Europäische Union

2006/1005/EG: Beschluss des Rates vom 18. Dezember 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte

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Quellenkennung: 32006D1005. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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hl eines Wattmeters für die Messung unregelmäßiger Stromwellenformen schwieriger. Das gewählte Wattmeter muss vor allem die vom Gerät aufgenommene Leistung messen können, ohne eine interne Scheitelverzerrung zu verursachen, d. h. ohne die Spitze der Stromwelle abzuschneiden. Dies erfordert eine Überprüfung des Scheitelfaktors (6) des Messgeräts und der damit messbaren Stromstärkenbereiche. Bessere Messgeräte haben höhere Scheitelfaktoren und mehr Messbereiche. Bei der Vorbereitung der Prüfung ist zunächst die maximale Stromaufnahme (in Ampère) des zu prüfenden Geräts zu bestimmen. Dazu kann ein Oszilloskop verwendet werden. Dann muss der Messbereich so gewählt werden, dass das Messgerät den Höchstwert des Stromes messen kann. Insbesondere muss der obere Wert des gewählten Messbereichs, multipliziert mit dem Scheitelfaktor des Messgeräts (für Strom) größer sein als der auf dem Oszilloskop angezeigte Höchstwert des Stromes. Hat ein Wattmeter zum Beispiel einen Scheitelfaktor von 4, und der Messbereich ist 3 Ampere, dann kann das Wattmeter Stromspitzen bis zu 12 Ampere registrieren. Betragen die gemessenen Stromspitzen nur 6 Ampere, so reicht das Messgerät aus. Auch ist darauf zu achten, dass der Messbereich zur Messung der Stromspitzen nicht zu hoch eingestellt wird, weil sonst der übrige Strom nicht mehr genau genug gemessen werden kann. Deshalb muss sorgfältig abgewogen werden. Auch hier gilt, dass man bei mehr Messbereichen und höheren Scheitelfaktoren bessere Ergebnisse erhält. Frequenzgang: Bei der Wahl eines Wattmeters muss auch sein angegebener Frequenzgang berücksichtigt werden. Elektronische Geräte mit Schaltnetzteilen verursachen Oberschwingungen (ungerade Oberschwingungen, in der Regel bis zur 21-sten Ordnung). Diese Oberschwingungen müssen bei der Leistungsmessung berücksichtigt werden, sonst ist der gemessene Stromverbrauch ungenau. Daher wird den Herstellern im ENERGY STAR-Programm der Kauf von Wattmetern empfohlen, deren Frequenzgang mindestens 3 KHz beträgt. Diese berücksichtigten Oberschwingungen bis zur 50-sten Ordnung und werden in IEC 555 empfohlen. Messauflösung: Die Hersteller sollten ein Wattmeter mit einer Messauflösung von 0,1 W bevorzugen. Genauigkeit: Zu berücksichtigen ist auch die erreichbare Genauigkeit. Die Kataloge und Datenblätter der Wattmeter enthalten in der Regel Angaben zur Genauigkeit der Strommessung in unterschiedlichen Messbereichen. Liegt der Stromverbrauch des geprüften Geräts sehr nahe am höchstzulässigen Wert für den geprüften Betriebszustand, so muss für die Prüfung ein Messgerät mit größerer Messgenauigkeit gewählt werden. Kalibrierung: Wattmeter sollten einmal jährlich kalibriert werden, damit ihre Genauigkeit beibehalten bleibt. 