Europäische Union

Beschluss (EU) 2019/299 des Rates vom 12. Februar 2019 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt zu bestimmten Haushalts- und Personalangelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft

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Quellenkennung: 32019D0299. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ahr für Mutter oder Kind kann der Mutterschaftsurlaub nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung mit Empfehlung eines früher anzutretenden Mutterschaftsurlaubs vorverlegt werden. Der Mutterschaftsurlaub ist spätestens vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin anzutreten. b) Der Mutterschaftsurlaub erstreckt sich auf acht Wochen nach der Geburt. Dieser Zeitraum wird um den vor der Geburt nicht angetretenen Mutterschaftsurlaub verlängert. Im Falle einer Früh- oder Mehrlingsgeburt oder eines Kaiserschnitts beträgt der Mutterschaftsurlaub 12 Wochen nach der Geburt. 10.5.   Trauerzeit Bedienstete haben Anspruch auf fünf Tage Sonderurlaub pro Jahr mit voller Fortzahlung der Dienstbezüge im Falle des Todes des Ehepartners, eines Kindes, Elternteils oder eines nahen Angehörigen, der im selben Haushalt wie der Bedienstete lebte. 10.6.   Bezahlter Sonderurlaub a) Bediensteten kann in den folgenden Fällen bezahlter Sonderurlaub gewährt werden: i) Eheschließung des Bediensteten: fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage ii) Eheschließung eines Kindes: zwei aufeinanderfolgende Arbeitstage iii) Geburt eines Kindes: zehn aufeinanderfolgende Arbeitstage, die in den 14 Wochen nach der Geburt anzutreten sind iv) Umzug des Bediensteten: zwei aufeinanderfolgende Arbeitstage b) In jedem Jahr können bis zu zehn Tage bezahlter Sonderurlaub zu Bildungszwecken von Nutzen für die Verkehrsgemeinschaft gewährt werden. 10.7.   Unbezahlter Sonderurlaub Nach dem Ermessen des Direktors und unter Berücksichtigung der Interessen des Sekretariats kann Bediensteten in Ausnahmefällen unbezahlter Sonderurlaub gewährt werden. Der Direktor legt die Bedingungen und den Zeitraum des unbezahlten Sonderurlaubs für jeden Einzelfall auf Grundlage des Antrags des Bediensteten und unter Berücksichtigung der Interessen des Sekretariats fest. 10.8.   Urlaub für Kinder Bedienstete haben für jedes ihrer Kinder Anspruch auf zwei Arbeitstage Urlaub pro Jahr. 10.9.   Heimaturlaub Bedienstete haben pro Jahr Anspruch auf zwei freie Arbeitstage zur Reise an ihren Einstellungsort, es sei denn, ihr Einstellungsort entspricht dem Sitz des Sekretariats. 10.10.   Urlaub für erfüllte Dienstjahre Nach jeweils fünf Jahren Dienst im Sekretariat erhalten die Bediensteten einen zusätzlichen Urlaubstag pro Jahr. 10.11.   Unbefugtes Fernbleiben Unbefugtes Fernbleiben vom Dienst wird gegebenenfalls vom Überstundenkonto des Bediensteten bzw. von seinem Urlaubsanspruch abgezogen. Hat der Bedienstete keinen Urlaubsanspruch, so erhält er für den Zeitraum des unbefugten Fernbleibens keine Bezüge. Das steht einer Disziplinarmaßnahme nicht entgegen. 11.   VORSCHRIFTEN FÜR DEN RUHESTAND Bedienstete treten am Ende des letzten Tages des Monats, in dem sie das an ihrem Einstellungsort geltende Rentenalter erreichen, in den Ruhestand. 12.   SOZIALLEISTUNGEN, ALTERSVORSORGE UND ERWERBSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG a) Gemäß dem Sitzabkommen haben Bedienstete und ihre Familienangehörigen ein Anrecht auf Teilnahme an der Sozialversicherung in der Republik Serbien (Gesundheits-, Arbeitslosen-, oder Renten- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung). b) Gemäß detaillierten, vom Lenkungsausschuss festzulegenden Vorschriften kann die Verkehrsgemeinschaft Beiträge zur Gesundheits-, Arbeitslosen-, Renten- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Bediensteten und ihrer Familienangehörigen leisten. 13.   