Europäische Union

2006/1005/EG: Beschluss des Rates vom 18. Dezember 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte

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Quellenkennung: 32006D1005. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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hirm unter Dunkelkammerbedingungen befindet. Das Lichtmessgerät wird so aufgestellt, dass die Messung im rechten Winkel zum Computerbildschirm und in Bildschirmmitte erfolgt (siehe: VESA FPDM Standard 2.0, Appendix A115). Die vermessene Bildschirmfläche muss mindestens 500 Bildpunkte umfassen, es sei denn, dies übersteigt den Inhalt eines Rechtecks, dessen Seitenlängen 10 % der sichtbaren Bildschirmhöhe und -breite ausmachen. In diesem Fall wird diese Fläche vermessen. Die Leuchtfläche darf jedoch auf keinen Fall kleiner sein als die vom Lichtmessgerät vermessene Fläche (siehe: VESA FPDM Standard 2.0, Abschnitt 301-2H). h) Einstellung und Merkmale des Bildschirms: Die technischen Merkmale des zu prüfenden Computerbildschirms sind vor Beginn der Prüfung zu protokollieren. Es sind mindestens folgende Angaben festzuhalten: Produktbeschreibung/Kategorie (z. B. 17-Zoll-Computerbildschirm mit weißem Gehäuse) Anzeigetechnik (z. B. CRT, LCD, Plasma) Marke/Hersteller Modellnummer Seriennummer Nennspannung (V WS) und Nennfrequenz (Hz) Sichtbare Bildschirmdiagonale (Zoll) Seitenverhältnis (z. B. 4:3) Empfohlene Bildgröße (tatsächliche geprüfte Bildgröße) Breite x Höhe Blickwinkel (horizontal und vertikal, in Grad) Bildwiederholfrequenz (während des Tests) (Hz) Anzahl der geprüften Bildpunkte (waagerecht) Anzahl der geprüften Bildpunkte (senkrecht) Angegebene Maximalauflösung (waagerecht) Angegebene Maximalauflösung (senkrecht) Schnittstelle(n): analog, digital oder beide Geräteinformationen (z. B. Art des Signalgenerators) 2. Produktprüfmethoden a) Prüfmethode: Im Folgenden werden die Prüfschritte für die Messung der tatsächlichen Leistungsaufnahme des geprüften Gerätes im Ein-Zustand/Normalbetrieb, Ruhezustand/Stromsparzustand und Schein-Aus-Zustand/Standby-Betrieb erläutert. Die Messungen am Computerbildschirm erfolgen stets unter Verwendung des analogen Anschlusses, es sei denn, es ist kein analoger Anschluss vorhanden (d. h. bei Digitalbildschirmen, worunter für die Zwecke dieser Prüfung Bildschirme verstanden werden, die nur mit einem Digitaleingang ausgestattet sind). Zu Spannungswerten bei Digitalbildschirmen siehe Fußnote 8. Die Prüfung erfolgt dann nach dem folgenden Verfahren mit einem digitalen Signalgenerator. i) Ein-Zustand/Normalbetrieb a) Verbinden Sie das zu prüfende Gerät mit der Netzsteckdose oder Stromquelle und dem Prüfgerät. Bei Computerbildschirmen, die mit externem Netzteil geliefert werden, muss die Prüfung mit diesem externen Netzteil erfolgen (nicht mit einem Referenz-Netzteil). b) Schalten Sie das Prüfgerät ein und regeln Sie die Netzspannung und Netzfrequenz der Stromquelle. c) Überprüfen Sie den normalen Betrieb des zu prüfenden Geräts und setzen Sie sämtliche einstellbaren Werte auf die Werkseinstellungen zurück. d) Versetzen Sie das zu prüfende Gerät entweder mit der Fernbedienung oder mit dem Ein/Aus-Schalter am Gehäuse des Geräts in den Ein-Zustand/Normalbetrieb. Warten Sie, bis das zu prüfende Gerät seine Betriebstemperatur erreicht hat (etwa 20 Minuten). e) Stellen Sie den richtigen Anzeigemodus ein. Siehe Abschnitt II.D.1 d), Bedingungen