3. Prüfmethode: Die Hersteller messen die durchschnittliche Leistungsaufnahme der Geräte im Aus-Zustand bzw. in den Stromsparzuständen. Dazu ist der in einer Stunde verbrauchte Strom zu messen. Der resultierende Stromverbrauch kann durch 1 Stunde geteilt werden, um die durchschnittliche Wattzahl zu berechnen. Leistungsmessung für die Stromsparzustände: Diese Prüfung ist für alle Stromsparstufen (z. B. Stromspar-, Aus-, Standby-, Ruhezustand) durchzuführen, die entsprechend der ENERGY STAR-Anforderungen auf ein bestimmtes Gerät zutreffen. Bevor mit der Prüfung begonnen wird, sollte das Gerät an ein Strom führendes Netz angeschlossen, aber ausgeschaltet und seit mindestens 12 Stunden einer konstanten Raumtemperatur ausgesetzt sein. Ein geeigneter Wattstundenzähler sollte mit dem Gerät in Reihe geschaltet und bereit sein, den Stromverbrauch des Geräts ohne Unterbrechung der Stromquelle anzuzeigen. Diese Messung und die Messung des Stromverbrauchs im Aus-Zustand können hintereinander erfolgen; zusammen sollten die beiden Messungen, einschließlich der Zeit für das Einstecken des Netzsteckers und das Abschalten des Geräts, nicht mehr als 14 Stunden in Anspruch nehmen. Das Gerät wird eingeschaltet und der Aufwärmzyklus wird abgewartet. Nach Ablauf der voreingestellten Zeit für den Übergang in den Stromsparzustand wird die Anzeige des Wattstundenzählers ebenso abgelesen und aufgezeichnet wie die Uhrzeit (oder es wird eine Stoppuhr oder Zeitschaltuhr in Gang gesetzt). Nach einer Stunde wird die Anzeige des Wattstundenzählers erneut abgelesen und aufgezeichnet. Die Differenz zwischen den beiden Messwerten des Wattstundenzählers ist die Leistungsaufnahme im Stromsparzustand; durch Division dieses Werts durch 1 Stunde erhält man die durchschnittliche Leistungsaufnahme. II.   SPEZIFIKATIONEN FÜR COMPUTERBILDSCHIRME A.   Begriffsbestimmungen 1. Computerbildschirm (auch „Bildschirm“ genannt): Ein handelsübliches Elektronikprodukt, dessen Anzeigeschirm und zugehörige Elektronik in einem Gehäuse untergebracht sind und das die von einem Computer ausgegebenen Informationen über eine oder mehrere Eingabeschnittstellen wie VGA, DVI, und IEEE 1394 darstellen kann. Bildschirme sind gewöhnlich mit einer Kathodenstrahlröhre (CRT), einer Flüssigkristallanzeige (LCD) oder einem anderen Anzeigesystem ausgestattet. Diese Begriffsbestimmung umfasst vor allem Standardbildschirme, die für die Verwendung mit Computern bestimmt sind. Der Computerbildschirm muss eine sichtbare Bildschirmdiagonale von über 12 Zoll haben und über eine separate Netzsteckdose oder ein mit Netzteil ausgeliefertes Batteriemodul mit Strom versorgt werden können. Computerbildschirme mit eingebautem Tuner/Empfangsteil kommen nach dieser Spezifikation für die ENERGY STAR-Kennzeichnung nur dann in Betracht, wenn sie als Computerbildschirm (d. h. mit der Hauptfunktion als Computerbildschirm) oder als Doppelfunktionsgerät (Computerbildschirm und Fernseher) beworben und an Endkunden vertrieben werden. Diese Spezifikation gilt nicht für Produkte mit Tuner/Empfangsteil, die zwar an einen Computer angeschlossen werden können, die aber als Fernsehgeräte beworben und vertrieben werden. 2. Ein-Zustand/Normalbetrieb: Das Produkt ist an eine Stromversorgung angeschlossen und stellt ein Bild dar („Aktivzustand“). Die Leistungsaufnahme ist in diesem Betriebszustand in der Regel höher als im Ruhe- oder Schein-Aus-Zustand. 3. Ruhezustand/Stromsparzustand: Zustand mit verringerter Leistungsaufnahme, in den der Bildschirm auf Befehl eines Computers oder durch andere Funktionen versetzt wird. Dieser Zustand ist durch einen leeren Bildschirm und eine verringerte Leistungsaufnahme gekennzeichnet. Der Computerbildschirm kehrt auf Befehl eines Nutzers/Computers (z. B. Mausbewegung oder Tastendruck auf der Tastatur) in den Ein-Zustand mit voller Betriebsfähigkeit zurück. 