Europäische Union

2002/180/EG: Entscheidung der Kommission vom 5. Dezember 2001 betreffend ein Verfahren der Anwendung von Artikel 82 EG-Vertrag (Sache COMP/37.859 — De Post — La Poste) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3644 CORR.) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Avis juridique important | 32002D0180 2002/180/EG: Entscheidung der Kommission vom 5. Dezember 2001 betreffend ein Verfahren der Anwendung von Artikel 82 EG-Vertrag (Sache COMP/37.859 — De Post — La Poste) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3644 CORR.) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 061 vom 02/03/2002 S. 0032 - 0053 Entscheidung der Kommission vom 5. Dezember 2001 betreffend ein Verfahren der Anwendung von Artikel 82 EG-Vertrag (Sache COMP/37.859 - De Post - La Poste) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3644 CORR.) (Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2002/180/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962: Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrags(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1216/1999(2), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 2, gestützt auf die von Hays Information Management SA am 7. April 2000 eingelegte Beschwerde, in der Zuwiderhandlungen gegen Artikel 82 EG-Vertrag durch La Poste geltend gemacht werden und die Kommission aufgefordert wird, diese Zuwiderhandlungen abzustellen, gestützt auf den Beschluss der Kommission vom 1. Juni 2001 zur Einleitung eines Verfahrens in dieser Sache, nachdem den betroffenen Unternehmen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 sowie der Verordnung (EG) Nr. 2842/98 der Kommission vom 22. Dezember 1998 über die Anhörung in einigen Verfahren nach Artikel 85 und 86 EG-Vertrag(3) Gelegenheit gegeben wurde, ihren Standpunkt zu den von der Kommission beibehaltenen Beschwerdepunkten mitzuteilen, in Kenntnis des Abschlussberichts des Anhörungsbeauftragten in dieser Sache, nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen, in Erwägung nachstehender Gründe: I. SACHVERHALT A. Die Beschwerdeführerin (1) Die Beschwerdeführerin, Hays Information Management SA (nachstehend "Hays" genannt), ist das belgische Tochterunternehmen von Hays plc, eine in Privateigentum stehende Gesellschaft englischen Rechts, die im Vereinigten Königreich, in Kontinentaleuropa und in den Vereinigten Staaten tätig ist. 1975 führte Hays plc im Vereinigten Königreich den Document Exchange ("DX")(4) ein, einen Postdienst für eine geschlossene Benutzergruppe, der die Beförderung von Geschäftspost von Unternehmen zu Unternehmen mit Schnellzustellung (Zustellung in den Eingangsbriefkasten am Tag nach der Aufgabe bis 9 Uhr vormittags) anbietet. Der DX-Dienst wurde seitdem im gesamten Vereinigten Königreich (über 38000 Abonnenten und 4000 Austauschstellen), in Irland (1980 eingeführt, über 3000 Abonnenten und 153 Austauschstellen), in Frankreich (1991 eingeführt, über 300 Abonnenten und 51 Austauschstellen) und in Belgien (1982 eingeführt, 1840 Abonnenten und 200 Austauschstellen) eingerichtet. Das Dokumentenaustauschnetz in Belgien wurde hauptsächlich von Versicherungsgesellschaften in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr 1999-2000 erzielte Hays in Belgien mit dem DX-Geschäft einen Umsatz von 105 Mio. BEF(5). B. Die betroffenen Unternehmen (2) De Post - La Poste (nachstehend "La Poste" genannt) ist ein autonomes öffentliches Unternehmen belgischen Rechts, das dem Gesetz vom 21. März 1991 über die Reform einiger öffentlicher Wirtschaftsunternehmen unterliegt. Sie hat das gesetzliche Postmonopol (vorbehaltene Dienste) inne, wie in Artikel 144 h Absatz 1 und 2 des Gesetzes vom 21. März 1991, geändert durch Artikel 21 des königlichen Erlasses vom 9. Juni 1999, festgelegt.