für die Leistungsmessung. f) Stellen Sie Dunkelkammerbedingungen her. Siehe Abschnitt II.D.1 g), Lichtmessprotokolle, und II.D.1 Buchstabe b, Dunkelkammerbedingungen. g) Stellen Sie die Bildgröße und Leuchtdichte ein. Siehe Abschnitt II.D.1 Buchstabe f, Testbilder und Messverfahren für die Leuchtdichte, jeweils für Bildschirme mit Kathodenstrahlröhre oder Bildschirme mit festen Bildpunkten. Nach der Einstellung der Leuchtdichte werden keine Dunkelkammerbedingungen mehr benötigt. h) Vergewissern Sie sich entweder, dass die Netzsteckdose den Spezifikationen entspricht, oder regeln Sie die Stromquelle wie in Abschnitt II.D.1 Buchstabe a angegeben (z. B. 115 V ± 1 %, 60 Hz ± 1 %). i) Stellen Sie den Messbereich des Leistungsmessgeräts ein. Der obere Wert des gewählten Messbereichs, multipliziert mit dem Scheitelfaktor des Messgeräts muss größer sein als der auf dem Oszilloskop angezeigte Höchstwert. j) Warten Sie, bis sich die Messwerte des Leistungsmessgeräts stabilisiert haben und lesen Sie dann vom Leistungsmessgerät die tatsächliche Leistungsaufnahme in Watt ab. Die Messung gilt als stabil, wenn sich der Wattwert über einen Zeitraum von drei Minuten nicht um mehr als 1 % verändert. Siehe Abschnitt II.D.1 Buchstabe e, Leistungsmessprotokolle. k) Mit der Leistungsaufnahme wird auch das Gesamtbildformat (angezeigte waagerechte Bildpunkte × senkrechte Bildpunkte) protokolliert, damit ein Pixel/Watt-Verhältnis berechnet werden kann. l) Protokollieren Sie die Prüfbedingungen und die Messdaten. ii) Ruhezustand/Stromsparzustand (Netzschalter ein, kein Bild) a) Nach Abschluss der Prüfung im Ein-Zustand/Normalbetrieb versetzen Sie den Computerbildschirm in den Ruhezustand/Stromsparzustand. Das Vorgehen und die dazu notwendige Schrittfolge werden dokumentiert. Schalten Sie alle Prüfgeräte ein und stellen Sie deren Betriebsparameter richtig ein. b) Belassen Sie den Computerbildschirm im Ruhezustand/Stromsparzustand, bis sich die gemessene Leistungsaufnahme stabilisiert hat. Die Messung gilt als stabil, wenn sich der Wattwert über einen Zeitraum von drei Minuten nicht um mehr als 1 % verändert. Bei der Messung im Ruhezustand/Stromsparzustand bleibt das Eingangs-Synchronisierungssignal (input sync signal check cycle) unberücksichtigt. c) Protokollieren Sie die Prüfbedingungen und die Messdaten. Die Messdauer muss ausreichend lang sein, damit der korrekte Mittelwert bestimmt werden kann (d. h. keine Spitzen- oder Momentwerte). Verfügt das Gerät über mehrere, manuell wählbare Ruhezustände, so erfolgt die Messung in dem Ruhezustand mit dem höchsten Energieverbrauch. Erfolgt eine automatische Umschaltung zwischen den Ruhezuständen, so muss die Messdauer ausreichend lang sein, damit der tatsächliche Mittelwert für alle Ruhezustände bestimmt werden kann. iii) Schein-Aus-Zustand/Standby-Betrieb (Netzschalter aus) a) Nach Abschluss der Prüfung im Ruhezustand/Stromsparzustand versetzen Sie den Computerbildschirm in den Schein-Aus-Zustand/Standby-Betrieb. Gibt es nur einen Netzschalter (d. h. entweder einen Standby-Schalter oder einen echten Netzschalter), betätigen Sie diesen; gibt es zwei Netzschalter (einen Standby-Schalter und einen echten Netzschalter), betätigen Sie den Standby-Schalter. Das Vorgehen und die dazu notwendige Schrittfolge werden dokumentiert. Schalten Sie alle Prüfgeräte ein und stellen Sie deren Betriebsparameter richtig ein. b) Belassen Sie den Computerbildschirm