Europäische Union

2014/203/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 19. März 2014 über die Annahme des mehrjährigen Arbeitsprogramms von LIFE für den Zeitraum 2014-2017 Text von Bedeutung für den EWR

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smechanismus eingerichtet und die Informationen werden mit dem LIFE-Ausschuss ausgetauscht. Die Überwachung des Finanzierungsinstruments wird den Anforderungen aus der Haushaltsordnung (Artikel 140) und der delegierten Verordnung (Artikel 225) entsprechen und später den Auslegungen in dem Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich (FAFA) mit der EIB und der sich daraus ergebenden Delegationsvereinbarung. Die EIB wird für die Überwachung der Durchführung der Aktivitäten im Rahmen des Finanzierungsinstruments und für die Erstellung von Leistungs- und Finanzberichten verantwortlich sein, deren Format, Inhalt und Häufigkeit zu vereinbaren sind (anfänglich vierteljährlich). Hierzu werden auch regelmäßige und Ad-hoc-Berichte, Besuche vor Ort und Audits gehören. Für die Berichterstattung von Finanzinstituten an die EIB werden Leistungsindikatoren verwendet. 5.3.2.3.   Technische Methodik für das Verfahren der Projektauswahl Zu den Empfängern zählen Privatpersonen, Hauseigentümerverbände, KMU, Körperschaften und/oder öffentliche Institutionen/Einrichtungen, die entsprechend der NEEAP jedes Mitgliedstaats Energieeffizienzinvestitionen durchführen. Die Höhe der Energieeffizienzdarlehen, die den Empfängern bereitgestellt werden liegt zwischen 40 000 EUR, wobei dieser Betrag reduziert werden kann, um ihn an kleine Investitionen im Wohnungssektor anzupassen, und 5 Mio. EUR und geht in Ausnahmefällen bis zu 15 Mio. EUR. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, auf die Liste der Projekte Einfluss zu nehmen und so indirekt die Auswahl der Projekte durch die Prioritäten des NEEAP zu beeinflussen. Empfänger werden diejenigen juristischen und/oder natürlichen Personen, die — eine Energieeffizienzinvestition im Zusammenhang mit einem Unterstützungsprogramm eines Mitgliedstaats und/oder im Einklang mit den Prioritäten eines NEEAP und/oder den EU-Richtlinien mit Bezug auf Energieeffizienz durchführen; — ein Energieeffizienzdarlehen aufnehmen, das von einem teilnehmenden Finanzintermediär gewährt wird; — für Darlehen von der EIB und den Finanzintermediären in Betracht kommen und — eine Wirtschaftsanalyse durchlaufen haben, die die externen Kohlenstoffkosten integriert, so dass die aktuellen Nettokosten des Projekts während seiner Laufzeit niedriger sind als der Kapitalwert der eingesparten Energie. 6.   VORLÄUFIGE ZEITPLÄNE AUFFORDERUNGEN ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN (ARTIKEL 24 ABSATZ 2 BUCHSTABE e LIFE-VERORDNUNG) 6.1.   Vorläufige Zeitpläne für Finanzhilfen Projektarten Teilprogramm 2014 2015 2016 2017 Projekte gemäß Artikel 18 Buchstaben a, b, c und h der LIFE-Verordnung UMWELT 2. Quartal 2. Quartal 2. Quartal 2. Quartal KLIMA 2. Quartal 2. Quartal 2. Quartal 2. Quartal Integrierte Projekte (Artikel 18 Buchstabe d der LIFE-Verordnung) UMWELT 2. Quartal 2. Quartal 2. Quartal 2. Quartal KLIMA   2. Quartal 2. Quartal 2. Quartal Projekte der technischen Hilfe (Artikel 18 Buchstabe e der LIFE-Verordnung) UMWELT 2. Quartal 2. Quartal 2. Quartal 2. Quartal KLIMA   2. Quartal 2. Quartal 2. Quartal Projekte des Kapazitätenaufbaus (Artikel 18 Buchstabe f der LIFE-Verordnung) UMWELT und KLIMA zusammen Beginnend im 2. Quartal 2014 bis zum 3. Quartal 2015     Vorbereitende Projekte (Artikel 18 Buchstabe g der LIFE-Verordnung) UMWELT 2. Quartal 2. Quartal 2. Quartal 2. Quartal KLIMA   2. Quartal 2. Quartal 2. Quartal Betriebskostenzuschüsse (Artikel 21 der LIFE-Verordnung) UMWELT und KLIMA zusammen 2. Quartal gemeinsame Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Betriebskostenzuschüsse für das Haushaltsjahr 2015 2. Quartal Partnerschaftsrahmenvereinbarungen und Betriebskostenzuschüsse für das Haushaltsjahr 2016 2. Quartal Betriebskostenzuschüsse für das Haushaltsjahr 2017 2. Quartal Betriebskostenzuschüsse für das Haushaltsjahr 2018 6.2.   