Europäische Union

Beschluss (EU) 2020/1671 der Kommission vom 2. August 2019 zur staatlichen Beihilfe SA.47867 2018/C (ex 2017/FC), die Ryanair und Airport Marketing Services von Frankreich erhalten haben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 5729) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32020D1671. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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von ausgegangen, dass sie nach ihrem Besuch auf der Website von Ryanair (Kauf von Flugtickets, Abfrage verfügbarer Flüge usw.) möglicherweise zu einem klar definierten Zielflughafen reisen werden, und sie sind deshalb die Zielgruppe von Marketinginformationen, die sie veranlassen, ein Produkt oder eine Dienstleistung an ihrem Zielflughafen zu kaufen. (260) Das Marketing von Ryanair ist somit auf die Kunden von Ryanair ausgerichtet, die bereits ihren Zielflughafen ausgewählt haben oder deren Nutzung der Website von Ryanair darauf hinweist, dass sie wohl einen bestimmten Zielflughafen auswählen werden, und soll diese Kunden veranlassen, eine touristische Dienstleistung am Zielort zu kaufen. In diesem Zusammenhang schließt die Kommission nicht aus, dass das von AMS auf der Website von Ryanair angebotene Marketing einen Wert für gewisse Unternehmen hat, die daran interessiert sind, Dienstleistungen oder Waren an die Kunden von Ryanair zu verkaufen, wie ein Mietwagenunternehmen oder ein regionaler Anbieter von Wanderausflügen. Dies ist jedoch nicht die Situation, in der sich eine regionale Behörde befindet, die in erster Linie sicherstellen soll, dass die potenziellen Touristen sich für die Region interessieren. Für die APFTE fällt der Nutzen einer solchen Marketingkampagne somit sehr gering oder gar nichtig aus. d)   Die konkreten Marketingdienstleistungen, die die APFTE aus den potenziellen Dienstleistungen von Ryanair ausgewählt hat, haben eine noch begrenztere Auswirkung (261) Außerdem ist der Vertrag über Marketingdienstleistungen ausschließlich auf die englische, deutsche, niederländische und belgische (in französischer und niederländischer Sprache) Homepage der Website von Ryanair ausgerichtet. Dies ist ein weiterer Hinweis darauf, dass die Marketingdienstleistungen im Wesentlichen entworfen wurden, um die Förderung der Leistungen von Ryanair zwischen Montpellier und den Zielorten sicherzustellen, zu deren Bedienung sich Ryanair verpflichtet hat und die ein Einzugsgebiet in Deutschland, in Belgien, in den Niederlanden und in Großbritannien aufweisen. (262) Darüber hinaus lässt sich die konkrete Auswahl der Marketingdienstleistungen von AMS/Ryanair durch keine Erwägung zur regionalen Entwicklung erklären – außer der Absicht, die Flüge von Ryanair zu subventionieren. (263) Die Kommission weist darauf hin, dass laut Satzung der APFTE deren Gegenstand in „der Förderung und Entwicklung des Tourismus – einschließlich derer von Unternehmen – in der Region durch Förderungsmaßnahmen, durch den Erwerb von Online-Werbung und Marketingdienstleistungen oder durch jegliche sonstigen Werbeträger wie etwa der Teilnahme an Messen und Ausstellungen mit dem Ziel, internationale Kunden anzulocken“ besteht (156). (264) Allerdings geht weder aus der Satzung der APFTE noch aus den von den französischen Behörden oder von Ryanair eingereichten Analysen hervor, dass die APFTE vornehmlich die Passagiere aus klar definierten Regionen Nordeuropas anvisieren (das heißt Wallonien, Rheinland-Pfalz, Yorkshire und Midlands), andere