(6) 1999 belief sich der Umsatz von La Poste auf 71 Mrd. BEF. Der Umsatz im Bereich Geschäftsbriefpost betrug für dasselbe Jahr 51,9 Mrd. BEF.(7) (3) Das andere von der Beschwerde betroffene Unternehmen, Key Mail, wurde 1984 unter dem Namen "Air Business Belgium" ("ABB") gegründet. 1992 nahm es den Namen "Key Mail" an. Zum Zeitpunkt der Beschwerde war Key Mail eine Aktiengesellschaft belgischen Rechts, die Geschäftspostdienste für den Finanz- und Versicherungssektor sowie internationale Geschäftspostdienste für den Export anbot. 1998 erzielte Key Mail einen Umsatz von etwa 240 Mio. BEF. Ende 2000 trat Key Mail alle seine Geschäftspostaktivitäten an das Tochterunternehmen von La Poste eXbo Services International SA ("eXbo") ab. (4) Ab Mai 1998 wurde dem Versicherungssektor der fragliche Business-to-business-Dienst von La Poste und ABB gemeinsam angeboten. Außerdem hat ABB am 24. Januar 2000 zusammen mit La Poste eine Vereinbarung mit der Union Professionnelle des Compagnies d'Assurance ("UPEA") über den Business-to-business-Dienst geschlossen(8). Im Übrigen werden La Poste und ABB in diesen Vereinbarungen als solidarischer "Betreiber" des den Gegenstand dieser Vereinbarungen bildenden Dienstes genannt. Schließlich haben La Poste und ABB ihren jeweiligen Beitrag zum technischen Aufbau des integrierten Netzes erbracht, das für das Angebot des Business-to-business-Dienstes notwendig ist. ABB trug insbesondere durch die Erarbeitung einer Software zur Postadressierung und zu den Aktivitäten Verbindung, Sortierung und Zählung der in den Vereinbarungen vorgesehenen Sendungen bei, wie es in Artikel 5.4 der Business-to-business-Vereinbarung vorgesehen ist. Für diese Leistungen hatte ABB Anspruch auf [ ...](9) der Summe, die La Poste im Rahmen der Vereinbarungen über den Business-to-business-Dienst einnimmt(10). (5) Trotz der Abstimmungen zur Festlegung der Modalitäten des Angebots an den Versicherungssektor sowie zu den Verhandlungen, zum Abschluss der sich daraus ergebenden Vereinbarungen und ihrer Durchführung hat ABB dennoch nicht das Postmonopol inne. Folglich ist ABB nicht befugt, die Tarifvorteile für die unter das Monopol fallende Briefpost mit dem Beitritt zur neuen Vereinbarung über die Business-to-business-Geschäftspost zu verbinden, denn diese Tarifvorteile können nur durch den Inhaber des Postmonopols gewährt werden. C. Gegenstand (6) Die vorliegende Entscheidung betrifft die Aufhebung des "Vorzugstarifs" durch La Poste, den diese der UPEA zuvor für die unter das Monopol fallende Business-to-consumer-Post(11) gewährt hatte, und die Rücknahme dieser Aufhebung nur in dem Falle, dass die UPEA eine von La Poste angebotene neue Business-to-business-Vereinbarung unterzeichnet. So zwang La Poste die UPEA, die den Vorteil der Vereinbarung über den "Vorzugstarif" behalten wollte, auch den neuen Business-to-business-Dienst in Anspruch zu nehmen. Die Untersuchung dieses Falls wurde aufgrund eines Antrags von Hays aufgenommen, der nach Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 am 7. April 2000 bei der Kommission gestellt wurde. D. Hintergrund (7) Der Versicherungssektor in