Europäische Union

Beschluss (EU) 2019/299 des Rates vom 12. Februar 2019 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt zu bestimmten Haushalts- und Personalangelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32019D0299. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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n für die Ausübung der angestrebten Tätigkeit genüge. 3. Ich werde auf Anfrage die Belege zu Punkt 2 Buchstaben a, b und c unverzüglich vorlegen, und mir ist bewusst, dass meine Bewerbung nicht berücksichtigt wird, falls ich diese Dokumente nicht vorlege. 4. Mir ist bewusst, dass die folgenden Belege für die Zulässigkeit meines Bewerbungsformulars wesentlich sind: a) Dokumente zum Nachweis des Geburtsdatums, der Staatsangehörigkeit und des Wohnorts b) Abschlüsse oder Studienbescheinigungen auf dem geforderten Niveau c) Arbeitszeugnisse, -bescheinigungen oder Beschäftigungsvereinbarungen 5. Ich erkläre, dass gegen mich kein straf- oder disziplinarrechtliches Urteil vorliegt (öffentlicher Dienst oder Berufsverband) und dass meines Wissens gegen mich keine disziplinar- oder strafrechtlichen Verfahren laufen. 6. Mir ist bewusst, dass falsche Erklärungen zur Ablehnung meiner Bewerbung oder gegebenenfalls zur Beendigung meines Beschäftigungsvertrags mit dem Ständigen Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft führen können. … … Datum Unterschrift ANHANG 2 Ausschreibung der Stelle eines stellvertretenden Direktors des Ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft Ständiges Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft Das Ständige Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft kündigt an die Ausschreibung einer Vollzeitstelle eines STELLVERTRETENDEN DIREKTORS DES STÄNDIGEN SEKRETARIATS DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT/LEITERS VERWALTUNG UND FINANZEN 1.   Das Ständige Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft Die Verkehrsgemeinschaft ist eine internationale Organisation, die durch den am 9. Oktober 2017 unterzeichneten Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „der Vertrag“) gegründet wurde, und erstreckt sich auf folgende Vertragsparteien: die Europäische Union und die südosteuropäischen Parteien, namentlich Albanien, Bosnien und Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, das Kosovo (*1), Montenegro und Serbien. Die Verkehrsgemeinschaft gründet sich auf die schrittweise Integration der Verkehrsmärkte der südosteuropäischen Parteien in den Verkehrsmarkt der Europäischen Union auf der Grundlage des einschlägigen Besitzstands, einschließlich der Bereiche technische Normen, Interoperabilität, Sicherheit, Verkehrsmanagement, Sozialpolitik, Vergabe öffentlicher Aufträge und Umwelt, und zwar für alle Verkehrsarten mit Ausnahme des Luftverkehrs. Ziel des Vertrags ist die Schaffung einer Verkehrsgemeinschaft im Bereich des Straßen-, Schienen-, Binnenschiffs- und Seeverkehrs und die Entwicklung des Verkehrsnetzes zwischen der Europäischen Union und den südosteuropäischen Parteien. Das Ständige Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „das Sekretariat“) ist eine der durch den Vertrag geschaffenen Institutionen. Als einzige Institution mit ständigem Personal lässt es anderen Institutionen der Verkehrsgemeinschaft (Ministerrat, regionaler Lenkungsausschuss, technische Ausschüsse und Sozialforum) administrative Unterstützung zukommen, fungiert als Beobachtungsstelle für den Verkehr zur Überwachung der Fortschritte bei der indikativen Ausdehnung des Gesamt- und Kernnetzes des TEN-V auf den westlichen Balkan und unterstützt die Umsetzung der Konnektivitätsagenda der sechs Länder des westlichen Balkans (WB6), um die Verbindungen innerhalb des westlichen Balkans und zwischen dieser Region und der Europäischen Union zu verbessern. Es prüft auch die Umsetzung der aus dem Vertrag entstehenden Verpflichtungen. Das Sekretariat beschäftigt anfänglich 18 Sachverständige (erweiterungsfähig) und verwaltet den Haushalt der Verkehrsgemeinschaft, der sich für 2019 auf 1 626 000 EUR beläuft. Die Arbeitssprache der Verkehrsgemeinschaft ist Englisch. Das Sekretariat hat seinen Sitz in Belgrad. 