Europäische Union

2006/1005/EG: Beschluss des Rates vom 18. Dezember 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32006D1005. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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kauft wird. Wird ein Grundgerät ohne jegliches Zubehör beworben und verkauft, so gilt es ebenfalls als Kopierermodell. 6. Stromsparzustand: Für die Zwecke dieser Spezifikation ist der Stromsparzustand der niedrigste Stromverbrauchszustand, in den der Kopierer nach einer Zeit der Inaktivität automatisch übergehen kann, ohne sich auszuschalten. Der Kopierer geht innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem letzten Kopiervorgang in diesen Zustand über. Zur Bestimmung des Stromverbrauchs in diesem Stromsparzustand kann der Hersteller den niedrigsten Stromverbrauch wählen, der entweder im Stromspar- oder Standby-Zustand messbar ist. 7. Energiesparzustand: In diesem Zustand macht das Gerät keine Kopien; es hat zuvor Betriebsbedingungen erreicht, verbraucht aber weniger Strom als im Standby-Zustand. In diesem Zustand kann es eine gewisse Zeit dauern, bis der Kopierer wieder kopierbereit ist. 8. Standby-Zustand: In diesem Zustand macht das Gerät keine Kopien; es hat Betriebsbedingungen erreicht und ist für den Kopiervorgang bereit, ist aber noch nicht in den Energiesparzustand übergegangen. In diesem Zustand ist der Kopierer praktisch ohne Verzögerung kopierbereit. 9. Aus-Zustand: Für die Zwecke dieser Spezifikation ist der Aus-Zustand der Zustand, in dem sich der Kopierer befindet, wenn er an eine geeignete Stromquelle angeschlossen ist und sich kurz zuvor mittels der Selbstabschaltefunktion abgeschaltet hat (12). Bei der Messung des Stromverbrauchs in diesem Zustand kann die Steuerung für die Fernwartung außer Acht gelassen werden. 10. Selbstabschaltefunktion: Für die Zwecke dieser Spezifikation ist die Selbstabschaltefunktion die Fähigkeit des Kopierers, sich eine bestimmte Zeit nach dem letzten Kopiervorgang selbst automatisch abzuschalten. Der Kopierer muss nach Ausführung dieser Funktion automatisch in den Aus-Zustand übergehen. 11. Kaltzustand: Der Zustand der Maschine, wenn sie an eine geeignete Stromquelle angeschlossen und nicht eingeschaltet ist. Um den Kopierer einzuschalten, muss der Benutzer normalerweise manuell den Ein/Aus-Schalter betätigen. 12. Voreingestellte Zeiten: Die vom Programmteilnehmer vor der Auslieferung eingestellten Zeiträume, nach denen der Kopierer in seine verschiedenen Zustände übergeht, d. h. den Stromsparzustand, den Aus-Zustand usw. Die voreingestellte Zeit wird sowohl für den Übergang in den Aus-Zustand als auch in den Stromsparzustand ab dem letzten Kopiervorgang gemessen. 13. Wiederanlaufzeit: Die Zeit, die der Kopierer benötigt, um vom Stromsparzustand in den Standby-Zustand überzugehen. 14. Autoduplex-Modus: Betriebsmodus, in dem der Kopierer automatisch auf Vorder- und Rückseite eines Blattes kopiert und dabei automatisch sowohl das neue Blatt als auch die grafische Originalvorlage durchlaufen lässt. Beispiele dafür sind beidseitige Kopien einseitiger bzw. doppelseitiger Originalvorlagen. Für die Zwecke dieser Spezifikation wird definiert, dass ein Kopierermodell nur dann über einen Autoduplex-Modus verfügt, wenn das Kopierermodell alles Zubehör umfasst, das erforderlich ist, um die genannten Bedingungen zu erfüllen, d. h., wenn es eine automatischen Dokumenteneinzug und entsprechendes Autoduplex-Zubehör