Europäische Union

Beschluss (GASP) 2025/2617 des Rates vom 18. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/2617 18.12.2025 BESCHLUSS (GASP) 2025/2617 DES RATES vom 18. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, gestützt auf den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 31. Juli 2014 den Beschluss 2014/512/GASP (1) angenommen. (2) Die Union unterstützt nach wie vor unerschütterlich die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. (3) In seinen Schlussfolgerungen vom 19. Dezember 2024 hat der Europäische Rat erneut entschieden Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine verurteilt, der eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, und die unerschütterliche Entschlossenheit der Union bekräftigt, der Ukraine und ihrer Bevölkerung weiterhin politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Hilfe zu leisten. (4) Solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen grundlegende Regeln des Völkerrechts, insbesondere gegen das in Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen verankerte Verbot der Anwendung von Gewalt, oder des humanitären Völkerrechts verstoßen, ist es angezeigt, alle von der Union verhängten Maßnahmen aufrechtzuerhalten und erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. (5) Um die Aktivität von Schiffen, die zur „Schattenflotte“ von Öltankschiffen gehören oder die zu den Energieeinnahmen Russlands beitragen, weiter einzuschränken, ist es angezeigt, 41 Schiffe in die Liste der Schiffe in Anhang XVI des Beschlusses 2014/512/GASP aufzunehmen, denen der Zugang zu Häfen und Schleusen der Mitgliedstaaten sowie die Inanspruchnahme eines breiten Spektrums von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr untersagt sind. (6) Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich. (7) Der Beschluss 2014/512/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Anhang XVI des Beschlusses 2014/512/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 18. Dezember 2025. Im Namen des Rates Die Präsidentin M. BJERRE (1)  Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/512/oj). ANHANG In Anhang XVI des Beschlusses 2014/512/GASP werden folgende Einträge angefügt:   Schiffsname IMO-Kenn-nummer Gründe für die Aufnahme in die Liste Zeitpunkt der Anwendung „565. MATROS KOSHKA 9550137 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe d: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien beigetragen wird oder diese unterstützt werden, mit denen die wirtschaftliche Lebensfähigkeit oder die Ernährungssicherheit der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlenen ukrainischen Getreides) oder die Erhaltung des kulturellen Erbes der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlener ukrainischer Kulturgüter) untergraben oder bedroht werden 19.12.2025 566. MIKHAIL NENASHEV 9515539 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe d: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien beigetragen wird oder diese unterstützt werden, mit denen die wirtschaftliche Lebensfähigkeit oder die Ernährungssicherheit der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlenen ukrainischen Getreides) oder die Erhaltung des kulturellen Erbes der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlener ukrainischer Kulturgüter) untergraben oder bedroht werden 19.12.2025 567. ZAID 9715270 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe d: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien beigetragen wird oder diese unterstützt werden, mit denen die wirtschaftliche Lebensfähigkeit oder die Ernährungssicherheit der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlenen ukrainischen Getreides) oder die Erhaltung des kulturellen Erbes der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlener ukrainischer Kulturgüter) untergraben oder bedroht werden 19.12.2025 568. MATROS POZYNICH 9573816 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe d: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien beigetragen wird oder diese unterstützt werden, mit denen die wirtschaftliche Lebensfähigkeit oder die Ernährungssicherheit der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlenen ukrainischen Getreides) oder die Erhaltung des kulturellen Erbes der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlener ukrainischer Kulturgüter) untergraben oder bedroht werden 19.12.2025 569. ZAFAR 9720263 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe d: Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien beigetragen wird oder diese unterstützt werden, mit denen die wirtschaftliche Lebensfähigkeit oder die Ernährungssicherheit der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlenen ukrainischen Getreides) oder die Erhaltung des kulturellen Erbes der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlener ukrainischer Kulturgüter) untergraben oder bedroht werden 19.12.2025 570. KAPITAN GOTSKY 9372559 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 571. GT HONOR 9258478 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe f: Betrieb derart, dass eine Verletzung oder Umgehung der Bestimmungen dieses Beschlusses oder der Beschlüsse 2014/145/GASP, 2014/386/GASP oder (GASP) 2022/266 oder der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014, (EU) Nr. 269/2014, (EU) Nr. 692/2014 oder (EU) 2022/263 erleichtert oder bewirkt wird oder dass diese Bestimmungen anderweitig erheblich unterlaufen werden 19.12.2025 572. TIMOFEY GUZHENKO 9372561 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 573. HITIT 9311751 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 574. KHALASI 9293997 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 575. FENGHUANG 9236248 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 576. QUARTZ 9261401 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 577. SINAR G 9323364 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 578. SHTURMAN MALYGIN 9752096 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 579. SHTURMAN OVTSYN 9752101 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 580. SHTURMAN SHCHERBININ 9759927 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 581. SANAR-14 9313589 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 582. VASILY DINKOV 9372547 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 583. INNOVATOR 9306809 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 584. AURA MARIS 9347308 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 585. KIRILL LAVROV 9333682 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 586. MIKHAIL ULYANOV 9333670 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 587. SANAR-9 9300350 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 588. LADY LEILA 9683740 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 589. GAZPROMNEFT NORDEAST 9422653 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 590. JIN HUI 9430272 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 591. LADY SEVDA 9683738 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 592. SHTURMAN KOSHELEV 9759939 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 593. JEWEL 9419450 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 594. TYCHE 1 9308077 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 595. OMSK 9418509 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 596. OLANGA 9286463 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 597. AS CALCUTTA 9037123 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 598. MURMANSK 9167930 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 599. ZAL PARS 3 9211896 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 600. HANSON 9237412 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 601. NP DIKSON 9255270 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 602. STAR MM 9186625 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 603. LADY RANIA 9784893 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 604. SANAR-15 9777670 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025 605. BREEZ 9247778 Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b: Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation 19.12.2025“ ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2617/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.