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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/2617

18.12.2025

BESCHLUSS (GASP) 2025/2617 DES RATES

vom 18. Dezember 2025

zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 31. Juli 2014 den Beschluss 2014/512/GASP (1) angenommen.

(2)

Die Union unterstützt nach wie vor unerschütterlich die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.

(3)

In seinen Schlussfolgerungen vom 19. Dezember 2024 hat der Europäische Rat erneut entschieden Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine verurteilt, der eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, und die unerschütterliche Entschlossenheit der Union bekräftigt, der Ukraine und ihrer Bevölkerung weiterhin politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Hilfe zu leisten.

(4)

Solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen grundlegende Regeln des Völkerrechts, insbesondere gegen das in Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen verankerte Verbot der Anwendung von Gewalt, oder des humanitären Völkerrechts verstoßen, ist es angezeigt, alle von der Union verhängten Maßnahmen aufrechtzuerhalten und erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

(5)

Um die Aktivität von Schiffen, die zur „Schattenflotte“ von Öltankschiffen gehören oder die zu den Energieeinnahmen Russlands beitragen, weiter einzuschränken, ist es angezeigt, 41 Schiffe in die Liste der Schiffe in Anhang XVI des Beschlusses 2014/512/GASP aufzunehmen, denen der Zugang zu Häfen und Schleusen der Mitgliedstaaten sowie die Inanspruchnahme eines breiten Spektrums von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr untersagt sind.

(6)

Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.

(7)

Der Beschluss 2014/512/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang XVI des Beschlusses 2014/512/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 18. Dezember 2025.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. BJERRE


(1)  Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/512/oj).


ANHANG

In Anhang XVI des Beschlusses 2014/512/GASP werden folgende Einträge angefügt:

 

Schiffsname

IMO-Kenn-nummer

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Zeitpunkt der Anwendung

„565.

MATROS KOSHKA

9550137

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe d:

Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien beigetragen wird oder diese unterstützt werden, mit denen die wirtschaftliche Lebensfähigkeit oder die Ernährungssicherheit der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlenen ukrainischen Getreides) oder die Erhaltung des kulturellen Erbes der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlener ukrainischer Kulturgüter) untergraben oder bedroht werden

19.12.2025

566.

MIKHAIL NENASHEV

9515539

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe d:

Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien beigetragen wird oder diese unterstützt werden, mit denen die wirtschaftliche Lebensfähigkeit oder die Ernährungssicherheit der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlenen ukrainischen Getreides) oder die Erhaltung des kulturellen Erbes der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlener ukrainischer Kulturgüter) untergraben oder bedroht werden

19.12.2025

567.

ZAID

9715270

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe d:

Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien beigetragen wird oder diese unterstützt werden, mit denen die wirtschaftliche Lebensfähigkeit oder die Ernährungssicherheit der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlenen ukrainischen Getreides) oder die Erhaltung des kulturellen Erbes der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlener ukrainischer Kulturgüter) untergraben oder bedroht werden

19.12.2025

568.

MATROS POZYNICH

9573816

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe d:

Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien beigetragen wird oder diese unterstützt werden, mit denen die wirtschaftliche Lebensfähigkeit oder die Ernährungssicherheit der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlenen ukrainischen Getreides) oder die Erhaltung des kulturellen Erbes der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlener ukrainischer Kulturgüter) untergraben oder bedroht werden

19.12.2025

569.

ZAFAR

9720263

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe d:

Betrieb derart, dass zu Maßnahmen oder Strategien beigetragen wird oder diese unterstützt werden, mit denen die wirtschaftliche Lebensfähigkeit oder die Ernährungssicherheit der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlenen ukrainischen Getreides) oder die Erhaltung des kulturellen Erbes der Ukraine (etwa durch Beförderung gestohlener ukrainischer Kulturgüter) untergraben oder bedroht werden

19.12.2025

570.

KAPITAN GOTSKY

9372559

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

571.

GT HONOR

9258478

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe f:

Betrieb derart, dass eine Verletzung oder Umgehung der Bestimmungen dieses Beschlusses oder der Beschlüsse 2014/145/GASP, 2014/386/GASP oder (GASP) 2022/266 oder der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014, (EU) Nr. 269/2014, (EU) Nr. 692/2014 oder (EU) 2022/263 erleichtert oder bewirkt wird oder dass diese Bestimmungen anderweitig erheblich unterlaufen werden

19.12.2025

572.

TIMOFEY GUZHENKO

9372561

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

573.

HITIT

9311751

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

574.

KHALASI

9293997

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

575.

FENGHUANG

9236248

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

576.

QUARTZ

9261401

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

577.

SINAR G

9323364

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

578.

SHTURMAN MALYGIN

9752096

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

579.

SHTURMAN OVTSYN

9752101

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

580.

SHTURMAN SHCHERBININ

9759927

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

581.

SANAR-14

9313589

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

582.

VASILY DINKOV

9372547

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

583.

INNOVATOR

9306809

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

584.

AURA MARIS

9347308

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

585.

KIRILL LAVROV

9333682

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

586.

MIKHAIL ULYANOV

9333670

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

587.

SANAR-9

9300350

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

588.

LADY LEILA

9683740

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

589.

GAZPROMNEFT NORDEAST

9422653

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

590.

JIN HUI

9430272

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

591.

LADY SEVDA

9683738

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

592.

SHTURMAN KOSHELEV

9759939

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

593.

JEWEL

9419450

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

594.

TYCHE 1

9308077

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

595.

OMSK

9418509

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

596.

OLANGA

9286463

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

597.

AS CALCUTTA

9037123

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

598.

MURMANSK

9167930

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

599.

ZAL PARS 3

9211896

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

600.

HANSON

9237412

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

601.

NP DIKSON

9255270

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

602.

STAR MM

9186625

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

603.

LADY RANIA

9784893

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

604.

SANAR-15

9777670

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025

605.

BREEZ

9247778

Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe b:

Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XIII oder mineralischen Erzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, und Anwendung irregulärer und risikoreicher Transportpraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation

19.12.2025“


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2617/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)