Europäische Union

Beschluss (EU) 2020/1671 der Kommission vom 2. August 2019 zur staatlichen Beihilfe SA.47867 2018/C (ex 2017/FC), die Ryanair und Airport Marketing Services von Frankreich erhalten haben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 5729) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32020D1671. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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en, unter denen der Erwerb von Waren oder Dienstleistungen durch eine Behörde möglicherweise nicht als den Marktbedingungen entsprechend anzusehen ist, obwohl er zu Marktpreisen erfolgte, insbesondere, wenn der Erwerb der in Rede stehenden Dienstleistung nicht dem tatsächlichen Bedarf der Behörde entspricht (115). (184) Auf der Grundlage einer Reihe von Indizien aus dem förmlichen Prüfverfahren ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass der Ankauf der Marketingdienstleistungen von Ryanair keinem tatsächlichen Bedarf der APFTE entsprach. Dies reicht als Nachweis für das Vorliegen eines Vorteils zugunsten von Ryanair, der sich aus den Maßnahmen, die Gegenstand dieses Prüfverfahrens sind, ergibt. (185) Darüber hinaus konnte durch das förmliche Prüfverfahren die Behauptung von Ryanair/AMS und der französischen Behörden nicht bestätigt werden, dass die Marketingdienstleistungen zum Marktpreis erworben wurden. a)   Ermangelung eines tatsächlichen Bedarfs der APFTE, Marketingdienstleistungen bei Ryanair/AMS zu erwerben (186) Frankreich, die APFTE, die CCIM, die Gebietskörperschaften, die Stellungnahmen eingereicht haben, und Ryanair führen das Argument an, dass die APFTE eine Vereinigung für die Förderung des lokalen Tourismus gewesen sei, die Marketingdienstleistungen zum Marktpreis bei Ryanair erworben habe. (187) Kern der Analyse der Kommission zum Vorliegen eines Vorteils zugunsten von Ryanair ist die Frage, ob die APFTE einen tatsächlichen Bedarf an den bei Ryanair/AMS erworbenen Marketingdienstleistungen hatte, um das Gemeinwohlziel, das heißt die Förderung der Stadt Montpellier und deren Umland, zu erreichen (116). (188) Die Kommission ist auf Grundlage der nachstehenden Indizien zu dem Schluss gelangt, dass der Erwerb von Marketingdienstleistungen bei Ryanair/AMS keinem tatsächlichen Bedarf der APFTE entsprach: — Der Erwerb von Marketingdienstleistungen diente nur dazu, die Zahlungen an Ryanair zu rechtfertigen und Ryanair somit am Flughafen Montpellier zu halten; selbst wenn die Marketingdienstleistungen eine beliebige Marketingwirkung hatten (was nicht zutrifft), war dies nicht Hauptzweck der Verträge, die eher als verdeckte Subventionen zu bewerten sind: — Fehlen einer tatsächlichen Absicht der APFTE, Werbung für die Region zu machen; — Ausrichtung auf den Flugbetrieb von Ryanair anstelle der Marketingdienstleistungen; — Ausrichtung auf Ryanair/AMS anstelle eines beliebigen Anbieters von Online-Marketingdienstleistungen; — kein Indiz belegt das Interesse der APFTE am konkreten Erfolg der mit ihrem Budget finanzierten Marketingkampagnen; — Zusammenfallen der Beendigung der Zahlungen für Marketingdienstleistungen mit der Einstellung des Flugbetriebs von Ryanair; — Andere Untersuchungen der Kommission zu staatlichen Beihilfen zeigen, dass Marketingverträge von Ryanair benutzt werden, um die Ausschüttung von staatlichen Beihilfen zu verschleiern. — Die Marketingdienstleistungen von Ryanair/AMS sind geeignet, die Stadt Montpellier und deren Umland wirksam zu bewerben: — die Auswahl von Ryanair