BESCHWERDE DURCH DAS PERSONAL Bedienstete können dem Direktor — oder dem Vorsitz des Lenkungsausschusses, falls die Beschwerde den Direktor betrifft — schriftlich mitteilen, wenn sie sich entgegen den Vorschriften des Personalstatuts, der Regeln für die Einstellung, die Arbeitsbedingungen und die geografische Ausgewogenheit oder anderen einschlägigen Vorschriften oder von einem Vorgesetzten in ungerechtfertigter oder unfairer Weise behandelt fühlen. 14.   VERMITTLUNGSAUSSCHUSS a) Unbeschadet des Abschnitts 15 dieses Personalstatuts sind Streitigkeiten zwischen dem Sekretariat und dem Bediensteten im Zusammenhang mit diesem Personalstatut, den Regeln für die Einstellung, die Arbeitsbedingungen und die geografische Ausgewogenheit oder anderen einschlägigen Vorschriften zunächst einem Vermittlungsausschuss vorzulegen. b) Der Vermittlungsausschuss umfasst: i) einen Vertreter des jeweils aktuellen Vorsitzes des Lenkungsausschusses, ii) einen Vertreter des Vorsitzes des Lenkungsausschusses für die nächste Amtsperiode und iii) einen Vertreter der Europäischen Kommission. c) Der Vermittlungsausschuss beschließt mehrheitlich. d) Der Lenkungsausschuss stellt Regeln für das Verfahren vor dem Vermittlungsausschuss auf. 15.   STREITBEILEGUNG a) Streitigkeiten zwischen dem Sekretariat und einem Bediensteten im Zusammenhang mit diesem Personalstatut, den Regeln für die Einstellung, die Arbeitsbedingungen und die geografische Ausgewogenheit oder anderen einschlägigen Vorschriften werden von einem vom Lenkungsausschuss zu ernennenden Vermittler beigelegt. b) Der Vermittler entscheidet über die Streitigkeit gemäß diesem Personalstatut, den Regeln für die Einstellung, die Arbeitsbedingungen und die geografische Ausgewogenheit oder anderen einschlägigen Vorschriften. Angelegenheiten mit Bezug auf die Auslegung des Vertrags fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Vermittlers. c) Alle Verfahren zur Streitbeilegung finden in Belgrad statt und werden auf Englisch durchgeführt. Der Lenkungsausschuss stellt die Regeln für die Streitbeilegung mit dem Ziel einer raschen Durchführung des Verfahrens mit angemessenen Kosten für die Parteien auf. (*1)  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo. ANHANG Unverbindliche Angaben der Monatsgehälter der Bediensteten des Sekretariats Position Monatsgehalt in Euro Direktor 8 000 -10 000 Stellvertretender Direktor 6 000 -7 000 Abteilungsleiter 5 500 -6 200 Sachverständiger 4 500 -5 000 Assistent des Direktors 2 500 Sekretär 2 000 ENTWURF BESCHLUSS Nr. 2019/… DES REGIONALEN LENKUNGSAUSSCHUSSES DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT vom … über die Annahme der Ausschreibung der Stelle eines Direktors und der Stelle eines stellvertretenden Direktors des Ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft DER REGIONALE LENKUNGSAUSSCHUSS DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 24 Absatz 1 und Artikel 30 — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Einziger Artikel (1)   Die Ausschreibung der Stelle eines Direktors des Ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft nach Anhang 1 wird angenommen. (2)   Die Ausschreibung der Stelle eines stellvertretenden Direktors des Ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft nach Anhang 2 wird angenommen. Geschehen zu … Für den regionalen Lenkungsausschuss Der Präsident ANHANG 1 Ausschreibung der Stelle eines Direktors des Ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft Ständiges Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft Das Ständige Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft kündigt an die Ausschreibung einer Vollzeitstelle eines DIREKTORS DES STÄNDIGEN SEKRETARIATS DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT 1.   