Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 18. Dezember 2009 zur Annahme des Arbeitsplans 2010 zur Durchführung des zweiten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008-2013) und zu den Auswahl-, Vergabe- und sonstigen Kriterien für Finanzhilfen zur Förderung der Aktionen dieses Programms sowie für die Gemeinschaftszahlung für das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 10183)

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Quellenkennung: 32009D0964. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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twicklung, Durchführung und Ergebnisanalyse einer Erhebung zur Ermittlung des Umgangs mit Tuberkulose und der Leistungserbringung im Gesundheitswesen auf Ebene der Mitgliedstaaten. Zweck der Erhebung ist eine beschreibende Analyse der verschiedenen Modelle im Zusammenhang mit der Programmleistung. Eine ausführliche Beschreibung der Leistungserbringungsmodelle zur Tuberkulosebekämpfung würde einen effizienteren Ansatz zur Bewertung der Ressourcenallokation und des Engagements der Mitgliedstaaten zur Tuberkulosebekämpfung ermöglichen. [Ausschreibung] Die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, die sich durch Impfung verhüten lassen, erfordert ein klares Bild der Impfquote. Die Hilfe zur Entwicklung von Impfregistern (Falldaten, einschließlich verabreichter Impfstoffe, Chargennummern und Impfdaten) ist ein wichtiger Entwicklungsbereich, der eine enge Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten notwendig macht. Das ECDC arbeitet in dieser Frage bereits mit den Mitgliedstaaten zusammen. — Entwicklung eines Instrumentariums für Impfregister, unter Angabe der Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit dem ECDC, und Prüfung der Bedingungen für dessen Übertragung, Anpassung und Verwendung in den Mitgliedstaaten. Ziel ist es, nationale, regionale und lokale Meldesysteme für Impffragen zu verbessern, indem ein gemeinsames Instrument benutzt und damit der Vergleich zwischen den Impfquoten der Mitgliedstaaten erleichtert wird. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] 3.2.1.2.   Verbesserung der Bereitschafts- und Reaktionsplanung für Krisenfälle, einschließlich Klimawandel, Fragen im Zusammenhang mit der Grippepandemie und interregionale Zusammenarbeit (Anhang — Nummern 1.1.1, 1.1.3 und 1.1.5) Unterstützung der Krisenabwehrbereitschaft Die Strategie zur Unterstützung der Krisenabwehrbereitschaft beruht auf dem Zusammenwirken verschiedener Arten von Maßnahmen. — Folgende Maßnahmen sind geplant: Ermittlung und Austausch vorbildlicher Verfahren, Entwurf von Papieren, Schulung, Medienaktivitäten und Kommunikation mit der breiten Öffentlichkeit sowie mit Fachleuten, Modellbildung für die Bereitschaftsplanung zur Abwehr gesundheitlicher Krisenfälle, Leitlinien für das Krisenmanagement, Mitarbeiterschulungen und Unterstützung im Umgang mit Unwägbarkeiten, Lehrpläne (Art der Schulung, Zielgruppe, Inhalt), Verbreitung wichtiger Maßnahmen, die im Rahmen des Programm des Gesundheitssicherheitsausschusses und der Globalen Initiative für Gesundheitssicherheit (18) (GHSI) ermittelt wurden, Bewertung der logistischen Aspekte des Krisenmanagements, einschließlich der Notfallpläne, und Berücksichtigung der internationalen Tragweite von Ereignissen. [Ausschreibung] — Organisation von Mitarbeiterschulungen und Durchführung von Übungen auf europäischer Ebene als grundlegender Bestandteil der Bereitschaft. [Ausschreibung] Entwicklung von Informationsinstrumenten, Informationsaustausch und Mechanismen zur Datenerhebung — Überwachung der Mechanismen für den Informationsaustausch bei Krisenmanagement und -kommunikation sowie Verbindung zu internationalen Instrumenten für den Informationsaustausch. [Verwaltungsvereinbarung mit der GFS] — Entwicklung oder Verbesserung bestehender innovativer Instrumente der Informationstechnologie und der Netze für die Erkennung und Analyse von Gesundheitsbedrohungen, wie ein geografisches Informationssystem, neuartige Frühwarn- und Vorhersagesysteme, Instrumente zur Modellierung, Lageerfassung und zum