im Schein-Aus-Zustand/Standby-Betrieb, bis sich die gemessene Leistungsaufnahme stabilisiert hat. Die Messung gilt als stabil, wenn sich der Wattwert über einen Zeitraum von drei Minuten nicht um mehr als 1 % verändert. Bei der Messung im Schein-Aus-Zustand/Standby-Betrieb bleibt das Eingangs-Synchronisierungssignal (input sync signal check cycle) unberücksichtigt. c) Protokollieren Sie die Prüfbedingungen und die Messdaten. Die Messdauer muss ausreichend lang sein, damit der korrekte Mittelwert bestimmt werden kann (d. h. keine Spitzen- oder Momentwerte). 3. Unterlagen über die Produktprüfung Einreichung der maßgeblichen Produktdaten: Die Partner bescheinigen selbst, welche Produktmodelle den ENERGY STAR-Spezifikationen entsprechen und reichen diese Informationen auf einem ENERGY STAR-Produktdatenblatt (QPI form) ein. Der Hersteller reicht jährlich, oder auf eigenen Wunsch auch häufiger, Daten über seine ENERGY STAR-gerechten Produkte mit Angaben über neue und ausgelaufene Modelle ein. E.   Benutzerschnittstelle Den Herstellern wird dringend empfohlen, ihre Produkte in Übereinstimmung mit den Schnittstellenstandards zu gestalten, die vom Projekt „Power Management Controls“ erarbeitet wurden, um bei allen Elektronikgeräten die Leistungssteuerung einheitlicher und intuitiv bedienbar zu machen. Einzelheiten über dieses Projekt: http://eetd.LBL.gov/Controls. III.   SPEZIFIKATIONEN FÜR DRUCKER, FAXGERÄTE UND FRANKIERMASCHINEN Folgende Spezifikationen für Drucker, Faxgeräte und Frankiermaschinen gelten bis 31. März 2007. A.   Begriffsbestimmungen 1. Drucker: Als Standardmodell hergestelltes bildgebendes Gerät, das als Druckausgabegerät dient und Daten von Einzelplatzcomputern oder vernetzten Computern empfangen kann. Darüber hinaus muss das Gerät über eine Netzsteckdose mit Strom versorgt werden können. Diese Begriffsbestimmung soll Produkte erfassen, die als Drucker beworben und verkauft werden, einschließlich Druckern, die zu einem Mehrzweckgerät aufgerüstet werden können (10). 2. Faxgerät: Als Standardmodell hergestelltes bildgebendes Gerät, das als Druckausgabegerät dient und dessen Hauptfunktion das Senden und Empfangen von Informationen ist. Unter diese Spezifikation fallen auch Normalpapier-Faxgeräte (z. B. Tintenstrahl-/Bubble-Jet-, Laser-/LED- und Thermotransfer-Geräte). Das Gerät muss über eine Netzsteckdose mit Strom versorgt werden können. Diese Begriffsbestimmung soll Produkte erfassen, die als Faxgeräte beworben und verkauft werden. 3. Drucker/Fax-Kombigeräte: Als Standardmodell hergestelltes bildgebendes Gerät, das sowohl als voll funktionsfähiger Drucker wie auch als ebensolches Faxgerät (gemäß den vorstehenden Begriffsbestimmungen) dient. Diese Begriffsbestimmung soll Produkte erfassen, die als Drucker/Fax-Kombigeräte beworben und verkauft werden. 4. Frankiermaschine: Bildgebendes Gerät zum Aufdrucken des Portos auf Postsendungen. Das Gerät muss über eine Netzsteckdose mit Strom versorgt werden können. Diese Begriffsbestimmung soll Produkte erfassen, die als Frankiermaschinen beworben und verkauft werden. 