seitens der APFTE ist wirtschaftlich nicht hinreichend gerechtfertigt; — die Marketingdienstleistungen von Ryanair zeigen nicht die behauptete Wirkung. — Die Marketingdienstleistungen kommen insbesondere Ryanair zugute – wenn sie denn eine Wirkung haben –, denn Ryanair muss als privatwirtschaftliches Unternehmen, das Rentabilität anstrebt, „Preisaktionen“ und „Marketingkampagnen“ umsetzen, um Flugzeuge zu füllen. i)   Der Erwerb von Marketingdienstleistungen diente nur dazu, die Zahlungen an Ryanair zu rechtfertigen, um die Fluggesellschaft am Flughafen Montpellier zu halten (189) Das förmliche Prüfverfahren hat gezeigt, dass selbst wenn die von der APFTE erworbenen Marketingdienstleistungen eine beliebige Marketingwirkung hatten (117), diese nicht Hauptzweck der eher als verdeckte Subventionen zu bewertenden Verträge sind. (190) Die APFTE hat, trotz des in ihrer Satzung definierten Gründungszwecks und statt wirkliche Marketingdienstleistungen (das heißt Werbung) einzukaufen, mittels der in Rede stehenden Verträge beabsichtigt, die Flugverkehrsleistungen von Ryanair nach Montpellier zu unterstützen, um Montpellier und deren Umgebung zu bewerben, indem sie Ryanair für die Erbringung dieser Flugverkehrsleistungen vergütete und die Förderung ebendieser Leistungen subventionierte. Das Marketing an sich war höchstens ein Nebeneffekt des tatsächlichen Zwecks der APFTE, der von der CCIM und den betroffenen Gebietskörperschaften definiert wurde (118). (191) Die Darstellung als Marketingkampagne diente somit dazu, die an Ryanair getätigten Zahlungen zu rechtfertigen. Die Kommission gelangte aufgrund der nachstehenden Indizien zu diesem Ergebnis. (1)   Fehlen einer tatsächlichen Absicht der APFTE, Werbung für die Region zu machen (192) Die Kommission hat mehrere Indizien gesammelt, die das Fehlen einer tatsächlichen Absicht der APFTE, Werbung für die Region zu machen, belegen. Die von den hinter der APFTE stehenden öffentlichen Einrichtungen angestrebte „Förderung“ des Gebiets bestand vielmehr darin, Ryanair am Flughafen Montpellier zu halten, in der Hoffnung, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der lokalen Wirtschaft zugutekämen. a)   Das Fehlen einer tatsächlichen Absicht der APFTE, Werbung für die Region zu machen, zeigt sich an den Umständen ihrer Gründung (193) Die Analyse der Erklärungen, Protokolle und Berichte der APFTE und deren öffentlicher Mitglieder belegt eindeutig, dass die APFTE in Wirklichkeit gegründet wurde, um dafür zu sorgen, dass die Unterstützung der „Billigfluggesellschaften“ – insbesondere Ryanairs – nach dem Wechsel des Betreibers des Flughafens Montpellier fortgeführt würde (119). Die Kommission schließt aus den in den Dokumenten zur Funktionsweise der APFTE enthaltenen Indizien, dass das von der CCIM und den verbundenen Gebietskörperschaften mit dem Erwerb der Online-Marketingkampagnen verfolgte Ziel darin bestand, eine verlängerte Anlaufbeihilfe zu gewähren und dadurch die Bedienung des Flughafens Montpellier seitens der betroffenen Fluggesellschaften zu unterstützen. Die öffentlichen Mittel sind somit nicht dazu bestimmt, die Stadt Montpellier und deren Umland zu bewerben, sondern dienen der Förderung einer spezifischen Flugstrecke, damit sie von der Fluggesellschaft beibehalten würde (120). (194) Aus den Protokollen der APFTE-Sitzungen geht hervor, dass der Begriff „Tourismusströme“ für die Vereinigung Ströme von Flugpassagieren konkreter Fluggesellschaften bezeichnet und nicht etwa beliebige