ähnliche Märkte wie die in Erwägungsgrund 209 angeführten Nachbarregionen hingegen außer Acht lassen müsste. (265) In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Ryanair vorgibt, dass die Marketingverträge zum Aufbau der Marke „Montpellier“ beitrage („Brand Building“). Hätte das Marketing von Ryanair bei potenziellen Touristen eine Wirkung auf das „Brand Building“ der Region Montpellier, die über die Website von Ryanair hinausgeht, hätte die APFTE das Marketing auf der Website von Ryanair effizienter nutzen können. (266) Insbesondere ist es wahrscheinlich, dass – wenn die Marketingdienstleistungen darauf abzielten, Montpellier und deren Region bei sämtlichen Touristen und Geschäftsreisenden zu bewerben, die ein potenzielles Interesse an der Region haben, unabhängig von der Möglichkeit, die sich diesen bietet, per Ryanair-Flug nach Montpellier zu reisen – die APFTE gefordert hätte, dass der Link zu einer Website ihrer Wahl auf der Homepage der Website von Ryanair in allen oder zumindest in mehreren Sprachversionen platziert würde, statt nur auf den Homepages in den vier vorgenannten Sprachversionen, die den ab Montpellier von Ryanair angeflogenen Zielorten entsprechen. Tatsächlich ist die Homepage von Ryanair in mehr als 20 verschiedenen Sprachversionen verfügbar. Es wäre beispielsweise möglich gewesen, die italienische, spanische und katalanische Version der Website von Ryanair einzubeziehen, um die potenziell aus Italien und Spanien anreisenden Touristen anzusprechen (die spanische Grenze ist zwei Autostunden von Montpellier entfernt, und es gibt Direktflüge zwischen diesen beiden Ländern, die von anderen Fluggesellschaften angeboten werden), oder auch die skandinavischen Versionen der Website von Ryanair zu nutzen (Ausrichtung auf die Touristen aus Skandinavien, die den Flughafen Montpellier mittels Direktflügen erreichen können, die von anderen Fluggesellschaften angeboten werden). Die spanischen oder italienischen Touristen wären doch interessante potenzielle Kunden; Laut den von Montpellier Tourisme im Jahr 2017 veröffentlichten Statistiken ist Spanien die am stärksten vertretene Nation in der Kategorie Übernachtungen von ausländischen Kunden in der Hotellerie und liegt in der Kategorie Übernachtungen von ausländischen Kunden in Ferienwohnungen an zweiter Stelle. In dieser Kategorie besetzen die Italiener den vierten Platz (157). (267) Im vorliegenden Fall hingegen wird durch die Wahl der Marketingmittel sichergestellt, dass nur die Flugverkehrsleistungen von Ryanair nach Montpellier durch die von der APFTE finanzierten Marketingkampagnen begünstigt werden. Aufgrund dieser Elemente kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die mit Ryanair unterzeichneten Marketingverträge entgegen den Behauptungen von Ryanair/AMS nicht zur Entwicklung einer Marke „Montpellier“ beitragen. e)   Die Marketingkampagnen lassen die Touristen, die nicht Zielgruppe der Flugleistungen von Ryanair sind, außer Acht (268) Wie im vorstehenden Abschnitt belegt, sind die bei Ryanair erworbenen Marketingkampagnen nicht in der Lage, den gesamten Kundenstamm von Ryanair zu erreichen. Darüber hinaus geht aus dem förmlichen Prüfverfahren und insbesondere aus den von Ryanair eingereichten Informationen hervor, dass sich der Nutzen der Marketingdienstleistungen von AMS auf das Ryanair-Universum beschränkt und somit im Wesentlichen potenzielle Kunden von Ryanair anzieht, ohne andere potenzielle Touristen zu erreichen, die im Hinblick auf deren