5. Druckgeschwindigkeit: Die Druckgeschwindigkeit eines Gerätemodells wird mit der Zahl der Seiten pro Minute (ppm) angegeben. Die Druckgeschwindigkeit entspricht der vom Programmteilnehmer angebotenen Druckgeschwindigkeit des Gerätes. Bei Zeilendruckern (z. B. Matrixdruckern, Anschlagdruckern) ist für die Ermittlung der Druckgeschwindigkeit die ISO-Norm 10561 maßgeblich. Bei Breitformatdruckern, die hauptsächlich für das Format A2 oder 17" × 32" oder größere Formate bestimmt sind, wird die Druckgeschwindigkeit als Anzahl der Druckseiten bei einfarbiger Textausgabe in der Standardauflösung angegeben. Die Druckgeschwindigkeit, die als A2- oder A0-Ausdrucke pro Minute gemessen wurde, ist wie folgt in eine A4-bezogene Druckgeschwindigkeit umzurechen: a) ein A2-Ausdruck pro Minute entspricht vier A4-Ausdrucken pro Minute; b) ein A0-Ausdruck pro Minute entspricht 16 A4-Ausdrucken pro Minute. Bei Frankiermaschinen werden Seiten pro Minute (ppm) gleichgesetzt mit Postsendungen pro Minute (ppm). 6. Zubehör: Ein Zusatzteil, das für den Normalbetrieb des Grundgeräts nicht notwendig ist, aber vor oder nach der Auslieferung hinzugefügt werden kann, um die Leistung des Druckers zu erhöhen oder zu ändern. Beispiele für Zubehör sind Vorrichtungen für die Papier-Endbearbeitung, Sortierer, zusätzliche Papierzufuhren und Duplex-Einheiten. Ein Zubehörteil kann getrennt, mit eigener Modellnummer, oder zusammen mit einem Grundgerät als Teil eines Druckers verkauft werden. 7. Aktivzustand: In diesem Zustand erstellt das Gerät einen Papierausdruck oder empfängt Eingabedaten hierfür. Die Leistungsaufnahme ist in diesem Zustand in der Regel höher als im Standby-Zustand. 8. Standby-Zustand: In diesem Zustand erstellt das Gerät keinen Papierausdruck und empfängt keine Eingabedaten hierfür; die Leistungsaufnahme ist niedriger als bei der Erstellung von Papierausdrucken oder beim Empfang von Eingabedaten. Der Übergang vom Standby-Zustand zum Aktivzustand sollte bei der Erstellung eines Papierausdrucks keine merkliche Verzögerung verursachen. 9. Ruhezustand: In diesem Zustand erstellt das Gerät keinen Papierausdruck und empfängt keine Eingabedaten hierfür; die Leistungsaufnahme ist niedriger als im Standby-Zustand. Beim Übergang vom Ruhezustand zum Aktivzustand können bei der Erstellung eines Papierausdrucks gewisse Verzögerungen auftreten, jedoch darf es keine Verzögerung beim Empfang von Daten aus einem Netz oder aus anderen Eingabequellen geben. Das Gerät geht innerhalb einer bestimmten Zeit nach Erstellung des letzten Papierausdrucks in diesen Zustand über. 10. Voreingestellte Zeit für den Übergang in den Ruhezustand: Der vom Programmteilnehmer vor der Auslieferung eingestellte Zeitraum, nach dem das Produkt in den Ruhezustand übergeht. Die voreingestellte Zeit wird ab dem Zeitpunkt des letzten Papierausdrucks gemessen. 11. Duplexbetrieb: Aufbringen von Text, Bildern oder einer Kombination von Text und Bild auf Vorder- und Rückseite eines Blattes. 12. Standardmodell: Ein Gerät und die hiermit verknüpften („gebündelten“) Ausstattungsmerkmale in der vom Programmteilnehmer beworbenen und verkauften und für die beabsichtigte Verwendung hergestellten Form. 13. Weck-Ereignis: Vom Benutzer ausgelöste, programmierte oder externe Ereignisse oder Impulse, die bewirken, dass das Gerät von seinem Standby- oder Ruhezustand in seinen aktiven Betriebszustand übergeht. Ein Weck-Ereignis im Sinne dieser Spezifikation umfasst nicht die in Netzumgebungen üblichen Netzabfragen (Polling) oder Netzimpulse (Pings). B.   