Europäische Union

2014/203/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 19. März 2014 über die Annahme des mehrjährigen Arbeitsprogramms von LIFE für den Zeitraum 2014-2017 Text von Bedeutung für den EWR

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der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, die die wiederholbare oder übertragbare Maßnahmen durchführen und zu einer verbesserten Einhaltung und Durchsetzung führen 10  % NRO Anzahl der Interventionen von NRO, die Betriebskostenzuschüsse in Konsultationsverfahren zur EU-Umweltpolitik erhalten Prozentuale Steigerung der Interventionen zur Unterstützung der EU-Politik 12  % Andere Projekte Projekte gemäß Artikel 18 Buchstaben e und f der LIFE-Verordnung   Quantitative Ergebnisse Qualitative Ergebnisse Ziele/Meilensteine 2017 Projekte der technischen Hilfe Anzahl der laufenden oder abgeschlossenen Projekte der technischen Hilfe Laufende oder abgeschlossene Projekte der technischen Hilfe, die IP vorbereiten 10, die IP im Bereich Natur vorbereiten, 5 im Bereich Abfall, Wasser oder Luft Anzahl der laufenden oder abgeschlossenen Projekte der technischen Hilfe Prozentsatz der laufenden oder abgeschlossenen Projekte der technischen Hilfe, die zu integrierten Projekten mit verbesserter Qualität im Rahmen von EU LIFE führen 90  % Projekte des Kapazitätenaufbaus Anzahl der Projekte, die dem Kapazitätenaufbau gewidmet sind Prozentsatz der laufenden oder abgeschlossenen Projekte des Kapazitätenaufbaus, die Fortschritte auf dem Weg zu einer höheren Übernahme in den betroffenen Mitgliedstaaten machen 90  % Anzahl der erfolgreichen Anträge aus Mitgliedstaaten mit laufenden Projekten des Kapazitätenaufbaus Relative Zunahme des Anteils der erfolgreichen Anträge aus Mitgliedstaaten mit laufenden oder abgeschlossenen Projekten des Kapazitätenaufbaus, verglichen mit der Übernahme zwischen 2010 und 2012 (in Prozent) 5  % 7.2.   Teilprogramm „Klimapolitik“ Klimaschutz         Quantitative Ergebnisse Qualitative Ergebnisse Ziele/Meilensteine 2017 Integrierte Projekte Anzahl der Projekte Anzahl und Gebiete sowie Bürger, die von den durchgeführten Klimaschutzstrategien oder Aktionsplänen erfasst bzw. erreicht werden Anzahl und Umfang der ergänzenden Projekte, die von der Union oder aus anderen Fonds finanziert werden Gestiegene Anzahl an Mitgliedstaaten/Regionen, die integrierte Ansätze mit Unterstützung eines IP oder unter Wiederholung der Ergebnisse eines IP anwenden Gestiegene Anzahl an ergänzenden Maßnahmen in integrierten Projekten, die aus anderen Unionfonds finanziert werden Tonnen an Treibhausgasen, die durch neu entwickelte Technologien, Systeme, Instrumente und/oder andere Best-Practice-Ansätze eingespart wurden und nach Beispielen von LIFE übernommen wurden 7 Mitgliedstaaten, die integrierte Ansätze mit Unterstützung eines IP oder unter Wiederholung der Ergebnisse eines IP anwenden Ergänzende Finanzmittel, die durch IP mobilisiert wurden und die umfangreicher sind, als die Haushalte dieser IP insgesamt Projekte der technischen Hilfe Anzahl der Projekte Prozentsatz der Projekte der technischen Hilfe, die zu einem IP im Rahmen von LIFE führen Gestiegene Anzahl und verbesserte Qualität von IP, die mit technischer Hilfe verknüpft sind 100 % der Projekte haben zu einem IP im Rahmen von LIFE geführt Projekte des Kapazitätenaufbaus Anzahl der Projekte Gestiegener relativer Anteil erfolgreicher Anträge von Mitgliedstaaten, die für den Kapazitätenaufbau in Frage kommen 7 Mitgliedstaaten haben zumindest ein Klimaschutzprojekt, das durch das LIFE-Teilprogramm „Klimapolitik“ finanziert wird Andere Projekte Anzahl der Projekte Anzahl der finanzierten Projekte, die innovative Technologien, Systeme und Instrumente und/oder bewährte Lösungen für eine Verringerung der Treibhausgasemissionen fördern Gestiegene Anzahl an innovativen Technologien, Systemen und Instrumenten und/oder bewährten Lösungen für eine Verringerung der Treibhausgasemissionen Gestiegener Prozentsatz aktualisierter oder neuer Ansätze, die im Rahmen von LIFE entwickelt wurden und die vom privaten und vom öffentlichen Sektor