Europäische Union

2004/105/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 2003 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.3056 — Celanese/Degussa/JV (European Oxo Chemicals)) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1821) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32004D0105. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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erreichen. Zudem müsse sie bestimmte Werte, z. B. bei der Kennzahl "Gewinn auf das eingesetzte Kapital (ROCE)", erreichen. Daher müsse sie ihr Geschäft langfristig so führen, dass die Umsätze die Fixkosten deckten und diese Kennzahlen gemäß Vorgabe erfuellt würden. Diese Strategie wird auch von anderen Anbietern von Butyraldehyd verfolgt. (71) Dennoch ist BASFs Marktanteil im EWR in den letzten fünf Jahren von [15 %-25 %]* auf [25 %-35 %]* gestiegen. Lediglich 1999 war ein Ausreißer nach unten. BASF hat angegeben, 1999 erhebliche Absatzmengen an Perstorp verloren zu haben, was BASF deutlich gemacht habe, dass es seine Abhängigkeit von diesem Abnehmer würde vermindern müssen(9). Infolgedessen hat BASF sein Abnehmerportfolio umorganisiert, einen Großkunden neugewonnen und seine Absätze auf [10-20]* kt erhöht, wie die nachfolgende Tabelle zeigt. BASF hat somit seinen Absatz im Fünfjahreszeitraum 1998-2002 um [deutlich über 35 %]* erhöhen können. Tabelle 11 BASFs Absatz an n-Butyraldehyd im EWR in Kilotonnen von 1995 bis 2002 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (72) Einige Abnehmer haben berichtet, dass BASF auf dem Markt nicht immer oder nur in begrenzten Mengen als Anbieter tätig war. Das war zum Beispiel der Fall bei Lieferverträgen, die kürzlich in [Land]* mit zwei wichtigen Abnehmern ausgehandelt wurden: [Kunde E und Kunde F]*. Beide baten BASF jeweils um Angebote für ihren Gesamtbedarf. In beiden Fällen sagte BASF zu, sie zum Marktpreis zu beliefern (d. h. ensprechend den Preisen von Celanese und Oxeno), aber begrenzt auf eine bestimmte Liefermenge (ungefähr die Hälfte der benötigten Menge). Aufgrund der historischen Entwicklung der Marktanteile kann jedoch daraus nicht geschlossen werden, dass BASF in Zukunft als weniger aktiver Wettbewerber auftreten wird. (73) BASF wird auch in Zukunft aufgrund der vorhandenen freien Kapazitäten in der Lage sein, möglichen künftigen Preisanhebungen durch das Gemeinschaftsunternehmen entgegenzuwirken. Im Zuge der Ermittlungen hat die Kommission keine Anhaltspunkte aufgetan, dass BASF ihre bisherige Strategie ändern und auf eine Verringerung des Angebots oder eine mögliche künftige Erhöhung der Preise durch das geplante GU nicht mit einer Ausweitung des Angebots reagieren wird. BASF könnte so ihre Stellung im Markt verbessern und den Verhaltensspielraum des GU wirksam kontrollieren. BASFs Verhalten in den letzten Jahren zeigt, dass sie in der Lage war und es vorteilhaft fand, ihren Marktanteil in den vergangenen fünf Jahren signifikant zu erhöhen. Neueintritte und Hersteller außerhalb des EWR (74) Von Neueinsteigern kann kein starker Wettbewerb erwartet werden: In den letzten zehn Jahren ist kein Neueintritt bekannt geworden, und die Größe des europäischen Marktes, der bereits hohe Überkapazitäten aufweist, die Kosten der Errichtung einer neuen Anlage und die strenge Regulierung, der Seveso-Anlagen unterliegen, lassen die Errichtung einer neuen Anlage in naher Zukunft als sehr unwahrscheinlich erscheinen. (75) Mehrere bestehende chemische Werke außerhalb des EWR produzieren