Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 18. Dezember 2009 zur Annahme des Arbeitsplans 2010 zur Durchführung des zweiten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008-2013) und zu den Auswahl-, Vergabe- und sonstigen Kriterien für Finanzhilfen zur Förderung der Aktionen dieses Programms sowie für die Gemeinschaftszahlung für das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 10183)

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krankungen — Technische Maßnahmen zur Unterstützung der Erhebung besserer epidemiologischer Daten über Demenzen in den Mitgliedstaaten, Analyse vorhandener Früherkennungsinstrumente für den Abbau kognitiver Fähigkeiten auf europäischer und nationaler Ebene, zur Erteilung von Empfehlungen für bewährte Verfahren und zur Errichtung einer Plattform zur Bewertung der bestehenden Praxis in Bezug auf die Rechte und die Bewahrung der Autonomie von Demenzpatienten sowie Förderung der Berücksichtigung von Demenzaspekten bei Maßnahmen zu Gesundheitsfaktoren auf EU-Ebene zur Festlegung einer Reihe von Empfehlungen zur Förderung der Hirngesundheit durch den Lebensstil. Ziel ist es, die Maßnahmen durchzuführen, die in der Mitteilung der Kommission über eine europäische Initiative zur Alzheimer-Krankheit und zu anderen Demenzerkrankungen (46) vorgesehen sind. [Gemeinsame Maßnahme] Störungsbilder des autistischen Spektrums — Durchführung einer Pilotphase des Europäischen Protokolls für Autismusprävalenz, wie es im Europäischen Informationssystem für Autismus definiert ist. Dies ist erforderlich, um gesicherte Erkenntnisse über die Prävalenz der Störungsbilder des autistischen Spektrums in mehreren europäischen Staaten zu gewinnen und einheitliche Verfahren festzulegen, damit eine breiter angelegte Studie über diese Prävalenz in Europa geplant werden kann. Mit dem Protokoll sollte festgestellt werden, wie die Gesundheitsbehörden die Störungsbilder definieren, ob es Protokolle für deren Erkennung, einschließlich Früherkennung, gibt, ob Fallregister vorhanden sind und wie diese gegebenenfalls geführt werden. Ziel ist es, Informationen zu gewinnen, um aufbauend auf dem bereits auf europäischer Ebene festgestellten Bedarf vergleichbare europäische Daten über Störungsbilder des autistischen Spektrum vorzulegen. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] Neurodegenerative Erkrankungen — Einleitung der ersten Phase eines europäischen Registers für Multiple Sklerose (MS) als transnationales Datenerhebungssystem der EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Pilotprojekten, die in früheren EU-Projekten zur Erarbeitung eines Mindestdatensatzes getestet wurden, unter bestimmten Bedingungen untergliedert in einen medizinischen und einen sozioökonomischen Teil (bei modularer Struktur des Registers, die Einträge aus bestehenden und künftigen nationalen Registern ermöglicht). Ziel ist es, die Entwicklung der europäischen Register für Multiple Sklerose zu fördern, um vergleichbare und zuverlässige Informationen auf europäischer Ebene bereitzustellen. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] — Unterstützung der Schaffung von Netzen für Maßnahmen gegen neurodegenerative Erkrankungen oder neurologische Entwicklungsstörungen, die nicht unter bestehende EU-Maßnahmen fallen (z. B. Parkinson, Epilepsie usw.). Diese Netze sollten wesentliche Instrumente bilden, um die Zusammenarbeit mit den Stakeholdern und Konsensinitiativen über bewährte Verfahren zu verstärken, epidemiologische Erkenntnisse über diese Erkrankungen zu vertiefen und zur Entwicklung der klinischen Forschung beizutragen. Ziel ist die Gewinnung besserer vergleichbarer Informationen auf europäischer Ebene im Bereich neurodegenerativer Erkrankungen und neurologischer Entwicklungsstörungen, wie in der Mitteilung über die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzerkrankungen vorgesehen. