Europäische Union
Beschluss der Kommission vom 3. November 2015 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf den Beschluss des Stabilitäts- und Assoziationsrates zur Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32015D1119(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
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