Das Ständige Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft Die Verkehrsgemeinschaft ist eine internationale Organisation, die durch den am 9. Oktober 2017 unterzeichneten Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „der Vertrag“) gegründet wurde, und erstreckt sich auf folgende Vertragsparteien: die Europäische Union und die südosteuropäischen Parteien, namentlich Albanien, Bosnien und Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, das Kosovo (*1), Montenegro und Serbien. Die Verkehrsgemeinschaft gründet sich auf die schrittweise Integration der Verkehrsmärkte der südosteuropäischen Parteien in den Verkehrsmarkt der Europäischen Union auf der Grundlage des einschlägigen Besitzstandes, einschließlich der Bereiche technische Normen, Interoperabilität, Sicherheit, Verkehrsmanagement, Sozialpolitik, Vergabe öffentlicher Aufträge und Umwelt, und zwar für alle Verkehrsarten mit Ausnahme des Luftverkehrs. Ziel des Vertrags ist die Schaffung einer Verkehrsgemeinschaft im Bereich des Straßen-, Schienen-, Binnenschiffs- und Seeverkehrs und die Entwicklung des Verkehrsnetzes zwischen der Europäischen Union und den südosteuropäischen Parteien. Das Ständige Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „das Sekretariat“) ist eine der durch den Vertrag geschaffenen Institutionen. Als einzige Institution mit ständigem Personal lässt es anderen Institutionen der Verkehrsgemeinschaft (Ministerrat, regionaler Lenkungsausschuss, technische Ausschüsse und Sozialforum) administrative Unterstützung zukommen, fungiert als Beobachtungsstelle für den Verkehr zur Überwachung der Fortschritte bei der indikativen Ausdehnung des Gesamt- und Kernnetzes des TEN-V auf den westlichen Balkan und unterstützt die Umsetzung der Konnektivitätsagenda der sechs Länder des westlichen Balkans (WB6), um die Verbindungen innerhalb des westlichen Balkans und zwischen dieser Region und der Europäischen Union zu verbessern. Das Sekretariat prüft auch die Umsetzung der aus dem Vertrag entstehenden Verpflichtungen. Das Sekretariat beschäftigt anfänglich 18 Sachverständige (erweiterungsfähig) und verwaltet den Haushalt der Verkehrsgemeinschaft, der sich für 2019 auf 1 626 000 EUR beläuft. Die Arbeitssprache der Verkehrsgemeinschaft ist Englisch. Das Sekretariat hat seinen Sitz in Belgrad. 2.   Die Position des Direktors des Sekretariats Gemäß Artikel 30 des Vertrags und den Regeln der Verkehrsgemeinschaft für die Einstellung, die Arbeitsbedingungen und die geografische Ausgewogenheit des Personals des Ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft wird der Direktor des Ständigen Sekretariats vom regionalen Lenkungsausschuss nach Rücksprache mit dem Ministerrat auf Vorschlag der Europäischen Kommission ernannt. Das Mandat des Direktors darf drei Jahre nicht überschreiten und kann höchstens zweimal verlängert werden. Der Direktor leitet und verwaltet das Sekretariat, ist der gesetzliche Vertreter der Verkehrsgemeinschaft und verkörpert diese nach außen. Der Direktor ist gegenüber dem regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft rechenschaftspflichtig. Der Direktor ist für die Gesamtkoordinierung und Leitung des Sekretariats verantwortlich. Innerhalb des vom regionalen Lenkungsausschuss verabschiedeten operativen und budgetären Rahmens sollte der Direktor für professionelle Dienstleistungen des Sekretariats auf hohem Niveau zu sorgen, damit die Ziele des Vertrags erreicht werden. Der Direktor ist für eine reibungslose Koordinierung zwischen den Organen, Institutionen und Interessenträgern der Verkehrsgemeinschaft zur Verwirklichung der Ziele der Verkehrsgemeinschaft zuständig. Der Direktor steht in engem Kontakt mit den südosteuropäischen Parteien, der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Internationalen Verkehrsorganisationen, den Internationalen Finanzinstitutionen einschließlich des Investitionsrahmens für den westlichen Balkan (Western Balkan Investment Framework, WBIF) und anderen Interessenträgern, um die Entwicklung und ein gutes Funktionieren der Verkehrsinfrastruktur in der Region gemäß dem transeuropäischen Verkehrsnetz nach seinem Ausbau auf dem westlichen Balkan zu fördern. Der Direktor unterstützt auch die südosteuropäischen Parteien bei der Umsetzung der im Vertrag enthaltenen und regelmäßig aktualisierten Gesetzgebung der Europäischen Union im Bereich Verkehr und in angeschlossenen Bereichen. Gemäß Artikel 31 des Vertrags üben der Direktor und das Personal des Sekretariats ihre Funktion unparteiisch aus und dürfen Anweisungen von den Vertragsparteien weder einholen noch entgegennehmen. Sie fördern die Interessen der Verkehrsgemeinschaft. 