Tourismusströme oder Ströme von Flugpassagieren im Allgemeinen. (121) So werden insbesondere in den Protokollen der ersten Sitzungen der APFTE Begriffe verwendet, die sich eindeutig auf die Bedienung von Flugstrecken beziehen, wie etwa „Route“, „Linie“ oder „Achse“ (122). Des Weiteren belegt selbst die Studie, die die französischen Behörden eingereicht haben, um nachzuweisen, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen der APFTE Gegenstand einer Wirtschaftsanalyse seitens der Gebietskörperschaften gewesen seien (123), dass die Körperschaften sich ausschließlich mit den durch die Fluggesellschaften in die Region gebrachten Kunden befassen. (195) Dies wird durch die Tatsache bestätigt, dass sämtliche sonstigen Marketingverträge, die von der APFTE (und zuvor von der CCIM) geschlossen und durchgeführt wurden (124) – obgleich deren Vertragswerte weit unter den an Ryanair/AMS gezahlten Beträgen lagen –, mit Fluggesellschaften und nicht mit „klassischen“ Online-Marketingagenturen geschlossen wurden. b)   Das Fehlen einer tatsächlichen Absicht der APFTE, Werbung für die Region zu machen, zeigt sich am Ausgangszustand der offiziell im Mittelpunkt der Werbekampagnen stehenden APFTE-Website (196) Die laut den französischen Behörden ursprünglich von der APFTE benutzte Website war www.flights-montpellier-mediterranean.com, die 2006 eingerichtet wurde und im Eigentum der CCIM stand. Im Mai 2013 wurde die Website durch die Website www.goto-montpellier.com ersetzt, die ebenfalls im Eigentum der CCIM stand. (197) Aus der Zusammenfassung der Beschlüsse des Ausschusses der Finanzierungspartner der APFTE vom 15. Oktober 2012 geht hervor, dass die Website der APFTE, die offiziell als Werkzeug für regionales Marketing präsentiert wurde (und auf die man durch Anklicken der im Rahmen der Marketingverträge auf der Ryanair-Website platzierten Hyperlinks gelangte (125)), anfänglich keine wirkliche Marketingfunktion hatte, sondern vielmehr Teil des Tricks der APFTE war, um die an die Fluggesellschaften getätigten Zahlungen zu rechtfertigen. So erklärt der Vorsitzende der APFTE, dass „diese Website eine Notwendigkeit darstellt, um die Kommunikationsausgaben zu rechtfertigen, die zur Anlockung erheblicher europäischer Kundschaft in den Großraum Montpellier getätigt wurden. Es wird vorgeschlagen, diese Website zu verbessern und daraus eine wahre Werbe-Plattform für die Region zu machen.“ c)   Das Fehlen einer tatsächlichen Absicht der APFTE, Werbung für die Region zu machen, zeigt sich an der Konzeption der die APFTE ablösenden Rechtsstruktur (198) Überdies stellt die Kommission fest, dass nach der Einstellung der Tätigkeiten der APFTE im Jahr 2018 aus den von Frankreich für die Jahre 2017 und 2018 eingereichten Dokumenten zur Funktionsweise der APFTE hervorgeht, dass die CCIM und die Gebietskörperschaften eine neues rechtliches Konstrukt für die Marketingverträge entworfen bzw. umgesetzt haben, nach dem der Erwerb von Marketingdienstleistungen wieder aufgenommen wird durch „einen aus den Gebietskörperschaften und der CCI [Hérault] bestehenden Zusammenschluss für Aufträge, in dessen Rahmen nicht länger Marketingdienstleistungen, sondern Flugstrecken erworben werden“ (126). Dies betrifft die mit Ryanair/AMS geschlossenen Marketingverträge nicht mehr, da Ryanair den Flughafen Montpellier nicht mehr bedient, stellt jedoch ein zusätzliches Indiz dafür dar, dass die wahre Zielsetzung der seitens der APFTE geschlossenen Verträge darin bestand, Flugverbindungen