Belgien umfasst 240 Versicherungsgesellschaften, von denen 105, darunter die größten in Belgien tätigen Gesellschaften, Mitglied der UPEA sind. (8) 1982 hat Hays durch seinen Bereich Hays DX in Belgien ein Netz für den Dokumentenaustausch der Versicherungsgesellschaften untereinander sowie zwischen Versicherungsgesellschaften und Maklern aufgebaut(12). Am 14. Juni 1982 wurde ein Abonnementsvertrag zwischen der UPEA und Hays unterzeichnet(13). Dieser Abonnementsvertrag mit der UPEA wurde jedes Jahr verlängert und dann ab 1989 für ein Jahr mit jährlicher stillschweigender Verlängerung abgeschlossen(14). Dieser Dienst wird hauptsächlich für Sendungen zwischen Versicherungsgesellschaften in Belgien, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Irland abonniert(15). Das DX-System von Hays besteht aus einem geschlossenen Netz für den Posttransport zwischen auf diesen Dienst abonnierten Benutzern über persönliche Briefkästen an den Austauschpunkten (Austauschstellen). Nur die abonnierten Mitglieder dieses Netzes können über dieses Netz ihre Business-to-business-Post austauschen(16). Die Post wird von den Netzmitgliedern, den Absendern der Postsendungen selbst, an den Austauschstellen aufgegeben und täglich von Hays-Kurieren zur Verteilung in einem Hays-Verteilerzentrum abgeholt. Die Post wird dann von Hays an die Empfängeraustauschstellen zugestellt, wo sie von anderen Netzmitgliedern, den Empfängern der Postsendungen, abgeholt wird. (9) Der von Hays angebotene DX-Dienst garantiert dem Versicherungssektor feste Zeiten für die Aufgabe und die Auslieferung der Post entsprechend den Büroöffnungszeiten des Kunden. So gibt Hays an, dass jeder Brief oder jedes Päckchen, das bis 17.30 Uhr in der Abgangsaustauschstelle aufgeben wird(17), am darauf folgenden Werktag im Allgemeinen vor 9.00 Uhr in der Empfangsaustauschstelle für den Empfänger bereit liegt(18). Die Netzmitglieder gehören geschlossenen Benutzergruppen an. So ist einerseits die Liste der Systemangehörigen, die allein Dokumente über DX austauschen können, begrenzt, und andererseits unterhalten sie geschäftliche Beziehungen zu den anderen Mitgliedern des DX-Netzes. Da der Postdienst für eine geschlossene Benutzergruppe bestimmt ist, ist darüber hinaus die Möglichkeit des Verlustes von Sendungen äußerst gering. (10) Ein Netz für den Dokumentenaustausch ermöglicht beträchtliche Effizienzerhöhungen gegenüber dem allgemeinen Briefpostdienst, die sich in Form günstigerer Gebühren im Vergleich zum Briefpostdienst auswirken. So sind die Preise des DX-Systems von Hays um 40 % (ohne MwSt.) niedriger als bei dem von La Poste angebotenen Briefpostdienst(19). (11) Seit 1996 hatte La Poste der UPEA Preisnachlässe für die Business-to-consumer-Post gegen die Verpflichtung von [ ...] Briefe pro Jahr ("Vereinbarung 2026") gewährt. Die Vereinbarung 2026 zur Gewährung dieses "Vorzugstarifs" wurde mit der UPEA am 6. April 1996 für eine Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen. Die Tarifvorteile liegen bei [ ...] gegenüber den gewöhnlichen Posttarifen.