systematisch verwendet oder verbessert wurden Tonnen an Treibhausgasen, die durch neu entwickelte Technologien, Systeme, Instrumente und/oder Best-Practice-Ansätze eingespart wurden und nach Beispielen von LIFE übernommen wurden 80 % aller begonnen Projekte richten bleibende innovative Technologien, Systeme und Instrumente und/oder bewährte Lösungen für eine Verringerung der Treibhausgasemissionen ein Anpassung         Quantitative Ergebnisse Qualitative Ergebnisse Ziele/Meilensteine 2017 Integrierte Projekte Anzahl der Projekte Anzahl Bürger und Gebiete, die von den Anpassungsstrategien oder Aktionsplänen oder von anderen Anpassungsplänen mit einem großen territorialen Anwendungsbereich, die im Rahmen von LIFE durchgeführt werden, erfasst bzw. erreicht werden Anzahl der transregionalen oder grenzüberschreitenden Anpassungsprojekte Anzahl und Umfang der ergänzenden Projekte, die von der Union oder aus anderen Fonds finanziert werden Positive Auswirkungen auf die Klimaresistenz in einer Region und in Wirtschaftssektoren durch Maßnahmen, die im Rahmen von LIFE und anderen ergänzenden Projekten finanziert werden Gestiegene Anzahl an Mitgliedstaaten/Regionen, die integrierte Ansätze mit Unterstützung eines IP oder unter Wiederholung der Ergebnisse eines IP anwenden Gestiegene Anzahl an ergänzenden Maßnahmen, die aus anderen Unionfonds finanziert werden Positive Auswirkungen von LIFE-Projekten auf die Klimaresistenz in Gebieten, die in der EU-Anpassungsstrategie als besonders schutzbedürftig identifiziert wurden 7 Mitgliedstaaten, die integrierte Ansätze mit Unterstützung eines IP oder unter Wiederholung der Ergebnisse eines IP anwenden Ergänzende Finanzmittel, die durch IP mobilisiert wurden und die umfangreicher sind, als die Haushalte dieser IP insgesamt Projekte der technischen Hilfe Anzahl der Projekte Prozentsatz der Projekte der technischen Hilfe, die zu einem IP im Rahmen von LIFE führen Gestiegene Anzahl und verbesserte Qualität von IP, die mit technischer Hilfe verknüpft sind 100 % der Projekte haben zu einem integrierten Projekt im Rahmen von LIFE geführt Projekte des Kapazitätenaufbaus Anzahl der Projekte Gestiegener relativer Anteil von erfolgreichen Anträgen von Mitgliedstaaten, die für den Kapazitätenaufbau in Frage kommen 7 Mitgliedstaaten haben zumindest ein Anpassungsprojekt, das im Rahmen von LIFE finanziert wird Andere Projekte Anzahl der Projekte Anzahl der finanzierten Projekte, die innovative Technologien, Systeme und Instrumente und/oder bewährte Lösungen in Bezug auf die Klimaresistenz fördern Anzahl der Vulnerabilitätsbewertungen, Anpassungsstrategien an den Klimawandel oder Aktionspläne, die im Rahmen von LIFE entwickelt wurden Anzahl der transregionalen oder grenzüberschreitenden Anpassungsprojekte Anstieg der Klimaresistenz, aufgeschlüsselt nach Sektoren, der den demonstrierten neuen Technologien, Systemen, Instrumenten und/oder Best-Practice-Ansätzen zurechenbar ist, die nach LIFE-Beispielen entwickelt und übernommen wurden Positive Auswirkungen von LIFE-Projekten auf die Klimaresistenz in Gebieten, die in der EU-Anpassungsstrategie für eine Finanzierung im Rahmen von LIFE identifiziert wurden 80 % der begonnenen Projekte richten innovative Technologien, Systeme und Instrumente und/oder bewährte Lösungen zur Förderung der Klimaresistenz ein Verwaltungspraxis         Quantitative Ergebnisse Qualitative Ergebnisse Ziele/Meilensteine 2017         Informations-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte Anzahl der Projekte Zahl der erreichten Bürger, Unternehmen, lokalen Behörden, eingetragenen Nichtregierungsorganisationen (NRO) und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft Geografische Verbreitung und erfasstes Gebiet Sensibilisierung für durch den Menschen verursachten Klimawandel und für Lösungen, gemessen in den Eurobarometer-Umfragen Gestiegene Teilnahme an Konsultationen mit Interessenträgern und an politischen Diskussionen in Bezug auf die Klimapolitik und Rechtsakte Anstieg der Teilnahme von Interessenträgern und Bürgern an Sensibilisierungsmaßnahmen um 25 % Anstieg der Zahl der Bürger, die