Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2017/207 der Kommission vom 3. Oktober 2016 über den gemeinsamen Monitoring- und Evaluierungsrahmen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements

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8.2.2017    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 33/1 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/207 DER KOMMISSION vom 3. Oktober 2016 über den gemeinsamen Monitoring- und Evaluierungsrahmen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements (1), insbesondere auf Artikel 55 Absatz 4, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Um der Kommission das Monitoring und die Evaluierung der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 und der in Artikel 2 genannten spezifischen Verordnungen zu erleichtern und eine integrierte Analyse auf Unionsebene zu ermöglichen, sollte dem Monitoring und der Evaluierung durch die Mitgliedstaaten eine soweit als möglich einheitliche Vorgehensweise zugrunde liegen. (2) Die für das Monitoring und die Evaluierung zuständigen Sachverständigen der Mitgliedstaaten haben gemeinsam mit der Kommission gemeinsame Ergebnis- und Wirkungsindikatoren entwickelt, die zur Bewertung der Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 514/2104 und der spezifischen Verordnungen herangezogen werden sollten. Diese Indikatoren ergänzen die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 513/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (2), in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) und in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) aufgeführten Listen gemeinsamer Indikatoren. (3) Die für das Monitoring und die Evaluierung zuständigen Sachverständigen der Mitgliedstaaten arbeiteten gemeinsam mit der Kommission an der Weiterentwicklung von gemeinsamen Evaluierungsfragen zur Bewertung der Umsetzung der von den Mitgliedstaaten durchgeführten nationalen Programme. Die Evaluierungsfragen erfüllen die Anforderungen gemäß Artikel 55 Absätze 3 und 6 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014. (4) Die Verordnung (EU) Nr. 514/2014 und folglich auch die vorliegende Verordnung sind für das Vereinigte Königreich und Irland bindend. (5) Dänemark ist weder durch die Verordnung (EU) Nr. 514/2014 noch durch die vorliegende Verordnung gebunden noch zu deren Anwendung verpflichtet. HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN — Artikel 1 Jeder Mitgliedstaat benennt innerhalb der zuständigen Behörde einen Koordinator, der für das Monitoring und die Evaluierung zuständig ist, und legt dessen Aufgaben fest. Die Koordinatoren für Monitoring und Evaluierung haben die Aufgabe, über die von der Kommission unterstützten Netze a) Fachwissen zu bewährten Verfahren für das Monitoring und die Evaluierung auszutauschen; b) zur Umsetzung des gemeinsamen Monitoring- und Evaluierungsrahmens gemäß Artikel 55 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 — die durch die vorliegende Verordnung ergänzt wird — beizutragen; c) die Evaluierung der Umsetzung der nationalen Programme gemäß den Artikeln 56 und 57 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 — die durch die vorliegende Verordnung ergänzt wird — zu erleichtern und d) in Zusammenarbeit mit der Kommission Leitlinien zur Evaluierung gemäß Artikel 56 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 zu erarbeiten. Artikel 2 1.   Die Evaluierungsberichte gemäß Artikel 57 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 sind auf der Grundlage des von der Kommission zu entwickelnden Musters zu erstellen, das den Evaluierungsfragen in den Anhängen I und II dieser Verordnung Rechnung trägt. 2.   In dem Evaluierungsbericht sind die in den Anhängen III und IV aufgeführten Indikatoren zu verwenden. Die Kommission legt die Definition, Quelle und Bezugswerte der Indikatoren fest, die in den Anhängen III und IV der Leitlinien für die Durchführung der Evaluierungen gemäß Artikel 56 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 aufgeführt werden. 3.   Die Mitgliedstaaten übermitteln die Evaluierungsberichte über das gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 802/2014 (5) eingerichtete elektronische Datenaustauschsystem („SFC2014“). 4.   