zu erhalten. d)   Schlussfolgerung zum Fehlen einer tatsächlichen Absicht der APFTE, Werbung für die Region zu machen (199) Die Kommission schließt daraus, dass die APFTE nicht bestrebt war, Marketing im eigentlichen Sinne zu betreiben, sondern Zahlungen tätigen wollte, um die Fluggesellschaften zu veranlassen, ihre Kapazitäten dem Flughafen Montpellier zuzuteilen. (200) Das Bestreben der APFTE, Ryanair dazu zu veranlassen, die Flugstrecken ab Montpellier beizubehalten, findet ihre Berechtigung in der Möglichkeit Ryanairs, einen regionalen Flughafen durch einen anderen zu ersetzen (127). Es ist somit nicht erstaunlich, dass regionale Flughäfen miteinander um Ryanair konkurrieren. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Kommission in der Rechtssache SA.33961 (2012/C) zum Flughafen Nîmes (im Einzugsgebiet des Flughafens Montpellier angesiedelter Flughafen) in ihrem abschließenden Beschluss (128) zu dem Schluss gekommen war, dass die zwischen 2005 und 2010 vom Staat mit Ryanair/AMS geschlossenen Marketingverträge Teil einer Reihe von Maßnahmen waren, die als rechtswidrige staatliche Beihilfe zugunsten von Ryanair/AMS eingestuft wurden (129). (201) Die Absicht der APFTE, die Verträge mit Ryanair/AMS zu schließen, bestand somit nicht darin, Montpellier und deren Umgebung mittels Marketingkampagnen im eigentlichen Sinn zu bewerben, sondern Ryanair sollte veranlasst werden, die Strecken nach und ab Montpellier beizubehalten. (2)   Ausrichtung auf Flugstrecken von Ryanair statt auf Marketingdienstleistungen (202) Mit Bezug auf Ryanair/AMS war die APFTE entschlossen, die Marketingverträge der Jahre 2010, 2013 und 2017 mit Ryanair/AMS zu schließen, um Ryanair am Flughafen Montpellier zu halten. Dies bezeugen beispielsweise das Protokoll der Mitgliederversammlung der APFTE vom 19. Oktober 2011 (S. 5) („Dank diesem Budget können wir […] die Strecken Frankfurt Hahn, Brüssel Charleroi, Leeds Bradford erhalten“ (130)) und der Auszug aus den Aufzeichnungen der Erörterungen der Mitgliederversammlung der CCIM vom 31. Januar 2010 („Der nichtständige Ausschuss […] gab eine befürwortende Stellungnahme zu einem zusätzlichen Beitrag in Höhe von […] für die Finanzierung des Online-Marketingvertrags ab, der die Erhaltung der Flugstrecke von/nach Birmingham erlaubt.“). (203) Die Analyse der Marketingverträge von 2010 bis 2017 sowie der Ausschreibungsverfahren von 2013 und 2017 bestätigt, dass die Verträge und Ausschreibungsverfahren ganz spezifisch auf die von Ryanair angebotenen Flugverbindungen ausgerichtet waren. (204) Die Verträge und Ausschreibungsverfahren der APFTE wurden nach und nach angepasst, um die Verbindung zwischen dem Flugverkehr und dem Erwerb von Marketingdienstleistungen zu verschleiern. Die ersten Verträge wurden ohne Ausschreibungsverfahren unterzeichnet und beruhten auf klaren Verpflichtungszusagen von Ryanair, bestimmte Flugstrecken zu bedienen. Im Gegensatz dazu waren die letzten Verträge Gegenstand von Ausschreibungsverfahren und bezogen sich weniger direkt auf die Tätigkeiten von Ryanair am Flughafen Montpellier, waren aber dennoch ausreichend explizit, damit Ryanair ausgewählt würde. Das Interesse, die Tätigkeiten von Ryanair über die Marketingverträge zu unterstützen, wird durch die Klauseln der verschiedenen Marketingverträge sichtbar, die sich direkt oder indirekt auf die Tätigkeiten von Ryanair am Flughafen Montpellier bezüglich der bestehenden Flugstrecken beziehen. a)   Verträge von 2010 und 2013 (205) In