hat. 15. Wochenschaltuhr: Ein internes Gerät, das einen Kopierer an jedem Arbeitstag zu vorbestimmten Zeiten ein- und ausschaltet. Bei der Programmierung einer Schaltuhr muss der Kunde zwischen Arbeitstagen und Wochenenden/Feiertagen unterscheiden können (d. h. eine Schaltuhr darf der Kopierer nicht am Samstag- und Sonntagmorgen einschalten, wenn die Arbeitnehmer am Wochenende normalerweise nicht im Büro sind). Der Kunde muss auch die Möglichkeit haben, die Schaltuhr auszuschalten. Wochenschaltuhren sind optional und deshalb in ENERGY STAR-gerechten Kopierern nicht erforderlich. Wenn sie in Kopierermodellen vorhanden sind, dürfen Wochenschaltuhren die Stromspar- und Selbstabschaltefunktionen nicht beeinträchtigen. B.   ENERGY STAR-Produktanforderungen 1. Technische Spezifikationen Ein ENERGY STAR-gerechter Kopierer muss den folgenden Spezifikationen entsprechen: Tabelle 9 Kriterien für ENERGY STAR-gerechte Kopierer Kopierergeschwindigkeit (Kopien pro Minute, cpm) Stromsparzustand (Watt) Voreingestellte Zeit bis zum Stromsparzustand Wiederanlaufzeit 30 Sekunden Aus-Zustand (Watt) Voreingestellte Zeit bis zum Aus-Zustand Autoduplex-Modus 0 < cpm < 20 nein entfällt entfällt < 5 < 30 Min. nein 20 < cpm < 44 3,85 × cpm + 5 15 Min. ja < 15 < 60 Min. optional 44 < cpm 3,85 × cpm + 5 15 Min. empfohlen < 20 < 90 Min. optional GROSSFORMATKOPIERER 0 < cpm < 40 entfällt entfällt entfällt < 10 < 30 Min. nein 40 < cpm 3,85 × cpm + 5 15 Min. empfohlen < 20 < 90 Min. nein Der Programmteilnehmer nimmt die Voreinstellung der Wartezeit bis zum Übergang in den Aus-Zustand entsprechend der obigen Tabelle vor. Die voreingestellte Zeit für den Übergang in den Aus-Zustand und den Stromsparzustand wird ab dem letzten Kopiervorgang gemessen. Für alle Kopiergeschwindigkeiten, bei denen die Voreinstellung des Duplex-Modus bei der Auslieferung eines Modells mit Autoduplex-Funktion optional ist, wird empfohlen, das doppelseitige Kopieren als Standard voreinzustellen. Der Programmteilnehmer kann den Benutzern die Möglichkeit einräumen, diesen voreingestellten Duplex-Modus für einseitige Kopien auszuschalten. 2. Ausnahmen und Erläuterungen Nach der Auslieferung darf der Programmteilnehmer oder der von ihm benannte Kundendienstvertreter das Kopierermodell nicht so ändern, dass die Fähigkeit des Kopierers, den genannten Spezifikationen zu entsprechen, beeinträchtigt wird. Bestimmte Ausnahmen werden für die Änderung der Voreinstellungszeiten und der Spezifikationen des Aus-Zustandes sowie des Duplexbetriebs zugelassen. Hierbei handelt es sich um folgende Ausnahmen: a) Voreingestellte Zeiten: Nach der Auslieferung kann der Programmteilnehmer, der von ihm benannte Kundendienstvertreter oder der Kunde die voreingestellten Zeiten für den Übergang in den Stromsparzustand und den Aus-Zustand ändern, aber nur bis zu einem vom Programmteilnehmer eingestellten Höchstwert von 240 Minuten (d. h. die Summe der voreingestellten Zeiten für den Übergang in den Aus-Zustand und den Stromsparzustand darf 240 Minuten nicht überschreiten). b) Stromverbrauch im Aus-Zustand: In einigen Fällen muss der Programmteilnehmer, um die Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand zu erfüllen, ein Kopierermodell gegebenenfalls mit abgekoppelter Feuchtigkeitsschutzeinrichtung ausliefern. Wenn dies bei einem bestimmten Kunden zu beträchtlichen Schwierigkeiten führt, darf der Programmteilnehmer (oder der von ihm benannte Kundendienstvertreter) die