Zielgruppe von LIFE-Projekten sind, die den vom Menschen verursachten Klimawandel als sehr ernstes Problem ansehen, um 10 % Best-Practice-Projekte und andere Projekte Anzahl der Projekte Anzahl der zurechenbaren konsolidierten Verfahren unter Verwendung von Indikatoren oder Instrumenten, die nach LIFE-Beispielen entwickelt und erprobt wurden Anzahl der politischen Ansätze oder Vorschläge für Rechtsvorschriften, die auf Projektergebnissen basieren Gestiegene Anzahl an bewährten Verfahren, die von Haushalten, Unternehmen und Behörden übernommen oder in nationale/regionale Programme oder Aktionspläne integriert werden Auf LIFE-Maßnahmen zurückzuführender Rückgang von Verstößen gegen EU-Rechtsvorschriften 25 % der Projektpraktiken oder Ansätze werden in nationale/regionale Programme oder Aktionspläne übernommen 80 % der LIFE-Projekte, die auf die Verwaltungspraxis im Klimaschutz abzielen, haben zu einer verbesserten Verwaltungspraxis im Klimaschutz geführt Spezifische Ergebnisse, Indikatoren und Ziele für Finanzierungsinstrumente Indikatoren, die bei allen Finanzierungsinstrumenten gleich sind Ergebnisse, Indikatoren und Ziele der Finanzierungsinstrumente werden mit der ausführenden Einrichtung vereinbart. Sie sollten mindestens Folgendes enthalten: — Zahl der Vereinbarungen (Darlehen, Garantien usw.) mit zwischengeschalteten Finanzintermediären (Anzahl); — Volumen der durch das Finanzierungsinstrument bereitgestellten Finanzierung (Mio. EUR); — Volumen der aufgrund des Finanzierungsinstruments bereitgestellten privaten Finanzierung (Mio. EUR); — Zahl der Endempfänger (Anzahl); — Zahl der Mitgliedstaaten, in denen Projekte durch die Finanzierungsinstrumente finanziert wurden (Anzahl); Spezifische Indikatoren für die Finanzierungsfazilität für Naturkapital — Finanzierung, die durch zwischengeschaltete Finanzinstitute im Rahmen des Finanzierungsinstruments als Ergebnis der finanzierten Projekte bereitgestellt wurde (Mio. EUR); — Finanzierung, die als Ergebnis der finanzierten Projekte für Natura-2000-Gebiete bereitgestellt wurde (Mio. EUR); — Auswirkungen auf die Klimaresistenz (Exposition gegenüber dem Klimawandel und Empfindlichkeit für seine Auswirkungen) von Regionen und Wirtschaftssektoren, insbesondere in sensiblen Gebieten, die im Rahmen der EU-Anpassungsstrategie als Ergebnis der finanzierten Projekte als Priorität für eine Finanzierung im Rahmen von LIFE identifiziert wurden; Auswirkungen auf den Zustand des Ökosystems aufgrund der finanzierten Projekte; — Schaffung von Arbeitsplätzen: Anzahl der Arbeitsplätze, die als Ergebnis der finanzierten Projekte geschaffen wurden (Anzahl der Vollzeitäquivalente). Spezifische Indikatoren für das Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz — Private Finanzierung (Mio. EUR) als Folge der Darlehen aus dem Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz; — Energieeinsparungen (GWh) als Folge der Darlehen aus dem Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz; — Verringerung der CO2-Emissionen (Tonnen CO2) als Folge der Darlehen aus dem Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz; — Schaffung von Arbeitsplätzen: Anzahl der Arbeitsplätze, die als Ergebnis der Darlehen aus dem Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz geschaffen wurden (Anzahl der Vollzeitäquivalente). Von der Finanzierungsfazilität für Naturkapital erwartete Ergebnisse Es wird erwartet, dass die Finanzierungsfazilität für Naturkapital in der anfänglichen Pilotphase neun bis zwölf Operationen (einschließlich indirekter Operationen) oder drei bis vier Operationen jährlich durchführt. Einzelne Investitionen würden unter 10-15 Mio. EUR bleiben. Als Hebel des Wertes der Fazilität für die Bereitstellung im Rahmen von LIFE wird das 2,2- bis 3,2-fache erwartet. Wenn man den möglichen Beitrag der Endempfänger zu den Projektkosten in Höhe von 25 % berücksichtigt, könnte der Hebel der gesamten Investition für die Bereitstellung im Rahmen von LIFE zwischen dem 2,8- und dem 4,2-fachen liegen. Die Gesamtinvestition in Projekte im Bereich des Naturkapitalmanagements allein während der Pilotphase könnte sich