einer Liste namentlich genannte, für FP vorbehaltene Kunden verkauft (handschriftlicher Vermerk von FP vom 28. März 1985). Diese 16 vorbehaltenen Kunden sind nicht die Fontana-Mitglieder, wie FP in ihrer Erwiderung auf die Beschwerdepunkte behauptet, weil die Fontana-Gruppe nicht 16, sondern 8 Mitglieder (Ovest-Est-Quentin-Centro-Vesuviana-Adriatica-Sud-Sarda) zählt und weil eine Vorbehaltung von Kunden, die schon per Definition vorbehalten sind, weil sie einer vollständigen Kontrolle unterliegen, keinen Sinn hat. (29) Am 12. April 1985 erörterte Socover mit FP die Möglichkeit, in jeder Region Verkaufskommissionäre einzusetzen. Bei dieser Gelegenheit sprachen Socover und FP auch über die Verteilung der Aufträge auf die verschiedenen Hersteller auf der Basis der Marktanteile der letzten beiden Jahre (handschriftlicher Vermerk von Socover vom 12. April 1985). (30) Auf der gemeinsamen Sitzung von Socover und FP vom 10. Juli 1985 teilte ein FP-Direktor Socover mit, daß FP dabei sei, sich mit den anderen Herstellern über eine 7 bis 8 %ige Preisanhebung für Klarglas ab Oktober zu verständigen und daß sich die Preise für Buntglas und Gußglas nicht ändern würden (handschriftlicher Vermerk von Socover vom 10. Juli 1985). In der Tat kündigten die drei Hersteller ihren Kunden im Oktober eine Preiserhöhung um 7,5 % an. (31) Auf der gemeinsamen Sitzung von Socover und SIV vom 23. Juli 1985 kündigte der kaufmännische Direktor von SIV gegenüber Socover an, daß die Hersteller eine 10 %ige Preisanhebung für Floatglas ab August vorbereiten (»eine Entscheidung steht kurz bevor") und daß sie verschiedenen Vorzugskunden eine Jahresendprämie von 3 % gewähren würden (handschriftlicher Vermerk von Socover vom 23. Juli 1985). In der Tat wurde von den drei Herstellern gegen Ende Juli den Kunden eine Preisanhebung um 8 % mitgeteilt. Die Jahresendprämie von 3 % wurde von den drei Herstellern verschiedenen Vorzugskunden effektiv gewährt. (1) Dieser Anhang bezieht sich auf die Jahre 1985 und 1986. Für die Jahre davor konnten keine Übersichten erstellt werden, weil nicht alle Hersteller in der Lage waren, vollständige Angaben beizubringen. (32) Am 12. März 1986 trafen der Direktor und der Direktor »Vertrieb Italien" von VP mit Socover in Mailand zusammen und kündigten an, daß auch VP die von FP und SIV vorgesehenen Preisanhebungen ab 1. April 1986 übernehmen würde (handschriftlicher Vermerk von Socover vom 12. März 1986). VP legte in ihrer Erwiderung auf die Beschwerdepunkte eine schriftliche Erklärung von Socover zur Auslegung dieses Vermerks von Socover vor. Danach habe Socover VP davon in Kenntnis gesetzt, daß SIV und FP ihre Preise mit sofortiger Wirkung heraufsetzen würden, und habe VP geantwortet, daß sie sich wahrscheinlich diesem Beschluß beugen würde. Dazu ist zunächst zu bemerken, daß Socover am 12. März 1986 allenfalls den Beschluß von FP kennen konnte, da FP ihre neue Preisliste am 10. März 1986 versandt hatte, nicht aber von einem Beschluß wissen konnte, den SIV, die ihre Preise am 14. März 1986 verschickte, noch gar nicht gefasst hatte. Weiterhin konnte VP nicht sofort auf zwei Informationen reagieren, von denen ihr allenfalls die eine, nicht aber die andere bekannt sein konnte: eine Preisangleichung kann nur angekündigt werden, wenn die Referenzdaten bekannt sind. Generell machte VP geltend, daß sie nur von den Referenzen in den Socover-Vermerken vom 12. Juli 1983 und 12. März 1986 betroffen sei, zu denen sie ihre