Butyraldehyd, nämlich Zaklady in Polen und zwei andere Firmen in Russland und Rumänien. Es wurden jedoch keine Kunden gefunden, die von dem rumänischen oder dem russischen Unternehmen beliefert wurden. Diese scheinen zu weit weg zu sein, um das Niveau an Liefersicherheit zu bieten, das von den europäischen Kunden gefordert wird, vor allem von denen in Deutschland und Belgien, wo nähere und verlässlichere Lieferanten aktiv sind. (76) Einige wenige Abnehmer in Deutschland sind in der Vergangenheit und werden möglicherweise auch in Zukunft von Zaklady beliefert werden (Marktanteil von weniger als [5]* %). Außerdem ist Zaklady ein bedeutender Wettbewerber auf dem italienischen Markt. Mehrere deutsche Abnehmer gaben an, dass Zaklady ihrer Einschätzung nach derzeit kein ausreichend hohes Niveau an Liefersicherheit biete, und es daher ein Risiko sei, von Zaklady beliefert zu werden. Hinzu kommt, dass Zaklady mehrfach den Abschluss langfristiger Lieferverträge verweigert (dies war z. B. der Fall im Verhältnis zu Solutia und Kuraray) und nur den Abschluss von Spotgeschäften für kurze Zeiträume angeboten hat. Die Beschränkung des Angebots auf Spotgeschäfte könnte ein Zeichen für begrenzte Kapazitäten oder ungesicherte Belieferung mit Propylen sein. Daher kann Zaklady in Deutschland und Belgien nur als Randspieler angesehen werden, der momentan nicht in der Lage zu sein scheint, ein Gegengewicht zum Gemeinschaftsunternehmen zu bilden. Demgegenüber ist Zaklady in Italien seit einigen Jahren ein bedeutender Wettbewerber (Marktanteil von [10 %-20 %]* im Jahre 2002). Dort war Zakladay also offensichtlich in der Lage, Butyraldehyd mittels einer zufrieden stellenden logistischen Kette zu liefern. Insofern kann nicht ausgeschlossen sein, dass Zaklady in Anbetracht der geografischen Nähe zu Deutschland in den kommenden Jahre auch in Deutschland eine effiziente Vertriebsorganisation aufbaut und seinen Marktanteil steigert. c. Schlussfolgerung bezüglich n-Butyraldehyd (77) Nach alledem scheint es, dass das Zusammenschlussvorhaben dem Gemeinschaftsunternehmen einen Marktanteil von [60 %-70 %]* im nordeuropäischen Markt auf der Basis des Jahres 2002 verleihen würde. Obwohl dieser Marktanteil hoch erscheint, ist er in den letzten Jahren aufgrund der Marktanteilsverluste von Celanese signifikant zurückgegangen. Außerdem sind Marktanteile angesichts des sehr niedrigen Volumens des freien Handelsmarktes und der geringen Zahl an Kunden kein verlässlicher Indikator für Marktmacht, und die Entwicklung der Marktanteile über die letzten fünf Jahre zeigt (siehe Rdnrn. 58 und 71), dass Wettbewerb auf dem Markt für n-Butyraldehyd gegeben ist. Auch wenn der Markt bereits sehr stark konzentriert ist, besitzen zudem der Hauptwettbewerber der Parteien, BASF, und in geringerem Maße auch Perstorp freie Kapazitäten, die ausreichen, um eine Absatzverringerung oder eine Preisanhebung durch die Parteien des Zusammenschlusses abzuwenden. Darüber hinaus hat die Kommission keine hinreichenden Anhaltspunkte aufgetan, die belegen würden, dass BASF seine bisherige Strategie ändern würde und seine freien Kapazitäten nicht nutzt, sondern stattdessen einer Preisanhebung seitens der Parteien folgen würde. Schließlich war Zaklady in der Lage, eine Logistikkette in dem hochpreisigen südeuropäischen Markt aufzubauen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Zaklady im Falle eines kleinen, signifikanten, aber nicht nur vorübergehenden Preisanstieges auch vermehrt in den nordeuropäischen