Vorläufige Zeitpläne für Finanzierungsinstrumente Finanzierungsinstrument Teilprogramm 2014 2015 2016 2017 Finanzierungsfazilität für Naturkapital UMWELT 3. Quartal 2. Quartal 2. Quartal 2. Quartal KLIMA 3. Quartal 2. Quartal 2. Quartal 2. Quartal Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz UMWELT         KLIMA 2. Quartal 2. Quartal 2. Quartal 2. Quartal 7.   QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ERGEBNISSE, INDIKATOREN UND ZIELE FÜR JEDEN SCHWERPUNKTBEREICH UND JEDE PROJEKTART (ARTIKEL 24 ABSATZ 2 BUCHSTABE c DER LIFE-VERORDNUNG) Im Einklang mit den Leistungsindikatoren (Artikel 3 Absatz 3 der LIFE-Verordnung) und den spezifischen Zielen für den betreffenden Schwerpunktbereich werden für jeden Schwerpunktbereich und jede Projektart qualitative und quantitative Ergebnisse, Indikatoren und Ziele festgelegt (Artikel 24 Absatz 2 Buchstabe c der LIFE-Verordnung) (40). Durch die Beschränkung des Anwendungsbereichs integrierter Projekte auf die Durchführung spezifischer Strategien, Pläne und Fahrpläne im Rahmen der EU-Gesetzgebung in den Bereichen Natur, Wasser, Abfall und Luft, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel können die erwarteten Ergebnisse und die durch diese Projekte zu erreichenden Ziele eingeengt werden. Im Rahmen des Teilprogramms „Umwelt“ verstärken die in Anhang III der LIFE-Verordnung aufgeführten thematischen Prioritäten und die Projektbereiche unter Punkt 3 des vorliegenden mehrjährigen Arbeitsprogramms auch den Fokus der finanzierten Projekte, die zu spürbareren Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt führen. Basierend auf der Bewertung der geschätzten Auswirkungen des LIFE-Programms wurden einige Gesamtergebnisse und -ziele definiert, wobei die Funktion des Programms als Katalysator berücksichtigt wurde. In Bezug auf die Ziele im Zusammenhang mit der Entwicklung und Durchführung, wurde die Bedeutung der Wiederholbarkeit erfolgreicher Projekte berücksichtigt (Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe b der LIFE-Verordnung). Anzahl und Umfang erfolgreicher Projekte innerhalb eines Schwerpunktbereichs hängen jedoch hauptsächlich von der Anzahl der förderfähigen Anträge ab, die die Auswahl- und Zuschlagskriterien erfüllen sowie von den technischen und sozioökonomischen Faktoren, die außerhalb des Einflussbereichs der Kommission liegen. Angesichts dieser Erwägungen und um die Messbarkeit des Beitrags des LIFE-Programms zu den Zielen des 7. Umweltaktionsprogramms (Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d der LIFE-Verordnung) zu erhöhen, wurden erwartete Ergebnisse nach Möglichkeit auch als Ergebnisse definiert, die auf Projektebene vorgesehen sind. Empfänger von Finanzmitteln für Projekte müssen zu Projektbeginn die Ausgangsdaten und das Endergebnis in Bezug auf die angestrebten Ziele festlegen. Die Umwelt- und Klimaziele, die von jedem Projekt zu erreichen sind, sollten die von der Politik und den einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Union festgesetzten Ziele und Emissionsgrenzen umsetzen oder sogar über sie hinausgehen. LIFE ist ein Katalysator und folglich ist die Wiederholbarkeit von Projektinhalten ein Schlüssel, um die Wirksamkeit des Programms in Bezug auf die Erbringungen positiver Ergebnisse für die Umwelt und das Klima sicherzustellen. Während alle Projektvorschläge eine Wiederholbarkeit in dem jeweiligen Umwelt- oder Klimawandelbereich vorsehen, kann lediglich von 80 % der Pilot- und Demonstrationsprojekte erwartet werden, dass sie wiederholbar sind, da das Risiko besteht, dass die zu erprobenden und demonstrierenden Techniken und Methoden nicht die erwarteten Ergebnisse erbringen werden. Darüber hinaus kann angesichts der möglichen wirtschaftlichen und administrativen Schwierigkeiten unabhängig von solchen technischen Unmöglichkeiten nicht erwartet werden, dass alle Projekte erfolgreich abgeschlossen werden. Es sollte angemerkt werden, dass nur sehr wenige