Krisenmanagement. [Verwaltungsvereinbarung mit der GFS] — Erhebung über die in den Mitgliedstaaten geltenden Rechtsvorschriften über die Erhebung personenbezogener Daten (19), insbesondere in Krisenfällen der öffentlichen Gesundheit. Ziel ist es, den Datenschutz in solchen Fällen zu thematisieren. Die Ergebnisse dürften dazu beitragen, die Koordinierung der Ermittlung von Kontaktpersonen zu verbessern, um eine Bedrohung beherrschbar zu halten. [Ausschreibung] Verstärkung der sektorübergreifenden Zusammenarbeit Sektorübergreifende Zusammenarbeit ist eine der Kernfragen der Bereitschafts- und Reaktionsplanung in gesundheitlichen Krisenfällen. Sie muss in verschiedenen Bereichen ausgebaut werden, beispielsweise in Bezug auf Überwachungs- und Warnsysteme (20) (z. B. Notrufnummer 112). — Entwicklung einer Strategie anhand der Lehren, die aus der sektorübergreifenden Zusammenarbeit bei der Reaktion auf gesundheitliche Krisenfälle für die Überwachung, Bereitschafts- und Reaktionsplanung und für Warnsysteme in allen maßgeblichen Bereichen gezogen wurden. Ein besonders wichtiger Bereich ist die grenzübergreifende Koordinierung der Interoperabilität und die Stärkung gemeinsamer Reaktionen auf das massive Auftreten gesundheitlicher Krisenfälle. Ziel ist es, die Abwehrbereitschaft gegenüber gesundheitlichen Krisenfällen durch die Zusammenarbeit mit den einschlägigen Bereichen, wie beispielsweise Verkehr, Zivilschutz und Sicherheitskräften, die an der Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens beteiligt sind, zu verbessern und Verbesserungsmethoden festzulegen. Besonderes Interesse besteht am Einsatz der Ergebnisse für sektorübergreifendes Krisenmanagement. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] Förderung der Anpassung des Gesundheitswesens an die Folgen des Klimawandels Europa ist dabei, Maßnahmen gegen die globale Erwärmung zu ergreifen und den möglicherweise katastrophalen Klimaveränderungen vorzubeugen, wie im Weißbuch über die Anpassung an den Klimawandel (21) dargelegt. — Durchführung der Maßnahmen, die im dem Weißbuch beiliegenden Papier über die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels (22) vorgeschlagen wurden, in Bezug auf extreme Wetterbedingungen, Modellbildung zu gesundheitlichen Auswirkungen und Ausbildung sowie Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels für besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen und Zusammenarbeit mit dem ECDC, der WHO und Nachbarländern. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] 3.2.1.3.   Verstärkung der vorhandenen Reaktionsfähigkeit auf biologische, chemische und radioaktive Bedrohungen sowie auf neu auftretende Umweltbelastungen (Anhang -Nummern 1.1.1. und 1.1.4.) Maßnahmen zur Koordinierung und Unterstützung der Bereitschaftsplanung und Reaktionsfähigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Gesundheitssicherheit mit Blick auf Angriffe durch biologische, chemische und radioaktive Stoffe werden vom Gesundheitssicherheitsausschuss (HSC) erarbeitet. Das zweite Gesundheitsprogramm umfasst die Ermittlung weiterer Gesundheitsbedrohungen und behandelt die Interoperabilität zwischen verschiedenen Mechanismen, Gesundheitssystemen, Plänen und Strategien unter besonderer Berücksichtigung sektorübergreifender Maßnahmen. Förderung von Referenzlaboratorien und Verbesserung der Bewertung giftiger Industriechemikalien und radioaktiver Gefahren Die geplanten Maßnahmen zielen auf die Förderung der Referenzlaboratorien der Mitgliedstaaten für Chemikalien und radioaktive Stoffe sowie die Bewertung giftiger Industriechemikalien und radioaktiver Gefahren ab. — Erhebung und Audit der „nationalen Referenzlaboratorien“ für chemische und radioaktive Stoffe, einschließlich eines Workshops zum Know-how-Transfer und zur gemeinsamen Nutzung der Kapazitäten. Ziel der Erhebung ist die Untersuchung und Begründung einer Referenzlabor-Regelung auf EU-Ebene, eine Sachstandsanalyse der Referenzlaboratorien in verschiedenen Mitgliedstaaten und die ausführliche Prüfung der einschlägigen Belege für mögliche Vor- und Nachteile der Errichtung eines EU-Referenznetzes. Dabei