Gemäß Artikel 12 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 konsultiert die zuständige Behörde den Monitoringausschuss zu den jährlichen Durchführungsberichten und den Folgemaßnahmen zu den Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Evaluierungsberichte, bevor diese Dokumente an die Kommission übermittelt werden. Artikel 3 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Geschehen zu Brüssel am 3. Oktober 2016 Für die Kommission Der Präsident Jean-Claude JUNCKER (1)   ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 112. (2)  Verordnung (EU) Nr. 513/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/125/JI des Rates (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 93). (3)  Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 574/2007/EG (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 143). (4)  Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, zur Änderung der Entscheidung 2008/381/EG des Rates und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 573/2007/EG und Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung 2007/435/EG des Rates (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 168). (5)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 802/2014 der Kommission vom 24. Juli 2014 zur Festlegung der Muster für die nationalen Programme sowie der Vorschriften und Bedingungen für das System für den elektronischen Datenaustausch zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements (ABl. L 219 vom 25.7.2014, S. 22). ANHANG I Fragenkatalog zur Erstellung der Evaluierungsberichte der Mitgliedstaaten und der Kommission — für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds — im Sinne der Artikel 56 und 57 Verordnung (EU) Nr. 514/2014 Effektivität (1) Inwieweit wurden die in der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 festgelegten Ziele durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (im Folgenden „Fonds“) erreicht? a) Wie trug der Fonds dazu bei, dass das Gemeinsame Europäische Asylsystem in all seinen Aspekten, einschließlich seiner externen Dimension, gestärkt und weiterentwickelt wurde? i) Welche Fortschritte wurden bei der Stärkung und Weiterentwicklung der Asylverfahren erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? ii) Welche Fortschritte wurden bei der Stärkung und Weiterentwicklung der Aufnahmebedingungen erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? iii) Welche Fortschritte wurden bei der erfolgreichen Umsetzung des Rechtsrahmens der Anerkennungsrichtlinie (und ihrer anschließenden Änderungen) erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? iv) Welche Fortschritte wurden beim Ausbau der Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur Gestaltung, Monitoring und Evaluierung ihrer Asylpolitik und -verfahren erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? v) Welche Fortschritte wurden bei der Einführung, dem Ausbau und der Durchführung nationaler Neuansiedlungsprogramme und -strategien und anderer humanitärer Aufnahmeprogramme erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? b) Wie trug der Fonds dazu bei, dass die legale Zuwanderung in die Mitgliedstaaten entsprechend ihrem wirtschaftlichen und sozialen Bedarf wie beispielsweise dem Arbeitsmarktbedarf — unter Wahrung der Einwanderungssysteme der Mitgliedstaaten — erleichtert und die Integration Drittstaatsangehöriger gefördert wurde? i) Welche Fortschritte wurden bei der Erleichterung der legalen Zuwanderung in die Mitgliedstaaten entsprechend ihrem wirtschaftlichen und sozialen Bedarf wie beispielsweise dem Arbeitsmarktbedarf erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? ii) Welche Fortschritte wurden bei der Förderung der Integration von Drittstaatsangehörigen erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? iii) Welche Fortschritte wurden bei der Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Wahrung der Integrität der Einwanderungssysteme der Mitgliedstaaten erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? iv) Welche Fortschritte wurden beim Ausbau der Kapazitäten zur Integration und legalen Zuwanderung innerhalb der Mitgliedstaaten erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? c) Wie trug der Fonds zur Förderung gerechter und wirksamer Rückkehrstrategien in den Mitgliedstaaten bei, die auf eine Bekämpfung der illegalen Einwanderung, mit besonderem Schwerpunkt auf einer dauerhaften Rückkehr und wirksamen Rückübernahme