2.   Beschreibung der Position Unter der unmittelbaren Aufsicht des Direktors ist der stellvertretende Direktor/Leiter Verwaltung und Finanzen für die Ausarbeitung des Haushaltsplans der Verkehrsgemeinschaft und von deren Sekretariat und allen damit verbundenen Personalangelegenheiten zuständig. Der stellvertretende Direktor ist auch für die Überwachung der Kommunikationsstrategie des Sekretariats sowie für die regelmäßige Pflege der Verkehrsdatenbanken/des IT-Systems, darunter die Internetseite des Sekretariats, verantwortlich. In Abwesenheit des Direktors übernimmt der stellvertretende Direktor die Aufgabe der Gesamtkoordinierung und Leitung des Sekretariats. 3.   Hauptaufgaben des stellvertretenden Direktors/Leiters Verwaltung und Finanzen Die Hauptaufgaben sind:   Finanzielle Belange: 1. Ausarbeitung des Haushaltsplans der gesamten Verkehrsgemeinschaft und insbesondere des Sekretariats 2. Unterstützung des Direktors in der operativen Verwaltung des Haushalts gemäß den europäischen Regeln für die Haushaltsführung 3. Ausarbeitung von operativen Informationen sowie regelmäßiger Ad-hoc-Berichte für die zuständigen Institutionen über die Ausarbeitung und Durchführung des Haushaltsplans der Verkehrsgemeinschaft; Aufstellung des konsolidierten Abschlusses; Antwort auf Bemerkungen der internen/externen Prüfung 4. Verantwortung für die Verfügbarkeit und den Betrieb effizienter interner Kontrollsysteme und für die ordnungsmäßige Buchführung 5. Einleitung der Entwicklung und Durchführung des Buchführungssystems mit dem Ziel einer effizienten und verlässlichen Berichterstattung über die finanziellen Aktivitäten zur Verbesserung der Haushaltsführung und -kontrolle   Personalangelegenheiten 1. Enger Kontakt mit dem externen Buchführungsdienst sowie anderen einschlägigen Behörden (Versicherungsanstalten/Ministerien) 2. Abstimmung der Gesamtkontrolle der Pflege der Datenbank für die Urlaubsansprüche der Bediensteten gemäß dem Personalstatut der Verkehrsgemeinschaft 3. Ausarbeitung der Verfahren und Unterstützung des Direktors bei der Einstellung der Beamten des Sekretariats aus administrativer und rechtlicher Sicht   IT- und Kommunikationsangelegenheiten 1. Überwachung der Erstellung der Internetseite des Sekretariats und seiner Kommunikationspolitik in enger Absprache mit dem Direktor 2. Überwachung der regelmäßigen Aktualisierung der IT-Systeme des Sekretariats einschließlich der Aktualisierung der Verkehrsdatenbanken im Sekretariat 3. Unter der unmittelbaren Aufsicht des Direktors die Organisation und Aktualisierung der Kommunikationsmittel des Sekretariats; enger Kontakt mit den Betriebseinheiten mit dem Ziel der Festlegung eines Kommunikationsplans für das Sekretariat 4.   Eignungskriterien: Um an dem Auswahlverfahren teilnehmen zu können, müssen die Bewerber bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist die folgenden Eignungskriterien erfüllen: — Bürger/in einer Vertragspartei oder eines Mitgliedstaats der Europäischen Union — Hochschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss: — ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenem Universitätsstudium, bescheinigt durch ein Diplom, entspricht, wenn die Regelstudienzeit vier Jahre oder darüber beträgt, oder — ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium, bescheinigt durch ein Diplom, mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (diese einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die weiter unten geforderte, nach dem Hochschulabschluss erworbene Berufserfahrung angerechnet werden) — Berufserfahrung: Mindestens zehn Jahre Berufserfahrung nach Erwerb des Hochschulabschlusses — Einschlägige Berufserfahrung: Von den zehn Jahren Berufserfahrung mindestens vier Jahre in Verwaltungs-/Personal-/Haushaltsabteilungen — Sprachen: Gründliche Englischkenntnisse — Altersgrenze: Der Bewerber muss zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses in der Lage sein, vor Ablauf des Monats, in dem er das Alter von 66 Jahren erreicht, das gesamte dreijährige Mandat zu erfüllen. — Reiseanforderungen: mittel bis gering 5.   