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] Seltene Krankheiten — Technische Maßnahmen zur Unterstützung des Ausbaus der Orphanet-Datenbank für seltene Krankheiten, die von einem großen Zusammenschluss europäischer Partner betrieben wird und die bedeutendste Datenbank für seltene Krankheiten der Welt darstellt. Um eine dynamische Bestandsaufnahme seltener Krankheiten in der EU vorzunehmen, muss diese Datenbank weiter ausgebaut werden. Ziel ist es, Maßnahmen durchzuführen, die in der Mitteilung der Kommission und der Empfehlung des Rates zu einer europäischen Aktion im Bereich seltener Krankheiten (47) genannt sind, indem eine einzige Anlaufstelle geschaffen wird, die einen Mehrwert auf EU-Ebene erbringt, indem sie alle einschlägigen Informationen über seltene Krankheiten zusammenführt. [Gemeinsame Maßnahme] — Technische Maßnahmen zur Unterstützung des EUROCAT-Netzes zur Überwachung angeborener Fehlbildungen, das von einem großen Zusammenschluss europäischer Partner betrieben wird, um eine nachhaltige Datenbank für die Prävalenz von 90 Untergruppen angeborener Fehlbildungen aufzubauen, die jährlich aktualisiert werden soll. Ziel ist es, Maßnahmen durchzuführen, die in der Mitteilung der Kommission und der Empfehlung des Rates zu einer europäischen Aktion im Bereich seltener Krankheiten genannt sind. [Gemeinsame Maßnahme] — Schaffung eines Mechanismus für den Wissenstransfer zwischen den Mitgliedstaaten und europäischen Behörden über die wissenschaftliche Bewertung des klinischen Mehrwerts von Arzneimitteln für seltene Krankheiten. Ziel ist es, Maßnahmen durchzuführen, die in der Mitteilung der Kommission und der Empfehlung des Rates zu einer europäischen Aktion im Bereich seltener Krankheiten genannt sind, indem Informationen aus diesen Bereich so effizient wie möglich zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden. [Ausschreibung] — Verbesserung und Verfeinerung der Definition seltener Krankheiten unter Berücksichtigung von Aspekten der Inzidenz, wie in der Mitteilung der Kommission und der Empfehlung des Rates zu einer europäischen Aktion im Bereich seltener Krankheiten festgelegt. Ziel ist es, Maßnahmen durchzuführen, die in der Mitteilung der Kommission und der Empfehlung des Rates zu einer europäischen Aktion im Bereich seltener Krankheiten genannt sind, und dabei insbesondere den Anliegen Rechnung zu tragen, die das Europäische Parlament bei der Erörterung der Definition seltener Krankheiten geäußert hat. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] — Unterstützung für die Schaffung neuer Register für seltene Krankheiten. Diese Register sollten Schlüsselinstrumente bilden, um Erkenntnisse über seltene Krankheiten zu vertiefen und die klinische Forschung weiterzuentwickeln. Sie stellen die einzige Möglichkeit dar, Daten zusammenzuführen, um eine ausreichende Menge für die epidemiologische und/oder klinische Forschung zu erreichen. Gemeinsame Anstrengungen zur Datenerhebung und -pflege sollen in Erwägung gezogen werden, sofern diese Ressourcen offen zugänglich sind. Ziel ist es, Maßnahmen durchzuführen, die in der Mitteilung der Kommission und der Empfehlung des Rates zu einer europäischen Aktion im Bereich seltener Krankheiten sowie in den Empfehlungen des Hochrangigen Arzneimittelforums (47) genannt sind. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] — Unterstützung der Weiterführung bestehender leistungsfähiger EU-Informationsnetze und Register für seltene Krankheiten in verschiedenen Bereichen (z. B. ERCUSYN, REGISCAR, EuroMyasthenia). Ziel ist es, Maßnahmen durchzuführen, die in der Mitteilung der Kommission und der Empfehlung des Rates zu einer europäischen Aktion im Bereich seltener Krankheiten sowie in den Empfehlungen des Hochrangigen Arzneimittelforums genannt sind. [Betriebskostenzuschüsse] 3.3.2.8.   