Herkunft, deren Wahl der Transportart oder deren Konsumverhalten nicht dem Ryanair-Profil entsprechen. (269) Was die geographische Ausrichtung angeht, weist die Kommission in Bezug auf Tourismus und Geschäftsreisen darauf hin, dass der Großteil der Kunden von Montpellier und deren Umland national und nicht international ist (158). Des Weiteren lassen die mit Ryanair/AMS geschlossenen Marketingverträge, die [60-70] % des Budgets der APFTE ausmachen, ausländische Touristen außer Acht, die nicht aus Deutschland, Belgien oder Großbritannien kommen. Beispielsweise lassen die Vereinbarungen die Touristen aus Spanien, Italien oder den USA außer Acht, obgleich diese – gemäß den zuvor genannten Statistiken – entscheidend zu den wirtschaftlichen Auswirkungen für die Mittelmeermetropole Montpellier beitragen (159). Und selbst im Hinblick auf die potenziellen Kunden aus Deutschland, Großbritannien oder Belgien lässt sich die Ausrichtung auf die Regionen Wallonien, Rheinland-Pfalz, Yorkshire oder Birmingham, die die anderen Regionen Deutschlands, Großbritanniens oder Belgiens mit bedeutenden Einwohnerzahlen außer Acht lässt (160), aus einer Logik der Tourismusentwicklung nicht erklären. (270) Darüber hinaus richten sich die Marketingkampagnen von Ryanair nicht an potenzielle – nationale und internationale – Touristen, die andere Fluggesellschaften oder Verkehrsmittel wie den Zug (Montpellier ist an das Schnellzugnetz TGV angeschlossen, es gibt Zugverbindungen nach Paris, Brüssel oder Spanien), den Reisebus oder das Auto wählen. Ryanair selbst legt mehrere diesbezügliche Indizien vor, die insbesondere darauf hinweisen, dass viele Kunden direkt die Website von Ryanair aufrufen, ohne über eine Suchmaschine dahin geleitet zu werden. Darüber hinaus nennt Ryanair die niedrige Bounce-Rate bzw. Absprungrate von der Website von Ryanair, was bedeutet, dass die Besucher der Homepage von Ryanair potenziell auf dieser Website bleiben und zu weiteren Seiten navigieren, statt die Website direkt wieder zu verlassen. Dies impliziert, dass die meisten Besucher der Website von Ryanair sie mit dem klaren Ziel nutzen, Flugtickets von Ryanair zu buchen, und nicht, um sich über mögliche Zielorte zu informieren. (271) Ferner zieht Ryanair insbesondere Reisende an, die sich für die niedrigen Preise interessieren, wodurch ein Großteil des Luxustourismus außer Acht gelassen wird. (2)   Die Marketingdienstleistungen haben nicht die von Ryanair angegebene Wirkung (272) Laut der APFTE dienten die Marketingkampagnen von Ryanair dazu, Montpellier und deren Umgebung mit dem Ziel zu bewerben, die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Region zu erhöhen. (273) Ryanair/AMS behaupten ihrerseits, dass sich die Marketingvereinbarungen nicht in erster Linie auf die Auslastung der Flüge, sondern auf den Anteil der Passagiere von Ryanair auswirken, die Montpellier und deren Umland besichtigen möchten. Die Kommission ist aufgrund der folgenden Indizien jedoch nicht von dieser Wirkung der Marketingverträge überzeugt. (274) Die Kommission weist darauf hin, dass Ryanair den Nutzen der Marketingverträge wie folgt erklärt: Der Vorteil eines solchen Vertrags für einen Flughafen oder eine Region bestehe zum einen darin, die Sichtbarkeit des Flughafens und den Wert seiner Marke zu erhöhen („Brand Building“ gemäß dem Wortlaut von Ryanair), und zum anderen darin, konkret den Anteil der Passagiere zu erhöhen, die zu Besichtigungszwecken oder für Geschäftsreisen von außerhalb in die