Projekte, möglicherweise gar keine, im Rahmen des LIFE-Programms bis 2017 abgeschlossen sein werden. Folglich werden die meisten vorgesehenen Umwelt- und Klimapolitikziele wahrscheinlich noch nicht erreicht sein. Wenn sich die Ziele auf laufende Projekte beziehen, sind sie also eher Meilensteine. Diese Meilensteine bestehen darin, dass die Projekte auf eine solche Weise angelegt wurden, dass sie die Ziele bis 2020 erreichen können. Die wenigen Projekte, die bis 2017 abgeschlossen sein werden, sollten natürlich die Ziele erreichen, die laut Planung vorgesehen sind. Um eine Überschneidung zu vermeiden, werden unter jedem Schwerpunktbereich die Projektarten im Sinne der Artikel 2 und 18 der LIFE-Verordnung, die verwandte Ziele erreichen sollen, möglichst zu einer Gruppe zusammengefasst. Von Schwerpunktbereichen unabhängige Projektarten wie Projekte des Kapazitätenaufbaus werden getrennt aufgeführt. Die Indikatoren sind in der Beschreibung der Ergebnisse und Ziele enthalten und werden folglich in den nachstehenden Tabellen nicht gesondert aufgeführt. 7.1   Teilprogramm „Umwelt“ Für das Teilprogramm „Umwelt“ werden die allgemeinen Ziele aus Artikel 3 Absatz 1, die spezifischen Ziele, die für jeden Schwerpunktbereich in den Artikeln 10, 11 und 12 der LIFE-Verordnung niedergelegt sind, und die Leistungsindikatoren, aus Artikel 3 Absatz 3 der LIFE-Verordnung berücksichtigt. Umwelt und Ressourceneffizienz Projekte gemäß Artikel 18 Buchstaben a und b der LIFE-Verordnung Thematische Prioritäten Quantitative Ergebnisse (41) Qualitative Ergebnisse Ziele/Meilensteine 2017 WASSER (einschließlich Meeresumwelt) Anzahl der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, die (Binnen-, Übergangs- Küsten-) gewässer in schlechtem ökologischen Zustand zum Gegenstand haben Prozentsatz der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, die wiederholbare oder übertragbare Maßnahmen durchführen und auf Projektebene Fortschritte im Hinblick auf einen guten ökologischen Zustand machen 80  % Anzahl der Gewässer in einem schlechten ökologischen Zustand, die Ziel laufender oder abgeschlossener Projekte sind (Binnen-, Übergangs- Küsten-)gewässer, die unter laufende oder abgeschlossene Projekte fallen, die wiederholbare oder übertragbare Maßnahmen durchführen, mit denen ihr ökologischer Zustand verbessert werden soll 100  (42) ABFALL Anzahl der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, deren Ziel das Erreichen der abfallrechtlichen Ziele der EU und die Umsetzung der Abfallhierarchie (zweckentsprechende Abfallbewirtschaftung) ist Prozentsatz der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, die wiederholbare oder übertragbare Maßnahmen durchführen und Fortschritte auf dem Weg zu einer zweckentsprechender Abfallbewirtschaftung machen 80  % Anzahl der zusätzlichen Gemeinden oder Regionen in der gesamten Union mit einer nicht zweckentsprechenden Abfallbewirtschaftung, die Gegenstand von laufenden oder abgeschlossenen Projekten sind Gemeinden oder Regionen, die von laufenden oder abgeschlossenen Projekten erfasst werden, die wiederholbare oder übertragbare Maßnahmen durchführen, die für das Erreichen einer zweckentsprechenden Abfallbewirtschaftung aufgesetzt wurden 20 Ressourceneffizienz (einschließlich Boden, Wälder sowie umweltfreundlicher Kreislaufwirtschaft) Anzahl der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, die die Ziele der Unionspolitik und die Rechtsvorschriften der Union in Bezug auf Ressourceneffizienz (ohne Boden und Wälder) umsetzen Prozentsatz der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, die wiederholbare oder übertragbare Maßnahmen durchführen und Fortschritte auf dem Weg zur Umsetzung von Aspekten einer umweltfreundlichen Kreislaufwirtschaft machen 80  % Anzahl der zusätzlichen Unternehmen europaweit, die Ziel von laufenden oder abgeschlossenen Projekten sind Zusätzliche Unternehmen, die von laufenden oder abgeschlossenen Projekten erfasst werden, die wiederholbare oder übertragbare Maßnahmen durchführen, die für das Umsetzen einer