in den Herkunfts- und den Transitländern, abzielen? i) Welche Fortschritte wurden bei der Förderung der Maßnahmen im Zusammenhang mit Rückkehr-/Rückführungsverfahren erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? ii) Welche Fortschritte wurden bei der wirksamen Durchführung von Maßnahmen zur Rückkehr und Rückführung erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? iii) Welche Fortschritte wurden bei der Verbesserung der praktischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und/oder mit Behörden von Drittstaaten im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Rückkehr/Rückführung gemacht, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? iv) Welche Fortschritte wurden beim Aufbau von Rückführungskapazitäten erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? d) Wie trug der Fonds zur Stärkung der Solidarität und der Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten, insbesondere gegenüber den von den Migrations- und Asylströmen am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten, unter anderem durch praktische Zusammenarbeit, bei? i) Wie trug der Fonds zur Überstellung von Asylsuchenden (Umsiedlung gemäß den Beschlüssen des Rates (EU) 2015/1523 (1) und (EU) 2015/1601 (2)) bei? ii) Wie trug der Fonds zur Überstellung von internationalen Schutz genießenden Personen zwischen den Mitgliedstaaten bei? e) Wie trug der Fonds zur Unterstützung der Mitgliedstaaten in hinreichend begründeten Notlagen bei, die sofortiges Handeln erforderten? (i) Welche Art von Sofortmaßnahmen wurde durchgeführt? ii) Wie trugen die im Rahmen des Fonds durchgeführten Sofortmaßnahmen dazu bei, den dringendsten Bedürfnissen der Mitgliedstaaten gerecht zu werden? iii) Welche zentralen Ergebnisse wurden mit den Sofortmaßnahmen erreicht? Effizienz (Wurden die allgemeinen Ziele des Fonds mit einem vertretbaren Kostenaufwand erzielt?) (2) Inwieweit wurden die Ergebnisse des Fonds hinsichtlich der eingesetzten finanziellen und personellen Ressourcen in einem vertretbaren Kostenrahmen erzielt? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Betrugsfälle und andere Unregelmäßigkeiten zu verhindern, zu ermitteln, zu melden und ihnen nachzugehen, und wie gut waren diese Maßnahmen? Relevanz (Entsprachen die Ziele der aus dem Fonds finanzierten Maßnahmen den tatsächlichen Bedürfnissen?) (3) Entsprachen die von dem Mitgliedstaat im nationalen Programm festgelegten Ziele dem ermittelten Bedarf? Entsprachen die im Jahresarbeitsprogramm (Maßnahmen der Union) festgelegten Ziele dem tatsächlichen Bedarf? Entsprachen die im Jahresarbeitsprogramm (Soforthilfemaßnahmen) festgelegten Ziele dem tatsächlichen Bedarf? Welche Maßnahmen unternahm der Mitgliedstaat zur Bewältigung des sich verändernden Bedarfs? Kohärenz (Standen die im nationalen Programm des Fonds festgelegten Ziele im Einklang mit den Zielen anderer EU-finanzierter Programme, die in ähnlichen Bereichen zur Anwendung kommen?) Wurde diese Kohärenz auch bei der Durchführung des Fonds sichergestellt?) (4) Erfolgte eine Bewertung anderer Maßnahmen mit ähnlichen Zielen und wurde dieser bei der Programmplanung Rechnung getragen? Wurden für den Durchführungszeitraum Koordinierungsmechanismen zwischen dem Fonds und anderen Maßnahmen mit ähnlichen Zielen festgelegt? Standen die aus dem Fonds finanzierten Maßnahmen im Einklang mit anderen Maßnahmen mit ähnlichen Zielen und nicht im Widerspruch dazu? Komplementarität (Ergänzten die im nationalen Programm festgelegten Ziele und die durchgeführten Maßnahmen die Maßnahmen anderer Politikbereiche, insbesondere die der Mitgliedstaaten)? (5) Erfolgte eine Bewertung anderer Maßnahmen mit ergänzenden Zielen und wurde dieser bei der Programmplanung Rechnung getragen? Wurden für den Durchführungszeitraum Koordinierungsmechanismen zwischen dem Fonds und anderen Maßnahmen mit ähnlichen Zielen festgelegt, um deren Komplementarität für den Durchführungszeitraum sicherzustellen? Wurden Mechanismen eingerichtet, um zu verhindern, dass Finanzierungsinstrumente sich überschneiden? EU-Mehrwert (Konnte durch die EU-Förderung ein Mehrwert geschaffen werden?) (6) Welche Art von Mehrwert wurde durch die Fonds-Förderung hauptsächlich erzielt (Volumen, Umfang, Rolle, Prozess)? Hätte der Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Maßnahmen in Bereichen des Fonds ohne die finanzielle