der Tat beruhen der Vertrag von 2010 und dessen darauffolgende Zusatz- und Verlängerungsvereinbarungen sowie die Verträge von 2013 und deren darauffolgende Verlängerungsvereinbarungen auf präzisen Verpflichtungszusagen von Ryanair, Flugverbindungen zum Flughafen Montpellier zu betreiben, durch die Ryanair klare diesbezügliche Pflichten auferlegt werden. Der Vertrag von 2010 bezieht sich explizit auf diese Verpflichtungszusagen und knüpft die Marketingzahlungen an die Erfüllung derselben. (206) Aus dem Protokoll der Vorstandssitzung der APFTE vom 4. Juli 2013 geht hervor, dass die APFTE sich verpflichtet fühlte, das Ausschreibungsverfahren von 2013 durchzuführen, als der mit AMS geschlossene Marketingvertrag von 2010 auslief, und dass die APFTE zu dem Zeitpunkt die von diesem Vertrag betroffenen Tourismusströme, das heißt die von Ryanair bedienten Flugverbindungen, beibehalten wollte (131). (207) Das Lastenheft des Ausschreibungsverfahrens von 2013, das anschließend in vertragliche Pflichten umgewandelt wurde, weist sehr präzise, von Ryanair einzuhaltende Anforderungen auf im Hinblick auf den Luftverkehr von Montpellier nach Brüssel Charleroi, Frankfurt Hahn und Leeds Bradford, wohingegen es im Hinblick auf die Art der zu erbringenden Marketingdienstleistungen sehr allgemein gehalten ist. Darüber hinaus ist auffällig, dass am Ende kein Vertrag für das Los „Birmingham“ geschlossen wurde und es sich dabei um eine Verbindung handelt, die Ryanair zwischen der Veröffentlichung des Lastenhefts des Ausschreibungsverfahrens von 2013 und dem Abschluss der Marketingverträge eingestellt hatte. Dieser letzte Punkt veranschaulicht perfekt die bestehende Verbindung zwischen den von der APFTE unterzeichneten Marketingverträgen und den von Ryanair betriebenen Flugrouten. b)   Verträge von 2017 (208) Auch wenn der Vertrag von 2017 die von Ryanair von Montpellier aus angeflogenen Flughäfen nicht erwähnt und keine explizite Verpflichtung hinsichtlich des Flugverkehrs zu diesem Flughafen anführt, erklärt er die Bewohner der Regionen, in denen sich die Flughäfen befinden, die Ryanair von Montpellier aus anfliegt, eindeutig zur Zielgruppe der Marketingtätigkeiten (132). Die im Lastenheft definierten „Lose“ entsprachen den Regionen, in denen sich die drei Flughäfen befanden, die Ryanair zum damaligen Zeitpunkt von Montpellier aus bediente: Brüssel Charleroi, (Los „Wallonien“), Frankfurt Hahn (Los „Rheinland-Pfalz“) und Leeds Bradford (Los „Yorkshire“). (209) Zudem hat die Kommission keinen besonderen Grund gefunden, der die Auswahl der drei betroffenen Regionen (Rheinland-Pfalz, Wallonien und Yorkshire) als Zielgruppe der Marketingdienstleistungen rechtfertigen würde, abgesehen von der Tatsache, dass es sich dabei um die drei einzigen Regionen handelte, die bereits mittels Direktflügen von dem Flughafen Montpellier aus von Ryanair bedient wurden. Hätte die APFTE regionales Marketing und somit die Ausrichtung auf eine große Anzahl potenzieller Touristen angestrebt, hätte sie Regionen ausgewählt, die im Hinblick auf die Anzahl der potenziellen Touristen angemessener gewesen wären, oder die Palette an Regionen weiter gefasst. Beispielsweise lässt sich die Auswahl der Region Wallonien (etwa 3,5 Mio. Einwohner) ohne Einschluss der Nachbarregion Flandern (etwa 6,5 Mio. Einwohner), die sich im Einzugsgebiet des Flughafens Brüssel Charleroi befindet, nicht erklären. Ebenso ist auffällig, dass das Ausschreibungsverfahren Rheinland-Pfalz (etwa 4 Mio. Einwohner) betrifft