Region Montpellier reisen (Touristen oder Geschäftsreisende im Gegensatz zu den in der Region lebenden Passagieren), da deren wirtschaftliche Auswirkungen für die Region von größerer Bedeutung wären. (275) Im Hinblick auf die Erhöhung des Anteils der Passagiere, die zu Besichtigungszwecken anreisen, erläutert Ryanair, dass die Marketingverträge weniger zur Erhöhung der Auslastung („load factor“) eines bestimmten Flugs beitrügen, die vornehmlich durch das von Ryanair selbst gesteuerte „Yield Management“ bestimmt würde. Stattdessen würden die Marketingkampagnen dazu beitragen, dass die durch das „Yield Management“ von Ryanair bestimmte Passagierzahl einen höheren Anteil an Passagieren umfasse, die zu Besichtigungszwecken anreisen. Im Hinblick auf die Auswirkung des Marketings auf die Zusammensetzung der Passagiere behauptet Ryanair, dass der Anteil der vor Ort ansässigen und der besichtigenden Passagiere ohne Marketingvertrag für alle Flüge mehr oder weniger gleich groß wäre. Der Nutzen einer Marketingkampagne für einen Flughafen oder eine Region auf der Website von Ryanair würde somit darin bestehen, diesen Anteil an Passagieren, die zu Besichtigungszwecken anreisen, zu erhöhen. (276) Die Kommission erinnert jedoch daran, dass die vorstehenden Indizien belegen, dass der Zweck der mit der APFTE geschlossenen Marketingverträge nicht in der Bewerbung des Zielorts Montpellier durch Marketingkampagnen bestand, sondern – wie in Erwägungsgrund 189 ff. angeführt – darin, Ryanair am Flughafen Montpellier zu halten. Dies impliziert, dass die wahre Werbewirkung der Marketingverträge die Vertragsparteien wenig interessierte, und das erklärt wiederum, warum sich die APFTE für Ryanair/AMS entschieden hatte, obgleich diese Wahl ökonomisch unzureichend begründet war, wie in Erwägungsgrund 248 ff. belegt wurde. (277) Diese Indizien waren schon ausreichend, um auf das Nichtvorliegen eines tatsächlichen Bedarfs der APFTE oder deren öffentlicher Mitglieder an den Marketingdienstleistungen von Ryanair/AMS schließen zu können (161). Die Kommission wünscht dennoch, die Indizien zu erwähnen, die das förmliche Prüfverfahren im Hinblick auf die konkreten Wirkungen der Marketingverträge aufgedeckt hat, da diese Frage Gegenstand der Stellungnahme von Ryanair war. (278) Das förmliche Prüfverfahren hat in der Tat mehrere in den nachfolgenden Abschnitten beschriebene Indizien aufgedeckt, die belegen, dass die tatsächliche Werbewirkung der Marketingkampagnen schwach ausgefallen ist. a)   Der konkrete Beitrag der Marketingkampagnen für die Region bleibt ungewiss. (279) Zunächst kommt die Kommission durch das förmliche Prüfverfahren zu dem Schluss, dass entgegen den Aussagen von Ryanair und der APFTE der konkrete Beitrag der Marketingkampagnen ungewiss bleibt. (280) Das förmliche Prüfverfahren konnte nicht bestätigen, dass Kunden, die wirklich die Bewerbung einer bestimmten Region ohne Verbindung zum betroffenen regionalen Flughafen anstrebten, ein Interesse an den konkreten von Ryanair/AMS erbrachten Marketingdienstleistungen zu dem von der APFTE gezahlten Preis gehabt hätten. (281) Ferner verweist die Kommission im Zusammenhang mit den seitens der APFTE erworbenen Marketingkampagnen auf das Fehlen quantitativer Indizien zum konkreten Nutzen der Marketingkampagnen sowie auf das Vorliegen von Prima-facie-Indizien zur mangelnden Auswirkung der durch die APFTE geschlossenen Marketingverträge auf den Anteil der Touristen oder auf das „Brand Building“. b)   Fehlen