Gesunde Umwelt (Anhang — Nummer 2.2.3) Im Einklang mit dem Europäischen Aktionsplan Umwelt und Gesundheit (48) stehen folgende Maßnahmen im Mittelpunkt: — Know-how-Transfer in den Mitgliedstaaten über die Prävention und den Umgang mit chronischen Atemwegserkrankungen, wie Asthma und der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung. Atemwegserkrankungen, wie Asthma, sind eine der häufigsten Morbiditätsursachen bei Kindern. Das WHO-Regionalbüro Europa hat einen bedeutenden Anstieg der Asthmaquote bei Kindern in Europa verzeichnet. Die Internationale Studie über Asthma und Allergien im Kindesalter (ISAAC) stellte eine durchschnittliche jährliche Prävalenz von 11,5 % auf eigenen Angaben beruhender Asthmasymptome bei Kindern im Alter zwischen 13 und 14 Jahren in Europa fest. Mit den laufenden Maßnahmen wird versucht, die Exposition gegenüber bekannten Risikofaktoren, wie Tabakrauch und anderen Luftschadstoffen, zu verringern. Darüber hinaus ist es wichtig, die Arbeit der Mitgliedstaaten zur Prävention und zum Umgang mit chronischen Atemwegserkrankungen zu unterstützen und bewährte Verfahren zu ermitteln und zu verbreiten. Dies dürfte zu einer erheblichen Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen führen, indem ein geeigneter Umgang mit der Krankheit sichergestellt und letztlich die Morbidität gesenkt werden. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] — Pilotprojekt über Luftqualitätsmessungen wichtiger Schadstoffe in verschiedenen Innenräumen in den EU-Mitgliedstaaten, um neu entwickelte Überwachungsprotokolle zu testen. Einige Mitgliedstaaten führen bereits periodische Messungen der Innenraumluftqualität durch. Die GFS hat Standardprotokolle dafür entwickelt, wie die wichtigsten Innenraumluftschadstoffe zu messen sind. Diese Protokolle müssen vor Ort getestet bzw. validiert werden. Ziel ist es, den Mitgliedstaaten zuverlässige, validierte Instrumente zur Durchführung der Messungen an die Hand zu geben und ein gewisses Maß an Einheitlichkeit zu erreichen, das in allen Mitgliedstaaten zuverlässige und vergleichbare Ergebnisse liefern dürfte. [Verwaltungsvereinbarung mit der GFS] — Ermittlung bewährter Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Innenraumluftqualität in Bezug auf Heizungs-, Koch- und Klimaanlagen (Wartung, Lüftung usw.). Ziel ist es, den Mitgliedstaaten bewährte Verfahren für die Kosten-Nutzen-Messungen zur Verbesserung der Innenraumluftqualität in Wohnräumen zur Verfügung zu stellen. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] 3.3.2.9.   Verhütung von Verletzungen  (49) (Anhang — Nummer 2.2.4) — Umsetzung des Aktionsplans für die Sicherheit von Kindern in weiteren Ländern, Aktualisierung vorliegender Informationen und Ausweitung bestehender nationaler Pläne auf alle Altersgruppen. Ziel ist es, die Sicherheit von Kindern zu thematisieren, insbesondere in weiteren Ländern, und Zusammenfassungen der Leistungen aus 27 Mitgliedstaaten in Bezug auf die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu erhalten, die auf mehr als 100 wirksamen Präventionsstrategien auf nationaler Ebene beruhen. Die Ergebnisse dieser Berichte sollen letztlich zur Verbesserung des Gesundheitsschutzniveaus für alle Kinder führen. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] — Erstellung eines Bewertungsberichts vier Jahre nach Annahme der Empfehlung des Rates von 2007 (50). Um festzustellen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen wirksam sind, und um zu prüfen, ob weiterer Handlungsbedarf besteht, soll technische Hilfe bei der Erstellung eines Berichts über die Umsetzung dieser Gemeinschaftsstrategie geleistet werden. Die Daten werden aus der Datenbank für Verletzungen übernommen, und Lücken werden gefüllt (z. B. durch wissenschaftliche Überprüfung, Erhebung zusätzlicher Daten von den Mitgliedstaaten und Stakeholdern). Dies wird es der Gemeinschaft ermöglichen, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zu erwägen, ob Bedarf an weiteren Empfehlungen besteht. [Ausschreibung] — Verhütung von Verletzungen und Förderung der Sicherheit mittels einer europäischen Konferenz. Ziel ist es, die Regierungen der Mitgliedstaaten und andere Stakeholder dabei zu unterstützen, Prioritäten für einzelstaatliche Maßnahmen zu ermitteln und die Entwicklung nationaler Pläne, Infrastrukturen und Kapazitäten für die Förderung der Sicherheit auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu erleichtern. Teilnehmen sollen Vertreter von Gesundheitsministerien, anderen einschlägigen