Markt liefern wird. (78) Im vorliegenden Fall ist daher festzustellen, dass der Zusammenschluss nicht zur Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung führen würde. d) Von den Parteien angebotene Zusagen (79) Die Kommission nimmt die folgenden von den Parteien angebotenen Zusagen zur Kenntnis: a) Die Parteien sagen zu, entsprechend ihrer bisherigen Marktätigkeit ihre Butyraldehyd-Kunden langfristig und versorgungssicher weiter zu beliefern. Zu diesem Zweck erklären sie sich bereit, alle bestehenden Lieferverträge mit Kunden, die zur Zeit Butyraldehyd bei ihnen beziehen, auf Wunsch dieser Kunden wie folgt zu verlängern: [...]*Volumenmäßig werden jeweils mindestens die derzeit bezogenen Jahresmengen von Butyraldehyd zugesagt. Der derzeitige Lieferpreis - bzw. die Lieferpreisformel - wird fortgeschrieben, korrigiert nur um einen kosten- bzw. inflationsbezogenen Preisgleit-Faktor mit den üblichen Parametern; [...]*. b) [...]* c) [...]* Diese Zusagen stellen keine Bedingung für die Freigabe dar. 2. BUTANOL 1. DER SACHLICH RELEVANTE MARKT (80) Butanol (BuOH) ist ein Folgeprodukt von Butyraldehyd. Es wird durch katalytische Hydrierung aus Butyraldehyd hergestellt. Es dient als Vorprodukt für eine Vielzahl chemischer Zwischenprodukte, wie z. B. Butylacetat, Butylamine, Butylacrylat und Phthalat-Weichmacher. Es gibt keine Substitutionsprodukte, die Butanol hinreichend ersetzen könnten. Nur im Bereich der Lacke kann Butanol aus technischer Sicht durch eine Vielzahl anderer Produkte mit vergleichbaren Löse- und Verdunstungseigenschaften (wie z. B. nach Anpassung der Rezeptur Propanole, Ketone, Glykolether oder auch Aromaten) ersetzt werden. Mangels hinreichender Substitutionsmöglichkeiten kann man davon ausgehen, dass der Produktmarkt keine anderen Produkte als Butanol umfasst. (81) Auch Butanol tritt in zwei Isomeren auf: n- und Iso-Butanol, wobei n-Butanol aus n-Butyraldehyd und Iso-Butanol aus Iso-Butyraldehyd hergestellt wird. Einiges spricht für die Annahme getrennter Produktmärkte für beide Butanol-Varianten. So besteht insbesondere aus Nachfragersicht nur eine eingeschränkte Austauschbarkeit. Für die meisten Verwendungen kann nur jeweils eine Variante verwendet werden; lediglich bei Lösemitteln kann die eine durch die andere Variante ersetzt werden. Auch aus Produzentensicht ist keine Austauschbarkeit (Produktionsumstellungsflexibilität) gegeben. Die Hersteller sind nicht in der Lage, ihren Ausstoß von n-Butanol in einem nennenswerten Ausmaß auf Iso-Butanol umzustellen. Der Grund hierfür liegt darin, dass bei der Herstellung des Vorproduktes Butyraldehyd die beiden Varianten n- und Iso-Butyraldehyd in einem im Wesentlichen festen Verhältnis anfallen. Wollte ein Butanol-Produzent beispielsweise seine Produktion von Iso-Butanol erhöhen, müsste er auch die Produktion von Iso-Butyraldehyd erhöhen. Geschieht dies, erhöht sich der Ausstoß von n-Butyraldehyd in gleichem Maße. Der Produzent müsste in einem solchen Fall eine Verwendung für das überschüssige n-BuH finden. In vielen Fällen wäre die Produktion von n-Butanol die einzige Möglichkeit. Im Ergebnis müsste also die Produktion von beiden Butanol-Varianten in gleichem Maße erhöht werden. (82) Es ist aber auch folgende Situation denkbar: Ein integrierter Hersteller produziert Butyraldehyd, das in den beiden Varianten anfällt. Für seine Produktion von weiter verarbeiteten Produkten benötigt er jedoch vor allem eine der beiden Varianten, z. B. Iso-Butyraldehyd, so dass nur eine geringe Menge