auf bis zu 420 Mio. EUR belaufen. Während der nachfolgenden Betriebsphase könnte der erwartete Hebel bis auf 6 steigen, insbesondere, wenn andere Investoren der Fazilität beitreten und wenn mehr Investitionen über Intermediäre und Fonds erfolgen. Vom Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz erwartete Ergebnisse Im Rahmen des Instruments für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz könnten im Zeitraum 2014-2017 etwa 6-10 Finanzierungsvereinbarungen (EIB-Darlehen für Energieeffizienz, Fazilität mit Risikoteilung und Fazilität für Expertenunterstützung) mit Finanzintermediären unterzeichnet werden. Eine Finanzierungsvereinbarung kann die Durchführung des Finanzierungsinstruments in mehr als einem Mitgliedstaat abdecken und ein Finanzintermediär kann mehr als eine Finanzierungsvereinbarung unterzeichnen. Unter Annahme durchschnittlicher Investitionskosten in Höhe von 300 000 EUR wird erwartet, dass während der Laufzeit des Programms (2014-2017) bis zu 1 800 Endempfänger und Projekte Darlehen in Höhe von insgesamt etwa 430 Mio. EUR erhalten. Die Gesamtinvestition in Energieeffizienz könnte während dieses Zeitraums bei ungefähr 540 Mio. EUR liegen. Der erwartete Hebel des Wertes des Darlehensportfolios für die Bereitstellung im Rahmen von LIFE wird auf das 6-fache geschätzt. Wenn man den möglichen Beitrag der Endempfänger zu den Projektkosten in Höhe von 25 % berücksichtigt, könnte der Hebel der Gesamtinvestition für die Bereitstellung im Rahmen von LIFE maximal das Achtfache betragen. (1)  Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren (ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 13). (2)  Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1906/2006 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 81). (3)  Das erste Arbeitsprogramm von Horizont 2020 deckt die Jahre 2014-2015 ab. Horizont 2020 konzentriert sich auf drei Schwerpunkte, nämlich auf die Schaffung von wissenschaftlicher Exzellenz, um die Weltklasseexzellenz der Union in der Wissenschaft zu stärken, auf die Förderung der führenden Rolle der Industrie zur Unterstützung von Unternehmen, einschließlich kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), und auf Innovation und die Lösung gesellschaftlicher Probleme, um direkt auf die Herausforderungen zu reagieren, die in der Strategie Europa 2020 identifiziert wurden, indem Maßnahmen unterstützt werden, die das gesamte Spektrum von der Forschung bis zum Markt abdecken. In Horizont 2020 werden Forschung und Innovation im Bereich Umwelt und Klimaschutz mit einer Reihe von Maßnahmen und Möglichkeiten für die Zusammenarbeit in Angriff genommen, insbesondere im Rahmen der gesellschaftlichen Herausforderung „Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe“. In diesem Zusammenhang zielen Forschung und Innovation im Bereich Umwelt auf die Schaffung einer ressourcen- und wassereffizienten und klimawandelresistenten Wirtschaft und Gesellschaft ab. Für Referenzdokumente siehe http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/funding/reference_docs.html#h2020-work-programmes-2014-15-main-wp und siehe insbesondere das Arbeitsprogramm im Rahmen der gesellschaftlichen Herausforderung „Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe“. (*1)  30 % der Haushaltsmittel, die Projekten zugewiesen werden, die durch maßnahmenbezogene Zuschüsse unterstützt werden, werden integrierten Projekten zugewiesen. Abhängig von der tatsächlichen Anzahl an Vorschlägen für integrierte Projekte werden nicht in Anspruch genommene Ressourcen für andere durch maßnahmenbezogene Zuschüsse finanzierte Projekte verwendet. (*2)  Ein Richtbetrag von höchstens 1 % dieses Betrags wird für vorbereitende Projekte verwendet. (*3)  Der Höchstsatz an Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Durchführung der Finanzierungsinstrumente darf 7 % der Gesamtmittel für Finanzierungsinstrumente nicht übersteigen. (*4)  Einschließlich 5 Mio. EUR für den Mechanismus zur Unterstützung durch Sachverständige. (*5)  30 % der Haushaltsmittel, die Projekten zugewiesen werden, die durch maßnahmenbezogene Zuschüsse unterstützt