Europäische Union

2006/1005/EG: Beschluss des Rates vom 18. Dezember 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte

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wird, müssen Papierformat und Basisgewicht dem entsprechenden Markt angemessen sein. Siehe dazu die untenstehende Tabelle. Papierformat und -gewicht Markt Format Basisgewicht Nordamerika/Taiwan: 8,5" × 11" 75 g/m2 Europa/Australien/Neuseeland: A4 80 g/m2 Japan: A4 64 g/m2 b) Prüfgerät Ziel des Prüfverfahrens ist die Messung der tatsächlichen Leistungsaufnahme („Wirkleistung“) (20) des Produkts. Dies erfordert die Verwendung eines Wattmeters, das Echt-Effektivwerte (TRMS) misst. Aus dem großen Angebot an Leistungsmessgeräten müssen die Hersteller sorgfältig ein geeignetes Modell auswählen. Folgende Faktoren sind bei der Wahl des Prüfgeräts und der Durchführung der Prüfung zu berücksichtigen: Frequenzgang: Elektronische Geräte mit Schaltnetzteilen verursachen Oberschwingungen (ungerade Oberschwingungen, in der Regel bis zur 21sten Ordnung). Wenn diese Oberschwingungen bei der Messung des Stromverbrauchs nicht berücksichtigt werden, ist das Ergebnis ungenau. Das US-EPA spricht sich für die Verwendung von Prüfgeräten mit einem Frequenzgang von mindestens 3 kHz aus. Diese berücksichtigen Oberschwingungen bis zur 50-sten Ordnung und werden in IEC 555 empfohlen. Messauflösung: Für direkte Leistungsmessungen muss das Prüfgerät folgenden Anforderungen laut IEC 62301 entsprechen: „Das Leistungsmessgerät muss eine Auflösung besitzen von: — 0,01 W oder besser für Leistungsmessungen von ≤ 10 W; — 0,1 W oder besser für Leistungsmessungen zwischen > 10 W bis zu 100 W; — 1 W oder besser für Leistungsmessungen > 100 W.“  (21) Für Werte über 1,5 kW muss das Messgerät eine Messauflösung von mindestens 10 W haben. Bei Messungen der aufgelaufenen Energie sollte eine Messauflösung gegeben sein, die diesen Werten bei der Umrechnung in die Durchschnittsleistung entspricht. Für Messungen der aufgelaufenen Energie wird die erforderliche Genauigkeit aufgrund des maximalen, nicht aufgrund des durchschnittlichen Stromverbrauchs während des Messzeitraums ermittelt, da der Maximalwert das benötigte Prüfgerät und die Vorgangsweise bestimmt. Genauigkeit Messungen anhand dieser Verfahren müssen in jedem Fall eine Genauigkeit von mindestens 5 % erzielen. Generell werden von den Herstellern höherer Genauigkeiten erreicht. Für einige Messungen verlangen die Prüfverfahren eine höhere Genauigkeit als 5 %. Sind die Leistungsstufe des bildgebenden Produkts und die vorhandenen Prüfgeräte bekannt, kann der Maximalfehler basierend auf dem Messwert und dem Messwertbereich ermittelt werden. Für Messungen von 0,50 W oder weniger beträgt die erforderliche Genauigkeit 0,02 W. Kalibrierung Zur Gewährleistung der erforderlichen Genauigkeit müssen die verwendeten Messgeräte innerhalb der vergangenen 12 Monate kalibriert worden sein. E.   Benutzerschnittstelle Den Herstellern wird dringend empfohlen, ihre Produkte in Übereinstimmung der IEEE-Norm 1621 „User Interface Elements in Power Control of Electronic Devices Employed in Office/Consumer Environments“ (Bedienungselemente für die Leistungssteuerung elektronischer Büro- und Unterhaltungsgeräte) zu gestalten. Diese Norm wurde ausgearbeitet, um die Leistungssteuerung bei allen Elektronikgeräten einheitlicher und intuitiv bedienbar zu machen. Einzelheiten über die Entwicklung dieses Projekts: http://eetd.LBL.gov/Controls. F.   