von Iso-Butyraldehyd zur Hydrierung, d. h. zur Herstellung von Iso-Butanol, übrig bleibt. Dieser Hersteller wird dann eine größere Menge an n-Butanol, aber nur eine geringe Menge von Iso-Butanol herstellen. In einem solchen Fall besteht keine Möglichkeit, mehr Iso-Butanol anzubieten, soll nicht auf die Verarbeitung des Iso-BuH und auf den Verkauf der daraus hergestellten Produkte verzichtet werden. (83) Dementsprechend erreichen einige der Anbieter auch, je nachdem, welche Produkte aus den beiden Butyraldehyd-Isomeren hergestellt werden, unterschiedliche Marktanteile bei n- und bei Iso-Butanol. Dies gilt allerdings nicht für die Parteien, die bei beiden Butanol-Isomeren ähnlich hohe Marktanteile erreichen. (84) Für die Annahme getrennter Märkte spricht auch, dass die Preisentwicklung der beiden Isomere nicht parallel verläuft. Während z. B. im Jahr 1998 der Preis für n-Butanol um rund 15 % über dem von Iso-Butanol lag, waren die Durchschnittspreise für das Jahr 2002 fast identisch. (85) Die Frage, ob getrennte Märkte für n- und Iso-Butanol abzugrenzen sind, kann jedoch im Ergebnis offen bleiben, da der Zusammenschluss sowohl bei Annahme eines einheitlichen Butanol-Marktes als auch bei Annahme getrennter Märkte für beide Varianten mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erscheint. 2. DER RÄUMLICH RELEVANTE MARKT (86) Nach Ansicht der Parteien ist der Markt für Butanol (mindestens) EWR-weit. Ein Teil der Abnehmer hält demgegenüber die Abgrenzung nationaler Märkte für realistischer. (87) Die Ermittlungen haben ergeben, dass zwar gewisse Anhaltspunkte dafür bestehen, dass deutsche Anbieter bei der Belieferung deutscher Kunden mit Butanol über komparative Vorteile gegenüber ausländischen Anbietern verfügen, was sich auch in deutlich höheren Marktanteilen der Parteien in Deutschland niederschlägt, dass diese Vorteile jedoch kein solches Gewicht erreichen, das die Abgrenzung nationaler Märkte rechtfertigt. Auch die Abgrenzung eines regionalen Marktes, bestehend aus Deutschland und den Nachbarländern, erscheint nicht angemessen. (88) Jedenfalls kann aus der ungleichen Verteilung der Marktanteile in den verschiedenen EWR-Mitgliedstaaten nicht auf die Existenz gesonderter Märkte geschlossen werden. Zu berücksichtigen ist zunächst, dass kein Muster festgestellt werden kann, nach dem die Anbieter jeweils in ihren Heimatländern über eine starke Stellung verfügen. Die Parteien sind zwar in Deutschland besonders erfolgreich, erreichen aber auch in Schweden und Frankreich, den Heimatländern der Wettbewerber Perstorp und Atofina, erhebliche Marktanteile. Umgekehrt erzielt BASF in Deutschland keine überdurchschnittlich hohen Marktanteile. (89) Transportkosten rechtfertigen nicht die Abgrenzung von engeren als EWR-weiten Märkten. Nach Angaben von DB Cargo liegen die geschätzten Transportkostennachteile der wichtigsten Wettbewerber der Parteien bei 3 % bis 6 %. Dieser geringe Unterschied erschwert ausländischen Anbietern den Verkauf von Butanol auch in Deutschland nicht nennenswert. (90) Es kann auch nicht festgestellt werden, dass ausländischen Herstellern ein Angebot von Butanol auf dem deutschen Markt aus Gründen der Liefersicherheit unmöglich ist. Richtig ist zwar, dass die Liefersicherheit aus der Sicht der Nachfrager neben dem Preis und der Qualität der Produkte ein wichtiger Wettbewerbsparameter ist. Es kann jedoch nicht angenommen werden, dass ausländische Anbieter deshalb nicht auf dem deutschen Markt auftreten können, weil sie wegen zu großer Entfernung zwischen ihrem Werk und dem Standort des Kunden keine ausreichende Liefersicherheit garantieren können. Dies zeigen schon die Antworten auf die entsprechende Frage der Kommission, nach der die Nachfrager dem Kriterium "der Anbieter ist nicht zu weit entfernt" keine große Bedeutung zumessen. Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Wahrscheinlichkeit, nicht rechtzeitig liefern zu können, mit der Entfernung zum Kunden signifikant zunimmt. (91) Schließlich ist zu berücksichtigen, dass ausländische Anbieter einen Tank in Deutschland errichten oder anmieten können. Beispiele hiervon aus der jüngsten Vergangenheit bieten der schwedische Anbieter Perstorp, der im Jahr 2001 einen Tank in Hamburg in Betrieb genommen hat und so seine Lieferungen insbesondere nach Deutschland stark ausweiten konnte, und der südafrikanische Hersteller Sasol, der derzeit in Marl einen Butanol-Tank baut. 3. VEREINBARKEIT DES ZUSAMMENSCHLUSSES MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT (92) Der Zusammenschluss führt zu signifikanten Marktanteilen auf dem EWR-weiten Markt für Butanol. Allerdings ist die Marktstellung der Parteien nach dem Zusammenschluss nicht so bedeutend, dass die Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung zu befürchten ist, durch die wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil davon erheblich behindert würde. (93) Diese Beurteilung ist unabhängig davon, ob man einen einheitlichen Markt für Butanol annimmt, oder ob man für jeden der beiden Butanol-Isomere einen eigenen Markt abgrenzt. Wettbewerbsrechtliche Beurteilung bei Zugrundelegung eines EWR-weiten Marktes für Butanol (94) Geht man von einem einheitlichen EWR-weiten Markt für Butanol aus, wird also keine Einteilung nach n- und Iso-Butanol vorgenommen, so ergibt sich nach dem Zusammenschluss folgende Marktstruktur: Tabelle 12 Marktanteile Butanol >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (95) Für das Jahr 2002 hat die Kommission ein Volumen des freien Marktes knapp über 266 kt ermittelt. Hiervon entfallen auf Celanese [...]* kt ([20 %-30 %]*) und auf Oxeno [... kt]* ([20 %-30 %]*). Die Parteien kämen somit auf einen addierten Marktanteil von [50 %-60 %]*. Der Anteil von Oxeno und folglich der kombinierte Marktanteil der Parteien (und das Marktvolumen) ist sogar noch größer als in der Tabelle angegeben, da in den Angaben von Oxeno Lieferungen an ein Gemeinschaftsunternehmen mit [...]*, an dem Degussa mit 50 % beteiligt ist, nicht enthalten sind. Sieht man dieses Unternehmen als ein von Oxeno unabhängiges Unternehmen an, so sind die entsprechenden Lieferungen als Teil des Handelsmarktes und nicht als konzerninterne Lieferungen anzusehen. (96) Zweitgrößter Anbieter nach dem Gemeinschaftsunternehmen wäre das schwedische Unternehmen Perstorp, das mit einem Absatz von [...]* kt auf einen Marktanteil von knapp über 20 % [...]* käme. (97) Alle anderen Anbieter erreichen Marktanteile von unter 10 %. Unter der Rubrik "Importe" wurden Importe aus Ländern außerhalb des EWR erfasst. Der wichtigste Importeur ist das polnische Unternehmen Zaklady, weiter wird über Händler Butanol russischer und tschechischer Produktion in den EWR eingeführt. (98) Die Parteien haben allerdings zu Recht auf eine Reihe von Effekten hingewiesen, die erwarten lassen, dass der Marktanteil des Gemeinschaftsunternehmens in Zukunft deutlich darunter liegen wird, und zwar bei [30 %-40 %]*. Die entsprechenden Korrekturen wurden in Tabelle 12 unter der Spalte "2002+" eingearbeitet. (99) Rechnet man zunächst die Lieferungen an das GU mit [...]