4. Schein-Aus-Zustand/Standby-Betrieb: Zustand mit der geringsten, vom Nutzer nicht ausschaltbaren (beeinflussbaren) Leistungsaufnahme, der unbegrenzt fortbesteht, solange der Computerbildschirm mit dem Stromnetz verbunden ist und entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers genutzt wird. Im Sinne dieser Spezifikation bezeichnet „Schein-Aus“ den Stromversorgungszustand, in dem das Produkt an eine Stromquelle angeschlossen ist, keine Bilder darstellt und durch ein direktes, vom Nutzer/Computer ausgelöstes Signal unmittelbar wieder in den Ein-Zustand versetzt werden kann (wenn z. B. der Nutzer den Netzschalter drückt) (7). 5. Aus-Zustand (vollständig ausgeschaltet): Zustand, in dem das Produkt zwar noch mit dem Stromnetz verbunden ist, seine Verbindung zur externen Stromquelle aber komplett unterbrochen worden ist. Dieser Zustand wird üblicherweise vom Nutzer durch Drücken eines „echten Netzschalters“ bzw. „Aus-Schalters“ hergestellt. In diesem Zustand verbraucht das Gerät keinen Strom, so dass die gemessene Leistungsaufnahme in der Regel 0 Watt beträgt. 6. Vom Netz getrennt: Das Produkt wurde vollständig von der Stromversorgung getrennt und ist daher mit keiner externen Stromquelle mehr verbunden (d. h. der Netzstecker wurde aus der Steckdose gezogen). B.   Anforderungsgerechte Produkte Ein Computerbildschirm ist ENERGY STAR-gerecht, wenn er der Begriffsbestimmung in Abschnitt A entspricht und den Anforderungen von Abschnitt II.C genügt. Wie in Abschnitt II.A.1 erwähnt, gilt diese Spezifikation nicht für computerfähige Produkte, die als Fernseher beworben und verkauft werden. C.   Stromsparspezifikationen für anforderungsgerechte Produkte Für die ENERGY STAR-Kennzeichnung kommen nur Produkte gemäß Abschnitt II.B in Betracht, die den folgenden Anforderungen genügen. Breitbildmodelle: Breitbildmodelle (z. B. 16:9, 15:9) kommen für die ENERGY STAR-Kennzeichnung in Betracht, wenn sie den in dieser Spezifikation festgelegten Stromsparanforderungen entsprechen. Für Breitbildmodelle gelten keine besonderen Spezifikationen, diese müssen den Anforderungen der Abschnitte II.C.1 und II.C.2 genügen. 1. Ein-Zustand/Normalbetrieb: ENERGY STAR-gerechte Computerbildschirme dürfen eine maximale aktive Leistungsaufnahme nach folgender Formel nicht übersteigen: wenn X < 1 Megapixel, dann gilt Y = 23; wenn X > 1 Megapixel, dann gilt Y = 28X. Dabei ist Y die in Watt ausgedrückte und auf die nächste ganze Zahl gerundete Leistungsaufnahme und X die Anzahl der Bildpunkte in Megapixel, in Dezimalschreibweise (z. B. 1 920 000 Pixel = 1,92 Megapixel). So beträgt die maximal zulässige Leistungsaufnahme für einen Computerbildschirm mit einer Auflösung von 1 024 × 768 (oder 0,78 Megapixel): Y = 23 Watt, und für einen Computerbildschirm mit einer Auflösung von 1 600 × 1 200 Bildpunkten: 28 × 1,92 = 53,76 – aufgerundet 54 Watt. Ein Computerbildschirm, der mit der ENERGY STAR-Kennzeichnung versehen werden soll, muss nach dem in Abschnitt II.D, Prüfmethoden, erläuterten Protokoll geprüft werden. 