Inkrafttreten Der Tag, an dem die Hersteller beginnen dürfen, ihre Geräte nach Fassung 1.0 der Spezifikationen als ENERGY STAR-gerecht einzustufen, wird im Abkommen als Datum des Inkrafttretens festgelegt. Alle vorherigen Abkommen über ENERGY STAR-gerechte bildgebende Geräte treten am 31. März 2007 außer Kraft. Einstufung und Kennzeichnung von Geräten nach Fassung 1.0: Die Fassung 1.0 der Spezifikationen gilt ab 1. April 2007, außer für Digitalvervielfältiger. Alle Produkte, auch Modelle, die ursprünglich nach vorherigen Spezifikationen für bildgebende Geräte eingestuft wurden, mit einem Herstellungsdatum ab dem Datum des Inkrafttretens, müssen für die ENERGY STAR-Kennzeichnung den neuen Anforderungen der Fassung 1.0 genügen (einschließlich der Nachlieferungen zu ursprünglich nach der vorherigen Spezifikation eingestuften Modellen). Das Herstellungsdatum bezieht sich stets auf das jeweilige Einzelgerät und ist der Zeitpunkt (z. B. Monat und Jahr), zu dem das Gerät vollständig zusammengebaut worden ist. a. Stufe I – Stufe I tritt am 1. April 2007 in Kraft. Stufe I gilt für alle Geräte in Abschnitt VII.B dieser Spezifikation. b. Stufe II – Stufe II tritt am 1. April 2009 in Kraft. Stufe II bezieht sich auf die Höchstwerte des typischen Energieverbrauchs für alle TSV-Produkte sowie auf die Standby-Werte für Großformat-BM-Produkte und Frankiermaschinen. Außerdem können die Begriffsbestimmungen, die darunter fallenden Produkte und ihre Behandlung sowie die Werte für alle in dieser Fassung 1.0 der Spezifikation aufgeführten Geräte noch geändert werden. Das US-EPA wird alle Interessenten über solche geplanten Änderungen spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Stufe I unterrichten. c. Digitalvervielfältiger – Die Stufe I der Fassung 1.0 der Spezifikation wird mit dem Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem US-EPA für Digitalvervielfältiger in Kraft treten. Aufhebung der Bestandsschutzregelung: In dieser Fassung 1.0 der ENERY STAR-Spezifikationen lassen das US-EPA und die Europäische Kommission keine Bestandsschutzregelung mehr zu. ENERGY STAR-Einstufungen nach vorherigen Fassungen gelten nicht mehr automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Gerätemodells. Jedes vom Hersteller als ENERGY STAR-gerecht beworbenes, verkauftes oder gekennzeichnetes Gerät muss daher die zum Herstellungsdatum dieses Geräts jeweils geltenden Spezifikationen erfüllen. G.   Künftige Änderung der Spezifikationen Das US-EPA und die Europäische Kommission behalten sich das Recht vor, die Spezifikationen zu ändern, wenn deren Nützlichkeit für die Verbraucher, die Industrie oder die Umwelt aufgrund der technologischen Entwicklung oder veränderter Marktbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikationen stets im Gespräch mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Dazu werden das US-EPA und die Europäische Kommission die Marktentwicklung im Hinblick auf die Energieeffizienz und neue Technologien regelmäßig beobachten. Wie immer werden die Interessengruppen Gelegenheit haben, ihre Daten mitzuteilen, Vorschläge zu unterbreiten und ihre Bedenken zu äußern. Das US-EPA und die Europäische Kommission sind bestrebt, die Spezifikationen so festzulegen, dass die am meisten Strom sparenden Modelle auf dem Markt und die Hersteller, die sich um die weitere