Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 3. November 2015 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf den Beschluss des Stabilitäts- und Assoziationsrates zur Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32015D1119(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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tere Mitteilung abgesagt. Themen Die Unterausschüsse erörtern die in der Tabelle „System multidisziplinärer Unterausschüsse“ aufgeführten Themen aus den unter das SAA fallenden Bereichen. Im Rahmen aller Themen werden die Fortschritte bei der Angleichung, Umsetzung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften bewertet. Die Unterausschüsse prüfen die Probleme, die sich in den betreffenden Bereichen ergeben, und schlagen mögliche Schritte vor. Die Unterausschüsse dienen auch als Foren, in denen der Besitzstand näher erläutert und die Fortschritte überprüft werden, die Bosnien und Herzegowina im Einklang mit den im Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen übernommenen Verpflichtungen bei der Angleichung an den Besitzstand erzielt hat. Die Arbeitsgruppe zur Reform der öffentlichen Verwaltung erörtert Fragen im Zusammenhang mit der Reform der öffentlichen Verwaltung und schlägt mögliche Schritte vor. Protokoll Über jede Sitzung wird ein Protokoll angefertigt und anschließend genehmigt. Der Sekretär des Unterausschusses bzw. der Arbeitsgruppe zur Reform der öffentlichen Verwaltung übermittelt dem Sekretär des Ausschusses eine Abschrift des Protokolls. Öffentlichkeitsarbeit Sofern nichts anderes beschlossen wird, sind die Tagungen der Unterausschüsse und der Arbeitsgruppe zur Reform der öffentlichen Verwaltung nicht öffentlich. (1)  Für die Zwecke des Protokolls Nr. 3 ist dieser Unterausschuss der „besondere Unterausschuss“ im Sinne des Artikels 21 dieses Protokolls.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.