Europäische Union

89/93/EWG: Entscheidung der Kommission vom 7. Dezember 1988 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 und 86 EWG-Vertrag (IV/31.906, Flachglas) (Nur der italienische Text ist verbindlich)

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Avis juridique important | 31989D0093 89/93/EWG: Entscheidung der Kommission vom 7. Dezember 1988 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 und 86 EWG-Vertrag (IV/31.906, Flachglas) (Nur der italienische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 033 vom 04/02/1989 S. 0044 - 0073 ***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 7. Dezember 1988 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 und 86 EWG-Vertrag (IV/31.906, Flachglas) (Nur der italienische Text ist verbindlich) (89/93/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962 - Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des EWG-Vertrags (1), zuletzt geändert durch die Akte über den Beitritt Spaniens und Portugals, insbesondere auf die Artikel 3 und 15, gestützt auf die der Kommission am 31. Oktober 1986 von Industria Vetraria Alfonso Cobelli di Reggio Calabria zugestellte Beschwerde nach Artikel 3 der Verordnung Nr. 17, in der die Kommission aufgefordert wird festzustellen, daß Società Italiana Vetro-SIV SpA, Fabbrica Pisani SpA und Vernante Pennitalia SpA gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft verstossen haben, gestützt auf die Entscheidung der Kommission vom 15. Oktober 1987, in dieser Sache von Amts wegen und auf Beschwerde hin ein Verfahren einzuleiten, nachdem den beteiligten Unternehmen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 und gemäß Verordnung Nr. 99/63/EWG der Kommission vom 25. Juli 1963 über die Anhörung nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 17 des Rates (2) Gelegenheit gegeben war, sich zu den Beschwerdepunkten der Kommission zu äussern, nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen, in Erwägung nachstehender Gründe: I. TATBESTAND Einführung (1) Die vorliegende Entscheidung basiert auf Ermittlungen, die im Juli und Oktober 1986 nach Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 bei den drei italienischen Flachglasherstellern und bei einem Grossisten und im Januar 1987 nach Artikel 14 Absatz 3 der gleichen Verordnung bei den drei italienischen Herstellern vorgenommen wurden. In der Zeit zwischen den Ermittlungen des Jahres 1986 und denen des Jahres 1987 hat Industria Vetraria Alfonso Cobelli di Reggio Calabria bei der Kommission am 31. Oktober 1986 Beschwerde nach Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 geführt und die Feststellung beantragt, daß Società Italiana Vetro, Fabbrica Pisana und Vernante Pennitalia gegen die Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrags verstossen haben. A. Der Markt 1. Das Produkt (2) Der vorliegende Fall betrifft Flachglas in allen Angebotsformen. Je nach dem Herstellungsverfahren unterscheidet man drei Kategorien von Flachglas: - Ziehglas: farbloses durchsichtiges Glas zur Herstellung von Fensterscheiben; - Gußglas: nicht durchsichtiges, durch Walzen hergestelltes Glas ungleicher Struktur; - Kristallglas: beidseitig gleiches, durchsichtiges Glas, das nach dem kontinuierlichen Gußver fahren oder dem Float-Verfahren gewonnen wird. Das Float-Verfahren ist heute das gängigste Verfahren in der Flachglasherstellung. (3) Die Herstellung von