Erhöhung der Energieeffizienz bemühen, Anerkennung finden. a. Prüfung von Farbgeräten: Aufgrund der eingereichten Messdaten, künftiger Verbraucherwünsche und des technischen Fortschritts können das US-EPA und die Europäische Kommission künftig auch mehrfarbige bildgebende Geräte in die Prüfverfahren einbeziehen. b. Wiederanlaufzeit: Das US-EPA und die Europäische Kommission werden die summierten und absoluten Wiederanlaufzeiten, die von den nach TSV-Verfahren prüfenden Partnern gemeldet werden, sowie die von den Partnern eingereichten Unterlagen im Hinblick auf die empfohlenen voreingestellten Wartezeiten genau beobachten. Das US-EPA und die Europäische Kommission werden eine Änderung dieser Spezifikation in Bezug auf die Wiederanlaufzeit erwägen, falls sich herausstellt, dass das Vorgehen der Hersteller zur Abschaltung der Stromsparfunktionen durch die Anwender führt. c. Behandlung von BM-Produkten im Rahmen des typischen Energieverbrauchs: Auf der Grundlage der eingereichten Messdaten, der sich bietenden Chancen für größere Energieeinsparungen und des technischen Fortschritts können das US-EPA und die Europäische Kommission künftig diese Spezifikation ändern, um Produkte auch einzubeziehen, die gegenwärtig nach dem BM-Ansatz im Rahmen des TSV-Verfahrens geprüft werden, sowie Produkte, die mit Tintenstrahltechnik arbeiten. VIII.   SPEZIFIKATIONEN FÜR COMPUTER – ÜBERARBEITETE FASSUNG FÜR 2007 Die folgenden Spezifikationen für Computer gelten ab dem 20. Juli 2007. Es folgt Version 4.0 der Produktspezifikationen für ENERGY STAR-gerechte Computer. Ein Produkt muss alle genannten Kriterien erfüllen, damit der ENERGY STAR erteilt wird. 1)   BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Nachstehend sind die Definitionen der in diesem Dokument verwendeten einschlägigen Begriffe aufgeführt. A. Computer: Ein Gerät, das Logikoperationen ausführt und Daten verarbeitet. Ein Computer umfasst mindestens die folgenden Bestandteile: (1) eine Zentraleinheit (ZE), die die Operationen ausführt, (2) Benutzereingabegeräte wie Tastatur, Maus, Digitalisierer oder Game Controller und (3) einen Anzeigeschirm zur Ausgabe von Informationen. Im Sinne dieser Spezifikationen umfasst der Begriff Computer sowohl stationäre als auch tragbare Geräte, einschließlich Tischcomputer, Spielkonsolen, integrierte Computer, Notebook-Computer, Tablet-Computer, Server mit Desktop-Anbindung und Arbeitsplatzrechner. Computer müssen zwar in der Lage sein, Eingabe- und Anzeigegeräte im Sinne der Nummern 2 und 3 zu nutzen, diese Geräte brauchen jedoch nicht im Lieferumfang des Computersystems enthalten zu sein, um dieser Definition zu entsprechen. Komponenten B. Anzeigegerät: Ein handelsübliches Elektronikprodukt, dessen Anzeigeschirm und zugehörige Elektronik in einem einzigen Gehäuse oder innerhalb des Computergehäuses (z.B. Notebook-Computer oder integrierte Computer) untergebracht sind und das die von einem Computer ausgegebenen Informationen über eine oder mehrere Eingabeschnittstellen wie VGA, DVI und/oder IEEE 1394 darstellen kann. Beispiele von Anzeigetechnologien sind die Kathodenstrahlröhre (CRT) und die Flüssigkristallanzeige (LCD). C. Externes Netzteil: Eine Komponente, die in einem separaten Gehäuse außerhalb des Computergehäuses untergebracht ist und dazu dient, die Wechselstrom-Eingangsspannung des Stromnetzes in niedrigere Gleichstromspannung(en) für die