Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2017/207 der Kommission vom 3. Oktober 2016 über den gemeinsamen Monitoring- und Evaluierungsrahmen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32017R0207. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Union für den Bereich Strafverfolgung, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? iv) Welche Fortschritte wurden bei der Einführung von Maßnahmen, Schutzmechanismen und bewährten Verfahren zur Ermittlung und Unterstützung von Zeugen und Opfern von Straftaten, darunter Opfern von Terrorismus, erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? b) Wie trug der Fonds zur Verbesserung der Fähigkeiten der Mitgliedstaaten bei, Sicherheitsrisiken und Krisen effektiv zu bewältigen und die Bevölkerung und kritische Infrastrukturen vor Terroranschlägen und anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen zu schützen? i) Welche Fortschritte wurden bei der Verbesserung der verwaltungstechnischen und operativen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten erzielt, kritische Infrastrukturen in allen Wirtschaftssektoren zu schützen, unter anderem durch öffentlich-private Partnerschaften und die Verbesserung der Koordinierung, der Zusammenarbeit, des Austauschs und der Weitergabe von Know-how und Erfahrungen innerhalb der Union und mit relevanten Drittstaaten, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? ii) Welche Fortschritte wurden bei der Einrichtung einer sicheren Vernetzung und effektiven Koordinierung zwischen den Akteuren vorhandener sektorspezifischer Frühwarnsysteme und Kooperationsmechanismen auf Unions- und nationaler Ebene erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? iii) Welche Fortschritte wurden bei der Stärkung verwaltungstechnischer und operativer Kapazitäten der Mitgliedstaaten und der Union im Hinblick auf die Ausarbeitung umfassender Bedrohungs- und Risikobewertungen erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? Effizienz (Wurden die Ergebnisse des Fonds mit einem vertretbaren Kostenaufwand erzielt?) (3) Inwieweit wurden die erwarteten Ergebnisse des Fonds hinsichtlich der eingesetzten finanziellen und personellen Ressourcen in einem vertretbaren Kostenrahmen erzielt? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Betrugsfälle und andere Unregelmäßigkeiten zu verhindern, zu ermitteln, zu melden und ihnen nachzugehen, und wie gut waren diese Maßnahmen? Relevanz (Entsprachen die Ziele der aus dem Fonds finanzierten Maßnahmen den tatsächlichen Bedürfnissen?) (4) Entsprachen die von den Mitgliedstaaten in ihren nationalen Programmen festgelegten Ziele dem ermittelten Bedarf? Entsprachen die im Jahresarbeitsprogramm (Maßnahmen der Union) festgelegten Ziele dem tatsächlichen Bedarf? Entsprachen die im Jahresarbeitsprogramm (Soforthilfemaßnahmen) festgelegten Ziele dem tatsächlichen Bedarf? Welche Maßnahmen unternahm der Mitgliedstaat zur Bewältigung des sich verändernden Bedarfs? Kohärenz (Standen die im nationalen Programm festgelegten Ziele im Einklang mit den Zielen anderer EU-finanzierter Programme, die in ähnlichen Bereichen zur Anwendung kommen?) Wurde die Kohärenz auch bei der Durchführung des Fonds sichergestellt?) (5) Erfolgte eine Bewertung anderer Maßnahmen mit ähnlichen Zielen und wurde dieser bei der Programmplanung Rechnung getragen? Wurden für den Durchführungszeitraum Koordinierungsmechanismen zwischen dem Fonds und anderen Maßnahmen mit ähnlichen Zielen festgelegt? Standen die aus dem Fonds finanzierten Maßnahmen im Einklang mit anderen Maßnahmen mit ähnlichen Zielen und nicht im Widerspruch dazu? Komplementarität (Ergänzten die im nationalen Programm festgelegten Ziele und die durchgeführten Maßnahmen die Maßnahmen anderer Politikbereiche, insbesondere die der Mitgliedstaaten)? (6) Erfolgte eine Bewertung anderer Maßnahmen mit ergänzenden Zielen und wurde dieser bei der Programmplanung Rechnung getragen? Wurden für den Durchführungszeitraum Koordinierungsmechanismen zwischen dem Fonds und anderen Maßnahmen mit ähnlichen Zielen festgelegt, um deren Komplementarität für den Durchführungszeitraum sicherzustellen? Wurden Mechanismen eingerichtet, um zu verhindern, dass Finanzierungsinstrumente sich überschneiden? EU-Mehrwert (Konnte durch die EU-Förderung ein Mehrwert geschaffen