Regierungsstellen, Angehörige der Gesundheitsberufe, Praktiker aus den Bereichen Verletzungsverhütung und Sicherheitsförderung, Wissenschaftler sowie Vertreter der Privatwirtschaft. Dabei soll das Engagement der Gemeinschaft für die Verhütung von Verletzungen, insbesondere bei besonders schutzbedürftigen Gruppen, zum Ausdruck kommen. Außerdem sollen Empfehlungen für weitere Maßnahmen ausgesprochen werden, die den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlung des Rates von 2007 helfen. [Konferenzzuschuss] — Gemeinsame Maßnahme zur Erhebung von Daten über Verletzungen und Überwachung auf europäischer Ebene. Es bedarf vergleichbarer europäischer Daten und Informationen über Unfälle und Verletzungen, um die Strategie und die Maßnahmen in diesem Bereich zu unterstützen und die Umsetzung der Empfehlung des Rates zu überwachen. Diese Maßnahme zielt auf den Ausbau der bisher aufgebauten Datenbank für Verletzungen, um mehr Länder zu erfassen, die Qualität, Repräsentativität und Vergleichbarkeit der Daten zu verbessern und die Grundlage für die Integration der Datenbank in das Europäische Statistische System zu schaffen. [Gemeinsame Maßnahme] 3.4.   Vorrangige Maßnahmen des dritten Aktionsbereichs „Schaffung und Verbreitung von Informationen und Wissen zu Gesundheitsfragen“ 3.4.1.   Austausch von Wissen und vorbildlichen Verfahren (Anhang — Nummer 3.1.) — Die Bewertung von Interventionen der gesundheitlichen Versorgung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die Systeme der gesundheitlichen Versorgung effizient funktionieren. Die gemeinsame Maßnahme zur Bewertung von Gesundheitstechnologien 2009 (HTA), die Arzneimittel, Medizinprodukte und Interventionen der gesundheitlichen Versorgung umfasst, fördert die Zusammenarbeit auf EU-Ebene in wissenschaftlichen und methodischen Fragestellungen im Zusammenhang mit HTA. Nun ist es wichtig, diese Zusammenarbeit durch die Entwicklung von HTA-Handlungskompetenzen in den Mitgliedstaaten zu begleiten. Ziel dieser Maßnahme ist es, entweder auf einzelstaatlicher Ebene oder grenzübergreifend den organisatorischen Bedarf einiger Mitgliedstaaten für den Auf- bzw. Ausbau ihrer HTA-Handlungskompetenzen und Sachkenntnis zu ermitteln. Darstellen sollte das Projekt auch die möglichen Quellen gemeinschaftlicher Förderung, insbesondere aus der EU-Kohäsionspolitik (Einsatz der Strukturfonds). [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] — Strategiegespräche über Grundwerte sowie Definition und Durchsetzung der Patientenrechte in ganz Europa. Ziel ist es, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Stakeholdern auf EU-Ebene zu bewerten, wie die Patientenrechte entwickelt und durchgesetzt werden. Dies sollte zu Erörterungen über damit in Verbindung stehende, laufende oder bevorstehende Kommissionsinitiativen beitragen. In diese Strategiegespräche muss ein breites Spektrum von Akteuren der Gesundheitspolitik eingebunden werden; sie sollen sinnvolle Ergebnisse für die künftige Arbeit auf EU-Ebene liefern. Das Europäische Observatorium für Gesundheitssysteme und Gesundheitspolitik bietet das nötige Expertenwissen, Personalressourcen und einschlägige Kontakte, um das geplante Spektrum abzudecken, die Zielgruppen anzusprechen und die gewünschten Ergebnisse zu liefern. [Vereinbarung mit dem Europäischen Observatorium für Gesundheitssysteme und Gesundheitspolitik über eine direkte Finanzhilfe] — Konferenz über globale Gesundheit. Der vierte Grundsatz der gesundheitspolitischen Strategie lautet, die Mitsprache der EU in globalen Gesundheitsfragen zu stärken. Diesem Grundsatz soll 2010 durch eine größerere Konferenz mehr Gewicht verliehen werden. Ziel ist es, den Dialog mit den Mitgliedstaaten und den weltweit führenden Akteuren und Partnern, die sich mit der globalen Gesundheit befassen, zu erleichtern, um Schwerpunkte für Koordinierung und Maßnahmen festzulegen und Input zu leisten für einen Vorschlag einer Mitteilung der Kommission über globale Gesundheit, die im Laufe des Jahres 2010 angenommen werden soll. [Ausschreibung] 3.4.2.   