(20) (12) Aus den von La Poste vorgelegten Dokumenten geht hervor, dass der erste Kontakt zur UPEA in Bezug auf einen neuen Business-to-business-Postdienst ein Schreiben von La Poste an die UPEA vom 24. März 1997 war(21). In ihrer Antwort vom 18. April 1997 bringt die UPEA zunächst ihr Interesse an der Beibehaltung des in der Vereinbarung vom 4. April 1996 enthaltenen "Vorzugstarifs" zum Ausdruck. (13) Im März und August 1997 übersandte die UPEA an La Poste Schätzungen des Umfangs der Business-to-business-Post, der anhand von Schätzungen ihrer Mitglieder Assurances Groupe Josi, GAN, AG (Fortis), AXA Belgium, Winterthur und Commercial Union errechnet wurde. Diese Schätzungen ergaben ein Gesamtvolumen von etwa 7 Millionen Sendungen pro Jahr(22). (14) Am 11. August 1997 übermittelte La Poste der UPEA ein vorläufiges Angebot für ein Netz zur Beförderung der Business-to-business-Post der UPEA-Mitglieder mit "täglicher Abholung von Montag bis Freitag zwischen 15.00 und 17.00 Uhr an jedem Kontaktpunkt ([ ...])" und "Zustellung der Post am folgenden Tag zwischen 7.00 und 8.00 Uhr an jeden Kontaktpunkt". Die Rechnungslegung erfolgt "individuell und monatlich". Die Preise für die Sendungen "im Assurmail-Netz" (Unterstreichung von der Kommission) stammten bereits vom 1. Juli 1997(23). (15) Am 19. November 1997 teilte die UPEA Hays, der bereits Anbieter eines Dokumentenaustauschdienstes war, einige gewünschte Hauptmerkmale für ein gegenseitiges Austauschnetz zwischen den Benutzern mit(24). In diesem Stadium zeigten neben Hays DX zwei weitere Firmen Interesse, der UPEA ein solches Netz anzubieten, d. h. La Poste und ABB. Jedes dieser Unternehmen unterbreitete ein gesondertes Angebot(25). (16) Am 9. Februar 1998 bietet La Poste einen zusätzlichen Preisnachlass von [...] % "gegenüber den besten Angeboten von La Poste, die ihnen derzeit vorliegen," an(26). Ebenfalls am 9. Februar 1998 fordert der Vorstand der UPEA seine Mitglieder auf, sich eingehender mit dem Dossier der Business-to-business-Post zu befassen. Dann wird eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Vertretern der Produktivitätskommission der UPEA gebildet(27). (17) Nach Ablauf der Vereinbarung über den "Vorzugstarif" für die unter das Monopol fallende Briefpost verlängerten La Poste und die UPEA diese Vereinbarung 2026 am 8. April 1998 für eine Laufzeit von zwei Jahren(28). Die sich aus dieser Vereinbarung für die UPEA-Mitglieder ergebenden Vorteile sind beträchtlich. Die Kosteneinsparungen für die Gesellschaften werden von der UPEA auf 140 Mio. BEF pro Jahr(29) geschätzt. (18) In Beantwortung einer Anfrage der UPEA(30) unterbreiteten La Poste und ABB am 28. Mai 1998 ein gemeinsames Angebot für die Business-to-business-Post(31). Dieses Angebot sieht "die Schaffung eines Abhol- und Zustellnetzes für die Geschäftspost des Versicherungssektors im weitesten Sinne" vor, worunter die Gesellschaften, die Makler und gegebenenfalls festzulegende Partner fallen. Diesem Angebot zufolge besteht der Mehrwert einer Partnerschaft zwischen La Poste und ABB zwecks "Schaffung eines integrierten Netzes, das den Erwartungen des Versicherungssektors entspricht, in der Beweglichkeit und Flexibilität der aufgebauten Struktur"(32). Darüber hinaus erklärt La Poste: "Durch die Stärke und die Größe von La Poste in Verbindung mit der Anpassungsfähigkeit von Key Mail können wir eine fast unbegrenzte Ausweitung unseres Angebots und unseres Netzes innerhalb einer noch festzulegenden Frist in Betracht ziehen." (19) Gemäß Absatz 3 dieses Angebots vom 28. Mai 1998 übernimmt La Poste "die Zustellung und Abholung vom Sitz des Kunden und von den Beteiligten (UPEA, Makler). Zuvor verpflichtet sich jeder Beteiligte im beiderseitigen Einvernehmen mit La Poste, einen Zeitplan über die Häufigkeit, die Tage und die Uhrzeiten der Anfahrten der Postdienste festzulegen. Die Zustellung erfolgt