*dem Handelsmarkt zu, bedeutet dies, dass die Zahlen sowohl der Lieferungen von Oxeno als auch des Marktvolumens um [30-40 kt]* erhöht werden müssen, was für sich betrachtet zu einer Erhöhung des kombinierten Marktanteils um knapp [...]* % führt ("[...]*-Effekt"). (100) In umgekehrte Richtung wirkt der "Ineos-Effekt", der daraus resultiert, dass Ineos nun nicht mehr zu BP gehört, so dass die bisherigen konzerninternen Lieferungen von BP an ihre bisherige Butylacetat-Anlage in Antwerpen als dem Handelsmarkt zugehörig anzusehen sind. Dies führt zu einer Erhöhung des Marktvolumens und des Anteils von BP um rund [...]* kt und zu einer erheblichen Steigerung des Marktanteils von BP, der zu einem zweiten großen Wettbewerber des GU wird. (101) Schließlich ist die Inbetriebnahme des neuen Butanolwerks in Südafrika und eines Tanks für n-Butanol in Marl durch Sasol zu berücksichtigen. Dies wird zwei Auswirkungen haben. Zum einen kann Sasol künftig seinen Bedarf in Marl aus eigenem, aus Südafrika importiertem Butanol decken. Zu diesem Zweck hat Sasol bereits den Liefervertrag mit Oxeno gekündigt. Dies führt zu einer Verringerung des Absatzes von Oxeno auf dem Markt von [...]* ("Sasol-1-Effekt"). Zum anderen wird Sasol in der Lage sein, Kunden im EWR zu beliefern ("Sasol-2-Effekt"). Je nachdem, wie hoch die Umsätze von Sasol an dritte Unternehmen sein werden, und welchen Anteil dieser Umsätze Sasol zulasten der Parteien erzielen wird, kommt man im Ergebnis auf einen kombinierten Marktanteil von knapp über oder knapp unter [30 %-40 %]*. In der Berechnung, die Tabelle 12 zugrunde liegt, wurde angenommen, dass es Sasol gelingen wird, neben den Verkäufen aus dem Werk in Brunsbüttel insgesamt [...]* zusätzliche kt Butanol abzusetzen, von denen [...]* kt zulasten der Parteien gehen. Nach den Schätzungen der Parteien liegen beide Zahlen etwas höher. (102) Die Parteien weisen ferner darauf hin, dass sie einen bedeutenden Kunden [...]* als Abnehmer verloren haben, so dass zu erwarten sei, dass der Marktanteil des Gemeinschaftsunternehmens in Zukunft weiter sinken werde; allerdings bedeutet der Verlust dieses Kunden nur eine geringe Verringerung des kumulierten Marktanteils. (103) Bei der Bewertung der genannten Effekte ist allerdings Folgendes zu berücksichtigen: [....]*. Der "Sasol-1-Effekt" hat damit für die Beurteilung der Marktmacht des künftigen GU daher einen Stellenwert, der deutlich geringer als die damit verbundene Reduzierung an Marktanteilen ist. (104) Umgekehrt ist bei der Beurteilung der Frage, welche Bedeutung der [...]*-Effekt hat, festzustellen, dass es sich bei dem Unternehmen, an welches die Lieferungen erfolgen, um ein paritätisches Gemeinschaftsunternehmen zwischen einem Unternehmen des Degussa-Konzerns und einem anderen Unternehmen handelt. Es ist daher davon auszugehen, dass der betreffende Abnehmer von Degussa und [...]* gemeinsam kontrolliert wird. Es erscheint daher nicht gerechtfertigt, die entsprechenden Lieferungen gleich wie sonstige Lieferungen auf dem freien Markt zu behandeln. (105) Bei der Berechnung der Marktanteile wurde auf die Verkaufsvolumina abgestellt. Zum einen liegt für die Absatzmengen ein vollständigeres Datenmaterial vor als für die Umsätze. Zum anderen spiegeln Preisunterschiede hier eher die schwankenden Rohstoffpreise wider als marktmachtbedingte Preisfestsetzungen. Im Übrigen unterscheiden sich die Marktanteilszahlen nach Volumen und nach