3.   Hauptaufgaben des Direktors Zuständigkeiten des Direktors: 1. Gesamtleistung und Leitung des Sekretariats, seiner Ressourcen und Bediensteten. 2. Bereitstellung von persönlicher, sowie mit Unterstützung der anderen Sekretariatsbediensteten, vollumfänglicher administrativer Unterstützung für den Ministerrat, den regionalen Lenkungsausschuss, die technischen Ausschüsse und das Sozialforum. Hierzu gehört die Vorbereitung von Sitzungen in Zusammenarbeit mit dem Vorsitz (Erstellen von Dokumenten und Protokollen, Information der Teilnehmer, Unterstützung während der Sitzungen usw.). 3. Entwurf und Durchführung des Haushalts sowie jährliche Berichterstattung gegenüber dem regionalen Lenkungsausschuss über die Durchführung des Haushalts. 4. Enger Kontakt mit internationalen Finanzinstitutionen, einschließlich dem WBIF, und verschiedenen internationalen Organisationen im Bereich Verkehr. Entwicklung und Ausbau der Zusammenarbeit mit Organisationen im Verkehrssektor in der Region sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene, Teilnahme an internationalen oder regionalen Konferenzen, Präsentationen und allgemeine Förderung der Ziele des Vertrags. 5. Gewährleistung, dass die Rekrutierung durch das Sekretariat gemäß den einschlägigen Vorschriften vonstatten geht und dass das Sekretariat zur Ausübung seiner Aufgaben hochqualifizierte Mitarbeiter hat. 6. Aufbau von Kooperationsmechanismen mit Verkehrs- und anderen einschlägigen Behörden der südosteuropäischen Parteien, der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten. 7. Koordinierung der Ausarbeitung, jedoch nicht unbedingt das eigene Verfassen, von Berichten und anderen Dokumenten im Zusammenhang mit den Zielen des Vertrags auf Verlangen des regionalen Lenkungsausschusses. 8. Unterstützung der Koordinierung und des Informationsaustausches zwischen den Vertragsparteien. 9. Genehmigung und Betreuung des Kommunikationsplans des Sekretariats. Außerdem hat der Direktor alle sonstigen vom regionalen Lenkungsausschuss verlangten und angewiesenen Aufgaben zu erledigen. 4.   Eignungskriterien: Um an dem Auswahlverfahren teilnehmen zu können, müssen die Bewerber bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist die folgenden Eignungskriterien erfüllen: — Bürger/in einer Vertragspartei oder eines Mitgliedstaats der Europäischen Union — Hochschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss: — ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenem Universitätsstudium, bescheinigt durch ein Diplom, entspricht, wenn die Regelstudienzeit vier Jahre oder darüber beträgt, oder — ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium, bescheinigt durch ein Diplom, mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (diese einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die weiter unten geforderte, nach dem Hochschulabschluss erworbene Berufserfahrung angerechnet werden) — Berufserfahrung: Mindestens 14 Jahre Berufserfahrung nach Erwerb des Hochschulabschlusses — Einschlägige Berufserfahrung: Von den 14 Jahren Berufserfahrung mindestens vier Jahre im Verkehrssektor oder in der Verkehrspolitik — Managementerfahrung: Mindestens vier Jahre Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition — Sprachen: Gründliche Englischkenntnisse — Altersgrenze: Der Bewerber muss zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses in der Lage sein, vor Ablauf des Monats, in dem er das Alter von 66 Jahren erreicht, das gesamte dreijährige Mandat zu erfüllen. — Reiseanforderungen: Mittel bis intensiv, größtenteils innerhalb der südosteuropäischen Region und der Europäischen Union 5.   