2. Ruhe- und Schein-Aus-Zustand a) Die maximal zulässige Leistungsaufnahme im Ruhe- und Schein-Aus-Zustand ist in Tabelle 2 angegeben. Computerbildschirme, die mehrere Ruhezustände haben (z. B. „Ruhe“ und „Tiefschlaf“) müssen in allen diesen Zuständen den folgenden Anforderungen an den Ruhezustand genügen. So würde ein Computerbildschirm, bei dem im Ruhezustand 4 Watt und im Tiefschlaf 2 Watt gemessen wurden, den Anforderungen nicht genügen, weil in einem der Ruhezustände der Grenzwert von 2 Watt überschritten wird. b) Ausnahme für den Ruhezustand: Computerbildschirme, die automatisch vom Ein-Zustand/Normalbetrieb in einen Schein-Aus-Zustand/Standby-Betrieb mit einer Leistungsaufnahme von höchstens 2 Watt übergehen können, genügen diesen Energieverbrauchsanforderungen ebenfalls. Dabei muss der Computerbildschirm nach 30 Minuten Inaktivität des Nutzers oder wie in künftigen Fassungen der Spezifikationen für Computer festgelegt in den Schein-Aus-Zustand/Standby-Betrieb übergehen. Bei Wiederaufnahme der Benutzertätigkeit (z. B. Mausbewegung oder Tastendruck auf der Tastatur) muss der Bildschirm automatisch in den Normalbetrieb zurückkehren. Mit anderen Worten, der Ruhezustand ist verzichtbar, wenn der Computerbildschirm direkt vom Ein-Zustand/Normalbetrieb in den Schein-Aus-Zustand/Standby-Betrieb übergeht und im Schein-Aus-Zustand/Standby-Betrieb die ENERGY STAR-Anforderungen erfüllt. Tabelle 2: Stromsparkriterien für den Ruhe- und Schein-Aus-Zustand Ruhezustand ≤ 2 Watt Schein-Aus-Zustand ≤ 1 Watt c) Aktivierung des Ruhezustands: Durch den Ruhezustand des Computerbildschirms kann nur dann Strom gespart werden, wenn diese Stromsparfunktion auch tatsächlich aktiviert wird. Die Aktivierung und die voreingestellten Zeiten dafür hängen vom Computer ab. Soweit möglich (z. B. durch Geschäftsbeziehungen des Bildschirmherstellers mit bestimmten Computerherstellern oder wenn der Bildschirmhersteller auch selbst Computer oder Komplettsysteme verkauft) soll der Bildschirmhersteller dafür sorgen, dass bei ENERGY STAR-gerechten Computerbildschirmen der Ruhezustand bei Auslieferung an den Kunden voraktiviert ist. Der Computer soll den Computerbildschirm nach 30 Minuten Inaktivität des Nutzers oder wie anderweitig festgelegt in den Ruhezustand versetzen. Kann ein Computerbildschirm automatisch vom Ein-Zustand/Normalbetrieb in den Schein-Aus-Zustand/Standby-Betrieb übergehen, so muss der Schein-Aus-Zustand/Standby-Betrieb entsprechend den Anforderungen an den Ruhezustand innerhalb von 30 Minuten Inaktivität des Nutzers oder wie anderweitig festgelegt aktiviert werden. D.   Prüfmethoden Bedingungen, Methoden und Unterlagen für die Produktprüfung: Die folgenden Prüf- und Messmethoden beruhen auf veröffentlichten Spezifikationen des Display Metrology Committee der Video Electronics Standards Association (VESA) und der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC), gegebenenfalls ergänzt durch Methoden, die in Zusammenarbeit mit Computerbildschirmherstellern entwickelt wurden. Die Hersteller führen die Prüfung in eigener Verantwortung durch und bescheinigen selbst, welche Produktmodelle den ENERGY STAR-Spezifikationen genügen. Für Familien von Computerbildschirmmodellen, die auf dem gleichen Baugruppenträger beruhen und abgesehen von Gehäuse und Farbe in jeder Hinsicht identisch sind, genügt die Einreichung der Prüfergebnisse eines repräsentativen Modells. Desgleichen können Modelle, die unverändert geblieben sind oder sich nur in der Endverarbeitung von den im Vorjahr vertriebenen Modellen unterscheiden, ohne Einreichung neuer Prüfergebnisse die Kennzeichnung beibehalten, wenn die Spezifikationen unverändert geblieben sind. Gemessen wird die Leistungsaufnahme des geprüften Produkts von der Netzsteckdose oder der Stromquelle. Die tatsächliche mittlere Leistungsaufnahme des Computerbildschirms wird im Ein-Zustand/Normalbetrieb, im Ruhezustand/Stromsparzustand und im Schein-Aus-Zustand/Standby-Betrieb