ENERGY STAR-Produktanforderungen 1. Technische Spezifikationen a) Ruhezustand: Der Programmteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass nur diejenigen Geräte, die nach einer bestimmten Zeit der Inaktivität in den Ruhezustand übergehen können oder deren Stromverbrauch unter dem in den Tabellen 3 bis 8 angegebenen Werten bleibt, als ENERGY STAR-gerecht gelten können. b) Voreingestellte Zeit: Der Programmteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, die Zeit bis zum Übergang in den Ruhezustand nach Ausführung des letzten Arbeitsvorgangs (z. B. nach Ausgabe des letzten Papierausdrucks) entsprechend den Werten der (nachstehenden) Tabellen 3 bis 8 voreinzustellen. Bei den vom Programmteilnehmer ausgelieferten Geräten wird die Zeit für den Übergang in den Ruhezustand entsprechend den Tabellen 3 bis 8 voreingestellt. c) Netzfunktionalität: Der Programmteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, die Geräte entsprechend ihrer beabsichtigten Endverwendung (siehe Abschnitt II.A.12) einzustufen; dies gilt insbesondere für Geräte, die in ein Netz eingebunden werden sollen. Der Programmteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Geräte, die als netzfähig angeboten, beworben oder verkauft werden, den (nachstehenden) ENERGY STAR-Spezifikationen entsprechen müssen, wenn sie als netzfähige Geräte (d. h. mit Netzfunktionalität) konfiguriert werden. i) Wird das Gerät als netzfähig ausgeliefert, muss es während des Netzbetriebs in einen Ruhezustand übergehen können. ii) Ist das Gerät netzfähig, so muss es auch im Ruhezustand in der Lage sein, im Netzbetrieb auf allgemein oder gezielt an das Gerät gerichtete Weck-Ereignisse anzusprechen. d) Duplexbetrieb: Bei allen Normalformat-Druckern mit einer Druckgeschwindigkeit über 10 ppm und eingebautem Duplex-Modul wird empfohlen, dass die ENERGY STAR-Programmteilnehmer ihre Kunden auf die Verwendung des Druckers im Duplexbetrieb als Standardvorgabe hinweisen. Hierzu können beispielsweise in der Bedienungsanleitung Hinweise zu geeigneten Druckertreibern und zur Einrichtung des Druckmenüs gegeben werden oder beim Einbau eines Duplex-Moduls spezielle Anweisungen zum Druckertreiber gegeben werden. e) Einzelspezifikationen: Einzelspezifikationen: Der Programmteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, für die Geräte folgende Spezifikationen zugrunde zu legen: Tabelle 3 Einzelplatz-Faxgeräte (ausgelegt hauptsächlich für das Papierformat A4 oder 8,5" × 11") Produktgeschwindigkeit in Seiten pro Minute (ppm) Ruhezustand (Watt) Voreingestellte Zeit für den Übergang in den Ruhezustand 0 < ppm ≤ 10 ≤ 10 ≤ 5 Minuten 10 < ppm ≤ 15 ≤ 5 Minuten Tabelle 4 Frankiermaschinen Produktgeschwindigkeit in Postsendungen pro Minute (mppm) Ruhezustand (Watt) Voreingestellte Zeit für den Übergang in den Ruhezustand 0 < mppm ≤ 50 mppm ≤ 10 ≤ 20 Minuten 50 < ppm ≤ 100 mppm ≤ 30 ≤ 30 Minuten 100 < mppm ≤ 150 mppm ≤ 50 ≤ 40 Minuten 150 < mppm ≤ 85 ≤ 60 Minuten Tabelle 5 Normalformatdrucker und Drucker/Fax-Kombigeräte (*1) (hauptsächlich ausgelegt für die Papierformate A3, A4 oder 8,5" × 11") Produktgeschwindigkeit in Seiten pro Minute (ppm) Ruhezustand (Watt) (11) Voreingestellte Zeit für den Übergang in den Ruhezustand 0 < ppm ≤ 10 ≤ 10 ≤ 5 Minuten 10 < ppm ≤ 20 ≤ 20 ≤ 15 Minuten 20 < ppm ≤ 30 ≤ 30 ≤ 30 Minuten 30 < ppm ≤ 44 ≤ 40 ≤ 60 Minuten 44 < ppm ≤ 75 ≤ 60 Minuten Tabelle 6 Anschlagdrucker, die hauptsächlich für das Papierformat A3 ausgelegt sind Ruhezustand (Watt) Voreingestellte Zeit für den Übergang in den Ruhezustand ≤ 28 ≤ 30 Minuten Tabelle 7 Groß-/Breitformatdrucker (hauptsächlich ausgelegt für das Papierformat A2 oder 17" × 22" oder