sollten die Mindestbestandteile eines EU-Referenzlaborsystems, einschließlich kritischer Elemente seiner Entwicklung, sowie nationale und internationale Vernetzung als Voraussetzung für wirksame Maßnahmen bei Untersuchungen von Freisetzungen und Reaktionen darauf, angesprochen werden. [Ausschreibung] — Errichtung von Netzen zur Bewertung der Risiken von giftigen Industriechemikalien sowie radioaktiver Gefahren und Risiken. Ziel ist die Entwicklung der Fähigkeit zur Bewertung der Risiken von Chemikalien und radioaktiven Gefahren. [Ausschreibung] — Entwicklung evidenzbasierter, wissenschaftlich gesicherter Gegenmaßnahmen des Gesundheitswesens. Ziel ist die Entwicklung von Protokollen für rasche Risiko- und Gefahrenanalysen in Bezug auf chemische und radioaktive Gefahren. [Ausschreibung] Verstärkung der globalen Gesundheitssicherheitskapazität Die heutigen Herausforderungen im Bereich der Gesundheitssicherheit sind nicht auf unmittelbare Gesundheitsprobleme, wie übertragbare Krankheiten oder Bedrohungen durch die absichtliche oder versehentliche Freisetzung biologischer, chemischer oder radioaktiver Stoffe, begrenzt. Gesundheitssicherheit sollte ein gemeinsames Anliegen aller Politikbereiche sein. — Unterstützung der Prioritäten des Gesundheitssicherheitsausschusses (23) für 2010, einschließlich der Tätigkeiten der Abteilungen und Arbeitsgruppen des Gesundheitssicherheitsausschusses. [Ausschreibung] — Vergleich von Ansätzen, einschließlich Benchmarking, Orientierung, Austausch vorbildlicher Verfahren und organisatorischer Modelle bei der Krisenreaktion und Analyse der Bedingungen für die Übertragung und Abstimmung auf andere Zusammenhänge (24). Ziel ist es, die Auswirkungen von Massennotfällen zu lindern und Leitlinien dafür bereitzustellen, welche Maßnahmen des Gesundheitswesens auf Bedrohungen abgestimmt werden können, die sich international, z. B. in Seehäfen und Flughäfen, verbreiten können. Die Koordinierung der europäischen Reaktion ist von wesentlicher Bedeutung für die Effizienz jeglicher Strategie zur Eindämmung oder Verzögerung. Dieser Rahmen hängt auch mit der gemeinsamen Anwendung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO zusammen. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] — Verstärkter Aufbau der Handlungskompetenz für die gemeinsame Durchsetzung der Rechtsvorschriften durch Sicherheits- und Gesundheitsbehörden auf der Grundlage des Arbeitspapiers der Europäischen Kommission mit dem Titel „Bridging security and health“ (Brückenschlag zwischen Sicherheit und Gesundheit) (25). Dieses Papier stellt die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheits- und Strafverfolgungsbehörden auf nationaler Ebene, zwischen den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene in den Mittelpunkt und liefert eine Aufstellung bewährter Verfahren, die den Mitgliedstaaten dabei helfen sollen, ihren nationalen Strukturen zu verbessern, entsprechendes Bewusstsein zu bilden und die europäische Zusammenarbeit zu stärken. [Gemeinsame Maßnahme] — Internationale Konferenz über globale Gesundheitssicherheit (26). Ziel ist es, den Zusammenhang zwischen Gesundheitssicherheit und anderen Bereichen besser zu definieren, globale Verbindungen durch den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren in Fragen der Gesundheitssicherheit zu stärken und eine Reihe von Kernbereichen der Gesundheitssicherheit zu definieren. Die Konferenz wird europäische Akteure aus den Bereichen Gesundheitspolitik und anderen einschlägigen Politikfeldern, internationale Akteure, wie Vertreter der Globalen Gesundheitssicherheitsinitiative, G8, WHO, Verteidigungsorganisationen, wie die NATO, humanitäre Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft, zusammenführen. Auch wird sie die Gelegenheit bieten, die Kommunikation über interne und externe Aspekte der Gesundheitssicherheit weiter auszubauen. [Ausschreibung] 3.2.2.   Mehr Sicherheit für die Bürger (Anhang — Nummern 1.2 und 1.2.3) Bei der Verbesserung der Sicherheit der Bürger liegt der Schwerpunkt auf zwei vorrangigen Bereichen: Prävention im Bereich Patientensicherheit und wissenschaftliche Beratung sowie Risikobewertung. 