gemessen. Bei der Durchführung der Messungen für die Selbstbescheinigung eines Produktmodells muss sich das zu prüfende Produkt in demselben Zustand befinden (z. B. Konfiguration und Einstellungen) wie bei der Auslieferung an den Kunden, mit Ausnahme von Einstellungen, die nach den folgenden Anweisungen vorzunehmen sind. Um eine einheitliche Messung der Leistungsaufnahme von Elektronikprodukten zu gewährleisten, muss nach dem folgenden Prüfprotokoll verfahren werden. Es hat drei Teile: Voraussetzungen und Bedingungen für die Produktprüfung: In den Punkten 1 a) bis h) sind die Umgebungsbedingungen und Messvorschriften für die Messung der Leistungsaufnahme angegeben. Produktprüfmethoden: Die eigentlichen Prüfschritte für die Messung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand/Normalbetrieb, Ruhezustand/Stromsparzustand und Schein-Aus-Zustand/Standby-Betrieb sind unter Punkt 2 a) beschrieben. Unterlagen über die Produktprüfung: Die Dokumentationsanforderungen für die Einreichung der maßgeblichen Daten über die anforderungsgerechte Produkte sind in Punkt 3 aufgeführt. Durch dieses Protokoll wird sichergestellt, dass die Prüfergebnisse von äußeren Faktoren nicht beeinträchtigt werden und wiederholbar sind. Die Hersteller können die Prüfung werksintern durchführen oder ein unabhängiges Prüflabor damit beauftragen. 1. Voraussetzungen und Bedingungen für die Produktprüfung a) Prüfbedingungen: Allgemeine Kriterien Versorgungsspannung (8): Europa: 230 (±1 %) Volt WS, 50 Hz (±1 %) Nordamerika: 115 (±1 %) Volt WS, 60 Hz (±1 %) Australien/Neuseeland: 230 (±1 %) Volt WS, 50 Hz (±1 %) Japan: 100 (±1 %) Volt AC, 50 Hz (±1 %) / 60 Hz (±1 %) Klirrfaktor (Spannung): < 2 % THD Umgebungstemperatur: 20 °C ± 5 °C Relative Luftfeuchtigkeit: 30–80 % Leitungsimpedanz: < 0,25 Ohm (Siehe: IEC 62301: Elektrische Haushaltsgeräte – Messung der Standby-Leistungsaufnahme, Abschnitte 3.2-3.3, und VESA Flat Panel Display Measurements (FPDM) Standard 2.0, Abschnitt 301-2.) b) Dunkelkammerbedingungen: Während der Lichtmessungen muss sich der Computerbildschirm unter Dunkelkammerbedingungen befinden. Im Schein-Aus-Zustand/Standby-Betrieb darf die gemessene Beleuchtungsstärke (E) des Computerbildschirms den Wert von 1,0 Lux nicht übersteigen. Die Messung erfolgt rechtwinklig zum Bildschirmmittelpunkt mit einem Lichtmessgerät, während sich der Computerbildschirm im Schein-Aus-Zustand/Standby-Betrieb befindet (siehe VESA FPDM Standard 2.0, Abschnitt 301-2F). c) Farbeinstellungen und Zusatzgeräte: Alle Farbeinstellungen (Farbton, Farbsättigung, Gamma, usw.) werden auf die werkseitigen Standardwerte gesetzt. An eventuell vorhandenen USB-Anschlüssen oder Verteilern (Universal Serial Bus) sind keine externen Geräte angeschlossen. Etwaige eingebaute Lautsprecher, Fernsehempfangsteile usw. können in den niedrigsten vom Nutzer einstellbaren Stromverbrauchszustand versetzt werden, um die vom Bildschirm nicht selbst verursachte Leistungsaufnahme zu verringern. Es dürfen jedoch keine Bauteile entfernt oder andere nicht vom Nutzer durchzuführende Maßnahmen getroffen werden, um die Leistungsaufnahme weiter zu senken. d) Bedingungen für die Leistungsmessung: Bei Bildschirmen mit Kathodenstrahlröhre (CRT) wird das Bildformat auf die bevorzugte Standardeinstellung mit der höchsten empfohlenen Auflösung für eine Wiederholrate von 75 Hz gesetzt. Dabei ist eine Bildelement-Aufbauzeit gemäß VESA Discrete Monitor Timing (DMT) Standard oder einem