umweltfreundlichen Kreislaufwirtschaft aufgesetzt wurden 10 Anzahl der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, die die Ziele der Unionspolitik im Bereich des Bodenschutzes umsetzen Prozentsatz der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, die wiederholbare oder übertragbare Maßnahmen durchführen und Fortschritte auf dem Weg zur Erhaltung oder Verbesserung der Bodenfunktionen machen 80  % Landfläche in Hektar unionsweit, die Ziel von laufenden oder abgeschlossenen Projekten ist Land, das durch laufende oder abgeschlossene, Projekte erfasst wird, die wiederholbare oder übertragbare Maßnahmen durchführen, die errichtet wurden, um eine Erhaltung oder Verbesserung der Bodenfunktionen zu erreichen 2 000 Anzahl der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, die die Umsetzung der europäischen Forststrategie fördern Prozentsatz der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, die wiederholbare oder übertragbare Maßnahmen durchführen und Fortschritte auf dem Weg zur Umsetzung der europäischen Forststrategie machen 80  % Prozentsatz der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, die wiederholbare oder übertragbare Maßnahmen durchführen, um Daten für das Europäische Zentrum für Forstdaten bereitzustellen 80  % Umwelt und Gesundheit (einschließlich Chemikalien und Lärm) Anzahl der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, die die Chemikalienpolitik der Union umsetzen, einschließlich Projekten zur Förderung der Substitution von Stoffen und der Minimierung der Exposition Prozentsatz der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, die wiederholbare oder übertragbare Maßnahmen durchführen und auf Projektebene Fortschritte auf dem Weg zum Erreichen oder Übertreffen des entsprechenden Ziels der Union in Bezug auf chemikalische Stoffe machen 80  % Anzahl der Personen, die unionsweit Ziel laufender und abgeschlossener Projekte sind, deren Ziel die Reduzierung von Chemikalien ist Personen, die von laufenden, wiederholbaren Projekten erfasst werden, die wiederholbare oder übertragbare Maßnahmen durchführen, die die schädlichen Auswirkungen von Chemikalien auf die Gesundheit und die Umwelt verringern, einschließlich Schätzungen bezüglich der langfristigen Wirkungen 50 000 Anzahl der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, deren Ziel die Lärmverringerung ist Prozentsatz der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, die wiederholbare oder übertragbare Maßnahmen durchführen und auf Projektebene Fortschritte auf dem Weg zum Erreichen oder Übertreffen des entsprechenden Ziels der Union in Bezug auf die Lärmverringerung machen 80  % Prozentsatz der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, die wiederholbare oder übertragbare Maßnahmen durchführen, deren Ziel die Lärmverringerung ist und die Fortschritte auf dem Weg zu einer Verringerung der Lärmbelastung um mindestens 3 dB machen 80  % Anzahl der Personen unionsweit, die Ziel von laufenden oder abgeschlossenen Lärmprojekten sind Personen, die von laufenden oder abgeschlossenen Projekten profitieren, die wiederholbare oder übertragbare Maßnahmen durchführen, mit denen der Lärmpegel um mindestens 3 dB verringert werden soll 10 000 Luftqualität und Emissionen (einschließlich städtischer Umwelt) Anzahl der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, die zum Erreichen der gesetzlichen EU-Ziele in Bezug auf die Luftqualität und zur Durchführung des Luftqualitätsmanagements beitragen Prozentsatz der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, die wiederholbare oder übertragbare Maßnahmen durchführen und auf Projektebene Fortschritte auf dem Weg zum Erreichen oder Übertreffen des entsprechenden Ziels der Union in Bezug auf die Luftqualität machen — in Luftqualitätsgebieten, in denen die Schadstoffwerte über den gesetzlich festgelegten Zielvorgaben liegen: Projekte, die vorsehen, diese Ziele auf Projektebene zu erreichen/zu übertreffen; — wo Luftqualitätsmaßnahmen entwickelt und durchgeführt werden: Projekte, die