Erhebung, Analyse und Verbreitung von Gesundheitsinformationen (Anhang — Nummer 3.2.1) — Pflege und Ausbau eines europäischen Informationssystems für Gesundheit und Lebenserwartung zur Verbesserung und Vereinheitlichung der Berechnung des Strukturindikators „gesunde Lebensjahre“. Das System ist von grundlegender Bedeutung für die Lieferung einheitlicher und zuverlässiger Daten zur Unterstützung der politischen Entscheidungsfindung sowie zur Überwachung der Umsetzung und der Auswirkungen der Strategien. Mit dieser Maßnahme soll geeignete technische Unterstützung für die Berechnung und die Weiterentwicklung dieses Schlüsselindikators für die nächsten Jahre sichergestellt werden. [Gemeinsame Maßnahmen] — Einbeziehung der Indikatoren für die Perinatalgesundheit in Systeme zur Überwachung der öffentlichen Gesundheit, wie beispielsweise ECHIM (Europäisches Projekt zur Überwachung der Gesundheitsindikatoren), und Vorbereitung seiner Integration in die Arbeit des europäischen statistischen Systems (Eurostat). Ausbau der Handlungskompetenzen auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene zur Erzielung einer Berichterstattung auf hohem Niveau. Ziel ist es, routinemäßig Daten und Informationen über Perinatalgesundheit zu erheben, was für die Gesamterfassung durch die ECHI-Indikatoren von wesentlicher Bedeutung ist. Angesichts der Variationsbreite der Perinatalgesundheit in der EU ist dies zudem ein Bereich von besonderem potenziellen Mehrwert für Maßnahmen auf europäischer Ebene. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] — Auswirkungen der Strukturfondsinvestitionen auf die Gesundheit. Ziel ist es, in einer Reihe von Pilotländern zu bewerten, wie Gesundheitserwägungen und -auswirkungen bei der Gestaltung und Einleitung bedeutender Investitionen in anderen Politikbereichen, wie Verkehr, Umwelt und IKT, im Zeitraum 2007-2013 berücksichtigt werden. Hieraus lassen sich Lehren für die Gestaltung des nächsten Programmplanungszeitraums 2014-2020 der Strukturfonds ziehen. [Ausschreibung] — Durchführung der Module der GD Gesundheit und Verbraucher (Tabak, seltene Krankheiten, gesundes Sehen, gesundes Hören, psychische Gesundheit, Patientenrechte) in den Erhebungsinstrumenten der Kommission (Eurobarometer). [Ausschreibung] 3.4.2.1.   Europäisches Gesundheitsinformationssystem (Anhang — Nummer 3.2.1) — Ermittlung und Entwicklung von Instrumenten zur Erleichterung der Anerkennung von Verschreibungen aus anderen Mitgliedstaaten. Technische Maßnahmen zur Unterstützung der Verbesserung grenzübergreifender Erhebung, Prüfung und Anerkennung von Verschreibungen zur Förderung des betreffenden Informationsflusses sowie zur Steigerung von Qualität und Komfort der Behandlung von Bürgerinnen und Bürgern, die sich im EU-Ausland aufhalten. Ziel ist es, Empfehlungen für einen Kerndatensatz, eine erkennbare Anordnung der Informationen und die Praxis der Beschäftigten des Gesundheitswesens zur Unterstützung der grenzübergreifenden Übertragung und Anerkennung von Verschreibungen zu entwickeln. [Ausschreibung] — Umsetzung der Mitteilung über „Telemedizin — eine Plattform zur Einbindung der Stakeholder“  (51). Technische Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung der Mitteilung über Telemedizin, insbesondere der Einbindung von Beschäftigten des Gesundheitswesens und Patienten in Gestaltung, Validierung und Umsetzung der e-Health-Tools, insbesondere der Telemedizin. Diese Maßnahme wird mit der damit zusammenhängenden Förderung der GD INFSO, mit der Arbeit der in den Mitgliedstaaten bestehenden Verwaltungsstrukturen für e-Health und mit den Prioritäten der Präsidentschaft koordiniert. Ziel ist es, die technische Arbeit der Verwaltungsstrukturen zu unterstützen, insbesondere durch die Erarbeitung von Empfehlungen, wie die Beschäftigten des Gesundheitswesens und Patienten in e-Health-Fragen eingebunden werden können, und Hindernisse für die Umsetzung von e-Health-Lösungen innerhalb der Mitgliedstaaten zu beseitigen. [Gemeinsame Maßnahmen] — Web-2.0-Anwendungen für Patienteninformation und -aufklärung, Patientensicherheit, Meldung