Floatglas im industriellen Maßstab setzte zu Beginn der sechziger Jahre ein. Dank seiner Merkmale und seiner gemessen an der Qualität relativ niedrigen Produktionskosten verdrängte es schon bald die übrigen Glastypen. Heute werden mehr als 90 % des Flachglases nach dem Floatverfahren hergestellt. (4) Flachglas kann ohne weitere Verarbeitung (beispielsweise Fensterscheiben) oder nach Verarbeitung verwendet werden (beispielsweise Glas für die Automobilindustrie, Bauglas, Spiegelglas usw.); zwischen 70 und 80 % der gesamten Flachglasproduktion werden - entweder direkt von den Herstellern oder von unabhängigen Verarbeitungsunternehmen - verarbeitet. Flachglas für die Automobilindustrie das ausschließlich verarbeitetes Glas ist, wird nur von den Glasherstellern selbst verarbeitet; Flachglas für die Bauwirtschaft und Möbelindustrie hingegen wird entweder von den Glasherstellern, sofern sie vertikal strukturiert sind, oder von unabhängigen Verarbeitungsunternehmen verarbeitet. (5) Innerhalb des Flachglassektors lassen sich zwei Märkte unterscheiden: der Automobilglasmarkt oder generell der Markt für Fahrzeugglas und der Bauglasmarkt. Zu dem ersteren zählt in erster Linie Glas für die Automobilindustrie und in kleineren Mengen Glas für Eisenbahnwaggons, Schiffe, Rollkrane usw. Der zweite Markt umfasst neben dem eigentlichen Bauglas auch Glas für die Möbelindustrie, für die Spiegelindustrie, für den Sektor Elektrohaushaltsgeräte usw. Der Automobilmarkt wird direkt von den Glasherstellern beliefert, der Bauglasmarkt in der Regel von Grossisten, kombinierten Grossisten - Verarbeitungsunternehmen und reinen Verarbeitungsunternehmen sowie in geringerem Masse von den Glasherstellern selbst. (6) Die Entwicklung des italienischen Flachglasmarktes ist in den Tabellen des Anhangs 1 dargestellt. Italien zählt mit Deutschland zu den wichtigsten Flachglasmärkten Europas: rund 20 % des europäischen Automobilglasmarktes und ein etwa gleich grosser Anteil des europäischen Bauglasmarktes entfallen auf Italien. 2. Das Angebot (7) In dem untersuchten Zeitraum wurden durchschnittlich 79 % der italienischen Nachfrage nach Bauglas und 95 % der italienischen Nachfrage nach Automobilglas durch die drei einheimischen Hersteller gedeckt, an die die vorliegende Entscheidung gerichtet ist. (8) Fabbrica Pisana SpA (FP) ist eine Tochtergesellschaft des Saint-Gobain-Konzerns, eines der grössten Industriekonzerne der Welt. Über Fabbrica Pisana oder andere Gesellschaften des Konzerns besitzt Saint-Gobain in Italien folgende in der Glasbranche tätige Gesellschaften: Luigi Fontana SpA, Balzaretti e Modigliani SpA, Home Glas SpA, Saint-Gobain Italiana Auto srl, Toscana Glas SpA und Flovetro SpA. Davon ist Luigi Fontana SpA der grösste Grossist/Verarbeiter des italienischen Marktes. FP gehören über Toscana Glas eine Floatanlage in Pisa und gemeinsam mit SIV eine von Flovetro betriebene Floatanlage in S. Salvo; ausserdem ist FP der einzige in Italien noch bestehende Gußglashersteller. (9) Società Italiana Vetro SpA (SIV) ist eine von der staatlichen Holding EFIM kontrollierte Gesellschaft. Ihr gehören eine Floatanlage in S. Salvo und gemeinsam mit FP eine von Flovetro betriebene Floatanlage in S. Salvo. Seit der Übernahme der Kontrolle über Veneziana Vetro im Jahre 1986 hat SIV ihre Ziehglasöfen stillgelegt und durch eine Floatanlage ersetzt, die Ende 1987 die Produktion aufgenommen hat. SIV