Interpretation gegeben habe. Dieser Auffassung kann sich die Kommission nicht anschließen. Die Socover-Vermerke sind in der Tat eindeutig, da in ihnen stets von den Beschlüssen der drei Hersteller die Rede ist. Was nun die Vermerke von SIV und FP betrifft, so erwähnt der Vermerk von SIV vom 30. Januar 1985 als Bezugsparameter für die Rabatte nicht FP, sondern die »anderen Hersteller" (»wir werden die gleichen Konditionen wie die anderen gewähren"), während der Vermerk von FP vom 30. Januar 1985 nicht von Vereinbarungen zwischen FP und SIV, sondern von der Existenz eines Herstellerkartells spricht. Daraus lässt sich nur ableiten, daß sich VP weniger unmittelbar als FP und SIV an den abgestimmten Verhaltensweisen beteiligt hat, nicht aber, daß sie sich daran gar nicht beteiligt hat. (33) Wie in Kapitel 6 näher ausgeführt, bietet der Produktaustausch zwischen den drei italienischen Herstellern auch die Gelegenheit, die Tarife und Preise der Konkurrenten in Erfahrung zu bringen oder sich über ein Marktverhalten abzustimmen. Dies geht aus dem nachstehenden Sachverhalt hervor. Die Preise der abgetretenen Produkte wurden stets auf der Grundlage der Tarifänderungen der abtretenden Hersteller festgesetzt und sukzessiv angepasst. Mit Schreiben vom 6. März 1985 hat FP SIV vorgeworfen, die in Rom vereinbarten Zusagen hinsichtlich der Verkaufsbedingungen für Gußglas, das FP an SIV abtritt, nicht eingehalten zu haben. Der handschriftliche Vermerk von FP über gemeinsame Sitzungen von SIV und FP vom 23. April und 30. April 1985, auf denen über die Abtretung von Produkten gesprochen wurde, enthält folgende Angaben: »Preise, die wir Ihnen frei Kunden praktizieren werden . . . Verteilung (nach Regionen) . . . 4. Kompensationssitzung". Die handschriftlichen Vermerke von FP über gemeinsame Sitzungen von SIV und FP am 16. Dezember 1985 und 3. Februar 1986, auf denen über die Aufteilung der Produktion der gemeinsamen Tochtergesellschaft Flovetro gesprochen wurde, enthalten folgende Angaben: ». . . zwei Elemente: Abgabepreise - Gewinnaufteilung . . . Derjenige, der mehr übernimmt, verpflichtet sich, den Markt nicht zu stören". (34) Die vereinbarten Preise und Rabatte wurden effektiv angewendet. Die Prüfung verschiedener Rechnungen lässt erkennen, daß für ein und denselben Kunden, der bei den drei Herstellern sehr unterschiedliche Mengen abgenommen hatte, die Rechnungen die gleichen Preise und Rabatte vorsahen. Geprüft wurden folgende Rechnungen: - für das Jahr 1983: die Rechnungen von SIV Nrn. 00866, 01450, 02885, 03912 und 09701; die Rechnungen von FP Nrn. 00594, 01208, 02824, 08883 und 09580; die Rechnungen von VP Nrn. 110040, 210321, 210475 und 210629; - für das Jahr 1984: die Rechnungen von SIV Nrn. 04397, 11612, 11619, 11984 und 11985; die Rechnungen von FP Nrn. 01356, 10473 und 12041; die Rechnungen von VP Nrn. 110236, 110475, 11/3142, 11/3189, 11/3253 und 11/3265; - für das Jahr 1985: die Rechnungen von SIV Nrn. 212, 325 und 1752; die Rechnungen von FP Nrn. 508 und 773; die Rechnungen von VP Nrn. 11/0733, 11/0742 und 11/0778. e) Die Beziehungen zwischen den Herstellern und den Grossisten (35) Die drei Hersteller haben darüber gewacht, daß ihre Preise und Rabatte auch auf den nachgelagerten Stufen angewendet werden. Die Kommission hatte den drei Herstellern in der Mitteilung der Beschwerdepunkte und auf der Grundlage der schriftlichen Erklärung des Beschwerdeführers Cobelli vorgeworfen, wiederholt gemeinsame Treffen (unter Angabe der Initiatoren sowie der Sitzungsorte und -daten) mit Grossisten abgehalten zu haben, um sie zu veranlassen, die beschlossenen Preiserhöhungen zu akzeptieren und weiterzugeben. Da der Beschwerdeführer bei der Anhörung diese Treffen nur in genereller Form bestätigte, besitzt die Kommission keine direkten Beweise für diese Treffen, ausgenommen für das Treffen vom 17. April 1986 in Catania zwischen FP, SIV, Fontana Sud, Callipo, Tortorici und ISV, das von FP und SIV zugegeben worden ist und bei dem angeblich der neue Geschäftsführer von Fontana Sud vorgestellt werden sollte, wobei die Präsenz des Vertreters von SIV nicht vorgesehen war. Verschiedenen Dokumenten ist jedoch zu entnehmen, daß einige Treffen der Grossisten von den Herstellern initiiert wurden und daß es den Herstellern nicht zuletzt auch dank ihrer einheitlichen Preise und Rabatte gelingt, die kaufmännischen Entscheidungen der Grossisten zu beeinflussen. Andererseits bestätigen diese Dokumente die Erwartungen der Kunden hinsichtlich identischer Preise der Hersteller. (36) Im handschriftlichen Vermerk von Socover vom 12. Juli 1983 werden die Gespräche zwischen dem Sprecher der Grossisten und FP über die Rabatte und über die Nichteinhaltung der Zusagen seitens der anderen Hersteller erwähnt. Dieser Vermerk zeigt, daß Socover als Übermittler für die Botschaften der Grossisten an die Hersteller und von den Herstellern an die Grossisten dient. In den Gesprächen zwischen Socover und FP geht es nämlich nicht um die Konditionen, die Socover eingeräumt wurden und die Socover besonders interessieren müssten, sondern um die Verpflichtungen, die die Hersteller gegenüber allen Grossisten eingegangen sind. (37) Am 10. Oktober 1984 fand in Rom im Hotel Sheraton ein Treffen mehrerer Grossisten statt. Im Anschluß an dieses Treffen ging am 11. Oktober 1984 folgendes Fernschreiben an die Hersteller: »Die Unterzeichneten bestätigen die bereits vorliegenden Bestellungen. Neue Bestellungen erfolgen zu den neuen Bedingungen unter Berücksichtigung sämtlicher Versorgungsquellen . . . Die Unterzeichneten bestätigen ihren Willen zur Zusammenarbeit zwecks Verbesserung der Marktpreise . . . (es folgen die Namen von 28 Kunden)". Am gleichen Tag (11. Oktober 1984) traf sich der Verkaufsdirektor von VP in Mailand mit Socover. Dies geht aus dem der Erwiderung von VP beigefügten Dienstreisebericht des VP-Direktors hervor. Nach der Darstellung der Hersteller gibt dieses Fernschreiben nur die Absichten einer Kundengruppe wieder, einer von den Umständen erzwungenen Verhaltenslinie zu folgen. Das Fernschreiben vom 11. Oktober 1984 bekundet in eindeutiger Weise die Absicht der Unterzeichner, mit den Herstellern zusammenzuarbeiten. So wird in dem Fernschreiben erklärt, daß die Grossisten keinen Druck auf die Hersteller ausüben werden, um einen Aufschub für den neuen Tarif zu erwirken, daß sie ihre Bestellungen so aufteilen werden, daß die verschiedenen Versorgungsquellen berücksichtigt werden, und daß sie im Hinblick auf eine Verbesserung der Marktpreise zusammenarbeiten werden. Die Grossisten können sich nicht spontan zu einem solchen Verhalten verpflichten, wo es doch in ihrem Interesse liegen müsste, die bestmöglichen Preise durchzusetzen, vorzugsweise bei den Lieferanten einzukaufen, die ihnen die besten Verkaufsbedingungen bieten, und alles zu tun, um eine lukrative Gewinnspanne zu erzielen. (38) Das in den Räumen von VP vorgefundene Schreiben von Socover