Auswahlkriterien: Die Bewerber werden anhand folgender Auswahlkriterien bewertet: 1. Führungskompetenzen — Nachgewiesene Fähigkeit zur strategischen und betrieblichen Steuerung einer öffentlichen Stelle, — fundierte Erfahrung in der Führung und Motivierung eines Teams in einem multikulturellen Umfeld, — fundierte Erfahrung in der Verwaltung von Haushalts- und Finanzmitteln. 2. Fachliche Kenntnisse Verlangt wird ein Hochschulabschluss in Wirtschaftswissenschaften, Politikwissenschaft, Jura, Verkehrswissenschaften oder Ingenieurwesen. Zusätzlich müssen die Bewerber folgende Eignungskriterien erfüllen: — Er oder sie muss gründliche Kenntnisse der Regulierungspolitik und -praxis im Verkehrssektor besitzen, — Kenntnisse und/oder Erfahrung im Verkehrssektor einer Vertragspartei sind von Vorteil, — Er oder sie muss die Fähigkeit zur Entwicklung einer strategischen Vision des Sekretariats besitzen, — Kenntnisse der Vorschriften und Verfahren der Europäischen Union, insbesondere der Verkehrspolitik der Europäischen Union, sind von Vorteil, — Erfahrung mit der Arbeit mit und/oder in der Region der südosteuropäischen Parteien ist von Vorteil. 3. Kommunikation — Hervorragende Fähigkeit zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation mit der Öffentlichkeit und der Zusammenarbeit mit Interessenträgern (europäische, internationale, nationale und lokale Behörden, internationale Organisationen usw.), — Geschick im Umgang mit Menschen und die Fähigkeit, wirksame Arbeitsbeziehungen in einer multikulturellen Organisation und mit den Vertragsparteien, Vertragsorganen und Interessenträgern, denen an der Umsetzung des Vertrags gelegen ist, aufzubauen und zu pflegen, — hervorragendes Verhandlungsgeschick, — gründliche Englischkenntnisse in Wort und Schrift; Kenntnis einer Amtssprache einer der Vertragsparteien ist von Vorteil. 4. Internationale Erfahrung und Kenntnis der Europäischen Union — Gründliche Kenntnis der Organe der Europäischen Union und ihrer Funktions- und Interaktionsweise sowie der Politik und internationalen Aktivitäten der Europäischen Union im Bereich der Verkehrsgemeinschaft, — Berufserfahrung in europäischen und/oder internationalen Organisationen ist von Vorteil. 6.   Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten Der Direktor muss eine Erklärung abgeben, in der er sich verpflichtet, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln; ferner muss er alle Interessen angeben, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Die Bewerber müssen in ihrer Bewerbung bestätigen, dass sie hierzu bereit sind. 7.   Auswahl und Ernennung Für das Auswahlverfahren wird ein Auswahlausschuss eingesetzt. Dieses Gremium lädt die Bewerber mit dem besten Anforderungsprofil für die Position zu einem Gespräch ein, wobei die Bewerberauswahl anhand der vorgenannten Kriterien entsprechend der Eignung für diese Position erfolgt. Kandidaten in der engeren Wahl werden anschließend zu einem Gespräch mit dem für Verkehr zuständigen Kommissionsmitglied eingeladen. Nach diesen Gesprächen schlägt die Europäische Kommission dem regionalen Lenkungsausschuss einen Kandidaten vor. Bevor die Entscheidung über die Ernennung getroffen wird, kann der regionale Lenkungsausschuss eine Anhörung des Kandidaten beantragen. Der regionale Lenkungsausschuss entscheidet die Ernennung des Direktors nach Rücksprache mit dem Ministerrat. 8.   Chancengleichheit Die Europäische Kommission und die Verkehrsgemeinschaft verfolgen eine Politik der Chancengleichheit und der Nichtdiskriminierung gemäß den Regeln für die Einstellung, die Arbeitsbedingungen und die geografische Ausgewogenheit des Personals des Sekretariats. 9.   