gehören folgende in der Glasbranche tätige Gesellschaften: Vetro Europa SpA in Italien und SIVESA in Spanien, die Automobilglas herstellen, die Società Vetri Speciali in S. Salvo, die reflektierendes Glas herstellt, und die Vetriebsgesellschaften SIV-Deutschland in Frankfurt und SIV-France in Paris. Seit 1986 kontrolliert sie die belgische Splintex SA, eine gemeinsame Tochtergesellschaft von SIV und Glaverbel, die Automobilglas herstellt, während sie die Kontrolle über ILVED (Spiegelglas) an Glaverbel abgetreten hat. (10) Vernante Pennitalia SpA VP ist eine Tochtergesellschaft des amerikanischen Konzerns PPG-Industries Inc., Pittsburg. Sie besitzt je eine Floatanlage in Cüno und Salerno und kontrolliert die Gesellschaft Pennitalia Securglaß, die Automobilglas herstellt. 1982 übernahm der PPG-Konzern von BSN den alteingesessenen Glashersteller Boussois, der auf dem französischen Markt für Automobil- und Bauglas eine solide Position einnimmt. (11) Die Marktanteile der drei Gesellschaften betragen aufgrund der Angaben des Anhangs 2: (in %) 1.2,3.4,5.6,7.8,9.10,11 // // // // // // // // 1982 // 1983 // 1984 // 1985 // 1986 1.2.3.4.5.6.7.8.9.10.11 // // Auto // Bauglas // Auto // Bauglas // Auto // Bauglas // Auto // Bauglas // Auto // Bauglas // // // // // // // // // // // // FP // [ . . . ] (1) // [ . . . ] // [ . . . ] // [ . . . ] // [ . . . ] // [ . . . ] // [ . . . ] // [ . . . ] // [ . . . ] // [ . . . ] // SIV // [ . . . ] // [ . . . ] // [ . . . ] // [ . . . ] // [ . . . ] // [ . . . ] // [ . . . ] // [ . . . ] // [ . . . ] // [ . . . ] // VP // [ . . . ] // [ . . . ] // [ . . . ] // [ . . . ] // [ . . . ] // [ . . . ] // [ . . . ] // [ . . . ] // [ . . . ] // [ . . . ] // // // // // // // // // // // (1) In der veröffentlichten Fassung dieser Entscheidung wurden gemäß Artikel 21 der Verordnung Nr. 17 bezueglich der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen nachfolgend einige Angaben ausgelassen. Auf europäischer Ebene werden die Marktanteile der drei Gesellschaften bzw. ihrer Mutterkonzerne wie folgt veranschlagt: (in %) 1.2.3 // // // // // Auto // Bauglas // // // // Saint-Gobain // [ . . . ] // [ . . . ] // SIV (einschl. Splintex) // [ . . . ] // [ . . . ] // PPG-Industries // [ . . . ] // [ . . . ] // // // (12) Auf europäischer Ebene wird der Flachglasmarkt von einem strikten Oligopol beherrscht, dem neben den vorerwähnten Konzernen noch Pilkington, Glaverbel (Asahi-Konzern) und Guardian angehören. Die drei letzteren sind vertikal integrierte Konzerne mit vorgelagerten Tätigkeiten (feuerfestes Material, Quarzsandgruben, Basischemie) und nachgelagerten Tätigkeiten (Glasfaser- und Flachglasverarbeitung). Die sechs Konzerne sind in folgenden europäischen Ländern präsent: - Saint-Gobain ist in Frankreich, Belgien, Deutschland, Italien, Spanien und Österreich vertreten und besitzt zusammen zehneinhalb Floatanlagen; - Pilkington ist im Vereinigten Königreich, in Deutschland, Schweden und Österreich vertreten und besitzt zusammen sieben Floatanlagen; - PPG ist in Italien und in Frankreich vertreten und besitzt zusammen vier Floatanlagen; - Glaverbel ist in Belgien, den Niederlanden und Spanien vertreten und besitzt drei Floatanlagen; - SIV ist in Italien, Frankreich, Deutschland und Spanien vertreten und besitzt zweieinhalb Floatanlagen; - Guardian besitzt je eine Floatanlage in Luxemburg und in Spanien. Nach Angaben des