Europäische Union

98/481/EG: Beschluss des Rates vom 20. Juli 1998 zur Anerkennung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank

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Avis juridique important | 31998D0481 98/481/EG: Beschluss des Rates vom 20. Juli 1998 zur Anerkennung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank Amtsblatt Nr. L 216 vom 04/08/1998 S. 0007 - 0007 BESCHLUSS DES RATES vom 20. Juli 1998 zur Anerkennung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank (98/481/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf das Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27 Absatz 1, gestützt auf die Empfehlung des EZB-Rates der Europäischen Zentralbank, nachstehend "EZB" genannt, vom 19. Juni 1998, in Erwägung nachstehender Gründe: Die Jahresabschlüsse der EZB und der nationalen Zentralbanken müssen von unabhängigen externen Rechnungsprüfern geprüft werden, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat anerkannt werden. Der EZB-Rat hat Coopers & Lybrand als die externen Rechnungsprüfer der EZB empfohlen - BESCHLIESST: Artikel 1 Coopers & Lybrand werden als die externen Rechnungsprüfer der EZB anerkannt. Artikel 2 Dieser Beschluß wird der EZB mitgeteilt. Artikel 3 Dieser Beschluß wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 20. Juli 1998. Im Namen des Rates Der Präsident W. MOLTERER

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.