Stromversorgung des Computers umzuwandeln. Ein externes Netzteil muss über einen abnehmbaren oder fest verdrahteten elektrischen Anschluss mit Stecker und Kupplung, ein Kabel, eine Litze oder eine sonstige Verdrahtung mit dem Computer verbunden sein. D. Internes Netzteil: Eine Komponente, die im Computergehäuse untergebracht ist und dazu dient, die Wechselstrom-Netzspannung in Gleichstromspannung(en) für die Stromversorgung der Komponenten des Computers umzuwandeln. Im Sinne dieser Spezifikation muss ein internes Netzteil innerhalb des Computergehäuses, aber getrennt von der Hauptplatine des Computers angebracht sein. Das Netzteil muss über ein einzelnes Kabel ohne Zwischenschaltkreise zwischen dem Netzteil und dem Stromnetz mit dem Netz verbunden sein. Ferner müssen alle Stromanschlüsse vom Netzteil zu den Komponenten des Computers innerhalb des Computergehäuses untergebracht sein (d.h. es darf keine externen Kabel vom Netzteil zum Computer oder zu einzelnen Komponenten des Computers geben). Interne Gleichstrom/Gleichstrom-Wandler, die zur Umwandlung einer einzelnen Gleichstromspannung eines externen Netzteils in Mehrfachspannungen für den Computer dienen, gelten nicht als interne Netzteile. Computerkategorien E. Tischcomputer: Ein Computer, dessen Haupteinheit an einem festen Standort – in der Regel auf einem Schreibtisch oder am Fußboden – aufgestellt wird. Tischcomputer sind nicht als tragbare Geräte gedacht und nutzen Bildschirm, Tastatur und Maus als externe Komponenten. Tischcomputer dienen einer breiten Palette von Heim- und Büroanwendungen, u.a. E-Mail, Internet, Textverarbeitung, Standard-Grafikanwendungen, Spiele usw. F. Server mit Desktopanbindung: Ein Server mit Desktopanbindung ist ein Computer, der in der Regel Tischcomputer-Komponenten im Turmgeräte-Format verwendet, jedoch ausdrücklich als Host für andere Computer oder Anwendungen bestimmt ist. Um als Server mit Desktopanbindung im Sinne dieser Spezifikation zu gelten, muss ein Computer als Server in Verkehr gebracht werden und den folgenden Merkmalen entsprechen: — Er ist als Produkt der Klasse B nach der Europäischen Norm EN55022:1998 gemäß der Richtlinie 89/336/EWG über die elektromagnetische Verträglichkeit konzipiert und wird als solches in Verkehr gebracht und kann nur einen Einzelprozessor aufnehmen (ein Sockel auf der Platine); — er ist als Standgerät, Turmgerät oder in einem sonstigen Format konzipiert, das dem Format von Tischcomputern ähnelt, so dass alle Verarbeitungs-, Speicher- und Netzschnittstellenkomponenten in einem Gehäuse/Produkt untergebracht sind; — er ist für den Betrieb in einer Anwendungsumgebung mit hoher Zuverlässigkeit und hoher Verfügbarkeit ausgelegt, in der der Computer täglich rund um die Uhr betriebsbereit sein muss und außerplanmäßige Ausfallzeiten extrem gering sind (in der Größenordnung von Stunden pro Jahr); — er ist für den Simultanbetrieb in einer Mehrbenutzer-Umgebung ausgelegt, in der mehrere Benutzer an vernetzten Client-Geräten arbeiten können; und — er wird mit einem branchenweit anerkannten Betriebssystem für Standard-Serveranwendungen ausgeliefert (z.B. Windows NT, Windows 2003 Server, Mac OS X Server, OS/400, OS/390, Linux, Unix oder Solaris). Server mit Desktopanbindung sind für Funktionen wie Verarbeitung von Informationen für andere Systeme, Bereitstellung von Netzinfrastrukturdiensten (z.B. Archivierung), Data-Hosting