werden?) (7) Welche Art von Mehrwert wurde durch die Förderung aus dem Fonds hauptsächlich erzielt (Volumen, Umfang, Rolle, Prozess)? Hätte der Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Maßnahmen in Bereichen des Fonds ohne die finanzielle Unterstützung des Fonds durchgeführt? Welche wahrscheinlichen Folgen hätte eine Unterbrechung der Förderung aus dem Fonds? Inwieweit führten die aus dem Fonds geförderten Maßnahmen zu einem Nutzen auf Unionsebene? Welcher Mehrwert wurde mit der operativen Unterstützung erzielt? Nachhaltigkeit (Handelt es sich bei den positiven Auswirkungen der aus dem Fonds geförderten Projekte um langfristige Auswirkungen, die wahrscheinlich über die Dauer der Förderung aus dem Fonds hinausgehen werden?) (8) Welches waren die wichtigsten Maßnahmen, die der Mitgliedstaat eingeleitet hat, um die Nachhaltigkeit der Ergebnisse der aus dem Fonds geförderten Projekte sicherzustellen (sowohl in der Phase der Programmplanung als auch der Durchführung)? Wurden Vorkehrungen getroffen, um eine Prüfung der Nachhaltigkeit in der Phase der Programmplanung und der Durchführung sicherzustellen? Inwieweit ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse/der Nutzen der aus dem Fonds geförderten Maßnahmen nach Auslaufen der Förderung fortbestehen werden? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Kontinuität der mit der operativen Unterstützung durchgeführten Maßnahmen zu gewährleisten? Verfahrensvereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands (Wurden die Verwaltungsverfahren des Fonds vereinfacht und der Verwaltungsaufwand für seine Begünstigten verringert?) (9) Führten die durch den Fonds eingeführten innovativen Verfahren (vereinfachte Kostenoptionen, mehrjährige Programmplanung, nationale Regeln für die Förderfähigkeit, umfangreichere und flexible nationale Programme, operative Unterstützung und Transit-Sonderregelung der Republik Litauen) zu einer Vereinfachung für die Begünstigten des Fonds? ANHANG III Liste der gemeinsamen Indikatoren für die Evaluierung der Ergebnisse und der Wirkung für die Evaluierungsberichte der Mitgliedstaaten und der Kommission im Sinne der Artikel 56 und 57 Verordnung (EU) Nr. 514/2014 Indikatoren für die Evaluierung der spezifischen Ziele der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 1.   Indikatoren nach spezifischen Zielen a) zur Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in all seinen Aspekten, einschließlich seiner externen Dimension: i) Zahl der für unbegleitete Minderjährige ausgerichteten Plätze, die aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds („Fonds“) gefördert wurden, im Vergleich zu der Gesamtzahl von Plätzen für unbegleitete Minderjährige; ii) anhängige erstinstanzliche Verfahren, nach Dauer; iii) Anteil positiver Entscheidungen in der Berufungsphase; iv) Zahl der Personen im Aufnahmesystem (Zahl am Ende des Berichtszeitraums); v) Zahl der Personen im Aufnahmesystem im Vergleich zur Zahl der Asylsuchenden; vi) Zahl der Unterbringungsplätze für unbegleitete Minderjährige im Vergleich zur Zahl der unbegleiteten Minderjährigen; vii) Konvergenz erstinstanzlicher/letztinstanzlicher Anerkennungsraten durch die Mitgliedstaaten in Bezug auf Asylsuchende desselben Drittstaats. b) zur Erleichterung der legalen Zuwanderung in die Mitgliedstaaten entsprechend ihrem wirtschaftlichen und sozialen Bedarf wie beispielsweise dem Arbeitsmarktbedarf, wobei die Einwanderungssysteme der Mitgliedstaaten erhalten bleiben, und Förderung der tatsächlichen Integration Drittstaatsangehöriger: i) Anteil der Drittstaatsangehörigen, die eine langfristige Aufenthaltsberechtigung erhalten haben, an der Gesamtzahl der Drittstaatsangehörigen; ii) Beschäftigungsquote: Unterschied zwischen Drittstaatsangehörigen und Inländern; iii) Arbeitslosenquote: Unterschied zwischen Drittstaatsangehörigen und Inländern; iv) Erwerbsquote: Unterschied zwischen Drittstaatsangehörigen und Inländern; v) Anteil der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger: Unterschied zwischen Drittstaatsangehörigen und Inländern; vi) Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit tertiärem Bildungsabschluss: Unterschied zwischen Drittstaatsangehörigen und Inländern; vii) Anteil der Bevölkerung, der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist: Unterschied zwischen Drittstaatsangehörigen und Inländern; c) zur Förderung gerechter und wirksamer Rückkehrstrategien in den Mitgliedstaaten als Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung mit besonderem Schwerpunkt auf einer dauerhaften Rückkehr und wirksamen Rückübernahme in den Herkunfts- und den Transitländern: i) Zahl der aus dem Fonds geförderten Abschiebungen im Vergleich zur Gesamtanzahl der Rückführungen aufgrund einer Ausreiseanordnung; ii) Zahl der Personen, die im Rahmen von aus dem Fonds finanzierten gemeinsamen Rückführungsaktionen rückgeführt wurden, im Vergleich zur Gesamtzahl der Rückführungen, die durch den Fonds unterstützt wurden; iii) Zahl der Rückkehrer, die vor oder nach ihrer Rückkehr eine aus dem Fonds kofinanzierte Reintegration erhalten haben, im Vergleich zur Gesamtzahl der aus dem Fonds geförderten freiwilligen Rückkehrer; iv) Zahl der Plätze in den Hafteinrichtungen, deren Einrichtung/Renovierung aus dem Fonds finanziert wurde, im Vergleich zur Gesamtzahl der Plätze in den Hafteinrichtungen; v) Zahl der aufgrund einer Ausreiseanordung rückgeführten Personen im Vergleich zur Anzahl der Drittstaatsangehörigen gegen die eine Ausreiseanordnung ergangen ist; vi) Rückführungsentscheidungen gegen abgelehnte Asylbewerber; vii) Zahl der tatsächlichen Rückführungen von abgelehnten Asylbewerbern. 2.   Indikatoren zur Messung der Effizienz, des Mehrwerts und der Nachhaltigkeit gemäß der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 d) zur Messung der Effizienz, des Mehrwerts und der Nachhaltigkeit: i) Zahl der Vollzeitäquivalente in der zuständigen Behörde, der delegierten Behörde und der Prüfbehörde, die an der Umsetzung des AMIF arbeiten und durch die technische Hilfe oder aus dem nationalen Haushalt finanziert werden im Vergleich zur Anzahl der umgesetzten Projekte und der Mittel, die für das Haushaltsjahr beantragt wurden; ii) technische Hilfe plus (indirekte) Verwaltungskosten im Vergleich zu den für das Haushaltsjahr beantragten Mittel; iii) Ausschöpfungsrate des Fonds. ANHANG IV Liste der gemeinsamen Indikatoren für die Evaluierung der Ergebnisse und der Wirkung für die Evaluierungsberichte der Mitgliedstaaten und der Kommission im Sinne der Artikel 56 und 57 Verordnung (EU) Nr. 514/2014 Indikatoren für die Evaluierung der spezifischen Ziele der Verordnung (EU) Nr. 513/2014 zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit 1.   Indikatoren nach spezifischen Zielen a) zur Unterstützung einer gemeinsamen Visumpolitik, um den legalen Reiseverkehr zu erleichtern, Visumantragstellern eine hohe Dienstleistungsqualität zu bieten und die Gleichbehandlung von Drittstaatsangehörigen sicherzustellen und die illegale Migration zu unterbinden: i) Zahl der mit Unterstützung des Fonds für die innere Sicherheit („Fonds“) im Bereich Visa durchgeführten Schengen-Evaluierungen; ii) Zahl der Empfehlungen aus der Schengen-Evaluierung im Bereich Visa, denen mit Unterstützung des Fonds Folge geleistet wurde, im Vergleich zur Gesamtanzahl der abgegebenen Empfehlungen; iii) Zahl der Personen mit gefälschten Reisedokumenten, die in aus dem Fonds geförderten Konsulaten aufgegriffen wurden; iv) Zahl der Visumantragsteller, die außerhalb ihres Wohnsitzlandes ein Schengen-Visum beantragen müssen; v) Zahl der visumpflichtigen Staaten in der Welt, in denen die Zahl der dort vertretenen Mitgliedstaaten angestiegen ist. b) zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements, auch durch Förderung einer weiteren Harmonisierung von Maßnahmen, die mit dem Grenzmanagement im Zusammenhang stehen, nach Maßgabe der gemeinsamen Unionsnormen und durch die Weitergabe von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union („Frontex“), damit einerseits ein einheitliches und hohes Maß an Kontrolle und Schutz der Außengrenzen, auch durch die Bekämpfung der illegalen Einwanderung, und andererseits ein reibungsloses Überschreiten der Außengrenzen entsprechend dem Schengen-Besitzstand sichergestellt werden und gleichzeitig der Zugang zu internationalem Schutz für diejenigen, die ihn benötigen, im Einklang mit den durch die Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, garantiert wird: i) Zahl der mit Unterstützung des Fonds im Bereich Grenzmanagement durchgeführten Schengen-Evaluierungen; ii) Zahl