Feuchtigkeitsschutzeinrichtung anschließen. Stellt der Programmteilnehmer fest, dass es in einer bestimmten Region aufgrund hoher Luftfeuchtigkeit chronische Zuverlässigkeitsprobleme gibt, kann er sich mit dem US-EPA-Programmverantwortlichen in Verbindung setzen und alternative Lösungen erörtern. Programmteilnehmer im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft können sich an die Europäische Kommission wenden. Zum Beispiel kann das US-EPA oder die Europäische Kommission dem Programmteilnehmer erlauben, die Feuchtigkeitsschutzeinrichtungen in Kopierermodellen anzuschließen, die in eine Region mit sehr hoher Luftfeuchtigkeit geliefert werden. c) Deaktivierung der Selbstabschaltefunktion: Führt die Selbstabschaltefunktion im Einzelfall bei einem Kunden wegen seiner besonderen Verwendungsgewohnheiten zu beträchtlichen Schwierigkeiten, darf der Programmteilnehmer, der von ihm benannte Kundendienstvertreter oder der Kunde diese Selbstabschaltefunktion deaktivieren. Konstruiert der Programmteilnehmer seine Geräte so, dass der Kunde die Selbstabschaltefunktion deaktivieren kann, so darf die Deaktivierungsmöglichkeit nicht gleichzeitig mit der Einstellung der Zeiten angeboten werden. (Beispiel: Ein Programmmenü, in dem sich die Wartezeiten bis zur Selbstabschaltung von 30, 60, 90, 120 und 240 Minuten einstellen lassen, darf keine Auswahlmöglichkeit wie „Deaktivieren“ oder „Aus“ enthalten. Diese Möglichkeiten müssen versteckt (oder weniger offensichtlich) oder in einem anderen Menü angeboten werden.) C.   Prüfleitlinien 1. Prüfbedingungen: Bei der Durchführung der Stromverbrauchsmessungen müssen die nachstehenden Umgebungsbedingungen gegeben sein. Damit wird sichergestellt, dass die Prüfergebnisse nicht von externen Faktoren beeinflusst werden und wiederholbar sind. Leitungsimpedanz: < 0,25 Ohm Klirrfaktor (THD): < 3 % Umgebungstemperatur: 21 °C ± 3 °C Relative Luftfeuchtigkeit: 40 – 60 % Wandabstand: mindestens 2 ft. (ca. 60 cm) Sonstige marktspezifische Kriterien: Markt Papierformat Spannung/Frequenz USA 8,5" × 11" 115 V (effektiv) ± 5 V 60 Hz ± 3 Hz Europa A4 230 V (effektiv) ± 10 V 50 Hz ± 3 Hz Japan A4 100 V (effektiv) ± 5 V 50 Hz ± 3 Hz und 60 Hz ± 3 Hz 200 V (effektiv) ± 10 V 50 Hz ± 3 Hz und 60 Hz ± 3 Hz 2. Prüfgerät: Es gelten die Bestimmungen in Abschnitt I.C.2. 3. Prüfmethode: Es gelten die Bestimmungen in Abschnitt I.C.3. V.   SPEZIFIKATIONEN FÜR SCANNER Folgende Spezifikationen für Scanner gelten bis 31. März 2007. A.   Begriffsbestimmungen 1. Scanner: Für die Zwecke dieser Spezifikation ist ein Scanner ein elektrooptisches Gerät zum Konvertieren von Informationen in Farbe oder in Schwarzweiß in elektronische Bilder, die vor allem in einer PC-Umgebung gespeichert, bearbeitet, konvertiert oder übertragen werden können. So definierte Scanner werden in der Regel zur Digitalisierung von Bildvorlagen verwendet. Diese Spezifikation soll hauptsächlich für weit verbreitete Tischmodelle von Scannern gelten (z. B. für Flachbettscanner, Scanner mit Einzelblatteinzug, Filmscanner), doch können auch Hochleistungsscanner für das Dokumentenmanagement im Büro, die die folgenden Spezifikationen erfüllen, das ENERGY STAR-Emblem erhalten. Diese Spezifikation gilt für Einzelplatz-Scanner; sie gilt weder für Mehrzweckgeräte mit Scanfunktion noch für Netzscanner (d. h. Scanner, die ausschließlich an ein Netz angeschlossen sind und die eingelesenen Informationen an mehrere Empfänger im Netz übertragen können) oder Scanner, die nicht direkt mit Netzstrom betrieben werden. 