und Betrieb von Web-Servern konzipiert. Diese Spezifikation gilt nicht für mittlere oder große Server, die im Sinne dieser Spezifikation den folgenden Merkmalen entsprechen: — Sie sind als Geräte der Klasse A nach der Europäischen Norm EN55022:1998 gemäß der Richtlinie 89/336/EWG über die elektromagnetische Verträglichkeit konzipiert und werden als solche in Verkehr gebracht und können aufgrund ihrer Bauart einen Einzel- oder Doppelprozessor aufnehmen (ein oder mehrere Sockel auf der Platine); — sie werden als Geräte der Klasse B, jedoch mit von einem Produkt der Klasse A aufgerüsteter Hardware nach der Europäischen Norm EN55022:1998 gemäß der Richtlinie 89/336/EWG über die elektromagnetische Verträglichkeit in Verkehr gebracht und können aufgrund ihrer Bauart einen Einzel- oder Doppelprozessor aufnehmen (ein oder mehrere Sockel auf der Platine); und — sie sind als Geräte der Klasse B nach der Europäischen Norm EN55022:1998 gemäß der Richtlinie 89/336/EWG über die elektromagnetische Verträglichkeit konzipiert und werden als solche in Verkehr gebracht und können aufgrund ihrer Bauart mindestens einen Doppelprozessor aufnehmen (zwei Sockel auf der Platine). G. Spielkonsole: Eigenständiger Computer, der hauptsächlich zum Spielen von Videospielen verwendet wird. Im Sinne dieser Spezifikation müssen Spielkonsolen eine Hardware-Architektur verwenden, die auf typischen Computerkomponenten aufbaut (z.B. Prozessoren, Systemspeicher, Video-Architektur, optische Laufwerke und/oder Festplattenlaufwerke usw.). Die Eingabe erfolgt bei Spielkonsolen im Wesentlichen über besondere manuelle Steuergeräte (Hand-Controller), und nicht über Maus und Tastatur wie bei konventionelleren Computertypen. Spielkonsolen sind ferner mit audiovisuellen Ausgangsbuchsen zum Anschluss eines Fernsehers als Hauptanzeigegerät ausgestattet, und nicht mit einem externen Bildschirm oder einem integrierten Anzeigegerät. Spielkonsolen verwenden in der Regel kein herkömmliches Betriebssystem, verfügen jedoch oft über eine Vielfalt von Multimediafunktionen wie z.B. Abspielen von DVDs/CDs, Ansicht von Digitalbildern und Abspielen von digital aufgezeichneter Musik. H. Integrierter Computer: Ein Tischcomputersystem, bei dem der Computer und das Anzeigegerät als Einheit funktionieren, deren Wechselstromversorgung über ein einziges Kabel erfolgt. Es gibt zwei Arten von integrierten Computern: (1) ein System, bei dem das Anzeigegerät und der Computer konstruktiv zu einer Einheit verbunden sind, oder (2) ein als Einzelsystem montiertes System, bei dem das Anzeigegerät zwar eine separate Einheit ist, aber über ein Gleichstromkabel mit dem Hauptgerät verbunden ist und sowohl Computer als auch Anzeigegerät durch ein einziges Netzteil gespeist werden. Integrierte Computer bilden eine Unterart der Tischcomputer und sind in der Regel für ähnliche Funktionalitäten wie Tischcomputersysteme ausgelegt. I. Notebook-Computer und Tablet-Computer: Ein Computer, der speziell für Tragbarkeit und den längeren Betrieb ohne direkten Anschluss an eine Wechselstromquelle konzipiert ist. Notebook-Computer und Tablet-Computer verfügen über einen integrierten Bildschirm und können mit einer integrierten Batterie oder einer anderen tragbaren Stromquelle betrieben werden. Darüber hinaus verfügen die meisten Notebook-Computer und Tablet-Computer über ein externes Netzteil und eine integrierte Tastatur und ein