größer) Produktgeschwindigkeit in Seiten pro Minute (ppm) Ruhezustand (Watt) Voreingestellte Zeit für den Übergang in den Ruhezustand 0 < ppm ≤ 10 ≤ 35 ≤ 30 Minuten 10 < ppm ≤ 40 ≤ 65 ≤ 30 Minuten 40 < ppm ≤ 100 ≤ 90 Minuten Tabelle 8 Farbdrucker (*2) (hauptsächlich ausgelegt für die Papierformate A3, A4 oder 8,5" × 11") Produktgeschwindigkeit in Farbseiten pro Minute (ppm) Ruhezustand (Watt) Voreingestellte Zeit für den Übergang in den Ruhezustand 0 < ppm ≤ 10 ≤ 35 ≤ 30 Minuten 10 < ppm ≤ 20 ≤ 45 ≤ 60 Minuten 20 < ppm ≤ 70 ≤ 60 Minuten 2. Ausnahmen und Erläuterungen Nach Auslieferung darf der Programmteilnehmer oder der von ihm benannte Kundendienstvertreter die von dieser Spezifikation erfassten Modelle nicht so ändern, dass die Fähigkeit des Geräts, den genannten Spezifikationen zu entsprechen, beeinträchtigt wird. Hierbei sind die folgenden beiden Ausnahmen vorgesehen: a) Voreingestellte Zeiten: Nach Auslieferung darf der Programmteilnehmer, der von ihm benannte Kundendienstvertreter oder der Kunde die voreingestellten Zeiten für den Übergang in den Ruhezustand bis zu einem werkseitig eingestellten Höchstwert von 240 Minuten ändern. Bei Geräten, die über mehrere Stromsparzustände verfügen, darf die Summe der voreingestellten Zeiten 240 Minuten nicht überscheiten. b) Deaktivierung des Ruhezustands: Führt der Ruhezustand im Einzelfall bei einem Kunden wegen dessen besonderer Verwendungsgewohnheiten zu beträchtlichen Schwierigkeiten, darf der Programmteilnehmer, der von ihm benannte Kundendienstvertreter oder der Kunde diesen Zustand deaktivieren. Konstruiert der Programmteilnehmer seine Geräte so, dass der Kunde den Ruhezustand deaktivieren kann, so darf die Deaktivierungsmöglichkeit nicht gleichzeitig mit der Einstellung der Zeiten angeboten werden. Beispiel: Ein Programmmenü, in dem sich die Zeiten bis zum Übergang in den Ruhezustand von 15, 30, 60, 90, 120 und 240 Minuten einstellen lassen, darf keine Auswahlmöglichkeit wie „Deaktivieren“ oder „Aus“ enthalten. Diese Möglichkeiten müssen versteckt (oder weniger offensichtlich) oder in einem anderen Menü angeboten werden. C.   Prüfleitlinien 1. Prüfbedingungen: Bei der Durchführung der Stromverbrauchsmessungen müssen die nachstehenden Umgebungsbedingungen gegeben sein. Damit wird sichergestellt, dass die Prüfergebnisse nicht von externen Faktoren beeinflusst werden und wiederholbar sind. Leitungsimpedanz: < 0,25 Ohm Klirrfaktor (THD): < 5 % (Spannung) Umgebungstemperatur: 25 °C ± 3 °C Eingangs-Wechselstromspannung: 115 V Wechselstrom (effektiv) ± 5 V (effektiv) Eingangs-Wechselstromfrequenz: 60 Hz ± 3 Hz 2. Prüfgerät: Es gelten die Bestimmungen in Abschnitt I.C.2. 3. Prüfmethode: Es gelten die Bestimmungen in Abschnitt I.C.3. IV.   SPEZIFIKATIONEN FÜR KOPIERER Folgende Spezifikationen für Kopierer gelten bis 31. März 2007. A.   Begriffsbestimmungen 1. Kopierer: Ein handelsübliches reprografisches bildgebendes Gerät, dessen einzige Funktion die Herstellung von Duplikaten einer grafischen Papiervorlage ist. Ein Kopierer muss ein Drucksystem, ein bildgebendes System und ein Papierhandhabungsmodul umfassen. Diese Spezifikation umfasst alle Kopierertechnologien für Schwarzweiß-Kopien auf Normalpapier, vor allem aber weit verbreitete Standardkopierer wie zum Beispiel Lichtlinsenkopierer. Die nachstehenden Spezifikationen gelten für Standardformatkopierer für Papier im Format A4 oder 8,5" × 11 „und für Großformatkopierer für Papier im Format A2 oder 17" × 22“ oder größer. 