Europäischen Verbandes der Flachglashersteller (GEPVP) reichte die Gemeinschaftserzeugung in den Jahren 1980 bis 1987 völlig aus, um die Nachfrage zu befriedigen, da nach Drittländern stets mehr ausgeführt als von dort eingeführt wurde. Nach den Vorausschätzungen des Groupement Européen des Producteurs de Verre Plat (GEPVP) vom Juni 1986 (für die Zehnergemeinschaft bis 1996) und vom Juni 1987 (für die Zwölfergemeinschaft bis 1989) wird die Glasnachfrage in der Gemeinschaft im günstigsten Fall jährlich nur um 1 bis 3 % zunehmen. Der Verband rechnet folglich damit, daß die hohe Überkapazität der frühen achtziger Jahre in den kommenden Jahren fortbestehen wird, wenngleich in abgeschwächter Form. Nach den Angaben von FP belaufen sich die durchschnittlichen Investitionen für eine Floatglasanlage mit einer Jahreskapazität von 150 000 Tonnen auf 70 500 000 bis 86 000 000 ECU bei vorhandenen Standorten und auf den doppelten Betrag bei neuen Standorten. Damit ist praktisch ausgeschlossen, daß in absehbarer Zukunft weitere Hersteller auf den Markt drängen werden. (13) Für die verschiedenen Bereiche der Glasverarbeitung für die Automobilindustrie (Verbundglas, vertikales und horizontales Einscheiben-Sicherheitsglas) werden für jede Spezifikation (Seitenscheiben, Windschutzscheiben aus Verbundsicherheitsglas, heizbare Heckscheiben) zusätzlich zu den Spezialmaschinen für die Phasen »Schneiden", und »Zurichten" und für die Phasen »Formen" und »Härten" jeweils unterschiedliche Herstellungsstrassen benötigt. In jeder Herstellungstrasse sind vielfältige und je nach Produktkategorie unterschiedliche Arbeitsvorgänge integriert, wobei jeweils die vom Auftraggeber verlangten Formen und technischen Spezifikationen zu berücksichtigen sind. Die Folge ist, daß die Anlagen entsprechend der technischen Entwicklung im Automobilbau schon nach sieben bis acht Jahren veraltet sind. Die von den Automobilherstellern verlangten Formen und technischen Spezifikationen machen hohe Investitionen in der Fertigung wie auch in der Forschung und Entwicklung notwendig. Nach den Angaben von FP lassen sich die Kosten einer Verarbeitungsstrasse wegen der spezifischen Merkmale der Anlagen schwer berechnen, doch können sie auf 40 000 000 ECU für die Ausrüstung von 650 000 Kraftfahrzeugen pro Jahr geschätzt werden. Daraus folgt, daß nur wenige Unternehmen die Kosten und Risiken der Verarbeitung von Automobilglas übernehmen können. 3. Die Nachfrage (14) Die Kundschaft der Flachglasindustrie (ohne Automobilglas) sind Grossisten und Verarbeitungsunternehmen. Rund 40 % der Bestellungen gehen direkt von den Verarbeitungsunternehmen an die Hersteller, der Rest von den Grossisten an die Hersteller. Der Großhandel verarbeitet selbst etwa die Hälfte seiner Glasbestellungen, während der Rest zum kleineren Teil an Kleinverarbeiter und zum grösseren Teil direkt an die Endverbraucher verkauft wird. Die Verarbeitung umfasst die Herstellung von Sicherheitsglas, Isolierglas, Spiegelglas usw. Häufig stehen die Verarbeitungsunternehmen in Konkurrenz mit Flachglasherstellern mit integrierter Verarbeitungstätigkeit. Nicht selten sind diese Unternehmen auf einen Technologietransfer von den Glasherstellern angewiesen und produzieren somit unter Lizenz ihrer Lieferanten. (1) ABl. Nr. 13 vom 21. 2. 1962, S. 204/62. (2) ABl. Nr. 127 vom 20. 8. 