integriertes Zeigegerät, wobei Tablet-Computer einen berührungsempfindlichen Bildschirm haben. Notebook-Computer und Tablet-Computer sind in der Regel für ähnliche Funktionalitäten wie Tischcomputer ausgelegt, außer dass es sich bei ihnen um tragbare Geräte handelt. Im Sinne dieser Spezifikation gelten Docking-Stationen als Zubehör und fallen daher nicht unter die Leistungsvorgaben für Notebook-Computer in Tabelle 41 in Abschnitt 3. J. Arbeitsplatzrechner: Im Sinne dieser Spezifikation muss ein Computer den folgenden Anforderungen genügen, um als Arbeitsplatzrechner zu gelten: — er wird als Arbeitsplatzrechner in Verkehr gebracht; — er verfügt über eine mittlere Ausfallzeit (MTBF) von mindestens 15 000 Stunden auf der Grundlage von entweder Bellcore TR-NWT-000332, Ausgabe 6 von 12/97, oder von in der Praxis erhobenen Daten; und — er unterstützt Fehlerkorrekturcode (ECC) und/oder Pufferspeicher. Außerdem muss ein Arbeitsplatzrechner drei der folgenden sechs fakultativen Eigenschaften besitzen: — er verfügt über eine zusätzliche Stromversorgung für Hochleistungs-Grafikanwendungen (d.h. zusätzlicher Stromanschluss PCI-E 6-polig 12V); — das System besitzt zusätzlich zu Grafiksteckplätzen und/oder PCI-X-Unterstützung mehr als x4 PCI-E-Anschlüsse auf der Hauptplatine; — Uniform Memory Access-Grafik (UMA) wird nicht unterstützt; — er verfügt über mindestens fünf PCI-, PCIe- oder PCI-X-Steckplätze; — er ist multiprozessorfähig für zwei oder mehr Prozessoren (muss konstruktiv getrennte Prozessorgruppen/-sockel unterstützen, d.h. nicht nur einen einzelnen Mehrkernprozessor); und/oder — er ist im Rahmen der Produktzertifizierungen von mindestens zwei unabhängigen Softwareherstellern zugelassen; diese Zertifizierungen können im Gange sein, müssen jedoch innerhalb von drei Monaten nach der Zulassung abgeschlossen sein. Betriebsmodi K. Idle-Modus: Für die Prüfung und Einstufung von Computern nach dieser Spezifikation bezeichnet dies den Zustand, in dem das Betriebssystem und die sonstige Software vollständig geladen sind, das Gerät nicht im Ruhemodus ist und die Aktivität auf diejenigen grundlegenden Anwendungen beschränkt ist, die das System automatisch startet. L. Ruhemodus: Ein Niedrigverbrauchsmodus, in den der Computer nach einer bestimmten Inaktivitätszeit automatisch übergehen oder manuell versetzt werden kann. Ein Computer mit Ruhemodusfunktion kann schnell durch Netzverbindungen oder Benutzerschnittstellengeräte „geweckt“ werden. Im Sinne dieser Spezifikation entspricht der Ruhemodus gegebenenfalls dem ACPI-Zustand S3 (Suspend to RAM). M. Standby-Modus (Aus-Zustand): Zustand mit der geringsten, vom Nutzer nicht ausschaltbaren (beeinflussbaren) Leistungsaufnahme, der unbegrenzt fortbesteht, solange das Gerät mit dem Stromnetz verbunden ist und entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers genutzt wird. Im Sinne dieser Spezifikation entspricht der Standby-Modus gegebenenfalls dem ACPI-Zustand S4 oder S5. Netzfunktionalität und Stromsparfunktionen N. Netzschnittstelle: Die Komponenten (Hardware und Software), deren Hauptfunktion darin besteht, den Computer in die Lage zu versetzen, mittels einer oder mehrerer Netztechniken zu kommunizieren. Für Prüfzwecke nach dieser Spezifikation bezieht sich der Begriff Netzschnittstelle auf eine verkabelte Ethernet-Schnittstelle nach IEEE 802.3. O. Weck-Ereignis: Vom Benutzer ausgelöste, programmierte