werden, werden integrierten Projekten zugewiesen. Abhängig von der tatsächlichen Anzahl an Vorschlägen für integrierte Projekte werden nicht in Anspruch genommene Ressourcen für andere durch maßnahmenbezogene Zuschüsse finanzierte Projekte verwendet. (*6)  Der Höchstsatz an Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Durchführung der Finanzierungsinstrumente darf 7 % der Gesamtmittel für Finanzierungsinstrumente nicht übersteigen. (*7)  Einschließlich 5 Mio. EUR für den Mechanismus zur Unterstützung durch Sachverständige. (4)  Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1). (5)  Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (ABl. L 288 vom 6.11.2007, S. 27). (6)  Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) (ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19). (7)  Eingeführt von der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) und der Generaldirektion Umwelt (GD ENV). (8)  Empfehlung 2013/179/EU der Kommission vom 9. April 2013 für die Anwendung gemeinsamer Methoden zur Messung und Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen (ABl. L 124 vom 27.4.2013, S. 1). (9)  http://ec.europa.eu/environment/soil/sealing_guidelines.htm (10)  Forest Europe, 2011. State of Europe’s Forests 2011. (11)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Eine neue EU-Forststrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor vom 20. September 2013 (COM(2013) 659 final). (12)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Biologische Vielfalt — Naturkapital und Lebensversicherung: EU-Strategie zum Schutz der Biodiversität bis 2020“ (KOM(2011) 244 endg.). (13)  Forest Europe, 2011. State of Europe’s Forests 2011. (14)  EUA, 2009. European Forest Types. (15)  Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1). (16)  Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1). (17)  Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (ABl. L 189 vom 18.7.2002, S. 12). (18)  Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl. L 197 vom 24.7.2012, S. 1). (19)  Richtlinie 2001/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (ABl. L 309 vom 27.11.2001, S. 22). (20)  Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17). (21)  Extrem abgasarme Fahrzeuge im Sinne des Arbeitsprogramms von Horizont 2020. (22)  Bei den ins Auge gefassten Produkten kann es sich um Autos sowie um zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge handeln. (23)  Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7). (24)  Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7). (25)  Der in diesem Zusammenhang verwendete Begriff „gemeinschaftliches Interesse“ ist als „Unionsinteresse“ zu verstehen. (26)  Anhang I Absatz 2 der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. (27)  Verordnung (EG) Nr. 440/2008 der Kommission vom 30. Mai 2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (ABl. L 142 vom 31.5.2008, S. 1). (28)  Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 33). (29)  Beschluss Nr. 529/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Anrechnung und Verbuchung von Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft und über Informationen zu Maßnahmen in Zusammenhang mit derartigen Tätigkeiten (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 80). (30)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (COM(2013) 0216 final). (31)  Die Bedeutung des Begriffs „Auswahl“ aus Artikel 24 Absatz 2 Buchstabe d der LIFE-Verordnung umfasst die Bedeutung des Begriffs „Förder-“ aus Artikel 19 der LIFE-Verordnung und aus Artikel 131 der Haushaltsordnung. (32)  Mitteilung der Kommission Nr. 2013/C-205/05 (ABl. C 205 vom 19.7.2013, S. 9). (33)  Vorschläge, die sich mit dem Bereich Forschung befassen, können im Rahmen der entsprechenden Programme unter Horizont 2020 eingereicht werden: http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/index.html (*8)  Ein Projektvorschlag muss für jedes Zuschlagskriterium mindestens die Mindestpunktzahl für die Weiterberücksichtigung erhalten. Außerdem muss die Summe aus den Pu

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.