Europäische Union

1999/763/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. März 1999 über durchgeführte und beabsichtigte Maßnahmen des Bundeslandes Bremen, Deutschland, zugunsten der Lürssen Maritime Beteiligungen GmbH & Co. KG (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 756) (Text von Bedeutung für den EWR) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31999D0763. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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forderlich. Daher sind Artikel 92 und 93 EG-Vertrag auf diese Maßnahmen nicht anwendbar. Insoweit die Investitionsbeihilfe von 900000 DEM (450000 EUR) den Bau, den Umbau oder die Reparatur von Yachten betrifft, ist diese im Sinne des Artikels 92 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet. Brüssel, den 17. März 1999 Für die Kommission Karel VAN MIERT Mitglied der Kommission (1) ABl. C 252 vom 11.8.1998, S. 4. (2) Siehe Fußnote 1. (3) Teile der vorliegenden Entscheidung wurden so abgefaßt, daß vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein * gekennzeichnet. (4) ABl. L 380 vom 31.12.1990, S. 27, zuletzt geändert durch die Richtlinie 94/731/EG, ABl. L 351 vom 31.12.1994, S. 10. (5) ABl. L 250 vom 13.9.1997, S. 10. (6) Beihilfe N 87/96, ABl. C 215 vom 25.7.1996. (7) Siehe Fußnote 4. (8) ABl. C 341 vom 11.11.1997, S. 4. (9) ABl. L 202 vom 18.7.1998, S. 1.

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