2. Kopiergeschwindigkeit: Die Reproduktionsgeschwindigkeit des Kopierers wird mit der Zahl der Kopien pro Minute (cpm) angegeben. Eine Kopie ist definiert als eine Seite im Format 8,5" × 11 „oder A4. Doppelseitige Kopien gelten als zwei Bilder und damit als zwei Kopien, auch wenn sie auf ein Blatt kopiert werden. Bei allen auf dem US-Markt verkauften Kopierermodellen beruht die Messung der Kopiergeschwindigkeit auf dem Papierformat 8,5" × 11“ (Letter). Bei auf anderen Märkten verkauften Kopierern ist zur Messung der Kopiergeschwindigkeit entsprechend dem jeweiligen Marktstandard entweder das Format 8,5" × 11" oder das Format A4 zugrunde zu legen. Bei Großformatkopierern, die hauptsächlich für die Papierformate A2 oder 17" × 22" oder größer bestimmt sind, wird die Kopiergeschwindigkeit als A2- bzw. A0-Kopien pro Minute gemessen und dann wie folgt in Kopiergeschwindigkeiten für A4-Kopien umgerechnet: a) Eine A2-Kopie pro Minute entspricht vier A4-Kopien pro Minute; b) eine A0-Kopie pro Minute entspricht 16 A4-Kopien pro Minute. ENERGY STAR-gerechte Kopierer werden in fünf Gruppen unterteilt: langsame Standardformatkopierer, mittelschnelle Standardformatkopierer, schnelle Standardformatkopierer, langsame Großformatkopierer und mittelschnelle und schnelle Großformatkopierer. a) Langsame Standardformatkopierer: Kopierer mit einer Reproduktionsgeschwindigkeit von höchstens 20 Kopien pro Minute. b) Mittelschnelle Standardformatkopierer: Kopierer mit einer Reproduktionsgeschwindigkeit von mehr als 20 und höchstens 44 Kopien pro Minute. c) Schnelle Standardformatkopierer: Kopierer mit einer Reproduktionsgeschwindigkeit von mehr als 44 Kopien pro Minute. d) Langsame Großformatkopierer: Kopierer mit einer Reproduktionsgeschwindigkeit von höchstens 40 Kopien pro Minute (umgerechnet in A4-Kopien pro Minute). e) Mittelschnelle und schnelle Großformatkopierer: Kopierer mit einer Reproduktionsgeschwindigkeit von mehr als 40 Kopien pro Minute (umgerechnet in A4-Kopien pro Minute). 3. Grundgerät: Für eine vorgegebene Kopiergeschwindigkeit ist das Grundgerät die einfachste Ausführung eines Kopierers, die tatsächlich als voll funktionsfähiges Modell verkauft wird. Das Grundgerät wird in der Regel als ein Kompaktgerät konzipiert und ausgeliefert und umfasst kein externes Strom verbrauchendes Zubehör, das getrennt verkauft werden kann. 4. Zubehör: Ein Zusatzteil, das für den Normalbetrieb des Grundgeräts nicht notwendig ist, aber vor oder nach dessen Auslieferung hinzugefügt werden kann, um die Kopiererleistung zu erhöhen oder zu ändern. Ein Zubehörteil kann getrennt und mit eigener Modellnummer oder zusammen mit einem Grundgerät als Teil eines Kopiererpakets oder einer Kopiererkonfiguration verkauft werden. Beispiele für Zubehör sind Sortierer, Großraum-Papierkassetten usw. Es wird davon ausgegangen, dass ein zusätzliches Zubehörteil ungeachtet seines eigenen Stromverbrauchs den Stromverbrauch des Grundgeräts im Aus-Zustand nicht wesentlich (um nicht mehr als 10 Prozent) erhöht. Ein Zubehörteil darf die Selbstabschalte- und Stromsparfunktionen nicht beeinträchtigen. 5. Kopierermodell: Für die Zwecke dieser Spezifikation ist ein Kopierermodell ein Grundgerät, das mit einem oder mehreren speziellen Zubehörteilen ausgestattet ist und dem Verbraucher unter einer Modellnummer angeboten und ver

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.