Auswahlkriterien: Die Bewerber werden anhand folgender Auswahlkriterien bewertet: 1. Fachliche Kenntnisse — nachgewiesene Erfahrung in der operativen Verwaltung von Finanzmitteln — gründliche Kenntnisse der Personalverwaltung — fundierte Kenntnisse der Regeln des Finanzmanagements der Europäischen Union, einschließlich Rechnungsprüfung — die Fähigkeit, Kommunikationsmitteln einzusetzen — Erfahrung mit der Leitung eines kleinen Teams — Erfahrung mit der Arbeit mit und/oder in der Region der südosteuropäischen Parteien ist von Vorteil. 2. Kommunikation — hervorragende Fähigkeit zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation in der Zusammenarbeit mit Interessenträgern (europäische, internationale, nationale und lokale Behörden, internationale Organisationen usw.) — gründliche Englischkenntnisse in Wort und Schrift. Kenntnis einer Amtssprache einer der Vertragsparteien ist von Vorteil. 3. Internationale Erfahrung und Kenntnis der Europäischen Union — Kenntnis der Institutionen der Europäischen Union/der internationalen öffentlichen Verwaltung — Berufserfahrung in europäischen und/oder internationalen Organisationen ist von Vorteil. 6.   Auswahl und Ernennung Für das Auswahlverfahren wird ein Auswahlausschuss eingesetzt. Dieses Gremium lädt die Bewerber mit dem besten Anforderungsprofil für die Position zu einem Gespräch ein, wobei die Bewerberauswahl anhand der vorgenannten Kriterien entsprechend der Eignung für diese Position erfolgt. Nach diesen Gesprächen schlägt die Europäische Kommission dem regionalen Lenkungsausschuss einen Kandidaten vor. Bevor die Entscheidung über die Ernennung getroffen wird, kann der regionale Lenkungsausschuss eine Anhörung des Kandidaten beantragen. Der Regionale Lenkungsausschuss entscheidet die Ernennung des stellvertretenden Direktors nach Rücksprache mit dem Ministerrat. 7.   Chancengleichheit Die Europäische Kommission und die Verkehrsgemeinschaft verfolgen eine Politik der Chancengleichheit und der Nichtdiskriminierung gemäß der Regeln für die Einstellung, die Arbeitsbedingungen und die geografische Ausgewogenheit des Personals des Sekretariats. 8.   Beschäftigungsbedingungen (1) Der stellvertretende Direktor wird für eine Amtszeit von drei Jahren mit einer sechsmonatigen Probezeit als Bediensteter der Verkehrsgemeinschaft ernannt. Die Beschäftigungsvereinbarung kann je nach Leistung und vorbehaltlich einer Entscheidung des regionalen Lenkungsausschusses zweimal verlängert werden. Der Dienstort ist Belgrad, der Sitz des Sekretariats. Die Vergütung entspricht den Qualifikationen und der Erfahrung des erfolgreichen Kandidaten und wird je nach Erfahrung und Bildung berechnet. Je nach Berufserfahrung beträgt das Jahresgehalt zwischen 72 000 EUR und 84 000 EUR (2). Baldmögliche Verfügbarkeit wäre von Vorteil. 9.   