1963, S. 2268/63. (15) Die Kundschaft der Automobilglasindustrie sind die Automobilhersteller. Vor der Lieferung an die Automobilhersteller wird das Flachglas nach den von diesen verlangten Formen und technischen Merkmalen verarbeitet. Die Beziehungen zwischen Glashersteller und Automobilhersteller werden wie folgt abgewickelt: Entwirft das Planungsbüro eines Automobilherstellers ein neues Modell, so wendet es sich an einen oder maximal zwei Glaslieferanten, die mit der Realisierung spezifischer Teile beauftragt werden. Die Formgebung der Glasscheiben wird ständig weiterentwickelt, zunächst auf der Stufe des Prototyps und später bei der begrenzten Herstellung für eine Nullserie. In dieser Phase werden die Glaslieferanten auf der Basis eines sogenannten »Prototyp-Tarifs" bezahlt, der unabhängig von dem Modell ist und ausschließlich dem betreffenden Scheibentyp Rechnung trägt. Kommt es zur Serienfertigung des neuen Kraftfahrzeugmodells, so wendet sich der Automobilhersteller an andere Glaslieferanten, denen der Erstlieferant ganz oder teilweise seinen Platz räumen muß. Die neuen Lieferanten übernehmen in diesem Fall die technischen und qualitativen Merkmale des vom Erstlieferanten entwickelten Produkts. Erst in der Phase der Serienfertigung des neuen Kraftfahrzeugmodells handeln Glaslieferanten und Automobilhersteller Preise und Mengen - im Regelfall auf jährlicher Basis - aus. (16) Der Bauglasmarkt war in den Jahren 1979 bis 1983 durch einen Nachfragerückgang parallel zur Rezession der europäischen Wirtschaft gekennzeichnet. Die Jahre ab 1984 standen unter dem Zeichen einer Nachfragebelebung, die den Glasherstellern vor allem ab der zweiten Jahreshälfte 1985 beträchtliche Preiserhöhungen erlaubte. Wie schon in Randnummer 12 vermerkt, dürfte den Vorausschätzungen der Branche zufolge die Nachfrage nach Glas im nächsten Jahrzehnt zwischen 1 und 3 % jährlich zunehmen. (17) Der Automobilglasmakt folgt der Entwicklung der Automobilproduktion, die in Europa und in Italien nach dem zweiten Erdölschock in eine Rezession geriet, die bis 1984 anhielt. Erst ab 1985 war eine gewisse Erholung festzustellen, die sich 1986 und 1987 verstärkte. Den Vorausschätzungen zufolge dürfte die Nachfrage nach Automobilglas in den nächsten zehn Jahren weniger stark zunehmen als die Nachfrage nach Bauglas. B. Das Verhalten der Unternehmen 4. Der Markt für Bauglas a) Identische Preise (18) Die drei italienischen Hersteller haben ihren italienischen Kunden mit geringem zeitlichen Abstand und mitunter sogar zu gleichen Zeitpunkten (siehe Anhang 3) identische Preislisten zugeschickt. Die Initiative zur Änderung der Preislisten ging nicht immer vom gleichen Hersteller aus, sondern bald von dem einen und bald von dem anderen der drei Hersteller. (19) Die Übereinstimmung oder Annäherung der Zeitpunkte für die Übersendung der Preislisten war nicht, wie behauptet, zufällig, da die drei Hersteller in mindestens der Hälfte der geprüften Fälle die Preislisten am gleichen Tag oder mit geringem zeitlichen Abstand an ihre Kunden verschickt haben. Die gleiche Anhebung der Preise ist nicht die Folge der Gleichartigkeit der Produkte und der Existenz einer Oligopolsituation auf dem Markt. Wie FP und VP in ihren Erwiderungen zugaben, geht der Hersteller, der die Initiative zu einer Preisanhebung ergreift, stets das Risiko ein, daß ihm seine Konkurrenten nicht folgen und er folglich Aufträge und Marktanteile verliert. Um eine solche Gefahr auszuschalten und eine