2. Grundgerät: Das Grundgerät ist die einfachste Ausführung eines Scanners, die tatsächlich als voll funktionsfähiges Modell verkauft wird. Das Grundgerät wird in der Regel als ein Kompaktgerät konzipiert und ausgeliefert und umfasst kein externes Strom verbrauchendes Zubehör, das getrennt verkauft werden kann. 3. Scannermodell: Für die Zwecke dieser Spezifikation ist ein Scannermodell ein Grundgerät, das mit einem oder mehreren speziellen Zubehörteilen ausgestattet ist und dem Verbraucher unter einer Modellnummer angeboten und verkauft wird. Wird ein Grundgerät ohne jegliches Zubehör angeboten und verkauft, so gilt es ebenfalls als Scannermodell. 4. Zubehör: Ein Zusatzteil, das für den Normalbetrieb des Scanners nicht notwendig ist, aber hinzugefügt werden kann, um die Scannerleistung zu erhöhen oder zu ändern. Ein Zubehörteil kann getrennt und mit eigener Modellnummer oder zusammen mit einem Grundgerät als Teil eines Scannerpakets oder einer Scannerkonfiguration verkauft werden. Beispiele für Zubehör sind automatische Vorlageneinzüge und Folienadapter. 5. Stromsparzustand: Für die Zwecke dieser Spezifikation ist der Stromsparzustand der niedrigste Stromverbrauchszustand, in den der Scanner nach einer Zeit der Inaktivität übergehen kann, ohne sich auszuschalten. Der Scanner geht innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem letzten Scanvorgang in diesen Zustand über. 6. Voreingestellte Zeit: Der vom Programmteilnehmer vor der Auslieferung eingestellte Zeitraum, nach dem der Scanner in den Stromsparzustand übergeht. Die voreingestellte Zeit für den Übergang in den Stromsparzustand wird ab dem letzten Scanvorgang gemessen. B.   ENERGY STAR-Produktanforderungen Technische Spezifikationen: Der Programmteilnehmer erklärt sich bereit, ein oder mehrere Grundgeräte anzubieten, die die nachfolgenden Spezifikationen erfüllen. Tabelle 10 Kriterien für ENERGY STAR-gerechte Scanner Stromsparzustand Voreingestellte Zeit für den Übergang in den Stromsparzustand ≤ 12 Watt ≤ 15 Minuten C.   Prüfleitlinien 1. Prüfbedingungen: Bei der Durchführung der Stromverbrauchsmessungen müssen die nachstehenden Umgebungsbedingungen gegeben sein. Damit wird sichergestellt, dass die Prüfergebnisse nicht von externen Faktoren beeinflusst werden und wiederholbar sind. Leitungsimpedanz: < 0,25 Ohm Klirrfaktor (THD): < 5 % Umgebungstemperatur: 25 °C ± 3 °C Eingangs-Wechselstromspannung: 115 V Wechselstrom (effektiv) ± 5 V (effektiv) Eingangs-Wechselstromfrequenz: 60 Hz ± 3 Hz 2. Prüfgerät: Es gelten die Bestimmungen in Abschnitt I.C.2. 3. Prüfmethode: Es gelten die Bestimmungen in Abschnitt I.C.3. VI.   SPEZIFIKATIONEN FÜR MEHRZWECKGERÄTE Folgende Spezifikationen für Mehrzweckgeräte gelten bis 31. März 2007. A.   Begriffsbestimmungen 1. Mehrzweckgerät: Ein Mehrzweckgerät (MZG) ist ein physisch integriertes Gerät oder eine Kombination funktional integrierter Komponenten („Grundgerät“, siehe nachstehende Definition), das bzw. die Druckkopien von grafischen Papiervorlagen (im Unterschied zu Einzelblatt-Bedarfskopien, siehe nächster Absatz) erzeugt sowie eine oder beide der folgenden Hauptfunktionen ausführt: Drucken von Dokumenten (aufgrund digitaler Informationen, die von direkt angeschlossenen Computern, vernetzten Computern, Dateiservern oder durch Fax-Übertragung empfangen wurden) oder Senden und Empfangen von Faxen. Ein