vorsehen, neue Maßnahmen, Methoden oder Techniken zu entwickeln, die als Modelle für die Politikentwicklung der Union dienen können 80  % Anzahl der Personen, die Ziel von laufenden oder abgeschlossenen Luftqualitätsprojekten sind Personen, die von laufenden oder abgeschlossenen Projekten erfasst werden, die wiederholbare oder übertragbare Maßnahmen durchführen, die Fortschritte auf dem Weg zum Erreichen oder Übertreffen des entsprechenden Luftqualitätsziels der Union machen 1 Mio. Natur und Biodiversität Projekte gemäß Artikel 18 Buchstaben a, b und c der LIFE-Verordnung Thematische Prioritäten Quantitative Ergebnisse Qualitative Ergebnisse Ziele/Meilensteine 2017 NATUR Anzahl der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, die Lebensräume und Arten in einem weniger als günstigen/unsicheren Erhaltungszustand zum Ziel haben Prozentsatz der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, die aufgesetzt wurden, um den Erhaltungszustand im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und der Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten zu verbessern 100  % Anzahl der Lebensräume, die sich in einem weniger als guten/sicheren Erhaltungszustand befinden und die Ziel laufender oder abgeschlossener Projekte sind Prozentsatz der Lebensräume oder Arten aus Natura-2000-Gebieten, die Ziel von laufenden oder abgeschlossenen Projekten sind und Fortschritte im Hinblick auf einen verbesserten Erhaltungszustand machen 10 % der anvisierten Lebensräume Anzahl der Arten, die sich in einem weniger als guten/sicheren Erhaltungszustand befinden und die Ziel laufender oder abgeschlossener Projekte sind 10 % der anvisierten Arten Anzahl der Natura-2000-Gebiete/Hektarfläche der Natura-2000-Gebiete, die Ziel laufender oder abgeschlossener Projekte sind 10 % der anvisierten Natura-2000-Gebiete/Hektarfläche der anvisierten Natura-2000-Gebiete BIODIVERSITÄT Anzahl der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, deren Ziel die Umsetzung der Einzelziele 2, 3, 4 und 5 der Biodiversitätsstrategie bis 2020 ist Prozentsatz der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, die wiederholbare oder übertragbare Maßnahmen zur Verbesserung oder Wiederherstellung der anvisierten Ökosysteme durchführen 80  % Anzahl der Arten und Hektarfläche von Ökosystemen oder Ökosystemoberflächen, die Ziel laufender oder abgeschlossener Projekte sind Prozentsatz der Ökosystemarten oder -oberflächen, die Ziel von laufenden oder abgeschlossenen Projekten sind und Fortschritte im Hinblick auf eine Verbesserung oder Wiederherstellung machen 10 % der anvisierten Ökosystemarten 10 % der anvisierten Ökosystemoberflächen Integrierte Projekte (IP) — gemäß Artikel 18 Buchstabe d der LIFE-Verordnung Thematische Prioritäten Quantitative Ergebnisse Qualitative Ergebnisse Ziele/Meilensteine 2017 WASSER (einschließlich Meeresumwelt) Anzahl aller Flussgebietseinheiten, die unionsweit Ziel laufender oder abgeschlossener IP sind Prozentsatz der Flussgebietseinheiten, die von IP erfasst werden 3  % Anzahl der laufenden oder abgeschlossenen IP, deren Ziel die Umsetzung von Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete ist Prozentsatz der IP, die eingerichtet wurden, um gemäß der Wasserrahmenrichtlinie konforme und effiziente Bewirtschaftungspläne für die von den Flussgebietseinheiten erfassten Einzugsgebiete umzusetzen 100  % Anzahl der laufenden oder abgeschlossenen IP, deren Ziel die Umsetzung von Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete ist Prozentsatz der IP, bei denen durch die IP mehr ergänzende Finanzmittel mobilisiert wurden, als alle Haushalte dieser IP zusammen umfassen 100  % ABFALL Anzahl der Regionen unionsweit, die von laufenden oder abgeschlossenen IP im Bereich Abfall erfasst werden Prozentsatz der Regionen, die von IP im Bereich Abfall erfasst werden 2  % Anzahl der laufenden oder abgeschlossenen IP, deren Ziel die Umsetzung von Abfallbewirtschaftungsplänen und/oder Abfallvermeidungsprogrammen ist Prozentsatz der IP, die aufgesetzt wurden, um