3.2.2.1.   Ausbau der Prävention im Bereich der Patientensicherheit Antibiotikaresistenz und nosokomiale Infektionen (27) sind für die Beschäftigten des Gesundheitswesens Anlass zu besonderer Besorgnis. Informationsaustausch sowie Aus- und Fortbildung sind wichtig für die Verbesserung der medizinischen Praxis. — Konferenz zum Austausch vorbildlicher Verfahren und Instrumente im Bereich der Patientensicherheit. Ziel ist es, die ersten Ergebnisse der Maßnahmen und Instrumente vorzustellen, die im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2009 für das zweite Gesundheitsprogramm entwickelt wurden, und eine Strategie für deren Verbreitung und Verwendung festzulegen. Die Konferenz wird Gesundheitsbehörden, Beschäftigte des Gesundheitswesens, Vertreter der Industrie und Sachverständige für Risikobewertung zusammenbringen. Die Ergebnisse der Konferenz dürften es auch erleichtern, eine Brücke zwischen den Strategien zur Patientensicherheit auf nationaler und europäischer Ebene und im Bereich der gesundheitlichen Versorgung zu schlagen und den Austausch sowie Schulungsprogramme für Beschäftigte des Gesundheitswesens insbesondere in grenzübergreifenden Regionen zu fördern. [Ausschreibung] — Schulungen für Beschäftigte des Gesundheitswesens und medizinisches Lehrpersonal. Ziel ist es, Instrumente als gemeinsamen Hintergrund einzusetzen, die durch Maßnahmen entwickelt wurden, welche im Rahmen des Arbeitsplans 2009 des zweiten Gesundheitsprogramms finanziert wurden. Besondere Berücksichtigung finden dabei die Besonderheiten der Prävention, insbesondere die ordnungsgemäße Verwendung von Antibiotika bei schwer erreichbaren Bevölkerungsgruppen (z. B. ohne Ansehen von Aufenthaltsstatus, Migranten-, Minderheits- oder Randgruppen). [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] 3.2.2.2.   Wissenschaftliche Beratung und Risikobewertung (Anhang — Nummer 1.2.1) — Hochwertige, unabhängige Beratung der Kommission über Gesundheitsrisiken. Besondere Entschädigungen, damit die wissenschaftlichen Ausschüsse gemäß dem Beschluss 2008/716/EG tätig werden können. Diese Entschädigungen werden den Sachverständigen für ihre Arbeit an wissenschaftlichen Stellungnahmen gezahlt. [Wissenschaftliche Ausschüsse] — Dialog über Risikobewertung in einem Nano-Workshop bzw. einer entsprechenden Konferenz. Ziel ist es, Wissenschaftler, Risikobewerter, Vertreter von Behörden, Industrie, Verbraucher- und Umweltverbänden zusammenzubringen, die den aktuellen Stand der Erkenntnisse, Rechtsvorschriften, internationale Entwicklungen, Risikobeherrschung und -kommunikation prüfen und erörtern sowie geeignete Möglichkeiten ermitteln, um die Orientierung für die Förderung einer sicheren, integrierten und verantwortungsvollen Entwicklung von Nanotechnologien zu verstärken. [Ausschreibung] — Dialog über Risikobewertung durch eine prospektive Analyse der Nanotechnologien. Ziel ist es, die Risikobewertungsfragen zu ermitteln und zu erörtern, die die Einführung der zweiten und dritten Generation der Nanotechnologien aufwirft. [Verwaltungsvereinbarung mit der GFS] — Dialog über Risikobewertung durch die zweite internationale Konferenz. Ziel ist es, einen globalen Dialog über Risikobewertung unter Praktikern zu erleichtern, unter Beteiligung von Stellen, die sich in der EU mit Risikoanalyse befassen, und ihren wichtigsten internationalen Partnern. Dabei wird auf dem Transatlantischen Dialog zur Risikobewertung der Europäischen Kommission mit den USA und Kanada aufgebaut. Es handelt sich um die zweite internationale zweijährliche Konferenz zum Thema Risikobewertung, die auf die erste Konferenz vom 13./14. November 2008 folgt. [Ausschreibung] — Risikokommunikation durch Zusammenfassung wissenschaftlicher Stellungnahmen in verständlicher Sprache. Ziel ist es, webbasierte Texte zu erstellen, die bestimmte Stellungnahmen wissenschaftlicher Non-Food-Ausschüsse in einer für Laien leicht verständlichen Sprache und Form wiedergeben. [Ausschreibung] — Technische Unterstützung der wissenschaftlichen Ausschüsse. Ziel ist es, eine kritische Masse wissenschaftlicher Daten zu ermitteln, wissenschaftliche Stellungnahmen zu fördern und deren Qualität zu sichern. Dies dürfte es den wissenschaftlichen Ausschüssen ermöglichen, sich allein auf wissenschaftliche Fragstellungen und die Auswertung wissenschaftlicher Daten zu konzentrieren. [Ausschreibung] — Von mehreren Beratungsgremien in den Mitgliedstaaten gemeinsam erarbeitete Beratungsberichte über methodische Aspekte des Risikomanagements und über neu auftretende Gesundheitsrisiken, die die Tätigkeit der wissenschaftlichen Ausschüsse und Gremien der EU unterstützen oder ergänzen. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] — Zusammenarbeit bei der Risikobewertung durch Workshops über spezifische oder allgemeine Themen im Zusammenhang mit der Risikobewertung und der Arbeit der wissenschaftlichen Non-Food-Ausschüsse der Kommission zur Förderung des Dialogs unter den Sachverständigen. [Ausschreibung] — Risikokommunikation durch Veröffentlichung der Ergebnisse und der Arbeit, die die wissenschaftlichen Non-Food-Ausschüsse durchgeführt haben, in wissenschaftlichen Fachzeitschriften und anderen Medien. Ziel ist es, sowohl in akademischen Kreisen als auch in der breiten Öffentlichkeit den Bekanntheitsgrad und die Anerkennung dieser Arbeit zu fördern. [Ausschreibung] — Risikokommunikation durch Überarbeitung und Aktualisierung der Webseiten der wissenschaftlichen Ausschüsse und anderer Webseiten (z. B. über Nanotechnologien und elektromagnetische Felder). Ziel ist es, den Bekanntheitsgrad zu fördern und die Kommunikation mit Journalisten, Interessenträgern und der breiten Öffentlichkeit zu verbessern. [Ausschreibung] — Risikokommunikation durch die Entwicklung einer professionellen Kommunikationsstrategie, z. B. durch Veranstaltung eines kleinen Workshops mit Journalisten, die an wissenschaftlichen Themen arbeiten. [Ausschreibung] — Bewertung der gegenwärtigen Ressourcen und des Bedarfs. Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige Arbeit der wissenschaftlichen Ausschüsse zu gewährleisten (vergleichende Analyse von EU-Stellen mit vergleichbaren Aufgaben). [Ausschreibung] 3.2.2.3.   Sicherheit von Blut, Geweben, Zellen und Organen (Anhang — Nummer 1.2.2) — Organisation von Schulungen zum Thema Gewebe und Zellen für eine bestimmte Anzahl von Inspektoren. Ziel ist es, einheitliche Kenntnisse und Verfahrensweisen bei Inspektionen in der gesamten EU zu erreichen und die Anzahl der geschulten Fachleute zu erhöhen. Diese Angleichung der Inspektionsverfahren wird das gegenseitige Vertrauen stärken und damit zur Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten anregen. [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] — Ad-hoc-Zusammenarbeit mit dem Europarat in bestimmten Fragen im Zusammenhang mit Substanzen menschlichen Ursprungs (Blut, Gewebe, Zellen, Organe), um EU-Maßnahmen in diesem Bereich weiterzuentwickeln und zu verstärken. Die Kommission erarbeitet gemeinsam mit dem Europarat Qualitätsstandards für die Sammlung/Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von Blutbestandteilen, Organen, Geweben und Zellen. Diese Ad-hoc-Zusammenarbeit trägt zur Durchführung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und Strategien in diesem Bereich bei. [Vereinbarung mit dem Europarat über eine direkte Finanzhilfe] Zur Förderung der Durchführung der 10 spezifischen Schwerpunktmaßnahmen der Mitteilung der Kommission — Aktionsplan im Bereich Organspende und -transplantation (2009-2015): Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten (KOM(2008) 819 endgültig) (28): (1) Fortbildung von Beschäftigten des Gesundheitswesens. Die Schwerpunktmaßnahmen 1 und 3 legen besonderes Gewicht auf die Rolle der Koordinatoren der Transplantatspender. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten solche Fachleute des Gesundheitswesens einsetzen und sie kontinuierlich fortbilden. Dies dürfte zu einer höheren Anzahl gut ausgebildeter Transplantationskoordinatoren führen. Kompetentes Gesundheitspersonal ist nachweislich von grundlegender Bedeutung für die Anhebung der Organspendequote. [Ausschreibung] (2) Förderung von Maßnahmen (Schwerpunktmaßnahme 6) und der regionalen Zusammenarbeit. Der Aktionsplan soll die Zusammenarbeit und Koordinierungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten in Bezug auf Organspende und -transplantation verbessern. Ziel ist es, diese Zusammenarbeit zu fördern zwischen Mitgliedstaaten mit hoch entwickelten Transplantationssystemen und solchen, die dabei sind, ihre Transplantationssysteme zu verbessern oder auszubauen. Indem man voneinander lernt, werden Effizienz und Zugänglichkeit der Transplantationssysteme gestärkt. [Gemeinsame Maßnahmen und Betriebskostenzuschüsse] (3) Finanzierung eines Workshops zur Frage, wie die Information der breiten Öffentlichkeit und der Fachleute des Gesundheitswesens über neue Entwicklungen in diesem Bereich verbessert werden kann (Schwerpunktmaßnahmen 4 + 5). Ziel ist es unter anderem, das Niveau der Informationen, die die Öffentlichkeit über Organspende und -transplantation erhält, zu verbessern. Der Workshop könnte die Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit der Beschäftigten des Gesundheitswesens und von Selbsthilfegruppen thematisieren und Seminare über den Umgang mit Negativschlagzeilen anbieten. Dies dürfte zu einer erhöhten Sensibilisierung und besserer Kenntnis über Organspende und -transplantation führen. [Ausschreibung] 3.3.   Vorrangige Maßnahmen des zweiten Aktionsbereichs „Gesundheitsförderung“ Die in diesem Abschnitt genannten Tätigkeiten sollen die Gesundheit fördern, schweren Erkrankungen vorbeugen und in erster Linie gesundheitliche Ungleichheiten in der EU abbauen, indem sie die wichtigsten Gesundheitsfaktoren wie Ernährung, Bewegung, Alkoholkonsum, Rauchen und Drogenkonsum ebenso wie soziale und ökologische Faktoren berücksichtigen. Dabei sollte auch die Geschlechterperspektive Berücksichtigung finden. Im Jahr 2010 sollen die Maßnahmen dieses Ziels dazu beitragen, gesundheitliche Ungleichheit in und zwischen EU-Mitgliedstaaten und -Regionen abzubauen, den Ansatz der Berücksichtigung der Gesundheit in allen Politikbereichen zu fördern und nachhaltige Gesundheitsinvestitionen auf nationaler wie regionaler Ebene zu bewerten und zu fördern. Dies dient der Unterstützung der in der gesundheitspolitischen Strategie der EU dargelegten Themen. Maßnahmen der Zusammenarbeit zwischen EU-Regionen und Kommunalbehörden, die Partnerschaften zur Gesundheitsförderung planen, werden stark befürwortet. 3.3.1.   Förderung einer gesünderen Lebensführung und Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten (Anhang — Nummer 2.1) 3.3.1.1.   Förderung des Ansatzes zur Berücksichtigung der Gesundheit in allen Politikbereichen (Anhang — Nummer 2.1.2) — Studie zur Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Berücksichtigung gesundheitlicher Fragen in anderen Politikbereichen, einschließlich der Bewertung der Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen und der Verteilungseffekte für die Gesundheit der Bevölkerung. Ziel ist es, den Mehrwert für die europäische Wirtschaft zu ermitteln und den politischen Entscheidungsträgern und anderen Beteiligten Argumente dafür zu liefern, Gesundheitserwägungen in alle Politikbereiche einzubeziehen. Dies dürfte Aussichten für Partnerschaften und Synergien mit anderen Politikbereichen ergeben, die die Gesundheit betreffen, z. B. Sozialpolitik, Kohäsionspolitik, Wettbewerb, Verkehr und Umwelt, und Chancen eröffnen, die allen Bereichen zugute kommen. [Ausschreibung] 3.3.1.2.   Aufbau von Handlungskompetenzen im Bereich der öffentlichen Gesundheit (Anhang — Nummer 2.1.1) — Entwicklung von Aktionsplänen und Strategien auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene zum Aufbau von Handlungskompetenzen im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Ziel ist es, die Kapazitäten und Handlungskompetenzen der europäischen Gesundheitssysteme und -organisationen zu verbessern, einschließlich der Zivilgesellschaft, NRO und Universitäten. Diese Pläne sollten sich auf die berufliche Entwicklung von Beschäftigten des Gesundheitswesens richten, aber auch auf d

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.