oder externe Ereignisse oder Impulse, die bewirken, dass der Computer von seinem Ruhe- oder Standby-Modus in seinen aktiven Betriebsmodus übergeht. Solche Weck-Ereignisse sind unter anderem Mausbewegungen, Tastatureingaben oder die Bedienung einer Taste am Gehäuse und im Fall externer Ereignisse Impulse, die per Fernbedienung, Netz, Modem usw. übertragen werden. P. Wake On LAN (WOL): Funktionalität, durch die ein Computer über eine Netzanfrage aus dem Ruhe- oder Standby-Modus geweckt werden kann. 2)   ANFORDERUNGSGERECHTE GERÄTE Um als ENERGY STAR-gerecht zu gelten, müssen Computer der Definition von Computer sowie der Definition einer der Gerätekategorien in Abschnitt 1 entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass das US-Umweltbundesamt (EPA) und die Europäische Kommission weitere Computerkategorien wie z.B. Thin Clients im Hinblick auf mögliche Anforderungen der Stufe 2 prüfen werden. In der nachfolgenden Tabelle sind die Computerkategorien aufgeführt, die für die ENERGY STAR-Kennzeichnung in Frage kommen bzw. nicht in Frage kommen. Geräte, die unter Version 4.0 der Spezifikationen fallen Geräte, die nicht unter Version 4.0 der Spezifikationen fallen a. Tischcomputer b. Spielkonsolen c. Integrierte Computersysteme d. Notebook-Computer/Tablet-Computer e. Server mit Desktopanbindung f. Arbeitsplatzrechner g. Mittlere und große Server (gemäß Abschnitt 1 Buchstabe F) h. Thin Clients/Blade-PC c. Handheld-Computer und PDAs 3)   KRITERIEN FÜR ENERGIEEFFIZIENZ UND ENERGIEEINSPARUNG Um als ENERGY STAR-gerecht zu gelten, müssen Computer den nachfolgenden Anforderungen genügen. Die Termine für das Inkrafttreten der Stufen 1 und 2 werden in Abschnitt 5 behandelt. A.   Anforderungen der Stufe 1 – Inkrafttreten am 20. Juli 2007 (1) Anforderungen für die Effizienz von Netzteilen Computer mit internem Netzteil: 80 % Mindesteffizienz bei 20 %, 50 % und 100 % der Nennleistung und Leistungsfaktor > 0,9 bei 100 % der Nennleistung. Computer mit externem Netzteil: Die Geräte müssen ENERGY STAR-gerecht sein oder die Effizienzwerte für Nulllast- und Aktivmodus erreichen, die in den Anforderungen des ENERGY STAR-Programms für Einzelspannungs-Wechselstrom/Wechselstrom-Netzteile und externe Wechselstrom/Gleichstrom-Netzteile vorgegeben sind. Die ENERGY STAR-Spezifikationen und die Liste ENERGY STAR-gerechter Geräte sind unter www.energystar.gov/powersupplies einzusehen. Anmerkung: Diese Leistungsanforderung gilt auch für externe Mehrspannungsnetzteile, die nach der in Abschnitt 4 genannten Prüfmethode für interne Netzteile geprüft werden. (2) Anforderungen für die Effizienz der Betriebsmodi Tischcomputer-Kategorien für Idle-Modus-Kriterien: Für die Bestimmung der Idle-Modus-Werte müssen Tischcomputer (einschließlich integrierte Computer, Server mit Desktopanbindung und Spielkonsolen) einer der nachfolgend genannten Kategorien A, B oder C zugeordnet werden: Kategorie A: Alle Tischcomputer, die nicht der Definition der Kategorie B oder der Kategorie C entsprechen, kommen unter Kategorie A für die ENERGY STAR-Kennzeichnung in Frage. Kategorie B: Für die Einstufung unter Kategorie B müssen Tischcomputer über folgende Merkmale verfügen: — Mehrkernprozessor(en) oder mehrere Einzelprozessoren; und — mindestens 1 Gigabyte Systemspeicher. Kategorie C: Für die Einstufung unter Kategorie C müssen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.