in der erfassten Region gemäß Artikel 28 und 29 der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG konforme und effiziente Abfallbewirtschaftungspläne und/oder Abfallvermeidungsprogramme bereitzustellen 100  % Anzahl der laufenden oder abgeschlossenen IP, deren Ziel die Umsetzung von Abfallbewirtschaftungsplänen und/oder Abfallvermeidungsprogrammen ist Prozentsatz der IP, bei denen durch die IP mehr ergänzende Finanzmittel mobilisiert wurden, als alle Haushalte dieser IP zusammen umfassen 100  % Luftqualität und Emissionen (einschließlich städtischer Umwelt) Anzahl der Personen aus Regionen unionsweit, die in den Geltungsbereich laufender oder abgeschlossener IP im Bereich Luft fallen Prozentsatz der Gesamtbevölkerung der Union aus Regionen, die von die Luftqualität betreffenden IP erfasst werden 3  % Anzahl der laufenden oder abgeschlossenen IP, deren Ziel die Umsetzung von Luftqualitätsplänen und -programmen ist Prozentsatz der IP, die aufgesetzt wurden, um in den erfassten Regionen gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa konforme und effiziente Luftqualitätspläne- und -programme bereitzustellen 100  % Anzahl der laufenden oder abgeschlossenen IP, deren Ziel die Umsetzung von Luftqualitätsplänen und -programmen ist Prozentsatz der IP, bei denen durch die IP mehr ergänzende Finanzmittel mobilisiert wurden, als alle Haushalte dieser IP zusammen umfassen 100  % NATUR Anzahl der Natura-2000-Gebiete, die Ziel laufender oder abgeschlossener, die Natur betreffender IP sind Prozentsatz der Natura-2000-Gebiete, die in den Geltungsbereich von die Natur betreffenden IP fallen 4  % Anzahl der laufenden oder abgeschlossenen IP, deren Ziel die Umsetzung prioritärer Aktionsrahmen ist Prozentsatz der IP, die aufgesetzt wurden, um prioritäre Aktionsrahmen für die Sicherstellung einer angemessenen Verwaltung der Natura-2000-Gebiete umzusetzen 100  % Anzahl der laufenden oder abgeschlossenen IP, deren Ziel die Umsetzung prioritärer Aktionsrahmen ist Prozentsatz der IP, bei denen durch die IP mehr ergänzende Finanzmittel mobilisiert wurden, als alle Haushalte dieser IP zusammen umfassen 100  % Information und Verwaltungspraxis Projekte gemäß Artikel 18 Buchstabe h der LIFE-Verordnung Thematische Prioritäten Quantitative Ergebnisse Qualitative Ergebnisse Ziele/Meilensteine 2017 Information und Sensibilisierung Anzahl der laufenden oder abgeschlossenen Projekte, deren Ziel die Sensibilisierung von Bürgern, Unternehmen, lokalen Behörden, eingetragenen Nichtregierungsorganisationen (NRO) und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft (Interessenträger und Bürger) ist Prozentsatz der begonnenen oder abgeschlossenen Projekte, die wiederholbare oder übertragbare Maßnahmen durchführen, die sich dahingehend weiterentwickeln, dass sie mehr als zwei andere Gebiete außer dem Projektgebiet und mehr als eine Sprache betreffen 80  % Anzahl der Interessenträger und Bürger, die Ziel von laufenden oder abgeschlossenen Projekten sind und sich der Umweltziele nicht bewusst sind, die Gegenstand der Sensibilisierung sind Prozentuale Zunahme der Interessenträger und Bürger, die Ziel von Sensibilisierungsprojekten mit wiederholbaren oder übertragbaren Maßnahmen sind und die für die mit diesen Projekten verfolgten umweltpolitischen Ziele sensibilisiert werden, ermittelt durch ex-ante- und ex-post-Befragungen (durchgeführt von LIFE-Projekten oder anderen Einrichtungen) 25  % Anzahl der Interessenträger und Bürger, die Ziel von laufenden oder abgeschlossenen Projekten sind Aktive Teilnahme von Interessenträgern und Bürgen an Sensibilisierungsmaßnahmen, die durch Projekte angeboten werden, die wiederholbare oder übertragbare Maßnahmen durchführen (z. B. Teilnahme an Befragungen, Freiwilligentätigkeit, Teilnahme an Führungen, Herunterladen von Informationen, Einreichen von Fragen) > 500 000 DURCHSETZUNG Anzahl der Projekte, deren Ziel eine verbesserte Einhaltung und Durchsetzung des EU-Umweltrechts ist Prozentsatz

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.