montags bis freitags morgens zwischen 7.00 und 9.00 Uhr und die Abholung vom Sitz des Kunden und von den Beteiligten montags bis freitags zwischen 15.00 und 18.00 Uhr, wobei die Anfahrzeiten im Einvernehmen mit La Poste festgelegt werden." Absatz 6 dieses Angebots besagt, dass "die Abholung und die Zustellung der Geschäftssendungen durch La Poste erfolgt. Die Beförderung und Sortierung wird von Key Mail vorgenommen". (20) Mit Schreiben vom 15. Juli 1998 übermittelten La Poste und ABB eine Reihe von Präzisierungen zu ihrem Angebot vom 28. Mai 1998. Auch hier unterstreichen La Poste und ABB die Möglichkeiten der Ausweitung des geschaffenen Netzes "nach einer Vorankündigungsfrist von einigen Wochen, die uns den Aufbau der notwendigen Strukturen ermöglicht". Erstmals wird im Angebot vom 15. Juli 1998 eine Mindestmenge von [...] pro Jahr gefordert: "Um eine Infrastruktur aufbauen zu können, die die tägliche Abholung und Zustellung der Post ermöglicht, erscheint uns eine Mindestzusage von [...] Sendungen/Jahr als angemessene Diskussionsgrundlage." (21) Gleichwohl kam die UPEA im Oktober 1998 zu dem Schluss, dass das Netz für den Austausch der Business-to-business-Post, das ihren Mitgliedern bereits seit 1982 von Hays angeboten wird, nach wie vor günstiger als das von La Poste/ABB angebotene neue Netz ist. In einer internen Note der UPEA(33) heißt es: "... das Dossier über den Austausch der Geschäftspost wurde in den letzten Monaten nach erfolgreichem Ausgang der Verhandlungen mit La Poste über die Vorzugstarife (April 1998) eingehend geprüft. Hierzu hat sich eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Vertretern der Produktivitätskommission (CP) und verschiedener Maklerverbände eingehend mit den Angeboten von Hays (BDE) bzw. von La Poste/Key Mail befasst. Die CP gelangte zu dem Schluss, dass das Angebot von Hays das wirtschaftlich vorteilhafteste für die Versicherer ist. Die CP schlägt vor, die derzeitige Situation zu konsolidieren und bis zur Liberalisierung der Postdienste 2003 (1. Januar) kurzfristig weiter mit Hays zu arbeiten". (22) Mit Rundschreiben vom 21. Oktober 1998 "an die Leiter der Mitgliedsgesellschaften und der Nichtmitglieder der UPEA" empfahl die UPEA den Gesellschaften, 1999 weiter mit Hays zu arbeiten(34). In diesem Schreiben werden die Schlussfolgerungen der Produktivitätskommission wie folgt dargestellt: "System zum Austausch von Geschäftspost: Beibehaltung der derzeitigen Situation Nach der am 8. April 1998 erfolgten Verlängerung der Vereinbarung 2026 'Vorzugstarife' für eine Laufzeit von drei Jahren, hat die Produktivitätskommission das derzeitige System zum Austausch von Geschäftspost (Hays-BDE) einer kritischen Prüfung unterzogen. Anhand derselben Bewertungskriterien hat sie auch ein System geprüft, das La Poste in Zusammenarbeit mit der Firma Key Mail als Alternative zu diesem Dienst angeboten hat. Die Produktivitätskommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die von Hays-BDE angebotene Lösung für die Versicherer wirtschaftlich günstiger ist. Dieser Standpunkt wurde im Übrigen auch auf der Vorstandssitzung vom 12. Oktober d. J. bestätigt. Das heißt, dass die UPEA den Gesellschaften empfiehlt, 1999 weiter mit Hays-BDE zu arbeiten." (23) Demzufolge erklärt die UPEA La Poste mit Schreiben vom 21. Oktober 1998(35), dass das Angebot von Hays "das günstigste" sei und dass diese Entscheidung auf elf Bewertungskriterien beruhe. Die UPEA lehnte damit das letzte Angebot