vom 19. Oktober 1984 enthält folgende Passage: »Auf Aufforderung der Hersteller haben wir beigefügte Preisliste erstellt, die ab 5. November gültig ist. Wir haben für Mittwoch, 7. November, 10.30 Uhr, eine Sitzung bei Vetrounione in Mailand einberufen, zu der wir alle Vertreter der Branche eingeladen haben . . . ". Mit Schreiben vom 20. November 1984 bestritt VP gegenüber Socover, zu Sitzungen über Vertriebsfragen aufgefordert zu haben. Zu diesem Schreiben, dessen Inhalt von FP und SIV in ihren Erwiderungen nicht bestritten wurde und das VP als Kopie von einem Kunden, dessen Name unkenntlich gemacht wurde, erhalten haben will, legte VP folgende schriftliche Erklärung von Socover vor: »Das Schreiben nach Punkt iii) wurde an verschiedene Grossisten/Verteiler geschickt, aber nicht auf Aufforderung von VP. Soweit ich mich entsinne, wurde es von Socover nicht einmal als Kopie an VP geschickt; auch hat VP an der in dem Schreiben erwähnten Sitzung überhaupt nicht teilgenommen". Da Socover lediglich ausschließt, daß das Schreiben auf Aufforderung von VP versendet wurde, müsste gefolgert werden, daß es nur auf Aufforderung der beiden anderen Hersteller versendet wurde, und dies ungeachtet der Tatsache, daß es wörtlich heisst: »Auf Aufforderung der Hersteller (ohne einen Hersteller auszunehmen) haben wir die beigefügte Preisliste erstellt, die ab 5. November gültig ist." Socover schließt nur aus, daß VP an der Sitzung am 7. November 1984 in Mailand teilnahm. VP hat jedoch als Beweis dafür, daß sie niemals an Sitzungen teilgenommen hat, im Anhang B ihrer Erwiderung verschiedene Monatsberichte über die Anwesenheit ihrer Kader vorgelegt. Aus einem dieser Berichte geht hervor, daß sich der kaufmännische Direktor von VP am 7. und 8. November 1984, also auch an dem Tag der von Socover einberufenen Sitzung, geschäftlich in Mailand aufhielt. (39) In einem handschriftlichen Vermerk von Socover vom 12. April 1985 ist die Rede von den Gesprächen zwischen Socover und FP über die Einsetzung von Verkaufskommissionären für die einzelnen Regionen und über die Aufteilung der Bestellungen auf der Basis der letzten beiden Jahre. Keiner der Hersteller hat sich dazu geäussert, wie die Formulierung »Aufteilung auf der Basis der letzten beiden Jahre" zu verstehen ist und worin das Interesse der Grossisten bestehen könnte, die Bestellungen nicht nach den jeweiligen Konditionen der Lieferanten, sondern ausschließlich aufgrund früherer statistischer Daten aufzuteilen. (40) In dem handschriftlichen Vermerk von Socover vom 23. Juli 1985 werden die Gespräche zwischen Socover und SIV über die Ausschüttung einer Jahresendprämie von 3 % an verschiedene Vorzugskunden erwähnt. Zu diesem Vermerk, zu dem weder FP noch VP Stellung genommen haben, erklärte SIV in ihrer Erwiderung, daß es sich um die »übliche Praxis handelt, Kunden, mit denen ein gewisser Umsatz erzielt wurde und die pünktlich gezahlt haben, am Jahresende einen Extrarabatt einzuräumen". In dem Vermerk ist aber nicht von Kunden, mit denen ein gewisser Umsatz erzielt wurde und die pünktlich zahlen, sondern von Vorzugskunden die Rede. Ausserdem wird darin erwähnt, daß man einem Kunden, der von FP als Sprecher der Grossisten qualifiziert wird, nicht den ihm gewährten Rabatt, sondern den gewissen Vorzugskunden gewährten Rabatt ankündigt. Es kann wohl nicht als normaler Handelsbrauch gelten, daß Lieferanten einen Kunden über die mit anderen Kunden unterhaltenen Handelsbeziehungen