quantitativer Indizien zum konkreten Nutzen der Marketingkampagnen (282) Wie in Erwägungsgrund 229 angeführt, stellt die Kommission das Fehlen von Elementen fest, die in der Lage wären, quantitativ die in den Marketingverträgen zwischen der APFTE und AMS/Ryanair angeführte Wirkung zu belegen. (283) Ryanair beharrt darauf, dass die Marketingvereinbarungen eine positive Wirkung auf die Region Montpellier gehabt hätten, schon allein im Hinblick auf die Erhöhung des Anteils der zu Besichtigungszwecken anreisenden Besucher sowie auf das „Brand Building“ und auf die künftigen Entscheidungen der potenziellen Passagiere. Jedoch behauptet Ryanair, dass diese Wirkungen nicht messbar seien und somit nicht durch Statistiken belegt werden könnten. (284) Im Hinblick auf die von Ryanair geltend gemachte Hauptwirkung der Marketingverträge, das heißt die Erhöhung des Anteils der zu Besichtigungszwecken zum Flughafen Montpellier reisenden Besucher, beschränkt sich Ryanair darauf zu behaupten, dass es sich dabei um eine in der Branche bekannte Wirkung handele und dies ein offensichtliches Phänomen darstelle. Trotz dieser eigenen Behauptungen hat Ryanair keinerlei konkretes Element eingereicht, das der Kommission die Möglichkeit bieten würde, die positive Wirkung der Marketingkampagnen am Flughafen Montpellier zu messen. (285) Kurzum haben weder Ryanair noch die französischen Behörden Elemente eingereicht, aus denen hätte geschlossen werden können, dass die von der APFTE geschlossenen Marketingverträge die Wirkung gehabt hätten, die Anzahl internationaler Touristen bei den Flugverbindungen, die Ryanair ab Montpellier bediente, zu erhöhen. (286) Die Kommission stellt in diesem Zusammenhang fest, dass obgleich es sich um Online-Marketingkampagnen handelte, Ryanair – selbst nach Aufforderung seitens der Kommission – nicht in der Lage war, Statistiken oder Leistungsindikatoren einzureichen, die erlaubt hätten, die Wirkung der mit der APFTE geschlossenen Marketingverträge zu messen (zum Beispiel einen Vergleich des Anteils der internationalen Touristen, die zu Mittelmeer-Zielorten mit und ohne Marketingvertrag reisen). Es sei daran erinnert, dass AMS laut Aussagen von Ryanair seinen Kunden keine Statistiken bietet, mit denen sie die Leistung ihrer Online-Marketingkampagnen messen und somit die Wirksamkeit ihrer Marketingkampagnen beurteilen könnten (162). c)   Vorliegen von Prima-facie-Indizien zur mangelnden Wirkung der Marketingkampagnen (287) Darüber hinaus hat das förmliche Prüfverfahren mehrere Indizien aufgedeckt, die prima facie, also dem ersten Anschein nach, eine mangelnde Wirkung der durch die APFTE geschlossenen Marketingverträge auf den Anteil der zu Besichtigungszwecken anreisenden Besucher oder auf das „Brand Building“ belegen. (288) Ryanair geht davon aus, dass der Anteil der aus der Region Montpellier stammenden Passagiere und der Touristen-Passagiere ohne Marketingvertrag willkürlich durch das „Yield Management“ (163) von Ryanair bestimmt würde, das keine Unterscheidung zwischen einreisenden und ausreisenden Passagieren macht. Der Beitrag der Marketingkampagnen bestünde somit in der Erhöhung des Anteils der Besucher, die zu Besichtigungszwecken anreisen, an der durch das „Yield Management“ von Ryanair bestimmten Gesamtpassagierzahl. (289) Darüber hinaus lässt das von Ryanair geltend gemachte Argument die Standortfaktoren außer Acht, die durch die hohe touristische Attraktivität der Region Montpellier im Vergleich zu den Regionen