Mehrzweckgerät kann auch andere, nicht in dieser Spezifikation genannte Funktionen aufweisen, wie das Scannen in eine Computerdatei. Eventuell kann das Gerät an ein Netz angeschlossen werden und Bilder in Schwarzweiß, in Grauabstufungen oder in Farbe ausgeben. Das US-EPA geht davon aus, dass wegen der wahrscheinlichen technologischen Entwicklungen auf dem Gebiet der Farbwiedergabe später eine eigene Spezifikation für Farbgeräte erforderlich sein kann, aber vorläufig sind solche Geräte in diese Spezifikation einbezogen. Diese Spezifikation gilt für Produkte, die als Mehrzweckgeräte beworben und verkauft werden und deren primäre Funktion das Kopieren ist, die aber auch die zusätzliche(n) Hauptfunktion(en) Drucken und/oder Faxen beherrschen. Geräte, deren Hauptfunktion das Faxen ist und die auch begrenzt Einzelblätter kopieren können (so genannte Einzelblatt-Bedarfskopien) fallen unter die Spezifikation für Drucker und Faxgeräte. Wenn das Mehrzweckgerät kein integriertes Einzelgerät ist, sondern aus einer Gruppe funktional integrierter Komponenten besteht, muss der Hersteller bescheinigen, dass alle Komponenten des Mehrzweckgeräts einschließlich des Grundgeräts bei korrekter Installation zusammen nicht mehr Strom verbrauchen als nachfolgend für ENERGY STAR-gerechte Mehrzweckgeräte angegeben. Einige Digitalkopierer lassen sich vor Ort durch Einbau von Zusatzeinrichtungen für den Druck- oder Fax-Betrieb zu einem Mehrzweckgerät aufrüsten. Die Programmteilnehmer können dieses System aus Einzelkomponenten als Mehrzweckgerät einstufen und hierfür die Spezifikationen der Tabellen 11 und 12 zugrunde legen. Wird der Digitalkopierer jedoch als Einzelgerät unabhängig von den Zusatzeinrichtungen verkauft, muss er nach den Spezifikationen der Tabellen 13 und 14 für aufrüstbare Digitalkopierer eingestuft werden. Einige Drucker lassen sich vor Ort durch Einbau von Zusatzeinrichtungen für den Kopierbetrieb (nicht nur zur Herstellung von Einzelblatt-Bedarfskopien) und gegebenenfalls auch für den Fax-Betrieb zu einem Mehrzweckgerät aufrüsten. Die Programmteilnehmer können dieses System aus Einzelkomponenten als Mehrzweckgerät einstufen und hierfür die Spezifikationen für Mehrzweckgeräte zugrunde legen. Wird der Drucker jedoch als Einzelgerät verkauft, kann er nur nach den ENERGY STAR-Spezifikationen für Drucker in Abschnitt III als ENERGY STAR-gerecht eingestuft werden. 2. Bildreproduktionsgeschwindigkeit: Die Angabe Bilder pro Minute (ipm) bezieht sich auf die Bildreproduktionsgeschwindigkeit bei einfarbiger Textausgabe in der Standardauflösung des Mehrzweckgeräts. Ein Bild ist definiert als eine Druckseite der Größe 8,5" × 11" oder A4 mit einzeiligem einfarbigem Text, Schriftgröße 12 Punkte, Schriftart Times, umlaufende Randbreite 1" (2,54 cm). Beidseitige Drucke oder Kopien zählen als zwei Bilder, obwohl sie auf ein Blatt Papier gedruckt werden. Falls das US-EPA zu einem späteren Zeitpunkt ein Prüfverfahren speziell für die Messung der Druckgeschwindigkeit entwickelt, wird dieses Prüfverfahren die in diesem Abschnitt genannten Spezifikationen für die Ausgabegeschwindigkeit ersetzen. Für alle Mehrzweckgerätemodelle gilt die Geschwindigkeit je nach dem Markt entweder für das Papierformat 8,5" × 11" oder A4. Wenn die Geschwindigkeiten beim Kopieren und beim Drucken unterschiedlich sind, gilt für die Einordnung des Geräts in eine Geschwindigkeitsklasse die höhere Geschwindigkeit. Für