informieren. (41) In einem Bericht von Fontana Est an das Stammhaus FP vom 16. September 1985 über die Sitzung der Grossisten vom 31. Juli 1985 wird vermerkt, daß alle Hersteller Preisanhebungen angekündigt haben und daß die Grossisten dementsprechend einen Beschluß über ihre Wiederverkaufspreise gefasst haben. Der Bericht von Fontana Ovest an das Stammhaus FP vom 23. September 1985 enthält folgende Bemerkungen: »Die Kundschaft scheint bereit zu sein, die höheren Preise zu akzeptieren . . . Seitens der Hersteller wird im Hinblick auf eine grössere Marktstabilität eine strikte Einhaltung der Preise gewünscht." Ein weiterer Bericht von Fontana Ovest vom 31. Oktober 1985 über das Treffen der Grossisten vom 29. Oktober 1985 erwähnt zunächst, daß sich die Grossisten über die Wiederverkaufspreise auf der Grundlage der neuen Tarife der Hersteller geeinigt haben, und fährt dann fort: »Seitens der Hersteller ist man dabei, die Preiserhöhung vorzunehmen . . . Jedenfalls hat jeder die neuen Preise mitgeteilt . . . auch wenn die Bedingungen etwas elastisch sind . . .". Diese Berichte von Fontana sind alles andere als vage und unbestimmt gehalten oder Ausdruck einer allgemeinen Orientierung der Großhändler, wie es die Parteien behaupten, sondern erwähnen präzise Sachverhalte, so die Bereitschaft der Grossisten, die Preiserhöhungen der Hersteller zu akzeptieren, die Veröffentlichung identischer Preise durch die Hersteller und den Wunsch der Hersteller nach Einhaltung der Preise im Interesse einer Stabilisierung des Marktes. Dies bedeutet, daß die Hersteller mittelbar oder unmittelbar Einfluß auf die nachgelagerten Marktstufen nehmen, da eine Destabilisierung dieses Marktes nachteilige Folgen für ihre Verkaufspolitik haben könnte. (42) Auf der Sitzung vom 10. April 1986 erörterten VP und Socover die Gründung eines Clubs aus 12 Grossisten für den Vertrieb von Glaserzeugnissen. Die beiden Gesprächspartner äusserten ihre Absicht, in der darauffolgenden Woche darüber mit FP und SIV zu sprechen (handschriftlicher Vermerk von VP vom 10. April 1986). 5. Der Markt für Automobilglas (43) Den nachstehend aufgeführten Dokumenten zufolge haben sich SIV und FP mindestens seit 1982 über die Preise und über die Quotenaufteilung verständigt. VP hat sich - zumindest seit 1983 - an diesem Kartell ebenfalls beteiligt, auch wenn nicht so strikt wie die beiden anderen Hersteller. a) Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen betreffend den FIAT-Konzern (44) Mit handschriftlichem Vermerk vom 26. Oktober 1982 hat FP SIV einen internen Vermerk gleichen Datums mit den von 1978 bis 1982 bei Fiat durchgesetzten durchschnittlichen prozentualen Preiserhöhungen und über die voraussichtlichen durchschnittlichen Preiserhöhungen aufgrund des am 14. Juni 1982 zwischen Fiat und FP unterzeichneten Vertrags für die Jahre 1983 und 1984 übermittelt. Aus einem internen Vermerk von SIV vom 11. November 1982 geht anderseits hervor, daß SIV die gleichen prozentualen Preiserhöhungen durchsetzen konnte wie FP. Was die Quoten von SIV für 1983 betrifft, so heisst es in dem Vermerk, daß bei ihrer Berechnung die etwaige spätere Quote von 2 %, die SIV in Paris für 1983 und 1984 indirekt gewährt wurde, nicht berücksichtigt ist, daß ferner eine strenge Kontrolle der Quoten für die Erstausstattung notwendig ist und daß man sich aufgrund der getroffenen Vereinbarungen für Partien in kleinen Serien auf eine Integration mit der Konkurrenz zubewegt. (45) Nachdem