von La Poste und Key Mail für die Business-to-business-Post ab und informierte La Poste über ihre Entscheidung, "momentan" weiter mit dem DX-System von Hays zu arbeiten. Im letzten Absatz dieses Schreibens führt die UPEA an, dass sie "die korrekte Haltung von La Poste schätzt, die das Dossier Geschäftspost [Business-to-business](36) unabhängig von der bestehenden Vereinbarung über die Vorzugstarife behandelt hat". Unter ausschließlicher Bezugnahme auf die Vereinbarung über die "Vorzugstarife" bekräftigt die UPEA ihre Bereitschaft, im Rahmen der Kontrollkommission die Zusammenarbeit mit La Poste zu vertiefen und weiterzuentwickeln. (24) La Poste hat danach am 30. Oktober 1998 ein Schreiben an die UPEA gerichtet, in dem sie angibt, dass sie die kurz zuvor, am 8. April 1998, geschlossene Vereinbarung 2026 ("Vorzugstarif") aufkündigt(37). In diesem Schreiben gibt La Poste keine Begründung für diese abrupte Änderung ihrer Position in Bezug auf den "Vorzugstarif". So beschränkt sich La Poste darauf, die Vereinbarung 2026 "gemäß Artikel 10.2 der genannten Vereinbarung" zu beenden. Artikel 10.2 der Vereinbarung 2026 legt Folgendes fest: "Die Unterzeichner können den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit (2 Jahre) und danach nach dem jährlichen Ablauftag kündigen." Die Kündigung hatte somit keine sofortige Wirkung, denn gemäß Artikel 10.2 der Vereinbarung 2026 wurde die Kündigung vom 30. Oktober 1998 erst zwölf Monate nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit von zwei Jahren, d. h. dem 8. April 2001, wirksam. (25) Das Antwortschreiben der UPEA vom 12. November 1998(38) nimmt Bezug auf eine Zusammenkunft, die zwischen ihr und La Poste nach dem Kündigungsschreiben vom 30. Oktober 1998 stattgefunden habe und bei der La Poste erklärt habe, dass die Kündigung vom 30. Oktober 1998 als "Sicherungsmaßnahme" "zur rechten Zeit" angesehen werden müsse, die es der UPEA ermögliche, ihre Ablehnung des Angebots in Bezug auf die "Geschäftspost" zu überdenken. Den deutlichen Worten des Schreibens vom 12. November 1998 zufolge ist sich die UPEA bewusst, dass sie diese "zusätzliche Partnerschaft" akzeptieren muss, wenn sie weiter die Vorteile des "Vorzugstarifs" in Anspruch nehmen möchte: "Mit Ihrem Schreiben vom 30. Oktober 1998 kündigen Sie den Vertrag 'Vorzugstarife' vom 8.4.1998 mit Wirkung innerhalb der in Artikel 10.2 festgelegten Fristen. Aus der diesbezüglichen Zusammenkunft entnehme ich, dass die Kündigung als 'Sicherungsmaßnahme' dahin gehend zu verstehen ist, dass die UPEA rechtzeitig darauf hingewiesen wird, dass der derzeitige Vertrag ohne eine zusätzliche Partnerschaft nicht abgeändert werden kann." (Unterstreichung von der Kommission). (26) Nach der einseitigen Kündigung der Vereinbarung 2026 am 30. Oktober 1998 durch La Poste und der Antwort der UPEA wurden die Verhandlungen zwischen La Poste und der UPEA für einige Monate ausgesetzt. Im Mai 1999 wurden sie wieder aufgenommen. Mit Schreiben vom 19. Mai 1999 nahm La Poste wieder direkt Kontakt zur "Commercial Union", einer Versicherungsgesellschaft, auf(39), um "erneut eine Zusammenarbeit mit dem Versicherungssektor sowohl bei der Geschäftspost als auch bei der nicht geschäftlichen Post in Betracht zu ziehen." (27) In Beantwortung eines Schreibens der UPEA vom 22. Dezember 1999, in dem präzisiert wurde, dass die UPEA keine "direkte Verbindung" zwischen den beiden Dossiers wünsche, bestätigte La Poste der UPEA am 5. Januar 2000, dass