neueren Industriestandard zu verwenden. Der CRT-Bildschirm muss in dem geprüften Bildformat alle vom Hersteller angegebenen Qualitätsspezifikationen einhalten. Bei LCD-Bildschirmen und anderen Anzeigetechniken mit festen Bildpunkten wird das native Bildformat eingestellt. Die LCD-Bildwiederholrate wird auf 60 Hz gesetzt, es sei denn, der Hersteller empfiehlt ausdrücklich eine andere Wiederholrate, die dann zu verwenden ist. e) Leistungsmessprotokolle: Die Leitungsaufnahme von Computerbildschirmen wird in Watt mit einem vorgeschriebenen Testbild gemessen. Die Aufwärmzeit beträgt mindestens 20 Minuten (siehe: VESA FPDM Standard 2.0, Abschnitt 301-2D oder 305-3 für den Aufwärmtest). Gemessen wird die Leistungsaufnahme jedes zufällig gewählten Geräts mit Hilfe eines Leistungsmessgeräts, das einen Scheitelfaktor von mindestens 5 hat und Echt-Effektivwerte (TRMS) misst, jeweils für die Netzspannungs-/Netzfrequenz-Kombination(en), die in Abschnitt II.D.1 a) angegeben sind (siehe: VESA-Standard: Display Specifications and Measurement Procedures, Version 1.0, Revision 1.0, Abschnitt 8.1.3). Die Messung erfolgt erst, nachdem die Wattwerte über einen Zeitraum von drei Minuten stabil geblieben sind. Die Messung gilt als stabil, wenn sich der Wattwert über einen Zeitraum von drei Minuten nicht um mehr als 1 % verändert (siehe IEC 4.3.1). (Bei der Messung im Ruhezustand/Stromsparzustand und im Schein-Aus-Zustand/Standby-Betrieb bleibt das Eingangs-Synchronisierungssignal (input sync signal check cycle) unberücksichtigt.) Es werden kalibrierte Messgeräte mit einer Messgenauigkeit von mindestens 1/10 Watt verwendet. In Anlehnung an die Europäische Norm 50301 (siehe BSI 03-2001, EN 50301:2001, Messverfahren für den Energieverbrauch von Audio-, Video- und verwandten Geräten, Anhang A) hat das US-EPA ein Prüfverfahren festgelegt, bei dem die Anzahl der zu prüfenden Einzelgeräte vom Prüfergebnis des ersten Geräts abhängt. Ergibt die Prüfung eines Computerbildschirms in allen drei Betriebszuständen (Ein-Zustand/Normalbetrieb, Ruhezustand/Stromsparzustand und Schein-Aus-Zustand/Standby-Betrieb) Leistungswerte, die mindestens um 15 % unterhalb der ENERGY STAR-Spezifikationen liegen, so braucht das betreffende Modell für ENERGY STAR-Zwecke nur einmal geprüft zu werden. Unterschreitet die Leistungsaufnahme des geprüften Computerbildschirms dagegen in mindestens einem Betriebszustand die ENERGY STAR-Spezifikation um weniger als 15 %, so müssen zwei oder mehr Geräte geprüft werden. Ein Modell gilt nur dann als ENERGY STAR-gerecht, wenn kein Messwert die ENERGY STAR-Spezifikation überschreitet. Alle Messwerte und die daraus gebildeten Mittelwerte (aus drei oder mehr Einzeldaten) werden im maßgeblichen ENERGY STAR-Produktdatenblatt (Qualifying Product Information form, QPI) angegeben. Beispiel zur Erläuterung dieses Verfahrens: Zur Vereinfachung wird angenommen, dass die Spezifikation höchstens 100 Watt vorsieht und nur für einen Betriebszustand gilt. Der Grenzwert (15 %) beträgt in diesem Fall 85 Watt. – Werden beim ersten Gerät 80 Watt gemessen, so gilt das Modell ohne weitere Prüfung als anforderungsgerecht (denn mit 80 Watt beträgt die Leistungsaufnahme über 15 % weniger als die Spezifikation und liegt damit unterhalb der 15-Prozent-Grenze). – Werden beim ersten Gerät 85 Watt gemessen, so gilt das Modell ohne weitere Prüfung als anforderungsgerecht (denn mit 85 Watt beträgt die Leistungsaufnahme genau 15 % weniger als die