Fiat Druck auf seine Lieferanten ausgeuebt hatte, um eine Preisermässigung durchzusetzen, schrieb der kaufmännische Direktor von SIV in seinem internen Vermerk Nr. 532 vom 11. Mai 1983 unter anderem folgendes: »5. Unvermeidbares Engagement von FP bei dieser Rabattgewährung und Beschleunigung des Preissenkungsprozesses ohne irgendeine Gegenleistung bei den Marktanteilen und mit Verschlechterung der Beziehungen mit der Konkurrenz . . . B) . . . Um in dieser Linie handeln zu können, muß gleichartiges verläßliches und striktes Verhalten seitens der qualifizierten Konkurrenz sicher sein . . .". Die von den drei Herstellern FP, SIV und VP eingeräumte Preissenkung betrug ab 1. Januar 1984 einheitlich 8 %. (46) Der handschriftliche Vermerk von SIV vom 12. Oktober 1983 enthält folgende Eintragung: »Betrifft: IVECO - Nach jüngsten Vorkommnissen im Zusammenhang mit dem im Betreff genannten Kunden erscheint es mir angezeigt, folgende Angaben zu den Preisverhältnissen SIV/St-Gobain/Penny bei den beiden in grösserer Stückzahl hergestellten Modellen Gamma S und Gamma Z mitzuteilen (nach Vertrag 1983): 1.2,4 // // // // Preisniveau / % Zuteilung // // 1.2.3.4 // // Saint-Gobain // Penny // SIV // // // // // Gamma S // [ . . . ] [ . . . ] % // [ . . . ] [ . . . ] % // [ . . . ] [ . . . ] % // Gamma Z // [ . . . ] [ . . . ] % // [ . . . ] [ . . . ] % // [ . . . ] [ . . . ] % // // // // Anmerkung: Im Augenblick ist es uns jedenfalls offiziös - und ohne Wissen der Turiner Einkaufszentrale - gelungen, unsere Quote auf einem Durchschnittsniveau von [ . . . ] der Lieferungen zu halten." (47) Schon Anfang 1985 wurden Gespräche darüber aufgenommen, wie Preiserhöhungen beim Fiat-Konzern durchgesetzt werden können. Der handschriftliche Vermerk von SIV über die gemeinsame Sitzung von SIV und FP in Rom vom 30. Januar 1985 enthält folgende Passage: »Problem Fiat - Erhöhung von Lieferausfällen als Trojanisches Pferd bei Fiat für Preisanhebung". Die Probleme mit Fiat werden auch in Punkt 3 des handschriftlichen Vermerks von FP über die gleiche Sitzung angesprochen. Der handschriftliche Vermerk von FP über die Sitzung vom 7. Mai 1985 zwischen FP und SIV hält folgende Vereinbarung fest: »Sitzung Automobilindustrie. Begegnung (Präsident SIV) - vom 1. Juli 1985 bis 31. Dezember 1985 + 7 % real // vom 1. Januar 1986 bis 30. Juni 5 % real // vom 1. Juli 1986 bis ? . . . um auf gleichem Niveau + 0 anzukommen - Reaktion Fiat: werden sie zu mindestens 50 % auf Produktionsebene teilen. Gemeinsame Kostensenkung". Diese Vereinbarung zwischen den beiden Herstellern wird, wie aus dem handschriftlichen Vermerk von FP hervorgeht, auf der Sitzung zwischen SIV und FP vom 23. Mai 1985 bestätigt, auf der die VP-Vereinbarung erwähnt wird: »Vereinbarung Fiat + Alfa Romeo: + 7 % sofort; + 5 % 1. Januar 1986; + X 2. Halbjahr 1986. Vereinbarung Pennitalia". Bei den Ermittlungen wurde dem Verkaufsdirektor »Automobilsektor" am 15. Januar 1987 schriftlich die Frage gestellt, ob mit VP Kontakt aufgenommen wurde oder ob VP Gespräche mit SIV und FP hatte, um die obengenannten Preiserhöhungen für Automobilglas zu vereinbaren oder sich diesen Preiserhöhungen anzuschließen. Der Verkaufsdirektor »Automobilsektor" von VP erbat sich Bedenkzeit; am darauffolgenden Tag, 16. Januar 1987, verneinte er die Frage. Der handschriftliche Vermerk von FP vom 20. Juni 1985 bestätigt die Vereinbarung wie folgt: »(kaufmännis

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.