Wiederholung jenes Vorkommnisses zu vermeiden, als VP eine im September 1981 angekündigte Preisanhebung zwei Monate später wieder zurücknehmen musste, weil sich FP und SIV der Preisänderung nicht anschlossen, versucht jeder Hersteller aus Gründen der Vorsicht in Erfahrung zu bringen, ob die anderen Hersteller zu einer Preisänderung bereit sind. Nach dem Alleingang von VP im Jahre 1981 ist es nie wieder vorgekommen, daß eine Preiserhöhung nicht unverzueglich von allen Herstellern mitgemacht wurde, und dies ungeachtet der Tatsache, daß zumindest bis Ende 1983 die Nachfrage rückläufig war und in den darauffolgenden Jahren trotz einer Neubelebung des Marktes ein Kapazitätsüberhang in der Glasherstellung fortbestand. b) Identische Rabatte (20) Die drei Unternehmen praktizierten je nach Kategorie oder Gruppe, zu der die Kunden gehörten, identische Rabatte. Während die Preislisten unterschiedslos an alle Kunden verschickt wurden, blieben die Einteilung der Kunden in Kategorien oder Gruppen sowie die Rabattliste intern. Auf die Normalpreise wurden folgende prozentuale Rabatte nach Kategorien oder Gruppen angewendet: 1.2.3 // - 1983: // A: // 10+5+15+5 // // B: // 10+5+15 // // C: // 10+5+8 // - 1984: // A: // 10+5+15+5 // // B: // 10+5+15+3 // // C: // 10+5+15 // - 1985 und 1986: // A: // 10+5+15+5+5+4 // // B: // 10+5+15+5+5+2,5 // // C: // 10+5+15+5 (21) Die Tatsache, daß bei drei Herstellern identische Kundenrabatte galten, lässt sich nicht durch objektive Faktoren, beispielsweise die Abnahmemengen eines Kunden oder die Zahlungsbedingungen, erklären. Wie bei der Anhörung eingeräumt wurde, deckt jeder Kunde normalerweise den grössten Teil seines Bedarfs bei einem einzigen Lieferanten und verteilt den restlichen Bedarf auf die übrigen Hersteller, wobei er davon ausgehen kann, daß er unabhängig von den Mengen, die er von den einzelnen Lieferanten abnehmen wird, stets die gleichen Konditionen erhalten wird. So kann die Tatsache, daß derjenige, der von einem Lieferanten grosse Mengen abnimmt, die gleichen Rabatte erhält wie derjenige, der nur geringe Mengen abnimmt, nicht als normale Handelspraktik angesehen werden, vor allem wenn es sich um homogene und einfache Produkte handelt, bei denen der einzig mögliche Wettbewerb über die Preise und Verkaufsbedingungen erfolgen kann, da Qualitäts- oder andere Unterschiede entfallen. c) Identische Zugehörigkeit der wichtigsten Kunden zu den verschiedenen Kategorien oder Gruppen (22) Die wichtigsten Kunden, d. h. die Kunden, die mehr als die Hälfte der Nachfrage repräsentieren, wurden bei den verschiedenen Lieferanten jeweils in die gleiche Kategorie oder Gruppe eingeordnet (siehe Anhang 4 (1) ). In der Tabelle im Anhang 4 fallen zwei Abweichungen unter den ersten 20 Kunden und einige Abweichungen unter den kleineren, in den Listen A und B geführten Kunden auf. Diese Abweichungen erklären sich dadurch, daß einige Hersteller wie Vernante Pennitalia die Verarbeitungsunternehmen privilegieren oder weil jeder Hersteller bestimmte Kunden in bestimmten Regionen zu privilegieren versucht, wie dies aus einem handschriftlichen Vermerk über eine gemeinsame Sitzung von SIV und FP vom 30. Januar 1985 hervorgeht (siehe unter Randnummer 27). Für die Klassifizierung der Kunden nach Kategorien oder Gruppen war nicht der Umfang der Käufe jedes Kunden bei ein und demselben Hersteller, sondern der Gesamtumfang der Käufe jedes Kunden bei