Spezifikation). – Werden beim ersten Gerät 90 Watt gemessen, so müssen weitere Geräte geprüft werden (denn mit 90 Watt beträgt die Leistungsaufnahme nur 10 % weniger als die Spezifikation und liegt damit innerhalb der 15-Prozent-Grenze). Werden bei drei Geräten 90, 98 und 105 Watt gemessen, so gilt das Modell nicht als ENERGY STAR-gerecht, obwohl der Mittelwert 98 Watt beträgt, weil einer der Messwerte (105) die ENERGY STAR-Spezifikationen überschreitet. f) Testbilder und Messverfahren für die Leuchtdichte: Bei Bildschirmen mit Kathodenstrahlröhre (CRT) wird der Computerbildschirm zunächst anhand des Testbilds AT01P für die Bildschirmgröße (Alignment Target 01 Positive Mode, gemäß VESA FPDM Standard 2.0, A112-2F, AT01P) auf die vom Hersteller empfohlene Bildschirmgröße eingestellt, die normalerweise etwas unter der maximal sichtbaren Bildschirmgröße liegt. Dann wird ein Testbild (VESA FPDM Standard 2.0, A112-2F, SET01K) angezeigt, das acht Graustufen von Schwarz (0 Volt) bis Weiß (0,7 Volt) darstellt (9). Das Eingangssignal muss dem VESA Video Signal Standard (VSIS), Version 1.0, Rev. 2.0 von Dezember 2002 entsprechen. Danach wird (falls möglich) die Helligkeit des Computerbildschirms ausgehend vom Höchstwert so weit verringert, dass der schwarze Balken mit der geringsten Helligkeit gerade noch erkennbar ist (VESA FPDM Standard 2.0, Abschnitt 301-3K). Anschließend wird ein Testbild (VESA FPDM Standard 2.0, A112-2H, L80) angezeigt, dass auf 80 % der Bildfläche ein weiß (0,7 Volt) ausgefülltes Rechteck darstellt. Nun wird der Kontrast so eingestellt, dass die weiße Bildfläche eine Leuchtdichte von mindestens 100 Candela pro Quadratmeter erreicht (die Messung erfolgt gemäß VESA FPDM Standard 2.0, Abschnitt 302-1). Bei Bildschirmen mit festen Bildpunkten (z. B. LCD-Anzeigen u. a.) wird ein Testbild (VESA FPDM Standard 2.0, A112-2F, SET01K) angezeigt, das acht Graustufen von Schwarz (0 Volt) bis Weiß (0,7 Volt) darstellt. Das Eingangssignal muss dem VESA Video Signal Standard (VSIS), Version 1.0, Rev. 2.0 von Dezember 2002 entsprechen. Es wird geprüft, ob bei der höchsten Helligkeits- und Kontrasteinstellung wenigstens der weiße Balken und die angrenzenden Graustufen unterschieden werden können. Können der weiße Balken und die angrenzenden Graustufen nicht unterschieden werden, so wird der Kontrast so lange verringert, bis diese Unterscheidung möglich ist. Anschließend wird ein Testbild (VESA FPDM Standard 2.0, A112-2H, L80) angezeigt, dass auf 80 % der Bildfläche ein weiß (0,7 Volt) ausgefülltes Rechteck darstellt. Nun wird die Helligkeit so eingestellt, dass die weiße Bildfläche eine Leuchtdichte von mindestens 175 Candela pro Quadratmeter erreicht (die Messung erfolgt gemäß VESA FPDM Standard 2.0, Abschnitt 302-1). [Hat ein Computerbildschirm eine maximale Leuchtdichte von weniger als 175 Candela pro Quadratmeter (z. B. 150 cd/m2), so wird diese maximale Leuchtdichte verwendet und dieser Wert zusammen mit den anderen notwendigen Prüfunterlagen beim US-EPA eingereicht. Hat ein Computerbildschirm eine minimale Leuchtdichte von mehr als 175 Candela pro Quadratmeter (z. B. 200 cd/m2), so wird diese minimale Leuchtdichte verwendet und dieser Wert im maßgeblichen ENERGY STAR-Produktdatenblatt (QPI form) angegeben.] g) Lichtmessprotokolle: Die Messung von Lichtwerten wie Beleuchtungsstärke und Leuchtdichte erfolgt mit einem Lichtmessgerät, wobei sich der Computerbildsc

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.