Rheinland-Pfalz, Wallonien, Yorkshire oder den Midlands sowie deren Einfluss auf die Tourismusströme zwischen Montpellier und den Flughäfen Frankfurt Hahn, Leeds Bradford, Birmingham und Brüssel Charleroi in Erscheinung treten. Montpellier befindet sich in einer Region, die bereits seit Jahrzehnten für ihre touristische Attraktivität und insbesondere für die Mittelmeerküste (87 Kilometer Küstenlinie mit vielen Sandstränden), ihre Gebirgsmassive, ihre Weinberge, ihr architektonisches und kulturelles Erbe, ihre Tourismus-Infrastruktur sowie das im Vergleich zu Nordeuropa milde Klima weltweit bekannt ist. Selbst vor Beginn des Flugbetriebs von Ryanair zum Flughafen Montpellier stammten die ausländischen Touristen, die die Region Montpellier besuchten, sowie die ausländischen Eigentümer von Zweitwohnsitzen im Département Hérault vornehmlich aus Nordeuropa, vor allem aus Belgien, der Schweiz, Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien (164). Darüber hinaus ist die touristische Attraktivität der Region Montpellier für die aus Rheinland-Pfalz, Wallonien, Yorkshire oder den Midlands kommenden Passagiere weitaus höher als die Attraktivität der letztgenannten Regionen für die aus Montpellier stammenden Passagiere, insbesondere im Sommer. Keine dieser Regionen, die sich alle in Nordeuropa befinden, weist so viele und vielfältige Sehenswürdigkeiten sowie klimatische und geographische Bedingungen auf wie die Region Montpellier. Der Passagierstrom verläuft somit von Natur aus mehr in Richtung Montpellier als anders herum. Dieser Strom nach Montpellier entspricht einer Nachfrage, die bereits vor Abschluss der Marketingverträge bestand. Dies impliziert, dass der Anteil der touristischen Passagiere unter den Fluggästen von Ryanair zum Flughafen Montpellier von Natur aus höher ist als der Anteil der Passagiere, die ihre Reise in Montpellier beginnen und nach Frankfurt Hahn, Brüssel Charleroi, Leeds Bradford oder Birmingham reisen – insbesondere im Sommer. (290) Ferner scheint Ryanair im Hinblick auf die Wirkung auf den Anteil der Touristen und auf das „Brand Building“ den Beitrag ihrer Präsenz als Fluggesellschaft an einem Regionalflughafen der in einem diese Region betreffende Marketingvertrag genannten Wirkungen zuschreiben, ohne die konkreten Kausalzusammenhänge zu kennen. Ryanair hat Argumente und Dokumente eingereicht, die dazu dienen sollten, den positiven Einfluss der Präsenz von Ryanair an einem Flughafen auf die wirtschaftliche Entwicklung dieses Flughafens und dessen „Brand Buildings“ zu belegen. Allerdings weisen diese Informationen darauf hin, dass ein eventueller Anstieg der Touristenzahl schlicht und einfach durch die Bedienung eines Regionalflughafens durch Ryanair begründet ist. Die Kommission stellt fest, dass die von Ryanair in diesem Zusammenhang vorgebrachten Argumente sich ausschließlich auf die Auswirkungen der Präsenz von Ryanair an einem bestimmten Flughafen beziehen. Daraus folgt, dass diese Argumente bezüglich des konkreten Nutzens der Marketingkampagnen für die Region nicht stichhaltig sind. Stattdessen zeigen die von Ryanair vorgebrachten Informationen zur Wirkung ihrer Präsenz an einem Regionalflughafen eher, dass ein Marketingvertrag keine bedeutende zusätzliche Auswirkung auf den konkreten Anteil der Touristen oder auf das „Brand Building“ hätte. Es scheint somit, dass die Wahl des Zielortes eines Kunden von Ryanair an erster Stelle vom Angebot an Direktflügen von Ryanair abhängt, da Ryanair mit einem „point to