Unterstützung des Fonds durchgeführt? Welche wahrscheinlichen Folgen hätte eine Unterbrechung der Förderung aus dem Fonds? Inwieweit führten die aus dem Fonds geförderten Maßnahmen zu einem Nutzen auf Unionsebene? Nachhaltigkeit (Handelt es sich bei den positiven Auswirkungen der aus dem Fonds geförderten Projekte um langfristige Auswirkungen, die wahrscheinlich über die Dauer der Förderung aus dem Fonds hinausgehen werden?) (7) Welches waren die wichtigsten Maßnahmen, die der Mitgliedstaat eingeleitet hat, um die Nachhaltigkeit der Ergebnisse der aus dem Fonds geförderten Projekte sicherzustellen (sowohl in der Phase der Programmplanung als auch der Durchführung)? Wurden Vorkehrungen getroffen, um eine Prüfung der Nachhaltigkeit in der Phase der Programmplanung und der Durchführung sicherzustellen? Inwieweit ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse/der Nutzen der aus dem Fonds geförderten Maßnahmen nach Auslaufen der Förderung fortbestehen werden? Verfahrensvereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands (Wurden die Verwaltungsverfahren des Fonds vereinfacht und der Verwaltungsaufwand für seine Begünstigten verringert?) (8) Führten die durch den Fonds eingeführten innovativen Verfahren (vereinfachte Kostenoptionen, mehrjährige Programmplanung, nationale Regeln für die Förderfähigkeit, umfangreichere und flexible nationale Programme) zu einer Vereinfachung für die Begünstigten des Fonds? (1)  Beschluss (EU) 2015/1523 des Rates vom 14. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland (ABl. L 239 vom 15.9.2015, S. 146). (2)  Beschluss (EU) 2015/1601 des Rates vom 22. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland (ABl. L 248 vom 24.9.2015, S. 80). ANHANG II Fragenkatalog zur Erstellung der Evaluierungsberichte der Mitgliedstaaten und der Kommission — für den Fonds für die innere Sicherheit — im Sinne der Artikel 56 und 57 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 Effektivität (1) Wie trug der Fonds für die innere Sicherheit (im Folgenden „Fonds“) dazu bei, dass die in der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 festgelegten allgemeinen Ziele erreicht wurden? a) Wie trug der Fonds dazu bei, dass die folgenden spezifischen Ziele erreicht wurden?   Unterstützung einer gemeinsamen Visumpolitik zur Erleichterung des legalen Reiseverkehrs;   Anbieten einer hohen Dienstleistungsqualität für Visumantragsteller;   Sicherstellung einer gerechten und gleichen Behandlung von Drittstaatsangehörigen und   Unterbindung illegaler Einwanderung? i) Welche Fortschritte wurden bei der Förderung der Entwicklung und Umsetzung der gemeinsamen Visumpolitik erzielt, um den legalen Reiseverkehr zu erleichtern, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? ii) Welche Fortschritte wurden bei der Gewährleistung einer besseren konsularischen Präsenz und von harmonisierten Verfahren bei der Visumerteilung zwischen den Mitgliedstaaten erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? iii) Welche Fortschritte wurden bei der Sicherstellung der Anwendung des Besitzstands der Union im Visumbereich erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? iv) Welche Fortschritte wurden bei der Verbesserung des Beitrags der Mitgliedstaaten zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, die im Hinblick auf die Verkehrsströme von Drittstaatsangehörigen, die in das Gebiet der Mitgliedstaaten einreisen, in Drittländern tätig sind, einschließlich der Verhinderung und der Bekämpfung von illegaler Einwanderung, sowie der Zusammenarbeit mit Drittländern erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? v) Welche Fortschritte wurden bei der Unterstützung der gemeinsamen Visumpolitik durch die Einrichtung und den Betrieb von IT-Systemen, deren Kommunikationsinfrastruktur und -ausrüstung erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? vi) Wie trug die operative Unterstützung gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 dazu bei, dass das spezifische Ziel in Bezug auf eine gemeinsame Visumpolitik erreicht wurde? b) Wie trug der Fonds zu den folgenden spezifischen Zielen bei?   