Umsatzerlösen nicht wesentlich. (106) Zwar verfügen die Parteien über einen kombinierten Marktanteil, der mit rund 40 % recht hoch und doppelt so hoch ist wie derjenige der beiden folgenden Wettbewerber Perstorp und BP. Das Gemeinschaftsunternehmen wird auch über den strukturellen Vorteil verfügen, als einziger europäischer Anbieter über zwei Produktionsstätten zu verfügen. Dies ist mit Vorteilen etwa bei (eingeplanten oder unvorhergesehenen) Produktionsausfällen verbunden. (107) Es ist jedoch anzunehmen, dass der Verhaltensspielraum der Parteien in hinreichendem Maße wettbewerblich kontrolliert wird. Wettbewerbliche Kontrolle wird in erster Linie von den Wettbewerbern Perstorp und BP ausgehen. Beide Anbieter erreichen Marktanteile von jeweils rund [10 %-20 %]*. Sie sind damit zwar deutlich kleiner als das Gemeinschaftsunternehmen, jedoch so groß, dass sie vom Gemeinschaftsunternehmen nicht außer Acht gelassen werden können. (108) Perstorp verfügt über einen Tank in Hamburg, von dem auch deutsche Kunden zu ähnlichen Bedingungen wie durch deutsche Hersteller beliefert werden können. (109) BP erhält ihr Butanol von Oxochimie, dem Gemeinschaftsunternehmen mit Atofina. In der Vergangenheit hat dieses Unternehmen fast seine gesamte Butanol-Produktion konzernintern verbraucht. Nachdem BP das Butylacetat-Werk in Antwerpen jedoch an Ineos verkauft hat, sind die entsprechenden Lieferungen als dem freien Markt angehörig anzusehen. Zwar ist BP noch für einen gewissen Zeitraum durch einen Liefervertrag an Ineos gebunden. Spätestens nach Auslaufen dieses Vertrages wird BP jedoch als alternativer Lieferant auch für andere Nachfrager zur Verfügung stehen. Zudem ist BP jetzt schon mit geringen, aber nicht vernachlässigbaren Mengen mit Spot-Lieferungen auf dem Markt tätig. (110) Ein gewisser Wettbewerbsdruck wird auch von den anderen Anbietern, und zwar BASF, Atofina, Zaklady und Sasol ausgehen. Allerdings ist anzumerken, dass bei jedem dieser Anbieter Umstände vorliegen, die annehmen lassen, dass der von ihnen ausgehende Wettbewerbsdruck nicht allzu groß sein wird. So erreicht auch BASF Marktanteile von rund [0 %-10 %]*. Einschränkend ist hier allerdings anzumerken, dass mehrere Kunden die Ansicht geäußert haben, dass dieses Unternehmen wegen seines hohen internen Bedarfs und seiner Ausrichtung auf weiter verarbeitete Produkte im Rahmen seiner Verbundstrategie nicht ständig auf dem Markt ist und deshalb nicht als vollwertige Alternative angesehen wird. Atofina ist ebenfalls auf dem Markt tätig, vor allem in Frankreich und Italien. Der von Atofina ausgehende Wettbewerbsdruck dürfte allerdings deshalb begrenzt sein, weil das Unternehmen bereits jetzt an seiner Kapazitätsgrenze arbeitet. Zaklady ist ebenfalls auf dem EWR-Markt tätig, wird allerdings ebenfalls von den meisten befragten Abnehmern nicht als echte Alternative angesehen, u. a. deshalb, weil es sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet und deshalb in seiner wirtschaftlichen Freiheit eingeschränkt ist. Kunden haben z. B. berichtet, dass Zaklady nicht bereit gewesen sei, langfristige Verträge abzuschließen. Zusätzlicher Wettbewerbsdruck dürfte am ehesten von Sasol ausgehen. Dieses Unternehmen produziert in Südafrika; als Rohstoff für die Herstellung des Vorproduktes Propylen wird nicht Erdöl, sondern Kohle verwendet, die aus südafrikanischem Tagebau stammt. Die Kostenstruktur dieses Unternehmens unterscheidet sich daher stark von

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.