Bewerbungsverfahren Gültige Bewerbungen umfassen: a) ein Bewerbungsschreiben und b) einen englischsprachigen Lebenslauf. Der Lebenslauf ist vorzugsweise im Europass-Format zu verfassen (3). In dem Lebenslauf ist auf die in dieser Stellenausschreibung genannten Auswahlkriterien Bezug zu nehmen und zu erläutern, inwiefern die der Kandidat seiner Ansicht nach über sämtliche der darin genannten Fertigkeiten und Kompetenzen verfügt. c) beglaubigte Kopien der Abschlüsse oder Studienbescheinigungen d) Kopie des Reisepasses/Personalausweises e) Arbeitszeugnisse, -bescheinigungen oder Beschäftigungsvereinbarungen, und f) eine unterschriebene Erklärung unter Verwendung des der Anlage beigefügten Formulars Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Zur Erleichterung des Auswahlverfahrens findet jede Kommunikation mit den Bewerbern zu diesem Stellenangebot auf Englisch statt. Bewerbungen bitte per E-Mail an folgende Adresse: XXXMOVE@ec.europa.eu (E-Mail-Adresse noch einzurichten) Die Bewerber werden gebeten, jede etwaige Adressänderung unverzüglich an die oben genannten E-Mail-Adresse mitzuteilen. Ansprechpartner für zusätzliche Informationen: xxxx 10.   Bewerbungsschluss Bewerbungen sind bis spätestens XXX per E-Mail (es zählt das Datum der E-Mail) einzureichen. Die Europäische Kommission behält sich das Recht vor, die Bewerbungsfrist für diese Stellenausschreibung durch Veröffentlichung auf den Internetseiten der Europäischen Kommission und der Verkehrsgemeinschaft zu verlängern. Bewerber in der engeren Wahl werden zur Vereinbarung eines Gesprächstermins kontaktiert. Die Gespräche werden in Brüssel, Belgien, geführt. 11.   Wichtiger Hinweis für Bewerber Bewerber werden daran erinnert, dass die Arbeiten der Auswahlausschüsse vertraulich sind. Den Bewerbern ist es untersagt, sich persönlich oder über Dritte an Mitglieder dieser Ausschüsse zu wenden. 12.   Schutz personenbezogener Daten Die Europäische Kommission trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß den Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) verarbeitet werden. (*1)  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos. (1)  Weitere Angaben erhalten Sie im Statut der Verkehrsgemeinschaft unter http (2)  Vom Ministerrat zu genehmigen. (3)  Der Europass-Lebenslauf kann auf folgender Internetseite heruntergeladen werden: http://europass.cedefop.europa.eu. (4)  Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39). ANLAGE Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin Sprachkenntnisse:   Muttersprache: …   Weitere Sprachen: … ERKLÄRUNG DES BEWERBERS/DER BEWERBERIN 1. Der/Die Unterzeichnende erklärt, dass die in diesem Bewerbungsformular gemachten Angaben zutreffend und vollständig sind. 2. Ich erkläre hiermit: a) Ich bin Bürger/in eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder einer der im Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft aufgeführten südosteuropäischen Vertragsparteien und im Genuss der vollen staatsbürgerlichen Rechte. b) Ich habe meine Verpflichtungen aus den für mich geltenden Wehrgesetzen erfüllt. c) Ich kann geeignete Empfehlungen vorlegen, um nachzuweisen, dass ich den sittlichen Anforderungen für die Ausübung der angestrebten Tätigkeit genüge. 3. Ich werde auf Anfrage die Belegunterlagen zu Punkt 2 Buchstaben a, b und c unverzüglich vorlegen, und mir ist bewusst, dass meine Bewerbung nicht berücksichtigt wird, falls ich diese Dokumente nicht vorlege. 4. Mir ist bewusst, dass die folgenden Belege für die Zulässigkeit meines Bewerbungsformulars wesentlich sind: a) Dokumente zum Nachweis des Geburtsdatums, der Staatsangehörigkeit und des Wohnorts b) Abschlüsse oder Studienbescheinigungen auf dem geforderten Niveau c) Arbeitszeugnisse, -bescheinigungen oder Beschäftigungsvereinbarungen 5. Ich erkläre, dass gegen mich kein straf- oder disziplinarrechtliches Urteil vorliegt (öffentlicher Dienst oder Berufsverband) und dass meines Wissens gegen mich keine disziplinar- oder strafrechtlichen Verfahren laufen. 6. Mir ist bewusst, dass falsche Erklärungen zur Ablehnung meiner Bewerbung oder gegebenenfalls zur Beendigung meines Beschäftigungsvertrags mit dem ständigen Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft führen können. … … Datum Unterschrift

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.