Unterstützung des integrierten Grenzmanagements, auch durch Förderung einer weiteren Harmonisierung von Maßnahmen, die mit dem Grenzmanagement im Zusammenhang stehen, nach Maßgabe der gemeinsamen Unionsnormen und durch die Weitergabe von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union   Sicherstellung einerseits eines einheitlichen und hohen Maßes an Kontrolle und Schutz der Außengrenzen, auch durch die Bekämpfung der illegalen Einwanderung, und andererseits eines reibungslosen Überschreitens der Außengrenzen entsprechend dem Schengen-Besitzstand und gleichzeitig Gewährleistung des Zugangs zu internationalem Schutz für diejenigen, die ihn benötigen, im Einklang mit den durch die Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung i) Welche Fortschritte wurden bei der Förderung der Entwicklung, der Umsetzung und der Durchsetzung von Strategien erzielt, um die Abschaffung sämtlicher Personenkontrollen beim Überschreiten der Binnengrenzen sicherzustellen, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? ii) Welche Fortschritte wurden bei der Durchführung von Personenkontrollen und der wirksamen Überwachung des Überschreitens der Außengrenzen erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? iii) Welche Fortschritte wurden bei der schrittweisen Einführung eines auf Solidarität und Verantwortung fußenden integrierten Grenzschutzsystems an den Außengrenzen erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? iv) Welche Fortschritte wurden bei der Sicherstellung der Anwendung des Besitzstands der Union im Bereich Grenzmanagement erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? v) Welche Fortschritte wurden bei der Erhöhung des Lagebewusstseins an den Außengrenzen und den Reaktionsfähigkeiten der Mitgliedstaaten erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? vi) Welche Fortschritte wurden bei der Einrichtung und dem Betrieb von IT-Systemen, deren Kommunikationsinfrastruktur und -ausrüstung erzielt, mit denen die Grenzkontrollen und die Überwachung an den Außengrenzen unterstützt werden, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? vii) Welche Fortschritte wurden bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten in hinreichend begründeten Notlagen erzielt, die sofortiges Handeln an den Außengrenzen erforderten, und wie trugen die Soforthilfemaßnahmen zu diesen Fortschritten bei? Welche Art von Sofortmaßnahmen wurde durchgeführt? Wie trugen die im Rahmen des Fonds durchgeführten Sofortmaßnahmen dazu bei, den dringendsten Bedürfnissen der Mitgliedstaaten gerecht zu werden? Welche zentralen Ergebnisse wurden mit den Sofortmaßnahmen erreicht? viii) Wie trug die operative Unterstützung gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 dazu bei, dass das spezifische Ziel in Bezug auf das Grenzmanagement erreicht wurde? (2) Wie trug der Fonds dazu bei, dass die in der Verordnung (EU) Nr. 513/2014 festgelegten allgemeinen Ziele erreicht wurden? a) Wie trug der Fonds dazu bei, dass die folgenden spezifischen Ziele erreicht wurden?   Prävention grenzüberschreitender, schwerer und organisierter Kriminalität einschließlich Terrorismus   Verbesserung der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und anderen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, darunter auch mit Europol und anderen zuständigen Einrichtungen der Union, sowie mit relevanten Drittstaaten und internationalen Organisationen i) Welche Fortschritte wurden bei der Erreichung der erwarteten Ergebnisse zur Verbesserung der Kapazitäten der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung grenzüberschreitender, schwerer und organisierter Kriminalität, einschließlich des Terrorismus, sowie einer besseren gegenseitigen Zusammenarbeit in diesem Bereich erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? ii) Welche Fortschritte wurden bei der Entwicklung der verwaltungstechnischen und operativen Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten, Europol und anderen zuständigen Stellen der Union und gegebenenfalls mit Drittstaaten und internationalen Organisationen erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei? iii) Welche Fortschritte wurden bei der Entwicklung von Ausbildungsprogrammen erzielt, wie beispielsweise zur Vermittlung von technischen und beruflichen Fähigkeiten und Kenntnissen über die Verpflichtungen im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, in Umsetzung europäischer Aus- und Fortbildungsstrategien, unter anderem durch spezielle Austauschprogramme der

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.