Großformat-Mehrzweckgerätemodelle, die hauptsächlich für Papier im Format A2 oder 17" × 22" oder größer bestimmt sind, wird die Reproduktionsgeschwindigkeit, die als A2- bzw. A0-Bilder pro Minute gemessen wird, wie folgt in Reproduktionsgeschwindigkeiten für A4-Bilder umgerechnet: a) Ein A2-Bild pro Minute entspricht 4 A4-Bildern pro Minute. b) Ein A0-Bild pro Minute entspricht 16 A4-Bildern pro Minute. Mehrzweckgeräte werden in folgende Klassen unterteilt: Persönliche Mehrzweckgeräte: Mehrzweckgeräte mit einer Bildreproduktionsgeschwindigkeit von höchstens 10 Bildern pro Minute. Langsame Mehrzweckgeräte: Mehrzweckgeräte mit einer Bildreproduktionsgeschwindigkeit von mehr als 10 und höchstens 20 Bildern pro Minute. Mittelschnelle Mehrzweckgeräte: Mehrzweckgeräte mit einer Bildreproduktionsgeschwindigkeit von mehr als 20 und höchstens 44 Bildern pro Minute. Mittelschnelle/schnelle Mehrzweckgeräte: Mehrzweckgeräte mit einer Bildreproduktionsgeschwindigkeit von mehr als 44 und höchstens 100 Bildern pro Minute. Schnelle Mehrzweckgeräte (13): Mehrzweckgeräte mit einer Bildreproduktionsgeschwindigkeit von mehr als 100 Bildern pro Minute. 3. Grundgerät: Für eine vorgegebene Reproduktionsgeschwindigkeit ist das Grundgerät die einfachste Ausführung eines Mehrzweckgeräts, die tatsächlich als voll funktionsfähiges Modell verkauft wird. Das Grundgerät kann als Kompaktgerät oder als Kombination funktional integrierter Komponenten konzipiert und ausgeliefert werden. Das Grundgerät muss kopieren, aber auch drucken und/oder faxen können. Das Grundgerät umfasst kein externes Strom verbrauchendes Zubehör, das getrennt verkauft werden kann. 4. Zubehör: Ein Zusatzteil, das für den Normalbetrieb des Grundgeräts nicht notwendig ist, aber vor oder nach der Auslieferung hinzugefügt werden kann, um die Leistung des Mehrzweckgeräts zu erhöhen oder zu ändern. Beispiele für Zubehör sind Sortierer, Papier-Großraumkassetten, Vorrichtungen für die Papier-Endbearbeitung, Zufuhren für großformatiges Papier, Mehrfach-Ausgabeeinheiten sowie Zähler. Ein Zubehörteil kann getrennt und mit eigener Modellnummer oder zusammen mit einem Grundgerät als Teil eines Mehrzweckgerätepakets oder einer Mehrzweckgerätekonfiguration verkauft werden. Es wird angenommen, dass zusätzliche Zubehörteile ungeachtet ihres eigenen Stromverbrauchs den Stromverbrauch des Grundgeräts im Stromspar- oder Ruhezustand nicht wesentlich (um insgesamt nicht mehr als 10 Prozent) erhöhen. Ein Zubehörteil darf das Funktionieren des Stromspar- oder Ruhezustands nicht beeinträchtigen. 5. Mehrzweckgerätemodell: Für die Zwecke dieser Spezifikation ist ein Mehrzweckgerätemodell ein Grundgerät, das mit einem oder mehreren speziellen Zubehörteilen ausgestattet ist und dem Verbraucher unter einer Modellnummer angeboten und verkauft wird. Wird ein Grundgerät ohne jegliches Zubehör beworben und verkauft, so gilt es ebenfalls als Mehrzweckgerätemodell. 6. Standby-Zustand: In diesem Zustand gibt das Gerät keine Druckkopien aus, hat Betriebsbedingungen erreicht und ist ausgabebereit, ist aber noch nicht in den Stromsparzustand übergegangen. In diesem Zustand ist das Mehrzweckgerät praktisch ohne Verzögerung zur Ausgabe der nächsten Druckkopie bereit. 