und nicht die benachbarten Bundesländer, die sich im oder zumindest sehr nahe am Einzugsgebiet des Flughafens Frankfurt Hahn befinden, das heißt Hessen (etwa 6 Mio. Einwohner mit großen Städten wie etwa Wiesbaden (90 km vom Flughafen Frankfurt Hahn entfernt) oder Frankfurt am Main (120 km vom Flughafen Frankfurt Hahn entfernt)), Nordrhein-Westfalen (knapp 18 Mio. Einwohner) und das Saarland (knapp 1 Mio. Einwohner) oder gar größere Ballungsräume wie Berlin (durch einen von der Fluggesellschaft easyJet durchgeführten Direktflug mit Montpellier verbunden) oder Düsseldorf (im selben Einzugsgebiet wie die Stadt Köln, die durch einen von der Fluggesellschaft Eurowings durchgeführten Direktflug mit Montpellier verbunden war). Was Großbritannien betrifft, hätte neben Yorkshire (etwa 5,2 Mio. Einwohner) durch den Einschluss des benachbarten Stadtgebiets von Greater Manchester (etwa 2,7 Mio. Einwohner und keine 100 km vom Flughafen Leeds Bradford entfernt) oder des Stadtgebiets von London (etwa 8,8 Mio. Einwohner, wobei deren Flughäfen Gatwick, Heathrow und Luton durch von den Fluggesellschaften easyJet und British Airways durchgeführte Direktflüge mit Montpellier verbunden sind) eine größere Anzahl an Touristen erreicht werden können. (210) Angesichts der Entwicklung der von der APFTE zwischen 2010 und 2017 mit AMS/Ryanair geschlossenen Marketingverträge stellt die Kommission fest, dass die Kommission zwischen dem Abschluss der Marketingvereinbarungen von 2010 und 2017 Beschlüsse zur Einleitung förmlicher Prüfverfahren getroffen hatte, die unter anderem die Flughäfen Nîmes, Pau und Angoulême betrafen, bei denen es ebenfalls um mit Ryanair/AMS geschlossene Marketingverträge ging, und daraufhin abschließende Beschlüsse in ebendiesen Rechtssachen erlassen hatte (133). Die Absicht der Kommission, die Vereinbarkeit jener Marketingverträge mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen zu analysieren, war somit transparent und den Vertragsparteien bekannt. (211) Aus dem Gesamtzusammenhang der vertraglichen Beziehungen der APFTE und Ryanair seit 2010 geht hervor, dass das Ziel und die erwünschte Wirkung des Vertrags von 2017 sowie der diesem vorangegangenen Verträge darin bestanden, den bestehenden Flugverkehr von Ryanair zum Flughafen Montpellier zu unterstützen. Tatsächlich geht aus dem Protokoll der Sitzung des Verwaltungsrats vom 14. September 2016 hervor, dass die Formulierung der Ausschreibungsverfahren von 2017 auf der Absicht beruhte, „den Rechtsfragen zu begegnen“, und vorsah, dass die an der wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung der Region beteiligten Einrichtungen „bezüglich der strategischen Achsen, die sie zu entwickeln wünschten, im Vorhinein das Gebiet, in dem die Förderung der Region umgesetzt werden sollte“, auswählen sollten. Der Begriff „Achse“ war zuvor benutzt worden, um Flugstrecken zu bezeichnen (134). Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass es sich um einen Vertrag mit Bestellungen handelt. So ist die APFTE in der Lage, die Ausstellung von Bestellungen und somit die Zahlungen zugunsten von Ryanair davon abhängig zu machen, dass Ryanair die Luftverkehrsfrequenz nach Brüssel Charleroi, Leeds und Frankfurt Hahn aufrechterhält. (212) Die Kommission stuft den Einschluss von Verpflichtungszusagen von Ryanair, Flüge zu betreiben, als wesentliches Indiz für die wahre Zielsetzung der zwischen der APFTE und Ryanair geschlossenen Verträge ein, das heißt, die Vergütung von Ryanair