sämtlichen Herstellern maßgebend. Diese Klassifizierung wurde in den untersuchten Jahren mehrmals auf den neuesten Stand gebracht (siehe Tabelle im Anhang 5, die erst für die Zeit ab 1984 erstellt werden konnte). (23) VP hat die Existenz einer Klassifizierung ihrer Kunden bestritten. Das Fehlen einer formellen Klassifizierung bedeutet nicht, daß VP das System nicht angewendet hat. Ausschlaggebend ist nicht die Form, sondern die Realität der Verhaltensweise. Im übrigen räumt VP in ihrer Erwiderung ein, daß sie nicht nur die gleichen Preise und die gleichen Grundrabatte, sondern auch die gleiche Preispolitik wie ihre Konkurrenten gegenüber den Kunden praktiziert hat. Die drei Hersteller haben behauptet, die Klassifizierung der Kunden entspreche eigenen objektiven Kriterien jedes Unternehmens wie Abnahmemenge, Solvenz, Management und Entwicklung. Wenn jedes Unternehmen eigene interne und geheime Kriterien für die Klassifizierung der Kunden zu haben behauptet, kann der Kunde nicht Übermittler der betreffenden Informationen von Hersteller zu Hersteller sein, da ihm diese Kriterien nicht bekannt sein können, sondern nur der ihm eingeräumte Rabatt. Es ist also unwahrscheinlich, daß jeder Kunde eine Information, die bei jedem Hersteller intern und geheim ist, weitergibt, damit die anderen Hersteller ihre Kundenlisten in kurzer - oder relativ kurzer - Zeit oder noch am gleichen Tag anpassen können, wie dies bei der Änderung der Listen von FP und VP am 1. Januar 1984, 1. Januar und 1. August 1985 der Fall gewesen ist. Die in der Erwiderung von FP enthaltenen Tabellen und die Bemerkung von VP, wonach sie einer grösseren Zahl von Kunden hohe Rabatte eingeräumt hat, bestätigen die Behauptung der Kommission in der Mitteilung der Beschwerdepunkte, nämlich daß die Klassifizierungsunterschiede zwischen FP und SIV minimal sind (1 Kunde von 23 für die Liste A von 1985, 3 Kunden von 25 für die Liste A von 1986) und daß der bei VP festzustellende grössere Unterschied dadurch zu erklären ist, daß dieser Hersteller, der nicht wie FP und SIV auch noch eine eigene Verarbeitungstätigkeit hat, eine Reihe von Verarbeitungsunternehmen privilegiert, gegenüber den wichtigsten Grossisten aber die gleiche Preispolitik wie seine Konkurrenten praktiziert. Die Tabelle im Anhang 4 beweist, daß die wichtigsten Grossisten von den drei Herstellern in die gleiche Kategorie eingestuft werden. Die Bemerkungen von FP, wonach das Hauptkriterium für die Klassifizierung der Kunden der mit ihnen getätigte Umsatz ist, werden durch den nachstehenden Sachverhalt widerlegt: Ein Vergleich der von FP in der Erwiderung übermittelten Tabellen lässt erkennen, daß Kunden, die grössere Mengen bei FP gekauft haben, in der Kategorie B geführt werden, während Kunden, die geringere Mengen abgenommen haben, in der Kategorie A geführt werden. Ausserdem werden 1985 9 von 23 Grossisten [ ( . . . ) ] und 1986 8 von 25 Grossisten [ ( . . . )] in der Kategorie A geführt, ohne daß ihre Käufe in die von FP in den Tabellen der Erwiderung aufgeführten Umsatzgruppen fallen. d) Elemente der Herstellerabstimmung (24) Die identischen Tarife und Rabattlisten sowie die gleichartige Einteilung der wichtigsten Kunden in Kategorien oder Gruppen ist das Ergebnis von Absprachen, die die Hersteller direkt bei gemeinsamen Treffen, Sitzungen oder Kontakten oder über den Sp

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.