point“-Geschäftsmodell arbeitet, das ausschließlich auf Direktverbindungen beruht. Unter solchen Bedingungen hätte ein zusätzlicher Marketingvertrag keinen bedeutenden Mehrwert auf den Touristenstrom. iii)   Angenommen, die Marketingdienstleistungen haben eine Wirkung, dann begünstigen sie vor allem Ryanair (291) Wie zuvor angeführt zweifelt die Kommission an der positiven Wirkung der mit Ryanair unterzeichneten Marketingverträge für die APFTE und deren öffentliche Finanzierungspartner. Angenommen, die Marketingverträge hätten eine Wirkung, dann würde Ryanair den größten Vorteil daraus ziehen. Für den Fall, dass die Wirkung dieser Marketingverträge darin besteht, Kunden von Ryanair dazu zu bewegen, Flugtickets nach Montpellier zu buchen, würde diese Wirkung in erster Linie die Fluggesellschaft Ryanair begünstigen und entspräche einem Aufwand zur Förderung von Ryanair-Leistungen, für den Ryanair sonst selbst aufkommen müsste. (292) Obgleich die Kommission an der konkreten Wirkung der mit Ryanair unterzeichneten Verträge zweifelt, kann deren potenzielle Wirkung gleich zweifach ausfallen. Erstens kann eine Marketingmaßnahme die Flugauslastung erhöhen und zweitens kann eine Marketingmaßnahme dazu beitragen, das Gleichgewicht zwischen Flugpassagieren, die zu Besichtigungszwecken nach Montpellier reisen, und den Flugpassagieren, die in der Region Montpellier wohnen, zu verändern. (293) Im Hinblick auf die Verbesserung der Flugauslastungsrate stellt die Kommission fest, dass aus den öffentlichen Erklärungen von Ryanair hervorgehe, dass die Fluggesellschaft eine aggressive Preisstrategie verfolgt, um den Markt zu erobern (165). Mithilfe ihrer Preispolitik („Yield Management“) (166) kann Ryanair die gesetzten Auslastungsziele erreichen. (294) Das „Yield Management“ von Ryanair soll potenzielle Kunden von Ryanair dazu veranlassen, ein bestimmtes Reiseziel zu dem für Ryanair idealen Preis zu wählen. Mit dem Ziel, die Erträge von Ryanair zu maximieren und den europäischen Markt zu erobern, besteht ein wesentlicher Bestandteil des „Yield Managements“ von Ryanair darin, den Höchstpreis festzulegen, den der Passagier bereit wäre für sein Flugticket zu zahlen, und gleichzeitig eine optimale Auslastung des Flugzeugs sicherzustellen (167). Für Ryanair lässt sich ein großer Unterschied zwischen den Preisen in der Hauptsaison und in der Nebensaison feststellen. Dies impliziert, dass Ryanair an Passagiere in der Hauptsaison mehr verdient als an Passagieren, die in der Nebensaison reisen. (295) Somit hat Ryanair insbesondere im Sommer, wenn sich die Tourismusströme von Natur aus in Richtung Süden und insbesondere zu den wärmeren und sonnigeren Zielorten in Meeresnähe bewegen, ein Interesse daran, möglichst viele Passagiere zu befördern, die bereit wären, einen Hauptsaisonpreis zu zahlen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass im Zeitraum 2010 bis 2019 für jeden betroffenen Zielort in der Sommersaison mehr Flüge durchgeführt wurden als in der Wintersaison. (296) Angenommen, es läge eine Marketingkampagne für eine bestimmte Region vor, die von Ryanair bedient wird, dann wäre die Bewerbung von Zielorten, die es Ryanair ermöglichen, einen Hochsaison-Preis zu erhalten, auch für Ryanair von Interesse, da Ryanair direkt von der Marketingkampagne profitieren würde, sofern diese eine Wirkung hätte. Und selbst ohne Marketingvertrag hätte Ryanair ein eigenes Interesse daran, einen hohen Anteil

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.