unerwünschter Wirkungen, Qualitätsbewertungen im Gesundheitswesen und Koordinierung der Gesundheitssysteme. Technische Maßnahmen zur Bewertung von Qualität und Validität web-basierter Tools für die Patienteninformation und -aufklärung, Patientensicherheit, Meldung unerwünschter Wirkungen, Qualitätsbewertungen im Gesundheitswesen und Koordinierung der Gesundheitssysteme. Nutzen, Repräsentativität, Gerechtigkeit und Prognosewert sollten vor allem für Folgendes bewertet werden: Patientenschulungen, Tools für soziale Netze, die über Patientenerfahrungen berichten, die Qualität der Behandlung und Patientensicherheit sowie web-basierte Gesundheitsinformationsarchive. Ziel ist es, die Bewertung des möglichen Nutzens dieser Tools für Gesundheitssysteme im Allgemeinen vorzubereiten und die entsprechenden vorbildlichen Verfahren zu verbreiten. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] — Vorbildliche Verfahren bei der Einbeziehung von Beschäftigten des Gesundheitswesens und Patienten in die Gestaltung, Validierung und Umsetzung von e-Health-Tools. Technische Maßnahmen zur Unterstützung der Beteiligung von Beschäftigten des Gesundheitswesens und Patienten in die Gestaltung, Validierung und Umsetzung von e-Health-Tools. Diese Tools sollten daraufhin bewertet werden, ob sie den Fluss lebensrettender Informationen beschleunigen und Zeitersparnis für die Beschäftigten des Gesundheitswesens bringen können, ob sie Qualität und Koordinierung der Behandlung und die Patientensicherheit verbessern und zu dynamischen Gesundheitssystemen beitragen. Ziel ist es, fundierte und praktische Möglichkeiten zur Einbindung von Beschäftigten des Gesundheitswesens und Patienten in e-Health zu bewerten und zu entwickeln. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] — Zusammenarbeit in den folgenden Schlüsselbereichen der Arbeit des OECD-Gesundheitsausschusses: Erstellung von Modellen der Auswirkungen des Arbeitsmarkts auf die Interventionen des Gesundheitswesens, insbesondere Prävention, vor allem zur Adipositas-Bekämpfung, Erstellung von Informationen über die Arbeitskräfte im Gesundheitswesen, insbesondere über den Kapitalstock im Bereich der gesundheitlichen Versorgung, gemeinsame Veröffentlichung eines richtungweisenden Berichts der Europäischen Kommission und der OECD über Gesundheitsdaten und -analysen, Entwicklung von Möglichkeiten zur Verbesserung der statistischen Kodierungspraxis (gemeinsame Schulung, Support Tools, Validierungsstudien), Förderung der Beteiligung der Mitgliedstaaten und Nachbarländer, die nicht OECD-Mitglieder sind, an der Datenerhebung der OECD. Die aus der Zusammenarbeit resultierenden Daten werden in die politische Entscheidungsfindung einfließen, insbesondere in den Bereichen gesundheitliche Versorgung, Gesundheitssysteme und Patientensicherheit. Die Vereinbarung mit der OECD über eine direkte Finanzhilfe ist notwendig, um die Zusammenarbeit und das Expertenwissen des OECD-Gesundheitsausschusses in den oben genannten Bereichen sicherzustellen. Die OECD ist die einzige Organisation, die dies leisten kann, und die Maßnahmen bauen direkt auf vorangegangenen Arbeiten auf. [Vereinbarung mit der OECD über eine direkte Finanzhilfe] — Vergleiche zwischen Gesundheitssystemen. Mitgliedschaft der Kommission im Europäischen Observatorium für Gesundheitspolitik und Gesundheitssysteme zur Unterstützung der Kernaufgaben des Observatoriums und zur Stärkung der Einbeziehung europäischer und grenzübergreifender Aspekte in die Arbeit des Observatoriums mit dem Ziel, dessen besondere Sachkenntnis und Handlungskompetenz für die Umsetzung der europäischen gesundheitspolitischen Strategie zu nutzen. Das Observatorium verfügt über einen Fundus an technischem Expertenwissen, unabhängiger Analyse und hoch geachteter Beratungskapazität, und seine Arbeit ergänzt die der Dienststellen der Kommission. Für die oben genannten Zwecke ist es effektiver und effizienter, mit den Observatorium zusammenzuarbeiten und dabei zur Kohärenz zwischen den Ergebnissen des Obs

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.