der Empfehlungen aus der Schengen-Evaluierung im Bereich Grenzmanagement, denen mit Unterstützung des Fonds Folge geleistet wurde, im Vergleich zur Gesamtanzahl der abgegebenen Empfehlungen; iii) Zahl der Ausrüstungsgegenstände, die bei koordinierten Operationen von Frontex verwendet und mit Mitteln des Fonds erworben wurden, im Vergleich zur Gesamtzahl der Ausrüstungsgegenstände, die für koordinierte Operationen von Frontex verwendet wurden; iv) Zahl der an EU-Außengrenzen ermittelten irregulären Grenzübertritte a) zwischen Grenzübergangsstellen; b) an Grenzübergangsstellen; v) Zahl der Abfragen im Schengener Informationssystem (SIS) II; vi) Zahl der an Grenzübergangsstellen aufgegriffenen Personen mit gefälschten Reisedokumenten. c) zur Kriminalprävention, Bekämpfung grenzüberschreitender, schwerer und organisierter Kriminalität einschließlich des Terrorismus sowie besseren Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und anderen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, darunter auch mit Europol und anderen zuständigen Einrichtungen der Union, sowie mit relevanten Drittländern und internationalen Organisationen: i) Ergebnisse der aus dem Fonds finanzierten Polizeimaßnahmen, die zur Zerschlagung organisierter krimineller Vereinigungen führten; ii) Zahl/Wert der eingefrorenen, beschlagnahmten und eingezogenen Erträge aus Straftaten aufgrund von Maßnahmen, die unter die Verordnung (EU) Nr. 513/2014 fallen; iii) Zahl der polizeilich registrierten Straftaten, Verdächtigen, Strafverfolgungsmaßnahmen und Verurteilungen aufgrund von Maßnahmen, die unter die Verordnung (EU) Nr. 513/2014 fallen; iv) Menge der Drogen, die im Rahmen von Fonds-finanzierten Maßnahmen gegen das organisierte Verbrechen beschlagnahmt wurden; v) Zahl der geschützten oder unterstützen Opfer von Kriminalität; vi) Volumen der im Prüm-Rahmen ausgetauschten Informationen (auf der Grundlage der Gesamtzahl der DNA-Abgleiche pro Jahr; Gesamtzahl der Fingerabdruck-Abgleiche pro Jahr; Gesamtzahl der Fahrzeugzulassungsdaten-Abgleiche pro Jahr); vii) Volumen der im Rahmen der Europol-Netzanwendung für sicheren Datenaustausch (SIENA) ausgetauschten Informationen (auf der Grundlage der Zahl der von den Mitgliedstaaten, Europol und von Dritten eingeleiteten SIENA-Fälle pro Jahr; der von den Mitgliedstaaten, Europol und von Dritten ausgetauschten SIENA-Nachrichten); viii) Volumen der im Rahmen des Europol-Informationssystems (EIS) ausgetauschten Daten (auf der Grundlage der Zahl der Personen und Gegenstände, die von den Mitgliedstaaten jedes Jahr in das EIS eingegeben werden; Zahl der in das EIS von den Mitgliedstaaten jedes Jahr eingegebenen Personen und Gegenstände (Verdächtige, Verurteilte); Zahl der von den Mitgliedstaaten durchgeführten EIS-Abfragen pro Jahr); d) Verbesserung der Fähigkeit der Mitgliedstaaten und der Union zur effektiven Bewältigung von Sicherheitsrisiken und Krisen sowie Vorbereitung auf Terroranschläge und andere sicherheitsrelevante Vorfälle und diesbezüglicher Schutz der Bevölkerung und der kritischen Infrastrukturen. i) Zahl der Terroranschläge (auf der Grundlage der fehlgeschlagenen, verhinderten und ausgeführten Terroranschläge; Zahl der Opfer durch Terroranschläge). 2.   Indikatoren zur Messung der Effizienz, des Mehrwerts und der Nachhaltigkeit gemäß der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 e) zur Messung und Bewertung der Effizienz, des Mehrwerts und der Nachhaltigkeit: i) Zahl der Vollzeitäquivalente in der zuständigen Behörde, der delegierten Behörde und der Prüfbehörde, die an der Durchführung des Fonds arbeiten und die durch die technische Hilfe oder aus dem nationalen Haushalt finanziert werden, im Vergleich zur Zahl der durchgeführten Projekte und der für das Haushaltsjahr beantragten Mittel; ii) technische Hilfe plus (indirekte) Verwaltungskosten im Vergleich zu den für das Haushaltsjahr beantragten Mittel; iii) Ausschöpfungsrate des Fonds; iv) Zahl der Ausrüstungsgegenstände, die zwei Jahre nach Erwerb noch in Gebrauch sind/Zahl der aus dem Fonds erworbenen Ausrüstungsgegenstände (> als 10 000 EUR); v) Anteil der Wartungskosten für aus dem Fonds erworbene Ausrüstungsgegenstände am Gesamtbeitrag der Union zu aus dem Fonds kofinanzierten Maßnahmen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.