7. Stromsparzustand: Für die Zwecke dieser Spezifikation ist der Stromsparzustand der Zustand, in dem das Mehrzweckgerät keine Druckkopien ausgibt und weniger Strom verbraucht als im Standby-Zustand. In diesem Zustand kann eine gewisse Verzögerung bis zur Ausgabe der nächsten Druckkopie auftreten. Jedoch darf es in diesem Zustand keine Verzögerung beim Empfang von Fax-, Druck- oder Scanner-Daten geben. Das Mehrzweckgerät geht unabhängig von der Eingabequelle innerhalb einer bestimmten Zeit nach Ausgabe der letzten Druckkopie in diesen Zustand über. Bei Geräten, die den Anforderungen an den Stromsparzustand bereits im Standby-Zustand genügen, braucht die Leistungsaufnahme nicht weiter verringert zu werden. 8. Ruhezustand: Für die Zwecke dieser Spezifikation ist der Ruhezustand der niedrigste Stromverbrauchszustand, in den das Mehrzweckgerät nach einer bestimmten Zeit der Inaktivität automatisch übergehen kann, ohne sich auszuschalten. In diesem Zustand kann es sowohl bei der Ausgabe von Druckkopien als auch beim Empfang von Bilddaten von einigen Eingangsschnittstellen zu Verzögerungen kommen. Das Mehrzweckgerät geht innerhalb einer bestimmten Zeit nach Ausgabe der letzten Druckkopie oder nach Übergang in den Stromsparzustand (falls vorhanden) in den Ruhezustand über. 9. Voreingestellte Zeiten: Die vom Programmteilnehmer vor der Auslieferung eingestellten Zeiträume, nach denen das Mehrzweckgerät in seine verschiedenen Zustände übergeht, d. h. den Stromsparzustand, den Ruhe-Zustand usw. Die voreingestellte Zeit wird sowohl für den Übergang in den Stromsparzustand als auch in den Ruhezustand ab der Ausgabe der letzten Druckkopie gemessen. 10. Wiederanlaufzeit: Die Zeit, die das Mehrzweckgerät benötigt, um vom Stromsparzustand in den Standby-Zustand überzugehen. 11. Autoduplex-Modus: Betriebsmodus, in dem das Mehrzweckgerät automatisch auf Vorder- und Rückseite eines Blattes reproduziert und dabei automatisch sowohl das neue Blatt als auch die grafische Originalvorlage durchlaufen lässt. Beispiele dafür sind beidseitige Kopien einseitiger bzw. doppelseitiger Originalvorlagen und beidseitige Ausdrucke. Für die Zwecke dieser Spezifikation wird definiert, dass ein Mehrzweckgerätemodell nur dann über einen Autoduplex-Modus verfügt, wenn es alles Zubehör umfasst, das erforderlich ist, um die genannten Bedingungen zu erfüllen (d. h. wenn es über einen automatischen Vorlageneinzug und entsprechendes Autoduplex-Zubehör verfügt). 12. Wochenschaltuhr: Ein internes Gerät, das ein Mehrzweckgerät jeden Tag zu vorbestimmten Zeiten ein- und ausschaltet. Bei der Programmierung einer Schaltuhr muss der Kunde zwischen Arbeitstagen und Wochenenden/Feiertagen unterscheiden können (d. h. eine Schaltuhr darf der Kopierer nicht am Samstag- und Sonntagmorgen einschalten, wenn die Arbeitnehmer am Wochenende normalerweise nicht im Büro sind). Der Kunde muss auch die Möglichkeit haben, die Schaltuhr auszuschalten. Wochenschaltuhren sind optional und deshalb in ENERGY STAR-gerechten Mehrzweckgeräten nicht erforderlich. Wenn sie in Mehrzweckgerätemodellen vorhanden sind, dürfen Wochenschaltuhren die Stromspar- und Ruhefunktionen nicht beeinträchtigen. 13. Aufrüstbarer Digitalkopierer: Ein handelsübliches reprografisches bildgebendes System, dessen einzige Funktion die Herstellung von Duplikaten einer grafischen Originalvorlage mit Hilfe digitaler bildgebender Technologien ist, das aber durch den Anschluss von Zusatzgeräten für weitere Funktionen wie Drucken oder Faxen eingerichtet werden kann. Damit ein Gerät nach der Spezifikation für Mehrzweckgeräte als aufrüstbarer Digitalkopierer eingestuft wer

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.