Beschäftigungsbedingungen (1) Der Direktor wird für eine Amtszeit von drei Jahren mit einer sechsmonatigen Probezeit als Bediensteter der Verkehrsgemeinschaft ernannt. Die Beschäftigungsvereinbarung kann je nach Leistung und vorbehaltlich einer Entscheidung des regionalen Lenkungsausschusses zweimal um einen Zeitraum von drei Jahren verlängert werden. Der Dienstort ist Belgrad, der Sitz des Sekretariats. Die Vergütung entspricht den Qualifikationen und der Erfahrung des erfolgreichen Kandidaten und wird je nach Erfahrung und Bildung berechnet. Je nach Berufserfahrung beträgt das Jahresgehalt zwischen 96 000 EUR und 120 000 EUR (2). Baldmögliche Verfügbarkeit wäre von Vorteil. 10.   Bewerbungsverfahren Gültige Bewerbungen umfassen: 1. ein Bewerbungsschreiben und 2. einen englischsprachigen Lebenslauf. Der Lebenslauf ist vorzugsweise im Europass-Format zu verfassen (3). In dem Lebenslauf ist auf die in dieser Stellenausschreibung genannten Auswahlkriterien und zu erläutern, inwiefern der Kandidat seiner Ansicht nach über sämtliche der darin genannten Fertigkeiten und Kompetenzen verfügt. 3. beglaubigte Kopien der Abschlüsse oder Studienbescheinigungen, 4. Kopie des Reisepasses/Personalausweises, 5. Arbeitszeugnisse, -bescheinigungen oder Beschäftigungsvereinbarungen, und 6. eine unterschriebene Erklärung unter Verwendung des in der Anlage beigefügten Formulars Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Zur Erleichterung des Auswahlverfahrens findet jede Kommunikation mit den Bewerbern zu diesem Stellenangebot auf Englisch statt. Bewerbungen bitte per E-Mail an folgende Adresse: XXXMOVE@ec.europa.eu (E-Mail-Adresse noch einzurichten) Die Bewerber werden gebeten, jede etwaige Adressänderung unverzüglich an die oben genannte E-Mail-Adresse mitzuteilen. Ansprechpartner für zusätzliche Informationen: xxxx 11.   Bewerbungsschluss Bewerbungen sind bis spätestens XXX per E-Mail (es zählt das Datum der E-Mail) einzureichen. Die Europäische Kommission behält sich das Recht vor, die Bewerbungsfrist für diese Stellenausschreibung durch Veröffentlichung auf den Internetseiten der Europäischen Kommission und der Verkehrsgemeinschaft zu verlängern. Bewerber in der engeren Wahl werden zur Vereinbarung eines Gesprächstermins kontaktiert. Die Gespräche werden in Brüssel, Belgien, geführt. 12.   Wichtiger Hinweis für Bewerber Bewerber werden daran erinnert, dass die Arbeiten der Auswahlausschüsse vertraulich sind. Den Bewerbern ist es untersagt, sich persönlich oder über Dritte an Mitglieder dieser Ausschüsse zu wenden. 13.   Schutz personenbezogener Daten Die Europäische Kommission trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß den Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) verarbeitet werden. (*1)  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos. (1)  Weitere Angaben erhalten Sie im Statut der Verkehrsgemeinschaft unter http (2)  Vom Ministerrat zu genehmigen. (3)  Der Europass-Lebenslauf kann auf folgender Internetseite heruntergeladen werden: http://europass.cedefop.europa.eu. (4)  Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39). ANLAGE Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin Sprachkenntnisse:   Muttersprache: …   Weitere Sprachen: … ERKLÄRUNG DES BEWERBERS/DER BEWERBERIN 1. Der/Die Unterzeichnende erklärt, dass die in diesem Bewerbungsformular gemachten Angaben zutreffend und vollständig sind. 2. Ich erkläre hiermit: a) Ich bin Bürger/in eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder einer der im Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft aufgeführten südosteuropäischen Vertragsparteien und im Genuss der vollen staatsbürgerlichen Rechte. b) Ich habe meine Verpflichtungen aus den für mich geltenden Wehrgesetzen erfüllt. c) Ich kann geeignete Empfehlungen vorlegen, um nachzuweisen, dass ich den sittlichen Anforderunge

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.