für die Aufrechterhaltung der Tätigkeit am Flughafen Montpellier. (3)   Ausrichtung auf Ryanair/AMS anstelle eines beliebigen Anbieters von Online-Marketingdienstleistungen (213) Ferner sind die Kriterien der Ausschreibungsverfahren von 2013 und 2017 derart definiert, dass sie die Angebote von Ryanair gegenüber den Leistungen eines klassischen Anbieters von Marketingdienstleistungen privilegieren. (214) Die Analyse der Marketingverträge und dazugehörigen Ausschreibungsverfahren zeigt, dass die von der APFTE definierten und in den Ausschreibungsverfahren aufgegriffenen maßgeblichen Kriterien AMS gegenüber „klassischen“ Anbietern von Marketingdienstleistungen privilegieren, insbesondere durch die Einführung des Kriteriums der Bedienung von Flugverbindungen und der Anforderung, dass der Anbieter von Marketingdienstleistungen über eine eigene Website verfügen muss, die ausreichend besucht wird, um darauf Online-Werbung zu schalten. (215) Obgleich die APFTE Marketingverträge mit mehreren Fluggesellschaften geschlossen hat, hat das förmliche Prüfverfahren keine Elemente aufgedeckt, aus denen geschlossen werden könnte, dass die APFTE vor Abschluss der Verträge von 2010, 2013 und 2017, die Gegenstand des förmlichen Prüfverfahrens sind, ernsthaft versucht hätte, Marketingverträge mit einem anderen Anbieter als AMS/Ryanair zu schließen. Dieses Element ist im Rahmen der Analyse der Selektivität von Bedeutung und die Kommission erachtet, dass die Wahl des Anbieters AMS insofern berücksichtigt werden muss, als sie ein Indiz dafür ist, dass die APFTE kein Ziel verfolgte, das als das eines marktwirtschaftlich handelnden Wirtschaftsbeteiligten bezeichnet werden könnte. Wie in Erwägungsgrund 326 ff. zur Selektivität der Marketingverträge angeführt, gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass die Ausschreibungsverfahren von 2013 und 2017 so gestaltet wurden, dass AMS den Zuschlag für die in Rede stehenden Marketingverträge erhalten würde. (216) Die Kommission hat mehrere Elemente aufgedeckt, die bestätigen, dass die APFTE die von Ryanair angebotenen Dienstleistungen über die Kriterien dieser Ausschreibungsverfahren für die Marketingverträge von 2013 und 2017, die Gegenstand des förmlichen Prüfverfahrens sind, privilegierte. (217) Der Abschluss der Marketingverträge von 2013 – beschrieben in den Erwägungsgründen 63 bis 73 – war Gegenstand von vorangegangenen Ausschreibungsverfahren für vier verschiedene „Lose“. Diese „Lose“ mit den Titeln „Brüssel Charleroi“, „Frankfurt Hahn“, „Leeds“ und „Birmingham“ sowie die diesbezüglich im Ausschreibungsverfahren angeführten Mindestfrequenzen entsprachen exakt den von Ryanair zum Zeitpunkt der Einleitung der Ausschreibungsverfahren betriebenen Flugverkehrsleistungen zwischen Montpellier und Brüssel Charleroi, Frankfurt Hahn, Leeds Bradford bzw. Birmingham. Das Ausschreibungsverfahren richtete sich somit eindeutig an Fluggesellschaften, die Marketingdienstleistungen ergänzend zu ihren Flugverkehrstätigkeiten anboten. Zu diesem Zeitpunkt war Ryanair für jeden dieser Zielorte die einzige Fluggesellschaft, die die Flugverbindungen bediente, und zwar bereits seit einer gewissen Zeit (Birmingham seit 2011, die anderen Zielorte mindestens seit 2010) (135). Es ist somit offensichtlich, dass das Ausschreibungsverfahren bereits über die Gestaltung darauf ausgerichtet war, Ryanair/AMS den Zuschlag zu gewähren, und nicht dazu diente, einen Anbieter von O

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.