keine Verbindung zwischen dem Dossier Business-to-business und der Verlängerung der Business-to-consumer-Vereinbarung bestehe, war aber damit einverstanden, dass die Formalitäten zur Unterzeichnung der Vereinbarungen gleichzeitig stattfinden: "wie wir mehrmals präzisierten, haben wir zu keinem Zeitpunkt eine Verbindung zwischen der gegenwärtigen Angelegenheit und der Verlängerung der Vereinbarung 2026 hergestellt. Selbstverständlich haben wir - auch um unsere künftige Zusammenarbeit stärker hervorzuheben - keinen Einwand dagegen, Ihrer Bitte zu entsprechen und die beiden Verträge gegebenenfalls gleichzeitig zu paraphieren." (40) (28) Gleichwohl wird in dem Schreiben vom 5. Januar 2000 die durch La Poste erfolgte einseitige Kündigung vom 30. Oktober 1998 nicht zurückgenommen, die damit gültig blieb und nach wie vor zwölf Monate nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit der Business-to-consumer-Vereinbarung, d. h. am 8. April 2001, wirksam werden konnte. (29) Erst am 27. Januar 2000 wurde die am 8. April 1998 unterzeichnete und am 30. Oktober 1998 von La Poste gekündigte Vereinbarung 2026 für drei Jahre verlängert. Gleichzeitig wurde am 27. Januar 2000 die Business-to-business-Vereinbarung ("Vereinbarung 10.000-1") zwischen La Poste und ABB einerseits und der UPEA andererseits unterzeichnet. Der Vertrag über den DX-Dienst von Hays wurde dann durch die UPEA mit Einschreibebrief vom 21. März 2000 ab 30. Juni 2000 gekündigt(41). (30) Der neue Dienst zur Beförderung der Business-to-business-Post von La Poste in Zusammenarbeit(42) mit ABB wurde einer geschlossenen Benutzergruppe von etwa 1400 Benutzern (Versicherungsgesellschaften und -makler), "Beteiligte" genannt, angeboten, die untereinander Dokumente rein geschäftlicher Art austauschen(43). Um die vom Versicherungssektor für den gegenseitigen Austausch von Dokumentensendungen geforderte Zuverlässigkeit zu bieten, haben La Poste und ABB das in ihren kommerziellen Angeboten versprochene "spezifische Netz" geschaffen, das für den Austausch innerhalb des Versicherungssektors bestimmt war. (31) Darüber hinaus bot das neue Business-to-business-Netz, wie in den kommerziellen Angeboten versprochen, "Beweglichkeit und Flexibilität" einer im Voraus mit dem Kunden festgelegten Aufgabe und Zustellung der Business-to-business-Post. Artikel 5 Absatz 2 der Vereinbarung 10.000-1 besagt: "Zuvor verpflichtet sich jeder Beteiligte im Einvernehmen mit dem jeweiligen Dienststellenleiter, einen Zeitplan über die Häufigkeit, die Tage und die Uhrzeiten der Anfahrten der Postdienste festzulegen." Artikel 5 Absatz 3 der Business-to-business-Vereinbarung legt fest: "Die Zustellung erfolgt montags bis freitags morgens zwischen 7.00 und 9.00 Uhr und die Abholung vom Sitz des Kunden und von den Beteiligten montags bis freitags zwischen 15.00 und 18.00 Uhr, wobei die Anfahrzeiten im Einvernehmen mit dem Leiter der jeweiligen Poststelle festgelegt werden." (32) Die mit der UPEA geschlossene Vereinbarung 10.000-1 über die Business-to-business-Post war ein Rahmenabkommen und verpflichtete die der UPEA angehörenden Versicherungsgesellschaften nicht direkt. Den UPEA-Mitgliedern blieb es freigestellt, ob sie den von der Vereinbarung angebotenen Dienst selbst nutzen wollten, da die UPEA keine Vollmacht hatte, direkt im Namen ihrer Mitglieder tätig zu werden. Aus der Verpflichtung zu [...] Briefen pro Jahr (siehe Artikel 1

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.